Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Voranmeldung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Selbstanzeige / 2.3 Inhalt der Selbstanzeige

Eine wirksame Selbstanzeige verlangt grundsätzlich eine umfassende Korrektur fehlerhafter oder unterbliebener Angaben.[1] Aufgrund der durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz[2] geänderten Gesetzeslage musste der Anzeigenerstatter zu allen strafrechtlich unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang unrichtige Angaben berichtigen, unvollständige Angaben ergänzen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen

Leitsatz 1. Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich. 2. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt (Anschluss an BFH-Urtei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

Leitsatz Im Rahmen der zollrechtlichen Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Anlage 2 zum UStG ist der Verwendungszweck nur dann von Bedeutung, wenn er dem Erzeugnis nach seinen objektiven Merkmalen und Eigenschaften innewohnt, wobei übliche Verpackungen außer Betracht bleiben. Zur Verneinung der Steuersatzermäßigung reicht es daher nicht aus, dass sog. Werbelebensmittel un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung / 9 Konsequenzen der Betriebsprüfung

Das Finanzamt wertet den Prüfungsbericht aus und erlässt danach entweder einen erstmaligen oder – Abweichungen von dem bisherigen Steuerbescheid unterstellt – geänderten Steuerbescheid. Letzteres ist regelmäßig ohne Anwendung der Korrekturvorschriften der AO möglich, weil die Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO stehen. Ist aufgrund einer Betriebs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Änderungsantrag nach formel... / 2 Offenbare Unrichtigkeiten (§ 129 AO)

§ 129 AO ermöglicht die Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten. Wer nach Ablauf der Einspruchsfrist entdeckt, dass sich das Finanzamt offenbar zu seinen Ungunsten verrechnet, vertan oder Zahlen falsch erfasst hat, sollte einen auf § 129 AO gestützten Berichtigungsantrag stellen. Obwohl die Durchführung der Berichtigung im Erme...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, Mitarbeitern der Verwaltung, Bürgerinnen und...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch die handelsrechtliche GuV-Gliederung erfährt im Hinblick auf die steuerliche Deklaration erhebliche Untergliederungen. Jene offenbaren die Positionen, die für steuerliche Zwecke von wesentlicher Bedeutung sind, so bspw. der GuV-Posten "Umsatzerlöse", in dem gemäß § 277 Abs. 1 insbesondere Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus de...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / Zusammenfassung

Einnahmen aus Werbung und Sponsoring sind für viele Vereine eine wichtige Finanzierungsquelle. Daher ist es wichtig, bei der Vereinbarung von Werbe- und Sponsoringverträgen auch die Besteuerung im Auge zu behalten, da sich je nach Gestaltung ganz unterschiedliche steuerliche Wirkungen ergeben können und somit auch die Höhe der Mittel aus Werbung und Sponsoring, die dem Verei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Festsetzung der Umsatzsteuer

Rz. 25 Aus der Formulierung in § 13c Abs. 1 S. 1 UStG "und die festgesetzte Steuer, bei deren Berechnung dieser Umsatz berücksichtigt worden ist" ist abzuleiten, dass die Haftung nur für festgesetzte USt in Betracht kommt. Das bedeutet, dass die USt gegen den abtretenden Unternehmer festgesetzt worden sein muss. Eine festgesetzte Steuer setzt dabei einen positiven Betrag an ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Anspruch auf Gegenleistung für steuerpflichtigen Umsatz

Rz. 21 Die Abtretung durch den leistenden Unternehmer muss den Anspruch auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG betreffen. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG befasst sich allerdings nicht mit der Steuerpflicht, sondern mit der Steuerbarkeit. Gemeint sind also die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsätze, für die keine Steuerbefreiung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermittlung oder Eigenhande... / 3.3.2 Vertrieb der Gutscheine der Restaurantkette

P tritt bei dem Vertrieb der Restaurantgutscheine im fremden Namen auf, sodass er selbst nicht in eine Leistungskette eingebunden ist. P ist insoweit nur als Vermittler tätig und führt eine sonstige Leistung gegenüber der Restaurantkette aus. Insoweit ist es unerheblich, wie die Gutscheine umsatzsteuerrechtlich einzuordnen sind – dies ist nur für eine umsatzsteuerrechtliche ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 5 Haftung des Vorstands

Der eingetragene Verein ist als juristische Person nicht selbst handlungsfähig. Daher muss der Vereinsvorstand als gesetzlicher Vertreter dessen steuerliche Pflichten erfüllen. Vertreter haben grundsätzlich alle steuerlichen Pflichten des vertretenen Steuerpflichtigen zu erfüllen, z. B. Buchführungspflichten, die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, die Pflich...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 5.1 Pflichtverletzungen des Vorstands

Pflichtverletzungen des Vorstands können durch ein positives Tun, z. B. die Abgabe einer falschen Steuererklärung, oder durch Unterlassen, z. B. durch Nichtzahlung fälliger Steuern oder Nichtabgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung, vorkommen. Stellt ein neu bestellter Vorstand fest, dass der alte Vorstand eine unrichtige oder pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben hat, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Notfallakte: Was Ihr St... / 2 Organisationshilfen

Mit den folgenden Formularen können Sie die Person, die Sie vertreten wird, sinnvoll unterstützen. To-do-Liste: Erstellen Sie zunächst eine To-do-Liste, die vorgibt, was als Erstes zu tun ist. Fristen und Termine: Danach folgt eine Übersicht über die wichtigsten Fristen und Termine. Diese ergeben sich einerseits aus Gesetzen, zum Beispiel wenn es darum geht, wann die Umsatzste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1 Rechtliche Grundlagen der Umsatzsteuer-Voranmeldung

1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2023 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2023 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung

Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2023 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2023 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen dem Finan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023

Zusammenfassung Überblick Der folgende Beitrag erläutert die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 und für den Antrag auf Dauerfristverlängerung einschließlich der Anmeldung der Sondervorauszahlung 2023 in Betracht kommenden Eintragungen in den amtlichen Formularen und gibt zahlreiche weiterführende Hinweise. Dabei wurden die neueste Rechtsprechung des BFH und des EuGH sowie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.3 Ausnahmen von der Voranmeldungspflicht

Unternehmer können durch eine der folgenden Ausnahmeregelungen von der Voranmeldungspflicht befreit sein: 1.3.1 Kleinunternehmer Kleinunternehmer[1], die nach der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht der Steuererhebung für Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr), brauchen keine ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.2 Voranmeldungspflicht

Zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind verpflichtet: Unternehmer [1], die ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern haben[2]; Unternehmer, die ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit neu aufgenommen haben, wenn sie bei Aufnahme ihrer Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz zuzüglich Umsatzsteuer von mehr als 22.000 EUR im laufenden Kalenderjahr ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / Zusammenfassung

Überblick Der folgende Beitrag erläutert die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 und für den Antrag auf Dauerfristverlängerung einschließlich der Anmeldung der Sondervorauszahlung 2023 in Betracht kommenden Eintragungen in den amtlichen Formularen und gibt zahlreiche weiterführende Hinweise. Dabei wurden die neueste Rechtsprechung des BFH und des EuGH sowie die jüngsten V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Dauerfristverlängerung gewährt werden.[4] Auf diese Fri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 52 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 52) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 18 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 18 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.3.1 Kleinunternehmer

Kleinunternehmer[1], die nach der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht der Steuererhebung für Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr), brauchen keine Voranmeldungen abzugeben. Sie müssen lediglich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Gesamtumsätze des Erklärungsjahrs und de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.6 Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung

In Zeile 48 ist die Sondervorauszahlung anzurechnen (abzuziehen) die von Monatszahlern wegen der Fristverlängerung von 1 Monat zu entrichten war.[1] Um die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zu entlasten, wurde in 2020 die Möglichkeit geschaffen, eine Erstattung der für 2020 geleisteten Sondervorauszahlung zu beantragen. Soweit die Sondervorauszahlung erstattet w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.3.2 Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000 EUR

Falls die (angemeldete bzw. festgesetzte) Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr 2022 nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und es sich nicht um einen Neugründungsfall [1] handelt, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien.[2] Durch diese Befreiung wird weder das Kalenderjahr zum ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeile 6–8 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Aufla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.8 Ergänzende Angaben zu Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In den Vordrucken für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 hatte die Finanzverwaltung erstmalig zusätzliche Angabepflichten zu Minderungen der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bzw. zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aufgenommen. Auch in den Vordrucken für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 sind diese Angaben – nun in den Zeilen 50 und 51 – wieder enthalten. Entg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Zeile 43 Zeile 43 ist für Vorsteuer-Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG [1] vorgesehen. Es können sowohl positive als auch negative Berichtigungsbeträge eingetragen werden. Handelt es sich bei den Berichtigungsbeträgen um zurückzuzahlende Vorsteuerbeträge, ist dem Betrag ein Minuszeichen voranzustellen. Bei Wirtschaftsgütern, die über das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.4 Verbleibender Betrag

Zeile 44 Hier ist das (positive oder negative) Ergebnis der Subtraktion der abziehbaren Vorsteuerbeträge (Zeilen 37–43) von der Umsatzsteuer (Zeile 36) einzutragen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3 Dauerfristverlängerung: Vordruck USt 1 H

3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2 Voranmeldung 2023: Vordruck USt 1 A

Durch die erstmalige Einführung eines Nullsteuersatzes im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 musste der Vordruck USt 1 A für das Jahr 2023 angepasst werden; Die Nummerierung der Zeilen hat sich dadurch gegenüber dem Vorjahr verändert, außerdem ist der Vordruck nunmehr 3-seitig statt bisher 2-seitig. 2.1 Allgemeine Angaben Nach der Steuernummer (Zeile 1) und dem zuständigen F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.4 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr.

Zeile 19 betrifft die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge durch Unternehmer an Nichtunternehmer (Privatleute), also Personen ohne USt-IdNr.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3 Vorsteuerabzug

Zeilen 37-44 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.11 Umsatzsteuer

Zeile 36 Hier ist die Summe der im Voranmeldungszeitraum entstandenen Umsatzsteuer einzutragen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6.3 Zusammenfassende Meldung

Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 ausgeführt hat, dem BZSt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG an Unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3.2 Antrag auf Dauerfristverlängerung

Ähnlich wie der Vordruck zur Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt 1 A) ist auch der Vordruck für die Dauerfristverlängerung (USt 1 H) für 2023 optisch etwas anders aufgebaut als in den Vorjahren, er passt allerdings weiterhin auf eine Seite. Zeile 5 Wichtig Grundsätzlich auf elektronischem Weg mit Authentifizierung Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss dem Finanzamt grundsätzlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 32 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.3.3 Befreiung in Sonderfällen

Nach Abschn. 18.6 UStAE kann das Finanzamt unabhängig von der Regelung des § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG den Unternehmer in Sonderfällen von der Abgabe der Voranmeldungen befreien. Solche Sonderfälle sind u. a. vorgesehen für: Unternehmer, bei denen in bestimmten Voranmeldungszeiträumen regelmäßig keine Umsatzsteuer entsteht, z. B. bei Aufsichtsratsmitgliedern, deren Tätigkeit jähr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.1 Allgemeine Angaben

Nach der Steuernummer (Zeile 1) und dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft), hat (nur) ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 12–15 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 33. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3.4 Festsetzung einer Sondervorauszahlung

Das Finanzamt kann die Sondervorauszahlung festsetzen, wenn sie vom Unternehmer nicht oder nicht richtig berechnet wurde oder wenn die Anmeldung zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.[1] Ferner kann das Finanzamt die Sondervorauszahlung im Einzelfall abweichend von § 47 UStDV niedriger festsetzen, wenn infolge Rechtsänderungen die vorgeschriebene Berechnung zu ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.6 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

In Zeile 21 sind insbesondere die steuerfreien Ausfuhrlieferungen [1] einzutragen[2], einschließlich der Ausfuhrlieferungen von Anlagegold i. S. d. § 25c UStG.[3] Ausfuhrlieferungen[4] sind steuerfrei, wenn Gegenstände vom Inland in das Drittlandsgebiet (Ausland ohne das übrige Gemeinschaftsgebiet) befördert oder versendet werden. Befördert oder versendet nicht der Lieferer, s...mehr