Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Verbraucherinsolvenz

Rz. 438 Nach Auffassung des BGH obliegt dem Unterhaltsschuldner bei verschärfter Leistungspflicht grundsätzlich die Einleitung der Verbraucherinsolvenz, wenn und soweit dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder insofern sicherzustellen, als der Unterhaltszahlung Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird.[591] ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Deckung des eigenen Lebensbedarfs durch Einkommen

Rz. 838 Der Lebensbedarf des Unterhalt begehrenden Verwandten kann sowohl durch eigene (fiktive) Einkünfte (§ 1602 Abs. 1) gedeckt sein. aa) Deckung des Lebensbedarfs durch eigene Einkünfte Rz. 839 Nach § 1602 Abs. 1 ist nur derjenige Verwandte unterhaltsberechtigt, der außerstande ist, seinen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften teilweise oder insgesamt zu decken, und der auch...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Fiktives Einkommen als Erwerbsersatzeinkommen

Rz. 855 Nach dem Eigenverantwortungsprinzip des § 1602 obliegt demjenigen, der einen Verwandten aufgrund eines Unterhaltstatbestands berechtigt in Anspruch nimmt, zunächst seine Arbeitskraft zu verwerten sowie zumutbare Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.[1194] Verletzt der Unterhalt begehrende Verwandte eine solche Obliegenheit, wird auf fiktive und somit anrechenbare Eink...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Verwirkung

Rz. 618 Die Verwirkung im Unterhaltsrechtsverhältnis ist in § 1611 geregelt. Außerdem kann sich die Verwirkung aus § 242 ergeben. aa) Verwirkung nach § 1611 Rz. 619 Der Verwirkungstatbestand des § 1611 erstreckt sich nicht auf minderjährige unverheiratete Kinder (§ 1611 Abs. 2), privilegiert volljährige Kinder können hingegen den Tatbestand des § 1611 sehr wohl erfüllen.[818] ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 12. Verfahrensfragen

a) Darlegungs- und Beweislast Rz. 322 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast [572] für Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen. Erleichtert wird ihm die Beweisführung aber dadurch, dass die Unterhaltsberechtigte ihrerseits Umstände vorbringen und gegebenenfalls beweisen muss, die für ihre Bedürftigkeit ursächlich sind, so zum Beispiel,...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ff) Leistungspflichten des Kindes

Rz. 773 Aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis ergeben sich für das volljährige Kind gegenüber seinen Eltern spiegelbildlich ebenfalls verschiedene Leistungspflichten. (1) Auskunfts- und Belegvorlagepflichten Rz. 774 Das Gegenseitigkeitsprinzip vermittelt dem Unterhaltsschuldner auch gewisse Auskunfts- und Kontrollrechte: Er kann verlangen, dass er nicht nur bezüglich des Ausbildu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Rangverhältnisse und Selbstbehalt

Rz. 1839 Rangfragen, also die Beantwortung der Frage, welche von mehreren Unterhaltsbedürftigen vor anderen von Unterhaltspflichtigen zu befriedigen sind, spielt so lange keine Rolle, wie der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, sämtliche Unterhaltsansprüche zu erfüllen. Dann wirken sich Rangverhältnisse nicht aus. Rz. 1840 Erst dann kommt der Nachrang eines Unterhaltsberech...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Veränderte Umstände

Rz. 350 Neben einer Änderung der maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse kann sich eine Störung der Geschäftsgrundlage auch aus einer Änderung der Gesetzeslage oder aus einer ihr gleichkommenden verfassungskonformen Auslegung einer Norm durch das Bundesverfassungsgericht ergeben.[528] Selbiges gilt bei einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den Bundesgeri...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Vereinbarung über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt

Rz. 839 Während der Zeit der Trennung der Beteiligten und noch vor Scheidung der Ehe finden Eheleute häufig eine Gesamtvereinbarung, die Ansprüche auf Trennungsunterhalt und auf nachehelichen Unterhalt einschließt. So, wie die Anspruchsgrundlagen für Trennungsunterhalt (§ 1360a BGB) und nachehelichen Unterhalt (§§ 1570 ff. BGB) zu unterscheiden sind, muss auch in der Beurkund...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Änderung der rechtlichen Verhältnisse

Rz. 298 Die Veränderung der rechtlichen Verhältnisse stellt nach der ausdrücklichen Formulierung des § 238 Abs. 1 S. 2 FamFG einen Abänderungsgrund dar. Der im vorausgegangenen Verfahren getroffenen Entscheidung liegt schließlich die jeweils geltende aktuelle Gesetzeslage zugrunde; ändert sich diese, kann gegen die ergangene Entscheidung ein Abänderungsantrag gestellt werden...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienunterhalt und Leistungsfähigkeit

Rz. 136 Nach § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, die zur Deckung des finanziellen Bedarfs erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen. Die Eheleute haben den durchschnittlichen finanziellen Bedarf konkret nach den Bedürfnissen und den Verhältnissen der jeweiligen Familie zu bemessen. Beträge, die sich...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verzögerungen und Unterbrechungen der Ausbildung

Rz. 787 Auch wenn der Pflicht des Unterhaltsschuldners, dem Unterhaltsgläubiger eine angemessene Berufsausbildung zu ermöglichen, die Obliegenheit gegenübersteht, die Ausbildung mit Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit zu absolvieren, muss der Unterhaltsschuldner nach Treu und Glauben (§ 242) ausnahmsweise Verzögerungen und Unterbrechungen de...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (c) Abbruch der Ausbildung

Rz. 793 Ob und inwieweit der Abbruch einer Berufsausbildung bereits zum endgültigen Erlöschen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt führt, muss der Tatrichter in jedem Einzelfall unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände dieses Einzelfalles entscheiden. Rz. 794 Grundsätzlich ist jedem jungen Menschen zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigkeiten irrt, falsche Vorstellu...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ii) Mehrstufige Ausbildungen, insb. die sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle

Rz. 799 Der BGH[1092] hat für diejenigen Fälle, in denen das Kind nach der Hochschulreife zunächst eine praktische Ausbildung durchlaufen hat, und die Eltern sodann ein sich hieran anschließendes Hochschulstudium finanzieren sollen (sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle), in gefestigter Rechtsprechung Grundsätze entwickelt. Danach umfasst der Unterhalt für eine letztlich doch einh...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 878 Zum Unterhalt verpflichtet ist nur derjenige, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts Unterhalt zu gewähren in der Lage ist (§ 1603 Abs. 1). Dem Unterhaltsschuldner verbleiben alle seine zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigten Mittel (angemessener...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / g) Kriterien für die Zumutbarkeitsabwägung

Rz. 282 Bei der Zumutbarkeitsabwägung sind alle Gesichtspunkte einzubeziehen. Zitat Im Rahmen der Zumutbarkeitsabwägung hat das Oberlandesgericht auch nicht hinreichend berücksichtigt, dass sich die tatsächlichen Lebensverhältnisse der Parteien nicht wesentlich unterscheiden. Zwar hat das Oberlandesgericht für den Kläger ein unterhaltsrelev...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Arbeitslosengeld I (ALG I)

Rz. 681 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I setzt voraus, dass der Arbeitslose arbeitsfähig ist und sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellt, seine Arbeitskraft also dem Arbeitsmarkt anbietet. Die Leistung stellt einen Ausgleich für entgangenen Arbeitsverdienst dar und wird auf der Grundlage des zuvor erzielten Nettoarbeitsentgeltes berechnet (§ 131 SGB III). Auf die...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / B. Auskunftspflicht

Rz. 3 § 1605 Abs. 1 verpflichtet die Eltern gegenüber den Kindern – aber auch die Kinder gegenüber den unterhaltspflichtigen Eltern – Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen, sofern und soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Auskunft die Unterhaltspflicht auf keinen Fall beeinflussen kann.[8...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Bürgergeld

Rz. 178 Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder auch "Hartz IV") ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Praxishinweis Das Bürgergeld wurde zum 1.1.2023 durch das Bürgergeld-Gesetz eingeführt und hat das bisherige Arbeitslosengeld II abgelöst. Rz. 179 Leistungen von Bürgergeld haben einen Forderungsübergang nach § 33 Abs....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Abgrenzung der prägenden zu nicht prägenden Einkünften

Rz. 1518 Ob Einkünfte, die (frühere) Ehegatten erzielen, zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen herangezogen werden, beurteilt sich danach, ob sie hinsichtlich der Ehe sogenannten prägenden Charakter tragen. Rz. 1519 Ein solcher prägender Charakter liegt vor, wenn die konkrete Einkunftsquelle in der Ehe vorhanden war oder in der Ehe angelegt war. Dies gilt auch für ihre norm...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) Durchsetzung des Anspruchs auf Zustimmung

Rz. 808 ▪ Klageart Durch einen Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO kann die Zustimmung eines Ehepartners zum Realsplitting erreicht werden. Die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die durch Beschluss oder Einigung im Verfahren ersetzt werden kann. Sie gilt mit rechtskräftigem Beschluss gemäß § 894 ZPO al...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Bedarf des volljährigen Kindes

Rz. 666 Mit Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge im Rechtssinne und als Teil hiervon die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes (§§ 1626, 1631). Zugleich tritt an die Stelle des entfallenen Betreuungsbedarfs ein erhöhter Barunterhaltsbedarf. Nunmehr besteht nach dem Gesetz kein rechtfertigender Grund mehr, weiterhin nur den bislang allein barunterhalts...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Umfang der Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 1

Rz. 883 Den gegenüber dem volljährigen Kind zum Unterhalt verpflichteten Elternteil trifft – anders als gegenüber dem minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kind – keine gesteigerte Unterhaltspflicht im Sinne einer verschärften Haftung. Rz. 884 Nach § 1603 Abs. 1 ist unterhaltspflichtig nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande is...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Ehegattenunterhalt als Folgesache, § 137 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (Alt. 2) FamFG

Rz. 210 Unterhaltssachen, sofern sie die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen, können Folgesachen nach § 137 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (Alt. 2) FamFG sein. Der Ehegattenunterhalt hat als Folgesache große praktische Bedeutung. Der Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 1 BGB und der Scheidungsunterhalt nach den §§ 1569 ff. BGB sind nämlich nicht identisch. Deshalb...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Der angemessene Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2)

Rz. 305 Gegenüber Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder steht dem Unterhaltsschuldner der angemessene Selbstbehalt in Höhe von 1.650 EUR zu. In diesem Betrag sind 650 EUR für Warmmiete enthalten.[382] Nach Auffassung des BGH ist nicht zu beanstanden, dass beim angemessenen Selbstbehalt im Hinblick auf eine Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners keine Unterscheidung – w...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Verlängerung der üblichen Zeit

Zitat OLG Düsseldorf v. 17.12.2021 – II-3 UF 36/21 [506] Die Zeitdauer, nach der eine dauerhafte Verbindung angenommen werden kann, kann sich verlängern, wenn die Beziehung in besonderer Weise dadurch geprägt worden ist, dass sie erheblichen Anfeindungen seitens des unterhaltspflichtigen Ehegatten ausgesetzt ist. Soweit massive, das hinnehmbare Maß provokanter Äußerungen in Tren...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (a) Mehrstufiger Ausbildungsweg Abitur-Lehre/Volontariat-Studium/Bachelor-Master

Rz. 803 Für den mehrstufigen Ausbildungsweg Abitur-Lehre/Volontariat-Studium kommt es nicht darauf an, dass die Entscheidung zur Weiterbildung schon von Anfang der Ausbildung an bestand, oder dass besondere die Weiterbildung erfordernde Neigungen und Begabungen des Kindes bereits während der Erstausbildung deutlich wurden. Die Einheitlichkeit der Ausbildung ist auch dann noc...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 7. Bedarf des minderjährigen Kindes bei Barunterhaltspflicht beider Eltern

Rz. 170 Grundsätzlich stehen im Rahmen des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes Barunterhalt und Betreuungsunterhalt gleichwertig nebeneinander. Das bedeutet, dass ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind durch Betreuung, der andere Elternteil hingegen durch Zahlung nachkommt. Mithin haftet nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 der barunterhalts...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / jj) Zweitausbildung

Rz. 813 Ein Anspruch auf Finanzierung einer zweiten (weiteren) Ausbildung (sog. Zweitausbildung) setzt zunächst den erfolgreichen Abschluss einer sog. Erstausbildung voraus. Die beiden Begriffe werden vielfach verwechselt: Muss die erste Ausbildung – etwa aus gesundheitlichen Gründen – abgebrochen werden, ist die folgende (zweite) Ausbildung keine Zweitausbildung i.S.d. § 16...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Novierende Vereinbarung

Rz. 2048 Allerdings steht Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichen Unterhaltsanspruchs unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung).[2180] Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werde...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Volljähriges Kind mit eigenem Hausstand

Rz. 670 Der Lebensbedarf volljähriger Schüler, Auszubildender und Studenten mit eigenem Hausstand ist nach festen Regelbedarfssätzen nach den in den einzelnen OLG-Bezirken herangezogenen Tabellen/Leitlinien zu bemessen. Rz. 671 Praxistipp Ein eigener Hausstand des volljährigen Kindes liegt auch vor, wenn es bei den Großeltern lebt.[866] Rz. 672 Der Bedarf erhöht sich um die Be...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Einsatz des Vermögensstamms des Unterhaltsschuldners

Rz. 893 Aus dem Anspruch auf Kindesunterhalt des volljährigen Kindes gegen die Eltern nach § 1603 Abs. 1 ergibt sich unmittelbar die Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, den Stamm seines Vermögens zur Unterhaltsleistung einzusetzen, wenn und soweit seine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Vermögen nicht ausreichen, um den Anspruch zu erfüllen.[1245] Rz. 894 Sofern der Unte...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (4) Berufswahl

Rz. 765 Ist das Kind zum Zeitpunkt der Auswahl seiner Ausbildung noch minderjährig, dann haben die Eltern – während intakter Ehe wie auch nach Trennung/Scheidung als gemeinsam Sorgeberechtigte (siehe § 1687 – gegenseitiges Einvernehmen) – zusammen mit ihrem Kind in gemeinsamer verantwortlicher Entscheidung eine angemessene, optimale neigungs- und begabungsbezogene Berufsausb...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Anspruch auf Erstausbildung ist nicht erfüllt

Rz. 818 Haben Eltern ihrem Kind eine zwar abgeschlossene, jedoch weder optimale noch begabungs- und/oder neigungsbezogene – auch mehrstufige – Ausbildung gewährt, dann schulden sie regelmäßig (noch) eine weitere Ausbildung als Erstausbildung. Hier kommen insb. folgende Fallgestaltungen in Betracht:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Das volljährige Kind im Haushalt der Eltern

Rz. 899 Lebt das volljährige Kind bei seinen nicht getrennten Eltern in deren Haushalt stellt sich das Problem der anteiligen Haftung der Eltern nicht. Das volljährige Kind erhält Naturalunterhalt als Teil des Familienunterhalts. Die Eltern haben – zumindest konkludent – eine diesbezügliche Bestimmung nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 vorgenommen. Rz. 900 Praxistipp Die Eltern schuld...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Der Restbedarf des volljährigen Kindes

Rz. 904 Die Eltern haften nur für den Restbedarf ihres volljährigen Kindes. Das bedeutet, dass vom Lebensbedarf des Kindes seine – anrechenbaren – Einkünfte sowie das Kindergeld in voller Höhe gemäß § 1612b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (bedarfsmindernd) in Abzug zu bringen sind. Rz. 905 Schema zur Ermittlung des Restbedarfs des volljährigen Kindesmehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Gewöhnlicher Aufenthalt des Antragsgegners im Ausland, § 232 Abs. 3 Nr. 3 FamFG

Rz. 21 Die Rechtsverfolgung wäre erheblich erschwert, wenn Unterhaltsansprüche im Ausland verfolgt werden müssten, weil der Antragsgegner dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt unterhält. Die Regelung des § 232 Abs. 3 Nr. 3 FamFG bezweckt zur Vermeidung dieses Nachteils eine Erleichterung bei der Geltendmachung solcher Ansprüche, in dem sie bei Unterhaltssachen einen Antragstel...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / f) Einwand der Volljährigkeit

Rz. 160 Ein zur Zeit der Minderjährigkeit des Kindes ergangener Unterhaltstitel gilt fort, wenn das Kind volljährig wird. Es besteht Identität des Unterhaltsanspruchs volljähriger Kinder mit dem Minderjährigenunterhalt.[208] Der Unterhaltsschuldner kann nicht mittels eines Vollstreckungsabwehrantrags nach § 767 ZPO gegen den Titel vorgehen (vgl. § 244 FamFG). Die Vorschrift ...mehr

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FF 09/2023, Reform des Unte... / 2. Angleichung des Betreuungsunterhalt verheirateter und nicht verheirateter Eltern

Neben der Änderung des Kindesunterhalts schlägt das Papier auch Änderungen im Betreuungsunterhalt vor. Betreuungsunterhalt ist der Unterhalt, den ein Elternteil dem anderen Elternteil zu erbringen hat, der wegen Betreuung des gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit aufgeben oder reduzieren muss. Das geltende Recht behandelt getrennt lebende Eltern beim Betreuungsunterhalt ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Bedeutung der Gesetzesänderung zum 1.3.2013

Rz. 122 Seit dem 1.3.2013 ist eine gesetzliche Neuregelung des § 1587b Abs. 1 BGB in Kraft. Absatz 1 betrifft die mögliche Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs; über § 1578b Abs. 2 S. 2 BGB gilt diese Neuregelung jedoch auch für die Unterhaltsbefristung. Rz. 123 Der Gesetzesbegründung folgend geht der BGH davon aus, dass lediglich seine bisherige Rechtsprechung ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (c) Grundsicherung

Rz. 870 Es entspricht in Anbetracht der Unterhaltsleistungen, die Eltern einem erwerbsunfähigen Kind gegenüber bis zu dessen Volljährigkeit erbringen, der allgemeinen Pflicht zur Rücksichtnahme und Loyalität (Gegenseitigkeitsprinzip), wenn ein volljähriges Kind darauf verwiesen wird, vorrangig die Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.[1218] Es muss sich daher die – etwa nach...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Abänderungsverfahren gegen sonstige Unterhaltstitel

Rz. 240 Für die Abänderung von Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden, die eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten, gilt § 239 FamFG. Rz. 241 Danach unterliegt die Abänderbarkeit eines Vergleichs weder einer Wesentlichkeitsgrenze noch einer zeitlichen Beschränkung. Die Vertragspartner eines Vergleichs können die Kriterien der Abän...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Das volljährige Kind im Haushalt eines Elternteils

Rz. 901 Lebt das volljährige Kind im Haushalt eines getrennt lebenden Elternteils, schulden beide Elternteile entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen dem Kind Barunterhalt, da Betreuungsunterhalt dem volljährigen Kind nicht mehr geschuldet wird.[1253] Allerdings scheidet die Inanspruchnahme auf Barunterhalt des Elternteils, bei dem das Kind lebt, in der Reg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Einsatz des Vermögens

Rz. 874 Nach § 1602 Abs. 2 müssen Volljährige anders als minderjährige Verwandte den Stamm ihres Vermögens grundsätzlich nicht verwerten, da dieses Vermögen dem späteren Aufbau einer eigenen Lebensstellung dienen soll. Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn die Eltern den Unterhalt des Kindes nicht ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts leisten können (§ 1603 Abs. 2 ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Auskunftsverweigerung, § 243 Nr. 2

Rz. 523 Eine unterlassene oder ungenügende Auskunftserteilung kann kostenrechtlich sanktioniert werden.[704] Bedeutung hat, inwieweit die ungenügende Auskunft kausal für den gerichtlichen Misserfolg im Unterhaltsverfahren geworden ist. Ratio legis der Vorschrift ist, dass gesetzliche Unterhaltsansprüche im Interesse aller Beteiligten nach Möglichkeit bereits außergerichtlich...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / e) Auswirkungen freiwilliger Unterhaltszahlungen

Rz. 280 Nicht einheitlich beantwortet wird die Frage, welche Auswirkungen freiwillige Zahlungen des Unterhaltspflichtigen in Kenntnis des Verwirkungsgrundes haben: Zitat Leistet der Unterhaltspflichtige in Kenntnis des Vorliegens eines Verwirkungsgrundes jahrelang weiter Unterhalt, kann er sich nicht auf Verwirkung berufen.mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / III. Auskunftsanspruch

Rz. 72 Der Auskunftsanspruch gem. § 1605 Abs. 1 BGB ist nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB gegeben. Zu berücksichtigen ist aber, dass sich die Höhe des Unterhaltsanspruchs des betreuenden Elternteils ausschließlich nach dessen Lebensstellung richtet. Mitunter ist daher eine Auskunft nicht unterhaltsrelevant, so dass auch kein Anspruch besteht. Anders liegt es freilich, wenn die Mu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sozialleistungen wegen Körper- und Gesundheitsschäden

Rz. 670 Bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruches wird vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen der Höhe der Sozialleistungen für Körper- und Gesundheitsschäden entsprechen. Dies gilt für den Berechtigten und den Verpflichteten in gleicher Weise. Damit sind alle Zahlungen erfasst, die Mehrbedürfnisse pauschal ausgleichen, wie z.B.mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / VI. Beweislast

Rz. 80 Die Beweislast folgt auch betreffend des Unterhaltsanspruchs nach § 1615l BGB den allgemeinen Grundsätzen. Für den Anspruch nach § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB hat die Mutter lediglich ihre Bedürftigkeit zu beweisen. Im Rahmen des Anspruchs nach § 1615l Abs. 1 S. 2 BGB bedarf es des Beweises, dass die geltend gemachten Kosten und Aufwendungen infolge der Schwangerschaft und E...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Wesentlichkeit

Rz. 305 Nach § 238 Abs. 1 S. 2 FamFG ist weitere Voraussetzung einer Abänderung die wesentliche Veränderung der der vorausgegangenen Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse. Fehlt die Behauptung einer solchen Veränderung, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen. Erweist sich diese Behauptung als unrichtig oder unwesentlich, ist der Abänder...mehr