Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vergnügungssteuer

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Gemeinden sind berechtigt, auf die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen Steuern zu erheben. Näheres regeln die einzelnen Bundesländer in Kommunalabgabengesetzen und auf dieser Grundlage die Gemeinden, etwa in eigenen Vergnügungssteuersatzungen. Vergnügungen können z. B. folgende Veranstaltungen sein: Tanzbelustigungen gewerblicher Art, Ko... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 19 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bei einem Verein, der nach § 67a Abs. 2 AO zur Anwendung des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) optiert hat, begründen sportliche Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen, einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 67a Abs. 3 Nr. 2 AO, Anhang 51b). Erhält ein Verein Ablösezahlungen für Spieler des steuerpflichtigen Sp... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jubiläumsveranstaltungen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine haben eine sehr lange Geschichte und begehen in diesem Zusammenhang Vereinsjubiläen (wie z. B. Jubiläumsveranstaltungen zum 25-, 50-, 75- oder 100-jährigen Bestehen des Vereins). Häufig erfolgen diese Jubiläumsveranstaltungen im Rahmen einer Festveranstaltung, innerhalb derer die Vereinsgeschichte vorg... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsfahrten/-reisen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereinsfahrten/-reisen, die ein Verein mit seinen Mitgliedern durchführt, können dem ideellen Bereich, Tätigkeitsbereich Zweckbetriebe zugeordnet werden. Voraussetzung für diese Einordnungskriterien ist, dass am Zielort der Reise ausschließlich Veranstaltungen stattfinden, die den kulturellen Zwecken oder sportlichen Zwecken dienen und den eigentlichen st... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) sind alle Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen im Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zu erfassen, wenn die Bruttoeinnahmen innerhalb eines Jahres die Zweckbetriebsfreigrenze von 50 000 EUR (bis einschl. VZ 2025: 45 000 EUR) nicht übersteigen. Der Gesetzgeber lässt auch zu, dass an sportlichen V... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die entgeltliche Werbetätigkeit, die ein Verein für Wirtschaftsunternehmen und sonstige Auftraggeber ausführt, ist immer dann ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nach § 14 AO (Anhang 1b), wenn vom Verein die Werbung in eigener Regie betrieben wird. Typische Werbetätigkeiten sind: das Anzeigen- und Inseratgeschäft in Vereinszeitsch... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportunterricht

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wird Sportunterricht an Mitglieder und Nichtmitglieder erteilt, handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b und AEAO zu § 67a AO TZ 5, Anhang 2). Für die Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft sind aber die in § 67a AO (Anhang 1b) vom Gesetzgeber geforderten Bedingungen zu beachten. Für die Zweckbetriebseigensch... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wettkampfteilnehmer

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Werden Wettkampfteilnehmer (Sportler, Schiedsrichter, Kampfrichter, Sanitäter des DRK u. a.) anlässlich einer sportlichen Veranstaltung durch einen gemeinnützigen Zwecken dienenden Sportverein beköstigt, ist die Beköstigung Bestandteil des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. (s. AEAO zu § 67a AO TZ 6, Anhang 2). Nach § 64 Abs. 2 A... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kunsteisbahn

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ein Verein, der eine öffentliche Kunsteisbahn betreibt, kann steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen, Förderung des Sports, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst keine "sportlic... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Umgang mit IDV

Rz. 204 Den Vorgaben der EBA zufolge sollen die ermittelten Geschäftsfunktionen, Unterstützungsprozesse und IT-Assets unter Berücksichtigung der Schutzziele im Hinblick auf ihre "Kritikalität" ("criticality") eingestuft werden.[1] Eng damit verbunden ist die Umsetzung verschiedener Anforderungen. Folglich wird von der deutschen Aufsicht gefordert, dass die Anforderungen aus ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 13 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nimmt ein Sportverein das Optionsrecht nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) in Anspruch, sind Einnahmen aus Sportveranstaltungen, an denen nur unbezahlte Sportler teilnehmen, dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Kommen anlässlich derartiger Veranstaltungen auch bezahlte Sportler zum Einsatz, sind die Einnahmen anlässlich derart... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UStG

Tz. 15 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Eine weitere Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen kann nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommen. Werden von derartigen steuerbegünstigten Körperschaften Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt und werden durch derartige Veranstaltungen Ei... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kunstausstellungen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Kunstausstellungen sind kulturelle Veranstaltungen i. S. v. § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) und unterfallen grundsätzlich der Förderung von Kunst und Kultur, § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b. Eine Kunstsammlung muss ausgestellt und dadurch der Öffentlichkeit zum Betrachten und zu den damit verbundenen kulturellen und bildenden Zwecken zugänglich gemacht w... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1. Begrüßung der Teilnehmer

Der Exekutivdirektor Bankenaufsicht, Herr Röseler, begrüßt die Teilnehmer und führt in das Thema ein. Mit Beginn des Jahres 2016 sind die EBA-Leitlinien zum SREP (Supervisory Review and Evaluation Process – Prozess der Aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung) durch die BaFin umzusetzen. Die Veranstaltung dient der Vorstellung des vorläufigen Sachstands. Herr Röseler kündigt ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Begrüßung

Die Co-Chairs des Fachgremiums (Herr Papageorgiou (BBk) und Herr Dr. Kelp (BaFin)) begrüßten die Teilnehmer. Der Vertreter der Bundesbank wies darauf hin, dass der Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht in die neue Organisationsstruktur des Generaldirektorats Finanzaufsicht – kurz FA – überführt wurde. Anschließend gaben die Aufsichtsvertreter einen Überblick über den gegenw... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Qualitätssicherung der NPP-Anträge

Rz. 46 Die zur Durchführung eines NPP benötigten Informationen zur Produktausgestaltung sind i. d. R. vom Antragsteller zu liefern. In der Praxis ist es üblich, dass der NPP-Koordinator Vorgaben zur Standardisierung und Qualitätssicherung der NPP-Anträge macht, um eine ausreichende Qualität der eingehenden Anträge zur Initiierung eines NPP zu gewährleisten. Die Vorgaben des ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinne von Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.02.2016, BStBl I 2016, 200 (Steuerbefreite Körperschaften, Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe – Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG); BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 (Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr 10 EStG bei BgA als Schuldner der KapErtr). Rn. 850 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zusatzleistungen

Rn. 119 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die steuerliche Betrachtung zieht die Grenze bei der Infizierung durch Vermischung mit unterrichtsfremden Leistungen (BFH BStBl II 1976, 573; BFH/NV 1995, 676; hierzu s Rn 255 ff). Unschädlich kann es sein, wenn ein Privatlehrer an die Schüler Lehrmittel, Schreibgeräte und dgl abgibt (RFH RStBl 1939, 1065). Die Abgabe von Getränken und Taba... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatgedanken

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Heimat ist die Umwelt, mit der der Einzelne durch Geburt oder Lebensumstände verwachsen ist. Der Heimatgedanke umfasst Heimatpflege und Heimatkunde und ist damit als gemeinnütziger Zweck steuerlich anerkannt (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO, Anhang 1b). Zur Förderung des Heimatgedankens rechnen alle Bestrebungen, die Heimat in ihrer natürlichen oder gesch... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbeveranstaltungen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wirkt ein früherer bekannter Berufssportler bei industriellen Werbeveranstaltungen mit, liegt eine selbständig ausgeübte, gewerbliche Tätigkeit vor (s. § 2 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Es kommt nach dem Urteil des BFH vom 03.11.1982, BStBl II 1983, 182, DB 1983, 1077, für die gewerbliche Tätigkeit nicht darauf an, ob ein Steuerpflichtiger seine Leistun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Informations- und Kongressreisen

Rn. 530 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zu Fortbildungsreisen und ihrer Abgrenzung von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung nach § 12 Nr 1 EStG vgl grundlegend BFH BStBl II 1979, 213; Aufwendungen für Informations- und Kongressreisen gehören dann zu den abziehbaren BA, wenn sie auf die spezifischen beruflichen Belange der Teilnehmer ausgerichtet sind u... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Umgang mit IDV-Anwendungen

Rz. 115 Traditionell werden in den Instituten selbst entwickelte Anwendungen ("Individuelle Datenverarbeitung", IDV) auf Basis von MS Excel und MS Access als zentrale Aggregations- und Weiterverarbeitungstools verwendet. Diese Anwendungen werden oft zur Lösung von Ad-hoc-Anfragen verwendet, aber auch für regelmäßige Informationsbedürfnisse eingesetzt. Sie ermöglichen flexibl... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung auf Automobilen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Werbung auf Vereinsfahrzeugen wie folgt Stellung genommen, s. OFD Frankfurt/Main hat in der Vfg. vom 07.07.1999, DB 1999, 1780, OFD Frankfurt/Main Vfg. vom 18.03.2009, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 2009, 212: Überlässt die Werbefirma das Fahrzeug zunächst für die Zeit der Werbung dem Verei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zuordnung und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 351 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Steuerrechtlich ohne Bedeutung für die Qualifikation der Einkünfte ist der Umstand, dass die Berufung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit der hauptamtlichen Tätigkeit des Mitgliedes steht; hiernach gehören auch Aufsichtsratsvergütungen der ArbN-Vertreter nicht zu den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis (vgl BFH BStBl I... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vereinszeitschriften mit Anzeigenteil

Tz. 5 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereinszeitschriften werden von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften häufig mit einem Anzeigenteil ausgestattet. Die jeweiligen Anzeigen werden in der Regel von Firmen und Verbänden bei den Vereinen beauftragt und dienen deren Werbung. Tz. 6 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z. B. BFH vom ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbeleistungen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Leistungen eines Vereins, die dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder dienen, sind steuerbar. Die Werbung für ein von den Mitgliedern verkauftes Produkt dient nur dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder. Leistungen eines Vereins erfolgen auch dann gegen Entgelt, wenn nicht für alle Mitglieder ein einheitlicher Beitra... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsausflug

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereinsausflüge sind grundsätzlich dem steuerbegünstigten Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuordnen. Sie dienen zwar in der Regel nicht unmittelbar der Erfüllung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, rechnen aber – wenn sie im Vergleich zur eigentlichen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sin... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG (s. Anhang 5) sind die von den dort genannten kulturellen Einrichtungen der Gebietskörperschaften erzielten Umsätze steuerbefreit. Die Einrichtungen als solche müssen von den Gebietskörperschaften geführt werden, d. h. Betriebe gewerblicher Art sein. Eigengesellschaften in privatrechtlicher Form fallen un... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Bundesligavereine

Tz. 24 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Ablösezahlungen, die (Fußball-)Bundesligavereine für die Freigabe von Sportlern vereinnahmen, sind im Rahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Profifußball" i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Tz. 25 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Verausgabte Beträge stellen Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ablösezahlungen für Sportler sind als Gegenleistung für die Freigabe zum Spielbetrieb bei einem anderen Verein anzusehen, d. h., der freigebende Verein verzichtet auf die Ausübung des vertraglichen Rechts, den Amateursportler bei sportlichen Veranstaltungen einzusetzen. Es handelt sich dabei insbesondere nicht um nicht steuerbare Entschädigun... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Stadionwerbung

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Führt ein Verein für andere Wirtschaftsunternehmen (Sponsoren) in eigener Regie Stadionreklame/-werbung durch, sind die Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen und unterliegen damit der Ertragsteuer. Werden die Werberechte hingegen an einen Dritten verpachtet, der die Werbemaßnahmen im eigenen Namen umsetzt, lie... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuern

Tz. 7 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Erfüllen die kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen, die von den steuerbegünstigten Körperschaften unterhalten bzw. durchgeführt werden, die Bedingungen des § 68 Nr. 7 AO (s. Anhang 1b), sind die ertragsteuerlichen Ergebnisse sowohl von der Körperschaft- als auch von der Gewerbesteuer befreit (s. § 64 AO, Anhang 1b, i. V. m. § 5 Abs. 1... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Überlassung einzelner Räume

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Auch die Überlassung einzelner Räumlichkeiten kann dem Bereich der Vermögensverwaltung zugerechnet werden, wenn diese Maßnahmen lediglich der besseren Kapazitätsauslastung (z. B. Raumauslastung) dienen. Dies bedeutet, dass Vermögensverwaltung vorliegt, wenn bspw. ein Verein, der überwiegend Bildungsmaßnahmen durchführt, anderen Veranstaltern ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Steuersatz

Tz. 17 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wie bereits ausgeführt, sind erhaltene Ablösezahlungen für einen unbezahlten Sportler als Einnahmen im Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" (§ 67a Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b) zu erfassen. Umsatzsteuerlich unterliegen die Entgelte dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5). mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kultur

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Gemeinnützig und somit ein steuerbegünstigter Zweck ist die Förderung der Pflege von Kunst und Kultur und damit auch Kulturwerten (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Die Förderung von Kunst und Kultur umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theatern und M... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Förderung der Kunst

Tz. 4 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Kunst ist die schöpferisch gestaltende Tätigkeit. Die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche musische Künste (Dichtung, Musik, Tanz), Literatur, die darstellende (freie Kunst) und bildende Kunst (Malerei, Plastik, Graphik, meist auch Architektur). Sie schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen wie Theater, Museen sowie von kulture... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsheim

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Das Vereinsheim einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsstelle und Räume, die für Veranstaltungen des Vereins genutzt werden. Das Vereinsheim kann aber auch für Zweckbetriebe oder/und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1610 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gem § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum WK-Abzug zu beach... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Begriff Kunst

Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Kunst ist nach herrschender Auffassung die schöpferisch gestaltende Tätigkeit, in der Eindrücke, Erfahrungen sowie Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG vom 24.02.1971, BVerfGE 30, 173, 188; BFH vom 12.04.1984, BStBl II 1984, 491 und BFH vom 02.08.1989, BFH/N... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Persönliche Tätigkeit

Rn. 118 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unterrichtserteilung setzt eine persönliche Beziehung zwischen Lehrer und Schüler und damit auch die persönliche Tätigkeit des Lehrers im Unterrichtsgeschehen voraus. Allerdings möchte der BFH das nicht so verstanden wissen, dass der StPfl selbst den Unterricht erteilen muss. Es genügt die Mitgestaltung des Unterrichts derart, dass die Vera... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatabende

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereine, deren Satzungszweck die Förderung der Heimatpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO, Anhang 1b) und/oder des Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b) ist, führen häufig Heimatabende durch. Bei den Heimatabenden werden regelmäßig traditionelle volkstümliche Musik, Tänze oder Redebeiträge vorgeführt. So treten bei den Heimatabenden Blaskapellen, Musi... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.5 Bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Da die in § 10 Abs. 1 Nr. 5 genannten Veranstaltungen typischerweise von der Bevölkerung an Sonn- und Feiertagen in Anspruch genommen werden, besteht gerade an diesen Tagen ein erhöhter Personalbedarf, sodass eine Ausnahme vom Beschäftigungsverbot des § 9 ArbZG geboten ist, um die Freizeitbedürfnisse der Allgemeinheit zu erfüllen. Die Ausnahmen waren vor Inkrafttreten... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.6 Bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine, Parteien und anderer ähnlicher Vereinigungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 34 Zulässig sind nichtgewerbliche Aktionen und Veranstaltungen von Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbänden, Vereinen, Parteien oder vergleichbaren Vereinigungen. Hinsichtlich des Begriffs der Kirche ist auf die Ausführungen bei § 7 Abs. 4 zu verweisen.[1] Allerdings gilt die Ausnahmevorschrift nicht nur für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften. Die im Gesetz ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.9 Bei Messen, Ausstellungen und Märkten im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung sowie bei Volksfesten (§ 10 Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 50 Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen bei Messen, Ausstellungen, Märkten und Volksfesten beschäftigt werden. Zu den sog. Marktprivilegien nach § 69 GewO zählt für diese Veranstaltungen seit jeher die Befreiung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen.[1] Maßgeblich sind jeweils die Definitionen der GewO. Rz. 51 Unter einer Messe ver... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.7 Beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken (§ 10 Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 36 Unter den Begriff der Sportveranstaltung zählen Veranstaltungen des Berufs-, Amateur- und Freizeitsports, dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Wettbewerbe oder um Schauveranstaltungen (Schaukämpfe) handelt. Auch die Art des Sports ist unerheblich, sodass auch nicht körperlich anstrengende Tätigkeiten wie etwa Schach erfasst werden. Erlaubt ist dabei sowohl die Ausü... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 14 Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 6.3.2012[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Beamte und Richter Zweck Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder... mehr