Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 1239 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[1297] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstä...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Deckung des eigenen Lebensbedarfs durch Einkommen

Rz. 838 Der Lebensbedarf des Unterhalt begehrenden Verwandten kann sowohl durch eigene (fiktive) Einkünfte (§ 1602 Abs. 1) gedeckt sein. aa) Deckung des Lebensbedarfs durch eigene Einkünfte Rz. 839 Nach § 1602 Abs. 1 ist nur derjenige Verwandte unterhaltsberechtigt, der außerstande ist, seinen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften teilweise oder insgesamt zu decken, und der auch...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Fiktives Einkommen als Erwerbsersatzeinkommen

Rz. 855 Nach dem Eigenverantwortungsprinzip des § 1602 obliegt demjenigen, der einen Verwandten aufgrund eines Unterhaltstatbestands berechtigt in Anspruch nimmt, zunächst seine Arbeitskraft zu verwerten sowie zumutbare Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.[1194] Verletzt der Unterhalt begehrende Verwandte eine solche Obliegenheit, wird auf fiktive und somit anrechenbare Eink...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Dauer der Ehe als Billigkeitskriterium

Rz. 116 Praxistipp Zu unterscheiden ist bei der praktischen Behandlung der Fälle zwischen den Gesichtspunkten Diesen Unterschieden sollte auch beim Sachvortrag und bei der Argumentation Rechnung getragen werden. Rz. 117...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Abtrennung wegen außergewöhnlicher Verzögerung, § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 FamFG

Rz. 214 Der Scheidungsverbund kann einzelne Folgesachen enthalten, die sehr umfangreich und deshalb langwierig sind. Dennoch kann eine Scheidung grundsätzlich erst erfolgen, wenn alle Folgesachen entscheidungsreif sind, es sei denn, eine Abtrennung nach § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 FamFG ist möglich. Dies setzt eine außergewöhnliche Verzögerung des Scheidungsausspruchs und eine s...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 8. Einsatzzeitpunkt Betreuungsunterhalt

Rz. 1150 Der Grundsatz der Eigenverantwortung hat zur Folge, dass ein Anspruch auf Zahlung von Unterhalt regelmäßig nur dann gegeben ist, wenn ab Rechtskraft der Scheidung ohne zeitliche Lücke ein Unterhaltstatbestand vorlag. Ansonsten ist der Unterhaltsanspruch erloschen. Rz. 1151 Der Einsatzpunkt ergibt sich für die einzelnen Unterhaltstatbestände, wie sie in §§ 1571, 1572,...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums

Rz. 642 Die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums vergleicht die durchschnittlichen Löhne der verarbeitenden Industrie nach steuerlichen Gesichtspunkten.[841] Anhand dieser Gruppeneinteilung ist der Selbstbehalt nach deutschem Recht um ¼, ½ oder ¾ zu kürzen oder für bestimmte Länder in voller Höhe (1/1) zu erhalten.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Rangverhältnisse und Selbstbehalt

Rz. 1839 Rangfragen, also die Beantwortung der Frage, welche von mehreren Unterhaltsbedürftigen vor anderen von Unterhaltspflichtigen zu befriedigen sind, spielt so lange keine Rolle, wie der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, sämtliche Unterhaltsansprüche zu erfüllen. Dann wirken sich Rangverhältnisse nicht aus. Rz. 1840 Erst dann kommt der Nachrang eines Unterhaltsberech...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / D. Verjährung

Rz. 344 Da die Verwirkung bereits nach einem Jahr, die Verjährung aber frühestens nach drei Jahren eintreten kann, ist zunächst die – von Amts wegen zu beachtende – rechtsvernichtende Einwendung der Verwirkung zu prüfen, bevor die – geltend zu machende – Einrede der Verjährung greifen kann. Rz. 345 Zu unterscheiden ist dabei zwischenmehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Konkretes Berufsziel

Rz. 754 Unterhalt für ein Teilstudium wird nicht geschuldet. Eltern schulden nicht schlechthin irgendeine Ausbildung,[984] sondern nur Unterhalt und Kosten für die Ausbildung zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für einen anerkannten Beruf. Damit scheiden Berufsziele ohne gefestigten Ausbildungsgang bzw. solche, die als sozial minderwertig gelten, von vornherein aus. Ab...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation des Verpflichteten

Rz. 145 Aber auch die Interessen des Unterhaltspflichtigen sind für die Zumutbarkeitsabwägungen von Belang. Zitat BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12 [298] Wesentliche Aspekte im Rahmen der Billigkeitsabwägung sind neben der Dauer der Ehe insbesondere die in der Ehe gelebte Rollenverteilung wie auch die vom Unterhaltsberechtigten während der Ehe erbrachte Lebensleistung. B...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Kinderbetreuung

Rz. 425 Die Betreuung von Kindern beeinflusst maßgeblich die Möglichkeit und damit auch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet deshalb aus, wenn entsprechend den zu § 1570 BGB entwickelten Grundsätzen[447] eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in größerem Umfange erwartet werden kann. Rz. 426 Die frühere Auffassung des BGH, a...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1182 Eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersunterhalt ist nach § 1579 BGB wegen grober Unbilligkeit, insbesondere nach § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer möglich. Daneben ist auch – wie bei jedem nachehelichen Unterhaltsanspruch – eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach § 1578b BGB möglich. Maßgebend für eine solche Abwägung ist vorrangig die Frage ehebeding...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienunterhalt und Leistungsfähigkeit

Rz. 136 Nach § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, die zur Deckung des finanziellen Bedarfs erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen. Die Eheleute haben den durchschnittlichen finanziellen Bedarf konkret nach den Bedürfnissen und den Verhältnissen der jeweiligen Familie zu bemessen. Beträge, die sich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (1) Ausschlusstatbestände

Rz. 729 Die Zahlung des geschuldeten Unterhalts lässt den Unterhaltsanspruch nach § 362 BGB erlöschen, wenn sie erfolgt, bevor dem Unterhaltsberechtigten für den betreffenden Monat Sozialhilfe geleistet worden ist. Der Anspruch kann dann nicht mehr auf den Sozialhilfeträger übergehen. Ansprüche auf Sozialhilfe wie auf...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Abänderung

Rz. 2179 Die Abänderung nachehelichen Unterhalts ist in der Regel komplizierter als etwa die Abänderung von Kindesunterhalt. Deshalb sollten die Grundlagen der Unterhaltsbemessung noch genauer als beim Kindesunterhalt in die Vereinbarung aufgenommen werden. Dies sollte auch bedacht werden, wenn Unterhaltsleistungen an Erfüllung statt (§ 364 BGB) erbracht werden, z.B. Zins- un...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Härtegrund aus § 1579 Nr. 4 BGB (mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit)

Rz. 285 Mutwillig ist ein leichtfertiges, vom üblichen sozialen Standard abweichendes Verhalten, das sich auf die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken, negativ auswirkt. Ein solches tatbestandsrelevantes Verhalten kann z.B. dann vorliegen,mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / XI. Billigkeitskriterium der nachehelichen Solidarität

Rz. 135 Der BGH betont in ständiger Rspr., dass § 1578b BGB nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile beschränkt ist, sondern auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität [257] erfasst, die auch beim Aufstockungsunterhalt einer Befristung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgründen entgegenstehen kann.[258] Auch wenn keine ehebedingten Nachteile festste...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 6. Bestehen des Auskunftsanspruches

Rz. 203 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss bestehen und fällig sein. Daraus folgt, dass ein Auskunftsverlangen vor Ablauf der Frist des § 1605 Abs. 2 BGB nicht ausreicht, die Verzugswirkungen herbeizuführen.[406] Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Unterhaltsberechtigte darlegen kann, dass das Auskunftsverlangen zum damaligen Zeitpunkt ausnahmsweise, etwa wegen de...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Überdurchschnittliche wirtschaftliche Verhältnisse der Eltern/Konkrete Bedarfsbemessung

Rz. 674 Es gibt zwar grundsätzlich keine festgeschriebene Obergrenze für den Kindesunterhalt. Dennoch sind die Einkommensgruppen der Tabellen nach oben begrenzt: Für ein 5.101 EUR übersteigendes Nettoeinkommen verweist die DT auf die Bemessung nach den Umständen des Falles. Eine solche Pauschalierungsgrenze ist sachgerecht und erlaubt.[872] Rz. 675 Praxistipp Es handelt sich ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Änderung der Verhältnisse

Rz. 288 Die Abänderung einer Unterhaltsentscheidung ist begründet, wenn sich die nach § 238 Abs. 1 S. 2 FamFG vorzutragende wesentliche Veränderung der vorausgegangenen Entscheidung zugrundeliegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse bestätigt. Dabei können naturgemäß nur Tatsachen berücksichtigt werden, die nicht nach § 238 Abs. 2 FamFG ausgeschlossen sind.[388] S...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einheitlicher Unterhaltsanspruch

Rz. 908 Ungeachtet der Aufspaltung auf einzelne Tatbestände ist der nacheheliche Unterhaltsanspruch prozessual zunächst immer ein einheitlicher Anspruch. Ein Beschluss umfasst im Zweifel alle Tatbestände der §§ 1570 ff. BGB. Das gilt selbst bei abweisenden Beschlüssen. Ein im Unterhaltsverfahren unerörtert gebliebener Unterhaltstatbestand kann deshalb nur unter den besondere...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 1882 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 1883 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der be...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 841 Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit mindert den (Unterhalts-) Bedarf des Unterhalt begehrenden Verwandten nach Kürzung um Erwerbsaufwand und Mehrbedarf[1176] in vollem Umfang. Gleiches gilt für solche Einkünfte, die unter Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit nicht erzielt worden sind.[1177] Rz. 842 Praxistipp Die bedarfsmindernde Wirkung der Einkünfte des Unter...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Berechnung mit Beispielen

Rz. 431 Reicht das Einkommen des Unterhaltsschuldners nicht aus, um alle gleichrangigen Ansprüche minderjähriger und privilegiert volljähriger Kinder zu befriedigen, ist sein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen nach Abzug des notwendigen Selbstbehalts (=Verteilungsmasse) zu gleichen Teilen auf die Berechtigten zu verteilen. Zu diesem Zweck wird der Unterhaltsbedarf des ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltsverzicht

Rz. 354 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360 a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.[370] Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht ko...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Wegfall des Bereicherungsanspruchs nach § 818 Abs. 2 BGB

Rz. 238 Soweit der Unterhaltsempfänger nach § 818 Abs. 3 BGB entreichert ist, entfällt ein Bereicherungsanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB. Dies ist der Fall, wenn der Unterhalt vollständig für den Lebensbedarf verbraucht worden ist. In diesen Fällen ist der Unterhaltsempfänger nicht mehr bereichert.[237] Rz. 239 Dafür ist zwar der Unterhaltsempfänger beweispflichtig.[238] Er mus...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1586 Bei der Bedarfsbemessung steht jedem Ehegatten die Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens zu. Dies folgt aus dem Grundsatz gleicher Teilnahme der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard.[1713] Rz. 1587 Das BVerfG hat den Grundsatz hälftiger Teilung des zur Verfügung stehenden Einkommens zwischen Eheleute daraus geschlossen, dass grundsätzlich die von beiden Ehegatten...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Erheblichkeit unterschiedlicher Einkünfte

Rz. 1289 Bei lediglich geringfügigen Einkommensunterschieden scheidet der Anspruch aus. Eine allgemeine Grenze für die Frage der Geringfügigkeit lässt sich jedoch nicht festlegen. Hier kommt es auf die konkreten Einkommensverhältnisse im Einzelfall an. Je beengter die wirtschaftlichen Verhältnisse sind, desto eher ist von einer Erheblichkeit der Einkommensunterschiede auszuge...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Sonderbedarf

Rz. 550 Voraussetzung für eine Feststellung des Bedarfs als Sonderbedarf ist, dass es sich um einen Regelmäßig außergewöhnlich hoher Bedarf, z.B. wegen Behinderung und unregelmäßiger, nicht außergewöhnlich hoher Bedarf...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 336 Grundsätzlich muss auch im Abänderungsverfahren nach § 238 FamFG der Antragsteller die Grundlagen des früheren Unterhaltstitels und die inzwischen eingetretenen Veränderungen darlegen und beweisen.[507] So hat z.B. der Unterhaltsverpflichtete als Antragsteller darzulegen, dass sich seit Abschluss des vorangegangenen Unterhaltsverfahrens die Verhältnisse so geändert ha...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 2068 Grundsätzlich ist im familiengerichtlichen Verfahren zur Scheidung einer Ehe Vorsorgeunterhalt erst mit Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens nicht mehr obsolet, da der Versorgungsausgleich vom 1. desjenigen Monats an entfällt, zu dem der von einem Ehepartner gestellte Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird.[2194] Von diesem Zeitpunkt an besteht jedoch ein...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Verbraucherinsolvenz

Rz. 438 Nach Auffassung des BGH obliegt dem Unterhaltsschuldner bei verschärfter Leistungspflicht grundsätzlich die Einleitung der Verbraucherinsolvenz, wenn und soweit dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder insofern sicherzustellen, als der Unterhaltszahlung Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird.[591] ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Leistung einer Geldrente

Rz. 75 In drei Ausnahmefällen kann jedoch der Anspruch auf Familienunterhalt auf die Zahlung einer Geldrente gerichtet sein: Jeder Ehegatte hat Anspruch auf einen Geldbetrag, über den er zur Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse frei verfügen kann.[88] Dieser Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens beider Partner als Taschengeld steht bei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1280 § 1573 Abs. 2 BGB enthält eine Lebensstandardgarantie. Der seiner Erwerbsobliegenheit genügende Unterhaltsberechtigte soll zusätzlich Unterhaltsansprüche geltend machen können, um den eheangemessenen Lebensstandard auch nach der Scheidung zu sichern.[1353] Nach dem bis zum in Kraft tretenden Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes vom 1.1.2008 geltenden Recht ist dieser An...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / III. Der Vergleich im Unterhaltsanordnungsverfahren

Rz. 422 Häufig wird im AO-Verfahren ein Vergleich geschlossen. Dies ist auch vom Gesetzgeber gewollt. § 246 Abs. 2 FamFG bestimmt nämlich, dass die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Streitbeilegung geboten erscheint. Die Verhandlungssituation erleichtert das Zustandekommen von Unterhaltsverei...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 322 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast [572] für Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen. Erleichtert wird ihm die Beweisführung aber dadurch, dass die Unterhaltsberechtigte ihrerseits Umstände vorbringen und gegebenenfalls beweisen muss, die für ihre Bedürftigkeit ursächlich sind, so zum Beispiel, dass sie trotz ausreichender...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Erstmalige Unterhaltsfestsetzung

Rz. 501 Nach § 249 Abs. 2 FamFG findet das vereinfachte Verfahren nicht statt, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung des Antrags oder einer Mitteilung über seinen Inhalt an den Antragsgegner ein Gericht über den Unterhalt entschieden hat, ein solches Verfahren anhängig[682] oder auf andere Weise ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Unterhaltstitel errichtet worden ist (Unterha...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Dauer der Ehe

Rz. 463 Die Dauer der Ehe kann insofern eine entscheidende Rolle spielen, als zu prüfen ist, inwieweit der Berechtigte durch die Ehe eine Unterbrechung seiner Arbeitstätigkeit vorgenommen hat. Je länger diese Unterbrechung gedauert hat, desto mehr muss dies bei der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und bei der Gesamtbewertung eine Rolle spielen.[484] Umgekehrt ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion

Rz. 680 Die Sozialleistungen von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sind in ihrem Leistungszweck jeweils dahingehend zu unterscheiden, ob sie eine Lohnersatzfunktion oder Ersatzfunktion für Unterhalt darstellen. Die Zuordnung entscheidet, ob und in welchem Umfang Sozialleistungen unterhaltsrechtlich als Einkommen anzurechnen sind. Stellen solche Leistungen eine Lohner...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Unterhaltsansprüche ab Rechtshängigkeit

Rz. 187 Gesetzlich übergegangener Unterhalt zwischen Rechtshängigkeit des gerichtlichen Unterhaltsantrags und dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monatsletzten ist wie folgt abzuwickeln: Für diesen Anspruch hat der Hilfeempfänger zwar keine Sachbefugnis (keine Aktivlegitimation), er darf diese Ansprüche aber im Unterhaltsverfahren gleichwohl weiterhin geltend ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Fiktive Steuerberechnung in der Rechtsprechung

Rz. 1010 Der BGH hat nicht immer konsequent das In-Prinzip angewendet. So hat er eine fiktive Steuerberechnung in einem Fall zugunsten des Unterhaltsschuldners zugelassen, der erhebliche Verluste aus einem Bauherrenmodell ausgewiesen hatte.[813] Die fiktive Steuerlast wurde dort vom Unterhaltseinkommen abgezogen. Auch nimmt die Rechtsprechung stets eine fiktive Steuerberechn...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt

Rz. 843 Zu unterscheiden ist gleichwohl der Verzicht von der Nichtgeltendmachung. Die Nichtgeltendmachung kann dann vereinbart werden, wenn eine nachvollziehbare Begründung vorhanden ist, die in der Urkunde aber konkret aufzunehmen ist. Rz. 844 Muster 3.63: Nichtgeltendmachung des Trennungsunterhalts Muster 3.63: Nichtgeltendmachung des Trennungsunterhalts … Beide[843] Ehegatte...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 1316 Die Begründung des Antrags "Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit" ist folgendermaßen zu modifizieren: Muster 3.85: Zahlungsantrag Aufstockungsunterhalt Muster 3.85: Zahlungsantrag Aufstockungsunterhalt Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB geltend.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ii) Mehrstufige Ausbildungen, insb. die sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle

Rz. 799 Der BGH[1092] hat für diejenigen Fälle, in denen das Kind nach der Hochschulreife zunächst eine praktische Ausbildung durchlaufen hat, und die Eltern sodann ein sich hieran anschließendes Hochschulstudium finanzieren sollen (sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle), in gefestigter Rechtsprechung Grundsätze entwickelt. Danach umfasst der Unterhalt für eine letztlich doch einh...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Maßgeblich ist der Termin der "letzten" mündlichen Verhandlung

Rz. 199 Für die Frist nach § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Termins zur "ersten" mündlichen Verhandlung an.[231] Maßgeblich ist der Termin der "letzten" mündlichen Verhandlung.[232] Abzulehnen ist daher die Auffassung, die aufgrund der Einheit der mündlichen Verhandlung ausschließlich auf den ersten Verhandlungstermin abstellt.[233] Dieses Verständ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Grundsätze zum Betreuungsunterhalt

Rz. 1060 Gem. § 1570 Abs. 1 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für drei Jahre nach Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruches verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / F. Die einstweilige Unterhaltsanordnung, § 246 FamFG

Rz. 388 Die Bedeutung der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen ist groß; Unterhalt ist nämlich regelmäßig sehr eilig. Dies ist auch dem Gesetzgeber bekannt gewesen, weshalb der Antragsteller das ansonsten für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche dringende Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden (vgl. § 49 Abs. 1 FamFG) nicht darlegen und glaubhaft m...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Bedarfsminderung durch Wohnvorteil

Rz. 639 Nutzt der Berechtige eine in seinem Eigentum stehende Wohnung oder ein Haus, sind ihm die Nutzungsvorteile anzurechnen. Bei lastenfreiem Eigentum, bei dem ein Abzug für Zins- und Tilgungsaufwand nicht erfolgt, handelt es sich grundsätzlich um (zusätzliches) Einkommen in Höhe der Marktmiete.[686] Einzuschränken ist, dass nur ein angemessener Nutzungsbetrag anzurechnen ...mehr