Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Voranmeldung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ma... / 3.1 Was wünschen sich Mandanten von der Steuerkanzlei?

Mandanten wünschen sich gute Erreichbarkeit, ein angenehmes Kommunikationsklima, fachlich einwandfreie Arbeit und Steuerersparnis – doch vor allem: keine Überraschungen bei den Rechnungen. Die Praxis in vielen Kanzleien sieht immer noch so aus, dass Mandanten erst mit der Rechnung im Briefkasten erfahren, was die Leistungen bei ihrem Steuerberater kosten. Das geht besser: Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuergesetz

a) Entwicklung der Norm Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 91/680/EWG (des Rates vom 16.12.1991) zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG [2] in deutsches Recht wurde § 26a UStG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.8.1992 mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt[3]. Zwischenzeitlich erfolgten divers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuererklärungen im Verein / 3 Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Ein Verein mit umsatzsteuerpflichtigen Erlösen muss Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden. Auch diese Erklärungen sind mittels ElsterOnline einzureichen (vgl. Abschnitt 1.1). Grundsätzlich sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen vierteljährlich abzugeben. Doch wenn die Summe der Vorauszahlungen im Vorjahr mehr als 7.500...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuererklärungen im Verein / 3.2 Ausfüllen der Umsatzsteuervoranmeldung

Nach dem Aufruf des Programms "ElsterOnline" und der Auswahl "Umsatzsteuer-Voranmeldung" wird auf dem Monitor der Voranmeldungsvordruck angezeigt. Eintragungen können direkt am PC erfolgen. Die Umsätze werden jeweils in vollen Euro ohne Cent eingetragen. Das Elster-Programm errechnet automatisch die Mehrwertsteuer. Achtung Sie sollten die Mehrwertsteuer (Konto steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuererklärungen im Verein / 3.1 Antrag auf Dauerfristverlängerung

Die Einreichungsfrist der Umsatzsteuervoranmeldung und die Fälligkeit der Zahlung kann um einen Monat verlängert werden. Voraussetzung ist ein Antrag auf Dauerfristverlängerung. Dieser Antrag ist bei monatlicher Abgabe bis zum 10.02. eines Jahres zu stellen. Zugleich ist bei monatlicher Fälligkeit eine Sondervorauszahlung zu leisten. Die Sondervorauszahlung wird mit 1/11 aus...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuererklärungen im Verein / 4 Umsatzsteuererklärung

Auch wenn der Verein laufend Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt eingereicht hat, ist nach Ablauf des Jahres, zusammen mit den anderen Steuererklärungen des Vereins, eine (Jahres-) Umsatzsteuererklärung abzugeben. Wie die Voranmeldungen müssen auch die Daten der Umsatzsteuererklärung elektronisch übermittelt werden (vgl. Abschnitt 1.1). In die Umsatzsteuererklärung werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abgabe der Verzichtserklärung

Tz. 13 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Verzichtserklärung (Option nach § 19 Abs. 2 UStG) kann formlos abgegeben werden und ist an keine Frist gebunden. D.h., sie kann entweder schriftlich oder mündlich gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG (Anhang 5) muss die Verzichterklärung dem Finanzamt aber bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung zugegange...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Abgabe von weiteren Steuererklärungen

Tz. 13 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Jeder Musiker hat eine Einkommensteuererklärung einzureichen, weil er Einkünfte nach § 18 EStG (Anhang 10) oder aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10) erzielt. Der Gewerbebetrieb kann als Einzelunternehmen oder als Personenvereinigung geführt werden. Ist der Musiker an einer Personenvereinigung (GbR) beteiligt, wird der Gewinn ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Umsatzsteuergesetz

Rn. 21 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Veräußerung von BV iSd § 16 EStG stellt eine Lieferung gegen Entgelt dar, die grds einen umsatzsteuerbaren Vorgang darstellt. Inwieweit die Veräußerung umsatzsteuerbar ist, richtet sich nach den einzelnen veräußerten WG. Kann bzw muss die USt-Freiheit in Anspruch genommen werden, ist die Lieferung insoweit umsatzsteuerfrei. Ggf kommt für...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die Regelung im Überblick

Rz. 7 Gemäß § 18f UStG [1] kann bei Steueranmeldungen i. S. v. § 18 Abs. 1 und 3 UStG die nach § 168 S. 2 AO erforderliche Zustimmung der Finanzbehörde – also im Fall einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder einer Steuervergütung – im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Das gilt entsprechend für die Festset...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Form und Art der Sicherheitsleistung

Rz. 24 Das USt-Voranmeldungsverfahren ist ein Massenverfahren, in dem es aus systematischen Gründen wegen des für Unternehmer regelmäßig bestehenden Rechts auf den Abzug der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) nach § 15 Abs. 1 UStG bei gewissen Fallkonstellationen zwangsläufig zu "Vorsteuerüberhängen" kommt. Das ist insbesondere bei größeren Investitionen – etwa in ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Gegenstand und Verfahren der Sicherheitsleistung bei Steueranmeldungen

Rz. 17 In der USt werden die Steuern i. d. R. durch sog. Steueranmeldungen[1] bei der Finanzbehörde angemeldet. Solche Steueranmeldungen stehen gem. § 168 S. 1 AO grundsätzlich einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich, solange sie nicht zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung führen. In den zuletzt gena...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Rückgabe der Sicherheit

Rz. 46 Nach Abschn. 18f.1 Abs. 6 UStAE ist eine Sicherheitsleistung unverzüglich zurückzugeben, wenn der zu sichernde Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist.[1] Diese Verpflichtung erscheint schon aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes[2] selbstverständlich und auf einen ersten Blick hin einfach handhabbar. Tatsächlich hängt das Erlöschen des zu sichernd...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – dezentrale Besteuerung von Organisationseinheiten (zu § 2b und § 18 Abs. 4f und Abs. 4g UStG)

Kommentar Durch das Jahressteuergesetz 2020 ist mit Wirkung zum 1.1.2021 die Möglichkeit der dezentralen Umsatzbesteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern eingeführt worden[1] und durch Sondervorschriften für eine von den Vorschriften der AO abweichende Festlegung der örtlichen Zuständigkeit[2] in diesen Fällen flankiert worden. In ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Businessplan: So überzeugen... / 2.3 Die Tabellen "Liquiditätsplanung 1. Jahr" bis "Liquiditätsplanung 3. Jahr"

Die Tabellen für die Liquiditätsplanung, die den Liquiditätsbedarf monatsbezogen für die 3 Planungsjahre ermitteln, beziehen einen Großteil der Werte aus den vorgelagerten und im Rahmen dieses Beitrags bereits erläuterten Tabellen. So werden die Umsätze und die vereinnahmte Umsatzsteuer aus den Vortabellen Umsatzplanung 1. Jahr bis Umsatzplanung 3. Jahr gezogen. Es können da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 4.4.2 Erlaubte und nicht erlaubte Tätigkeiten

Die Tätigkeiten, die Buchhaltern etc. erlaubt sind, umfassen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, jedoch nicht die Einrichtung der Buchführung, das Erstellen eines betriebsindividuellen Kontenplans, die Vornahme vorbereitender Abschlussbuchungen, die Erstellung von Hauptabschlussübersichten bzw. von Jahresabschlüssen. Letzteres betrifft Bilanzen ebenso wie Einnahmen-Übersc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 4.3 Mechanische Tätigkeiten – Datenverarbeitung

Als dritte Ausnahme vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen nennt § 6 Nr. 3 StBerG "die Durchführung mechanischer Arbeitsvorgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind". Dazu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen. Unter diese Tätigkeit, die jedermann ohne Nachweis ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.7.1 Beratungsbefugnisse

Die in § 4 Nr. 11 StBerG geregelten Beratungsbefugnisse der Lohnsteuerhilfevereine gegenüber ihren Mitgliedern betreffen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 EStG, Einkünfte aus Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG und Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen nach § 22 Nr. 5 EStG, nicht die Einkünfte aus L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.1 Gesetzliche Anordnung

Rz. 37 In dem jeweiligen die Steuererklärungspflicht gem. § 149 AO begründenden Steuergesetz kann angeordnet werden, dass der Erklärungspflichtige bzw. dessen gesetzlicher Vertreter die Steuererklärung eigenhändig zu unterschreiben hat.[1] Dies gilt insbesondere in den folgenden Fällen: § 18 Abs. 3 UStG für die USt-Jahreserklärung: Nach § 18 Abs. 1 UStG ist für die USt-Voran...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.3 Steuererklärungen per Telefax

Rz. 13 Steuererklärungen, die keine eigenhändige Unterschrift erfordern, können, wenn sie auf einem zulässigen Vordruck erstellt sind, uneingeschränkt per Telefax übermittelt werden.[1] Gleiches wird für die Übersendung als Anhang zu einer E-Mail gelten. Die Übermittlung einer eigenhändig zu unterschreibenden Steuererklärung per Fax genügte allerdings nach bisheriger Ansicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Abrundung (238 Abs. 2 AO)

Rz. 20 Nach Abs. 2 ist der zu verzinsende Gesamtbetrag pro Steuerart, nicht dagegen der zu verzinsende Anspruch[1] auf volle 50 EUR nach unten abzurunden. Dabei ist nach dem Gesetz jede Steuerart, nicht jedoch jeder Zeitraum bzw. jede Zahlungsweise der Steuerart für sich zu behandeln. Werden z. B. zugleich und nebeneinander die ESt-Abschlusszahlung 2017 i. H. v. 1.065 EUR und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.2 Ausnahme: Bei Abgabe einer Steueranmeldung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 41 Ausnahmsweise kann der Verzicht nach § 354 Abs. 1 S. 2 AO auch "bei Abgabe einer Steueranmeldung für den Fall ausgesprochen werden, dass die Steuer nicht abweichend von der Steueranmeldung festgesetzt wird". Rz. 42 Eine Steueranmeldung ist nach § 150 Abs. 1 S. 3 AO eine Steuererklärung, in der der Stpfl. aufgrund gesetzlicher Vorschrift die Steuer selbst zu berechnen h...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuererklärung für das Ver... / 2 Das ist zu tun!

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.5 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 65 Nach der Rechtsprechung des BFH genügt zur Begründung einer Außenprüfung bei einem Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieb der Hinweis auf § 193 Abs. 1 AO und zwar auch dann, wenn sich der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Außenprüfung anschließt.[1] Eine besondere Begründung für die Anordnung einer Außenprüfung ist bei einer sog. Rou...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.3 Inhalt der Selbstanzeige

Eine wirksame Selbstanzeige verlangt grundsätzlich eine umfassende Korrektur fehlerhafter oder unterbliebener Angaben.[1] Aufgrund der durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz[2] geänderten Gesetzeslage musste der Anzeigenerstatter zu allen strafrechtlich unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang unrichtige Angaben berichtigen, unvollständige Angaben ergänzen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen

Leitsatz 1. Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich. 2. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt (Anschluss an BFH-Urtei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

Leitsatz Im Rahmen der zollrechtlichen Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Anlage 2 zum UStG ist der Verwendungszweck nur dann von Bedeutung, wenn er dem Erzeugnis nach seinen objektiven Merkmalen und Eigenschaften innewohnt, wobei übliche Verpackungen außer Betracht bleiben. Zur Verneinung der Steuersatzermäßigung reicht es daher nicht aus, dass sog. Werbelebensmittel un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Änderungsantrag nach formel... / 2 Offenbare Unrichtigkeiten (§ 129 AO)

§ 129 AO ermöglicht die Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten. Wer nach Ablauf der Einspruchsfrist entdeckt, dass sich das Finanzamt offenbar zu seinen Ungunsten verrechnet, vertan oder Zahlen falsch erfasst hat, sollte einen auf § 129 AO gestützten Berichtigungsantrag stellen. Obwohl die Durchführung der Berichtigung im Erme...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, Mitarbeitern der Verwaltung, Bürgerinnen und...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch die handelsrechtliche GuV-Gliederung erfährt im Hinblick auf die steuerliche Deklaration erhebliche Untergliederungen. Jene offenbaren die Positionen, die für steuerliche Zwecke von wesentlicher Bedeutung sind, so bspw. der GuV-Posten "Umsatzerlöse", in dem gemäß § 277 Abs. 1 insbesondere Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus de...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / Zusammenfassung

Einnahmen aus Werbung und Sponsoring sind für viele Vereine eine wichtige Finanzierungsquelle. Daher ist es wichtig, bei der Vereinbarung von Werbe- und Sponsoringverträgen auch die Besteuerung im Auge zu behalten, da sich je nach Gestaltung ganz unterschiedliche steuerliche Wirkungen ergeben können und somit auch die Höhe der Mittel aus Werbung und Sponsoring, die dem Verei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Festsetzung der Umsatzsteuer

Rz. 25 Aus der Formulierung in § 13c Abs. 1 S. 1 UStG "und die festgesetzte Steuer, bei deren Berechnung dieser Umsatz berücksichtigt worden ist" ist abzuleiten, dass die Haftung nur für festgesetzte USt in Betracht kommt. Das bedeutet, dass die USt gegen den abtretenden Unternehmer festgesetzt worden sein muss. Eine festgesetzte Steuer setzt dabei einen positiven Betrag an ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Anspruch auf Gegenleistung für steuerpflichtigen Umsatz

Rz. 21 Die Abtretung durch den leistenden Unternehmer muss den Anspruch auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG betreffen. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG befasst sich allerdings nicht mit der Steuerpflicht, sondern mit der Steuerbarkeit. Gemeint sind also die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsätze, für die keine Steuerbefreiung ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 5 Haftung des Vorstands

Der eingetragene Verein ist als juristische Person nicht selbst handlungsfähig. Daher muss der Vereinsvorstand als gesetzlicher Vertreter dessen steuerliche Pflichten erfüllen. Vertreter haben grundsätzlich alle steuerlichen Pflichten des vertretenen Steuerpflichtigen zu erfüllen, z. B. Buchführungspflichten, die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, die Pflich...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 5.1 Pflichtverletzungen des Vorstands

Pflichtverletzungen des Vorstands können durch ein positives Tun, z. B. die Abgabe einer falschen Steuererklärung, oder durch Unterlassen, z. B. durch Nichtzahlung fälliger Steuern oder Nichtabgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung, vorkommen. Stellt ein neu bestellter Vorstand fest, dass der alte Vorstand eine unrichtige oder pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben hat, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1 Rechtliche Grundlagen der Umsatzsteuer-Voranmeldung

1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2023 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2023 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung

Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2023 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2023 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen dem Finan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023

Zusammenfassung Überblick Der folgende Beitrag erläutert die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 und für den Antrag auf Dauerfristverlängerung einschließlich der Anmeldung der Sondervorauszahlung 2023 in Betracht kommenden Eintragungen in den amtlichen Formularen und gibt zahlreiche weiterführende Hinweise. Dabei wurden die neueste Rechtsprechung des BFH und des EuGH sowie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.3 Ausnahmen von der Voranmeldungspflicht

Unternehmer können durch eine der folgenden Ausnahmeregelungen von der Voranmeldungspflicht befreit sein: 1.3.1 Kleinunternehmer Kleinunternehmer[1], die nach der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht der Steuererhebung für Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr), brauchen keine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.2 Voranmeldungspflicht

Zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind verpflichtet: Unternehmer [1], die ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern haben[2]; Unternehmer, die ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit neu aufgenommen haben, wenn sie bei Aufnahme ihrer Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz zuzüglich Umsatzsteuer von mehr als 22.000 EUR im laufenden Kalenderjahr ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / Zusammenfassung

Überblick Der folgende Beitrag erläutert die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 und für den Antrag auf Dauerfristverlängerung einschließlich der Anmeldung der Sondervorauszahlung 2023 in Betracht kommenden Eintragungen in den amtlichen Formularen und gibt zahlreiche weiterführende Hinweise. Dabei wurden die neueste Rechtsprechung des BFH und des EuGH sowie die jüngsten V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Dauerfristverlängerung gewährt werden.[4] Auf diese Fri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 52 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 52) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr