Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Leistungspflichten der Eltern

Rz. 770 Eltern schulden ihrem Kind im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des Kindes am besten entspricht, ohne dass es auf ihren Beruf und ihre gesellschaftliche Stellung ankommt.[1020] Haben Eltern die ihnen hiernach obl...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Inhalt der Mahnung

Rz. 252 Die verzugsbegründende Mahnung muss genau bezeichnen. Rz. 253 Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn der Gläubiger für die Zukunft zwar monatliche Unterhaltsansprüche der Höhe nach beziffert, aber keinen näheren Zeitpunkt benennt, ab dem er ihre Zahlung fordert. Etwas and...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Minderung des Unterhaltsbedarfs des Kindes

Rz. 682 Von dem nach den jeweiligen Tabellen/Leitlinien tatrichterlich festzusetzenden Unterhaltsbedarf des Kindes werden zunächst bedürftigkeitsmindernd das staatliche Kindergeld (§§ 62 ff., 32 EStG, § 1612b) abgesetzt, sodann alle zumutbar erzielten eigenen Einkünfte des Kindes (auch BAföG-Darlehen, Ausbildungsbeihilfen, Waisenrente u.a.), gekürzt um ausbildungsbedingte Au...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Konkretes Berufsziel

Rz. 754 Unterhalt für ein Teilstudium wird nicht geschuldet. Eltern schulden nicht schlechthin irgendeine Ausbildung,[984] sondern nur Unterhalt und Kosten für die Ausbildung zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für einen anerkannten Beruf. Damit scheiden Berufsziele ohne gefestigten Ausbildungsgang bzw. solche, die als sozial minderwertig gelten, von vornherein aus. Ab...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation des Verpflichteten

Rz. 145 Aber auch die Interessen des Unterhaltspflichtigen sind für die Zumutbarkeitsabwägungen von Belang. Zitat BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12 [298] Wesentliche Aspekte im Rahmen der Billigkeitsabwägung sind neben der Dauer der Ehe insbesondere die in der Ehe gelebte Rollenverteilung wie auch die vom Unterhaltsberechtigten während der Ehe erbrachte Lebensleistung. B...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Kinderbetreuung

Rz. 425 Die Betreuung von Kindern beeinflusst maßgeblich die Möglichkeit und damit auch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet deshalb aus, wenn entsprechend den zu § 1570 BGB entwickelten Grundsätzen[447] eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in größerem Umfange erwartet werden kann. Rz. 426 Die frühere Auffassung des BGH, a...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.3 Sonderfall: Die Auskunft über den biologischen Vater (Scheinvaterregress)

Nach Schätzungen sollen 5 % aller Kinder nicht von demjenigen Vater abstammen, der glaubt, leiblicher Vater des Kindes zu sein. Stellt – auf welche Weise auch immer – der Betreffende dann fest, dass er nicht leiblicher Vater des Kindes ist, mag sich in ihm das Bedürfnis entwickeln, die von ihm für das Kind getätigten finanziellen Aufwendungen vom tatsächlichen Vater ersetzt z...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.1 Teilung der Betreuung

Das Alternativmodell zum Lebensmittelpunkt und zum überwiegenden Zusammenleben mit einem Elternteil bildet das sog. Wechselmodell. Die Eltern teilen sich die Betreuungszeiten für das Kind, indem beispielsweise ein wöchentlich wechselnder Aufenthalt bei den jeweiligen Elternteilen praktiziert wird. Hinweis Wechselmodell abzugrenzen von Residenzmodell Beim Wechselmodell hat das ...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.3 Vereinbarungen zur heterologen Insemination

Die Vereinbarung einer heterologen Insemination führt bei nicht miteinander verheirateten Partnern nicht zu gemeinsamer elterlicher Sorge. Dort entstehen – aufgrund vertraglicher Vereinbarung – Unterhaltsansprüche und sonstige, übernommene Verantwortlichkeiten. Eine solche Vereinbarung wird wie folgt zu formulieren sein. Muster (Vereinbarung heterologer Insemination unverheir...mehr

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Elterliche Sorge / 10.2 Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 I BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Kindeswohl nich...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.2 Umgang und Unterhalt

Bettet man dies in eine Vereinbarung gleichzeitig etwa zum Kindesunterhalt ein, kann dies wie folgt formuliert werden. Muster (Vereinbarung von Unterhalt und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts … … erscheinen Herr …, geb. am …, wohnhaft … Frau … geb. …, geb. am …, wohnhaft … ausgewiesen durch …. Die Frage des beurkundenden...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.8 Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Frage ents...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.6 Vereinbarungen zum Wechselmodell

Über die Praktizierung des Wechselmodells könnte man naturgemäß auch wie folgt eine Vereinbarung treffen: Wir, die Eheleute M, haben am … die Ehe geschlossen, aus der die beiden Kinder A., 7 Jahre alt, und B., 12 Jahre, hervorgegangen sind. Seit … (Trennung vor acht Monaten) leben wir getrennt in eigenen Wohnungen. Wir haben beide neue Partner. Für unsere Kinder und für uns v...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.2 Einkommensfreibeträge der Eltern, des verwitweten Elternteils und des getrennt lebenden Elternteils

Rz. 18 Generell gilt, dass eine Anrechnung von Elterneinkommen (oder Einkommen eines Elternteils) während einer Berufsausbildung nur dann erfolgen darf, wenn der behinderte Mensch während der besonderen Leistung (§ 117) mit Anspruch auf Ausbildungsgeld dort tatsächlich lebt (vgl. BSG, Urteil v. 18.5.2010, B 7 AL 36/08 R, und Urteile v. 14.5.2014, B 11 AL 3/13R, B 11 AL 20/13...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Einkommensanrechnung auf das Ausbildungsgeld (§ 122; Bedarfssätze nach §§ 123 bis 125) von jungen Menschen mit Behinderungen, das im Zusammenhang mit besonderen Leistungen (§ 117) gewährt wird. Es handelt sich dabei um eine vorrangige und abschließende Sonderregelung gegenüber der Einkommensanrechnung bei der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 A...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 1. Unterhaltsanspruch nach §§ 1572, 1573 BGB

Eine Erkrankung wird vielfach als Grund für eine Unterhaltsbedürftigkeit angeführt. Die Rechtsprechung stellt an die Darlegung der Anspruchsvoraussetzungen nicht unerhebliche Anforderungen. Wer sich gegenüber seiner Erwerbsobliegenheit auf eine krankheitsbedingte Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit berufen will, muss Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträ...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / D. Aktivierung eines Unterhaltsanspruchs

In allen Unterhaltsrechtsverhältnissen bedarf der Unterhaltsanspruch der Geltendmachung/Aktivierung. Diese geschieht nach Maßgabe des § 1613 BGB, in der Praxis überwiegend durch ein Auskunftsverlangen. Dessen ordnungsgemäße Erfüllung setzt den Unterhaltsberechtigten in die Lage, Grund und Höhe des Unterhaltsanspruchs besser zu ermitteln und danach – wie in der Abfolge gebote...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der gerichtlichen Durchsetzung übergegangener Unterhaltsansprüche durch § 7a UVG

UVG § 7a Leitsatz § 7a UVG untersagt – auch zum Schutz des Unterhaltspflichtigen – nicht lediglich die Vollstreckung, sondern bereits die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger und gilt für die Zeiträume, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind. BGH, Beschl. v. 31.5.2023 – XII ZB 190/22 (OLG Düsseldorf, AG Duisburg-Hamborn...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im Juli 2013 geborenen Tochter C., die bei ihrer Mutter lebt. Der Antragsteller begehrt für die Zeit ab Januar 2020 Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht in Hö...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 2 Anmerkung

Alea iacta est – mit dem vorstehenden Beschluss hat der BGH die kurze Kontroverse um die Reichweite des zum 1.7.2017 neu eingeführten § 7a UVG beendet und die erstmals in einer Beschwerdeentscheidung vom OLG Düsseldorf vertretene Auffassung bestätigt, dass sich aus § 7a UVG ein zugleich dem Schuldnerschutz dienendes Verfahrenshindernis ergebe. Erst aus dem Rückblick auf die E...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / VIII. Keine Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Blick auf § 1578b BGB im Verfahrenskostenhilfeverfahren

Ob die Voraussetzungen der Befristung oder Herabsetzung des Unterhalts des nachehelichen Unterhaltsanspruchs gegeben sind, ist im Verfahrenskostenhilfeverfahren im Regelfall nicht Gegenstand der Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung für einen innerhalb des Scheidungsverfahrens geltend gemachten nachehelichen Unterhaltsanspruch. Ausreichend ist, wenn die tatbesta...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 1. Ausbildungsunterhalt und Gegenseitigkeitsverhältnis

Der aus § 1610 Abs. 2 BGB folgende Anspruch eines Kindes auf Finanzierung einer angemessenen, seiner Begabung, Neigung und seinem Leistungswillen entsprechenden Berufsausbildung ist vom Gegenseitigkeitsprinzip geprägt. Der Verpflichtung der Eltern, eine Berufsausbildung zu ermöglichen, steht auf Seiten des Kindes die Obliegenheit gegenüber, sie mit Fleiß und der gebotenen Zi...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 4. Verwirkung nach § 1579 BGB

Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ehegatten wird von dem Unterhaltspflichtigen als besonders ungerechtfertigt empfunden, wenn der Ehegatte sich einem anderen Partner zugewandt hat. Deshalb steht gerade § 1579 Nr. 2 BGB im Focus der Rechtsprechung. Der Verwirkungsgrund nach §§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 2 BGB sanktioniert kein vorwerfbares Fehlverhalten des Unterhaltsberech...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 6. Ehegattenunterhalt nach Aufhebung der Ehe

Einen in der Praxis wohl seltenen Fall behandelt das OLG Hamm, in dem es um nachehelichen Unterhalt nach Aufhebung einer bigamischen Ehe ging. Wird eine Ehe wegen Verstoßes gegen das Verbot einer Doppelehe aufgehoben, besteht gemäß § 1318 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. § 1570 BGB analog ein Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt. Auch bei Bösgläubigkeit der Eh...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / X. Kindesunterhalt im Verbund nach § 137 FamFG

Unterhaltssachen, sofern sie die Unterhaltspflicht gegenüber einem gemeinschaftlichen Kind betreffen, sind nach § 137 Abs. 2 Nr. 2 FamFG Folgesachen, über die nach § 137 Abs. 1 FamFG im Verbund mit der Scheidung zu entscheiden ist. Jedoch sind folgende Einschränkung zu beachten: Über Ansprüche auf Kindesunterhalt oder über die Abänderung eines bestehenden Unterhaltstitels is...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 5. Herabsetzung und Befristung

Wird der Unterhaltsanspruch nicht schon teilweise durch den vorrangig zu prüfenden § 1579 BGB versagt, bleibt dem Unterhaltspflichtigen nur noch die Einwendung nach § 1578 BGB. Diese Vorschrift wird von dem Vorliegen ehebedingter Nachteile bestimmt. Wenn keine ehebedingten Nachteile vorliegen, ist das im Einzelfall gebotene Maß der nachehelichen Solidarität festzulegen, wobe...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / II. Abänderung von Vergleichen; Darlegungserfordernisse zur Zulässigkeit eines Abänderungsantrags

Abänderungsverfahren zum Unterhalt stellen die Praxis vor die unterschiedlichsten Problemlagen. Wie in den Abänderungsverfahren nach § 238 FamFG, die sich gegen gerichtliche Unterhaltsbeschlüsse richten, gilt es auch bei Abänderung von Unterhaltsvergleichen die verfahrensrechtliche Hürde der Zulässigkeit des Abänderungsbegehrens zu überwinden. Wie die nachfolgenden Entscheid...mehr

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§ 6 Familienrecht / B. Muster: Trennung

Rz. 2 Muster 6.2: Trennung Muster 6.2: Trennung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie tragen sich mit dem Gedanken, sich von Ihrem Ehegatten zu trennen. In diesem Zusammenhang sind einige Dinge zu regeln, zu denen ich Ihnen die notwendigen Gesichtspunkte an die Hand geben möchte: 1. Trennung und Trennungsjahr Eine einvernehmli...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Rechtsfolgen der Scheidung

Rz. 3 Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die rechtskräftige Scheidung hat erhebliche Konsequenzen für Ihre rechtliche Stellung. Diese möchte ich nachfolgend aufführen und erläutern. 1. Rechtskraft Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses tritt ein, w...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Unterhalt Im Gegensatz zu den Vorgängervorschriften des GKG und des RVG enthält das FamGKG keine besonderen Wertvorschriften für einstweilige Anordnungsverfahren. Das bedeutet, dass zunächst einmal der Hauptsachewert zu ermitteln ist. Hiernach ist dann gem. § 41 S. 1 FamGKG zu prüfen, ob die einstweilige Anordnung...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / Leitsatz

§ 7a UVG untersagt – auch zum Schutz des Unterhaltspflichtigen – nicht lediglich die Vollstreckung, sondern bereits die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger und gilt für die Zeiträume, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind. BGH, Beschl. v. 31.5.2023 – XII ZB 190/22 (OLG Düsseldorf, AG Duisburg-Hamborn)mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / III. Teilbeschluss im Verfahren über Trennungs- und Kindesunterhalt

Es kann nach Lage des Falles von Interesse sein, einen bestimmten Unterhaltszeitraum oder einen Sockelbetrag des Unterhaltsanspruchs durch gerichtliche Entscheidung abzuschichten. Diesem Ansinnen muss mit Vorsicht begegnet werden, wie die zu Teilentscheidungen ergangene Rechtsprechung zeigt. Eine Teilentscheidung darf auch bei grundsätzlicher Teilbarkeit des Verfahrensgegens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Hinterbliebene

Rn. 15 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Den Hinterbliebenen eines ArbN kann eine Bezugsberechtigung (s Rn 28ff) hinsichtlich der Todesfallleistungen eingeräumt werden. Rn. 16 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des Hinterbliebenen ist nicht gesetzlich definiert; eine Definition findet sich auch nicht im BetrAVG. Arbeitsrechtlich kann Hinterbliebener grds jeder Dritte sein, aller...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 5. Verwirkung titulierten rückständigen Kindesunterhalt

Unterhalt dient der Befriedigung eines aktuellen Unterhaltsbedürfnisses. Unterlässt der Unterhaltsbedürftige Bemühungen zur Realisierung seines Unterhalts, erweckt er den Eindruck, auf Unterhalt nicht angewiesen zu sein. Dies kann dem Unterhaltspflichtigen Veranlassung geben, sich hinsichtlich vergangener Unterhaltszeiträume auf Verwirkung zu berufen. Eine Verwirkung kommt n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Laufende Geldleistungen, die den Lebensunterhalt sichern, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder an die Kinder des Sozialleistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Laufende Geldleistungen in diesem Sinn sind z. B. Kranken- und Arbeitslosengeld oder Renten. Die Auszahlung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1.4 Pfändung von Geldleistungen für Kinder

Ein Anspruch auf Geldleistungen für Kinder (z. B. Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz) kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / Zusammenfassung

Begriff Einmalige oder laufende Geldleistungen können gepfändet werden. Dazu ist ein Vollstreckungstitel erforderlich. Bestimmte Geldleistungen, wie z. B. Erziehungsgeld oder solche, die einen behinderungsbedingten Mehraufwand ausgleichen, sind beschränkt pfändbar. Ansprüche auf Dienst- oder Sachleistungen sind unpfändbar. Gesetzliche Unterhaltsansprüche von Ehegatten oder Ki...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterhaltspflicht

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf die gesetzliche Verpflichtung, einer anderen Person Unterhalt zu leisten, wird von mehreren Stichworten Bezug genommen (zB > Außergewöhnliche Belastungen Rz 40 ff, > Rentenaufwand, > Unterhaltsleistungen Rz 81 ff). Nach inländischem Zivilrecht sind einander zum Unterhalt verpflichtet: Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Ehegatten sind einan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.1 Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu dem vorgesehenen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegenüber...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unterhaltsleistungen

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind alle zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs geeigneten Zuwendungen ohne Gegenleistung (vgl §§ 1601, 1610 BGB; zur Abgrenzung > Rz 22). Ohne Bedeutung ist, ob und für welchen Zweck der Empfänger die Zuwendungen tatsächlich verwendet (vgl Erläuterungen zur Anlage U). Zum Unterhalt iSd § 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Gesetzlich Unterhaltberechtigte

Rz. 81 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer anderen Person nach § 33a Abs 1 EStG ist, dass der Empfänger gegenüber dem Stpfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG; vgl BFH 201, 31 = BStBl 2003 II, 187). Zivilrechtliche Grundlage ist vor al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Ermittlung der Daten für die Sozialauswahl

Rz. 773 Bevor der Arbeitgeber die Sozialauswahl durchführt, muss er die relevanten Daten ermitteln (v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 948; APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 734). Soweit die auswahlrelevanten Daten nicht aus den Personalunterlagen folgen, muss der Arbeitgeber diese erfragen (BT-Drucks 15/1204, 11; Gaul/Lunk, NZA 2004, 184, 187). Hinsichtlich der Unterhaltsverpflich...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.2 Ehegattenunterhalt

Rz. 22 Aufwendungen für Unterhalt an den Ehegatten bei intakter Ehe sind gem. § 33a Abs. 1 EStG generell nur abziehbar, sofern der Ehepartner in einem ausländischen Staat ansässig ist. Bei im Inland ansässigen Stpfl. verdrängt die Ehegattenveranlagung die Anwendung des § 33a EStG selbst bei Einzelveranlagung nach § 26a EStG.[1] Dies entspricht der h. M. in der Literatur.[2] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 15. Vertragliche Unterhaltsansprüche

Rz. 452 Bis zum 31.8.2009 wurden vertragliche Unterhaltsansprüche über §§ 23 Abs. 1 RVG, 48 Abs. 1 S. 1 GKG, 9 ZPO mit dem 3,5fachen Jahresbetrag der geforderten Leistung bewertet, da § 42 GKG a.F. nur für gesetzliche Unterhaltsansprüche galt. Nach Inkrafttreten des FGG-RG zum 1.9.2009 sollten auch die vertraglichen Unterhaltsansprüche (§ 112 Nr. 3 i.V.m. § 266 Abs. 1 FamFG)...mehr