Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Voranmeldung

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (31.7. des Folgejahrs für die Veranlagung 2021 [2]). Sowei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.2.1 Beginn des Zinslaufs (Abs. 2)

Rz. 41 Der Zinslauf beginnt grundsätzlich mit dem Eintritt der Verkürzung (Abs. 2 S. 1), also mit der Vollendung der Steuerhinterziehung bzw. der Erlangung des Steuervorteils. Dies ist vor allem bei der Festsetzung der zu niedrigen Steuer gegeben, und zwar auch bei einer vorläufigen oder Vorbehaltsfestsetzung.[1] Eine Festsetzung liegt mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.1 Unwirksamkeit der Selbstanzeige nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO

Rz. 14 Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurde im Jahr 2011 im Rahmen des § 371 AO eine Grenze i. H. v. 50.000 EUR eingeführt, bis zu der eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich war. Diese Grenze orientierte sich an der Rechtsprechung des BGH zur Verwirklichung eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung durch aktives Tun.[1] Nur besonders schwerwiege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Keine Tatentdeckung durch Berichtigung/Nachholung einer Umsatzsteuervoranmeldung oder Lohnsteueranmeldung

Rz. 714 [Autor/Stand] Mit Wirkung zum 1.1.2015 hat der Gesetzgeber im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen in § 371 Abs. 2a Satz 1 AO eine Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot zugelassen und damit die Teilselbstanzeige insoweit wieder eingeführt (s. dazu Rz. 205 ff.). So ist eine unvollständig korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung in dem Umfang als w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen oder Jahreserklärungen

Rz. 673 [Autor/Stand] Wie bereits in Rz. 168 ff., ausgeführt wurde, ist die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen oder Jahressteuererklärungen als Berichtigungserklärung i.S.d. § 371 Abs. 1 AO zu werten. Fraglich ist dabei, ob die strafbefreiende Wirkung durch Tatentdeckung ausgeschlossen ist, weil wegen der Listenführung bei der FinB regelmäßig Kenntnis von der verspätete...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Teilweise Wiedereinführung der Teilselbstanzeige zum 1.1.2015 (§ 371 Abs. 2a AO)

Rz. 205 [Autor/Stand] Durch den neuen § 371 Abs. 2a AO wurde mit Wirkung zum 1.1.2015 für den Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen die Rechtslage vor dem 3.5.2011 wiederhergestellt und die Teilselbstanzeige insoweit wieder zugelassen. Abweichend von dem Vollständigkeitsgebot nach § 371 Abs. 1 AO tritt bei Selbstanzeigen bzgl. Umsatzsteuervoranmeld...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Abschaffung durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Rz. 201 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 371 Abs. 1 AO im Rahmen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes wurde die Teilselbstanzeige per Gesetz abgeschafft [2]. Sämtliche unvollständige Selbstanzeigen, die nach Inkrafttreten der Neufassung des § 371 Abs. 1 AO (3.5.2011) bei den FinB abgegeben wurden, waren daher als Teilselbstanzeigen in vollem Umfang unwirksam. Rz. 202 [Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung mit korrekten Umsatzzahlen wirkt auch ohne Nachreichung der unterlassenen oder berichtigten Umsatzsteuervoranmeldungen insoweit als strafbefreiende Selbstanzeige[2]. Bereits nach der bis zum 31.12.2014 geltenden Rechtslage entsprach dies allgemeiner Ansicht und war auch durch die Finanzverwaltung anerkannt. In ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Form, Inhalt und Wirkung des Strafbefehlsantrags

Rz. 99 [Autor/Stand] Die förmlichen und inhaltlichen Anforderungen an den Strafbefehl ergeben sich aus § 409 Abs. 1 StPO . Die Vorschrift lautet: § 409 StPO Inhalt des Strafbefehls (1) Der Strafbefehl enthält:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Selbstanzeige eines Mittäters oder Teilnehmers

Rz. 188 [Autor/Stand] An die Selbstanzeige eines Mittäters oder Teilnehmers sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die eines Alleintäters[2]; d.h. er hat der FinB nicht nur Angaben über die Art und Weise seiner Mitwirkung zu machen, sondern auch über Art und Umfang der Steuern, an deren Hinterziehung er beteiligt war (i.S.d. Erläuterungen in Rz. 159 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Hinterziehungsbetrag größer 25.000 EUR (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Die neue Rechtslage durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, AO-StB 2011, 119; Erb/Schmitt, Ausschluss der Selbstanzeige bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 EUR, PStR 2011, 144; Obenhaus, Die Versch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Schätzungen und Haftungsbescheid

Rz. 677 [Autor/Stand] Aus dem Erlass von Schätzungs- und Haftungsbescheiden geht noch nicht hervor, dass der FinB eine Steuerverkürzung bekannt ist[2]. Beispiel 65 A gab für 1967 keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Er ließ sich vielmehr schätzen und zahlte die geschätzten Beträge. Für 1967 setzte die FinB 3.120 DM Umsatzsteuer fest, während in Wirklichkeit 9.139 DM zu zahlen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Unwirksame Selbstanzeige nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 AO

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 398a AO setzt zunächst eine Selbstanzeige voraus, die die Voraussetzungen des § 371 Abs. 1 AO erfüllt. Sie muss demnach insb. dem Vollständigkeitsgebot des § 371 Abs. 1 AO genügen. Dies bedeutet, dass nicht nur die von dem Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 AO erfassten Steuerstraftaten, sondern alle unter den erweiter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Entdeckung der Tat in ihrer steuerstrafrechtlichen Bedeutung

Rz. 648 [Autor/Stand] Mit der sich aus der Entdeckung seiner Tat ergebenden Gefahr der Strafverfolgung braucht der Täter nur zu rechnen, wenn sich der "Entdecker" des strafrechtlichen Gehalts des von ihm wahrgenommenen Sachverhalts bewusst wird. Denn nur dann kann von ihm erwartet werden, dass er über die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgungsmaßnahmen Überlegungen anstell...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Regelungsgehalt und Systematik der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch eine Selbstanzeige gem. § 371 AO kann sich der Täter oder Teilnehmer einer vollendeten oder versuchten Steuerhinterziehung Straffreiheit verschaffen. In § 371 Abs. 1 und 3 AO sind die positiven Wirksamkeitsvoraussetzungen der Anzeige umschrieben, während die negativen Wirksamkeitsvoraussetzungen (Ausschluss- oder Sperrgründe) in Abs. 2 aufgezählt si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Selbstanzeige nach der Selbstanzeige

Rz. 240 [Autor/Stand] Bis zur Entscheidung des BGH vom 20.5.2010[2] wurde die Thematik der Selbstanzeige nach der Selbstanzeige kaum problematisiert. Vielmehr wurden in der Praxis beide Selbstanzeigen regelmäßig als wirksam anerkannt. Die Frage, ob die Tat möglicherweise bereits durch die erste Selbstanzeige entdeckt ist – die sich in gleicher Weise nach der alten Gesetzesla...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anwendungsbereich des § 371 AO

Rz. 58 [Autor/Stand] In zeitlicher Hinsicht gilt die Neufassung des § 371 AO durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung [2] vom 22.12.2014 für alle Selbstanzeigen, die ab dem 1.1.2015 bei der Finanzverwaltung eingehen[3]. Eine Ausnahme gilt für den Sperrgrund § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO (Nu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Bekanntgabe der Einleitung

Rz. 568 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO wird nicht bereits durch die Einleitung des Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens, sondern erst durch die Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung ausgelöst. Beispiel Die Steufa hat gegen den Stpfl. S per Aktenvermerk das Strafverfahren wegen des Verdachts der Zinssteuerhinterziehung eingeleitet,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Person des Entdeckers

Rz. 655 [Autor/Stand] Über die Person des Entdeckers macht § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO keine Angaben. Dementsprechend kommen nach h.M. als taugliche Tatentdecker nicht nur Amtsträger einer Behörde (z.B. FinB, Steuer- oder Zollfahndung, StA, Polizei oder die in § 116 AO genannten anzeigepflichtigen Stellen), sondern auch Dritte (Privatpersonen) in Betracht[2]. Erforderlich i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

Schrifttum: Aue, Restrisiken der neuen Selbstanzeige – Selbstanzeigenberatung, PStR 2012, 101; Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Buse, Die Neuregelung der Selbstanzeige, StBp 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 3 [Autor/Stand] Seit ihrem erstmaligen Erscheinen in den Partikular-Gesetzen der deutschen Länder ist die gesetzliche Fassung der Selbstanzeige mehrfach geändert worden. Eine kurze Darstellung dieser wechselvollen Entstehungsgeschichte gibt Aufschluss über die Absichten, die der Gesetzgeber mit dem Institut der Selbstanzeige in seiner heutigen Gestalt verfolgt. Rz. 4 [Aut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Form der Selbstanzeige

Rz. 144 [Autor/Stand] Eine besondere Form schreibt das Gesetz für die Berichtigungserklärung nicht vor, insb. braucht die Selbstanzeige nicht – wie etwa die ursprüngliche oder unterlassene Steuererklärung – auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 150 AO) abgegeben zu werden[2]. Sie kann schriftlich, mündlich [3], per Telefax oder fernmündlich [4], per E-Mail oder zu Protokoll...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fristgerechte Nachzahlung (§ 371 Abs. 3 AO)

Schrifftum: Albrecht, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2006, 1696; App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; Bilsdorfer, Der Nachzahlungspflichtige bei Steuerverkürzungen, BB 1981, 490; Blesinger/Schwabe, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Rechtskraft des Strafbefehls und Wiederaufnahme

Rz. 184 [Autor/Stand] Die formelle Rechtskraft des Strafbefehls tritt ein, wenn nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt worden ist (§ 410 Abs. 3 StPO); desgleichen dann, wenn auf den Einspruch verzichtet, dieser zurückgenommen oder verworfen wird (§ 411 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 StPO). Gemäß § 410 Abs. 3 StPO steht der Strafbefehl mit dem Eintritt der formellen Re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 721 [Autor/Stand] Um dem Täter die Möglichkeit zu geben, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob er mit einer Selbstanzeige noch Straffreiheit erlangen kann, lässt das Gesetz die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO nur eintreten, wenn der Täter im Zeitpunkt der Selbstanzeige weiß oder damit rechnen muss, dass die Tat entdeckt ist. Wegen der Gründe, die zur E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Spediteure / 4.3 Leistungen an steuerpflichtige Auftraggeber

Sobald der Auftraggeber bei der Bestellung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderungsleistung eines sog. Vor- und Nachlaufes einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung einer damit zusammenhängenden Umschlags- und Lagerleistung oder der Vermittlung einer der o. g. Leistungen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet oder als Unternehmer im Drittlandsgebiet ansässi...mehr

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Spediteure / 4.4 Leistungseinkauf von EU-ausländischen Frachtführern und anderen Dienstleistern

Wegen der generellen Steuerbarkeit und ggf. Steuerpflicht der Güterbeförderungsleistungen und damit zusammenhängender Nebenleistungen hat der deutsche Auftraggeber Folgendes zu beachten: Bei der Abrechnung EU-ausländischer Auftragnehmer über Inlandstransporte und innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen besteht stets die Verpflichtung zur Übernahme der Steuerschuld ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 3.4 Güterbeförderungen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet genutzt werden

Werden Güterbeförderungsleistungen und im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung stehende Leistungen, wie Beladen, Entladen, Umschlagen oder ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstands im Zusammenhang stehende Tätigkeiten[1] an einen im Inland ansässigen unternehmerischen Leistungsempfänger erbracht, liegt der Leistungsort abweichend von § 3 a Abs. 2 UStG ausnahmsweise i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vorsteuerabzug bei einheitlichen Gegenständen

Tz. 52 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Wird ein einheitliches Wirtschaftsgut, das ein Verband/Verein angeschafft hat (z. B. Kfz.), sowohl im unternehmerischen Bereich als auch im nicht-unternehmerischen Bereich genutzt, bestimmt sich die Abzugsfähigkeit grundsätzlich nach dem Grad der Nutzung, in den einzelnen Bereichen. Das gilt jedoch nur, soweit eine teilweise Nutzung für unte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.6 Berichtigung von Rechnungen

Tz. 30 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG (Anhang 5; s. § 31 Abs. 5 UStDV, Anhang 6) kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben die § 14 Abs. 4 UStG (Anhang 5) und § 14a UStG (Anhang 5) fordert enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Dabei müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder bericht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1052 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 993 ff. Rz. 1053 Steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zu den §§ 370, 378 AO

Rz. 703 [Autor/Stand] Die Steuergefährdungstatbestände nach § 379 AO bilden als typische Vorbereitungshandlungen bzw. Durchgangsdelikte (s. bereits Rz. 30) häufig die Vorstufe zu den späteren Verletzungsdelikten nach den §§ 370, 378 AO. Bereits aus den allgemeinen Grundsätzen der Gesetzeskonkurrenz folgt, dass das Gefährdungsdelikt gegenüber dem Verletzungsdelikt (auch im Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Influencer: Einkünfteerziel... / 4 Umsatzsteuerpflicht sobald die Kleinunternehmergrenze überschritten ist

Umsatzsteuerlich wird die Tätigkeit als Influencer insbesondere relevant, sobald die Grenzen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsätze zzgl. Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr größer als 22.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht größer als 50.000 EUR) überschritten sind oder auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. Dab...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Insolvenzstrafrechtliche Besonderheiten für den Schuldner

Rz. 42 In der wirtschaftlichen Krise bestehen neben der Strafandrohung bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht in § 15a InsO für den Schuldner bzw. dessen geschäftsführenden Organe sowie für den faktischen Geschäftsführer (§ 14 StGB) weitere, typische strafrechtliche Risiken. Beschäftigt der Schuldner Arbeitnehmer, macht er sich ggf. dann strafbar, wenn er fällige Arbeitne...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung und Beweisführung

Rz. 148 Der Beweis des Erwerbsschadens kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Besonders aussagekräftig sind in der Regel schriftliche Unterlagen. Bei der Bewertung von Zeugenaussagen, etwa zu in Aussicht genommenen Geschäften, wird vielfach Zurückhaltung angebracht sein. Personen, die der Schweigepflicht unterliegen, etwa Steuerberater, sind von der Schweige...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Grundsätzlich muss jeder steuerpflichtige Unternehmer eine Mehrwertsteuererklärung abgeben, in der der geschuldete Steuerbetrag selbst eingetragen wird (Vorauszahlung). Am Ende eines jeden Kalenderjahres wird der Unternehmer zur Steuer veranlagt. Zu diesem Zweck muss er eine Mehrwertsteuererklärung einreichen, in der alle Veranlagungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres...mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Unter die so genannte Ausgleichsabgabenregelung (régimen especial del recargo de equivalencia) fallen Einzelhändler (natürliche Personen oder juristische Personen, die nach einer besonderen Einkommensteuerregelung veranlagt werden), die Gegenstände oder Erzeugnisse jeder Art, die nicht besonders von der Regelung ausgenommen sind, verkaufen. Die von dieser Regelung erfassten ...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Unternehmer, die in Österreich im Zeitpunkt der Leistung weder Wohnsitz (Sitz), einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.h. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 MOSS-Erklärung

Rz. 43 Wie die Anzeige zur Teilnahme am MOSS-Verfahren kann der Unternehmer auch die MOSS-Erklärung ausschließlich auf elektronischem Weg nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz abgeben (§ 18h Abs. 3 UStG). Dies geschieht über das ELSTER-Portal oder das Portal des BZSt ("BZSt-Online"), was eine Authentifizierung des Unternehmers erforderlich macht.[1] Insbesondere eine Erklä...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.5.6 Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Meldung von Dienstleistungen

Wenn ein deutscher Unternehmer Dienstleistungen von einem britischen Unternehmer empfängt, deren Leistungsort sich nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland befindet, und diese Dienstleistungen unter die allgemeine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG fallen, so ist er bisher verpflichtet, die entsprechende Bemessungsgrundlage in den Umsatzsteuer-Voranmeldunge...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.4.2 Warenlieferungen an deutsche Unternehmen aus Großbritannien

Wenn ein deutsches Unternehmen nach dem Austritt Ware aus Großbritannien bezieht, die tatsächlich körperlich nach Deutschland gelangt, sind die Vorschriften über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr (innergemeinschaftlicher Erwerb) nicht mehr anwendbar, weil Großbritannien nicht mehr zum Gemeinschaftsgebiet gehört. Stattdessen kommt es regelmäßig zu einer steuerbaren Einf...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.2.2.4.1 Grundfall: Unternehmer und innergemeinschaftlicher Erwerb

Der deutsche Kunde ist verpflichtet, auf den Warenbezug inländische deutsche Umsatzsteuer anzumelden und selbst abzuführen. Ist er ein voll zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer (vgl. § 15 UStG) und verwendet die eingekaufte Ware für entsprechend den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze (vgl. § 15 Abs. 1a, Abs. 1b und Abs. 2 UStG), so macht er periodengleich in ...mehr

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Teil I Zollrechtliche Auswi... / 2.2.2.1 Grundsätzliche Abwicklung

Wenn ein britisches Unternehmen Ware aus Großbritannien zu einem Abnehmer in Deutschland befördert oder versendet, oder wenn der Abnehmer für den entsprechenden Transport verantwortlich ist, sind bei Eintreffen der Ware im Zollgebiet der EU zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Anstelle des in der Vergangenheit beim Finanzamt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anzumeldenden...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.4.4 Weiterer Handlungsbedarf für Unternehmen – ERP-Systeme und Rechnungen

Betroffene Unternehmen, die Warenlieferungen nach Großbritannien ausführen, müssen grundsätzlich die entsprechende Steuerlogik von innergemeinschaftlichen Lieferungen auf Ausfuhrlieferungen umstellen. Je nach ERP-System erfordert dies entsprechend andere Steuercodes oder das Anlegen neuer Erlöskonten. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass nach § 22 UStG eine getrennte Aufz...mehr

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Teil I Zollrechtliche Auswi... / 2.2.2.2 Vorsteuerabzug

Die Einfuhrumsatzsteuer kann in ähnlicher Form wie die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb bis zum Austritt des VK von einem unternehmerischen Abnehmer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abgezogen werden (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Dabei sind die geforderten Nachweisvorschriften zu beachten und es ist nur der Unternehmer zum Vorsteuerabzug bere...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.2.2.5.1 Aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland

Wenn ein Unternehmer einen körperlichen Gegenstand für Zwecke seines Unternehmens aus dem VK nach Deutschland bewegt, handelt es sich grundsätzlich um ein sogenanntes innergemeinschaftliches Verbringen (vgl. § 3 Abs. 1a und § 6a Abs. 2 UStG). Dies gilt nicht bei bestimmten Ausnahmetatbeständen, die im Wesentlichen eine nur vorübergehende Nutzung im anderen Staat oder eine Wa...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.4.1.1 Grundsatz: Ausfuhrlieferung aus Deutschland

Liefert ein deutscher Unternehmer nach dem Austritt Waren, die körperlich in das Gebiet von Großbritannien gelangen, so gelten nunmehr die Vorschriften für die Ausfuhrlieferung (vgl. § 4 Nr. 1 a) UStG und § 6 UStG, Art. 146 MwStSystRL sowie Abschnitt 4.4.1.1). Hinweis Praxishinweis Grundsätzlich gibt es ab Brexit-Vollzug keine innergemeinschaftliche Lieferung nach Großbritanni...mehr