Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Voranmeldung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Anwendungsfälle für die Fiskalvertreter-Regelung

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nachstehend werden stichwortartig die häufigsten Anwendungsfälle für die Fiskalvertreter-Regelung dargestellt (weitere Ausführungen zu den Anwendungsfällen bei den jeweiligen Kommentierungen der zitierten Vorschriften): steuerfreie Einfuhren (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG); steuerfreie i. g. Erwerbe (§ 4b Nr. 4 UStG); das Dreiecksgeschäft gem. § 25b Abs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (Grundzüge)

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis einschließlich 1992 war eine Warenlieferung von Deutschland in das Ausland (Export) als so genannte Ausfuhrlieferung steuerfrei (§§ 4 Nr. 1, 6 UStG), wenn die Ausfuhr buch- und belegmäßig nachgewiesen wurde. Dies gilt seit 1993 nur noch im Verhältnis zu Drittstaaten. Innerhalb der EU wird der Warenexport umsatzsteuerlich nunmehr als i. g....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.5 Technische Abwicklung durch den Unternehmer

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ausfuhrnachweis ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung (vgl. BFH vom 28.02.1980, Az: V R 118/76, BStBl II 1980, 415). Diese tritt erst bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen ein, mithin erst dann, wenn der Unternehmer den Ausfuhrnachweis in Händen hält (vgl. BMF vom 15.03.2022, III C 3 – S 7133/21/10001:001, BStBl I 2022, 352, Tz. 3....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.9 Kompakt-ABC "Lieferort"

Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausfuhren: Lieferort bei Reihengeschäften aus der Bundesrepublik Deutschland in ein außereuropäisches Land I. R. eines Reihengeschäfts, bei dem die Warenbewegung im Inland beginnt und im Drittlandsgebiet endet, kann mit der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes in das Drittlandsgebiet nur eine Ausfuhrlieferung i. S. d. § 6 UStG b...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.10 Aufwendungen i. S. d. § 15 Abs. 1a UStG, § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG

Rz. 161 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG regelt die sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG in Zusammenhang mit Aufwendungen i. S. d. § 15 Abs. 1a UStG. Die bisherige Querverweisung auf § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG wurde durch das JStG 2009 an die Neufassung des § 15 Abs. 1a UStG durch das JStG 2007 redaktionell angepasst. § 15 Abs. 1a UStG regelt den Vorsteuera...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.5 Verspätete oder Nichtabgabe des Antrags auf Dauerfristverlängerung

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die USt-Voranmeldung und die USt-Jahreserklärung sind Steuererklärungen i. S. v. § 150 AO. Wenn die Finanzbehörde die Befugnis zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer anderen steuerlich erheblichen Erklärung erhalten soll, muss dies ausdrücklich gesetzlich geregelt sein, so etwa in § 152 Abs. 4 AO für die Fes...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.22 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren

Rz. 143 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 USt-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG) und eine Steuererklärung für das Kj. (§ 18 Abs. 3 und 4 UStG) haben auch die Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts abzugeben, soweit sie als Leistungsempfänger ausschließlich eine Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG zu entrichten haben (§ 18 Abs. 4a S. 1 UStG). Voranmeldungen sind...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1.2 Entgelt wurde bereits entrichtet

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wurde die Gegenleistung dagegen bereits entrichtet, mindert sich nach der Rechtsprechung des BFH die Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 UStG erst im Besteuerungszeitraum der tatsächlichen Rückgewähr des Entgelts (vgl. BFH vom 18.09.2008, Az: V R 56/06, BStBl II 2009, 250 im Anschluss an EuGH vom 29.05.2001, Rs. C-86/99, Freemans plc/England...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Korrekturvorschriften

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Berichtigung nach § 17 UStG liegt zugrunde, dass die ursprüngliche Umsatzsteuerfestsetzung aufgrund des vereinbarten Entgelts selbst nicht geändert wird, sondern vielmehr im Zeitpunkt der nachträglichen Änderung auch die sich ergebenden Berichtigungen durchzuführen sind (vgl. BFH vom 13.07.2006, Az: V B 70/06, BStBl II 2007, 415). Für ein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.5 Zentralregulierung

Rz. 100 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 S. 7 UStG regelt den Sonderfall der sog. Zentralregulierung. Bei Zentralregulierern handelt es sich um genossenschaftlich oder erwerbswirtschaftlich organisierte Unternehmen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit ihren Mitgliedern oder Anschlusskunden (Leistungsempfänger) deren Rechnungen gegenüber einem Lieferanten zentr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 17 Abs. 1 S. 5 UStG gilt die Berichtigungspflicht für Fälle des i. g. Erwerbs nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG sinngemäß. Unter den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG fallen sowohl der i. g. Erwerb nach § 1a UStG und der i. g. Erwerb neuer Fahrzeuge nach § 1b UStG. Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei i. g. Erwerb nach § 1a UStG muss...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Forster, Qualifikation von Bauträgern als Bauleister i. S. v. § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, DStR 2011, 351. Gerhards, Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bei Bauleistungen im Lichte von Rechtsprechung und aktueller Gesetzgebung, DStZ 2014, 708. Hummels/Krumbholz, Die umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionsentgelten und Handlingfees im Strom- und Gash...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Steuererklärungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der zur Umsatzsteuer registrierte Steuerpflichtige hat in den ersten zwei Jahren monatlich Steuererklärungen in Ungarn einzureichen, in welchen die im Voranmeldungszeitraum erbrachten Umsätze bzw. die bezogenen Eingangsleistungen zu erklären sind. Ob nach den ersten zwei Jahren ein monatlicher oder vierteljährlicher Voranmeldungszeitraum zur ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wachstumschancengesetz: Übe... / 5.6 Umsatzsteuer-Voranmeldung, § 18 UStG (Änderung durch VA)

Auf die Übermittlung einer Umsatzsteuer-Vvoranmeldung wird bei Kleinunternehmern i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG grundsätzlich verzichtet. Neu ist, dass Unternehmer durch das Finanzamt von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldung und Entrichtung der Vorauszahlung befreit werden sollen, wenn die Steuer für das vorausgegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 EUR (bisher 1.000...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Einfuhren aus Drittländern / 10 Exkurs: Innergemeinschaftlicher Erwerb

Innerhalb der EU ist die Einfuhrumsatzsteuer abgeschafft worden. An ihre Stelle ist der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 1a UStG getreten. Das bedeutet konkret: Für Waren und Gegenstände, die aus einem anderen Mitgliedstaat bezogen werden, muss im Inland Umsatzsteuer bezahlt werden. Allerdings können zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer diese wieder als Vorsteuer abz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Selbstorganisation im Lohn-... / 1 Warum Selbstorganisation im Lohn- und Buchhaltungsbüro?

Um diese Frage beantworten zu können, müssen Sie sich einmal bewusst vor Augen führen, welche Dienstleistungen Sie Ihren Kunden anbieten: Als Lohn- und Buchhaltungsbüro unterstützen Sie Ihre Kunden und deren Steuerberater durch Übernahme bestimmter Arbeiten, z. B. Erfassung von Geschäftsvorfällen, deren Kontierung und Organisation der Buchhaltung. Ggf. bieten Sie weitere Lei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.1.1 Abgrenzung zu Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe

Als Lohn- und Buchführungsbüro dürfen Sie keine steuerlichen Beratungsleistungen erbringen. Alle Leistungen, die als "Hilfestellung in Steuersachen" einzustufen sind, sind Ihnen nach derzeitiger Rechtslage verboten. Das betrifft auch die Hilfe bei der Erstellung betrieblicher und persönlicher Steuererklärungen sowie die Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs nach § 42b ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Selbstorganisation im Lohn-... / 4 Kunden bzw. Mandanten einrichten

Mit Ihren Kunden treffen Sie in der Regel individuelle schriftliche vertragliche Vereinbarungen z. B. darüber, welche Leistungen Sie konkret übernehmen und erbringen, wie viele Stunden Sie für einen Kunden pro Monat leisten, in welchen Abständen oder zu welchen Zeitpunkten Sie Daten und Unterlagen erhalten und Sie ihm Auswertungen zukommen lassen, wie die Leistungen abgerech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
So gewinnen Sie neue Kunden... / 2 Bei Ihrer Werbung müssen Sie gesetzliche Einschränkungen und Auflagen beachten

Das Positive vorweg: Anders als Steuerberater dürfen Sie als "Buchführungshelfer" Werbung für Ihr Angebot machen. Sie unterliegen damit nicht dem Werbeverbot des § 8 Steuerberatungsgesetz. Sie dürfen sich als Buchhalter bezeichnen und geprüfte Bilanzbuchhalter sowie Steuerfachwirte dürfen auch unter ihrer Berufsbezeichnung werben. Allerdings müssen Sie in Bezug auf den Inhalt...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1 Rechtliche Grundlagen der Umsatzsteuer-Voranmeldung

1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2024 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2024 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung

Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2024 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2024 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen dem Finan...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024

Zusammenfassung Überblick Der folgende Beitrag erläutert die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 und für den Antrag auf Dauerfristverlängerung einschließlich der Anmeldung der Sondervorauszahlung 2024 in Betracht kommenden Eintragungen in den amtlichen Formularen und gibt zahlreiche weiterführende Hinweise. Dabei wurden die neueste Rechtsprechung des BFH und des EuGH sowie...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.3 Ausnahmen von der Voranmeldungspflicht

Unternehmer können durch eine der folgenden Ausnahmeregelungen von der Voranmeldungspflicht befreit sein: 1.3.1 Kleinunternehmer Kleinunternehmer[1], die nach der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht der Steuererhebung für Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr), brauchen keine ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.2 Voranmeldungspflicht

Zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind verpflichtet: Unternehmer [1], die ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern haben[2]; Unternehmer, die ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit neu aufgenommen haben, wenn sie bei Aufnahme ihrer Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz zuzüglich Umsatzsteuer von mehr als 22.000 EUR im laufenden Kalenderjahr ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / Zusammenfassung

Überblick Der folgende Beitrag erläutert die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 und für den Antrag auf Dauerfristverlängerung einschließlich der Anmeldung der Sondervorauszahlung 2024 in Betracht kommenden Eintragungen in den amtlichen Formularen und gibt zahlreiche weiterführende Hinweise. Dabei wurden die neueste Rechtsprechung des BFH und des EuGH sowie die jüngsten V...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Dauerfristverlängerung gewährt werden.[4] Auf diese Fri...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.3.2 Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000 EUR

Nach derzeitigem Gesetzesstand kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien, falls die (angemeldete bzw. festgesetzte) Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr 2023 nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und es sich nicht um einen Neugründungsfall [1] handelt. Durch das Wachstumschance...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 18 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 18 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 52 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 52) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.3.1 Kleinunternehmer

Kleinunternehmer[1], die nach der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht der Steuererhebung für Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr), brauchen keine Voranmeldungen abzugeben. Sie müssen lediglich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Gesamtumsätze des Erklärungsjahrs und de...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeile 6–8 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Aufla...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.3.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Zeile 43 Zeile 43 ist für Vorsteuer-Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG [1] vorgesehen. Es können sowohl positive als auch negative Berichtigungsbeträge eingetragen werden. Handelt es sich bei den Berichtigungsbeträgen um zurückzuzahlende Vorsteuerbeträge, ist dem Betrag ein Minuszeichen voranzustellen. Bei Wirtschaftsgütern, die über das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2 Voranmeldung 2024: Vordruck USt 1 A

2.1 Allgemeine Angaben Nach der Steuernummer (Zeile 1) und dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Or...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.2.4 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr.

Zeile 19 betrifft die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge durch Unternehmer an Nichtunternehmer (Privatleute), also Personen ohne USt-IdNr.mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.3 Vorsteuerabzug

Zeilen 37-44 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 3 Dauerfristverlängerung: Vordruck USt 1 H

3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Da...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.2.11 Umsatzsteuer

Zeile 36 Hier ist die Summe der im Voranmeldungszeitraum entstandenen Umsatzsteuer einzutragen.mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.4 Verbleibender Betrag

Zeile 44 Hier ist das (positive oder negative) Ergebnis der Subtraktion der abziehbaren Vorsteuerbeträge (Zeilen 37–43) von der Umsatzsteuer (Zeile 36) einzutragen.mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.6 Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung

In Zeile 48 ist die Sondervorauszahlung anzurechnen (abzuziehen) die von Monatszahlern wegen der Fristverlängerung von 1 Monat zu entrichten war.[1]mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 32 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.3.3 Befreiung in Sonderfällen

Nach Abschn. 18.6 UStAE kann das Finanzamt unabhängig von der Regelung des § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG den Unternehmer in Sonderfällen von der Abgabe der Voranmeldungen befreien. Solche Sonderfälle sind u. a. vorgesehen für: Unternehmer, bei denen in bestimmten Voranmeldungszeiträumen regelmäßig keine Umsatzsteuer entsteht, z. B. bei Aufsichtsratsmitgliedern, deren Tätigkeit jähr...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.6.3 Zusammenfassende Meldung

Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 ausgeführt hat, dem BZSt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG an Unter...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 12–15 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 33. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr