Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

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Gesundheitsgerechtes Führen... / 3.2 Auswahl von Veranstaltungsformen und Anbietern

Insbesondere wenn zu vermuten ist, dass die Führungskräfte im Unternehmen auf Seminarangebote zum Thema "Gesund Führen" eher abwehrend bzw. negativ reagieren könnten (vgl. Abschn. 4.1), empfiehlt es sich, mit einem Impulsvortrag ins Thema einzusteigen. Die Teilnahme an einem Vortrag (Dauer 60 bis 90 Minuten) kann verpflichtend angeordnet werden. Auf Pflichtveranstaltungen vo... mehr

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Gesundheitsgerechtes Führen... / 4.1 Ablehnende Haltung der Führungskräfte

Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass Führungskräfte dem Thema mit Skepsis begegnen. Sie haben Befürchtungen, wie "die wollen mir nur das Rauchen abgewöhnen" oder "die wollen mir erzählen, dass ich eine schlechte Führungskraft bin, weil die Fehlzeitenquote bei mir so hoch ist". Und viele fürchten, dass die Veranstaltungen ihnen wichtige Arbeitszeit rauben. Oft wird au... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.3 Betriebsinterne Maßnahmen

Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität de... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Aktuelles, Steueränderungsg... / 5. Anhebung der Freigrenze für sportliche Veranstaltungen (§ 67a Abs. 1 AO)

Tz. 14 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Freigrenze bis zu der die sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins einen Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) begründen, wurde – ab VZ 2026 – von bisher 45 000 EUR auf 50 000 EUR angehoben. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Veranstaltungen mit Künstlern ohne Bescheinigung

Tz. 17 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Legt ein unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG ( Anhang 5) fallender Künstler (oder ein Orchester/Ensemble) dem Veranstalter keine Bescheinigung vor, darf der gutgläubige Veranstalter zunächst von Umsatzsteuerpflicht ausgehen. Das für die Umsatzbesteuerung des Veranstalters zuständige Finanzamt kann sich mit dem des ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Veranstaltungen mit Künstlern

Tz. 15 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Umsätze der Veranstalter nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG ( Anhang 5) gibt es kein gesondertes Bescheinigungsverfahren, da die Eigenschaft der entsprechenden Orchester oder Künstler (entweder öffentlich-rechtlich oder mit entsprechender Bescheinigung) auf den Veranstalter durchschlägt. Wie der oder die Künstler besitzt der Veranstalter ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.6 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.[1] Sie sollen den Kontakt der Mitarbeiter untereinander sowie das Betriebsklima fördern. Für Betriebsveranstaltungen gilt je Arbeitnehmer eine steuerfreie Obergrenze von 110 EUR pro Veranstaltung, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Trikotwerbung

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft durch Werbung für Unternehmer auf der Sportkleidung ihrer Sportler erzielt (auf Trikots, Sportschuhen, Helmen, Sportgeräten usw.), sind im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob es sich bei den sportlichen Veranstaltun... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Tz. 32 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuermäßigung für Leistungen auf kulturellem Gebiet wird in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) geregelt. Ebenso wie die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) ist die Steuermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) auch auf die Leistungen der Kammermusikensembles und Chöre sowie für Veranstaltungen von ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Zum Begriff Theater

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Theater, die nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) bei entsprechendem Träger (öffentliche Hand oder gemäß Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde, siehe Rz. 9–13) umsatzsteuerbefreite Theaterleistungen erbringen können, sind Einrichtungen der unmittelbar darstellenden Kunst einschließlich der Musiktheater, die einer unbestimmten Zahl von Z... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen des Theatervereins (mit Ausnahme von echten Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen und Zuschüssen usw. im ideellen Bereich) sind auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Im Regelfall wird es sich um steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) handeln. Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob für den veranstaltenden Unternehmer Um... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wird von entsprechenden Theatervereinen oder anderen Körperschaften die darstellende Kunst als Satzungszweck bestimmt, können diese die Steuerbegünstigung als gemeinnützig wegen der Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO, Anhang 1b) erlangen. Wegen der Breite des Spektrums, die die Förderung von Kunst und Kultur umfasst, i... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG (Anhang 5) wird für Leistungen von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen oder Gemeinschaften von steuerbegünstigten Körperschaften unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt: Alle Mitglieder der nichtrechtsfähigen Personenvereinigung oder Gemeinschaft müssen steuerbegünstigte ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schützenvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Im Regelfall sind Schützenvereine wegen der Förderung des Sports als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Eine Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft kommt auch dann in Betracht, wenn ein Schützenverein nach der Satzung neben de... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ... mehr

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zfs 04/2026, Nix wie hin zum 14. DAV-Verkehrsanwaltstag nach Köln

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute möchte ich Sie ganz herzlich zu unserem 14. DAV-Verkehrsanwaltstag (24.4.-25.4.2026) nach Köln persönlich einladen. Es lohnt sich. Zum einen steht das Netzwerken in der großen Verkehrsrechtsfamilie an, verbunden mit einer tollen Abendveranstaltung am Freitag im Osman 30 hoch über den Dächern der Stadt Köln. Die Aussicht ist einmalig. Danebe... mehr

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FF 04/2026, Richterrecht statt Reformen

Britta Schönborn Das Beklagen ausstehender Reformen in unseren Editorials ist mittlerweile – leider – fast schon eine Tradition. Dringend notwendige und langjährig diskutierte Neuregelungen im Bereich des Abstammungs-, Kindschafts-, Unterhalts- sowie des Verfahrensrechts bleiben weiter unerledigt. Die Rechtsprechung muss entsprechende Lücken füllen: So hat der BGH z.B. durch de... mehr

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zfs 04/2026, Zur Abwägung d... / 1 Sachverhalt

I. Das klagende Land begehrt von den Beklagten aus übergegangenem Recht (§ 52 LBG SH) Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am späten Abend (gegen 22:25 Uhr) des 13.8.2021 auf der L 4711 (H.-Chaussee) in Fahrtrichtung B. auf Höhe der Einmündung "S.T." ereignet hat. Die untergeordnete Einmündung ist mit einem Vorfahrt-gewähren-Schild (Verkehrszeichen Nr. 205) geke... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 248. Steueränderungsgesetz 2025 v 22.12.2025, BGBl I 2025 Nr 363

Rn. 268 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem StÄndG 2025 zugestimmt, das nur wenige Änderungen des EStG enthält. Nach Art 12 des Gesetzes tritt Art 1 – realiter betreffend nur § 7b Abs 5 EStG – am Tag nach der Verkündung (23.12.2025) in Kraft, betreffend die Änderungen von § 3 Nr 26 und Nr 26a EStG zusätzlich bereits in allen noch offenen Fällen. Art... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG

Tz. 28 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) unterliegt die Aufzucht und das Halten von Vieh, sowie die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere dem ermäßigten Steuersatz. Tz. 29 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, fällt nicht unter den Beg... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schulspenden

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Viele Schulen werden über ihre steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Fördervereine bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags unterstützt. So finanzieren Schulfördervereine oft eine zusätzliche Ausstattung der Schulen mit technischen Geräten, Materialien usw. oder unterstützen bedürftige Schülerinnen und Schüler beispielsweise durch die Bezuschussung d... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Förderung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecke

Tz. 24 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Begriffe der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke ergeben sich aus den §§ 52–54 AO (Anhang 1b). Eine Tätigkeit dient auch dann der selbstlosen Förderung begünstigter Zwecke, wenn sie diesen Zwecken nur mittelbar zugutekommt. Wird die Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung der Satzungszwecke einer juristischen Person ausgeübt, die... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tombola

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Viele Vereine führen im Rahmen ihrer Aktivitäten, wie Vereinsfeste, Jubiläumsveranstaltungen etc. Tombolas durch, um aus den daraus erzielten Einnahmen ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Regelmäßig werden im Rahmen einer Tombola erworbene, gespendete oder von Sponsoren zur Verfügung gestellte Waren/Gutscheine etc. eing... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schul(förder)vereine

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 "Elternspenden" zur Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) an öffentlichen Schulen können an einen entsprechenden Schulverein (oder Schulförderverein) oder unmittelbar an die Schule als juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet werden (dazu OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.01.2018, S 2223 A – 34 ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Abziehbar sind 30 % des gezahlten Schulgelds (> Rz 21) mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Der Höchstbetrag von 5 000 EUR im > Kalenderjahr (VZ) gilt für jedes Kind und dessen Elternpaar (vgl § 10 Abs 1 Nr 9 Sätze 1 und 5 EStG). Es wirken sich also höchstens Aufwendungen von 16 666 EUR aus (30 % dieses Betr... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 158. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332

Rn. 178 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 15.12.2006 (IV A 3 – S 1910 – 253/06) veröffentlicht, der Bundestag hat diesen mit im Weiteren zwei Änderungen am 06.07.2007 verabschiedet betr mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schwimmvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Schwimmvereine sind gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, wenn sie den Schwimmsport fördern, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Sie dienen auch der öffentlichen Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Die steuerbegünstigten Zwecke können auch von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form eines Betriebes gewerblich... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierzuchtvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Da die Förderung der Tierzucht ein steuerbegünstigter Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) ist, können Tierzuchtvereine als steuerbegünstigte (gemeinnützigen) Einrichtungen anerkannt werden, wenn sowohl die Satzung als auch die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Die Förderung der Tier... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Überblick über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Schule

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 In Deutschland besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit für öffentliche Schulen. Insoweit entstehen den Eltern keine Aufwendungen. Ein Schulgeld wird aber regelmäßig von Privatschulen gefordert. Es ist allerdings verfassungsrechtlich nicht geboten, den Besuch von Privatschulen zu fördern. Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungs... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Segelsport

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Vereine, deren Zweck auf die planmäßige Pflege des Segelsports gerichtet ist, können steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke wegen der Förderung des Sports verfolgen (s. § 52 Abs. 1 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Hierzu s. BFH vom 20.01.1982, BStBl II 1982, 336. Der Zweck des Vereins muss gem. § 60 AO (Anhang 1b) in der Satzung so bestimmt sein, dass aufg... mehr

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Qualitätsmanagement im Verein / 1.2.3 Umfeld des Vereinsangebotes

Vereinsangebote finden typischerweise in geschlossenen Räumen oder außerhalb auf einem Vereinsgelände oder in der freien Natur statt. Die Beschaffenheit dieser Umgebung beeinflusst die Qualität des Angebotes. Räume, die nur schlecht für die Angebote geeignet sind, weil sie z. B. eine schlechte Akustik haben oder die Größe nicht passt, wirken sich auf die Wahrnehmung durch di... mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.6.3 Veranstaltung mit Übernachtung: Incentive-Veranstaltung

Die Steuerfreiheit der Geschäftsfreundebewirtung kommt nur bei eintägigen Betriebsveranstaltungen zur Anwendung. Ist die betriebliche Feier mit einer Übernachtung verbunden, liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung in Bezug auf die teilnehmenden Geschäftsfreunde insgesamt eine Incentive-Veranstaltung vor, aus der ein geschäftlicher Bewirtungsanteil nicht herausgerechnet we... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.3 Lohnsteuerpflicht ab der dritten Veranstaltung

Der Freibetrag von bis zu 110 EUR kann für eine einzelne Betriebsveranstaltung in Anspruch genommen werden. Steuerfrei ist die Teilnahme an maximal 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr.[1] Im Umkehrschluss wird Arbeitslohn zugewendet, wenn der Arbeitgeber pro Jahr mehr als 2 Betriebsveranstaltungen für denselben Personenkreis durchführt. Denn ab der dritten Betriebsveranstaltun... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Betriebsveranstaltung / 4.6.2 Veranstaltung ohne Übernachtung

Für die Besteuerung der Gesamtkosten einer Betriebsveranstaltung ohne Übernachtung sind bei Beteiligung von externen Personen 2 Schritte notwendig: Zunächst sind die Aufwendungen für die Mitarbeiter und die externen Teilnehmer getrennt zu ermitteln. Anschließend ist bei den externen Personen zwischen den Kosten für die geschäftliche Bewirtung und den übrigen Kosten für das (Un... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.5 Aufteilung bei gemischt veranlassten Veranstaltungen

Sachzuwendungen anlässlich einer 2-tägigen Reise sind aufzuteilen, wenn die Reise an einem Tag von den Elementen einer Betriebsveranstaltung und am anderen Tag von den Elementen eines Dienstgeschäfts geprägt ist. Bleiben die dem Betriebsveranstaltungsteil zuzurechnenden, anteiligen Kosten innerhalb des 110-EUR-Freibetrags, liegt auch insoweit eine steuerfreie Betriebsveranstaltu... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2 Herkömmlichkeit: 2 Veranstaltungen pro Jahr

3.2.1 Freibetrag für maximal 2 Feiern pro Jahr und Arbeitnehmer Die Herkömmlichkeit bestimmt sich ausschließlich nach der Anzahl der in einem Kalenderjahr durchgeführten Betriebsveranstaltungen. Herkömmlich ist die Teilnahme an maximal 2 Betriebsveranstaltungen, die auch als mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung durchgeführt werden können. Der Freibetrag von 110 EUR kan... mehr

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Betriebsveranstaltung / 2.1.2 Begünstigte Veranstaltungen trotz begrenztem Teilnehmerkreis

Auch bei einer Begrenzung des Teilnehmerkreises kann eine in Höhe des Freibetrags begünstigte Betriebsveranstaltung vorliegen, wenn diese sich aus einer horizontalen Auswahl der Mitarbeiter ergibt. Keine Bevorzugung einer bestimmten Arbeitnehmergruppe stellt die aus einer der "horizontalen Beteiligung" resultierende Begrenzung auf bestimmte Unternehmenseinheiten dar. Eine Be... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.4 Mehrtägige Veranstaltungen

Auch mehrtägige Betriebsveranstaltungen können steuerfrei bleiben. Hierbei ist ebenfalls der Freibetrag zu beachten. Er verdoppelt sich nicht bei einem 2-tägigen Firmenausflug.[1] Erst wenn der Gesamtaufwand der (mehrtägigen) Betriebsfeier den steuerfreien Höchstbetrag überschreitet, ist der übersteigende Teil der Zuwendungen steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wird der Freibetra... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1 Steuerlich begünstigte Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen bleiben steuerfrei, wenn 3 Kriterien erfüllt sind: Die Veranstaltung muss den steuerlichen Begriff der Betriebsveranstaltung erfüllen.[1] Die Kosten der Veranstaltung dürfen nicht mehr als 110 EUR [2] brutto pro Veranstaltung und pro teilnehmendem Arbeitnehmer betragen (= übliche Zuwendungen).[3] Pro Jahr und Arbeitnehmer dürfen max. 2 begünstigte Veranst... mehr

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Betriebsveranstaltung / 2 Unfallversicherungsschutz

Wege von und zu betrieblichen Veranstaltungen sind grundsätzlich unfallversichert. Betriebsfeiern unterliegen dem Schutz der Unfallversicherung dagegen nur, wenn sie sich im Wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränken. Außerdem müssen sie dem Zweck dienen, dass das Betriebsklima gefördert und der Zusammenhalt der Beschäftigten untereinander gestärkt wird. Daher muss die ... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.1 110-EUR-Freigrenze für Sachzuwendungen

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Firmen- oder Arbeitnehmerjubiläums gehören grundsätzlich in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Veranstaltungen zur Ehrung eines einzelnen Arbeitnehmers aufgrund eines besonderen Ereignisses, z. B. Feierlichkeiten beim Ausscheiden aus der Firma, bei rundem Arbeitnehmerjubiläum oder anlässlich der Die... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.2 Berechnung der 110-EUR-Freigrenze

Hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen, wenn die 110-EUR-Freigrenze überschritten wird, ist zu unterscheiden zwischen betrieblichen Feiern aus Anlass einer Diensteinführung, eines Amts- und Funktionswechsels, eines runden Arbeitnehmerjubiläums oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers einerseits[1] und betrieblichen Veranstaltungen anlässlich eines run... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.1 Bemessungsgrundlage

Der Gesetzeswortlaut verlangt die Anrechnung aller Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer auf den Freibetrag, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen. In die Berechnung des Freibetrags sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten.[1] Zuwendungen anlässlich einer Betri... mehr