Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einwand fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit (Abs 4).

Rn 10 Auch der Einwand fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit setzt voraus, dass der Antragsgegner eine Erklärung nach Abs 2 abgibt, also erklärt, inwieweit er zur Unterhaltszahlung bereit ist und er sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verpflichtet. Das macht allerdings nur dann Sinn, wenn sich der Antragsgegner nur auf seine eingeschränkte Leistun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Schadensersatzpflicht (Abs 5 S 2).

Rn 15 Das Außerkrafttreten nach Abs 5 S 1 hat gem Abs 5 S 2 zur Folge, dass derjenige, der die einstweilige Anordnung erwirkt hat, dem Antragsgegner den Schaden zu ersetzen hat, der ihm durch die bereits erbrachten Unterhaltsleistungen entstanden ist. Die Vorschrift ist §§ 717 II, 945 nachgebildet und war inhaltlich in § 641g ZPO aF enthalten. Ein Verschulden des Kindes oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anordnung einer Sicherheitsleistung (Abs 4).

Rn 10 Neben einer Zahlungsanordnung eröffnet § 248 IV dem Gericht auch die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung in Höhe eines bestimmten Betrags anzuordnen. Diese Möglichkeit war bereits in § 641d I 2 ZPO aF vorgesehen. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung statt einer Zahlung kommt in Betracht, wenn der Lebensunterhalt der Mutter oder des Kindes insb durch Bezug von staa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Ausnahmen vom Formularzwang.

Rn 18 Eine Vereinfachung gilt, wenn die antragstellende Partei Sozialhilfe bezieht. (Gilt nicht für Bürgergeld und Asylbewerberleistungsgesetz) Sie muss nach § 2 II PKHFV die Abschnitte E bis J des Formulars nicht ausfüllen, wenn der aktuelle Sozialhilfebescheid beigefügt wird. Das Formular muss allerdings dennoch iÜ ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ergibt sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Die eine Verpflichtung zukünftig fällig werdender Leistungen enthält (S 1).

Rn 18 Hierunter fallen keine Entscheidungen, die lediglich bereits fällige Unterhaltsansprüche titulieren; am Schluss der mündlichen Verhandlung muss mindestens noch eine wiederkehrende Leistung nicht fällig sein (Wendl/Dose/Schmitz § 10 Rz 145). Entscheidungen, die die Verpflichtung zur Zahlung künftigen Unterhalts im Wege einer Kapitalabfindung regeln (zB § 1585 II BGB), s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ansprüche.

Rn 2 Ansprüche müssen bereits entstanden, nur noch nicht fällig sein. Die Verfolgung eines erst in Zukunft entstehenden Anspruchs erlaubt § 259 nicht (BAG NJW 15, 1773). Außer den Fällen der §§ 257, 258 sind alle Arten von noch nicht fälligen Ansprüchen umfasst, auch bedingte (BGHZ 5, 342) und von einer Gegenleistung abhängige Leistungen, zB Herausgabe (BGH NJW-RR 05, 1518);...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 20 Macht ein unterhaltsberechtigter Sozialhilfeempfänger kraft prozessrechtlicher Ermächtigung (§ 265) in Prozessstandschaft die nach § 94 I 1 SGB XII auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüche geltend, kann das nach dessen Tod unterbrochene Verfahren (§ 239) nur durch seine Erben als neue gesetzliche Prozessstandschafter aufgenommen werden. Der Sozialhi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anpassungsvoraussetzungen (Nr 1).

Rn 2 Der Gesetzgeber sieht in Nr 1 eine Anpassungsmöglichkeit von rechtskräftigen Entscheidungen, anderen vollstreckbaren Titeln, Prozessvergleichen und nicht titulierten Unterhaltsvereinbarungen an die neue Rechtslage vor (Saarbr NJW-RR 10, 724, 725 [OLG Saarbrücken 23.06.2009 - 9 WF 37/09]). Die Abänderlichkeit eines bestehenden Titels stellt nicht die Ausn, sondern die Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist ihrem Wortlaut nach anwendbar auf Unterhaltstitel, die die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt in dynamischer Form enthalten. Das bedeutet aber aus den genannten Gründen nicht, dass ggü einer in statischer Form titulierten Unterhaltsverpflichtung der Einwand der Volljährigkeit erhoben werden könnte; vielmehr gelten auch diese Titel über die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Minderjährige Kinder.

Rn 54 Bei minderjährigen Kindern folgt der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gg ihre Eltern aus (§§ 1610 II, 1615a BGB iVm) § 1360a IV BGB analog (BGH FamRZ 04, 1633). Leisten die Eltern beide Barunterhalt, dann besteht der Anspruch gg beide Elternteile anteilig (Teilschuldner), nicht gesamtschuldnerisch (Duderstadt FamRZ 95, 1305). Betreut ein Elternteil das Kind, während...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Im Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach § 169 Nr 4 FamFG ist die Prüfung der statusrechtlichen Frage dem dafür zuständigen Familiengericht vorbehalten. Die Vorschrift ermöglicht auf Antrag oder vAw die Aussetzung, sofern – wie etwa im Unterhaltsprozess – die Frage der Vaterschaft Entscheidungsrelevanz besitzt. Im vorläufigen Rechtsschutz ist Zurückhaltung mit der Ausse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gesetz.

Rn 7 Rechtsverlust infolge gesetzlichen Forderungsübergangs (BGH NJW 11, 2884 [BGH 29.06.2011 - XII ZR 127/09]), Zahlung des Versicherers nach § 86 VVG, Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger (BGH NJW 12, 3642) oder kraft Hoheitsakts wie beim Rechtsverlust durch Enteignung oder Restitution (Berlin KGR 00, 56), Überweisung iRd Zwangsvollstreckung (BGHZ 169...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Staatsverträge.

Rn 2 Als völkerrechtliche Vereinbarungen vorrangig (I 1) sind die folgenden multilateralen Staatsverträge: Das KSÜ erfasst im Verhältnis zwischen Vertragsstaaten sorgerechtliche Maßnahmen zum Schutz der Person oder des Vermögens (Art 3, 4 KSÜ) von Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, Art 2 KSÜ) mit gewöhnl Aufenthalt in einem Vertragsstaat. Das Vorläufer-Üb MSA ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 56 Er ist für vermögens- wie für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten grds festzusetzen, wenn nicht ausschl Zuständigkeit etwa nach § 71 II, III GVG, §§ 23 Ziff 2, 23a GVG besteht oder das Familiengericht zuständig ist. Zunächst ist der Gegenstand, dessen Erlangung mit Hilfe der Auskunft angestrebt wird, nach den für ihn maßgeblichen Kriterien zu bewerten, Unterhaltsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Unterhaltssachen (§ 111 Nr 8 FamFG).

Rn 12 Die Legaldefinition findet sich in § 231 FamFG. Danach sind Unterhaltssachen Verfahren, die auf durch Verwandtschaft oder Ehe begründeten Unterhaltspflichten beruhen (§ 231 I Nr 1 u 2 FamFG), einschließlich der entspr Ansprüche aufgrund einer im Ausland geschlossenen unwirksamen Minderjährigenehe nach § 1305 I BGB, oder Unterhaltsansprüche eines Elternteils, der mit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsätze.

Rn 5 Der Grundstückseigentümer und der im Vollstreckungstitel genannte Schuldner müssen identisch sein. Identität ist nicht gegeben, wenn im Urt eine BGB Gesellschaft verurteilt ist, die Hypothek aber am Grundbesitz eines der Gesellschafter eingetragen werden soll (BayObLG NJW-RR 02, 991 [BayObLG 14.02.2002 - 2 Z BR 176/01]). Der Prüfungsumfang des GBA kann bei behördlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antragsziel.

Rn 11 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 249 I können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, soweit sie vor dem Vorwegabzug des Kindergelds (§ 1612b BGB) oder anderer kindbezogener Leistungen iSv § 1612c BGB das 1,2-Fache (120 %) des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB nicht übersteigen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist die bedarfsdeckende Kindergeldanrechnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft.

Rn 9 Ausgenommen vom Verbot der Verfahrensverbindung ist ausweislich des Abs 1 S 2 zudem die Verbindung des Verfahrens auf Feststellung des Bestehens der Vaterschaft mit einem Antrag auf Zahlung des Mindestunterhalts nach § 1612a BGB iVm § 1612b BGB für die Zeit des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens (Annexverfahren; Kemper/Schreiber/Fritsche Familienverfahrensrecht Rz 5). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Nr 12: Ergänzende Angaben hinsichtlich eines Anspruchsübergangs.

Rn 8 Hierdurch soll zum einen vermieden werden, dass Unterhalt geltend gemacht wird, der bereits auf Dritte übergegangen ist und der Dritte mehr erhält, als er geleistet hat (ThoPu/Hüßtege § 250 Rz 2; vgl auch Jena FamRB 13, 361). Um Letzteres zu vermeiden, ist der Träger der Sozialleistungen gehalten, für jeden Monat gesondert prüfen, ob der Unterhalt seine Leistungen nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nr 4 und 5: Unterhaltszeitraum, Zinsforderung.

Rn 3 Der ASt muss den Zeitpunkt anzugeben, ab welchem der Unterhalt verlangt wird (Nr 4), um zu vermeiden, dass allein wegen des rückständigen Unterhalts ein zusätzliches Verfahren angestrengt werden muss (BTDrs 13/7338, 38). Gem § 1613 I BGB kann der ASt Unterhalt vom Ersten des Monats an verlangen, in dem er den Unterhaltsverpflichteten zur Ermittlung seines Unterhaltsansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 24 Die Beweislast für den ergänzenden Pfändungsschutz nach § 850a trägt, wer sich darauf beruft (LAG Düsseldorf BeckRS 16, 74893), regelmäßig also der Schuldner. Bei der Bestimmung des pfändbaren Einkommens sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Beträge nicht mitzuberechnen, es sei denn, der dann anfechtbare Pfändungsbeschluss bezeichnet diese Bezüge als pfändbar. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erhöhung des Unterhalts (S 2).

Rn 35 Eine Erhöhung des zugesprochenen Unterhalts kann nur unter den Voraussetzungen verlangt werden, nach denen nach dem materiellen Recht Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden kann. Maßgebend ist § 1613 I BGB; die Vorschrift gilt unmittelbar für den Verwandtenunterhalt, ist aber aufgrund der Verweisungen in §§ 1361 IV 4, 1360a III BGB für den Familien- und Trennu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens geltend machen. Bei begründeten Einwendungen weist das Gericht den Antrag zurück. Unbegründete Einwendungen weist das Gericht mit dem Festsetzungsbeschluss nach § 253 zurück. (2) Andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere Einwendungen nach den Absätzen 3 un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tätigkeit.

Rn 13 Der Schuldner muss einem Dritten in einem ständigen Verhältnis Arbeiten oder Dienste leisten. Anders als nach Abs 1 müssen die Tätigkeiten aufgrund eines ständigen Verhältnisses von einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit erbracht werden. Um Gefälligkeiten oder Hilfeleistungen auszuschließen, genügen einmalige oder gelegentliche Tätigkeiten nicht. Auf die Grundlage für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch.

Rn 9 Die Gleichartigkeit der Ansprüche ist nach dem abstrakten Inhalt des Verlangens zu beurteilen und bei mehreren Schadensersatzansprüchen (KG MDR 00, 1394), mehreren Lieferungsansprüchen aus Kaufvertrag, mehreren wechselrechtlichen Ansprüchen oder mehreren Unterhaltsansprüchen gegeben. Ohne Bedeutung ist, ob die verschiedenen Ansprüche auf derselben Anspruchsgrundlage fuß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag/Antragsberechtigung.

Rn 6 Die einstweilige Anordnung nach § 247 ergeht nur auf zu begründenden Antrag (Formulierungsvorschlag bei Prütting/Helms/Bömelburg § 247 Rz 24), in dem gem § 51 I 2 die Antragsvoraussetzungen glaubhaft zu machen sind, also zunächst die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs nach § 1601 bzw § 1615l I BGB. Eine Bedürftigkeit ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Mutt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Vorbereitende Auskunftsansprüche; Stufenantrag.

Rn 26 Insb zur Vorbereitung eines bezifferten Unterhaltsanspruchs oder aber einer Zugewinnausgleichsforderung kann der ASt den Antragsgegner auf Auskunftserteilung in Anspruch nehmen. Im Verbundverfahren relevante materiell-rechtliche Anspruchsgrundlagen ergeben sich aus §§ 1580, 1605, 1379 BGB oder auch aus § 4 I VersAusglG (auch im Verbund: jurisPK-BGB/Breuers § 4 VersAusg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regelungsbedürfnis.

Rn 2 Auch das einstweilige Anordnungsverfahren nach § 247 erfordert abweichend von § 49 nicht ein dringendes Regelungsbedürfnis; dies ergibt sich aus der besonderen Situation, die dem § 247 zugrunde liegt (Zö/Feskorn § 247 Rz 2; ThoPu/Seiler § 247 Rz 2; Wendl/Dose/Schmitz § 10 Rz 462). Nach Ablauf der ersten 3 Monate nach der Geburt kommt eine auf § 247 gestützte einstweilig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ausländische Titel.

Rn 12 Soweit ein ausländischer Titel nach § 328 in Deutschland anzuerkennen ist, ist die Abänderungsklage zulässig. Allerdings können Abänderungsgründe nicht im Vollstreckbarerklärungsverfahren geltend gemacht werden (BGH NJW 90, 1420; KG NJW 91, 644; dazu Gottwald FamRZ 90, 1377). Da der ausländische Titel Wirkungen im Inland nur vermöge seiner Anerkennung entfaltet, bestim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält – abweichend von den Vorschriften der ZPO – Sonderregelungen über die Kostenverteilung in den Unterhaltssachen iSv § 231 I, die Familienstreitsachen sind: Das Gericht entscheidet in Unterhaltssachen über die Kosten nach billigem Ermessen. In den fG-Unterhaltssachen des § 231 II sind die §§ 80 ff anzuwenden, die nicht von § 243 verdrängt werden. Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensverbindung (Abs 3).

Rn 13 Die Vorschrift sieht im Interesse einer Geringhaltung der Kosten die Verbindung der Verfahren vor, wenn mehrere Kinder des Antraggegners die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren betreiben. Die Verbindung ist nicht gem § 113 I 2 iVm § 147 ZPO in das Ermessen des Gerichts gestellt, sondern hat zwingend zu erfolgen. Die Vorschrift gilt auch für parallele ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Familiensachen kraft expliziter Aufzählung und kraft Sachzusammenhangs.

Rn 2 Familiensachen sind die in der abschließenden Aufzählung der Nr 1–11 enthaltenden Verfahren. Wg der näheren Definition dieser s die Kommentierung zu dem jeweiligen Verfahren. Familiensachen sind auch solche Verfahren, die m den in Nr 1–11 aufgeführten Verfahrensgegenständen in einem Sachzusammenhang stehen (zB abgetretene oder übergeleitete familienrechtliche Ansprüche,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Prozessstandschaft.

Rn 39 Die Rechtskraft einer für und gg den Prozessstandschafter ergangenen Entscheidung erstreckt sich dann auf den Rechtsinhaber, wenn diesem die Prozessführungsbefugnis zur Wahrnehmung der Interessen des Rechtsinhabers übertragen worden ist (St/J/Althammer § 325 Rz 55). Dies gilt regelmäßig für die Parteien kraft Amtes, dh den Insolvenz-, Nachlass- und Zwangsverwalter sowi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. AVAG.

Rn 21 Verträge, Abkommen und Verordnungen sind in § 1 AVAG aufgezählt. Rn 22 § 32 I AVAG gilt für Ag, die ihren Sitz in den Mitgliedsländern der EU und weiteren Vertragsstaaten haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pole...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wirtschaftlich Beteiligte.

Rn 5 Wirtschaftlich beteiligt sind die Personen, deren endgültigen Nutzen der Rechtstreit anstrebt (BGH NJW 77, 2310 [BGH 19.09.1977 - II ZB 9/76]; Bambg NJW-RR 90, 638 [OLG Bamberg 23.10.1989 - 4 W 63/89]). Rn 6 Im Insolvenzverfahren können das sowohl Masseals auch Insolvenzgläubiger sein. Nachrangige Insolvenzgläubiger kommen als Vorschusspflichtige nur dann in Frage, wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Höchstpersönliche Forderungen.

Rn 9 Bei ihnen wird entweder der Leistungsinhalt durch das persönliche Verhältnis wesentlich bestimmt oder die Leistung kann an einen anderen Gläubiger nicht in derselben Weise bewirkt werden bzw bekäme insoweit einen anderen Inhalt (Musielak/Voit/Flockenhaus § 851 Rz 4). Die wechselseitigen Unterhaltsansprüche der Ehegatten aus den §§ 1360, 1360a BGB sind grds nicht pfändba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Urkundennachweis.

Rn 16 Der Urkundennachweis wird durch öffentliche (§§ 415, 417, 418) oder öffentlich beglaubigte Urkunden (§ 129 BGB, § 40 BeurkG) geführt (s § 726 Rn 7), ebenso durch Vorlage einer notariell beglaubigten Kopie einer öffentlich beglaubigten Urkunde (Schlesw BeckRS 10, 17297). Zum Nachweis der Rechtsnachfolge müssen die Voraussetzungen, die zur Schlüssigkeit einer Klage gehör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 110 Der ZuS hat über § 937 mittelbare Bedeutung für die Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache. Der GeS und der ReS bestimmen sich gem § 53 I Nr 1 GKG nach § 3. Ausgangspunkt ist der nach allgem Grundsätzen zu bestimmende Wert der (hypothetischen) Hauptsache (Kobl JurBüro 94, 738: Gedanke des § 6; Brandbg MDR 07, 1225: § 41 I GKG), von dem nach Maßgabe des Interesses a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterhaltsvergleich und Unterhaltsurkunde nach einer Vereinbarung.

Rn 16 Maßstab für die Abänderung einer vertraglichen Abrede ist § 313 I, II BGB. Danach kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insb der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung (aber auch der berechtigten Belange des anderen Teils), wegen nach Vergleichsschluss eingetretener (§ 313 I BGB)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckungsgegenstand.

Rn 13 Dem privilegierten Zugriff des Gläubigers nach Abs 1 unterliegen das Arbeitseinkommen des Schuldners gem § 850 sowie bis zur Hälfte der nach § 850a Nr 1, 2 und 4 pfändungsfreien Bezüge. Ein erhöhter Pfändungsfreibetrag ist ausgeschlossen, wenn feststeht, dass der Schuldner keinen Unterhalt an den bevorrechtigten Unterhaltsgläubiger leistet (vgl BGH NJW 15, 157 [BGH 17....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sofortiges Anerkenntnis (S 2 Nr 4).

Rn 9 Gem S 2 Nr 4 ist ein sofortiges Anerkenntnis des Antragsgegners bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen; die Vorschrift verweist auf § 93 ZPO (vgl iE § 93 ZPO Rn 2 ff), der bis zum 31.8.09 in Unterhaltssachen unmittelbar anwendbar war. Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nur vor, wenn der Antragsgegner zur Einleitung des Verfahrens keine Veranlassung gegeben hat. Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 19 Zusammengerechnet werden können nach Nr 2 die Ansprüche auf Arbeitseinkommen des Schuldners gg mehrere ArbG, wenn zumindest eine der Forderungen gepfändet wird (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850e Rz 26). Die Zusammenrechnung kann auch von einem Haupteinkommen und einem geringfügigen Nebeneinkommen erfolgen (AG Wuppertal JurBüro 21, 441). Wird Mehrarbeit geleistet, ist § 850...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einkünfte des Unterhaltsempfängers.

Rn 33 Unberücksichtigt bleiben dürfen nur gesetzlich Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkünften. Leistet der Schuldner keinen Unterhalt, ist § 850c VI weder direkt noch entspr anwendbar (BGH NJW 17, 3591 [BGH 28.09.2017 - VII ZB 14/16] Rz 6). Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidung ausdrücklich nicht korrigieren (BTDrs 19/19850, 28). Dieser Begriff der Einkünfte ist weit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Vorbehaltsurteils nach Ermessen des Gerichts.

Rn 9 Der Erlass des Vorbehaltsurteils steht im Ermessen des Gerichts (›kann‹). Eine Antragspflicht oder ein Antragsrecht der Parteien kennt das Gesetz nicht. Eine Parteivereinbarung über einen Ausschluss des Vorbehaltsurteils soll unzulässig sein (BGH LM § 355 HGB Nr 12; Zö/Feskorn Rz 6a), das ist bedenkenswert, aber wohl eher Ausdruck überholter öffentlich-rechtlicher Denkm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Einleitung auf Antrag.

Rn 19 Das Festsetzungsverfahren kann auf Antrag des Anspruchsberechtigten oder des Zahlungsverpflichteten (insb des [nach § 9 verfahrensfähigen] Mündels) eingeleitet werden. Ein in die Zukunft gerichteter Dauervergütungsantrag ist unzulässig (BGH FamRZ 16, 1759); § 168d verweist ausdrücklich nicht auf § 292 II. Rn 20 Gehört der Anspruchsinhaber einer unter § 203 StGB unterfal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vorratspfändung (Abs 3).

Rn 38 Nach den allgemeinen Grundsätzen muss eine Zwangsvollstreckung wegen einer fälligen Titelforderung, § 751 I, in eine fällige Forderung erfolgen. In verschiedener Hinsicht erweist sich dieses Vollstreckungskorsett als zu eng. Deswegen erstrecken die §§ 832, 833 das Pfandrecht auf die nach der Pfändung fällig werdenden Bezüge. Bei der zu § 751 I entwickelten Dauerpfändun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr