Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Die Selbstbehalte

Rz. 297 Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) begrenzt die Leistungspflicht und damit die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, indem das Tatbestandmerkmal des § 1603 Abs. 1 "außerstande" die Grenze zieht zwischen dem Betrag seines Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für sich verbleiben muss, weil er ihn zur Deckung seines eigenen Bedarfs benötigt, und dem der für die Za...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 1414 Der Unterhaltsanspruch nach § 1576 BGB besteht, solange und soweit aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Die Entscheidung über die Höhe und die Dauer des Anspruches ist im Rahmen der Billigkeitsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Für die Anwendung der Regeln zur Begrenzung und Befristung des § 1578 BGB ist daher kein Raum.[1473] Rz....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (2) Beschränkungen des Anspruchsübergangs

Rz. 731 Die Vorschrift regelt den Übergang von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder, die wegen Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII Eingliederungshilfe oder wegen Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61 SGB XII Hilfe zur Pflege und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, gegen ihre Eltern in wesentlichen Punkten neu. Wird den Kind...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 1232 Die Texte unter Rdn 447 ff. "Unterhalt für einen getrenntlebenden Ehegatten wegen Krankheit oder Alters" sind nur dahingehend zu modifizieren, dass sich der Unterhaltsanspruch nach Scheidung nicht mehr aus § 1361 BGB ergibt, sondern aus § 1572 BGB.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Rz. 7 In § 1578 BGB a.F. hieß es wörtlich: Zitat Der allein für schuldig erklärte Mann hat der geschiedenen Frau den standesgemäßen Unterhalt insoweit zu gewähren, als sie ihn nicht aus den Einkünften ihres Vermögens und, sofern nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten gelebt hatten, Erwerb durch Arbeit der Frau üblich ist, aus dem Er...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 6. Härtegrund aus § 1579 Nr. 6 BGB (gröbliche Verletzung der Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen)

Rz. 300 Der Härtegrund des § 1579 Nr. 6 BGB ist erfüllt, wenn der Unterhaltsberechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat. Es handelt sich um eine Konkretisierung der allgemeinen Härteklausel, die § 1587c Nr. 3 BGB a.F. nachgebildet ist. Dabei ist anerkannt, dass ein Ehegatte, der nach der Gestaltun...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Beschwerdeberechtigung

Rz. 469 Erforderlich ist allerdings die Beschwerdeberechtigung im Sinne des § 59 FamFG. Hat der Beschwerdegegner im Ausgangsverfahren sein rechtliches Ziel vollumfänglich erreicht und kann er auch einen nachträglich erhöhten Unterhaltsbedarf nicht geltend machen, so ist für eine Anschlussbeschwerde kein Raum. Die Anschlussbeschwerde muss also mehr erstreben als nur die reine...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Der Vermögensstamm

Rz. 242 Nach § 1602 Abs. 2 muss das minderjährige Kind sein Vermögen als solches, also den Vermögensstamm, anders als die Vermögenserträge, nicht für Unterhaltszwecke verwenden. Dies gilt wenn und soweit der/die Unterhaltspflichtige(n) bei Berücksichtigung seiner/ihrer sonstigen Verpflichtungen den Unterhalt ohne Gefährdung seines/ihres eigenen angemessenen Bedarfs in der La...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Kostenvorschussverfahren

Rz. 780 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Das Verfahren unterliegt dem Antragserfordernis, d.h. der Ehepartner muss einen bestimmt...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Vertretung im Unterhaltsverfahren beim Wechselmodell

Rz. 138 Der BGH[173] geht nach neuer Rechtsprechung davon aus, dass durch gerichtliche Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils ein Wechselmodell angeordnet werden kann.[174] Entscheidender Maßstab ist das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl. Allerdings ergeben sich beim Wechselmodell vielfältige Probleme, wenn Unterhalt für die betroffene...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / II. Anwendungsbereich

Rz. 222 Eine Abänderung kann gem. § 238 FamFG beantragt werden, wenn eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung des Gerichts eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen enthält. Hierunter fällt auch jede Art von Endurteilen, welche gem. den bis zum 31.8.2009 anzuwendenden zivilprozessualen Vorschriften ergangen sind.[263] Nicht statthaft ist der Antrag dagegen bei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 1010 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 1011 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Pflichtteilsverzicht und § 1586b BGB

Rz. 959 Welche Auswirkungen ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag gem. § 2346 BGB auf die Rechte aus § 1586b BGB hat, ist außerordentlich umstritten. Weite Teile der Literatur gehen davon aus, dass ein Erbverzichtsvertrag ebenso wie ein Pflichtteilsverzichtsvertrag die Haftung des Erben des unterhaltspflichtigen Ehegatten entfallen lasse. Etwas anderes soll danach nu...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / VII. Die Abänderungsentscheidung

Rz. 364 Im Tenor der Abänderungsentscheidung muss der abzuändernde Titel, der Abänderungsbeginn, gegebenenfalls auch das Abänderungsende, und der bestimmte Betrag, auf den der Unterhalt abgeändert wird, aufgeführt werden. Auch kann die Abänderung auf einen bestimmten Zeitraum befristet werden.[550] Die Entscheidung über die Kosten richtet sich nach § 243 FamFG und erfolgt nac...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Rechtsfolgen des § 1611 Abs. 1

Rz. 935 Regelmäßig ist der angemessene Unterhalt, sofern einer der Tatbestände des § 1611 Abs. 1 Satz 1 vorliegt, auf einen Beitrag zum Unterhalt (Billigkeitsunterhalt) zu begrenzen. Ist im Einzelfall ausnahmsweise aus besonderen Gründen auch noch die Zahlung dieses begrenzten Unterhaltsbeitrages grob unbillig, kann die Unterhaltspflicht insgesamt entfallen (§ 1611 Abs. 1 Sa...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Rz. 658 Mit Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten bzw. mit Wegfall der Privilegierung nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 trifft die Unterhaltsverpflichteten nicht mehr eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und/oder die Verpflichtung alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für den beiderseitigen Unterhalt zu verwenden. Den unterhaltspflichtigen Elternteilen wird jeweils de...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 1175 Weitere Voraussetzung zur Erlangung von Altersunterhalt nach § 1571 BGB ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1571 Nr. 1–3 BGB, also Scheidung, Beendigung der Kindesbetreuung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572, 1573 BGB . Es muss eine geschlossene "Anspruchskette" im Sinne des durchgehenden Fehlens einer Erwerbsobliegenheit vorliegen. Entweder muss...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Inhalt des Auskunftsverlangens

Rz. 198 Die Aufforderung zur Auskunft muss zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs erfolgt sein. Rz. 199 Nicht ausreichend ist hier lediglich ein allgemeines Auskunftsverlangen; dass nicht auf eine bestimmte Unterhaltslage hinweist. Vielmehr muss der jeweilige Unterhaltsberechtigte genau bezeichnet werden, dessen Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden soll. Das A...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 1302 § 1573 Abs. 1 BGB, der den Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit behandelt, enthält im Wortlaut den Einsatzzeitpunkt "Scheidung der Ehe". Ein solcher Hinweis fehlt in § 1573 Abs. 2 BGB. Der BGH verweist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass die in § 1573 Abs. 3 und 4 BGB enthaltenen Regelungen nicht verständlich wären, wenn für den Anspruch nach § 1573 Abs...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung

Rz. 1040 Werden Beschlüsse oder auch vollstreckbare Urkunden oder Titel im einfachen Verfahren durch ein Abänderungsverfahren rückwirkend geändert, entfällt nachträglich der rechtliche Grund zur Zahlung. Dem Unterhaltsgläubiger steht ein Rückforderungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 S. 2, 1. Alt. BGB zu.[1065] Rz. 1041 Wird ein Hauptsachetitel...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Einzelfälle

Rz. 1403 Hat der Unterhaltsberechtigte für den anderen Ehepartner besondere Opfer erbracht, kann dies zu einem Unterhaltsanspruch nach § 1576 BGB führen. Hierzu gehört etwa die Pflege von Angehörigen des anderen Ehepartners. Hat der Unterhaltsberechtigte etwa jahrelang Eltern des Ehegatten gepflegt, ist unabhängig von der Frage eines unbefristbar auszugleiche...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / II. Verbundvoraussetzungen für einen Antrag

Rz. 194 Die Einleitung des Scheidungsverbunds setzt einen entsprechenden Antrag voraus; erforderlich ist, dass bei einem anhängigen Scheidungsantrag eine isolierte verbundfähige Familiensache anhängig gemacht wird, für die eine Entscheidung für den Fall der Scheidung begehrt wird. Folgender Antrag ist ausreichend: Muster 8.5: Einleitung des Scheidungsverbunds Muster 8.5: Einle...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / B. Verzug (Durchsetzung von Unterhaltsrückständen)

Rz. 186 In der Praxis wird die wirtschaftliche Bedeutung des Verzugs leider zu wenig beachtet. In einem normalen Zivilprozess hat der Verzug in Form der Verzugszinsen jedenfalls dann keine Bedeutung, wenn die Forderung zeitnah beglichen wird. Unterhalt als Dauerschuldverhältnis kann für zurückliegende Zeiträume jedoch nur dann eingefordert werden, wenn der Unterhaltsschuldne...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / II. Der Antrag, § 51 Abs. 1 FamFG

Rz. 395 Der Erlass einer einstweiligen Unterhaltsanordnung setzt einen bestimmten vollstreckungsfähigen Antrag voraus. Insoweit unterscheidet sich die einstweilige Unterhaltsanordnung nicht von einem Hauptsacheverfahren bzw. Hauptsacheantrag. Folgende Antragstellung ist möglich: Muster 8.9: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterhaltsanordnung Muster 8.9: Antrag auf Erlass...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 504 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Härtegrund aus § 1579 Nr. 5 BGB (Verletzung von Vermögensinteressen)

Rz. 293 Wer Unterhalt beansprucht, muss auf die Vermögensinteressen des Pflichtigen Rücksicht nehmen. Der den Unterhalt geltend machende Ehegatte hat alles zu unterlassen, was dem anderen die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschwert oder unmöglich macht.[527] Setzt er sich mutwillig über diese Verpflichtungen hinweg, kann dieses Verhalten den Härtegrund nach § 1579 Nr. 5...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 8. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1419 Der Unterhalt begehrende Ehegatte muss die zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Umstände darlegen und beweisen. Also sowohl das Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes als auch die Tatsache, dass wegen dieses schwerwiegenden Grundes eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur teilweise zu erwarten ist. Zudem hat der Berechtigte die grobe Unbilligkeit einer Versagung ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Temporärer Wahlgerichtsstand bei Anhängigkeit des Kindesunterhalts

Rz. 17 Die Geltendmachung von Kindesunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) sowie eines Anspruchs, der eine durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betrifft (§§ 1361 Abs. 1, 1569 ff. BGB), oder wegen eines Anspruchs nach § 1615l BGB kann verschiedene Gerichtsstände zur Folge haben. Solange ein Verfahren zum Unterhalt für ein minderjähriges Kind in erster Instanz anhängig i...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 123 Der Familienunterhalt dient der Deckung des gesamten Lebensbedarfs der Ehegatten und der Kinder, also der gesamten Familie. Der Familienunterhalt nach § 1360a Abs. 1 BGB umfasst daher alles, was nach den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten erforderlich und angemessen ist, um die Kosten des Haushaltes, d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 EGZPO

Rz. 53 Bis 31.12.2007 wurde der geschuldete Unterhalt als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags nach der Regelbetrag-VO angegeben. Solche Unterhaltstitel haben auch ab 1.1.2008 Bestand, sodass eine Abänderung nicht erfolgen muss. Mit Inkrafttreten der Unterhaltsreform 2007 zum 1.1.2008 tritt an die Stelle des Vomhundertsatzes vom Regelbetrag ein neuer Prozentsatz vom Mi...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / III. Kindergeldverteilung unter den Eltern

Rz. 45 In der Vergangenheit war weiterhin der Ausgleich des Kindergeldes ein bedeutsamer Anwendungsfall des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Seit der Unterhaltsreform im Jahre 2008 ist dies jedoch aufgrund der bedarfsmindernden Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt nach § 1612b Abs. BGB regelmäßig hinfällig.[44] Hin und wieder mag es vorkommen, dass der bisher...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Doppelstudium

Rz. 820 Im Rahmen der Frage, ob für die Zweitausbildung eines volljährigen Kindes Ausbildungsunterhalt geschuldet wird, kann sich der Sachverhalt so darstellen, dass das volljährige Kind ein Doppelstudium betreibt. Rz. 821 Wenn beide Studiengänge gleichzeitig abgeschlossen werden, treten unterhaltsrechtliche Auswirkungen nicht ein, da sich die Ausbildungszeit und damit der Ze...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / D. Rangfragen

Rz. 11 Die Frage nach dem Rang des Unterhaltsanspruchs stellt sich nur, wenn mehrere Personen unterhaltsberechtigt sind. Die Rangfolge des § 1609 hat damit nur Bedeutung für Mangelfälle,[13] wenn also mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, der Unterhaltspflichtige aber außerstande ist, allen Unterhalt zu gewähren (§ 1609), indem der vorrangig berechtigte Verwandte die...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Unterhaltsleistungen als Einkünfte

Rz. 348 Bei Unterhaltsleistungen, die der Unterhaltsschuldner selbst von einem Dritten erhält, handelt es sich um anrechenbares Einkommen, das wiederum für den Unterhalt zu verwenden ist, soweit die empfangene Unterhaltsleistung den Selbstbehalt gegenüber dem minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kind übersteigt.[450] Rz. 349 Dem nicht erwerbstätigen haushaltsführende...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Wirksamkeit von Unterhaltsbeschlüssen

Rz. 170 Nach § 120 Abs. 2 S. 1 FamFG sind Beschlüsse mit Wirksamwerden kraft Gesetzes vollstreckbar, ohne dass es hierzu einer Vollstreckbarerklärung des Gerichts bedarf.[218] Dies ist auch bei der in § 120 Abs. 1 FamFG angeordneten entsprechenden Anwendung der weiteren Vorschriften der ZPO, d.h. der §§ 704 ff. ZPO, zu beachten. Das "Wirksamwerden" i.S.d. Vorschrift ist gere...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Unzulässigkeit des Verzichts auf zukünftigen Kindesunterhalt, § 1614 Abs. 1

Rz. 597 § 1614 Abs. 1 bestimmt, dass auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht – auch nicht teilweise – verzichtet werden kann. Für die Unzulässigkeit einer Vereinbarung über Kindesunterhalt genügt es, dass der Unterhalt objektiv verkürzt wurde.[784] Eine Vereinbarung über Kindesunterhalt ist auch dann unzulässig, wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners zu niedrig in der...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltsverstärkung mit Unterhaltsverzicht

Rz. 2146 An erster Stelle im "Unterhaltsranking" steht der Betreuungsunterhalt. Im Grundsatz können die Abstufungen, die der BGH betr. Unterhalt zur "Kernbereichslehre" vorgenommen hat,[2259] zur Grundlage herangezogen werden.[2260]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Umfang und Dauer des Anspruches

Rz. 1306 Nach § 1573 Abs. 2 BGB besteht der Aufstockungsunterhalt der Höhe nach im Unterschiedsbetrag zwischen dem vollen Unterhalt und den Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit. Er erlischt, wenn die Einkünfte aus der angemessenen Erwerbstätigkeit den vollen Unterhalt decken. Wieder aufleben kann der Anspruch dann, wenn die Einkünfte aus der angemessenen Erwerbstätigk...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / X. Speziell: Befristung von Krankheits- und Altersunterhalt (§§ 1571, 1572 BGB) – Ehebedingte Nachteile bei Krankheits- und Altersunterhalt

Rz. 125 Eine Krankheit als solche ist in aller Regel nicht ehebedingt. Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.[241] Rz. 126 Entsprechendes gilt auch für den Altersunterhalt.[242] Rz. 127 Beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB kann sich ein ehebedingter Nachteil nur daraus ergeben, dass ein Unterhaltsberechtigt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 626 Muster 3.44: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 3.44: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unse...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 788 Muster 3.51: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 3.51: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie w...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Die Grenzziehung der Rechtsprechung

Rz. 2091 Der BGH hat den Betreuungsunterhalt zur absoluten Nr. 1 in seinem "Kernbereichs-Ranking" gemacht.[2215] Das bedeutet zunächst, dass die frühere Rechtsprechung des BGH und die frühere Vertragspraxis, die Unterhaltshöhe auch bis zum notwendigen Selbstbehalt herabzusetzen, obsolet sind. Das Bundesverfassungsgericht und der BGH gehen, wie aufgezeigt, davon aus, dass ein ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der Rang des Unterhaltsberechtigten

Rz. 1841 In § 1609 BGB sind die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigten nach der folgenden Rangfolge geregelt: (1) § 1609 Nr. 1 BGBmehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 5. Der Festsetzungsbeschluss, § 253 FamFG

Rz. 513 Werden keine oder lediglich nach § 252 Abs. 1 S. 3 FamFG zurückzuweisende oder nach § 252 Abs. 2 FamFG unzulässige Einwendungen erhoben, wird der Unterhalt nach Ablauf der in § 251 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FamFG bezeichneten Frist (Monat) durch Beschluss festgesetzt.[697] Liegen hingegen relevante Einwendungen vor, ist nach § 254 FamFG zu verfahren, d.h. das Gericht teilt d...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Bedeutung der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation beider Eheleute

Rz. 141 Die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten kann bei der Billigkeitsabwägung des § 1578b Abs. 2 BGB nicht ausgeklammert werden,[273] da es um die Abwägung der beiderseitigen Zumutbarkeit einer fortdauernden, unbefristeten Unterhaltsverpflichtung geht.[274] Zitat Auch wenn keine ehebedingten Nachteile feststellbar si...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 6. Verbundfähigkeit des Antrags

Rz. 205 Verbundfähig ist als Folgesache der nacheheliche Unterhaltsanspruch der Eheleute sowie der Kindesunterhalt, vgl. § 137 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FamFG. Familiensachen können nicht in den Verbund nach § 137 FamFG aufgenommen werden, wenn die Entscheidung nicht für den Fall der Scheidung zu treffen ist. Aus dem Bereich des Unterhalts sind dies vor allem der Getrenntlebensunter...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 2009 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Isoliertes Unterhaltsverfahren

Rz. 158 Handelt es sich um ein isoliert in Verfahrensstandschaft betriebenes Unterhaltsverfahren, so tritt das volljährig gewordene Kind durch gewillkürten Beteiligtenwechsel, der keiner Zustimmung des Gegners bedarf, selbst in den Rechtsstreit ein.[206] Das Kind führt das Verfahren in dem Stand weiter, in dem es sich zum Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit befunden h...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Die Ausgangslage für Arrest

Rz. 429 § 119 Abs. 2 S. 1 FamFG sieht vor, dass in Familienstreitsachen neben der einstweiligen Anordnung auch der persönliche oder der dingliche Arrest des Schuldners möglich ist. Satz 2 ordnet die Geltung der diesbezüglichen Vorschriften der ZPO ausdrücklich an. Ob über den Arrest mündlich verhandelt wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (§ 922 Abs. 1 ZPO). De...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Ausfallhaftung

Rz. 495 Die teilweise oder gänzliche Leistungsunfähigkeit des vorrangig pflichtigen Unterhaltsschuldners (Primärschuldner) lässt die Unterhaltspflicht des nachrangigen Unterhaltsschuldners (Sekundärschuldner) originär einstehen, wenn und soweit der Primärschuldner nach Ausschöpfung aller unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten ausfällt.[665] Rz. 496 Praxistipp Sofern sich die Le...mehr