Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.3 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 3

Tz. 349 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die dritte Gruppe umfasst die BgA "Veranstaltung von Werbesendungen" der inl öff-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten, ZDF). Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Nach dieser Vorschrift beträgt das Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen 16 % der Entgelte (§ 10 Abs 1 UStG) aus Werb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerbefreiung

Tz. 6 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Kirchentage fallen dem Grunde nach unter die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5). Die OFD Düsseldorf (DB 1982, 1596) schränkt dies jedoch ein, da der Hauptanteil des Leistungsaustausches zwischen dem Verein und den Teilnehmern (Besuchsberechtigung für alle Veranstaltungen des Kirchentages) nach freiem Ermessen erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfandflaschen, Verwertung von

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Im Rahmen der Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen werden immer wieder mal steuerbegünstigte Einrichtungen eingebunden, die damit entweder selber aktiv Mittel für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke beschaffen oder aus den Pfanderlösen unterstützt werden. Zu den steuerlichen Folgen der verschiedenen Fallvarianten...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sportveranstaltungen

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgeldereinnahmen aus sportlichen Veranstaltungen (jedoch nicht die Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken oder Werbeeinahmen bei diesen Veranstaltungen) sind gem. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) nicht steuerpflichtig, wenn diese im Jahr 45 000 EUR einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigen. Bis zu diesem Umfang gelten spor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Preisschießen

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Preisschießen fallen regelmäßig unter die Geschicklichkeitsspiele. Diese unterscheiden sich von den Glücksspielen dadurch, dass der Ausgang des Spieles, d. h. die Entscheidung über das den Gewinn oder Nichtgewinn begründende Ereignis, durch körperliche oder geistige Fähigkeiten der Spieler entschieden wird. Preisschießen stellen bei steuerbefreiten ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Radsportvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Radsportvereine verfolgen im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke und können als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften wegen der "Förderung des Sports" anerkannt werden (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Daneben kann auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52. Abs. 2 Nr. 4 AO, Anhang 1b) umfasst sein. Die Zwecke werden im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG genannte Umsatz- oder Gewinngröße ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.3 Gruppe 3: Rundfunkanstalten

Tz. 295 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die "Veranstaltung von Werbesendungen" durch inl öff-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten und ZDF) bildet unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen der Gruppe 1 einen BgA. Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Hierzu s Tz 349.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.3 Unentgeltlichkeit der Spende

Tz. 114 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Zuwendung muss ohne Gegenleistung, dh unentgeltlich, erbracht werden (s Urt des BFH v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; v 22.09.1993, BStBl II 1993, 874 mwHinw; und v 11.06.1997, BStBl II 1997, 612). Ein Abzug von Zuwendungen ist daher nicht nur ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen zur Erlangung einer Gegenleistung des Empfängers oder ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pokalspenden

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Häufig erhalten die Sieger, die besten Drei oder sogar alle Teilnehmer an einem Turnier eine Auszeichnung, wie Urkunden, Medaillen oder auch Pokale. Wird einem Verein ein dafür benötigter Pokal gespendet (sog. "Pokalspende") kann diese Zuwendung bei dem Spender als Sachspende im Rahmen des steuerlichen Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) berüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bei Körperschaften, die ihren Mitgliedern in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft geldwerte Vorteile gewähren

Tz. 129 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 7 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die Kunst und Kultur gem § 52 Abs 2 Nr 5 AO fördern, soweit es sich nicht um Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG handelt (hierzu s Tz 124 ff), auch dann abzb, wenn den Mitgliedern Vergünstigungen gewährt werden. Zu diesen Vergünstigungen gehört zB die Beschaffung von...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.9 Sponsoring

Mit einem wegweisenden Beschluss[1] hat das BVerfG Sponsoring für kulturelle Veranstaltungen für zulässig erklärt. Welche Werbeformen als üblich, angemessen oder übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen.[2] Die Vereine können dementsprechend seriöse (z. B. kulturelle) Veranstaltungen fördern und auf deren Werbeplakaten als Sponsor genannt werden. Sa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.2 Einzelfälle der Leistung von Sachspenden

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Bewertung der Spende von (selbst geschaffenen oder gesammelten) Kunstwerken s Urt des BFH v 06.06.2001 (BFH/NV 2002, 28) und s Vfg der OFD Ffm v 17.07.2018 (DB 2018, 2468). Nach Baldauf (s ZKF 2017, 176) erhöhen die (vom Spender zu tragenden) Kosten für den Sachverständigen und sonstige notwendigen Nebenkosten (zB Transportkosten) den a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatobjekt

Rz. 1197 [Autor/Stand] Einen "Gegenstand", der aus der Tat "herrührt" i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, gibt es insoweit nicht[2]. Die der Besteuerung zugrunde liegenden Erträge selbst sind bereits vor Begehung der Hinterziehung im Vermögen des Täters vorhanden und werden damit nicht aus der Tat "hervorgebracht", wie es § 261 StGB verlangt. Der Vorteil des Täters besteht in d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirmesveranstaltungen

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine führen traditionsgemäß einmal im Jahr sog. "Kirmesveranstaltungen" (= Volksfeste) durch, um mit den daraus erzielten Überschüssen ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Da die Veranstaltung einer Kirmes keiner steuerbegünstigten Tätigkeit und insbesondere keinem Zweckbetrieb n...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.4 Unzulässige Inhalte

Hinweise auf einzelne Mitglieder und andere berufliche Erfolge sind nur auf Unterseiten, nicht auf der Eingangsseite (Homepage) zulässig. Einrichtung eines Gästebuchs im Internet, in das Dritte Eintragungen vornehmen können, die wiederum von Dritten gelesen werden können.[1] Bei positiven Stellungnahmen über den Verein käme es sonst zu unzulässiger Qualitätswerbung durch Drit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Erheben steuerbegünstigte Körperschaften anlässlich von Veranstaltungen Eintrittsgelder, wirft dies ertragsteuerliche als auch umsatzsteuerliche Fragen auf.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In der Regel verfolgen die entsprechenden Trägervereine kirchliche Zwecke (vgl. "Kirchliche Zwecke"), da ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Die OFD Düsseldorf stellt mit ihrer Verfügung vom 01.07.1982 (a. a. O.) ausdrücklich klar, dass die Abhalt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Dem Zivilschutz dienend

Rz. 4 Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nicht militärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insb. (§ 1 des Zivilschutz- un...mehr

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FF 10/2025, Ersatzhaftung d... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller wendet sich gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für sowohl einen Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung des sich nach Auskunft ergebenden Unterhalts als auch einen bezifferten Antrag auf laufenden und rückständigen Unterhalt. [2] Der Antragsteller ist der am … geborene Sohn der Antragsgegner. Er lebt mit seiner Lebensgefährtin G. und ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ertragsteuerlich sind die Tätigkeiten der Trägervereine dahingehend zu untersuchen, ob Zweckbetriebe oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe oder Vermögensverwaltung vorliegen. Die Veranstaltungen, zu deren Besuch Teilnahmegebühren von den Besuchern entrichtet werden müssen, sind in der Regel dem Zweckbetrieb i. S. d. § 68 Nr. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug

Tz. 8 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Da der Verein sowohl einen unternehmerischen als auch einen außerunternehmerischen Bereich hat, kommt ein Vorsteuerabzug i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) nur insoweit in Betracht, als die empfangenen Lieferungen und sonstigen Leistungen mit der unternehmerischen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Die im Zusammenhang mit der Abhaltung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfennigbasare

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Als "Pfennigbasar" werden häufig die Verkaufsveranstaltungen bezeichnet, bei denen gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften die von den Mitgliedern gebastelten und gespendeten Gegenstände zugunsten des steuerbegünstigten Zwecks veräußern. Diese Veranstaltungen dienen also in erster Linie der Mittelbeschaffung für den Verein. Mit der Durchführun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erfinderclubs

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Es gibt bundesweit eine Vielzahl von Erfinderclubs. Zweck dieser Vereine ist regelmäßig die Förderung des Wissens- und des Erfahrungsaustausches zwischen den Erfindern sowie die Information der Erfinder über den Zusammenhang zwischen Erfindungen, Schutzrechten und Innovationen. Erfinderclubs verfolgen in der Regel die Förderung von Bildung nach § 52...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Paintball

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beim Paintballspiel (auch Gotcha) versuchen zwei Mannschaften die gegnerische Fahne zu erobern und setzen dabei Schusswaffen ein, um den Gegner mit Farbkugeln zu treffen und ihn dadurch vom weiteren Spielgeschehen auszuschalten. Es handelt sich hierbei um ein Mannschaftsspiel, bei dem der Gebrauch von Schusswaffen unselbständiger Teil des eigentlic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eine Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen liegt vor, wenn dem Fahrzeugbesitzer der Gebrauch einer Stellfläche überlassen wird. Auf die tatsächliche Nutzung der überlassenen Stellfläche als Fahrzeugabstellplatz durch den Mieter kommt es nicht an. Die Vermietung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie eine Nebenleistung zu einer steue...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüffelder und Sachverhaltsermittlung

Tz. 106 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Grundsätzlich orientieren sich der Verfahrensablauf einschließlich der Prüffelder und der Sachverhaltsermittlung an den "ESMA Guidelines on enforcement of financial information" (vgl. Feldmüller/Probst, WP-Handbuch 2023, Tz. 273). Mit dem FinmadiG ist die ehemalige Regelung entfallen, dass bei Beginn des Bilanzkontrollverfahrens der Umfang d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Wohnsitz

Rz. 20 Als Inländer i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gelten Personen, die im Inland einen Wohnsitz haben. Der Begriff des Wohnsitzes findet sich in § 8 AO . Demnach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Dies setzt immer eine Rückkehrabsicht ("animus revertendi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bewirtungskosten

Der BFH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass für die Beurteilung, ob die Aufwendungen für eine Feier beruflich oder privat veranlasst sind, in erster Linie auf den Anlass der Feier abzustellen ist. Der Anlass der Feier ist aber nur ein erhebliches Indiz, nicht jedoch das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der beruflichen oder privaten Veranlassung der B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Betriebssport

Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Ausübung des Betriebssports sind regelmäßig nicht als Werbungskosten abziehbar, anders dann, wenn z. B. ein Polizeibeamter durch eine Anweisung seines Dienstherrn zur Ausübung des Dienstsports während der Dienstzeit verpflichtet ist.[1] Das FG Rheinland-Pfalz hat die Aufwendungen eines Polizeibeamten für die Ausübung eines als dienstlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Repräsentationskosten

Repräsentationsaufwendungen, d. h. Kosten für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, werden nicht zum Abzug zugelassen, und zwar auch, soweit es sich um Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. handelt.[1] Praxis-Beispiel Nicht abziehbare Repräsentationskosten Teilnahme an gesellschaftlichen, kultur...mehr

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Kommunikation in Krisen und... / 6.3 Hybride Kommunikation

Hybride Kommunikationsstrukturen vereinen persönliche Begegnungen und digitale Formate, um die unterschiedlichen Informations-, Orientierungs- und Unterstützungsbedarfe gezielt zu adressieren. Einzelgespräche (z. B. Mitarbeitende-Check-ins, virtuelle Sprechstunden) fördern dabei individuelle Klärung sowie emotionale Stabilisierung. Teamformate wie Dialogrunden oder Feedbacksch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel-ABC / Sportkleidung

Bei einem Sportlehrer können die Aufwendungen für Sportkleidung, z. B. Fußballschuhe, Trainingsanzüge, Turnschuhe, zu den Werbungskosten gehören[1]; dies gilt auch, wenn der Sportlehrer zugleich Freizeitsportler ist. Voraussetzung ist, dass die Sportkleidungsstücke ausschließlich für den Sportunterricht angeschafft wurden und bei diesem auch tatsächlich genutzt werden. Diese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aus- und Fortbildungskosten... / Psychoanalyse

Aufwendungen eines Industriekaufmanns für Psychoanalyse, Selbsterfahrungsgruppen und ähnliche Veranstaltungen, die als Analyse, Selbstanalyse, Erfahrungsgruppen u.Ä. bezeichnet werden, sind grundsätzlich nicht vollumfänglich als Werbungskosten abziehbar, auch wenn die Teilnahme für den Beruf förderlich ist. Bei Veranstaltungen dieser Art kann i. d. R. davon ausgegangen werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aus- und Fortbildungskosten... / Persönlichkeitsentfaltung

Aufwendungen für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung sind Fortbildungskosten, wenn die Veranstaltungen primär auf die spezifischen Bedürfnisse des vom Steuerpflichtigen ausgeübten Berufs ausgerichtet sind. Indizien für die berufliche Veranlassung sind insbesondere die Lehrinhalte und ihre konkrete Anwendung in der beruflichen Tätigkeit, der Ablauf des Lehrgangs sowie die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aus- und Fortbildungskosten... / Psychotherapeut

Aufwendungen einer Diplom-Psychologin für die Teilnahme an Veranstaltungen eines Instituts für Psychotherapie mit dem Ziel, Psychotherapeutin zu werden, sind Fortbildungskosten. Nichts anderes gilt für die Weiterbildung eines praktischen Arztes zum Psychotherapeuten, da das Erfordernis eines abgeschlossenen Erststudiums gegeben ist.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Als Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 3 bezeichnet der Gesetzgeber die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder so weit wie möglich unabhängig von der Pflege machen. Die Folgen einer Behinderung können z. B. darin bestehen, dass der betroffene Men...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schulgeld: Steuerliche Abzu... / 3 Begünstigte Aufwendungen

Zum Schulgeld i. S. d. gesetzlichen Regelung gehören alle Beträge, die die Eltern für die Unterrichtung ihrer Kinder und zur Deckung der Schulkosten regelmäßig an die Schule zahlen. Aus diesem Schulgeld kann nicht ein Teil herausgerechnet werden, der als Spende abziehbar ist.[1] Aus dem gezahlten Schulgeld ist der Teil herauszurechnen, der auf die Beherbergung, Betreuung und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.2 An- und Abreisetage

Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, die eine Übernachtung beinhalten, dürfen sowohl für den An- als auch für den Abreisetag eine Verpflegungspauschale von 14 EUR als steuerfreier Spesenersatz bzw. als Werbungskosten angesetzt werden kann, ohne dass es einer zeitlichen Mindestabwesenheit an diesen Tagen bedarf.[1] An- und Abreisetage einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 7 Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke (§ 29 Abs. 4 TVöD)

§ 29 Abs. 4 TVöD regelt abschließend die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke. Satz 1 regelt hierbei die Teilnahme an Tagungen. Dieser Tatbestand ist nur anwendbar auf gewählte Funktionsträger der Gewerkschaften und nicht auf einfache Mitglieder.[1] Unter "Tagungen" sind nur solche Zusammenkünfte zu verstehen, die der Erledigung satzungsgemäß vorg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung:... / 16 Krankheit und Pflichtverletzungen

Verletzung der Anzeigepflicht Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds i. S. d. § 626 BGB ist z. B. dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer sich grundsätzlich weigert, der Anzeigepflich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 12.3 Verletzung der Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Denn er hat die Pflicht, auf die Interessen des Arbeitgebers, der schließlich die Entgeltfortzahlung leisten muss, Rücksicht zu nehmen.[1] Gefährdet der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Italien / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Es bestehen folgende Sonderregelungen: Sonderregelung für Landwirte; Ausgleichsregelungen für Mutter- und Tochterunternehmen; Regelung für Reisebüros (Marge); Cash-Accounting-System für Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz bis 2 Mio. EUR. Andere Sonderregelungen gelten ferner nach Artikel 74 des Dekrets des Staatspräsidenten Nr. 633/72 v. 26.10.1972 für: den Handel mit Salz und T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.3.3 Inhalt

Über den Inhalt der Anzeigepflicht sagt die Regelung ausdrücklich nichts aus. Sinn und Zweck der Anzeigepflicht ist es jedoch, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit die Arbeitskraft des Beschäftigten oder seine eigenen berechtigten Interessen beeinträchtigt werden können bzw. ob ein Ziel- und Interessenkonflikt der Nebentätigkeit mit der Tät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 255 Mit der Einfügung des § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG soll die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG um die Leistungen die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen auf Grundlage des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c und g MwStSystRL ergänzt werden. Mit Leistungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die von Einrichtungen des öffentlichen Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Steuerfreie ärztliche Leistungen (Gutachten und vergleichbare Untersuchungen)

Rz. 76 Folgende Leistungen sind steuerfrei: gutachterliche Tätigkeit zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation, auch wenn der Arzt zu dem Ergebnis gelangt, dass der Patient nicht rehabilitierbar ist, sondern eine dauerhafte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gegeben ist; die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / e) Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft

Rz. 122 Das Beteiligungsunternehmen der Doppelstiftung kann grundsätzlich in der Rechtsform einer Personengesellschaft[218] oder einer Kapitalgesellschaft betrieben werden. Soll das operativ tätige Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt werden, empfiehlt sich in der Regel die Wahl einer GmbH,[219] da sie aufgrund der weitreichenden Satzungsautonomie stark personalistisc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer bei Online-Ver... / Live-Streaming

Bei Live-Übertragungen von Veranstaltungen, die in Echtzeit stattfinden, liegt keine "elektronisch erbrachte sonstige Leistung" vor. Der Grund: Die Veranstaltung wird mit erheblicher menschlicher Beteiligung durchgeführt und ist nicht automatisiert. Auch hier gilt: Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Wohnsitz des Kunden. Für Live-Streaming-Angebote kann eine Steuerbefreiun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer bei Online-Ver... / Hintergrund

Veranstaltungen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildung, Sport oder Unterhaltung finden zunehmend online statt. Das kann in Form von Live-Übertragungen, aufgezeichneten Mitschnitten oder vorproduzierten Inhalten geschehen. Für die Umsatzsteuer ist dabei entscheidend, wie die Veranstaltung angeboten wird: Wird eine Veranstaltung live übertragen, können Teilnehme...mehr