Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.4 Beratung durch die Agentur für Arbeit

Rz. 29 Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung setzt nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 eine Beratung des Arbeitnehmers vor der Teilnahme an der Maßnahme durch die Agentur für Arbeit voraus. Damit verfolgt der Gesetzgeber im Wesentlichen 2 Ziele: Die Agentur für Arbeit hat zu prüfen, ob eine Maßnahme zu fördern ist (Notwendigkeit zur beruflichen Eingliederung oder Beseitigung bzw...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Konkurrenzen

Rz. 39 § 536a ist neben § 536 anwendbar, bei Rechtsmängeln sogar schon vor Übergabe. Weder der Anwendungsbereich des § 536a Abs. 1 noch derjenige des § 536a Abs. 2 wird durch eine Kündigung des Mieters ausgeschlossen. Während der Räumungsfrist wird § 536a auf die Maßnahmen zur Sicherstellung von Strom, Wasser und Heizung zu beschränken sein. Der Anspruch auf Ersatz der Mängelbe...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.2 Berufsausbildung

Rz. 15 Versicherungspflicht besteht auch bei einer Beschäftigung zur Berufsausbildung. Im Grundsatz treffen auf Berufsausbildungsverhältnisse dieselben Merkmale und Kriterien zur Beurteilung der Versicherungspflicht der Regelbeschäftigungsverhältnisse zu. Beschäftigungen zur Ausbildung sind insbesondere von persönlicher Abhängigkeit gekennzeichnet. Anders als bei Regelbeschä...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.7 Verminderung des Bemessungsentgelts

Rz. 42 Abs. 5 bestimmt eine Verminderung des Bemessungsentgelts, wenn der Arbeitslose nicht mehr für die Anzahl von Arbeitsstunden subjektiv arbeitsbereit ist oder objektiv in Betracht kommt, die der Bemessung des Alg zugrunde gelegt worden ist, ohne dass dies zur Verneinung von Arbeitslosigkeit führt (§ 138). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitslose zu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.2 Verschuldensgesichtspunkte

Rz. 398 Droht Wohnungslosigkeit einzutreten, gibt der Gesetzgeber der Grundsicherungsstelle vor, dass Leistungen erbracht werden sollen, also nur in atypischen Fällen die Übernahme von Schulden verweigert werden kann. Das wird nur in Missbrauchsfällen der Fall sein können. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte im Vertrauen auf die darlehensweise Über...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.7 Überprüfung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 73 Die kommunalen Träger sind an die Feststellungen der Agentur für Arbeit zur Leistungsberechtigung und zum Umfang der Hilfebedürftigkeit gebunden. Damit steht aufgrund der Feststellung der Agentur für Arbeit bereits fest, dass den leistungsberechtigten Personen grundsätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren sind. Die kommunalen Träger müssen da...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 10)

Rz. 404a Abs. 10 Satz 1 erlaubt grundsätzlich die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze durch den kommunalen Träger, anhand derer die Angemessenheit der derzeitigen oder zukünftigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu beurteilen ist. Die Gesamtangemessenheitsgrenze setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft un...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Befugnisse der kommunalen Träger nach dem Mietspiegelreformgesetz (Abs. 11 und 12)

Rz. 405 Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Abs. 11 und 12 in § 22 durch das Mietspiegelreformgesetz stellt den Zusammenhang zu den Mietspiegeln her. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II auch Leistungen für die Unterkunft erbracht werden und bei der Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf diese auf ihr...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.3 Vorwegabsetzungen bei verteilter Berücksichtigung von Nachzahlungen

Rz. 44 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 4 (seit dem 1.7.2023 § 11 Abs. 3, vgl. das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023, BGBl. I Nr. 408) die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, die notwendigen Ausgaben zur Erzielung des Einkommens und der Erwerbstätigenfreibetrag zunächs...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.5 Vergleichbare Notlage

Rz. 395 Auch Schulden gegenüber einem Dritten, die der Leistungsberechtigte nach Antragstellung im Jobcenter eingegangen ist, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, können Schulden i. S. d. Abs. 8 sein. Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung. Dazu ist auf den Rechtsgedanken zurückzugreifen, dass eine Pflicht zur Kostenerstattung bei nicht rechtzeitiger oder z...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist 1993 in Kraft getreten und bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 1.6.1997 dahingehend geändert worden, dass eine Sonderregelung für in Abschiebehaft genommene Leistungsberechtigte geschaffen wurde (Abs. 1 Satz 5). Geändert wurde auch Abs. 2, der lange unverändert g...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.9 Sonstiges

Rz. 401 Ein Ablehnungsbescheid auf den Antrag eines Darlehens zur Tilgung von Mietschulden erledigt sich durch den Auszug aus der Wohnung auf sonstige Weise (§ 39 Abs. 2 SGB X). Der Erledigung könne der Betroffene nur durch Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz oder einem Darlehen eines Dritten entgegenwirken (Bay. LSG, Urteil v. 18.3.2013, L 7 AS 141/12).mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.2 Sachleistungen statt Geldleistungen

Rz. 16 Abs. 2 hat zum Ziel, die Leistungsberechtigten dazu zu erziehen, mit der Leistung für den Regelbedarf auch tatsächlich ihren Regelbedarf zu decken. Ob dies der Fall ist, kann das Jobcenter (§ 6d) anhand eines zusätzlichen Begehrens von Leistungen im Verlauf des Monats unter Hinweis auf eine vollständige Verausgabung der Leistungen für den Regelbedarf oder anhand sonst...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.12 Vorruhestandsleistungen

Rz. 29 Das Ruhen bei Bezug von Vorruhestandsgeld regelt Abs. 4. Dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben i. S. d. Ruhensvorschrift steht nicht entgegen, dass der Arbeitslose dennoch wieder ins Erwerbsleben eintritt bzw. sich arbeitslos meldet, solange er weiterhin die Vorruhestandsleistung von seinem ehemaligen Arbeitgeber bezieht. Umgekehrt entfällt das Ruhen mit dem Wegfall de...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.4 Umfang der Förderung

Rz. 39 Sind die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt und sind institutionell Träger und Maßnahme für die ausgewählte Weiterbildung zugelassen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Hierüber trifft die Agentur für Arbeit eine Entscheidung mit Entschließungsermessen, in Fällen des Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.14 Bußgeldrahmen

Rz. 70 Abs. 3 enthält den Bußgeldrahmen für die Tatbestände in Abs. 1 und 2. Die Obergrenze hat der Gesetzgeber auf 500.000 EUR erhöht. Ein Bußgeld in dieser Höhe kann bei unmittelbarer oder mittelbarer illegaler Ausländerbeschäftigung festgesetzt werden. Beiden Formen der illegalen Ausländerbeschäftigung wird damit der gleiche Unrechtsgehalt zugemessen. Die geringste Obergr...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.2 Abgrenzungen

Rz. 388 Schulden i. S. d. Abs. 8 sind insbesondere Miet- und Energieschulden, soweit sie Leistungen für die Heizung betreffen, schlicht auch die sog. Nebenkosten. Von Schulden zu unterscheiden sind ungedeckte Bedarfe. Für die Abgrenzung ist nicht die zivilrechtliche Einordnung heranzuziehen. Schulden bestehen tatsächlich nicht, wenn die Berechtigung einer vom Leistungsberech...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.3 Freibetrag nach Abs. 2

Rz. 105 D Abs. 2 enthält den gebündelten, bis 31.12.2022 in Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 bzw. Nr. 1a und Nr. 4 geregelten Freibetrag vom Vermögen. Er umfasst 15.000,00 EUR, der für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft von dem zu berücksichtigenden Vermögen abzusetzen ist. In der Gesetzesbegründung zum Bürgergeld-Gesetz wird dargestellt, dass damit eine deutliche Erhö...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.2 Unmittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 31 Abs. 2 Nr. 3 bedroht Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen, i. V. m. Abs. 3 mit einem Bußgeld bis zu 500.000,00 EUR. Unmittelbare und mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung werden damit hinsichtlich des Unrechtsgehalts und der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit auf eine Stufe gestellt. Der Bußgeldrahmen bringt die besondere Verwerflichkeit der illegalen Au...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.8 Sonstiges

Rz. 55 Bei dem Ergebnis einer Online-Selbstberechnung eines Anspruches auf Alg handelt es sich um einen Orientierungswert und nicht um eine Zusicherung i. S. v. § 34 SGB X (LSG Sachsen, Urteil v. 10.12.2020, L 3 AL 196/17).mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.3 Leistungsanspruch nach verfestigtem Aufenthalt

Rz. 222 Abs. 1 Satz 4 regelt abweichend von den vorherigen grundsätzlichen Regelungen für die von den Leistungsausschüssen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfassten Personen und ihre Familienangehörigen seit dem 29.12.2016 erstmals unter bestimmten Voraussetzungen eine Anspruchsberechtigung auch auf Leistungen nach dem SGB II. Dies ist allerdings in Übereinstimmung mit den Folgen a...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.8 Berechnung und Leistung

Rz. 400 Bei der Berechnung der Leistung nach Abs. 8 ist ggf. zu beachten, dass Ansprüche auf Leistungen zur Deckung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach Köpfen berechnet werden. Ein Darlehen soll aber nur der zivilrechtlichen Vertragspartei zu gewähren sein, das sog. Kopfteilprinzip gelte insbesondere in Bezug auf minderjährige Kinder nicht, weil sonst der gesetzlich...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.4 Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen

Rz. 225 Abs. 1 Satz 7 bestimmt ergänzend, dass aufenthaltsrechtliche Bestimmungen unberührt bleiben. Diese Klarstellung im Gesetz bezieht sich auf die Bestimmungen selbst wie auch auf die darauf beruhenden Entscheidungen, die von Ausländerbehörden getroffen werden. Allein die Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU 2004 sperrt die Anwe...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.3 Arbeitslosengeld

Rz. 9 Eine Ausnahme lässt sich beim Alg rechtfertigen. Abs. 1 Satz 2 erzeugt eine Fiktion. Durch persönliche Arbeitslosmeldung gilt Alg als beantragt (Konkludenz). Der größte Mangel dieser Regelung wird in Abs. 1 Satz 2 selbst beseitigt, weil dem Arbeitslosen zugestanden wird, davon abweichend zu erklären, dass er keine der Entgeltersatzleistungen beantragen (erhalten) möcht...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.6 Hausgrundstück, Eigentumswohnung von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)

Rz. 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 schützt Vermögen, dessen Einsatz zu Wohnzwecken von Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen erforderlich ist. Diese müssen nicht selbst Inhaber des Vermögens sein. Sie müssen auch nicht die zukünftigen Eigentümer des Hausgrundstückes werden. Die Vorschrift nennt 2 Fälle: die baldige Beschaffung oder den Erhalt eines Hausgrundstüc...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.3 Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

Rz. 34b Abs. 3 Nr. 3 greift die Zeiten einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung auf. Während für Auszubildende nach einer betrieblichen Berufsausbildung die erzielte Ausbildungsvergütung maßgebend ist (vgl. Rz. 26a), hatte das BSG entschieden, dass die im Rahmen einer versicherungspflichtigen außerbetrieblichen Berufsausbildung gezahlte Vergütung kein A...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.1 Kurzarbeitergeld und Leistungen zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld

Rz. 33 Während eines Zeitraums mit Kurzarbeit wird das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrochen (§ 24 Abs. 3). Dem Grundsatz der Bemessung folgend, dass insbesondere Zeiten eines Beschäftigungsverhältnisses in die Bemessung eingehen sollen, musste der Gesetzgeber auch für diese Zeiten, für die erzieltes oder zu beanspruchendes Arbeitsentgelt nicht ...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rz. 46 Nach Abs. 4 wird bei Personen, deren Ansässigkeitsstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Alg zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Alg nach den maßgebenden Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Steuer unterliegt, der rechnerische Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nicht vorgenommen. Rz....mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.5 Übersicht zum Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II

Rz. 228 Der Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II stellt sich als ausländerrechtliche Berechtigung wie folgt dar:mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.1 Überblick

Rz. 25 Vorhandenes Vermögen, das für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden könnte, wird gleichwohl nicht berücksichtigt, wenn einer der Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 vorliegt, der Freibetrag nach Abs. 2 greift oder nach der aufgrund des § 13 Nr. 1 erlassenen Bürgergeld-V das Vermögen von der Berücksichtigung ausgenommen ist. Zur Karenzzeit nach Abs. 3 vgl. Rz. 116 ff. R...mehr

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Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung normiert Verfahrensrecht zur Leistungsfortzahlung (vgl. z. B. § 146). Außerdem steht Arbeitsunfähigkeit einer Arbeitsaufnahme unmittelbar entgegen und ist deshalb im Rahmen der Arbeitsvermittlung zu berücksichtigen. Daher ist es unverzichtbar, dass der Antragsteller bzw. Leistungsempfänger bei ihm selbst eingetretene Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigt...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.9 Sonstige Gesichtspunkte

Rz. 103 Bei gemischten Bedarfsgemeinschaften sind Leistungsberechnungen für jede Person nach dem für sie maßgebenden Gesetz durchzuführen (SGB II und SGB XII). Besonderheiten gemischter Bedarfsgemeinschaften sind über die Härtefallregelung des § 90 SGB XII zu berücksichtigen. Es ist nicht darüber zu entscheiden, welcher gemeinsame Freibetrag nach dem Recht des SGB II gelten ...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.4 Bildung und Teilhabe

Rz. 33 Mit Wirkung zum 1.3.2015 wurde Abs. 4 Satz 1 eingefügt. Damit setzte der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG (Urteil v. 18.7.2012, 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) um, indem für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ein gesonderter Bedarf für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft festgeschrieben wurde. Gemäß § 7 Abs. 1 SGB VIII haben Ki...mehr

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Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 2.4 Notwendiger persönlicher Bedarf in Abschiebungs- oder Untersuchungshaft

Rz. 23 Gegenstand der Regelung in Abs. 3 ist der individuelle Geldbetrag zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs für in Abschiebungs- oder Untersuchungshaft genommene Leistungsberechtigte. Die Regelung ist angelehnt an § 27a Abs. 4 SGB XII , wonach der Bedarf abweichend vom Regelsatz festgelegt wird, wenn ein Bedarf ganz oder teilweise anderweitig gedeckt ist oder un...mehr

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Jung, AsylbLG § 15 Übergang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Übergangsregelung begünstigt diejenigen, die am 21.8.2019 die Wartefrist von 15 Monaten (nach zuvor geltendem Recht), nicht aber die Wartefrist von 18 Monaten (nach dem ab 21.8.2019 geltenden Recht) erfüllt hatten. Maßgeblich ist die Erfüllung der Voraussetzungen zum Stichzeitpunkt, nicht die bereits erfüllte Auszahlung von Leistungen oder deren Bewilligung. Zu den...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.3 Energieschulden

Rz. 392 Energieschulden können aus nicht gezahlten Abschlägen und/oder nicht gezahlten Nachzahlungen aus Jahresendabrechnungen stammen. Rz. 392a Ist darüber zu entscheiden, ob Stromschulden bei Haushaltsenergie zu den Altschulden gehören, die nach § 22 Abs. 8 zu behandeln sind, oder um Nachzahlungsverpflichtungen, für die ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 gewährt werden kann, ist...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 4 wurde zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 12a, Art. 17) angefügt. Diese Änderung wurde jedoch erst mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.3 Übergangsgeld und Mutterschaft

Rz. 8 Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld bringen den Anspruch auf Alg stets zum Ruhen. Das gilt nicht für Sonderunterstützung nach dem MuSchG. Bei Zuerkennung von Übergangsgeld kommt es auf den Grund oder den zuerkennenden Träger nicht an (z. B. medizinische oder berufliche Rehabilitation, stationäre oder ambulante Leistung). Ausnahmsweise bringt die Zuerkennung von Übergan...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer...mehr

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Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zu den Bedarfssätzen der Grundleistungen waren zuvor in § 3 enthalten. Im Zuge der Neufestsetzung der Geldleistungssätze nach dem AsylbLG werden die Regelungen zu den Grundleistungen neu strukturiert und auf zwei Paragraphen aufgeteilt. Die Grundnorm des § 3 regelt weiterhin Art und Umfang der durch die Grundleistungen abgedeckten Bedarfe und trifft Fest...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.8 Nicht zu berücksichtigendes Vermögen nach der Bürgergeld-V

Rz. 100 Regelungen über weiteres nicht zu berücksichtigendes Vermögen enthält § 7 der aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 erlassenen Bürgergeld–V. Über § 12 Abs. 1 Satz 2 hinaus stellt § 7 Bürgergeld-V allein Vermögensgegenstände von der Berücksichtigung frei, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind. Die Regelu...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.8 Konkurrenzregelungen (Abs. 3)

Rz. 29 Abs. 3 enthält Konkurrenzregelungen, die in diesem Kommentar bei den konkreten Tatbeständen erläutert sind. Die Vorschrift folgt dem Ordnungsprinzip für die Versicherungspflicht. Kommt Regelversicherungspflicht nach dem SGB III in Betracht, scheidet eine sonstige Versicherungspflicht aus. Im Übrigen ist die gesetzliche Vorrangigkeit von Bedeutung für die Höhe des Arbe...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.7 Angemessenheit bei Wohnsitzauflage

Rz. 232a Abs. 1a war in der Zeit v. 6.8.2016 bis 24.7.2017 in Kraft. Die Regelung griff die Wohnsitzregelung nach § 12a Abs. 2 und 3 AufenthG auf. Die Wohnsitzregelung bestimmt grundsätzlich, dass ein Ausländer, der als Asylberechtigter, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder subsidiär Schutzberechtigter i. S. v. § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden ist oder dem nach den §§ ...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.3 Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung

Rz. 14 Abs. 3 Satz 1 schließt die Ausübung von Ermessen durch die Agentur für Arbeit aus, soweit es um die rückwirkende Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung aufgrund einer nach Erlass des Verwaltungsaktes eingetretenen Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen geht. Für den Regelfall sieht schon § 48 SGB X die rückwirkende Aufhebung vor, selbst ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.10 Erwerbseinkommen aus Ferienarbeit (Abs. 7)

Rz. 51g Nach Abs. 7 ist nach dessen Einfügung durch das 12. SGB II-ÄndG Ferienarbeit von Schülern unter 25 Jahren an allgemein- oder berufsbildender Schulen privilegiert. Die Regelung ist nicht neu, Einkommen aus Erwerbstätigkeiten in den Schulferien waren bereits vor Inkrafttreten des Abs. 7 am 1.7.2023 nach Maßgabe des § 1 Abs. 4 der früheren Alg II-V (seit 1.1.2023 Bürger...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.13 Elterngeld

Rz. 96 Elterngeld ist grundsätzlich vollständig als Einkommen zu berücksichtigen. Das LSG Hessen ist der Auffassung, dass sich die vollständige Anrechnung des Elterngeldes auf die Fürsorgeleistung Bürgergeld, soweit nicht vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt wurde, systematisch in die vom BVerfG gebilligte gesetzgeberische Ausgestaltung des Elterngeldes als ste...mehr