Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Voranmeldung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Geltung der Einschränkungen des Vorsteuerabzugs gem. § 18 Abs. 9 UStG im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 15 Abs. 4b UStG)

Rz. 438 Im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG durch das StÄndG 2001 wurde der Abs. 4b in § 15 UStG eingefügt; es gab vorher keine vergleichbare Vorschrift. Danach gelten die in § 18 Abs. 9 S. 4 und 5 UStG geltenden Ausschlüsse des Vorsteuerabzugs für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind – s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Abzug der vom Leistungsempfänger gem. § 13b UStG geschuldeten Steuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 291 Seit dem 1.1.2002 regelt die durch das StÄndG 2001 (Rz. 15) geschaffene Nr. 4 von § 15 Abs. 1 UStG den Abzug der Steuer, die der Unternehmer als Leistungsempfänger gem. § 13b UStG schuldet. Diese Norm wurde zum 1.7.2010 durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 erweitert, sodass auch § 15 Abs. 1 N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Abzug der Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 286 Gem. dem seit dem 1.1.1993 geltenden § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehmer auch die USt für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen als Vorsteuer abziehen. Der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs gem. § 1a UStG ersetzt in der Binnenmarkt-Übergangsregelung bei entgeltlichen Bezügen und Verbringungen von Gegenständen au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1a UStG

Rz. 337 § 15 Abs. 1a UStG gilt seit dem 19.12.2006.[1] Er regelt den Ausschluss des Vorsteuerabzugs ausnahmslos bei bestimmten Aufwendungen, die als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben in § 4 Abs. 5 EStG aufgeführt sind oder unter das Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 1 EStG fallen. Der Gesetzgeber hat damit die in Art. 176 MwStSystRL [2] vorgesehene Belastungsmethode von Aufwendungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 297 Obwohl ein spezieller Buchnachweis für den Vorsteuerabzug nicht gefordert wird, ist der Unternehmer nach § 22 UStG verpflichtet, zur Festsetzung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung[1] Aufzeichnungen zu machen. Für den Vorsteuerabzug müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 9 UStG folgende Angaben aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein: Praxis-Beispiel die Entgelte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1 Beginn der Strafverfolgungsfrist

Rz. 5 Die Strafverfolgungsfrist beginnt gem. § 78a StGB mit Beendigung der Tat. Beendigung i. d. S. liegt vor, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abgeschlossen hat.[1] Ist nicht feststellbar, wann eine Tat beendet wurde, wirkt sich der Zweifel, ob sie verjährt ist, nach dem Grundsatz in dubio pro reo zugunsten des Beschuldigten aus.[2] Rz. 6 Der Beendigungsz...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 6. Beschränkung der Strafverfolgung nach § 154a StPO

Der § 154a StPO erlaubt es, abtrennbare Teile einer Tat von der Verfolgung auszunehmen. Es sollen solche Tatteile oder Gesetzesverletzungen ausgeklammert werden, die von vornherein besondere Beweisschwierigkeiten bereiten würden. Beachten Sie: Nach § 154a StPO ausgenommene Tatteile können gem. § 154a Abs. 3 S. 1 StPO in jeder Lage des Verfahrens wieder einbezogen werden. Ein...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlun... / 2.4 Steuerliche Pflichten

Influencer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen nur die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Der Referentenentwurf für das Wachstumschancengesetz sieht auch einen Wegfall der Erklärungspflicht für Besteuerungszeiträume ab 2023 vor.[1] Influencer, die in Deutschland steuerbare Umsätze durchführen und nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müs...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz in einem Besteuerungszeitraum bzw. Voranmeldezeitraum i. S. d. § 13 Umsatzsteuergesetz.[1] Ein Umsatz wurde danach grundsätzlich in einem bestimmten Monat erzielt, wenn die Leistung in diesem Monat erbracht wurde. Im Falle der Ist-Versteuerung kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt des Zahlu...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.6 Welche Unterlagen benötigt der prüfende Dritte?

Der prüfende Dritte berücksichtigt im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung insbesondere die folgenden Unterlagen: Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Betriebswirtschaftliche Auswertung des Jahres 2019 und 2020 (in den Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, des Monats Oktober 2020 oder des Zeitraums seit Gründung), Jahresabschluss 2019, Umsatz-,...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.5 Welche Unterlagen braucht der prüfende Dritte?

Der prüfende Dritte berücksichtigt im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung insbesondere die folgenden Unterlagen: Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019, 2020 ,2021 und, soweit vorliegend, 2022 (in Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Juli 2019 gegründet worden sind, des Zeitraums seit Gründung), Jahresabschluss 2019 und 2020 sowie, soweit bereits vorliegend, Jahresabsc...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums eine...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.5 Welche Unterlagen braucht der oder die prüfende Dritte?

Die oder der prüfende Dritte berücksichtigt im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung insbesondere die folgenden Unterlagen: Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und 2020 und, soweit vorliegend, 2021 (in Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Juli 2019 gegründet worden sind, des Zeitraums seit Gründung), Jahresabschluss 2019 und, soweit bereits vorliegend, Jahresabschluss...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen (im folgenden jeweils Einzelunternehmen beziehungsweise Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeit...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.4 Welche Unterlagen braucht der prüfende Dritte?

Der prüfende Dritte berücksichtigt im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung insbesondere die folgenden Unterlagen: Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und, soweit vorhanden, der Monate April bis August 2020, Jahresabschluss 2019 Einkommens- bzw. Körperschaftssteuererklärung 2019 und Aufstellung der betrieblichen Fixkosten des Jahres 2019 Bewilligungsbescheid, falls dem Antra...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen cor...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.5 Welche Unterlagen braucht der prüfende Dritte?

Der prüfende Dritte berücksichtigt im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung insbesondere die folgenden Unterlagen: Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und 2020 (in Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Juli 2019 gegründet worden sind, des Zeitraums seit Gründung), Jahresabschluss 2019 und, soweit bereits vorliegend, Jahresabschluss 2020 Umsatz- Einkommens- bzw. Körpersc...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.13 Welche weiteren Kontrollen der Anträge bzw. darin gemachte Angaben erfolgen?

Neben verdachtsabhängigen Prüfungen werden im Rahmen der Antragsbearbeitung und Schlussabrechnung stichprobenartig alle Anträge auf Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe im Detail geprüft. Dies beinhaltet alle Voraussetzungen für die Gewährung, die Höhe und die Dauer der Hilfen, einschließlich aller maßgeblichen Versicherungen und Erklärungen des Antragstellers (etwa z...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.11 Wie funktioniert die Schlussabrechnung?

Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten. Nach Ablauf des Förderzeitraums am 31. Dezember 2020 und spätestens bis zum 31. Oktober 2023 (verlängert) hat der prüfende Dritte die Schlussabrechnung für den Antragssteller vorzulegen. Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, ka...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.12 Wie funktioniert die Schlussabrechnung?

Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten. Sie muss nach Ablauf des letzten Fördermonats bzw. nach Bewilligung, spätestens jedoch bis 31. Oktober 2023 (verlängert) vorgelegt werden. Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine "Nachfrist" bis 31. März 2024 im digital...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.12 Wie funktioniert die Schlussabrechnung?

Im Falle einer Antragstellung über prüfende Dritte ist eine Schlussabrechnung vorgesehen. Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten, ausschließlich in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes. Die digitale Schlussabrechnung wird erst nach Ende des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe III möglich sein, also nicht vor Juli 2021...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.12 Wie funktioniert die Schlussabrechnung?

Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten. Sie muss nach Ablauf des letzten Fördermonats bzw. nach Bewilligung, spätestens jedoch bis 31. Oktober 2023 (verlängert) vorgelegt werden. Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine "Nachfrist" bis 31. März 2024 im digital...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.12 Wie funktioniert die Schlussabrechnung?

Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten. Sie muss nach Ablauf des letzten Fördermonats bzw. nach Bewilligung, spätestens jedoch bis 31. Oktober2023 (verlängert) vorgelegt werden. Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine "Nachfrist" bis 31. März 2024 im digitale...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6.1 Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung

Rz. 135 Die USt-Voranmeldung und die Jahreserklärung haben als Steueranmeldungen nach § 168 AO die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Werden diese Steueranmeldungen durch eine USt-Sonderprüfung überprüft, ist die weitere Behandlung problematisch. Die USt-Sonderprüfungen sind echte Außenprüfungen, sodass an sich der Vorbehalt der Nachprüfung aufz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6.2 Lohnsteueranmeldungen

Rz. 139 Im Gegensatz zur USt-Voranmeldung ist die LSt-Anmeldung keine Festsetzung einer Vorauszahlung, sondern einer endgültigen Zahlung. § 164 Abs. 1 S. 2 AO, der eine Aufhebung des Vorbehalts verhindern würde, ist daher mangels Vorauszahlungscharakters der Abführung der LSt nicht anwendbar. Wenn die LSt-Anmeldung daher durch eine LSt-Außenprüfung überprüft wird, ist der Vo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 19. Ausgefüllte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März 2020

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abgabetermine für die Umsatzsteuervoranmeldungen

Tz. 338 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsatzsteuervoranmeldungen sind 10 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes dem zuständigen Finanzamt einzureichen, im Fall der Dauerfristverlängerung einen Monat (s. §§ 46ff. UStDV) nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraumes. Tz. 339 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Fe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Tz. 200 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuer ist, soweit nicht § 20 UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt, nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) zu berechnen. D.h., mit der vollständigen Erbringung eines Umsatzes durch die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft wird die Umsatzsteuer geschuldet (s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5). Das Ausstellen einer Rec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Voranmeldungszeitraum

Tz. 329 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Grundsätzlich hat der Verband/Verein als Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die an das Finanzamt abzuführende Steuer hat...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Tz. 202 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abweichend von der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten kann die zuständige Finanzbehörde auf Antrag eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) gestatten (s. § 20 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 203 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 EU...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerberechnungsschemata

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldnerschaft (§ 13a UStG)

Tz. 245 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerschuldner i. S. v. § 13a UStG (Anhang 5) ist in Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) und des § 14c Abs. 1 UStG (Anhang 5) der Unternehmer; des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG (Anhang 5) der Erwerber; des § 6a Abs. 4 UStG (Anhang 5) der Abnehmer; des § 14c Abs. 2 UStG (Anhang 5) der Aussteller der Rechnung; des § 25b Abs. 2 UStG (Anhang 5) der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XVI. Aufzeichnungspflichten

Tz. 328 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine müssen zur Feststellung der Höhe der Umsatzsteuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnung führen (s. § 22 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5). Diese Pflichten zur Aufzeichnung sind erforderlich, damit zutreffende Feststellungen der einzelnen Besteuerungsgrundlagen getroffen werden können, die für die Abgabe von Umsatzste...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 32 Abwicklung / c) Berufsbild (Berufsbezeichnung)

Rz. 114 Die Berufsbezeichnung ist im Zeugnis stets zu erwähnen, genügt aber keineswegs als Ersatz für eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, vgl. LAG Hamm v. 4.11.1999 – 4 Sa 960/97, n.v. Das Zeugnis ist nach Form und Stil objektiv abzufassen, wobei der Verkehrssitte Rechnung zu tragen ist, die in Zeugnissen bestimmter Arbeitnehmergruppen die Attestierung gewisser Eigensc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich nicht tragen. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Selbständigkeit der Verfahren (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Nach § 393 Abs. 1 S. 1 AO richten sich die Rechte und Pflichten des beteiligten Stpfl. bzw. Beschuldigten, gegen die sowohl das Besteuerungsverfahren als auch ein Steuerstrafverfahren anhängig sind, und die Rechte und Pflichten der die Verfahren betreibenden Finanzbehörden und nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Beide Verfahren sind rechtlich s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bemessungsgrundlage nach §§ 10, 11 UStG

Rz. 27 Erhöhungen und Minderungen des Entgelts (und Preises) sowie anderer Bemessungsgrundlagen sowie auch entsprechende Grundlagen der in § 17 Abs. 2 UStG sinngemäß zu behandelnden Fälle können aus verschiedenen Gründen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zustande kommen. Aufgrund des Ziels des UStG, stets die zutreffende tatsächliche Bemessungsgrundlage der USt zu unterwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Anzahlungen, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen

Rz. 182 Bei Anzahlungen, Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG die USt bereits mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung. Für den Zahlenden ergibt sich in diesen Fällen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 UStG beim Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs ebenfalls ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.2 Strafklageverbrauch

Rz. 13 Das Strafbefehlsverfahren kommt ferner dann nicht in Betracht, wenn der Täter wegen der vorgeworfenen Tat bereits verurteilt wurde oder aus anderweitigen Gründen ein Strafklageverbrauch eingetreten ist. Dabei richtet sich der Begriff der Tat nach § 264 StPO. Danach ist eine einheitliche Tat dann gegeben, wenn das gesamte Verhalten des Täters bei natürlicher Betrachtun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.1 Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 128 Der für den Umsatz geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen. Maßgebend ist also nicht der insgesamt geschuldete Steuerbetrag, sondern nur der für den Umsatz geschuldete. Die Rechnungssteuer nach § 14c UStG wird also nicht betroffen. Für sie kann sich eine Berichtigungsmöglichkeit nur durch Rechnungsberichtigung erö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 157 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem Drittlandsunternehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 13. EG-RL ist eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Keine Rückwirkung

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 1 S. 8 UStG sind die Berichtigungen der Steuer und/oder des Vorsteuerabzugs für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage bzw. der in § 17 Abs. 2 und 3 UStG als sinngemäß gleich zu behandeln erklärte Vorfall eingetreten ist. Materiell-rechtlich würde der Vorgang an sich zurückwirken auf die Entstehung des Steueran...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Antragsbearbeitung

Rz. 137 Das BZSt muss dem Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich das Datum des Eingangs des Antrags beim BZSt mitteilen.[1] Es hat den Vergütungsantrag grundsätzlich innerhalb von vier Monaten und zehn Tagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen abschließend zu bearbeiten und den Vergütungsbetrag auszuzahlen.[2] Rz. 138 Bei begründeten Zweifeln an dem Recht...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Leitsatz Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG erfordert die Einfuhr für das Unternehmen eine Verwendung des eingeführten Gegenstandes für Zwecke der besteuerten Umsätze des Unternehmers. Dies setzt voraus, dass er den Gegenstand selbst und damit dessen Wert für diese Umsätze verwendet. Erbringt der Unternehmer in Bezug auf den eingeführten Geg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / IV. Das Reihengeschäft nach den Erläuterungen der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 Erläuterungen zu den Quick Fixes veröffentlicht.[13] Diese Erläuterungen sind allerdings nicht rechtsverbindlich und dienen ausschließlich als praktischer und informeller Leitfaden, der erläutert, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Kommission anzuwenden sind und welche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung / 2 Wirkung der ­Organschaft

Umsatzsteuerlich gilt die Organgesellschaft (Betriebsgesellschaft) als unselbstständiger Teil des Unternehmens des Organträgers (Besitzunternehmer). Alleiniger Unternehmer und Steuerschuldner innerhalb des Organkreises ist der Organträger (Besitzunternehmer). In dessen Umsatzsteuererklärung sind die von der Organgesellschaft nach außen getätigten Umsätze an Dritte sowie die ...mehr