Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

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Kreativitätstechniken im Pr... / 4.1 Grundsätzliche Überlegungen und Vorbereitung

In jedem Fall sollte der Moderator mit der Technik gut vertraut sein und die Teilnehmer sollten sie akzeptieren. Damit sind die Mindestbedingungen genannt. Persönlich nutze ich am liebsten Techniken, die in der Gruppe ohne viele Erklärungen sofort einsetzbar sind. So kommt der kreative Prozess am besten ingang. Sehr komplexe Techniken können den entspannten Prozess lähmen od...mehr

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Strategische Planung: Organ... / 6 Ablauf

"Bei Start und Landung angeschnallt!" Folgende Regel ist für den Ablauf der Klausur von besonderer Bedeutung: "Bei Start und Landung angeschnallt!" Diese aus der Luftfahrt entliehene Regel soll darauf hinweisen, dass gerade der Start und das Ende einer Konferenz besonders sorgsam geplant und durchgeführt werden sollten. Der erste und der letzte Eindruck bleiben besonders haf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Beispielsfall zur Anwendung

Tz. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Beispiel: Anlässlich einer sportlichen Veranstaltung "unbezahlter Sport", die die Voraussetzungen des § 67a AO (s. § 67a AO, Anhang 1b) erfüllt, wird eine Festzeitschrift mit Inseratenteil herausgegeben. Der Programmteil/Informationsteil umfasst 40 Seiten. Der Anzeigenteil umfasst ebenfalls 40 Seiten. Die Anzeigenwerbung wurde vom Verein in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand des "Anlasses" der Aufwendungen

Rn. 103 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Besteht für die Aufwendungen ein unmittelbarer betrieblicher oder beruflicher Anlass, sind sie regelmäßig auch dann vollständig abzugsfähig, wenn sie sich für die private Lebensführung als vorteilhaft erweisen. Denn in diesen Fällen stellt die unmittelbare betriebliche oder berufliche Zweckrichtung das "auslösende Moment" für die Aufwendung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Umsätze des gemeinnützigen Reitsportvereins können ggf. entweder nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) oder aufgrund unmittelbarer Anwendung von EU-Vorschriften umsatzsteuerbefreit sein (nachfolgend Rz. 20), bei Reitunterricht gegenüber Jugendlichen unter Umständen zudem nach § 4 Nr. 25 UStG (nachfolgend Rz. 20). Zudem sehen § 12 Abs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Erteilung von Flugunterricht

Tz. 14 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Erteilen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Motor- und Segelflugsportvereine entgeltlich Flugunterricht an Mitglieder bzw. Nichtmitglieder, sind derartige Einnahmen im Zweckbetrieb Sport zu erfassen. Die Zweckbetriebsgrenze "Sport" (Bruttoeinnahmen unter 45 000 EUR s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) ist zu beachten. Auf die Mög...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Reitunterricht an Jugendliche

Tz. 50 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden Entgelte aus der Erteilung des Reitunterrichts von gemeinnützigen und entsprechend in der Jugendfürsorge tätigen Vereinen an Jugendliche erzielt, können diese unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 25 Buchst. a UStG (Anhang 5) fallen. Bei dem Reitunterricht muss es sich um eine Betätigung der dem betreffenden Reit-, Fahr- un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flugtage

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Flugsportvereine (Segelsport- und Motorflugvereine) veranstalten jährlich Flugtage, zu denen die Bevölkerung unbeschränkt eingeladen wird. Die während eines Flugtages bzw. eines mehrtägigen Hallenfestes in eigener Regie betriebene Restauration (Verkauf von Speisen und Getränken) ist ein steu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.4 Reitunterricht durch angestellten Reitlehrer

Tz. 45 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Vertragspartner der Reitschüler ist auch in diesem Fall der Verein. Zwischen dem im Dienstverhältnis stehenden Reitlehrer und den Teilnehmern selbst kommt kein Vertrag und kein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch zustande. Tz. 46 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Aus ertragsteuerlicher Sicht sind die Einnahmen aus der Erteilung des Reitunterrichts...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Erteilung von Reitunterricht

Tz. 69 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Erteilen Reit-, Fahr- und Pferderennvereine an Mitglieder und Nichtmitglieder Reitunterricht, handelt es sich insoweit auch um "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Die Ausbildung und Fortbildung in sportlichen Fertigkeiten (Reitsport) gehört zu den typischen und wesentlichen Tätigkeiten eines Reit-, Fahr- oder Pferdere...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Selbständige Überlassung

Tz. 75 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen, die durch die selbständige Überlassung von reitsportlichen Anlagen (Reithalle, Reit- bzw. Turnierplatz) erzielt werden, sind, wenn die Voraussetzungen für eine Dauervermietung (langfristige Vermietung) vorliegen und es sich um keinen Vertrag besonderer Art handelt, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs "Vermögensverwaltung" zu erfassen...mehr

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Strategische Planung: Organ... / 6.4 1. Tag: Abend

Meinungsbildung eher am Abend einplanen Nach dem Abendessen sollte spätestens um 20.00 Uhr der Abendstart erfolgen. Hier kann entweder ein weiteres, eher qualitatives und meinungsbildungsbedürftiges Thema platziert werden, das auch etwas schwieriger sein und weitere individuelle Nachdenkgespräche am späteren Abend initiieren könnte. Themen mit diesem Charakter könnten z. B. a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausbildung von Pferden

Tz. 68 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden Einnahmen durch die Ausbildung von Pferden erzielt, sind diese dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zuzuordnen, weil es sich bei der Ausbildung von Pferden um vorbereitende Tätigkeiten für die eigentlichen "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) handelt. Zum Begriff "sportliche Veranstaltu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Vereinschriften

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Vereine geben oftmals Publikationen für ihre Mitglieder, aber auch für Dritte heraus. Diese Publikationen erscheinen regelmäßig oder werden nur zu bestimmten Veranstaltungen wie Jubiläen, besonderen Veranstaltungen etc. herausgegeben.mehr

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Strategische Planung: Organ... / 5 Klausurort

Übernachtungen zu Hause vermeiden Zur Durchführung einer Strategieklausur eignet sich normalerweise nicht der übliche Konferenzraum eines Unternehmens, da sich in der Sitzordnung dieses Raums gleichzeitig auch die Hierarchie spiegelt, was den offenen Diskussionsprozess der strategischen Planung negativ beeinflussen könnte. Der strategische Abstimmungsprozess sollte zunächst e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Vermietung an Nichtmitglieder

Tz. 72 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Erfolgt eine Vermietung von Reitpferden an Nichtmitglieder, sind folgende Fälle denkbar: Ein Nichtmitglied des Vereins nimmt an dem Reitunterricht teil und erhält als unselbständige Nebenleistung das dem Verein gehörende Reitpferd. Da es sich hierbei um eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und der gesamte Vorgang einhei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendungen

Rn. 50 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des StPfl geführt ...mehr

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zfs 04/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Oktober/November 2025 (Termin wird noch bekannt gegeben) * Online * 5,0 Std. gem. FAO Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE Der Verkehrsunfall im Versicherungsrecht – gemeinsame Veranstaltung der AG Verkehrsrecht und AG Versicherungsrecht Starnberg, 09./10. Mai 2025 (7,5 Std. FAO) mit Zusatzseminar MUC+ – 2,5 Std. FAO) Buchung unter: https://www...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine sind dann als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern (s. § 52 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Förderung der Allg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einordnung von Geschäftsvorfällen in die Tätigkeitsbereiche

Tz. 11 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Einzelabgrenzungen können beiliegender Tabelle entnommen werden:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Zuwendungen/Spenden

Tz. 85 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Als gemeinnützig durch das Finanzamt anerkannte Pferdesportvereine sind spendenempfangsberechtigt, weil sie Sport (Reitsport) i. S. d. Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 52 ff. AO, Anhang 1b) betreiben (s. Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV Abschn. B TZ 1). Für die Anerkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit eines Reit-, Fahr- und Pferdespo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermietung von Reitpferden

Tz. 53 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Überlassung von Reitpferden zum Zwecke des Reitunterrichts, durch einen steuerbegünstigten (Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein stellt eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung (Reitunterricht). Diese unselbständigen Nebenleistungen beurteilen sich umsatzsteuerlich ebenfalls nach § 4 Nr. 22 Buchst. a, ggf. § 4 Nr. 21 Buchst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Vermietung an Mitglieder

Tz. 71 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Stellt die Vermietung von Reitpferden durch einen gemeinnützigen Zwecken dienenden Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein eine unselbständige Nebenleistung zum Reitunterricht dar, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Einordnung in den Tätigkeitsbereich eines steuerbefreiten Zweckbetriebs i. S. v. §§ 67a i. V. m. 65 AO (Anhang 1b) v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Teilnahme an Leistungsprüfungen

Tz. 32 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Leistungsprüfungen für Tiere sind tierzüchterische Veranstaltungen, die als Wettbewerbe wertvoller Zuchttiere mit Prämierung durchgeführt werden (z. B. Tierschauen, Pferderennen oder Pferdeleistungsschauen [Turniere]). Tz. 33 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) ist der ermäßigte Steuersatz auf Entgelte anzuwenden...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Flugtage (Tag der offenen Tür)

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Nach Art der Durchführung handelt es sich bei Flugtagen im Regelfall um Massenveranstaltungen, weil der Bevölkerung in unbegrenztem Maße Zutritt gewährt wird. Im Übrigen überwiegen auch Elemente der Show und der Unterhaltung. Veranstaltungen dieser Art sind in den Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" i. S. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Reitunterricht durch den Verein mittels eines selbständigen Reitlehrers

Tz. 39 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Vertragspartner des Leistungsempfängers ist in diesem Fall nicht der Reitlehrer, sondern die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (der Reitverein). Tz. 40 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Erteilung von Sportunterricht durch einen steuerbefreiten Reit- und Fahrverein an Mitglieder und an Nichtmitglieder ist als "sportliche Veranstalt...mehr

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Kreativitätstechniken im Pr... / 3 Rolle und Aufgabe des Controllers

Zentraler Erfolgsfaktor: der Moderator Als Moderator des kreativen Prozesses kommt dem Controller eine zentrale Rolle zu. Gute Kommunikatoren sind heute sehr wichtig. Gerade für Controller, die unternehmensweit aktiv sind und im ständigen Austausch stehen, ist die Kommunikation eine zentrale Fähigkeit, die u. a. auch die Moderation umfassen sollte. Der Moderator muss der Metho...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zweckbindung

Tz. 35 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Aus der Satzung muss hervorgehen, welchen Zweck die Körperschaft verfolgt; dass es sich um einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck handelt; dass der Zweck ausschließlich und unmittelbar sowie selbstlos verfolgt wird. wodurch insbesondere die Zweckverfolgung verwirklicht wird. Beachte! Bitte verwenden Sie hier die Formulierungen de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 22 Ohne weitere Voraussetzungen (außer dass Leistungen der Jugendhilfe oder die Inobhutnahme oder Leistungen der Adoptionsvermittlung erbracht werden müssen) sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe subjektiv steuerbegünstigt. Nach § 3 SGB VIII ist zu unterscheiden zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe. Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Festveranstaltungen

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die im Rahmen von Festveranstaltungen bei steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften am häufigsten vorkommenden Einnahmen/Betriebseinnahmen und Ausgaben/Werbungskosten/Betriebsausgaben können anhand der nachfolgenden Checkliste den vier Tätigkeitsbereichen zugeordnet werden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rn. 21 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Regelung, die für Zuwendungen an Stiftungen in § 10b Abs 1 S 3 EStG (in der v 26.07.2000 bis zum 31.12 2006 geltenden Fassung) einen höheren Sonderausgaben-Abzug vorsah als für Zuwendungen an Vereine oder KapGes, ist ua deshalb mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar, weil der laufende Finanzbedarf einer Stiftung strukturell höher ist als bei gemei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Naturalleistungen – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG

Rz. 73 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG auch die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, die die nach § 4 Nr. 25 UStG begünstigten Einrichtungen den Empfängern der Jugendhilfeleistungen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe sowie den bei den Leistungen nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG (also den Leistungen der Jugendhilfe und der Inobhutnahme) tät...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Allgemeines

Tz. 35 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zu den in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) bezeichneten Veranstaltungen belehrender Art gehört auch die Erteilung von Reitunterricht.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Schriften ohne Werbung (Inserate)

Diese Schriften werden herausgegeben, um die Mitglieder über das aktuelle Tagesgeschehen im Verein, aber auch über bestimmte Veranstaltungen zu informieren, so zum Beispiel über ein anstehendes Sport-Jugendturnier mit Programmablauf o. Ä. Oftmals enthalten diese Publikationen keine Werbeanzeigen. 1. Kostenlose Abgabe 1.1 Ertragsteuerliche Behandlung Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Überlassung im Rahmen des Reitunterrichts

Tz. 74 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Stellt die Überlassung von reitsportlichen Anlagen (Reithalle, Reitplatz usw.) eine unselbständige Nebenleistung zum Reitunterricht dar, sind die aus diesem Betätigungsfeld erzielten Betriebseinnahmen dem steuerbefreiten Zweckbetrieb – sportliche Veranstaltungen – i. S. v. §§ 67a, 65 AO (Anhang 1b) zuzuordnen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden Schriften der genannten Art kostenlos abgegeben, sind sie Ausfluss des eigentlichen steuerbegünstigten satzungsmäßigen Aufgabenbereiches. Die Ausgaben, die für Druck und Papier anfallen, sind in vollem Umfang dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Ein Abzug in anderen Tätigkeitsbereichen ist folglich ausgeschlossen. So hat auch der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Ausbildung von Pferden

Tz. 29 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die entgeltliche Ausbildung von Pferden (z. B. Longieren, Freispringenlassen, Zu- und Bereiten) ist grundsätzlich eine eigenständige (steuerbare) Leistung. Die Einnahmen sind unter Umständen im Einzelfall dem nicht steuerpflichtigen Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO i. V. m. § 67a AO, Anhang 1b) zuordenbar. Tz. 30 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Durch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Pensionsreitställe

Tz. 67 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Einnahmen, die ein Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein aus der Vermietung von Reitställen, mit oder ohne Nebenleistungen (Pensionsreitställen, Pferdepensionen) erzielt, können nicht unter den Begriff "sportlichen Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) eingeordnet werden. S. hierzu auch die unter s. Tz. 26 zitierte Rechtsprech...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Feuerschutz

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zu den steuerbegünstigten Zwecken gehört gem. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO (Anhang 1b) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung. Die Aufgabe des Feuerschutzes obliegt in erster Linie den Kommunen oder den Feuerwehrverbänden und Feuerwehrvereinen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Satzungszweck ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fachzeitschriften

Tz. 90 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Fachzeitschrift ist ein Wirtschaftsgut, das einen allgemeinen Marktwert hat. Der Inhalt einer solchen Fachzeitschrift ist nicht nur auf Vereinsmitteilungen beschränkt, sondern enthält vielmehr Artikel, die u. U. auch in anderen Fachzeitschriften Veröffentlichung finden. Tz. 91 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Soweit Fachzeitschriften kostenlos...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Behandlung der Kameradschaftskassen

Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Für die Behandlung der sogenannten Kameradschaftskassen sind grundsätzlich mehrere Wege möglich. Voraussetzung ist die Regelung der Landesfeuerwehrgesetze, dass die Gemeinden für ihre Feuerwehren und deren aktive Abteilungen (Orts- oder Stadtteil-Feuerwehren) aufgrund einer Gemeindefeuerwehr-Satzung Sondervermögen für die Kameradschaftspflege...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Landegebühren

Tz. 12 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden von vereinsfremden Piloten Landegebühren erhoben, ist die steuerliche Handhabung wie in Tz. 9 dargestellt (s. Tz. 9), vorzunehmen. Eine andere Beurteilung ergibt sich auch dann nicht, wenn von dem vereinsfremden Piloten eine Zuwendung (Spende) erwartet und diese letztlich vereinnahmt wird, weil der Zuwendung eine Gegenleistung gegenüb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Programmhefte

Tz. 97 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Programmhefte beinhalten zum einen den Ablauf des Turniers (startende Reiter, Zeitplan usw.) und zum anderen meist einen Inseratenteil (Anzeigen). Die Einnahmen aus dem Inseratenteil (Anzeigenteil) sind im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Mit den Einnahmen wird der Verein beim Ü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitunterricht

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen aus der Erteilung von Reitunterricht gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern sind in den Tätigkeitsbereich "steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" (Zweckbetrieb) i. S. v. §§ 67a, 65 AO (Anhang 1b) einzuordnen, weil es sich um "sportliche Veranstaltungen" handelt. Dies hängt auch nicht davon ab, ob der Unterricht durch Beiträge,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Feuerwehrkameradschaftskasse als Sondervermögen der Kommune

Tz. 5 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Gemeinde bildet für die Kameradschaftskasse ein Sondervermögen. Die Abwicklung erfolgt in einem jährlich für das Sondervermögen zu erstellenden Wirtschaftsplan der Gemeinde. Mit der Bildung des sogenannten Sondervermögens Kameradschaftskasse wird dieses Bestandteil der kommunalen Finanzwirtschaft (§ 18 Abs. 2 FwG für Baden-Württemberg). D...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Pensionsreitställe (Pensionspferdehaltung)

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Bei der Vermietung von Stallplätzen unter gleichzeitiger Übernahme der Fütterung und Pflege liegt zivilrechtlich ein Vertrag besonderer Art vor, weil der Einstellungsvertrag sowohl Merkmale eines Mietvertrages als auch Merkmale anderer Vertragsarten aufweist. Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 In den Fällen der Pferdeeinstellungsverträge liegt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter sowie, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der von § 12 Nr 1 S 2 EStG erfasste Sonderbereich

Rn. 83 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach der früheren Rspr hatte § 12 Nr 1 S 2 EStG die Bedeutung eines allg Aufteilungs- und Abzugsverbots für gemischte Aufwendungen (s Rn 127 ff). Seit der Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots durch den GrS des BFH (BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) hat § 12 Nr 1 S 2 EStG seine Funktion als prägende Abgrenzungsnorm für die...mehr