Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Gesellschaftliche Veranstaltungen

Betriebsausgaben, die für die Unterhaltung von Geschäftsfreunden aufgewendet werden, unterliegen als Aufwendungen für „ähnliche Zwecke“ nur dann dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG, wenn sich aus der Art und Weise der Veranstaltung und ihrer Durchführung ableiten lässt, dass es sich um Aufwendungen handelt, die für eine überflüssige und unangemessene Unterhalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Kulturelle Veranstaltungen

Der Besuch kultureller Veranstaltungen, insbesondere von Konzerten und Theateraufführungen, gehört grundsätzlich zum Bereich privater Lebensführung. Nur bei ausgesprochenen Fortbildungsveranstaltungen kann u. U. eine andere Entscheidung getroffen werden.[1] Werden Geschäftsfreunde zu solchen Veranstaltungen eingeladen, kann es sich um Geschenke i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Sponsoring

Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn er wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erreichen oder für seine Produkte werben will. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Leistungen notwendig, üblich oder zweckmäßig sind oder sich gleichwertig gegenüberstehen. Wirtschaftliche Vorteile können auch dadurch erreicht werden, dass der Sponsor z. B. durch Verwendu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Bewirtungskosten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen

Bewirtungsaufwendungen können im Einzelfall Werbungskosten sein, im Wesentlichen ist auf den Anlass der Bewirtung abzustellen. Dabei ist anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls (u. a. Ort der Veranstaltung, Veranstalter, Teilnehmer, Modalitäten bei der Durchführung) zu ermitteln, ob die Veranstaltung eher einen beruflichen oder privaten Charakter hat. Für eine berufliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Schiffsreise

Lädt der Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall hatte der Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Bewirtung

Lädt ein Unternehmer anlässlich eines Geburtstags eines Arbeitnehmers Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens sowie Mitarbeiter zu einem Empfang ein, liegen Betriebsausgaben vor, wenn es sich um eine betriebliche Veranstaltung und nicht um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt.[1] Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewirtungen, z. B. Galaempfang zum Betri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Golfturnier

Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung im Rahmen einer Abendveranstaltung sind nicht abziehbare Betriebsausgaben. Ein Golfturnier stellt einen "ähnlichen Zweck" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG dar.[1] Anders beurteilte der BFH Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Golfturnierreihe (20 Veranstaltungen) mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Sportveranstaltung

Der Besuch von Sportveranstaltungen gehört regelmäßig zu der einkommensteuerlichen Privatsphäre. Werden Geschäftsfreunde dazu eingeladen, kommt ein Abzug als Betriebsausgaben in Betracht. Die Ausgaben, i. d. R. einschließlich Bewirtung, können sowohl eingeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben in Form von Geschenken sein, oder in vollem Umfang abzugsfähig, soweit die Einladu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Karneval

Die Einladung von Geschäftsfreunden zu Karnevalsveranstaltungen im Rahmen der Kontaktpflege hat der BFH[1] als nicht abziehbaren Repräsentationsaufwand beurteilt. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn der Zusammenhang der Einladung mit einem besonderen Geschäftsabschluss offenkundig ist.[2] Werden Geschäftsfreunde zu solchen Veranstaltungen eingeladen, kann es sich um Ges...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten angemessene P... / Zusammenfassung

Überblick Außer in reinen Büro- oder Verwaltungsbetrieben sind Pausenräume in jedem Unternehmen vorgeschrieben, wenn es mehr als 10 Mitarbeiter hat oder Sicherheits- oder Gesundheitsschutzgründe es erfordern. Die Einrichtung von Pausenräumen sorgt für klare Betriebsstrukturen und eine gute Außendarstellung. Pausenräume fördern die Kommunikation und Vertrauensbildung unter den ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wachsende Vereine strukturi... / 5 Abstimmungsarbeiten

Mit zunehmender Zahl an Verantwortlichen und Gruppen steigt auch der Aufwand für Abstimmungsarbeiten, z. B. Absprechen der Budgets für Veranstaltungen. Finanzen sind in diesem Zusammenhang ein besonders sensibles Thema. In der Regel ist es sinnvoll, den Einsatz finanzieller Mittel im Detail zu planen und zu prüfen. Um die eigentlichen Ziele und das Leitbild nicht aus den Aug...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wachsende Vereine strukturi... / 4.3 Arbeitsgruppen

Zur Bewältigung aller anstehenden Aufgaben rund um die Vereinsaktivitäten muss der Vorstand unter Umständen Aufgaben delegieren. Um das Vereinsleben voranzutreiben, können zur Aufgabenbewältigung themenorientierte Arbeitsgruppen und Komitees gebildet werden. Arbeitsgruppen werden durch Vereinsmitglieder besetzt. Sie unterstützen mit zielgerichtetem Engagement, sollen das Ver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Pauschalierung – ABC IntStR / 2 Inhalt

§ 34c Abs. 5 EStG ermöglicht den Erlass oder die Pauschalierung der ESt bei der unbeschränkten Steuerpflicht aus zwei Gründen. Dies ist der Fall, wenn die Maßnahme aus volkswirtschaftlicher Sicht zweckmäßig oder die Anrechnung der ausl. Steuer nach § 34c Abs. 1 EStG besonders schwierig ist. Zuständig sind die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des BMF, wobei d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 14 Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 6.3.2012[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Beamte und Richter Zweck Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1.1.2016[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 13 Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 4.3.1998[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche, Arbeitslose, Heimarbeiter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt. Zweck Berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Einrichtungen Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage in 2 Kalenderjah...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 10 Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 6.11.1984[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende, jedoch nur zur politischen Weiterbildung. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen, die jedermann, mindestens aber allen Arbeitnehmern und arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 6 Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben. Zweck Politische Bildung, berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen sowie zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten Dauer 10 Arbeitstage innerhalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 4 Brandenburg

Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz vom 20.12.2023, gültig ab 1.1.2024[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen samt der ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind. Zweck Berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildung in staatl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 9 Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.1.1991[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und in Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderungen. Kein Anspruch besteht, wenn dem Arbeitnehmer für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4.1 Arbeitszeit

Nr. 2 Satz 1 konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten beträgt. Hierbei wird berücksichtigt, dass neben dem reinen Unterricht von der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: 10 typische... / 2.1 Verwendung der Leistungen

Der Vorsteuerabzug ist nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG nur möglich, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für das Unternehmen des Empfängers ausgeführt wurde. Folglich berechtigen nur solche Leistungen, die der Unternehmer für unternehmerische Zwecke bezieht, zum Vorsteuerabzug. Werden Leistungen dagegen im Zusammenhang mit privaten Zwecken oder einer nichtwirtschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 1 Grundsätze

Teilnahmeberechtigte Personen Die Eigentümerversammlung ist eine private, nicht öffentliche Veranstaltung. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die Inhaber eines Stimmrechts sind, unabhängig davon, ob sie an deren Ausübung gehindert sind oder nicht. Hierzu gehören neben allen Wohnungseigentümern auch diverse andere Personen wie Testamentsvollstrecker, Insolvenz-, Zwangs- u...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Verkehrssicher... / 3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund

Nach § 1 SGB VII ist es die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dazu zählen nach § 8 SGB VII auch die direkten Wege von zu Hause zum Unternehmen und vom Unternehmen zurück nach Hause, die notwendigen Wege, um Kinder der Mitarbeiter zur Schule oder zum Kindergarten zu bringen oder von...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 2 Kosten der privaten Lebensführung­

Bei den Kosten für die Lebensführung, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, lässt das Einkommensteuergesetz grundsätzlich keinen Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu, selbst dann nicht, wenn diese Aufwendungen zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.[1] Es handelt s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 3 Gemischte Aufwendungen­

In der Vergangenheit waren gemischte Aufwendungen, bei denen z. T. – nicht nur geringfügig – ein Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit besteht, nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, als sie betrieblich oder beruflich veranlasst waren und wenn sich dieser Teil nach objektiven Merkmalen und Unterlagen von den Ausgaben, die der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controller für die Zukunft ... / 3 Der Fahrplan zum Controller-Leitbild 2024: Prinzipien und Prozess

Die Überarbeitung des Controller-Leitbildes 2024 folgte einem strukturierten Prozess, der im Juni 2023 begann und im Oktober 2024 mit der Veröffentlichung des endgültigen Leitbildes seinen Abschluss fand (Abb. 1). Abb. 1: Fahrplan zur Überarbeitung des Controller-Leitbildes Dieser Prozess wurde von mehreren grundlegenden Prinzipien geleitet, um sicherzustellen, dass das neue L...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Stakeholdermanagement / 5 Stakeholderdialog

Der Stakeholderdialog in Bezug auf Nachhaltigkeit ist ein essenzieller Prozess für Unternehmen, um Einblicke in die Erwartungen und Bedenken ihrer Stakeholder zu gewinnen, Beziehungen aufzubauen und Vertrauen zu stärken. Dieser Dialog ermöglicht es Unternehmen, relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, ihre Strategien entsprechend anzupassen und über ihre Fortschrit...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
CO2-Accounting / 8 Checkliste zur Kalkulation von CO2-Emissionen

Eine Checkliste für die Kalkulation von CO2-Emissionen hilft, systematisch alle relevanten Quellen von Treibhausgasemissionen zu erfassen und zu bewerten. Diese Checkliste kann je nach Anwendungsbereich variieren (z. B. Unternehmen, Veranstaltungen, persönliche CO2-Bilanz), doch hier sind grundlegende Schritte und Kategorien aufgeführt, die in vielen Fällen relevant sein wer...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Rollen und Verantwortung in... / 3.5 Stakeholder

Die rechtlichen Anforderungen an die Stakeholder eines Unternehmens im Bereich ESG orientieren sich an ihrer Interaktion und Verantwortlichkeiten. Stakeholder umfassen Gesellschafter, Zulieferer, Kunden, Staat und Mitarbeitende, wobei jede Gruppe spezifische rechtliche und ethische Verpflichtungen hat. Gesellschafter/Aktionäre: Sie müssen ihre Anlageentscheidungen unter Berüc...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltiges Qualitätsmanag... / 3 ISO-Norm 14068-1:2023 "Transition to Net Zero – Part 1: Carbon Neutrality"

Die Norm ISO 14068-1:2023 "Transition to Net Zero – Part 1: Carbon Neutrality" bietet einen umfassenden Rahmen, um die Klimaneutralität von Produkten oder Organisationen, ebenso aber auch Gebäuden und Veranstaltungen, zu erreichen. Sie definiert konkrete Anforderungen an: Festlegung von Zielen und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität Ermittlung und Bilanzierung der Tr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltiges Marketing / 4 Marketingstrategie und Marketing Mix

Hinweis Arbeitshilfe "Marketing: Entwicklung einer effektiven Marketingstrategie und Marketingmix" Um eine effektive Marketingstrategie und einen Marketingmix zu entwickeln, können folgende Bausteine in Betracht gezogen werden. Zur Arbeitshilfe. Positionierung & Konkurrenzvergleich: Definieren Sie, wie Sie Ihre nachhaltigen Produkte im Markt positionieren möchten, indem Sie ihr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 5.2 Entgegenstehende Wünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 10 Weiter können dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers auch Aus- und Weiterbildungswünsche anderer (teilzeit- oder vollzeitbeschäftigter) Arbeitnehmer entgegengehalten werden. Da § 10 TzBfG als besondere Ausprägung des Diskriminierungsverbots nach § 4 Abs. 1 TzBfG auf Gleichbehandlung teilzeit- und vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zielt[1], gi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 4 Aus- und Weiterbildungsmaßnahme

Rz. 7 Der Begriff der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach § 10 TzBfG erfasst sämtliche Maßnahmen der Berufsbildung, d. h. Ausbildung, Fortbildung und Umschulung. Er ist nicht auf solche Maßnahmen beschränkt, die die aktuelle Tätigkeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers betreffen. Erfasst sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation, welche die be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Kulturelle und sportliche Veranstaltungen – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG

Rz. 66 Steuerfrei ist nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG auch die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Darbietungen von den von der Jugendhilfe begünstigten Personen selbst erbracht oder die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Außerdem müssen die Leistungen in engem Zusammenhang m...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 80 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen aus geselligen Veranstaltungen sind dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Diese Tatsache trifft sowohl auf vereinnahmte Eintrittsgelder wie auch auf Erlöse aus dem Verkauf von Speisen und Getränken zu. Derartige Veranstaltungen sind für die Steuerbegünstigung unschädlich, wenn sie im Vergleich zur steuerbegünstigten Tät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reit-/Fahrturnier

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit- und Fahrturniere, die von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Reit- oder Fahrvereinen veranstaltet werden, erfüllen die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b), wenn bei den Reit- und Fahrturnieren Amateurreiter Nennungen abgeben. Nach der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der Deutschen R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fitness-Studios

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Sportvereine können mit dem Betrieb eines Fitness-Studios in einem Sportvereinszentrum einen Zweckbetrieb unterhalten. Werden die Benutzer der Räumlichkeiten und Gerätschaften bei ihrem Training von einem Übungsleiter betreut, ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ein Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen". Die Voraussetzungen des § 67a AO (A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Überlassung an Mitglieder zum Zweck "Sport"

Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden Segel- oder Motorflugzeuge zu dem o. g. Zweck überlassen, handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Zum Begriff "Sportliche Veranstaltung" s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 1–3 ( Anhang 2). Veranstaltungen dieser Art sind dem Zweckbetrieb zuzuordnen und genießen Ertragsteuerfreiheit. Sind Nutzungsüberlas...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Renn- und Reitsportveranstaltungen

Tz. 63 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Wird eine Reitsportveranstaltung von einem gemeinnützigen Zwecken dienenden Verein durchgeführt, so stellen Veranstaltungen dieser Art in der Regel "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) dar, die dem Tätigkeitsbereich eines steuerbefreiten Zweckbetriebs i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zuzuordnen sind. Entgelte, die die Zusch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Turnierveranstaltungen

Tz. 77 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Wird ein Turnier von einem Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein nach den Bestimmungen der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ausgerichtet, handelt es sich insoweit um eine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Tz. 78 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Einnahmen, die anlässlich einer solchen Turnierveranstaltung von den Vereinen e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Hier ist zu prüfen, ob es sich um einen reinen Informationsausfluss handelt (zum Beispiel: eine Schrift zu einer Ausstellung). In diesen Fällen kann der Verkauf der Festzeitschrift/des Ausstellungskatalogs dem Zweckbetrieb zugeordnet werden. Ist hingegen der Anlass der Veranstaltung ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (zum ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung: Organ... / 6.1 Vorabend: Start

Klausurbeginn mit Abendstart Als Start für eine Strategieklausur hat sich der Abendstart bewährt. Es wird am Vorabend des ersten vollständigen Klausurtags angereist, auch wenn es schwerfallen mag, eine zusätzliche Nacht außer Haus zu verbringen. Die Zimmer im Hotel dürften zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich sofort zu beziehen sein. Man kann sich dann frisch machen und anschli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Beispiele (weiterer) steuerbegünstigter Leistungen i. S. v. § 4 Nr. 25 S. 1 und 2 UStG

Rz. 93 Mit der seit dem 1.1.2008 geltenden Neufassung von § 4 Nr. 25 UStG war der Tatbestand des § 4 Nr. 25 S. 1 Buchst. a (a. F.), der die Durchführung von Lehrgängen, Freizeiten usw. regelte, weggefallen. Gleichwohl sind derartige Leistungen – als Leistungen der Jugendhilfe unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 25 S. 1 und 2 UStG – weiterhin steuerfrei.[1] Rz. 94 Von daher ...mehr