Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Umgang mit IDV-Anwendungen

Rz. 115 Traditionell werden in den Instituten selbst entwickelte Anwendungen ("Individuelle Datenverarbeitung", IDV) auf Basis von MS Excel und MS Access als zentrale Aggregations- und Weiterverarbeitungstools verwendet. Diese Anwendungen werden oft zur Lösung von Ad-hoc-Anfragen verwendet, aber auch für regelmäßige Informationsbedürfnisse eingesetzt. Sie ermöglichen flexibl... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung auf Automobilen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Werbung auf Vereinsfahrzeugen wie folgt Stellung genommen, s. OFD Frankfurt/Main hat in der Vfg. vom 07.07.1999, DB 1999, 1780, OFD Frankfurt/Main Vfg. vom 18.03.2009, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 2009, 212: Überlässt die Werbefirma das Fahrzeug zunächst für die Zeit der Werbung dem Verei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zuordnung und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 351 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Steuerrechtlich ohne Bedeutung für die Qualifikation der Einkünfte ist der Umstand, dass die Berufung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit der hauptamtlichen Tätigkeit des Mitgliedes steht; hiernach gehören auch Aufsichtsratsvergütungen der ArbN-Vertreter nicht zu den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis (vgl BFH BStBl I... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vereinszeitschriften mit Anzeigenteil

Tz. 5 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereinszeitschriften werden von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften häufig mit einem Anzeigenteil ausgestattet. Die jeweiligen Anzeigen werden in der Regel von Firmen und Verbänden bei den Vereinen beauftragt und dienen deren Werbung. Tz. 6 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z. B. BFH vom ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbeleistungen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Leistungen eines Vereins, die dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder dienen, sind steuerbar. Die Werbung für ein von den Mitgliedern verkauftes Produkt dient nur dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder. Leistungen eines Vereins erfolgen auch dann gegen Entgelt, wenn nicht für alle Mitglieder ein einheitlicher Beitra... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsausflug

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereinsausflüge sind grundsätzlich dem steuerbegünstigten Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuordnen. Sie dienen zwar in der Regel nicht unmittelbar der Erfüllung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, rechnen aber – wenn sie im Vergleich zur eigentlichen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sin... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG (s. Anhang 5) sind die von den dort genannten kulturellen Einrichtungen der Gebietskörperschaften erzielten Umsätze steuerbefreit. Die Einrichtungen als solche müssen von den Gebietskörperschaften geführt werden, d. h. Betriebe gewerblicher Art sein. Eigengesellschaften in privatrechtlicher Form fallen un... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Bundesligavereine

Tz. 24 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Ablösezahlungen, die (Fußball-)Bundesligavereine für die Freigabe von Sportlern vereinnahmen, sind im Rahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Profifußball" i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Tz. 25 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Verausgabte Beträge stellen Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ablösezahlungen für Sportler sind als Gegenleistung für die Freigabe zum Spielbetrieb bei einem anderen Verein anzusehen, d. h., der freigebende Verein verzichtet auf die Ausübung des vertraglichen Rechts, den Amateursportler bei sportlichen Veranstaltungen einzusetzen. Es handelt sich dabei insbesondere nicht um nicht steuerbare Entschädigun... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Stadionwerbung

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Führt ein Verein für andere Wirtschaftsunternehmen (Sponsoren) in eigener Regie Stadionreklame/-werbung durch, sind die Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen und unterliegen damit der Ertragsteuer. Werden die Werberechte hingegen an einen Dritten verpachtet, der die Werbemaßnahmen im eigenen Namen umsetzt, lie... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuern

Tz. 7 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Erfüllen die kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen, die von den steuerbegünstigten Körperschaften unterhalten bzw. durchgeführt werden, die Bedingungen des § 68 Nr. 7 AO (s. Anhang 1b), sind die ertragsteuerlichen Ergebnisse sowohl von der Körperschaft- als auch von der Gewerbesteuer befreit (s. § 64 AO, Anhang 1b, i. V. m. § 5 Abs. 1... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Überlassung einzelner Räume

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Auch die Überlassung einzelner Räumlichkeiten kann dem Bereich der Vermögensverwaltung zugerechnet werden, wenn diese Maßnahmen lediglich der besseren Kapazitätsauslastung (z. B. Raumauslastung) dienen. Dies bedeutet, dass Vermögensverwaltung vorliegt, wenn bspw. ein Verein, der überwiegend Bildungsmaßnahmen durchführt, anderen Veranstaltern ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Steuersatz

Tz. 17 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wie bereits ausgeführt, sind erhaltene Ablösezahlungen für einen unbezahlten Sportler als Einnahmen im Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" (§ 67a Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b) zu erfassen. Umsatzsteuerlich unterliegen die Entgelte dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5). mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kultur

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Gemeinnützig und somit ein steuerbegünstigter Zweck ist die Förderung der Pflege von Kunst und Kultur und damit auch Kulturwerten (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Die Förderung von Kunst und Kultur umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theatern und M... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Förderung der Kunst

Tz. 4 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Kunst ist die schöpferisch gestaltende Tätigkeit. Die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche musische Künste (Dichtung, Musik, Tanz), Literatur, die darstellende (freie Kunst) und bildende Kunst (Malerei, Plastik, Graphik, meist auch Architektur). Sie schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen wie Theater, Museen sowie von kulture... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsheim

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Das Vereinsheim einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsstelle und Räume, die für Veranstaltungen des Vereins genutzt werden. Das Vereinsheim kann aber auch für Zweckbetriebe oder/und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1610 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gem § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum WK-Abzug zu beach... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Begriff Kunst

Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Kunst ist nach herrschender Auffassung die schöpferisch gestaltende Tätigkeit, in der Eindrücke, Erfahrungen sowie Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG vom 24.02.1971, BVerfGE 30, 173, 188; BFH vom 12.04.1984, BStBl II 1984, 491 und BFH vom 02.08.1989, BFH/N... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Persönliche Tätigkeit

Rn. 118 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unterrichtserteilung setzt eine persönliche Beziehung zwischen Lehrer und Schüler und damit auch die persönliche Tätigkeit des Lehrers im Unterrichtsgeschehen voraus. Allerdings möchte der BFH das nicht so verstanden wissen, dass der StPfl selbst den Unterricht erteilen muss. Es genügt die Mitgestaltung des Unterrichts derart, dass die Vera... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatabende

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereine, deren Satzungszweck die Förderung der Heimatpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO, Anhang 1b) und/oder des Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b) ist, führen häufig Heimatabende durch. Bei den Heimatabenden werden regelmäßig traditionelle volkstümliche Musik, Tänze oder Redebeiträge vorgeführt. So treten bei den Heimatabenden Blaskapellen, Musi... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.5 Bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Da die in § 10 Abs. 1 Nr. 5 genannten Veranstaltungen typischerweise von der Bevölkerung an Sonn- und Feiertagen in Anspruch genommen werden, besteht gerade an diesen Tagen ein erhöhter Personalbedarf, sodass eine Ausnahme vom Beschäftigungsverbot des § 9 ArbZG geboten ist, um die Freizeitbedürfnisse der Allgemeinheit zu erfüllen. Die Ausnahmen waren vor Inkrafttreten... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.6 Bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine, Parteien und anderer ähnlicher Vereinigungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 34 Zulässig sind nichtgewerbliche Aktionen und Veranstaltungen von Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbänden, Vereinen, Parteien oder vergleichbaren Vereinigungen. Hinsichtlich des Begriffs der Kirche ist auf die Ausführungen bei § 7 Abs. 4 zu verweisen.[1] Allerdings gilt die Ausnahmevorschrift nicht nur für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften. Die im Gesetz ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.9 Bei Messen, Ausstellungen und Märkten im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung sowie bei Volksfesten (§ 10 Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 50 Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen bei Messen, Ausstellungen, Märkten und Volksfesten beschäftigt werden. Zu den sog. Marktprivilegien nach § 69 GewO zählt für diese Veranstaltungen seit jeher die Befreiung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen.[1] Maßgeblich sind jeweils die Definitionen der GewO. Rz. 51 Unter einer Messe ver... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.7 Beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken (§ 10 Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 36 Unter den Begriff der Sportveranstaltung zählen Veranstaltungen des Berufs-, Amateur- und Freizeitsports, dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Wettbewerbe oder um Schauveranstaltungen (Schaukämpfe) handelt. Auch die Art des Sports ist unerheblich, sodass auch nicht körperlich anstrengende Tätigkeiten wie etwa Schach erfasst werden. Erlaubt ist dabei sowohl die Ausü... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 14 Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 6.3.2012[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Beamte und Richter Zweck Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1.1.2016[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine V... mehr

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Bildungsurlaub / 13 Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 4.3.1998[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche, Arbeitslose, Heimarbeiter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt. Zweck Berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Einrichtungen Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage in 2 Kalenderjah... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.13 Im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 70 Die Vorschrift entspricht der früheren Regelung in § 105c Abs. 1 Nr. 3 GewO. Zulässig ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen. Rz. 71 Unter dem Bewachungsgewerbe versteht man nach § 34a GewO das gewerbsmäßige Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen. Hierzu zählt z.B. die Be... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 6 Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben. Zweck Politische Bildung, berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen sowie zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten Dauer 10 Arbeitstage innerhalb... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 10 Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 6.11.1984[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende, jedoch nur zur politischen Weiterbildung. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen, die jedermann, mindestens aber allen Arbeitnehmern und arbeit... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 4 Brandenburg

Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz vom 20.12.2023, gültig ab 1.1.2024[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen samt der ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind. Zweck Berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildung in staatl... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 9 Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.1.1991[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und in Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderungen. Kein Anspruch besteht, wenn dem Arbeitnehmer für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.4 In Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung sowie im Haushalt (§ 10 Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 21 Die Vorschrift übernimmt die frühere Regelung in § 105i Abs. 1 GewO, erfasst zusätzlich aber die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Haushalt. Unter den Begriff Gaststätten fallen Schankwirtschaften nach § 1 Abs. 1 GastG, also Betriebe, in denen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden sowie Speisewirtschaften, d.h. Betriebe, in denen zubereitete Speise... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2 Typische Objekte und Nutzungskonstellationen

Rz. 79 Typische Anwendungsfälle sind leerstehende oder nur aus Liebhaberei betriebene Schlösser, Herrenhäuser, Kirchengebäude, historische Parkanlagen, technische Denkmale, private Archive und Bibliotheken sowie Kunst- oder wissenschaftliche Sammlungen. Entscheidend ist nicht eine fehlende tatsächliche Nutzung, sondern dass keine Einkunftsquelle und bei Gebäuden keine eigene... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Ergonomie-Analyse: Methoden... / 4 Maßnahmen der Prävention

Wurden im Rahmen der Ergonomie-Analyse erhöhte oder zu hohe Belastungen ermittelt, müssen geeignete tätigkeitsspezifische Präventionsmaßnahmen für einen ergonomisch verbesserten Arbeitsplatz ergriffen werden. Vom Grundsatz her lassen sich die Maßnahmen danach unterscheiden, ob sie auf die Optimierung der technischen und organisatorischen Arbeitsbedingungen (Verhältnispräventio... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Musikschullehrer / 5.2 Arbeitszeit

Gemäß Nr. 3 a) Abschnitt D (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minute... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Musikschullehrer / 3.3 Unterschiedliche Bewertung im Arbeits- und Sozialrecht

Die nachstehende Übersicht verdeutlicht, dass sich die maßgeblichen Abgrenzungskriterien für die Einordnung von Musikschullehrkräften als Arbeitnehmer oder selbstständig Tätige in ihrer Art zwar nicht grundlegend verändert haben, ihre rechtliche Gewichtung jedoch durch die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erheblich verschoben worden ist. Bereits nach der früher... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuer in Italien / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Es bestehen folgende Sonderregelungen: Sonderregelung für Landwirte; Ausgleichsregelungen für Mutter- und Tochterunternehmen; Regelung für Reisebüros (Marge); Cash-Accounting-System für Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz bis 2 Mio. EUR. Andere Sonderregelungen gelten ferner nach Artikel 74 des Dekrets des Staatspräsidenten Nr. 633/72 v. 26.10.1972 für: den Handel mit Salz und T... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.3 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – alte EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuer in der Schweiz / 7 Reform der MwSt-Besteuerung ab 1.1.2025

Ab 1.1.2025 sind folgende Änderungen des schweizer MwSt-Rechts zu beachten: Einführung einer freiwilligen Ausgleichs- und Pauschalbesteuerungsmethode, um die Einhaltung der Steuervorschriften für Steuerzahler im Rahmen von Mehrwertsteuer-Pauschalsätzen zu vereinfachen. Steuerpflichtige müssen bei dieser Methode die auf ihre Ausgaben entrichtete Vorsteuer nicht erfassen; Vorste... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 13 Besondere Steuersatzregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben für bestimmte Leistungen infolge der Covid-19-Pandemie temporäre Steuersatzermäßigungen eingeführt: Belgien In der Zeit v. 4.5.2020 bis 31.12.2022 (vorher bis 30.6.2022) gilt der ermäßigte Steuersatz von 6% (anstelle von 21 %) für Inlandslieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe folgender Produkte Gesichtsmasken, die unter die fo... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6.3 Beschränkungen der Vorsteuervergütung in den EU-Mitgliedstaaten

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 6.2 Veranstaltungen, VIP-Logen und Hospitality

Rz. 115 Einladungen zu Sport-, Kultur- und sonstigen Repräsentationsveranstaltungen können bei Geschäftspartnern und Arbeitnehmern einen pauschalierungsfähigen Sachvorteil begründen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung als Kundenpflege oder Marketing, sondern der konkret verschaffte Vorteil. Leistungen, die ausschließlich der Außendarstellung des Zuwendenden dienen, gehör... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.7 Pauschalierungsgrenzen

Rz. 58 Nach Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ist die Pauschalierung ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 EUR übersteigen. Die Formulierung "soweit" kennzeichnet einen Höchstbetrag: Bis 10.000 EUR bleibt die Pauschalierung möglich, nur der übersteigende Teil ist vom Empfänger individuell zu versteuern. Maßgebend sind die dem jeweiligen Empfänger zu... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.5 Steueranmeldung, Nachforderung und Dokumentation

Rz. 109 Die Lohnsteuer-Anmeldung ist eine Steueranmeldung i. S. d. §§ 150 Abs. 1 S. 3, 168 AO. Sie kann innerhalb der Festsetzungsfrist nach den allgemeinen Korrekturvorschriften geändert werden. Führt eine berichtigte Anmeldung zu einer Herabsetzung der bisher angemeldeten Pauschsteuer oder zu einer Steuervergütung, wirkt sie erst mit Zustimmung des FA als Steuerfestsetzung... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3 Betrieblich veranlasste, zusätzliche Zuwendungen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 43 Nr. 1 verlangt zunächst eine betriebliche Veranlassung aufseiten des Zuwendenden. Sie liegt vor, wenn die Zuwendung objektiv mit dessen Betrieb zusammenhängt und subjektiv dessen Förderung dient. Ein Betriebsausgabenabzug ist nicht erforderlich; auch ein Abzugsverbot schließt die Pauschalierung nicht ohne Weiteres aus. Rein private oder gesellschaftsrechtlich veranlas... mehr