Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Darlegungs- und Beweislast beim Mindestbedarf

Rz. 50 Der gesetzliche Mindestunterhalt ist derjenige Barunterhaltsbetrag, auf den ein minderjähriges Kind zur Deckung seines gesamten Lebensbedarfs Anspruch hat. Diesen Betrag ist der Unterhaltsschuldner grundsätzlich zu leisten verpflichtet. Dieser Betrag kann vom minderjährigen Kind gerichtlich, ohne Darlegung seiner Lebensverhältnisse, geltend gemacht werden.[55] Weder de...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Pflegegeld

Rz. 675 Ist der Pflegebedürftige unterhaltsberechtigt, gilt die Deckungsvermutung des § 1610a BGB bei schadensbedingten Mehraufwendungen. Wird danach für Aufwendungen in Folge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruches vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / gg) Dauer des Ausbildungsunterhalts

Rz. 782 Ausbildungsunterhalt kann regelmäßig nur für die (Regel-)Dauer einer Ausbildung verlangt werden.[1045] Die Unterhaltspflicht endet daher, wenn Rz. 783 Danach wird Ausbildungsunterhalt nicht mehr[1048] oder allenfal...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Bezug von Sozialleistungen

Rz. 144 Einer Befristung steht nicht entgegen, dass die Berechtigte aufgrund des Wegfalls des Unterhaltsanspruches der Sozialhilfe anheimfällt.[296] Bezieht die Berechtigte Sozialleistungen, so führt dies umgekehrt nicht zwingend dazu, dass ein vorhandener Nachteil kompensiert wird.[297]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (d) Ausbildungsunterhalt nach Abbruch/Beendigung der Ausbildung

Rz. 795 Mit dem Abbruch bzw. der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung erlischt auch die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern. Die Eltern tragen demnach nicht das Arbeitsplatzrisiko.[1079] Da das Ende einer ordnungsgemäßen Berufsausbildung fast immer zeitlich deutlich vor der/den Abschlussprüfung/en absehbar ist, kann dem Unterhaltsgläubiger zugemutet werde...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Das Innenverhältnis: Elternteil/Elternteil

Rz. 602 Soweit die Eltern untereinander auf Kindesunterhalt verzichten, kommt auch nur zwischen ihnen ein Vertrag zustande, es sei denn, dass ein Elternteil ausdrücklich und unmissverständlich im Namen des Kindes handelt.[791] Eine Freistellungsvereinbarung der Eltern stellt eine Erfüllungsübernahme (vgl. §§ 329, 415 Abs. 3) dar und entfaltet Rechtswirkung nur zwischen den E...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Bedarf

Rz. 504 Auch im Unterhaltsschuldverhältnis zu den Großeltern bestimmt sich der Bedarf des (Enkel-)Kindes nach der von seinen Eltern abgeleiteten Lebensstellung. Die Lebensstellung der Großeltern bleibt sowohl im Rahmen des Unterhaltsanspruchs als auch im Rahmen der Ansprüche aus § 1607 unberücksichtigt.[675] Rz. 505 Praxistipp Wenn die Primärschuldner nicht oder nur eingeschr...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / f) Bedarf des volljährigen Kindes während des Freiwilligendienstes

Rz. 714 Das Bundeskabinett beschloss am 15.12.2010 die Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des ersatzweisen Zivildienstes zum 1.3.2011. Als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht wurde im Jahr 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD, vgl. BFDG) als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit in Deutschland eingeführt. Daneben besteht für d...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Der Forderungsübergang

Rz. 175 Staatliche Hilfen, die dem Unterhaltsberechtigten im Einzelfall gewährt werden, sind insbesondere Sozialhilfe bzw. Bürgergeld (hat am 1.1.2023 das Arbeitslosengeld II ersetzt), Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sowie Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsgesetz (BAföG). Werden derartige Leistungen vom Staat entrichtet, so hat dies ein...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / IX. Bedeutung der Ehedauer

Rz. 115 Die Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte geht davon aus, dass es keine absolute Sperrwirkung einer bestimmten Ehedauer gibt, nach der die Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs gänzlich ausgeschlossen ist. So wurde z.B. auch nach einer Ehedauer von mehr als 28 Jahren,[221] 33 Jahren[222] und 37 Jahren[223] noch eine Befristung vorgenommen. 1. Dauer d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Sozialgrenze

Rz. 1858 Die absolute Grenze der Inanspruchnahme des Verpflichteten stellt neben dem notwendigen Selbstbehalt auch die Sozialgrenze dar, die sich daraus ergibt, dass nach der Rechtsprechung des BGH niemand durch Unterhaltszahlungen Sozialfall werden darf.[2011] Dem Unterhaltspflichtigen müssen die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf bleiben. Diese Opfergrenze bild...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (a) (Mit-)Verantwortlichkeit der Eltern

Rz. 788 Trifft den/die Unterhaltsschuldner eine erkennbare (Mit-)Verantwortung an der Verzögerung/Unterbrechung der Ausbildung, dann ist es ihm/ihnen nach Treu und Glauben verwehrt, diese dem Unterhaltsbegehren entgegen zu halten.[1065] Dies gilt etwa für Erschwernisse während der Ausbildung durch Leistungen des Kindes im Rahmen von § 1619, aber auch für erzieherisches Fehlv...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Kind im Haushalt seiner Eltern/eines Elternteils

Rz. 669 Für volljährige, auch gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 privilegierte Kinder (bis max. 21 Jahre), die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, ist der Bedarf anhand der Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Die Lebensstellung des Kindes, also sein angemessener Unterhaltsbedarf, bestimmt sich nunmehr nicht mehr allein nach dem Einkommen des f...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Einzelne mehrstufige Ausbildungsgänge

Rz. 801 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt erstreckt sich grundsätzlich nur auf eine Ausbildung. Da Ausbildungsunterhalt für die Dauer einer Ausbildung nur insgesamt bejaht oder verneint werden kann,[1095] ist eine einheitliche Ausbildung – keine Zweitausbildung![1096] – aufgrund geänderten Ausbildungsverhaltens[1097] auch dann (noch) anzunehmen, wenn sie aus mehreren, an...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Abgrenzung volljähriges/privilegiert volljähriges Kind (§ 1603 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 881 § 1603 Abs. 2 "verschärft" gegenüber § 1603 Abs. 1 die Leistungspflicht des Unterhaltspflichtigen in Form einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit für die minderjährigen Kindern gleichgestellte volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, und sich in der allgemeinen Schulausb...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Voraussetzungen einer mehrstufigen Ausbildung

Rz. 806 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt – bezogen auf eine mehrstufige Ausbildung – neben den allgemeinen Voraussetzungen nach § 1610 Abs. 2 voraus, dass der Ausbildungsabschnitt im Anschluss an die praktische Ausbildung mit dieser in einem engen sachlichen – praktische Ausbildung und Studium müssen derselben Berufssparte angehören oder sich fachlich ergänzen – u...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) § 1579 BGB und Abänderungsverfahren (§ 238 FamFG)

Rz. 323 Im Hinblick auf die Präklusionswirkung muss immer genau geprüft werden, welche Tatsachenlage seinerzeit Basis der gerichtlichen Entscheidung war, um feststellen zu können, ob diesbezüglich eine nachträgliche Veränderung eingetreten ist. Rz. 324 Zitat OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.2.2011 – 2 UF 21/10 [575] Der Unterhaltspflichtige muss auch das Fortbestehen einer verfestigten...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Verwirkung nach § 1611

Rz. 619 Der Verwirkungstatbestand des § 1611 erstreckt sich nicht auf minderjährige unverheiratete Kinder (§ 1611 Abs. 2), privilegiert volljährige Kinder können hingegen den Tatbestand des § 1611 sehr wohl erfüllen.[818] Rz. 620 Praxistipp Dem (privilegiert) volljährigen Kind kann ein Fehlverhalten aus der Zeit vor Vollendung des 18. Lebensjahrs nicht i.S.d. Tatbestands des ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Der Auskunftsanspruch aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 72 Ehegatten haben nach den §§ 1360, 1360a BGB einen Anspruch auf Familienunterhalt. Dieser kann aber nur bei genauer Kenntnis der Einkommensverhältnisse des anderen Ehegatten beziffert werden. Aus der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB) folgt deshalb auch der wechselseitige Anspruch, sich über die für die Höhe des Familienunterhalts u...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Temporärer Wahlgerichtsstand bei Anhängigkeit des Kindesunterhalts

Rz. 17 Die Geltendmachung von Kindesunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) sowie eines Anspruchs, der eine durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betrifft (§§ 1361 Abs. 1, 1569 ff. BGB), oder wegen eines Anspruchs nach § 1615l BGB kann verschiedene Gerichtsstände zur Folge haben. Solange ein Verfahren zum Unterhalt für ein minderjähriges Kind in erster Instanz anhängig i...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Vollstreckung des Unterhaltstitels

Rz. 149 Ein Unterhaltstitel zwischen den Eltern (Beschluss oder Vergleich) wirkt auch für und gegen das Kind (§ 1629 Abs. 3 S. 2 BGB), und zwar auch, wenn die Eltern inzwischen geschieden sind und das Kind volljährig geworden ist. Die Vollstreckung aus dem in Verfahrensstandschaft erstrittenen Titel erfolgt wie folgt: Der Verfahrensstandschafter ist im eigenen Namen vollstreck...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (5) Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers

Rz. 752 Der Sozialhilfeträger, ebenso wie der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Träger der Unterhaltsvorschusskasse sind nach § 14 SGB I verpflichtet, auch den Unterhaltspflichtigen über seine Rechte und Pflichten nach dem SGB zu beraten, wenn dieser mit der Bitte um Auskunft oder Beratung an ihn herantritt. Der Anspruch richtet sich auf individuelle, ric...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners

Rz. 890 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[1239] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraf...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (a) Sachlicher (= fachlicher) Zusammenhang

Rz. 807 Mehrere Ausbildungsteile können nicht nur dann zu einer einheitlichen Gesamtausbildung verknüpft werden, wenn von vornherein ein einheitlicher Berufsplan aufgestellt worden ist, sondern auch dann, wenn zwischen den verschiedenen Ausbildungsstufen ein fachlicher (= sachlicher) Zusammenhang besteht. Praktische Ausbildung und Studium müssen also entweder derselben Beruf...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Anspruch auf Erstausbildung ist erfüllt

Rz. 815 Haben Eltern ihrem Kind eine optimale, begabungs- und neigungsbezogene – auch mehrstufige – Ausbildung gewährt, und hat das Kind eine Ausbildung abgeschlossen, dann sind sie ohne Rücksicht auf die Kosten, die sie dafür aufwenden mussten, ihrer Unterhaltspflicht aus § 1610 Abs. 2 in rechter Weise nachgekommen und grundsätzlich nicht verpflichtet, noch eine weitere, zu...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Stufe 3

Rz. 91 In Abweichung zu § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO kann in der Leistungsstufe zunächst ein unbezifferter Zahlungsantrag gestellt werden. Nach Abschluss der Auskunftsstufe und ggf. nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist dieser Leistungsantrag zu beziffern, sollten die Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs vorliegen. Im Rahmen des Stufenverfahrens ist es jedoch auch ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / kk) Erlöschen und Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

Rz. 826 (Leistungs-)Störungen im Unterhaltsschuldverhältnis nach §§ 1601 ff., die auf der Verletzung des den §§ 1602, 1610 Abs. 2 innewohnenden Gegenseitigkeitsprinzips durch den Unterhaltsgläubiger beruhen,[1159] können verschiedene Rechtsfolgen nach sich ziehen:mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / A. Begrenzung und Befristung des Ehegattenunterhaltes

Rz. 1 Das Gesetz lässt in § 1578b BGB eine Begrenzung des an den geschiedenen Ehegatten zu zahlenden Ehegattenunterhaltes in unterschiedlicher Hinsicht zu:[1]mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Gemeinsame elterliche Sorge (§ 1629 BGB)

Rz. 137 Häufig sind die Eltern getrenntlebende Eheleute, die gemeinsam die elterliche Sorge für das Kind haben. Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, übernimmt die Vertretung des Kindes gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB bei Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen den anderen Elternteil.[170] Insoweit ergibt sich – allerdings nur für Unterhaltsfragen – ein Al...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Leistungsfähigkeit der Eltern

Rz. 906 Für diesen Restbedarf haften die Eltern anteilig [1254] gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 nach ihrer Leistungsfähigkeit,[1255] also nach den ihnen nach den allgemeinen Grundsätzen der Einkommensermittlung zu Unterhaltszwecken tatsächlich vorhandenen Mittel.[1256] Der Umfang der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Elternteils ist anhand seines Einkommens und der unterhaltsrecht...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Individuelle Kürzung des Fehlbedarfs

Rz. 1934 Die Kürzung der dem Berechtigten zustehenden Unterhaltsansprüche ist möglich durch individuelle Gesamtabwägung der aller Billigkeitsgesichtspunkte im Einzelnen.[2076] Rz. 1935 Die zu berücksichtigenden Einzelfallumstände sind sowohl beim Verpflichteten als auch beim Berechtigten insbesondere:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Berufsziel und Berufswahl

Rz. 746 Aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis folgt auch die Obliegenheit des Kindes, sich nach dem Abgang von der Schule innerhalb einer angemessenen Orientierungsphase für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung zu entscheiden und sich um einen geeigneten Studienplatz bzw. eine geeignete Ausbildungsstelle zu bemühen.[967] (1) Orientierungs...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / e) Darlegungs- und Beweislast für die Haftungsquote

Rz. 918 Das volljährige Kind muss den Haftungsanteil des Elternteils, den es auf Barunterhalt in Anspruch nimmt, darlegen und beweisen.[1274] Etwas anderes gilt nur, wenn der Anspruch auf den Träger der Ausbildungsförderung (§ 37 BAföG) oder den Sozialleistungsträger (§§ 33 SGB II, 94 SGB XII) übergeht, dann trifft die Darlegungs- und Beweislast den Zessionar als Anspruchsin...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Eigenbedarf des unterhaltspflichtigen Kindes

Rz. 199 Konkurriert ein solcher Anspruch mit demjenigen der jetzigen Familienmitglieder des unterhaltspflichtigen Kindes, ist der Familienunterhalt zunächst vollständig in Geld zu veranschlagen. Sämtliche Ansprüche der jetzigen Familie, also der minderjährigen und volljährigen Kinder, des Ehegatten und auch eines früheren Ehegatten, gehen den Elternansprüchen vor, § 1609 Nr. ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Deckung des Lebensbedarfs durch eigene Einkünfte

Rz. 839 Nach § 1602 Abs. 1 ist nur derjenige Verwandte unterhaltsberechtigt, der außerstande ist, seinen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften teilweise oder insgesamt zu decken, und der auch nicht verpflichtet ist, sich durch zumutbare Arbeit Einkünfte zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zu beschaffen. Zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs sind alle Einkünfte jeder Art (s...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Erwerbsobliegenheit im Allgemeinen

Rz. 856 Volljährige Kinder sind vom Grundsatz her dazu verpflichtet, zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Rz. 857 Vor einer unterhaltsrechtlichen Einstandspflicht seiner Eltern muss der gesunde Volljährige daher grundsätzlich – auch unter Ortswechsel – jede Arbeitsmöglichkeit ausnutzen und alle sich ihm bietenden, auch berufsfremde und einf...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Konkurrenz zum Elternunterhalt

Rz. 198 Ein Kind kann seinen Eltern Unterhalt schulden, wenn ein nicht gedeckter Restbedarf der Eltern vorhanden ist. Dies ist in der Regel bei selbstständig wohnenden Eltern(teilen) nicht der Fall, da durch Rente und ggf. durch Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, §§ 41 ff. SGB XII, der Bedarf gedeckt ist. Anders ist dies bei einer Pflege im Heim....mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 322 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast [572] für Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen. Erleichtert wird ihm die Beweisführung aber dadurch, dass die Unterhaltsberechtigte ihrerseits Umstände vorbringen und gegebenenfalls beweisen muss, die für ihre Bedürftigkeit ursächlich sind, so zum Beispiel, dass sie trotz ausreichender...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / IV. Ehebedingtheit des Nachteils

Rz. 13 Für die Ehebedingtheit des – konkret festgestellten – Nachteils ist erforderlich, dass die Umstände, die zu dem unterschiedlichen Einkommen führen, Folgen des konkreten Lebenszuschnitts der Ehegatten während der geschiedenen Ehe sind. Unter einem ehebedingten Nachteil sind also vornehmlich Einbußen zu verstehen, die – streng kausal – sich aus der Rollenverteilung in d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Verschärfte Haftung, § 241 FamFG

Rz. 244 Die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrages steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 BGB der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Erträge gleich, § 241 FamFG. Rz. 245 Die Vorschrift erweitert § 818 Abs. 4 BGB dahingehend, dass die Rechtshängigkeit des Abänderungsverfahrens nach §§ 238, 239, 240 FamFG automatisch ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Die Ermittlung der Haftungsquote

Rz. 910 Die Ermittlung der Haftungsquote kann als Formel wie folgt dargestellt werden: In Worten: Der Restbedarf des volljährigen Kindes wird mit dem Einkommen des jeweiligen Elternteils multipliziert. Das Produkt wird durch die Summe der Einkünfte beider Elternteile dividiert. In Zahlen: Restbedarf des...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Vater

Rz. 20 Die Vatereigenschaft ist in den §§ 1592, 1593 geregelt. Vater ist mithin der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratete Mann (§ 1592 Nr. 1) oder der innerhalb eines Zeitraums von 300 Tagen vor der Geburt verstorbene Ehemann der Mutter (§ 1593 Satz 1); der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2) oder der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Erwerbsobliegenheiten bei Betreuung eines Kindes

Rz. 859 Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung auch dann, wenn der Volljährige ein eigenes minderjähriges Kind betreut. Der Umfang der Unterhaltspflicht von Verwandten ist der Mitverantwortung des anderen Ehegatten für das gemeinsame Kind nicht gleichzusetzen.[1201] Sieht man dies allerdings – wie der BGH[1202] – großzügiger, ist jedenfalls zu verlangen, das...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / II. Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 70 Für die Vergangenheit kann Unterhalt und Sonderbedarf nach Feststellung der Vaterschaft gem. §§ 1615l Abs. 3 S. 4, 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB gefordert werden. Verzug ist insoweit nicht erforderlich, als die Voraussetzung des § 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB dadurch erfüllt ist, dass die Vaterschaft weder anerkannt noch rechtskräftig festgestellt war. Nach Feststellung der Vatersc...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Sonderfall Umzugskosten

Rz. 557 Sonderbedarf ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen auszugleichen sein, vor allem, wenn der Unterhaltsbedarf bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen konkret bemessen wird. Rz. 558 Bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche nach Quoten wird bereits eine angemessene Aufteilung nach dem Halbteilungsprinzip vorgenommen. Deshalb kann der Unterhaltsverpflichtete nicht noc...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (a) BAföG-Leistungen

Rz. 868 BAföG-Leistungen mindern die Bedürftigkeit eines volljährigen Studenten auch insoweit, als sie darlehensweise gewährt werden, wenn dem Studenten die Aufnahme eines solchen Kredits bei angemessener Berücksichtigung der Interessen des Studenten und seiner Eltern im Hinblick auf die außerordentlich günstigen Darlehensbedingungen zumutbar ist,[1213] nicht aber, wenn sie ...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / IV. Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 74 Umstritten ist der VKV-Anspruch des nicht verheirateten Elternteils.[98] § 1615l Abs. 3 Satz 1 BGB verweist zum einen auf die §§ 1601 ff. BGB .[99] Zum anderen spricht auch die vom BGH im Grundsatz angewandte Gleichbehandlung mit kinderbetreuenden Ehegatten dafür.[100] Insoweit sollte ein Anspruch der nicht verheirateten Mutter auf einen Verfahrenskostenvorschuss zweck...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Billigkeitsunterhalt (§ 1611 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 936 Liegt einer der Tatbestände des § 1611 Abs. 1 Satz 1 vor, dann muss der Unterhaltsschuldner nur einen Beitrag zum Unterhalt (Billigkeitsunterhalt) leisten, der nicht nur der Höhe nach, sondern auch zeitlich begrenzt werden kann.[1291] Insoweit ist eine wertende Gesamtschau aller bedeutsamen Umstände des jeweiligen Einzelfalles veranlasst, insb. einerseits die Schwere...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Künftig fällig werdender Unterhalt

Rz. 348 Der Begriff des künftig fällig werdenden Unterhalts unterscheidet sich vom Begriff des laufenden Unterhalts. Die Abgrenzung zum rückständigen Unterhalt erfolgt nicht mit Ablauf des Monats der Rechtshängigkeit gem. § 1613 Abs. 1 BGB. Stattdessen wird die Zäsur zwischen rückständigen und künftig fällig werdenden Leistungen i.S.d. § 197 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Monats ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Freiwillige Leistungen Dritter

Rz. 865 Freiwillige Leistungen Dritter werden unterhaltsrechtlich grundsätzlich nicht bedarfsmindernd angerechnet, sofern nicht folgende Ausnahmesituationen vorliegen:mehr