Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Jagd.

Rn 164 Der Jäger haftet gem § 29 BJagdG für Wildschäden und gem § 33 II BJagdG für bei der Jagdausübung entstandene Schäden (Jagdschäden). Daneben kommt eine Haftung nach § 823 I wegen Verletzung von Verkehrspflichten in Betracht. Die Pflichten des Jägers sind insb nach in Jägerkreisen bewährten Auffassungen und Übungen (BGH VersR 58, 851) sowie Jagdunfallverhütungsvorschrif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geschlecht.

Rn 5 Geschlecht bezeichnet die Zugehörigkeit zu einem der Geschlechter. Ungleichbehandlungen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft sind unmittelbare Geschlechtsdiskriminierung (§ 3 I 2; EuGH NZA 11, 143 [EuGH 11.11.2010 - Rs. C-232/09] – Danosa; BAG NZA 15, 734 [BAG 26.03.2015 - 2 AZR 237/14]; s § 3 Rn 10); evtl auch Vereine/Veranstaltungen, zu denen nur ein Geschlecht Zut...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diversity und Selbstbestimm... / 3.2 Räumliche Anpassungen und geschlechtsneutrale Optionen

Das SBGG enthält keine Vorgaben zur Schaffung oder Anpassung von geschlechtsneutralen Toiletten sowie Zugang zu geschlechtsspezifischen Räumen, wie Umkleiden, in öffentlichen Einrichtungen oder am Arbeitsplatz. Damit verpasst das Gesetz die Chance, eine gesetzliche Verpflichtung dazu zu verankern und für mehr Klarheit im Rechtsverkehr zu sorgen. Damit obliegt die Handhabung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung.

Rn 3 Für I war ua der Gedanke maßgeblich, die bei Nichtvermögensschäden nahezu unvermeidbare Freiheit der Schätzung sei bedenklich (Mot II 22f). Dieser Gedanke trifft aber nicht zu, wenn ein Nichtvermögensgut (zB der Genuss einer Opernaufführung) einen festen Preis hat, also kommerzialisiert ist. Größte praktische Bedeutung hat dieser Gesichtspunkt bei der Nutzungsentschädig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kleine Inhaberpapiere iSd § 807.

Rn 2 Inhaberkarten oder -marken iSd § 807 liegen lediglich dann vor, wenn der Aussteller sie ausgegeben hat, dh wenn ein Begebungsvertrag mit dem ersten Nehmer vorliegt (BeckOGKBGB/Vogel Rz 10). Außerdem muss sich ausdrücklich oder konkludent ergeben, dass der Aussteller dem vorlegenden berechtigten Inhaber der Urkunde als zu einer Leistung verpflichtet sein soll (Staud/Marb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bedürftigkeit.

Rn 7 Der Unterhaltsanspruch bei Getrenntleben setzt wie der Anspruch nach Scheidung Bedürftigkeit des Berechtigten voraus. Der Bedarf des Unterhalt begehrenden Ehegatten richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute. Für die Bedarfsbestimmung ist nicht statisch auf den Trennungszeitpunkt abzustellen. Auch Veränderungen nach Trennung und bis Scheidu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Bewertung des Sachbezugs Mahlzeit

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als Wert einer dem ArbN vom ArbG überlassenen Mahlzeit (typischer Fall: Kantinenessen) ist grundsätzlich der für das jeweilige Kalenderjahr für die > Sozialversicherung und die LSt/ESt gleichermaßen maßgebende Sachbezugswert anzusetzen (§ 8 Abs 2 Satz 6 EStG iVm der SvEV; vgl zB für die Gemeinschaftsverpflegung der > Bundeswehr BFH 233, 171 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Reiseleistung (III).

Rn 10 Unabhängig von der Zeitdauer der Reise kommt es darauf an, dass mindestens zwei verschiedene, miteinander verbundene Reiseleistungen von nicht völlig untergeordneter Bedeutung (s IV) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Die RL (Rn 1) nennt in Art 3 Nr 1 als Reiseleistungen: Beförderung, Unterbringung, Vermietung bestimmter Kfz bzw Krafträder und andere touristis...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses als ArbN oder im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertrags als Auftragnehmer tätig. Übungsleiter ist, wer Veranstaltungen leitet oder zB als Assistent mitleitet, in denen Menschen ihre Fähigkeite...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.3.1 Betriebsveranstaltungen

Bei Veranstaltungen für die Mitarbeiter des Vereins, die im ganz überwiegenden Vereinsinteresse liegen, gehören die Aufwendungen nicht zum Arbeitslohn. Es muss sich dabei um eine herkömmliche Betriebsveranstaltung handeln. Auch die Zuwendungen dürfen das übliche Maß nicht überschreiten. Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen, die einen geselligen Charakter haben und bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 1.2 Vom Konzern zum Start-up

Für große – und deswegen oft auch sehr hierarchische – Firmen oder Konzerne ist es schwierig, sich komplett in ihrer Organisationsform zu verändern und Strukturen und Prozesse einfach abzuschaffen. Hinzu kommen auch nicht-disponible rechtliche Auflagen, z. B. durch die Rechtsform des Unternehmens. So sind in einem Konzern Genehmigungsverfahren und Compliance-Maßnahmen notwen...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Umweltfreundlicher Umgang m... / 4.4 Veranstaltungen und Events

Insbesondere beim Verkauf von Speisen und Getränken entsteht oft vermeidbarer Müll. Hier sollte der Grundsatz "Mehrweg statt Einweg" gelten – nicht nur für Geschirr und Besteck, sondern auch für die Tischwäsche. Kommt die Anschaffung von Geschirr und Besteck aus Kostengründen nicht infrage, bitten Sie Mitglieder um Bestände, die Platz im heimischen Küchenschrank blockieren. ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 5.6.1 Wie Sie ein ansprechendes Plakat gestalten

Plakate werden nur kurz wahrgenommen – insbesondere, wenn Sie an Straßen aufgehängt werden. Die Autofahrer fahren so schnell daran vorbei, dass die Botschaft binnen kürzester Zeit erfasst werden muss. Darum gilt gerade beim Plakat: so wenig Text wie irgend möglich. Neben dem Kampagnenslogan wirklich nur die wichtigsten Informationen: was, wann, wo, eventueller Eintrittspreis....mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 5.1.4 Mehrwert einfordern

Wenn Sie eine Anzeige schalten, sollten Sie auch danach fragen, wie es mit einem redaktionellen Beitrag beispielsweise zu Ihrer Veranstaltung aussieht. In den meisten Fällen ist man bereit, Ihnen einen dem Wert Ihrer Anzeige entsprechenden Raum im redaktionellen Umfeld für einen Artikel zur Verfügung zu stellen. Diesen Beitrag sollte dann das PR-Team des Vereins schreiben.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 5.1.1 Wann Sie mit Anzeigen werben sollten

Aufgrund der hohen Kosten ist die Anzeige ein Ausnahmefall. Sie sollte beispielsweise geschaltet werden, wenn es um eine Veranstaltung geht, an der eine überregional bekannte Persönlichkeit teilnimmt. Dies gilt vor allem bei bekannten Künstlern. Dennoch sollten Sie überlegen, ob Sie wirklich das Geld für eine Anzeige ausgeben wollen. Eine Alternative stellt hierbei die Kleina...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 4.5 Weniger ist mehr

Wenn Sie ein Flugblatt oder Plakat gestalten, einen Text für einen Radiobeitrag verfassen oder eine Internetseite vorbereiten – denken Sie an den Leerraum. Wenn Sie ein Werbemittel gestalten oder texten stellen Sie sich das Werbemittel als Park vor, in dem der Umworbene spazieren geht. Damit er sich wohl fühlt, braucht er klar gekennzeichnete Wege (die Aussagen Ihres Werbemit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 5.4.2 Das müssen Sie bei der Gestaltung des Handzettels beachten

Auf dem Handzettel müssen die Hauptelemente der Werbekampagne an dominanter Stelle zu finden sein. Sie garantieren einen Wiedererkennungseffekt, wenn beispielsweise auch Plakatwerbung eingesetzt, eine Anzeige geschaltet oder per Internet geworben wird. Ein Handzettel darf mehr Text enthalten als beispielsweise das Plakat. Aber auch hier gilt: In der Kürze liegt die Würze. Ver...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 7.2 Werbemittel für den Stand

Am Stand sollten Informationsbroschüren ausliegen, die man ebenfalls häufig von den übergeordneten Verbänden erhält. Außerdem sollten Sie Flugblätter, Flyer und Informationen, die den Verein vorstellen, anbieten können. Wenn Sie Material von Dritten benutzen, sollte dieses mit einem Aufkleber versehen werden, auf dem das Logo des Vereins und seine Anschrift zu finden sind. Di...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Umweltfreundlicher Umgang m... / Zusammenfassung

Immer mehr Menschen leben umwelt- und klimabewusst. Die Entscheidung für oder gegen einen Verein kann unter Umständen auch damit zusammenhängen, ob ökologische Verantwortung übernommen wird oder nicht. In diesem Zusammenhang ist ein nachhaltiger Umgang mit Verpackung ein Aspekt, bei dem Vereine Akzente setzen können – z. B. Verpackung im Verein reduzieren, um so eine Vorbild...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 7.1 Der Stand

In vielen Fällen verfügen Verbände über Faltstände, die sich die angegliederten Vereine dort ausleihen können. Nicht selten besitzen auch die örtlichen Parteien oder sogar die Kommune eigene Infostände, die diese verleihen. Bei Parteien müssen Sie allerdings darauf achten, dass nicht der Eindruck entsteht, der Verein sei einseitig parteipolitisch ausgerichtet. Ein einfacher I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / VII. Keine Befugnisse im Gewerberecht (außer Gewerbesteuerrecht)

Außer im GewSt-Recht darf der StB seine Mandanten nicht in gewerberechtlichen Fragen beraten. Beispiele: Ein Eventmanager fragt bei seinem Berater an, ob er für seinen Gewerbebetrieb eine Schankerlaubnis nach § 2 GastG benötigt, weil er eine Veranstaltung mit Getränkeausschank durchführen will. Ein Unternehmer möchte einen Jugendlichen als Aushilfskraft einstellen, der in eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 3 Überschuldung

Neben der Zahlungsunfähigkeit löst die Überschuldung die Insolvenzantragspflicht aus. Es reicht, wenn einer der beiden Gründe vorliegt. Der Gesetzgeber hat in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO die Überschuldung wie folgt definiert: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.3 Margenbesteuerung

Keine Steuersatzermäßigung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn die Beherbergungsleistung als Reiseleistung der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unterfällt. § 25 UStG ist eine Sondervorschrift und greift ein, soweit der Unternehmer Reiseleistungen erbringt und dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und Reisevorleistungen in Anspruch nimmt (§ 25 A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.1 Begriff der sportlichen Veranstaltung eines Sportvereins

Rz. 4 "Sport" und "sportlich" ist i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO zu verstehen.[1]"Sportverein" ist jede steuerbegünstigte Körperschaft, bei der die Förderung des Sports i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO Satzungszweck ist. Sport braucht nicht der einzige satzungsmäßige Zweck sein. Unter den Begriff des Sportvereins fallen auch Sport- und Spitzenverbände.[2] Rz. 5 Unter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2 Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe

2.1 Begriff der sportlichen Veranstaltung eines Sportvereins Rz. 4 "Sport" und "sportlich" ist i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO zu verstehen.[1]"Sportverein" ist jede steuerbegünstigte Körperschaft, bei der die Förderung des Sports i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO Satzungszweck ist. Sport braucht nicht der einzige satzungsmäßige Zweck sein. Unter den Begriff des Sportve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 12 Sportliche Veranstaltungen sind nach Abs. 3 nur dann Zweckbetriebe, wenn die Voraussetzungen der Nr. 1 und 2 erfüllt sind. Es kommt dabei auf die einzelne Veranstaltung an, auch bei Meisterschaftsrunden auf das einzelne Spiel, nicht die ganze Runde. Bei einem Turnier kommt es darauf an, ob das Eintrittsgeld für das einzelne Spiel bzw. den einzelnen Wettkampf (dann ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.4 Wahlrecht zwischen Abs. 1 und Abs. 3

Rz. 21 Abs. 2 gewährt dem Verein ein Wahlrecht, ob die sportlichen Veranstaltungen nach Abs. 1 oder nach Abs. 3 beurteilt werden sollen. Gesetzestechnisch ist die Regelung des Abs. 1 der Normalfall; äußert sich die Körperschaft nicht, wird die Zweckbetriebseigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nach Abs. 1 beurteilt. Soll Abs. 3 zur Anwendung kommen, muss die Körperscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.3.3 Teilnahme von anderen Sportlern

Rz. 18 Nehmen Sportler an der sportlichen Veranstaltung teil, die nicht Sportler des Vereins sind, dessen Steuerbegünstigung infrage steht, gelten nach § 67a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO ähnliche Grundsätze. Zu den Begriffen "Sportler" und "sportliche Veranstaltung" vgl. Rz. 4, 5. Steuerschädlich für den veranstaltenden Verein ist danach nur die Teilnahme von "anderen" Sportlern, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.2 Qualifizierung als Zweckbetrieb nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 ist durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] mit Wirkung ab 1.1.1990 eingeführt worden. Mit dieser Bestimmung sollte die komplizierte Regelung der Besteuerung der Sportvereine nach dem jetzigen Abs. 3 vereinfacht werden. Nach Abs. 1 sind sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins (zum Begriff vgl. Rz. 4) Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen einschließli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sportliche Veranstaltungen

1 Einführung und Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 67a AO enthält Sonderregelungen für sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins. Die Vorschrift ist steuerliche Begünstigungsnorm für Sportvereine zum Erhalt ihrer Gemeinnützigkeit unter dem Blickwinkel der Selbstlosigkeit nach § 55 AO.[1] Diese sportlichen Veranstaltungen sind ein wirtschaftlicher Gesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 1 Einführung und Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 67a AO enthält Sonderregelungen für sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins. Die Vorschrift ist steuerliche Begünstigungsnorm für Sportvereine zum Erhalt ihrer Gemeinnützigkeit unter dem Blickwinkel der Selbstlosigkeit nach § 55 AO.[1] Diese sportlichen Veranstaltungen sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn sie auf die Erzielung von Einnahmen gerichte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 4 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Sportvereins

Rz. 28 Allgemein zu steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben vgl. § 64 AO Rz. 5 ff. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines Sportvereins sind ab 1.1.1990 insbesondere: sportliche Veranstaltungen, die nach Abs. 1 besteuert werden, wenn die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 EUR überschritten ist; der Wechsel vom steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zum ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.6 Steuerlicher Umfang des Zweckbetriebs

Rz. 25 Ist eine sportliche Veranstaltung Zweckbetrieb nach § 67a AO, so sind nur die unmittelbar mit der sportlichen Veranstaltung zusammenhängenden Einnahmen in den Bereich des Zweckbetriebs und in die Prüfung einzubeziehen, ob die Zweckbetriebsgrenze des Abs. 1 S. 1 überschritten ist, und bleiben bei Nichtüberschreiten steuerfrei. Das sind insbesondere die Eintrittsgelder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.5 Steuerliche Behandlung von Bundesliga-Fußballvereinen

Rz. 24 Durch die Neuregelung durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] sind ab 1.1.1990 auch Sportvereine in die Regelung des § 67a AO einbezogen, die Fußballveranstaltungen unter Einsatz von Lizenzspielern nach dem Ligastatut des DFL Deutsche Fußball Liga e. V.[2] durchführen. Dies betrifft die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga sowie der 2. Bundeslig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 3 Organisatorische Leistungen eines Sportdachverbandes als Zweckbetrieb

Rz. 27a Nach dem zum 1.1.2021[1] eingefügten Absatz 4 von § 67a AO sind auch organisatorische Leistungen eines Sportdachverbandes zur Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ein Zweckbetrieb, "wenn an der sportlichen Veranstaltung überwiegend Sportler teilnehmen, die keine Lizenzsportler sind". Der Einschub war notwendig, da die organisatorischen Leistungen selbst keine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.3 Qualifizierung als Zweckbetrieb nach Abs. 3

2.3.1 Allgemeines Rz. 12 Sportliche Veranstaltungen sind nach Abs. 3 nur dann Zweckbetriebe, wenn die Voraussetzungen der Nr. 1 und 2 erfüllt sind. Es kommt dabei auf die einzelne Veranstaltung an, auch bei Meisterschaftsrunden auf das einzelne Spiel, nicht die ganze Runde. Bei einem Turnier kommt es darauf an, ob das Eintrittsgeld für das einzelne Spiel bzw. den einzelnen We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 68... / 2 Katalog des § 68 AO

Rz. 2 Nr. 1: Die in Nr. 1 lit. a genannten Einrichtungen dienen dann in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen diesen Personen zugute kommen[1]; Altenheime, die hauptsächlich begüterte Personen aufnehmen, sind daher keine Zweckbetriebe und nicht steuerbegünstigt. Wegen der Begriffe "Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime" ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 56 Ausschließlichkeit

Rz. 1 Der Grundsatz der Ausschließlichkeit bedeutet, dass die Körperschaft nur ihre in der Satzung festgelegten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen darf. Eine Aufteilung der Körperschaft in Teilbereiche mit gemeinnütziger Zwecksetzung und solche mit nicht-gemeinnütziger Zwecksetzung[1] ist unzulässig und führt zur Nichtanerkennung als steuerbegünstigt im Ganzen. Die Körpersch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.2 Zusammenfassung mehrerer Geschäftsbetriebe (Abs. 2)

Rz. 17 Unterhält eine Körperschaft mehrere Veranstaltungen und Einrichtungen, die den Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfüllen, bilden diese Veranstaltungen und Einrichtungen zusammen nach Abs. 2 einen ("den") wirtschaftlichen ­Geschäftsbetrieb. Diese Vorschrift, die durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] mit Wirkung ab 1.1.1990 eingefügt worden is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.4.2 Zwecknahe steuerpflichtige Geschäftsbetriebe (Abs. 6)

Rz. 29 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 v. 20.12.2000[1] eingefügt worden. Die Regelung hat den Zweck, eine Überbesteuerung zu vermeiden, die sich als Konsequenz aus dem BFH-Urteil vom 27.3.1991 zur steuerlichen Nichtberücksichtigung von gemischt veranlassten Aufwendungen ergab.[2] Hiernach waren Aufwendungen, die bei gleic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 4 Bedeutsame Fallgruppen

Rz. 11 In der Praxis sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung: Beförderung von kranken, behinderten oder verletzten Personen Der Krankentransport von Personen, für die während der Fahrt eine fachliche bzw. eine ärztlich verordnete persönliche Betreuung oder der Einsatz besonderer Einrichtungen eines Krankentransport- oder Rettungswagens erforderlich ist oder erforderlic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.13 Teilnehmerauswahl an Fortbildungen (Abs. 1 Nr. 13)

Die Regelung gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer. Zweck des Mitbestimmungstatbestandes ist es, einen gerechten Zugang der Beschäftigten zu Fortbildungsveranstaltungen zu gewährleisten (zumal fachliche Fortbildungen für das berufliche Fortkommen mitentscheidend sind, insbesondere können sie im Beamtenrecht eine Voraussetzung für den Aufstieg in die nächsthöhere La...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Nudging: Umweltverträ... / 5.1 Schritt 1: Vorbereitung

Der erste Schritt zur Implementierung eines Nudging-Prozesses ist die Einrichtung eines Projektteams, welches das Projekt initiiert und den gesamten Prozess steuert. Das Team überlegt wo innerhalb des Unternehmens Nudging ansetzen könnte, welche Ziele mit Nudging erreicht werden sollen, in welchen Organisationseinheiten Nudging eingeführt werden soll, wie die Umsetzung der Nudge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf § 67 a Abs. 1 AO durch § 67 a Abs. 2 AO und Anwendung des § 67 a Abs. 3 AO

Tz. 2 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Wird von den sporttreibenden Vereinen das Wahlrecht zugunsten des § 67 a Abs. 3 AO (Anhang 1b) durch die Verzichtserklärung gemäß § 67 Abs. 2 AO (Anhang 1b) ausgeübt, muss auch eine Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler erfolgen. Sportliche Veranstaltungen können bei ausgeübtem Optionsrecht dann dem Zweckbetrieb zugeordnet werden, wenn an...mehr