Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / II. Formulierung der Beweisfragen

Darüber, wie in einer Kindschaftssache die Beweisfragen im Beweisbeschluss zu formulieren sind,[34] besteht in der Literatur keine Einigkeit.[35] Einerseits wird die Auffassung vertreten, die Beweisfragen seien so konkret wie möglich zu formulieren. Dies ermögliche dem Familienrichter, den Sachverständigen anzuleiten und zu prüfen, ob eine bestimmte Berufsgruppe für den spez...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. EXKURS: Mandatierung während laufender Durchsuchung

Schrifttum: Vgl. Nachweise vor Rz. 306. a) Überblick Rz. 591 [Autor/Stand] Sofern man während laufender Durchsuchung mandatiert wird, hat man den Dursuchungsort aufzusuchen oder – bei Verhinderung – dafür zu sorgen, dass ein damit vertrauter Kollege die Durchführung vor Ort begleitet. Rz. 592 [Autor/Stand] Die Durchsuchung unterscheidet sich rechtlich nicht von Durchsuchungen in...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Unwirksamkeit wegen Betriebsübergangs

Rn 30 Hat auch nur ein Arbeitnehmer eingewandt, die Kündigung sei wegen eines Betriebs(teil-)übergangs unwirksam (§ 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB), muss das Arbeitsgericht – unter Berücksichtigung der maßgeblichen Darlegungs- und Beweislastgrundsätze[99] – auch prüfen, ob dieser Unwirksamkeitsgrund vorliegt. Zwar spricht § 126 Abs. 1 Satz 1 nur von "betriebliche[n] Erfordernisse[n...mehr

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AGS 04/2020, Unangemessene ... / 2 Aus den Gründen

Die Revision bleibt ohne Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Der Anspruch des Klägers auf Herausgabe der vom Beklagten vereinnahmten Abfindung i.H.v. 8.334,54 EUR folge aus §§ 667, 675 BGB. Der zur Aufrechnung gestellte Vergütungsanspruch des Beklagten betrage 1.541,45 EUR. Dieser Betrag ergebe sich aus dem vereinbarten Stundensatz von 290,00 EUR netto (345,00 EUR...mehr

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ZErb 04/2020, Austausch des... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1-3 sind die drei Kinder der Erblasserin. Die Erblasserin und ihr am … November 2012 vorverstorbener Ehemann H.-W. K. errichteten am 29.6.2001 ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament, in dem sie ihre drei Kinder zu je 1/3 als Erben nach dem Tod eines jeden von ihnen einsetzten. Dem überlebenden Ehegatten vermachten sie alle zum ehelichen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Ersetzungs- und Änderungsbefugnis

Rn 16 Das Insolvenzgericht kann keine Ersetzung der Zustimmung von Gläubigerausschuss oder Gläubigerversammlung vornehmen. Auch die Aufhebung eines nichtigen Beschlusses der Gläubigerversammlung in analoger Anwendung des § 78 kommt nicht in Betracht. Vielmehr kann die Unwirksamkeit von nichtigen Beschlüssen von jedermann geltend gemacht werden.[33] Dagegen wird die Gläubiger...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 164 Wirksamkeit der Handlung

Gesetzestext Durch einen Verstoß gegen die §§ 160 bis 163 wird die Wirksamkeit der Handlung des Insolvenzverwalters nicht berührt. Hinweis Bisherige gesetzliche Regelung: § 136 KO – § 183 RegE Rn 1 Die Vorschrift entspricht der bisherigen Regelung des § 136 KO. Keine ausdrückliche Regelung dieser Themenstellung fand sich früher in der GesO. Die jetzt in § 164 skizzierten Grun...mehr

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AGS 04/2020, Unangemessene ... / 3 Anmerkung

So musste es ja enden "So musste es ja kommen, so musste es ja enden", flüstert die Mutter von Katharina Blum[1] in das Mikrofon eines Skandalreporters. An diese Worte muss man denken, wenn man die lange Geschichte und die Diskussionen in Rspr. und Lit. um die Wirksamkeit der 15-Minuten-Zeittaktklausel betrachtet. In gewisser Weise kann es als später Triumph des 24. Senats des ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Vorrangiges Ziel der Regelung in § 305 a ist die Absicherung des außergerichtlichen Einigungsversuches gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger, die Vermeidung von Vorteilen für diese gegenüber den übrigen Gläubigern und eine vorzeitige Beeinträchtigung etwa vorhandener Masse im Hinblick auf eine mögliche spätere Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Sozialauswahl

Rn 27a Für die Prüfung, ob bei der Sozialauswahl[85] Fehler unterlaufen sind, gilt ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab. Das Arbeitsgericht darf die soziale Auswahl – ähnlich wie im Rahmen von § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 [86] – nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten der Arbeitnehmer nachprüfen (§ 126 Abs. 1 Satz 2). And...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / D. Abschließende Beurteilung der Chancen und Risiken

Die vorstehenden Ausführungen haben gezeigt, dass die Gestaltung des Supervermächtnisses schon in zivilrechtlicher Hinsicht mit einer gewissen Rechtsunsicherheit belastet ist, da es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, die sich unmittelbar mit dieser Gestaltung auseinandersetzt und es daher bei den kontroversen Auffassungen in der Literatur verbleibt.[32] Wird die G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zurechnung an den "wirtschaftlichen Eigentümer"

Rz. 10 [Autor/Stand] § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 sieht vor, dass Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen als Ausnahme von der Regel des Abs. 1 für die Besteuerung einem anderen als dem nach bürgerlichem Recht Berechtigten zugerechnet werden. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ist ein gesetzlich geregelter Anwendungsfall der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Er entspric...mehr

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AGS 04/2020, Keine Beiordnu... / 1 Aus den Gründen

Die vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin erhobene sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung seiner Beiordnung ist gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO i.V.m. §§ 11a Abs. 1, 78 S. 1 ArbGG statthaft (vgl. dazu Feuerich/Weyland/Schwärzer, BRAO, 9. Aufl., 2016, § 48 Rn 23). In der Sache ist die sofortige Beschwerde indes nicht begründet. Eine Aufhebung der mit Beschluss de...mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / II. Unwirksamkeit

1. Allgemeines Rz. 4 Ein Bußgeldbescheid ist nur bei ganz schweren Mängeln unwirksam, ihm fehlt dann im Falle des Einspruches die Verfahrensgrundlage (OLG Hamm DAR 2005, 524). Ein solcher Bußgeldbescheid kann auch nicht die Verjährung unterbrechen (OLG Düsseldorf VRS 80, 219). Für die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides kommt es allerdings – wenn die sonstigen Voraussetzungen...mehr

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§ 4 Zustellungen / X. Folgen der Unwirksamkeit einer Zustellung

1. Fristversäumnis Rz. 75 Eine unwirksame Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf. Im Falle der Versäumung der Einspruchsfrist sollte also vor einem Wiedereinsetzungsantrag stets geprüft werden, ob die Zustellung überhaupt wirksam war. 2. Keine Unterbrechung der Verjährung Rz. 76 Tipp Zu Einzelheiten siehe Kapitel "Verfolgungsverjährung" (vgl. § 28 Rdn 65 ff.). Rz....mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / 1. Allgemeines

Rz. 4 Ein Bußgeldbescheid ist nur bei ganz schweren Mängeln unwirksam, ihm fehlt dann im Falle des Einspruches die Verfahrensgrundlage (OLG Hamm DAR 2005, 524). Ein solcher Bußgeldbescheid kann auch nicht die Verjährung unterbrechen (OLG Düsseldorf VRS 80, 219). Für die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides kommt es allerdings – wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind ...mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / b) Tat muss unverwechselbar eingegrenzt sein

Rz. 6 Zeitpunkt und Ort der Begehung müssen so genau bezeichnet sein, dass Zweifel an der Tatidentität nicht möglich sind (BGHSt 32, 215). Andernfalls besteht ein zur Einstellung zwingendes Verfahrenshindernis (BGHSt 23, 336). Von Unwirksamkeit kann indessen so lange nicht die Rede sein, wie für den Betroffenen nicht infrage stehen kann, welcher Sachverhalt ihm zur Last gele...mehr

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§ 30 Einspruch sowie Überle... / II. Fristbeginn

Rz. 10 Nur die wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides setzt die Frist in Gang (OLG Koblenz VRS 68, 216). Rz. 11 Tipp Zur Unwirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheides siehe die Ausführungen zur Verfolgungsverjährung (vgl. § 28 Rdn 66 ff.).mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / a) Tatbegriff

Rz. 5 Der Begriff der Tat im Bußgeldverfahren deckt sich mit dem für das Strafverfahren maßgeblichen Tatbegriff des Art. 103 Abs. 3 GG (BayObLG JR 2002, 523).mehr

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§ 4 Zustellungen / 1. Fristversäumnis

Rz. 75 Eine unwirksame Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf. Im Falle der Versäumung der Einspruchsfrist sollte also vor einem Wiedereinsetzungsantrag stets geprüft werden, ob die Zustellung überhaupt wirksam war.mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / c) Unter Zuhilfenahme des Akteninhaltes

Rz. 8 Zur Klärung der Frage, ob die Tat hinreichend bestimmt ist, soll nach Auffassung des BayObLG (NZV 1994, 448; NZV 1998, 515) und des OLG Köln (NZV 2000, 97) auch auf den gesamten Akteninhalt Bezug genommen werden können, wohingegen der BGH (BGHSt 23, 336) eine Heilung von Mängeln der Tatbestandsabgrenzung mithilfe anderer Erkenntnisquellen nicht zuließ.mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 6. Ohne Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides

Rz. 80 Da ein Bußgeldbescheid bereits mit seinem Erlass rechtswirksam wird, hat die Unwirksamkeit der Zustellung keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides selbst. Er ist deshalb nach Einspruchseinlegung ordnungsgemäße Verfahrensgrundlage (OLG Hamm NZV 2007, 374). Allerdings wird dann die Rechtsbehelfsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Bußgeldbescheid kann so...mehr

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§ 4 Zustellungen / VII. An den Anwalt bewirkte Zustellungen für den Mandanten

Rz. 61 Zur Unwirksamkeit von für den Mandanten an den Anwalt bewirkten Zustellungen siehe Rdn 31 ff.mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / 2. Zweifel an der Tatidentität

a) Tatbegriff Rz. 5 Der Begriff der Tat im Bußgeldverfahren deckt sich mit dem für das Strafverfahren maßgeblichen Tatbegriff des Art. 103 Abs. 3 GG (BayObLG JR 2002, 523). b) Tat muss unverwechselbar eingegrenzt sein Rz. 6 Zeitpunkt und Ort der Begehung müssen so genau bezeichnet sein, dass Zweifel an der Tatidentität nicht möglich sind (BGHSt 32, 215). Andernfalls besteht ein...mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 7. Heilung eines Zustellungsmangels

Rz. 81 Nach der Reform der ZPO, die über § 37 Abs. 1 StPO auch für das Strafverfahren gilt, wird ein Zustellungsmangel durch den tatsächlichen Zugang beim Betroffenen auch dann geheilt, wenn von der Zustellung der Lauf einer Not- oder Rechtsmittelfrist abhängig ist (§ 189 ZPO). Im Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften der ZPO jedoch nur, soweit das OWiG keine speziellen ei...mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / e) Offensichtlich unzutreffende Angaben

Rz. 16 Generell kann gesagt werden, dass unzutreffende Angaben so lange ohne Bedeutung für die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides sind, wie keine Verwechslung möglich ist, d.h. erkennbar ist, welche Angaben tatsächlich gemeint waren. Das gilt namentlich für offensichtlich irrtümlich falsche Angaben (OLG Düsseldorf NZV 2000, 89; OLG Karlsruhe NZV 2004, 483; OLG Hamm DAR 2004, ...mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / 3. Fehlende Angabe einer Schuldform

Rz. 19 Die fehlende Angabe einer Schuldform berührt die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides nicht. Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass Fahrlässigkeit vorgeworfen wird (OLG Bamberg NZV 2006, 218; OLG Karlsruhe zfs 2008, 112; OLG Hamm DAR 2012, 218). Rz. 20 Tipp: Wechsel der Schuldform In diesem Fall darf aber eine Verurteilung wegen Vorsatzes nur nach einem rech...mehr

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§ 4 Zustellungen / 1. Zustellung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft

Rz. 15 Zugestellt wird eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des Schriftstückes. Die Zustellung erfolgt auf Anordnung des Vorsitzenden und wird von der Geschäftsstelle ausgeführt. Allerdings ist die Anordnung des Vorsitzenden aktenkundig zu machen, andernfalls ist die Zustellung unwirksam (BGH NStZ 1986, 230). Rz. 16 Tipp: Mängel der Ausfertigung Die Zustellung ist...mehr

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§ 4 Zustellungen / 2. Keine Unterbrechung der Verjährung

Rz. 76 Tipp Zu Einzelheiten siehe Kapitel "Verfolgungsverjährung" (vgl. § 28 Rdn 65 ff.). Rz. 77 Bekanntlich hat die Zustellung des Bußgeldbescheides verjährungsunterbrechende Wirkung (§ 33 Nr. 9 OWiG). Dies setzt allerdings eine wirksame Zustellung voraus. Die zuvor genannten besonders schweren Mängel machen die Zustellung aber unwirksam (BFH NJW 1969, 1136; OLG Nürnberg NJW...mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / d) Tipp: Unzureichende Eingrenzung

Rz. 9 Ein Bußgeldbescheid, der im Falle einer folgenlosen Missachtung des Rotlichtes ohne nähere Kennzeichnung einer Ampelanlage als Tatort lediglich eine Straße angibt, in der sich mehrere Verkehrsampeln befinden, stellt keine ausreichende Verfahrensgrundlage dar (OLG Hamm VRS 54, 54). Dies gilt ebenso, wenn eine auf einer langen Fahrtstrecke begangene Geschwindigkeitsübers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wirksamkeitsvorraussetzungen der Rechtsverordnung

Rz. 5 Formelle Voraussetzung einer wirksamen Rechtsverordnung nach § 126 BetrVG ist ihr Erlass durch den Bundesminister für Arbeit. Darüber hinaus muss der Bundesrat zustimmen. Rz. 6 Inhaltlich darf die Rechtsverordnung lediglich konkretisierende Regelungen zur Betriebsratswahl und zur Wahl des Wahlvorstands sowie zu den Wahlen der Jugend- und Ausbildungsvertretungen, der Bor...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 4.1 Weisungsrecht des Steuerberaters

Bei der Einführung von BYOD-Modellen, mit allen ihren Möglichkeiten, ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der einzusetzenden Hardware, auch wenn diese im Eigentum der Beschäftigten steht, um betriebliche Arbeitsmittel im weitesten Sinne handelt. Dies hat in vielen Fällen zur Folge, dass dem Steuerberater ein Weisungsrecht bezüglich des Arbeitseinsatzes, aber auch des Ein...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.2 Pflichten des Arbeitgebers nach Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das TzBfG enthält zudem allgemeine Regelungen zu befristeten Verträgen, die neben dem § 30 TVöD Beachtung finden müssen und für beide Befristungsarten gelten. - Diskriminierungsverbot Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 2.2 Zweckbefristung

Befristungen nach einem bestimmten Zweck des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls grundsätzlich zulässig, soweit sich die Dauer der Arbeitsleistung objektiv aus dem Zweck ergibt, z. B. Einstellung zur Pflege eines Schwerkranken bis zur Genesung oder zum Tod des Betroffenen. Beide Vertragsparteien müssen sich darüber einig sein, dass die Dauer des Arbeitsverhältnisses von seine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.5 Prozessuale Fragen

Im Prozess um die Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind verfahrensrechtlich einige Besonderheiten zu beachten: - Beweislast Die Tatsache, dass der Arbeitsvertrag befristet wurde, muss vom Arbeitgeber konkretisiert und bewiesen werden, nicht dagegen vom Mitarbeiter.[1] Das Fehlen sachlicher Gründe für eine Befristung dagegen muss grundsätzlich der Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3 Schriftformerfordernis

Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften reicht es aus, wenn die Befristungsabrede als solche schriftlich geschlossen wird. Es wird jedoch empfohlen, auch den Sachgrund bzw. die Rechtsquelle des § 14 Abs. 2 TzBfG bei einer Befristung ohne Grund in den schriftlichen Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.1 Verbot der "Zuvorbeschäftigung"

Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 TzBfG: zeitlich unbeschränktes Anschlussverbot Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer von 2 Jahren sind höchstens 3 Verlängerungen des befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nach dem Wortl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.7 Anhörungs- und Antragsrecht

Rz. 11 Absatz 3 Satz 2 sieht ein Anhörungsrecht des Jugendhilfeausschusses vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe vor. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. das Anhörungsrecht besteht im Regelfall, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen. Die fehlende Anhörung führt zur Rechtswidrigkeit und zur Unwirksamkeit des darau...mehr

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ZErb 03/2020, Wegfall der V... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes sind als Eigentümer die Erben der am 22.10.2017 verstorbenen G. Z.-Z. (Erblasserin) eingetragen, u.a. auch der Beteiligte zu 3). Der Beteiligte zu 1) ist – ehemaliger – Testamentsvollstrecker über den Nachlass der Erblasserin. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 5.3.2018 des Notars B. in Bonn verkaufte der Beteilig...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe, die auch im Anwendungsbereich von § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO nicht anders hätte ausfallen können, veranschaulicht die hohen Hürden für einen Anspruch des in einem formunwirksamen notariellen Testament Begünstigten gegen den beurkundenden Notar aus Notarhaftung. Ihr kann weitestgehend – kommentarlos – zugestimmt werden. Soweit das Oberlandesgeri...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz aufgrund einer behaupteten Amtspflichtverletzung eines Notars im Zusammenhang mit der Errichtung eines notariellen Testaments. Die Erblasserin A hatte am 22.8.1995 ein handschriftliches Testament errichtet, in dem sie ihre drei Schwestern als Erben einsetzte. Nachdem sie, so der Kläger, einen vom Kläger für sie vere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erfüllungsübernahme / 3. Unwirksamkeit

Leistet der Übernehmer bei unwirksamer Erfüllungsübernahme an den Gläubiger, kann er nur beim Schuldner kondizieren[5], d. h. Rückforderung seiner Leistung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen. Eine Kondiktion beim Gläubiger kommt nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 822 BGB in Betracht (Fälle unentgeltlicher Verfügung über die Leis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie

Leitsatz 1. Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt auch dann eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG dar, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzieru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.5 Folgen von Verstößen

Rz. 14 Angesichts des Wortlauts des § 83 Abs. 1, "kann ... nur angelegt werden in", wird die Norm als Verbotsgesetz i. S. v. § 134 BGB angesehen mit der Folge, dass bei einer Verletzung des Anlagekataloges das der Vermögensanlage zugrunde liegende Geschäft nichtig sein soll (vgl. Borrmann, a. a. O., § 83 Rz. 3). Soweit die abweichende Anlage nach § 86 genehmigungsfähig ist, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.2 Anzeigepflicht (Abs. 1 S. 2-6, Abs. 5)

Rz. 6 Bestimmte Vermögensanlagen bedürfen keiner Genehmigung, sondern es genügt, wenn sie der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Darunter fallen: die Absicht Datenverarbeitungsanlagen und -systeme anzukaufen, zu leasen oder anzumieten oder sich an solchen zu beteiligen und schließlich die Beschaffung – und bei den Rentenversicherungsträgern auch die Eigenentwicklung (§ 85 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.3 Abhilfebefugnis der Finanzbehörde (Abs. 2 S. 3)

Rz. 22 Aus der Pflicht zur materiellen Nachprüfung resultiert notwendig die Befugnis, einem fehlerhaften und rechtswidrigen Verwaltungsakt abzuhelfen. Die Abhilfebefugnis ist immanenter Bestandteil der Sachentscheidungsbefugnis aufgrund der Anhängigkeit des zulässigen Einspruchs. Der Begriff Abhilfe hat insoweit zunächst einen materiellen Inhalt. I. d. S. ist Abhilfe die durc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Pfändungswirkungen

Rz. 35 Die wirksame Pfändung begründet eine Verstrickung der Pfandsache und das Entstehen eines Pfändungspfandrechts (vgl. § 803 Rn. 3). Wirksam ist die Pfändung, wenn der Gerichtsvollzieher die Sache gem. den Regelungen des Abs. 1 in Besitz nimmt. Die Pfändung wird auch durch Wegnahme vorher nicht gepfändeter Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher bewirkt (hier: Wegnahme ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Renten wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit (Nr. 1)

Rz. 5 Die Regelung stellt sicher, dass Rentenansprüche dem Schuldner verbleiben, um seine Existenz zu sichern (BGH, WM 2010, 163 = NJW 2010, 374 = VersR 2010, 237 = RuS 2010, 71 = MDR 2010, 267 = ZfSch 2010, 162). Hierbei handelt es sich um wiederkehrende Geldleistungen, die bei Invalidität gezahlt werden. Rz. 6 Die Norm erfasst nicht nur bereits fällige, sondern auch künftig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pfändungswirkungen

Rz. 3 Die Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes, die dem Zweck dient, den Gläubiger zu befriedigen. Die Pfändung als staatlicher Hoheitsakt des Vollstreckungsorgans führt zum einen zur Verstrickung des Vollstreckungsobjekts und zum anderen zum Entstehen eines Pfändungspfandrechts (§ 804 Abs. 1 ZPO). Die Folge der Verstrickung als staatliche Beschlagnah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Andere Gegenstände

Rz. 29 Andere Sachen (z. B. Möbel, Elektrogeräte etc.) können weggenommen werden, werden in der Praxis aber zumeist nach Abs. 2 im Gewahrsam des Schuldners belassen, es sei denn, dass die Befriedigung des Gläubigers gefährdet ist. Die Pfändung ist nur wirksam, wenn sie kenntlich gemacht ist. Dies gilt auch dann, wenn die Fortschaffung nur aufgeschoben wird. Die Pfändung ist ...mehr