Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

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Qualitätsmanagement nach IS... / 4.1 Phasen eines Einführungsprojektes

Nach der Entscheidung der Leitung der Organisation zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015 geht es zunächst darum, die Mitarbeiter über dieses Projekt zu informieren, z. B. in einer "Kick-off-Veranstaltung", für deren Engagement zu werben und die Projektvorbereitungen zu treffen. Dazu gehören insbesondere eine Projektplanung mit einer Zeit- und Kos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.11 Insbesondere: Werbung

Rz. 147 Hinsichtlich der Werbung ist zu unterscheiden: Einnahmen des Veranstalters aus Werbung für eine sportliche Veranstaltung bzw. für einen Sportler fallen unter § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG. Werbung, die während oder anlässlich einer sportlichen Darbietung vorgenommen wird, fällt jedoch nicht hierunter. Es handelt sich um eine eigenständige Leistung, die neben oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.4 Sportliche Tätigkeit

Rz. 127 Der Begriff des Sports bei den "sportlichen" Darbietungen ist ebenso zu fassen wie bei § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO.[1] Wesensmerkmal ist die körperliche Ertüchtigung. Schach ist kraft ausdrücklicher Regelung in § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO Sport, ebenso Auto- und Motorradrennsport[2], Modellsport und Hundesport. Unter die Regelung fallen nur Berufssportler, die eine planmäßige, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.13 Besonderheiten der DBA

Rz. 155 Besteht ein DBA, hängt die Erfassung unter der beschr. Steuerpflicht davon ab, ob das DBA die deutsche Besteuerung aufrechterhält. So gehören Einkünfte eines Berufssportlers, wenn er nicht Arbeitnehmer ist, zu den gewerblichen Einkünften (Rz. 118). Regelmäßig darf die Bundesrepublik nach den einschlägigen DBA solche Einkünfte nur besteuern, wenn sie im Rahmen einer i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.9 Ausübung und Verwertung

Rz. 138a Die Darbietung muss im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Die Ausübung im Inland muss durch den Stpfl. selbst erfolgen, d. h. er muss an der Darbietung im Inland selbst, als Darbietender oder als Veranstalter beteiligt sein.[1] Ist das nicht der Fall, gilt nicht der Ausübungs-, sondern der Verwertungstatbestand. Rz. 139 Eine Darbietung muss im Inland (§ 1 EStG Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3 Steuerabzug bei im Inland ausgeübten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden und ähnlichen Darbietungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 31 Nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die Steuer bei Einkünften, die durch künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen im Inland bezogen werden, sowie bei Einkünften aus Leistungen, die mit den genannten Darbietungen zusammenhängen, durch Steuerabzug zu erheben. Die gegenwärtige Fassung der Nr. 1 geht auf das G. v. 19.12.2008[1] zurück ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.6 Unterhaltende und ähnliche Tätigkeiten

Rz. 131 Durch G. v. 19.12.2008[1] sind mit Wirkung ab Vz 2009 auch unterhaltende Darbietungen in die beschränkte Steuerpflicht einbezogen worden. Damit sollen Abgrenzungsschwierigkeiten gegenüber Darbietungen, die den künstlerischen, sportlichen oder artistischen Darbietungen "ähnlich" sind, vermieden werden. Außerdem soll durch diese Regelung ein Gleichklang mit den DBA erz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.1 Steuerabzugsverpflichteter und Vergütungsgläubiger

Rz. 147 Gemeinsame Vorschriften für den Steuerabzug sind in § 50a Abs. 5 EStG sowie in §§ 73c–73e EStDV enthalten. Die Vorschrift ist durch G. v. 19.12.2008[1] für Vergütungen, die nach dem 31.12.2008 zufließen, an die Neukonzeption der Abs. 1–4 angepasst worden. Materielle Bedeutung haben die Änderungen nur insoweit, als in S. 5 die Inanspruchnahme des Vergütungsgläubigers ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.2 Steuerabzug bei Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten

Rz. 56 § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ordnet den Steuerabzug an für Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von "Rechten, insbes. von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten". Die Begriffe "Urheberrechte" und "gewerbliche Schutzrechte" werden sonst, insbes. in § 49 EStG, als einkommensteuerliche Tatbestandsmerkmale nicht verwandt; sie stammen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.5 Entfallene Steuerabzugsverpflichtungen für Vergütungen

Rz. 80 Bei Vergütungen für die Nutzung beweglicher Sachen, die bis zum 31.12.2008 zugeflossen waren, war der Steuerabzug vorzunehmen. Die Vergütung musste für die Nutzung, sie durfte nicht für die Übertragung des Eigentums an der beweglichen Sache gezahlt werden (zur Ausdehnung auf Veräußerungen vgl. Rz. 82). Soweit die Vergütung, und sei es auch eine laufende Vergütung, für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.10 Erfasste Einkünfte

Rz. 146 Erfasst werden die Einkünfte aus der Darbietung sowie auch mit der Darbietung zusammenhängende Leistungen. Letztere sind solche Einkünfte, die unmittelbar mit der Darbietung zusammenhängen, die also der ausübenden Person oder dem Veranstalter als Gegenleistung für die Darbietung zufließen. Werden einem Künstler, Entertainer oder sonstigen in Buchst. d) genannten Pers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.1 Allgemeines

Rz. 177 Durch G. v. 21.12.1993[1] ist die beschr. Steuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausgedehnt worden. Durch G. v. 19.7.2006[2] wurde die Vorschrift neu gefasst. Hintergrund der Neuregelung war, dass die vorherige Fassung für die Definition der Rechte, die veräu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.6 Nachforderungsbescheid gegen den Vergütungsberechtigten

Rz. 188 Trotz der Haftung des Leistenden der Vergütung bleibt der Vergütungsempfänger der Steuerschuldner. Haftender und Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. Der Steuerschuldner selbst darf aber unmittelbar nur in Anspruch genommen werden, wenn die Steuer nicht ordnungsgemäß einbehalten, also der Bruttobetrag ohne Steuerabzug an ihn ausgezahlt wurde. Für Vergütungen, die bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Allgemeines

Rz. 21 Der Schuldner hat bei bestimmten Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG den Steuerabzug vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger der Vergütung beschr. stpfl. ist. Es muss also nach § 49 EStG beschr. Steuerpflicht bestehen. Ist der Empfänger der Vergütung unbeschränkt stpfl., besteht für den Vergütungsschuldner keine Verpflichtung zum Steuerabzug. Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Sonderregeln für EU- und EWR-Fälle

Rz. 119 Um europarechtliche Probleme des Steuerabzugs zu vermeiden, enthält Abs. 3 eine Sonderregelung für EU- und EWR-Fälle. Allgemein zu den europarechtlichen Problemen vgl. Rz. 8ff. Die Sonderregelung besteht darin, dass der Vergütungsgläubiger gegenüber dem Vergütungsschuldner die mit den Vergütungen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.3 Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 93 Unter Betriebsveranstaltungen i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene verstanden, die gesellschaftlichen Charakter haben, wie z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern.[1] Der Gesetzgeber hat hiermit zwar eine Legaldefinition des Begriffs der Betriebsveranstaltung eingeführt. Die Formulierung "Veranstaltung a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2 Vereinszweck ausschließlich auf Mitwirken bei der politischen Willensbildung durch Teilnahme an Wahlen gerichtet

Rz. 11 Der Zweck des Vereins muss ausschließlich auf das Mitwirken bei der politischen Willensbildung durch Teilnahme an Wahlen gerichtet sein. Dieser ausschließliche Zweck muss sich aus der Satzung ergeben und der Verein muss auch tatsächlich diesen Zweck verfolgen. Unschädlich ist es, wenn der Verein auch gesellige Veranstaltungen durchführt, die im Vergleich zu seiner pol...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.9 Musiker, Künstler und verwandte Berufe

Rz. 58 Mitglieder von staatlichen Orchestern oder von Kapellen sind Arbeitnehmer des jeweiligen Trägers des Orchesters. Wenn sie jedoch außerhalb ihres Dienstverhältnisses für ihren Arbeitgeber bei besonderen Veranstaltungen mitwirken, ohne hierzu arbeitsrechtlich oder aufgrund der tatsächlichen Gestaltung ihres Dienstverhältnisses verpflichtet zu sein, können die hierfür be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
New Work: Effektiv Arbeiten... / 1.2 Learning Journey

Wie viel Zeit beanspruchen Ihre Mitarbeiter für die Weiterbildung? Der Begriff "beanspruchen" ist absichtlich gewählt. Denn es geht darum, sich nicht nur das Nötigste anzueignen, um die täglichen Herausforderungen zu leisten. Es geht darum, den Horizont zu erweitern. Den Markt nicht nur aus der Perspektive des Arbeitsplatzes zu sehen, sondern aus der Sicht des digitalen Kund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsklima / 5.1 Sich wohlfühlen geht auch online

Wenn viele – oder gar alle – überall außer am Arbeitsplatz im Betrieb selbst arbeiten, braucht es auch Veränderungen in Sachen Betriebsklima. Was dabei wichtig ist, belegen Umfragen, die während bzw. nach den Corona-Lockdowns gemacht wurden: Reale Begegnungsmöglichkeiten fördern den Zusammenhalt in einem Team bzw. in der Belegschaft. Deshalb sind hybride Arbeitsmodelle reinem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Öffentliche und dem Gemeinwohl dienende Gebäude

Rz. 29 Öffentliche und andere Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, liegen nach der Verwaltungsauffassung[1] vor, wenn das jeweilige Gebäude für folgende Umsätze bzw. Tätigkeiten verwendet wird: steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 11b UStG, das sind sog. Universal-Postdienstleistungen (vgl. im Einzelnen § 4 Nr. 11b UStG Rz. 1ff.), steuerfreie Umsätz...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Fälle, in denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht

Die Fälle, bei denen die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, sind in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 11 UStG abschließend aufgeführt. Es besteht kein Wahlrecht, sodass die Umsatzsteuerschuld zwingend auf den Leistungsempfänger übergeht. Der leistende Unternehmer darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Der Leistungsempfänger ermittelt die Umsatzsteuer und kan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wie die Digitalisierung die... / 1 Wie die Digitalisierung die Geschäftsmodelle der Unternehmen verändert

Wikipedia definiert: "Der Begriff Digitale Revolution bezeichnet den durch Digitaltechnik und Computer ausgelösten Umbruch, der seit Ausgang des 20. Jahrhunderts einen Wandel nahezu aller Lebensbereiche bewirkt und der in eine Digitale Welt führt, ähnlich wie die industrielle Revolution 200 Jahre zuvor in die Industriegesellschaft führte". Betroffen davon sind nahezu alle Le...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 5.2 Besonderheiten bei seltenen Veranstaltungen

Eine Vielzahl von organisierten Freizeitveranstaltungen zeichnet sich dadurch aus, dass sie einerseits auf eine lange Tradition zurückblicken können und damit Teil des örtlichen oder regionalen kulturellen Lebens geworden sind, andererseits aber nur an einigen wenigen Tagen und Nächten im Jahr stattfinden. Praxis-Beispiel Seltene Störereignisse Das betrifft etwa traditionsreic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 5.2.1 Freizeitlärmrichtlinie

Diese gesetzliche Vorgabe wird in Nr. 4.4 der Freizeitlärmrichtlinie dahingehend konkretisiert, dass für Veranstaltungen im Freien und/oder in Zelten bei sog. "seltenen Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz" höhere Lärmrichtwerte zulässig sind. Voraussetzungen für die Annahme eines Sonderfalls sind eine hohe Standortgebundenheit od...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 5.2.3 Open-Air-Konzerte

Nach § 1 Abs. 1 Sportanlagen-LärmschutzVO gelten deren Vorschriften nur dann für Sportanlagen, wenn sie zum Zweck der Sportausübung genutzt werden. Deshalb gilt etwa ein Sportstadion, in dem ein Open-Air-Konzert stattfindet, für die Dauer dieser Veranstaltung nicht als Sportanlage i. S. d. Sportanlagen-LärmschutzVO. In derartigen Fällen kommt die Anwendung der Freizeitlärmri...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2.3 Seltene Ereignisse

Eine Sonderregelung trifft schließlich § 5 Abs. 5 SportanlagenlärmschutzVO, um selten stattfindende Großveranstaltungen und Turnierwettkämpfe zu ermöglichen. Solche Veranstaltungen sollen ohne Betriebszeitbeschränkungen durchgeführt werden können, wenn die durch derartige Veranstaltungen verursachten Richtwertüberschreitungen nicht mehr als 10 dB(A) betragen (höchstens aber ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sponsoring

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Pauschalbesteuerung geldwerter Vorteile anlässlich von Betriebsveranstaltungen

Rz. 144 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Erhält der ArbN im Rahmen einer Betriebsveranstaltung Zuwendungen, die nach § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a EStG steuerpflichtig sind (vgl BMF vom 14.10.2015, BStBl 2015 I, 832, > Anh 2 Betriebsveranstaltungen ), kann der ArbG die darauf entfallende LSt mit 25 % pauschalieren (§ 40 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Dies gilt für Bar- oder Sachzuwendungen (EF...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 1.4 Gegen die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer verstoßende Betätigungen

Das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung hat zunehmend dazu geführt, dass gewerbliche Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen – etwa in Form von Autowaschanlagen, Münzwaschanlagen, Gebrauchtwagen- oder Flohmärkten – zunehmend lukrativ werden. Vor diesem Hintergrund haben die Eingaben und Beschwerden aus der Bevölkerung das fast in Vergessenheit geratene Sonn- und Feierta...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.2 Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage

Mit der öffentlich-rechtlichen Unterlassungsklage (auch öffentlich-rechtliche Immissionsabwehrklage genannt) können Sie sich als Nachbar zur Wehr setzen, wenn es um die Abwehr erheblicher Lärmbelästigungen durch eine schlicht-hoheitlich betriebene kommunale Anlage etwa in Form eines gemeindlichen Bürgerhauses oder eines von der Gemeinde organisierten Volksfestes geht. Beim öf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sportanlagen im Nachbarrecht / 3.2 Sportanlagen, die nicht zum Zweck der Sportausübung genutzt werden

Nach § 1 Abs. 1 SportanlagenlärmschutzVO gelten deren Vorschriften nur dann für Sportanlagen, wenn sie zum Zweck der Sportausübung genutzt werden. Deshalb gilt etwa ein Sportstadion, in dem ein Open-Air-Konzert stattfindet, für die Dauer dieser Veranstaltung nicht als Sportanlage i. S. d. SportanlagenlärmschutzVO.[1] In derartigen Fällen kommt die Anwendung der Freizeitlärmr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Räum- und Streupflicht / 2.3.1 Gastronomie

Dies gilt vor allem für Gastronomiebetriebe oder ähnliche "Vergnügungsstätten" mit starkem Besucherverkehr. So obliegt dem Pächter einer Autobahnraststätte die Verkehrssicherungs- und damit die Streupflicht für die Gehwege, die von dem Parkplatz zu dem Raststättengebäude führen.[1] Auch kann je nach den Umständen des Einzelfalls die Pflicht bestehen, auch nachts zu streuen.[...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 1.1 Höchstpersönliches Recht

Das Recht zum Betreten der freien Landschaft wie auch des Waldes ist nach Meinung der Gerichte ein gesetzliches "Jedermann-Recht", das nur höchstpersönlich ausgeübt werden kann. Dieses Recht ist unentgeltlich zulässig. Das ein oder andere Landesnaturschutzgesetz sieht dies sogar ausdrücklich vor (z. B. Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG oder § 30 Abs. 1 LNatSchG Schleswig-Holstein). A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 5.2.2 Feuerwerk

Feuerwerke finden eher selten statt und sind nur von kurzer Dauer. Andererseits sind sie wegen des mit ihnen angestrebten Lichteffekts auf Dunkelheit angewiesen und erreichen bei den Detonationen in der Luft hohe Geräuschspitzen zwischen 90 und 100 dB(A). Sie können deshalb für die Nachbarschaft während der Nachtzeit (ab 22.00 Uhr) erheblich belästigend wirken. Angesichts der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Gemeinnützige Zwecke

Rz. 29 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Welche Zwecke gemeinnützig sind, bestimmt § 52 AO. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Zur Selbstlosigkeit vgl ausführlich AEAO zu § 55. § 10b EStG begünstigt alle in § 52 AO aufgeführten gemeinnütz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 255 Mit der Einfügung des § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG soll die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG um die Leistungen die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen auf Grundlage des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c und g MwStSystRL ergänzt werden. Mit Leistungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die von Einrichtungen des öffentlichen Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.42 Zirkuslärm

Der Nachbar eines Festplatzes, auf dem in unregelmäßigen Abständen zeitlich begrenzte Zirkusveranstaltungen stattfinden, hat keinen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch (analog §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB) dahingehend, dass derartige Veranstaltungen gänzlich unterbleiben. Er kann allenfalls verlangen, keinen unzumutbaren Lärmeinwirkungen ausgesetzt zu werden.[1] Bei der Beurteil...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / Zusammenfassung

Überblick Der Vielfalt der Freizeitaktivitäten entspricht die Vielzahl der Nachbarkonflikte wegen Lärmbelästigungen durch Freizeitanlagen. Unterschiedliche Freizeitaktivitäten werden bei einer Freizeitanlage sozusagen an einem Ort gebündelt und weisen deshalb auch ein dementsprechendes Lärmpotenzial auf. Die Wohnnachbarschaft wird damit mehr oder weniger gezwungen, das Treib...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6 Rechtsbehelfe gegen den Anlagenbetrieb bei Richtwertüberschreitungen

Ist die Baugenehmigung für eine genehmigungspflichtige Freizeitanlage bestandskräftig geworden oder handelt es sich um eine genehmigungsfreie Anlage, stehen als Rechtsbehelfe der Antrag auf nachträgliche Anordnungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde und dessen verwaltungsgerichtliche Durchsetzung sowie die öffentlich-rechtliche und die zivilrechtliche Unterlassungskl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 1.1 Freizeitanlagen gemäß der Richtlinie

Die Freizeitlärmrichtlinie versteht unter Freizeitanlagen Einrichtungen i. S. v. § 3 Abs. 5 Nr. 1 und 3 BImSchG, "die dazu bestimmt sind, von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt zu werden". Einrichtungen Einrichtungen in diesem Sinne sind zum einen Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen sowie zum anderen auch Grundstücke, wenn sie nicht nur gelegentlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 2 Grundbesitz, der dem Gottesdienst gewidmet ist (Nr. 1)

Rz. 11 Nach § 4 Nr. 1 GrStG ist von der Grundsteuer der Grundbesitz (§ 2 GrStG) befreit, der dem Gottesdienst (Rz. 12) einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (Rz. 13), oder einer jüdischen Kultusgemeinde (Rz. 13) gewidmet (Rz. 14) ist. Durch § 4 Nr. 1 GrStG i. d. F. das Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] wurde die bisherige Regelung in § 4 Nr. 5a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportverein

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge an einen Sportverein, dem ein ArbN angehört, sind für ihn keine > Werbungskosten, sondern nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung. Das gilt auch, wenn der ArbN mit der Mitgliedschaft im Verein sein berufliches Fortkommen fördern will (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Wegen des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen, frei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.5.4 Betriebskosten

Umlagevereinbarung Bei der Geschäftsraummiete können neben den Betriebskosten auch die sonstigen Nebenkosten einschließlich der Verwaltungskosten [1] auf den Mieter umgelegt werden. Hinsichtlich der Verwaltungskosten gilt dies auch dann, wenn die Verwaltungsgesellschaft zu 100 % dem Vermieter gehört.[2] Praxis-Beispiel Wirksame Vertragsklausel Eine Formularklausel, wonach der Mi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwendungen für den Sprachunterricht als Werbungskosten (§ 9 EStG)

Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen zum Erlernen von Grundkenntnissen in einer gängigen Fremdsprache sind regelmäßig keine Fortbildungskosten und damit keine WK (BFH 171, 552 = BStBl 1993 II, 787). Sie können ausnahmsweise WK sein, wenn ein konkreter und enger Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (BFH 172, 574 = BStBl 1994 II, 248). Dienen die Aufwendungen d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Treppen und Zugänge zum Hau... / 1.2.1 Reinigungsart

Bohnerglätte Bei der Pflege der Treppen ist besondere Sorgfalt geboten. Flure und Treppen dürfen nicht zu glatt gebohnert sein. Das Hinweisschild "Vorsicht! Frisch gebohnert!" befreit bei unsachgemäßem Bohnern nicht von der Verantwortlichkeit.[1] Problem: Nass wischen Der Hauseigentümer, der im Treppenhaus die glänzende Natursteintreppe nass wischen lässt, verhält sich nicht pf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Steuerfreie ärztliche Leistungen (Gutachten und vergleichbare Untersuchungen)

Rz. 76 Folgende Leistungen sind steuerfrei: gutachterliche Tätigkeit zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation, auch wenn der Arzt zu dem Ergebnis gelangt, dass der Patient nicht rehabilitierbar ist, sondern eine dauerhafte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gegeben ist; die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztlic...mehr