Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Einsatzzeitpunkt

Rz. 1398 Wie der Anspruch auf Betreuungsunterhalt enthält § 1576 BGB keinen Einsatzzeitpunkt, sodass bei späterer Geltendmachung die "Unterhaltskette" nicht lückenlos vorhanden sein muss.[1449] Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Scheidung wird im Rahmen der Billigkeitsprüfung ein Unterhaltsanspruch allerdings zu versagen sein.[1450] Der Grund besteht darin, dass mit zuneh...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / III. Übergang in das streitige Verfahren nach § 255 FamFG

Rz. 517 § 255 FamFG knüpft an die Regelung des § 254 FamFG an und ordnet für den Fall des Antrags eines Beteiligten die Durchführung des streitigen Verfahrens an, soweit Einwendungen nach § 252 Abs. 1 S. 3 FamFG nicht zurückzuweisen oder nach § 252 Abs. 2–5 FamFG zulässig sind. Wurde von einem Beteiligten das streitige Verfahren beantragt, ist vom Gericht wie nach Eingang ei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Leistung in der Absicht des Ersatzverlangens

Rz. 528 Auch im Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen den Elternteilen und dem gemeinsamen Kind gilt die durch § 1360b aufgestellte Vermutung, dass der Ehegatte, der für den Unterhalt eines gemeinsamen Kindes aufgekommen ist, nicht die Absicht hat, den gezahlten Unterhalt vom anderen Ehegatten zurückzufordern.[698] Rz. 529 Praxistipp Die Vermutungsregel des § 1360b gilt über § ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Kompensation durch Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 93 Mehrere Entscheidungen stellen für die "Kompensation" auf Seiten der Berechtigten darauf ab, dass sie Vorteile erlangt hat in Form von vermögenswerten Leistungen, die in ihre Altersversorgung fließen. Zitat Zwar kann ein ehebedingter Nachteil auch im Zeitraum nach der Zustellung des Scheidungsantrags entstehen, wenn die Ehef...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Familienunterhalt

Rz. 4 Danach hatte der Ehemann der Ehefrau nach Maßgabe seiner Lebensstellung, seines Vermögens und seiner Erwerbsfähigkeit Unterhalt zu gewähren. Umgekehrt galt dies nicht in gleicher Weise. In Satz 2 des § 1360 BGB a.F. hieß es: Zitat Die Frau hat dem Manne, wenn er außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, den seiner Lebe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Der Grundsatz der Eigenverantwortung, § 1569 BGB

Rz. 19 Schon früher galt der – verfassungsgemäße – Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe, sodass nach der Systematik ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht die Regel, sondern die Ausnahme sein sollte. Zudem bestand ja seit dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz vom 20.2.1986 bereits – wenn auch unter engen Voraussetzungen – die Möglichkeit, nacheheliche Unterhaltsan...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / IV. Kürzung des Fehlbedarfs

Rz. 1931 Kommt es aufgrund der Billigkeitsabwägungen zu einer Änderung im Soll- und/oder Haben-Bereich, ist neu festzustellen, ob gleichwohl ein ungedeckter Restbedarf verbleibt. Rz. 1932 Sind nach neuer Verrechnung die Deckungsmasse (Haben-Bereich) und der Bedarfsbereich (Sollbereich) identisch oder übersteigt die Deckungsmasse den Bedarfsbereich, liegt kein Mangelfall vor. ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 1761 Nach § 1577 Abs. 2 S. 1 BGB verbleiben Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit dem Berechtigten anrechnungsfrei, soweit sie zusammen mit dem eigenen Einkommen aus zumutbarer Arbeit und dem geschuldeten Unterhalt den vollen Unterhalt nicht übersteigen. Rz. 1762 Übt der Unterhaltsgläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte und n...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / E. Minderjährige Kinder

Rz. 15 Gemäß § 1601 sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Die weit überwiegende Zahl an Sachverhalten betrifft in diesem Zusammenhang die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern, insbesondere gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Rz. 16 Die nachfolgende Darstellung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes gegen s...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck

Rz. 1335 Hat ein – nunmehr geschiedener – Ehegatte in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen, besteht ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach § 1575 Abs. 1 BGB , wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vorhandene Möglichkeiten der Fremdbetreuung

Rz. 1097 Die mögliche Fremdbetreuung scheidet nur dann aus, wenn sie entweder nicht verlässlich oder nicht zumutbar ist. Nicht verlässlich ist die Fremdbetreuung nicht nur dann, wenn eine Betreuung nur von gelegentlich vorhandenen und ständig wechselnden Bezugspersonen sichergestellt werden soll.[1135] Rz. 1098 Nicht verlässlich ist eine Fremdbetreuung auch dann, wenn sie mit...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / i) Obliegenheit des Unterhaltsschuldners

Rz. 807 Nach Ansicht des BGH obliegt es dem Unterhaltsschuldner, mögliche Steuervorteile aus dem Realsplitting zu nutzen.[603] Dies gilt aber soweit sich die Verpflichtung aus einem Anerkenntnis oder einer rechtskräftigen Verurteilung ergibt, bzw. diese freiwillig erfüllt wird.[604] Da die steuerlichen Voraussetzungen des Realsplittings eine tatsächliche Unterhaltszahlung (§ 1...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Übergang von Betreuung zu Erwerbstätigkeit

Rz. 1113 Insgesamt wird deutlich, dass die Frage des Umfangs der zumutbaren Tätigkeit des ein Kind betreuenden Elternteils maßgeblich vom Alter und der Zahl der zu betreuenden Kinder, von der Inanspruchnahme des Sorgeberechtigten durch die Betreuung und der Möglichkeit einer anderweitigen Betreuung abhängt. Der Wortlaut des § 1570 Abs. 1 S. 2 BGB ("solange und soweit") legt ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Krankenvorsorge

Rz. 607 Ein getrenntlebender Ehegatte ist in der Regel, soweit er keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt und dadurch selbst krankenversichert ist, in der Familienversicherung nach § 10 SGB V mitversichert. Eine Notwendigkeit für die Geltendmachung von Krankenvorsorgeunterhalt besteht in diesen Fällen bei Getrenntleben nicht. Rz. 608 Übersteigt das Einkommen des ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 957 Die nacheheliche Unterhaltspflicht ist gem. § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Erben des Verpflichteten übergegangen. Dabei haftet der Erbe gem. § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB jedoch nicht über den Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Der Grund für die unterschiedliche Behandlung von Tre...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / IX. Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt

Rz. 797 Mit der Trennung von Eheleuten entsteht das Bedürfnis, vorrangig die Frage zu klären, wie die Einkünfte der Beteiligten verteilt werden müssen, um für beide und ggf. für die gemeinsamen Kinder das tägliche Auskommen zu sichern. Um nicht langwierig und mit ungewissem Ausgang klagen zu müssen, wird häufig versucht, unabhängig vom gesetzlich dem Einzelnen zustehenden Un...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 229 Etwas anderes gilt jedoch für die Einkünfte des minderjährigen Kindes, die es aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit erzielt. Rz. 230 Solche überobligatorischen Einkünfte des minderjährigen Kinds sind jedoch nicht grundsätzlich von der Anrechnung auf den Bedarf ausgenommen. Vielmehr ist die Prüfung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Anrechnung von überobligatorisc...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / e) Ausnahme bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs kraft Gesetzes?

Rz. 62 Welche Konsequenzen der kraft Gesetzes erfolgte Ausschluss des Versorgungsausgleichs auf die Möglichkeit der Anwendung des § 1578b Abs. 2 BGB hat, ist noch nicht abschließend entschieden. Rz. 63 Beim Ausschluss kraft Gesetzes macht der Gesetzgeber bewusst eine Ausnahme vom Halbteilungsgrundsatz. Soweit der gesetzliche Ausschlussgrund greift, wird eben nicht hälftig aus...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Wiederkehrende Leistungen, § 258 ZPO

Rz. 132 Der gerichtliche Unterhaltsantrag richtet sich auf Erlass eines Titels i.S.v. § 258 ZPO, der wiederkehrende Leistungen, nämlich Unterhalt, zum Gegenstand hat.[166] Unterhaltsanträge werden regelmäßig wie folgt formuliert: Muster 8.4: Unterhaltsantrag Muster 8.4: Unterhaltsantrag Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab dem 1. _____________________...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Vereinbarung über den Beginn von Erwerbstätigkeit

Rz. 830 Ist der unterhaltsbedürftige Ehegatte während der Ehezeit nicht erwerbstätig gewesen, weil entweder konkrete Umstände wie beispielsweise die Erziehung von Kindern ihn daran gehindert haben oder einvernehmlich keine Berufstätigkeit ausgeübt wurde, wird namentlich seitens des Unterhaltsverpflichteten ein Interesse daran bestehen, diesen Zustand nach Trennung der Beteil...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1196 Leidet ein – früherer – Ehepartner unter einer dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Krankheit, erstreckt sich die eheliche Solidarität [1234] auf den nachehelichen Zeitraum. Die Verantwortung der früheren Ehegatten füreinander erschöpft sich nicht nur im Ausgleich ehebedingter Nachteile. Allgemein kann vom – früheren – Ehepartner eine nacheheliche Solidarität erwar...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / dd) Abtrennungsbeschluss

Rz. 218 § 140 Abs. 6 FamFG ordnet an, dass die Entscheidung über die Abtrennung in einem gesonderten Beschluss erfolgt. Sie kann also nicht als Teil der Endentscheidung, mit der die Scheidung ausgesprochen wird, ergehen. Der Abtrennungsbeschluss ist nicht selbstständig anfechtbar, vgl. § 140 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 FamFG. Dies bedeutet aber nicht, dass der die Abtrennung ablehnende...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Zeitunterhalt

Rz. 2138 Beteiligte können sich selbstverständlich im Rahmen der Dispositionsmöglichkeiten auch über einen zeitlich beschränkten nachehelichen Ehegattenunterhalt verständigen. Eine solche Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:[2255] Rz. 2139 Muster 3.102: Zeitunterhalt Muster 3.102: Zeitunterhalt Vereinbarung zwischen Frau _________________________ und Herrn _____________________...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / IV. Maß des Trennungsunterhaltes

Rz. 509 Das Maß des eheangemessenen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB . Hierzu gehören insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.[530] Gemeint ist der volle Unterhalt, der während der Ehe zur Verfügung stand.[531] Rz. 510 Hinweis Das Maß des Trennungsunterhalts bestimmt sich nach den individuellen, ggf. begrenz...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Rückforderung aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 226 Die einstweilige Verfügung war nach Einführung des § 644ZPO weitgehend bedeutungslos geworden. Ist eine einstweilige Verfügung auf Unterhalt im summarischen Verfahren ergangen, erwächst diese ebenfalls nicht in materielle Rechtskraft.[229] Entsprechend dem einstweiligen Anordnungsverfahren gilt: Geht die einstweilige Verfügung über Bestand und Höhe des materiell-rech...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / dd) Vereinbarung zur Verlängerung des Basisunterhalts

Rz. 2100 Betreuungsunterhalt darf als Basisunterhalt für die drei ersten Lebensjahre des Kindes vertraglich nicht gekürzt werden. Umgekehrt sind Unterhaltsvereinbarungen jedoch möglich, die beispielsweise den Basisunterhalt nach § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB verlängern. Häufig wird dies kombiniert mit einer Höchstbegrenzung des Unterhalts außerhalb der gesetzlichen dreijährigen Zah...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Voraussetzungen

Rz. 358 Nach § 240 Abs. 1 FamFG kann die Abänderung einer rechtskräftigen Endentscheidung nach § 237 FamFG oder § 253 FamFG über eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen beantragt werden, sofern nicht bereits ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 FamFG gestellt worden ist. Der Zweck des § 240 FamFG erschließt sich au...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Anwendungsbereich

Rz. 103 Von der verfahrensrechtlichen Auskunftspflicht und Pflicht zur Belegvorlage werden die Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG umfasst, also Verfahren, welche die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht und die Ansprüche nach § 1615l oder § 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffen. Das bedeute...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Vorsorgeunterhalt wegen Krankheit und Pflege

Rz. 379 Während Beteiligte miteinander verheiratet sind, bleibt grundsätzlich die Mitversicherung der Ehegatten erhalten. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich hinsichtlich des Vorsorgeunterhalts wegen Krankheit und Pflege auch während der Trennungszeit zu einigen. Rz. 380 In einer Vereinbarung ist dann klarzustellen, ob und aus welchem Grund ein Anspruch des unterhaltsberech...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Vereinbarung zur Anrechnung von Einkünften

Rz. 2096 § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB gewährt einen Basisunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Für diese ersten drei Lebensjahre gilt der Vorrang elterlicher Betreuung.[2222] Auch dann, wenn eine Fremdversorgung möglich wäre, kann der betreuende Elternteil sich frei entscheiden, das Kind selbst zu betreuen oder auch alternativ einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.[22...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Auskunftsanspruch

Rz. 764 Dem getrenntlebenden Ehegatten steht nach §§ 1361 Abs. 4, 1605 BGB ein Auskunftsanspruch zu. Den – potenziell – Unterhaltsberechtigten trifft die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines etwaigen Unterhaltsanspruchs. Zweck des gesetzlichen Auskunftsanspruchs ist es daher, seiner Beweisnot abzuhelfen und ihn in die Lage zu versetzen, den Anspruch richtig zu bemes...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / VIII. Thesaurierte Gewinne im Familienrecht

Rz. 583 Häufig berufen sich Allein- oder Mitgesellschafter darauf, die Gesellschaft habe Gewinne nicht ausgeschüttet. Dabei beziehen sie sich allenfalls auf ihre auf die Angemessenheit zu Überprüfenden Geschäftsführergehälter. Thesaurierung von Gewinnen ist aber auch ein unterhaltsrechtliches Problem bei Einzelunternehmen! Rz. 584 Hinweis Thesaurierte Gewinne bei Körperschafte...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Rz. 1133 Grundsätzlich erbringt der betreuende Elternteil seinen Anteil am Unterhalt des Kindes durch tatsächliche Ausübung der Betreuung. Auch der betreuende Elternteil kann jedoch ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehaltes gezahlt werden kann und oh...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1188 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Umstände, die dem Berechtigten im konkreten Fall wegen Alters keine Erwerbstätigkeit mehr gestatten, träft der Unterhaltsberechtigte. Die Darlegungs- und Beweislast bezieht sich auch auf den maßgeblichen Einsatzzeitpunkt. Die daran zu knüpfenden Anforderungen dürfen zwar nicht überspannt werden;[1228] es ist...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / 3. Obhutswechsel

Rz. 34 Die Verfahrensstandschaft endet auch schon vor Rechtskraft der Scheidung, sobald das minderjährige Kind in die Obhut des anderen Elternteils kommt oder wenn dem auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Elternteil die alleinige Personensorge (nach vorheriger alleiniger Personensorge des anderen Elternteils oder nach vorheriger gemeinsamer Sorge) übertragen wird.[39] ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Rückforderung aufgrund einstweiliger Anordnung

Rz. 220 Einstweilige Anordnungen in Unterhaltssachen gem. § 246 FamFG gelten grundsätzlich über die Scheidungsrechtskraft hinaus. Sie bleiben in Kraft, bis eine anderweitige Regelung rechtskräftig wird.[217] Durch die Formulierung des Gesetzes in einstweiligen Anordnungssachen nach § 49 FamFG ("vorläufige Maßnahme") wird zum Ausdruck gebracht, dass das Hauptsacheverfahren ni...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Präklusion

Rz. 308 Nach § 238 Abs. 2 FamFG kann der Abänderungsantrag nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch – beim Versäumnisbeschluss – nicht möglich ist oder war. Wie § 767 Abs. 2 ZPO wird § 238 Abs. 2 FamFG als Präklusionsvorschrift zur Sicherung der Rechtskra...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 9. Dauer und Höhe der bisherigen Unterhaltszahlungen

Rz. 160 Auch Dauer und Höhe der – bisherigen – Unterhaltszahlungen spielt eine Rolle für die Möglichkeit der Befristung.[341] Dabei ist auch die Zeit der Trennung relevant.[342] Im Rahmen des § 1578b Abs. 2 BGB ist die Gesamtbelastung des Unterhaltspflichtigen durch den Unterhalt ein Billigkeitskriterium und wird auch durch den – etwa längere Zeit gezahlten – Trennungsunterha...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Gleichwertigkeit der Haushaltsführung

Rz. 146 Beide Eheleute haben nach § 1360 S. 1 BGB grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt zu leisten. Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung gelten nach § 1360 S. 2 BGB als gleichwertig. Die gleichwertige Verpflichtung der Ehegatten, einerseits durch Arbeit und durch das eigene Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 S. 1 BGB), andererseits d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Grobe Unbilligkeit

Rz. 1393 Die Zuerkennung eines Unterhaltsanspruches nach § 1576 BGB trägt absoluten Ausnahmecharakter. Die Versagung des Unterhaltes muss daher dem Gerechtigkeitsempfinden in ganz erheblicher Weise widersprechen.[1442] In der Praxis erfasst der Anspruch auf Zahlung von Billigkeitsunterhalt nach § 1576 vor allem den Fall der Betreuung nicht gemeinschaftlicher Kinder, also von ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Weitere Einwendungen

Rz. 512 Die weiteren möglichen Einwendungen des Antragsgegners gegen die Unterhaltsfestsetzung beziehen sich auf die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, den Zeitpunkt, ab dem Unterhalt gezahlt werden soll, in eingeschränktem Umfang auf die Höhe des Unterhalts, die Veranlassung zur Stellung des Antrags nach § 249 Abs. 1 FamFG, auf den Einwand der Erfüllung und mangelnd...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkurrenz zwischen mehreren Ehegatten

Rz. 182 Im Falle der Unterhaltsberechtigung eines früheren und eines jetzigen Ehegatten war vor Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes vom 1.1.2008 der frühere Ehegatte vorrangig. Der zweite Ehegatte blieb unberücksichtigt, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen nicht für den vollen Unterhaltsanspruch der ersten Ehefrau gereicht hat. Nunmehr kommt es nicht au...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Obhutswechsel

Rz. 143 Die Verfahrensstandschaft endet auch schon vor Rechtskraft der Scheidung, sobald das minderjährige Kind in die Obhut des anderen Elternteils kommt oder wenn dem auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Elternteil die alleinige Personensorge (nach vorheriger alleiniger Personensorge des anderen Elternteils oder nach vorheriger gemeinsamer Sorge) übertragen wird. In b...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Der negative Feststellungsantrag, § 256 ZPO

Rz. 421 Lange Zeit wurde die Meinung[621] vertreten, der negative Feststellungsantrag sei unzulässig. Der Unterhaltsschuldner könne ein Hauptsacheverfahren nach § 52 Abs. 2 FamFG erzwingen;[622] damit werde auf einfachere Art und Weise dasselbe erreicht wie mit einem Feststellungsbeschluss, dass kein Unterhalt geschuldet werde. Nach nunmehr wohl h.M. ist ein negativer Festste...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Zuvielleistung, § 1360a BGB

Rz. 218 Hat ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag geleistet, als seiner Verpflichtung entsprach, kann er in der Regel zu viel geleistete Beträge nicht zurück verlangen. Der Grund liegt darin, dass Eheleute nach der Lebenserfahrung gemeinsam wirtschaften und daher von einem Verzicht auf Ersatzansprüche auszugehen ist. Im Zweifel ist daher anzunehmen, da...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Einsatz des Vermögens

Rz. 874 Nach § 1602 Abs. 2 müssen Volljährige anders als minderjährige Verwandte den Stamm ihres Vermögens grundsätzlich nicht verwerten, da dieses Vermögen dem späteren Aufbau einer eigenen Lebensstellung dienen soll. Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn die Eltern den Unterhalt des Kindes nicht ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts leisten können (§ 1603 Abs. 2 ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Bedarf des zusammenlebenden Ehegatten

Rz. 200 Der Ehegatte ist seinen Schwiegereltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Im Hinblick auf deren nachrangige Unterhaltsansprüche muss der Ehegatte deshalb keine Schmälerung seines angemessenen Bedarfs hinnehmen.[202] Dies gilt unabhängig davon, ob dem Unterhaltsverpflichteten mehr oder aber weniger verbleibt, als seinem Ehegatten zur Verfügung steht. Der Pflichtige...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Anwendungsbereich

Rz. 498 Das sog. vereinfachte Verfahren zur Unterhaltsfestsetzung ist geregelt im 3. Unterabschnitt des Verfahrens in Unterhaltssachen, d.h. in den §§ 249–260 FamFG.[679] Rz. 499 Der Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder kann in diesem Verfahren schnell und preiswert gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten tituliert werden. Der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss wird nach § 25...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Sonstige schwerwiegende Gründe

Rz. 1392 Schwerwiegende Gründe müssen nicht ehebedingt sein.[1439] Die Gründe müssen auch zum Verhalten des in Anspruch genommenen Ehegatten keinen sachlichen Bezug aufweisen.[1440] Die Gründe müssen jedoch in ihrer Bedeutung den Tatbeständen der §§ 1570 ff. BGB vergleichbar sein. Auch wenn die schwerwiegenden Gründe nicht ehebedingt sein müssen, bildet die Ehebedingtheit ein...mehr