Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Beitrag aus Personal Office Premium
Employer Branding: Erhöhung... / 1 Begriff und Bedeutung des Employer Branding

Zum Employer Branding (abgeleitet aus: employer = Arbeitgeber, branding = Markenbildung) gibt es in Theorie und Praxis verschiedene Ansätze für Definitionen, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und auch unterschiedlich weit gefasst sind. Das Employer Branding setzt sich mit der Fragestellung auseinander, wie es auch kleinen Betrieben gelingen kann, die Arbeitgeber- und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leistungsort bei Messen, Au... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt eine sonstige Leistung aus, muss geprüft werden, wo sich der Ort der Leistung befindet. Die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung hängt davon ab, an wen die Leistung ausgeführt wird und was ihr wirtschaftlicher Gehalt ist. Wird eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgefüh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 4.3 Leistungsort

In der Regel erbringt ein Influencer Dienstleistungen für andere Unternehmer (B2B). Für derartige Leistungen gibt es eine Grundregel,[1] wonach der Leistungsort dort liegt, wo der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Liegt ein Tauschgeschäft vor, muss der Ort der Leistung für jede Lieferung bestimmt werden. Zu beachten ist, dass es von der vorgenannten G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Zunächst stellt sich die Frage, ob der im Ausland (aufgrund dortigem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ansässige Influencer im Inland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. Eine solche besteht, wenn der Influencer weder über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt und im Inland Einkünfte i. S. d. § 49 EStG erzielt. Maßgebend sind dabei die im Inland e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leistungsort bei Messen, Au... / Zusammenfassung

Messen und Ausstellungen sind eine Möglichkeit für Unternehmen, sich einem größeren Publikum vorzustellen. Die Internationalisierung der Wirtschaft macht es für Unternehmer notwendig, auch grenzüberschreitend an Messen, Ausstellungen und Kongressen teilzunehmen. Gleichermaßen bieten Kongresse den Teilnehmern die Möglichkeit, Informationen im internationalen Umfeld auszutausc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 6.4.7 Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen

Rz. 16h Werden unterhalb der Anzeigeschwelle des § 138 AO weitere, mitunter auch zeitlich begrenzte Einkunftsquellen durch Verwaltungsakt eröffnet, so sind diese Erlaubnisse und Gestattungen mitzuteilen.[1] Diese Mitteilung sichert die Vollständigkeit der Einnahmeerfassung und sieht folgende Mitteilungen vor: Erteilung von Reisegewerbekarten, zeitlich befristete Erlaubnisse sow...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum darf in Flucht- und R... / 1.3 Unfall- und Berufskrankheitengeschehen

Katastrophale Brandereignisse, bei denen aufgrund unpassierbarer Flucht- und Rettungswege viele Menschen zu Schaden gekommen wären, sind in Deutschland seit vielen Jahren glücklicherweise nicht vorgekommen – sicher auch aufgrund der strengen Anforderungen und Kontrollen. Gravierende Mängel und Probleme, mit denen sich Aufsichtsbehörden und Betreiber auseinandersetzen müssen,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / Praxis

Ballettstudio Die Nutzung von Räumen als "Ballettstudio" ist nicht gestattet, wenn die Teilungserklärung eine Nutzung als "Praxis" gestattet. Von dem Betrieb eines Ballettstudios gehen naturgemäß größere Beeinträchtigungen für die übrigen Wohnungseigentümer aus, als von einer Praxis. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Musikinstrumenten bzw. die Wiedergabe von Musik, d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / Büro

Arztpraxis Die Ausübung einer Arztpraxis ist mit der Zweckbestimmung als "Büro" nicht vereinbar. Das Gericht führt aus: Zwar überschneiden sich die Begriffe teilweise. So kann sowohl von einem "Büro" als auch von einer "Praxis" eines Rechtsanwalts gesprochen werden. Ferner kann in Einzelfällen der mit einem Büro verbundene Publikumsverkehr gleich hoch sein wie bei einer Praxi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkommen aus der Veranstaltung von Werbesendungen durch Rundfunkanstalten (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 3 EStG)

Rn. 880 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei den Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit der inländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Veranstaltung von Werbesendungen wird für die Bestimmung des KapErtr an die Einkommensdefinition in § 8 Abs 1 S 2 KStG angeknüpft. Der stpfl KapErtr (Bemessungsgrundlage) beträgt nur 75 % des Einkommens. Wegen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gesellige Veranstaltungen und Verluste

Tz. 9 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Im Regelfall werden gesellige Veranstaltungen mit plus/minus 0 EUR abschließen oder zu keinen hohen Gewinnen/Überschüssen führen. Schließen derartige Veranstaltungen aber mit Verlust ab und können diese Verluste nicht aus anderen wirtschaftlichen Aktivitäten eines weiteren steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aufgefangen werd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Gesellige Veranstaltungen als Zweckbetriebe

Tz. 26 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Gesellige Veranstaltungen können Zweckbetrieb sein, wenn sie die in § 65 Nr. 1–3 AO ( Anhang 1b) genannten Voraussetzungen erfüllen. Führen Vereine, die dem Zweck der Wohlfahrtspflege dienen, für die von ihnen betreuten Menschen mit Behinderung als Teil der Therapie derartige Veranstaltungen durch, kann eine Einordnung in einen Zweckbetrieb ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung anlässlich geselliger Veranstaltungen

Tz. 31 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften dürfen ihre Mittel grundsätzlich nur für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine Verwendung der Mittel für eine gesellige Veranstaltung (z. B. für ein internes Helferfest) stellt ebenfalls eine solche schädliche Mittelverwendung dar. Durch eine derartige schädliche Mitt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff und Abgrenzung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Unter geselligen Veranstaltungen – das Gesetz spricht von "geselligen Zusammenkünften", meint aber hiermit letztlich Veranstaltungen – sind Veranstaltungen zu verstehen, die der Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, des Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitglieder und der Werbung neuer Mitglieder dienen sollen. Das Veranstalten geselliger Ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einordnung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Durchführung geselliger Veranstaltungen stellt auch keinen steuerbegünstigten Zweckbetrieb dar. Das war früher einmal (bis 1990) der Fall, als noch die Vorschrift des § 68 Nr. 7 Buchst. b AO existierte. Heute ist es vielmehr so, dass das Abhalten von geselligen Veranstaltungen – egal welchen Umfang diese einnehmen – bei einer Entgeltlichk...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesellige Veranstaltungen

I. Begriff und Abgrenzung der geselligen Veranstaltungen Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Unter geselligen Veranstaltungen – das Gesetz spricht von "geselligen Zusammenkünften", meint aber hiermit letztlich Veranstaltungen – sind Veranstaltungen zu verstehen, die der Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, des Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitglieder und der Werbung neuer ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Umsatzsteuer

Tz. 28 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Umsatzsteuerlich kann u. U. die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) in Betracht kommen, wenn die Veranstaltung die dort genannten Bedingungen erfüllt. Ggf. kommt auch die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. b UstG (Anhang 5) in Betracht, wenn es sich bei den geselligen Veranstaltungen um "andere kulturelle Vera...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohltätigkeitsveranstaltungen

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wohltätigkeitsveranstaltungen werden in der Regel in der Form von Bällen, Gala-Vorstellungen, Basaren, Lotterien und Tombolen durchgeführt. Einnahmen aus derartigen Veranstaltungen sind steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. d. § 64 AO (FG München vom 08.03.1999, AZ: 7 K 3032/96 zur Benefizveranstaltung eines Umweltschutzvereins). Für Zw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuern

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Einnahmen aus Eintrittsgeldern und dem Verkauf von Speisen und Getränken sind dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zuzuordnen. Für derartige Veranstaltungen wird empfohlen, eine getrennte Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) zu erstellen. Wurde in dem betreffenden Veranlagungszeitraum nur dieser ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geburtstagsfeier

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Übernimmt der > Arbeitgeber die Kosten der > Bewirtung und andere Sachzuwendungen, wenn ein > Arbeitnehmer seinen Geburtstag mit Angehörigen und Kollegen feiert, führt dies grundsätzlich zu stpfl > Arbeitslohn . Anders kann es sein, wenn der ArbG der Bewirtende ist, weil die Veranstaltung insgesamt den Charakter einer betrieblichen Veranstaltu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsatzsteuer

Tz. 25 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Durch die Einordnung der geselligen Veranstaltungen in den Tätigkeitsbereich "steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe" sind die aus diesen Veranstaltungen erzielten Umsätze mit dem nach § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) maßgebenden Steuersatz von 19 % (im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wegen der Corona-Krise 16 %) zu versteu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, GEMA

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins, der der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Bundeskartellamtes untersteht. Ihre Mitglieder sind Komponisten, Textdichter, Musikverleger und Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / [Ohne Titel]

Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.02.2016, BStBl I 2016, 200 (Steuerbefreite Körperschaften, Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe – Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG); BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 (Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr. 10 EStG bei BgA als Schuldner der KapErtr). Rn. 850 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Ertragsteuern

Tz. 27 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Zweckbetriebe i. S. von §§ 65, 66 AO (Anhang 1b) genießen in vollem Umfang Ertragsteuerfreiheit. D.h., es wird weder die Zweckbetriebsfreigrenze noch die im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb maßgebende Besteuerungsfreigrenze vom Gesetzgeber als Bedingung gefordert. Die Höhe des Gewinns ist für die Steuerbegünstigung ebenfalls unschädlich.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Abgabepflicht

Tz. 6 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Verbände/Vereine, die die Leistungen von selbständigen Künstlern/Publizisten (z. B. Musikern, Sängern, Dirigenten, Übungsleitern etc.) in Anspruch nehmen, sind ggf. verpflichtet, am gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilzunehmen, und müssen u. U. auch eine Künstlersozialabgabe entrichten. Eine Entrichtungspflicht entsteht nach s. § 24 Abs. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gewinnpauschalierung mit 15 % der Einnahmen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Erzielt ein Verband/Verein Einnahmen aus der Bandenwerbung, kann er den Gewinn pauschal mit 15 % der Einnahmen ermitteln und der Besteuerung zugrunde legen (s. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Voraussetzung ist, dass für diese Art der Besteuerung von der Körperschaft ein entsprechender Antrag an das zuständige Finanzamt gestellt wird. Dieser...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung kommerzieller Werbung, insbesondere durch Sportvereine

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen insbesondere durch Sportvereine (Stadionreklame, Werbung an der Bande, Trikotwerbung) sind als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) anzusehen (ebenso hierzu s. BFH vom 28.11.1961, BStBl III 1962, 73). Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Werbungskosten

Rz. 6 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwendungen für Fachbücher und Predigerhandschriften sind > Werbungskosten (BFH 77, 313 = BStBl 1963 III, 435; allgemein > Fachliteratur). Aufwendungen anlässlich einer Pilgerwallfahrt oder Tertiatskursfahrt können WK sein, soweit das auslösende Moment für die Reise im beruflichen Bereich liegt; davon ist auszugehen, wenn es zu den dienstlic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gemischte Aufwendungen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Lebensführung Rz 4 ff, > Werbungskosten Rz 99 ff. Zu gemischt veranlassten Veranstaltungen und deren Kosten > Betriebsveranstaltungen Rz 7 ff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands ist ein Bildungs- und Sozialunternehmen in der Rechtsform eines gemeinnützigen rechtsfähigen Vereins. Lehrgänge in bestimmten sozialpädagogischen Instituten des Christlichen Jugenddorfwerks sind berufliche Fortbildung; entsprechende Aufwendungen der > Arbeitgeber für > Arbeitnehmer sind nach Maßgabe von >...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Internetvereine

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Vereine, die als Zweck die Förderung der (privaten) Datenkommunikation haben, werden oft auch als Internetvereine bezeichnet. Zu den Zwecken dieser Vereine gehören regelmäßig auch die Vertretung öffentlicher Interessen im Bereich der Datenkommunikation, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Datenkommunikation, die Förd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1610 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gemäß § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum WK-Abzug zu bea...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.7 Veranstaltungen mit Kooperationspartnern

Oftmals haben andere Netzwerke, Plattformen, etc. genau die Zielgruppe, die der Steuerberater gerne selbst hätte. Diese "Anderen" haben wiederum keine Kenntnisse zum Thema Fördermittelberatung. Hier kann der professionell aufgestellte Steuerberater einen Mehrwert bieten und neue Kontakte für sich generieren. Mit einem Vortrag zum Thema Fördermittel kann der Steuerberater sel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.3 Wie gewinne ich Mandanten für die neue Dienstleistung?

Abhängig von den eigenen Ressourcen, in denen der Steuerberater die Dienstleistung Fördermittelberatung anbieten möchte, oder mit welchem Schwerpunkt (Gründung, Innovation, Unternehmenskauf, Unternehmensinvestitionen, etc.) oder in welcher Unternehmenssituation (Gründung, Expansion, Restrukturierung, Sanierung, Verkauf, etc.) oder in welcher Branche (Produktion, Landwirtscha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.6 E-Book Innovation

Der Steuerberater kann z. B. zum Thema "Förderung für Innovationen" ein E-Book erstellen und dies verkaufen, verschenken (als pdf kostenlos zum Download anbieten) oder bei Veranstaltungen als "Mehrwert" anbieten. Hierbei sind die datenschutzrechtlichen Grundlagen sowie Urheberrechte und Eigentumsrecht zu beachten. Ziel ist es mit einem E-Book neue Interessenten zu gewinnen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.4 Business Case

Um den Aufwand und Nutzen für Steuerberater darzustellen, also die Frage zu beleuchten "Lohnt sich für den Steuerberater das Beratungsfeld", "Fördermittelberatung für Unternehmen?", werden nachfolgend mögliche Wirtschaftlichkeitsaspekte dargestellt. Die Positionen können mit individuellen Honorarsätzen des Steuerberaters multipliziert werden und es ergeben sich die Honorarums...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.4 Mitwirkungspflichten der Versicherten

Rz. 98 Die in Abs. 4 Satz 3 normierten Mitwirkungspflichten der Versicherten sollen der Bekämpfung der in Satz 1 genannten Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der Berufskrankheit dienen. Sie sollen mithin gewährleisten, dass die Gefahr durch andere geeignete Mittel beseitigt werden kann und dass es zur ultima ratio, der Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alternative Betreuung / 2 Umsetzung

Die alternative Betreuung umfasst Motivation, Information, Fortbildung und die Inanspruchnahme bedarfsorientierter Betreuung. Damit der Unternehmer seine Aufgaben erfüllen kann, ist er verpflichtet, an Seminaren teilzunehmen (vgl. Anlage 3 DGUV-V 2 der BGHM). Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen Motivation sowie branchenneutrale und branchenspezifische Informationen. T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 1 Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen und § 5 ArbSchG fordert, dass Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sämtliche potenziellen Gefährdungen identifizieren und bewerten. Dazu zählen auch Risiken durch Witterungseinflüsse. § 23 DGUV Vorschrift 1 konkre...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 3.1 Akteure

Akteure im Arbeitsschutz sind v. a. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Betriebsarzt sowie Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und staatliche Aufsichtsbehörden.[1] Abb. 2: Akteure im BGM Wichtig Betreuungsmodelle Die Art der sicherheitstechnischen Betreuung hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab: Für Kleinunternehmen (≤ 20 Beschäftigte)[2] sc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.6.1 Frist und Form

Die Bildungsfreistellung ist so früh wie möglich, mindestens aber 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Dem Antrag ist der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung beizufügen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.12.6.1 Frist und Form

Der Antrag muss so früh wie möglich, i. d. R. mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung, beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Beizufügen sind Informationen über den Inhalt und den Zeitraum sowie der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung. Die Teilnahme an der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber durch eine vom Maßnahmeträger ausgestellte Bescheinigung nach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.6.1 Frist und Form

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung muss so früh wie möglich, i. d. R. mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, schriftlich geltend gemacht werden. Dem Antrag ist der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung beizufügen. Des Weiteren sind die Beschäftigten verpflichtet, ihrer Beschäftigun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 5.2.1 Ablehnungsgründe

Die Bildungsurlaubsgesetze sehen vor, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen kann. Soweit die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung durch die zuständige Behörde nach dem einschlägigen Landesgesetz ein Tatbestandsmerkmal für den Anspruch auf Bildungsurlaub darstellt, die vom Arbeitnehmer gewünschte Veranstaltung aber nicht staatlic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.8.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs und dessen zeitliche Lage sind dem Arbeitgeber schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Arbeitgeber eine rechtzeitig mitgeteilte Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nicht spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich ablehnt, gilt der Bildungsurlaub als bewilligt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 4.1 Notwendige Unterlagen

Möchte der Arbeitnehmer von seiner Möglichkeit, Bildungsfreistellung für eine Weiterbildungsveranstaltung zu erhalten, Gebrauch machen, so sollte er sich zunächst vom Bildungsträger Unterlagen über die von ihm ausgewählte Weiterbildungsveranstaltung besorgen. Dies deswegen, weil die Bildungsurlaubsgesetze oftmals verlangen, dass der Arbeitnehmer bereits bei Antragstellung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.6.2 Einschränkungen

Die Freistellung kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn die Veranstaltung nicht als freistellungsfähig belegt werden kann, zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen, Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen. Die Ablehnung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist mit einer Begrün...mehr