Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen. Der Mitteilung sind der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der...mehr

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Bildungsurlaub / 5.2 Ablehnung

Will der Arbeitgeber die Freistellung verweigern, so muss er dies dem Arbeitnehmer zumeist innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Mitteilung bzw. vor Beginn der Veranstaltung schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen. Lässt der Arbeitgeber die Frist verstreichen, ohne den Antrag ausdrücklich abgelehnt zu haben, gilt dies nach manchen Gesetzen als Zustimmung.[1]...mehr

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Bildungsurlaub / 11.6.3 Freistellungsrelevante Themen

Der Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder der beruflichen Weiterbildung der nicht zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten haben nur Anspruch auf Bildungsurlaub in der politischen Bildung oder als Freistellung für die Schulung eines Ehrenamt...mehr

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Bildungsurlaub / 4.2 Formerfordernisse

Über die Bildungsfreistellung entscheidet der Arbeitgeber, d. h. die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Die meisten Bundesländer schreiben vor, dass dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung so frühzeitig wie möglich, i. d. R. spätestens 4 bzw. 6 Wochen vor Beginn,[1] mitz...mehr

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Bildungsurlaub / 3.2.2 Orientierungssätze des BAG

Die Frage, ob die Weiterbildungsveranstaltung, die der Arbeitnehmer ausgewählt hat und für die er Bildungsurlaub beansprucht, den gesetzlichen Vorgaben entspricht, also u. a. einem freistellungsrelevanten Thema dient, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Gleichwohl lassen sich für die Anwendung der unbestimmten Rechtsgriffe "berufliche Weiterbildung" oder "politische Weiter...mehr

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Bildungsurlaub / 11.6.6.3 Übertragbarkeit

Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn Beschäftigte ihren Anspruch auf Bildungsurlaub im laufenden Jahr – aus welchen Gründen auch immer – nicht oder nur für eine verkürzte Veranstaltung geltend gemacht haben und ihrem Arbeitgeber gegenüber bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres in Textform erklären, dass sie ihren (restl...mehr

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Bildungsurlaub / 11.6.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme und zeitliche Lage des geplanten Bildungsurlaubs muss dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, jedoch spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in Textform mitgeteilt werden. Der Mitteilung sind eine Anmeldebestätigung, der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm der Bildungsveranstaltung beizufügen. Werden die ...mehr

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Bildungsurlaub / 11.9.6.2 Einschränkungen

Kein Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen besteht in Betrieben und Dienststellen mit weniger als 10 Beschäftigten. Ferner entfällt der Freistellungsanspruch in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit bis zu 50 Beschäftigten, wenn bereits 10 % der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind. Der Arbeitgeber hat zudem ein Abl...mehr

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Bildungsurlaub / 11.10.6.2 Einschränkungen

Gegenüber Arbeitgebern, die i. d. R. nicht mehr als 5 Personen ständig beschäftigen, besteht kein Anspruch auf Bildungsfreistellung. Der Arbeitgeber kann die Bildungsfreistellung ablehnen, wenn ihr zum gewünschten Termin zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dies der/dem Anspruchsberechtigten so früh wie möglich, i...mehr

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Bildungsurlaub / 11.7.6.2 Einschränkungen

Die Bildungsfreistellung für Lehrkräfte in Schulen und das wissenschaftliche Personal an Hochschulen ist auf die unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeit beschränkt. Der Antrag auf Bildungsfreistellung kann abgelehnt werden, wenn der Bildungsfreistellung wichtige dienstliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgege...mehr

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Bildungsurlaub / 11.7.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Freistellung kann für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung, der politischen Weiterbildung oder der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgen. Für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ist der Freistellungsanspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weit...mehr

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Bildungsurlaub / 11.14.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Freistellung kann nur für Veranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung erfolgen.mehr

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Bildungsurlaub / 3.2.3 Rechtsprechung der Instanzengerichte

Unter Zugrundelegung der Grundsätze des BAG sieht das Arbeitsgericht Karlsruhe[1] eine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch einen Sprachkurs als gegeben an, wenn dieser einen beruflichen Bezug hat. Nicht ausreichend sei es, wenn der Fremdsprachenkurs nur der Allgemeinbildung dient und keine beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten oder Fähigkeiten vermittelt oder dem Ar...mehr

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Bildungsurlaub / 7.1 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch, indem er auf Antrag des Arbeitnehmers die Freistellung für einen bestimmten Zeitraum erklärt, und nimmt der Arbeitnehmer an der Bildungsveranstaltung teil, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Bemessung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts liegt – je nach Bestimmung – entweder das Lohnausfallprinzip[1]...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.6.2 Einschränkungen

Die Freistellung kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. In diesem Fall ist der Freistellungsanspruch auf das darauffolgende Kalenderjahr, soweit er sich auf die Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung richtet, auf den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.2.6.3 Übertragbarkeit

Nicht in Anspruch genommene Bildungszeiten eines abgelaufenen Kalenderjahres können nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Allerdings lässt das Gesetz es zu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch schriftliche oder elektronische Abrede den Anspruch (siehe Ziffer 11.2.4.1) unter Anrechnung des Bildungszeitanspruchs zukünftiger Jahre zu längerfristigen Veranst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Freistellung kann nur für Veranstaltungen der beruflichen oder der gesellschaftspolitischen Weiterbildung erfolgen, für Auszubildende nur für gesellschaftspolitische Weiterbildung.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.4.1 Dauer

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt grundsätzlich 10 Tage in einem Zeitraum zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre (jeweils beginnend mit einem ungeraden Kalenderjahr – z. B. 1.1.2025). Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr begründet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf 5 Arbeitstage. Für Auszubildende ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.6.3 Übertragbarkeit

Ein innerhalb des laufenden 2-Jahres-Zeitraums nicht verbrauchter Freistellungsanspruch ist auf den folgenden 2-Jahres-Zeitraum zu übertragen, wenn er zur Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Zertifikatsabschluss verwendet wird. Über die zeitliche Lage einer Freistellung von mehr als 10 Arbeitstagen ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.2 Landesrecht

Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung bisher nicht abschließend geregelt hat, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz, die Arbeitnehmerweiterbildung zu regeln (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Nr. 12 GG).[1] Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen[2] – wie folgt Gebrauch gemacht: Baden-Wü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums wird eine schon gewährte Freistellung auf den Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber angerechnet. Weiterhin ist eine Anrechnung von Freistellungen für Zwecke der Weiterbildung, die auf der Grundlage anderer Regelungen erfolgen, möglich, wenn die Veranstaltungen den in § 3 BFG niedergelegten Zielen entsprechen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.3.6.3 Übertragbarkeit

Durch schriftliche oder elektronische Vereinbarung zwischen der Beschäftigungsstelle und der anspruchsberechtigten Person kann der Anspruch unter Anrechnung des Bildungszeitanspruchs zukünftiger Jahre zu längerfristigen Veranstaltungen zusammengefasst werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.3 Freistellungsrelevante Themen

Der Bildungsurlaub kann beansprucht werden für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung und zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel im Geltungsbereich des Gesetzes ist die bereits von einer früheren Beschäftigungsstelle gewährte Bildungsfreistellung auf den Anspruch gegenüber der neuen Beschäftigungsstelle oder Dienstherrn anzurechnen. Sonstige Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung, die auf anderen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, tariflichen Regelungen, betriebli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.3 Umfang des Freistellungsanspruchs

Der Anspruch auf Freistellung für Bildungsurlaub umfasst grundsätzlich 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. In diesem Rahmen kann der Arbeitnehmer eine Freistellung für eine oder auch mehrere kürzere Veranstaltungen beanspruchen. In manchen Bundesländern kann der Bildungsurlaub von 2 Jahren zu einer Gesamtdauer von 10 Tagen zusammengefasst (verblockt) werden.[1] Eine solche Verblock...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 5.2.2 Auswirkungen der Ablehnung

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers auf Bildungsfreistellung ab, so kann die infolgedessen nicht in Anspruch genommene Freistellung i. d. R. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder auf den nachfolgenden Bezugszeitraum übertragen werden. Dies macht aus Sicht des Arbeitnehmers allerdings nur dann Sinn, wenn der Arbeitgeber die Bildungsfreistellung lediglich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.3 Tarifrecht

Tarifvertragliche Ansprüche auf Bildungsurlaub gibt es bisher lediglich auf dem privaten Sektor (z. B. Metall- und Elektroindustrie). Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für Beschäftigte gilt, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (V...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten

Leitsatz Die Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns im Rahmen einer Totalgewinnprognose setzt nicht voraus, dass die betreffenden stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ebenso wie bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2023 – VI R 3/22, BFHE 283, 324, BStBl II 2024, 823). Normenk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 45 Pflegek... / 2.3 Durchführung der Kurse und Kosten

Rz. 5 Nach Maßgabe von Abs. 2 stehen den Pflegekassen 3 verschiedene Wege offen, Pflegekurse anzubieten. Entweder führt die betreffende Pflegekasse den Kurs selbst durch oder sie bietet ihn mit einer oder mehreren anderen Kassen gemeinsam an oder aber sie beauftragt geeignete andere Einrichtungen mit der Veranstaltung. Über die einheitliche Durchführung der Kurse sowie über d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.5 Nicht begünstigte Werbedrucke

Rz. 657 Nach Anm. 5 zu Kap. 49 des ab 1.1.1988 geltenden Gemeinsamen Zolltarifs (Kombinierte Nomenklatur) gehören zur begünstigten Position 4901 des Zolltarifs nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.3.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 DRK-TV)

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber nur dann begründet werden dürfen, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis. Im Einklang mit der Rechtsprechung sind demnach nur dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber möglich, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2025)

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz: Folge eines Ve... / 3 Das Problem

In den Räumen von Teileigentümerin B (die Einheit Nr. 5), einer Gemeinde, finden Treffen und Veranstaltungen einer Vielzahl von Personen zum gemeinsamen islamischen Gebet statt. Gegen diesen Gebrauch geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K vor. Sie verlangt von B, für die Einhaltung der Hausordnung Sorge zu tragen. Da die Wohnung über einen eigenen Straßenzugang verfü...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 4.2 Arbeitszeit

Gemäß Nr. 3 a) Abschnitt D (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minute...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.3 Inhalt der Fortbildung

Rz. 10 Nach Abs. 1 erstreckt sich der Fortbildungsinhalt in allgemeiner Umschreibung auf die notwendigen Fachkenntnisse des einzelnen Leistungserbringers, die zu seiner Berufsausübung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung erforderlich sind, sowie auf Fähigkeiten und Fertigkeiten. Diese Klarstellung ist seit 2024 in die Vorschrift aufgenommen worden. Von daher ist der In...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.5 Förderung einer trägerübergreifenden Fort- und Weiterbildung (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 10 § 39 Abs. 2 Nr. 4 verpflichtet die BAR, eine trägerübergreifende Fort- und Weiterbildung zur Unterstützung und Umsetzung trägerübergreifender Kooperation und Koordination anzubieten. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dem Rehabilitationsberater bzw. sonstigen Mitarbeiter nicht nur das Rehabilitations- und Teilhaberecht des eigenen Trägerteils, sondern auch das R...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.1 Leistungen zur Gesundheitsförderung (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Neuregelung der betrieblichen Gesundheitsförderung in § 20a in der bis zum 24.7.2015 geltenden Fassung (vgl. Rz. 1) machte es der Gesetzgeber zur Aufgabe der Krankenkassen, unter Einbeziehung aller Beteiligten Prozesse zur gesundheitsgerechten Gestaltung der betrieblichen Umwelt zu initiieren und die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um die persönliche Ges...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.1.1 Überblick über die Aufgaben

Rz. 3 In § 39 Abs. 1 werden grob die Aufgaben der BAR beschrieben. Hauptaufgabe ist die Gestaltung und Organisation der rehabilitationsträgerübergreifenden Zusammenarbeit zwecks einer einheitlichen personenzentrierten Gestaltung der Rehabilitation/Teilhabe. Dadurch will man die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe des jeweils Leistungsberechtigten am Leben in der Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorbild Führungskraft: So g... / 3.3 Aufklärung und Transparenz

Eine wichtige und kontinuierliche Aufgabe, die aktiv und wahrnehmbar im Unternehmen gestaltet werden muss, ist die Aufklärung und Transparenz im Umgang mit KI. Transparenz baut nicht nur Ängste ab, sondern schafft Vertrauen in Neues, sofern Kommunikation klar und Entscheidungen nachvollziehbar sind. Ein häufiger Fehler im Umgang mit der Einführung von neuen Technologien ist e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Qualitätsmanagement nach IS... / 5.2 Zertifizierungsverfahren

Hat sich die Leitung der Organisation für die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems entschieden, so geht es jetzt erneut darum, die Belegschaft zu informieren. Auch hier eignet sich eine "Kick-off-Veranstaltung", z. B. in Form einer Betriebsversammlung. 5.2.1 Vorbereitung auf das Zertifizierungsverfahren Nach dem Startschuss durch die Geschäftsleitung beginnen die Vorb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Qualitätsmanagement nach IS... / 4.1 Phasen eines Einführungsprojektes

Nach der Entscheidung der Leitung der Organisation zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015 geht es zunächst darum, die Mitarbeiter über dieses Projekt zu informieren, z. B. in einer "Kick-off-Veranstaltung", für deren Engagement zu werben und die Projektvorbereitungen zu treffen. Dazu gehören insbesondere eine Projektplanung mit einer Zeit- und Kos...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Qualitätsmanagement nach IS... / 4.2 Einbeziehung von Mitarbeitern und Interessenvertretern

Nachhaltig erfolgreich lässt sich ein Qualitätsmanagementsystem nur unter Beteiligung der Mitarbeiter einführen und aufrechterhalten. Daher ist es erforderlich, diese für das Projekt zu begeistern und auch die Interessenvertreter der Mitarbeiter für eine aktive Mitarbeit zu gewinnen. Das Vertrauen der Mitarbeiter in die Interessenvertreter und die genauere Kenntnis der Inter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 2 Dienstgeschäfte

Dienstreisen im Allgemeinen kommen nur für Dienstgeschäfte in Betracht, die der Behörde obliegen, der der Bedienstete angehört und die dem Bediensteten auch zugewiesen sind. Damit knüpft das Dienstgeschäft an das konkrete Amt im funktionellen Sinne an. Dienstgeschäfte können für den Bediensteten somit nur in der Erledigung seiner ihm konkret übertragenen Aufgaben anfallen.[1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen

Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.[1] Dasselbe gilt für Aufenthaltszeiten am Geschäftsort außerhalb der Erledigung von Dienstgeschäften, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verhältnis des Fremdvergleichs zu § 12 EStG

Tz. 135 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während im Fall des Vorteilsausgleichs (dazu s Tz 82ff) mehrere, uU auch verschiedenartige Vorgänge (Leistungen und Gegenleistungen) zusammengefasst und saldiert werden, konnte die wirtsch Betrachtungsweise bisher nicht dahin führen, formal einheitliche Leistungen, die sowohl den betrieblichen als auch den gesellschaftlichen Bereich berühren...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 8. Teilweise Befreiung des Grund und Bodens bei bebauten Grundstücken

Rz. 226 [Autor/Stand] Die Verwaltungsanweisungen zur teilweisen Befreiung des Grund und Bodens bei bebauten Grundstücken wurden nachträglich durch den Runderlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 5.8.2024[2] in A 3.2 AENGrStG aufgenommen. Danach gelten die nachfolgend aufgeführten Grundsätze. Rz. 226.1 [Autor/Stand] Wird ein Grundstück sowohl zu steuerbegünstigten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Abgrenzung der vGA von den Entnahmen

Tz. 604 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Hinsichtlich der Abgrenzung vGA zu Entnahmen ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Vorschriften des § 4 Abs 1 und des § 6 EStG auch bei Kö anzuwenden sind und somit grds auch die Regelungen über Entnahmen (s Beschl des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 34; s R 7.1 KStR 2015). Bei Entnahmen handelt es sich nach dem Verständnis des EStG um ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Veranstaltungen

S. unter "Gesellschaftliche Veranstaltungen" bzw. "Kulturelle Veranstaltungen".mehr