Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Grund, Form und Wirkung der Pflichtteilsbeschränkung

Rz. 396 Der Grund der Beschränkung muss zum Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung bereits bestehen, und der Abkömmling darf sich zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht dauerhaft von der Verschwendung abgewendet haben bzw. die Überschuldung muss noch bestehen.[492] Bei dauerhafter Besserung bzw. Wegfall der Überschuldung zum Zeitpunkt des Erbfalls ist die Anordnung unwirksam. Rz. ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft, § 119 Abs. 2 BGB

Rz. 170 Als beachtlicher Eigenschaftsirrtum kommt auch die irrige Annahme einer Überschuldung,[95] die Unkenntnis der Überschuldung bzw. der Belastung des Nachlasses mit einer wesentlichen Verbindlichkeit[96] in Betracht. Aber auch ein Irrtum über die Zugehörigkeit bestimmter Gegenstände zum Nachlass[97] oder die Unkenntnis der Berufung eines weiteren Miterben[98] stellen ei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VIII. Keine Abwehrrechte der Eigengläubiger

Rz. 357 Die Eigengläubiger sind nicht berechtigt, den Zugriff der Nachlassgläubiger auf das Eigenvermögen des Erben zu verhindern und so das Eigenvermögen des Erben für sich zu reservieren. Das Gesetz überlässt allein dem Erben die Entscheidung, ob er den Zugriff der Nachlassgläubiger auf sein Vermögen dulden will oder nicht. Die Eigengläubiger können den Erben an der Beglei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 9. Muster: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 657 Muster 11.41: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Muster 11.41: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens An das Amtsgericht – Insolvenzabteilung – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ hier: Antrag auf Eröffnung des Nach...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Antragsberechtigte

Rz. 644 Antragsberechtigt sind, § 317 Abs. 1 InsO: Rz. 645 Welche Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung desjenigen zu stellen sind, welc...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Insolvenzeröffnungsgrund

Rz. 643 Das Gesetz kennt drei Insolvenzeröffnungsgründe:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Anfechtung der Annahme der Erbschaft

Rz. 543 Das Gesetz geht in §§ 1954–1957 BGB von der Möglichkeit einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft aus, enthält jedoch dort keine besonderen Bestimmungen zu den Gründen, die eine solche Anfechtung rechtfertigen können. Daraus folgt, dass insoweit die allgemeinen Bestimmungen der §§ 119 ff. BGB maßgebend sind.[658]mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 181 Neben der Vergütung steht dem Nachlasspfleger Aufwendungsersatz zuzüglich Umsatzsteuer[172] zu, § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 4 VBVG i.V.m. § 1877 BGB. Zu erstatten sind dem Pfleger in tatsächlicher Höhe zum Beispiel: Kosten für Porto und Telefon sowie für die Beschaffung von Personenstandsurkunden, Bankgebühren sowie Gerichtsgebühren. An Fahrtkosten können bei Verw...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Anfechtungsgründe

a) Überschuldung des Nachlasses mit Erblasserschulden Rz. 233 Als Anfechtungsgründe im Sinne eines Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB kommen die Überschuldung des Nachlasses, mangelnde Kenntnis einzelner wichtiger Nachlassverbindlichkeiten, fehlerhafte Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände in Betracht. Dabei ist als "Sache" im Sinne dieser Vorschrift be...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Beschwerung des pflichtteilsberechtigten Erben mit Vermächtnissen

Rz. 236 Zur Möglichkeit der Anfechtung der Erbschaftsannahme in solchen Fällen vgl. § 15 Rdn 56 ff.mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 225 Der Nachlasspfleger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Verbindlichkeiten zu bezahlen, außer wenn durch die Nichtzahlung dem Nachlass ein Schaden entstehen würde. Dies wäre der Fall, wenn der Gläubiger droht, eine berechtigte Forderung einzuklagen oder eine Behörde die Vollstreckung von Gebührenbescheiden androht. Um dies zu vermeiden, sollte der Nachlasspfleger um...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Allgemeines

Rz. 164 Dass eine Vormerkung zur Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach herrschender Rechtsprechung vor dem Erbfall nicht in Betracht kommt, wurde bereits oben (vgl. Rdn 98) dargestellt. In streitigen Fällen wird nach dem Erbfall der zur Erlangung der Eigentumsübertragungserklärung (Auflassung, § 925 BGB) und Grundbucheintragungsbewilligung (§ 19 GBO) zu führende P...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / e) Beginn der Anfechtungsfrist

Rz. 549 Nach § 1954 Abs. 1 und 2 BGB kann die Anfechtung der Annahme nur binnen sechs Wochen von dem Zeitpunkt an erfolgen, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Kenntnis von dem Irrtum hat der Anfechtungsberechtigte, wenn ihm die dafür maßgeblichen Tatsachen bekannt werden und er erkennt, dass seine Erklärung eine andere Wirkun...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / dd) Haftungsbeschränkungsvorbehalt für den Kläger nach § 780 ZPO

Rz. 101 Die Klarstellung seitens des BGH, dass der Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO einerseits und die Berufung auf die Haftungssumme des § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB andererseits sich auf verschiedene Haftungsumfänge beziehen und unabhängig voneinander bestehen können, ist sachgerecht und verdient Zustimmung. Nach dem strengen Wortlaut des § 780 ZPO kann der Haftung...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Formalien der Anfechtung

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 40 Die Nachlassinsolvenz gem. §§ 1975 ff. BGB, §§ 315–331 InsO ist eine weitere vom Gesetz zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Haftungsbeschränkung im Wege der Gütersonderung. Sie sorgt für eine gleichmäßige Aufteilung der unzureichenden Nachlassmittel unter den nicht bevorrechtigten Gläubigern. Die Nachlassinsolvenz lässt die Verwaltung auf den Nachlassinsolvenzverw...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / ii) Verantwortlichkeit der Erben gegenüber den Nachlassgläubigern für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses

Rz. 52 Nicht selten erkennen die Erben nicht sofort beim Erbfall, dass die Anordnung eines förmlichen Nachlassverfahrens notwendig ist. Sie verwalten den Nachlass und verfügen über Nachlassgegenstände. Danach wird eines der förmlichen Nachlassverfahren angeordnet. Was ist mit den von den Erben vorgenommenen Rechtshandlungen nach außen und im Verhältnis zu den Nachlassgläubig...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist

Rz. 550 BGH FamRZ 2015, 1383: Zitat "Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB."[669] BGHZ 106, 359: Zitat "…Anerkannt ist (…), dass auch eine Anfechtungserklärung gemäß §§ 1954, 1956 BGB ihrerseits angefochten we...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Folgen der Anfechtung der Annahme

Rz. 548 Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, § 1957 Abs. 1 BGB. An die Stelle des Ausschlagenden treten Ersatzerben, § 1953 Abs. 2 BGB, oder – wenn die Ersatzerbfolge nicht eintritt – sein Erbteil wächst einem oder mehreren anderen Erben an, § 2094 BGB. Eine Erbausschlagung kann gem. § 119 Abs. 1 BGB angefochten werden, wenn der Ausschlagende sich darüber geirrt ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Wegfall der Pflichtteilsbeschränkung

Rz. 401 Die Anordnungen sind gem. § 2338 Abs. 2 S. 2 BGB unwirksam, wenn zur Zeit des Erbfalls der Abkömmling sich dauernd von dem verschwenderischen Leben abgewendet hat oder die den Grund der Anordnung bildende Überschuldung nicht mehr besteht. Für die Unwirksamkeit bedarf es nicht der Anfechtung. Sie kann sowohl vom Abkömmling als auch von einem Gläubiger geltend gemacht ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Beginn der Anfechtungsfrist

Rz. 239 Nach § 1954 Abs. 1 und 2 BGB kann die Anfechtung der Annahme nur binnen sechs Wochen von dem Zeitpunkt an erfolgen, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Kenntnis von dem Irrtum hat der Anfechtungsberechtigte, wenn ihm die dafür maßgeblichen Tatsachen bekannt werden und er erkennt, dass seine Erklärung eine andere Wirkun...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Folgen der Anfechtung der Erbschaftsannahme

Rz. 238 Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft gilt als Ausschlagung, § 1957 Abs. 1 BGB. An die Stelle des Ausschlagenden treten Ersatzerben, § 1953 Abs. 2 BGB, oder – wenn die Ersatzerbfolge nicht eintritt – sein Erbteil wächst einem oder mehreren anderen Erben an, § 2094 BGB. Eine Erbausschlagung kann gem. § 119 Abs. 1 BGB angefochten werden, wenn der Ausschlagende sich ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 30 Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Ich bestimme meine beiden Kinder _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, zu meinen Erben zu jeweils gleichen Teilen...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 106 Auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten schmälert den Nachlass. Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[102] Dazu der BGH in BGHZ 37, ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Anspruch des Testamentsvollstreckers für eigene Tätigkeiten

Rz. 343 Nach § 2221 Hs. 2 BGB kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine bestimmte Vergütung anordnen. Ist eine Regelung über die Vergütung nicht getroffen worden, so kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen (§ 2221 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, diese aus dem Nachlass zu entnehmen, ohne dass die...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 10. Muster: Anschreiben an Banken und Sparkassen

Rz. 75 Nach Sichtung des Nachlasses werden oft Kontoauszüge verschiedener Kreditinstitute aufgefunden. Diese Kreditinstitute sind selbstverständlich anzuschreiben. Rz. 76 Muster 6.13: Anschreiben an Banken und Sparkassen Muster 6.13: Anschreiben an Banken und Sparkassen Muster: Anschreiben an Banken und Sparkassen An die _________________________-Bank _________________________ Nac...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Vormerkung nach dem Erbfall

Rz. 99 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 293 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1, 662 ff. BGB). Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.4 Verbraucherinsolvenz bei Überschuldung

Ist der Unterhaltspflichtige nachhaltig überschuldet und liegt ein Mangelfall vor, kann beim Unterhalt minderjähriger sowie privilegierter volljähriger Kinder eine Verpflichtung des Pflichtigen bestehen, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen.[1] Aus einer Verbraucherinsolvenz ergibt sich für den Unterhaltsgläubiger folgender Vorteil: Er ist gegenüber anderen Insolv...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.3 Überschuldung

Überschuldung liegt dann vor, wenn das Aktivvermögen bzw. die Vermögensgegenstände der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr abdecken. Die Bilanzwerte sind dabei der Ausgangspunkt, entscheidend aber sind letztlich die tatsächlichen Werte. Hinweis Kein Insolvenzgrund bei positiver Fortbestehensprognose Eine Ausnahme für die Einleitung eines Insolvenzverfahre...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 1.1 Insolvenzreife

Der ungeliebte Insolvenzantrag muss gestellt werden, wenn das Unternehmen insolvenzreif ist. Das ist es bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In die Pflicht genommen werden die Mitglieder des Vertretungsorgans. Sie haften persönlich für die verspätete Insolvenzantragstellung. Geschäftsleiter müssen "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von ...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 1.3 Sonderregelungen anlässlich der Ukrainekrise

Die Corona-Krise wurde buchstäblich von der Krise, die aus dem Ukrainekrieg resultiert, abgelöst. Aus dem bisherigen "COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz" (COVInsAG) ist das "Gesetz zur vorrübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen" (SanInsKG) geworden. Es ist seit dem 9.11.2022 in Kraft und enthält Erleichterun...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Bei drohender...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.2.2 Eigenverwaltung mit Schutzschirmverfahren

Sind die Aussichten auf eine Sanierung gut, kann im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit ein Antrag auf Eigenverwaltung bzw. Durchführung des Schutzschirmverfahrens (§§ 270 ff. InsO) zusammen mit dem Insolvenzantrag gestellt werden. Dazu benötigt die Gesellschaft eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines anderen Sachverständigen, dass dem Unternehmen die Über...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.2 Wer den Antrag stellen muss

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen der oder die vertretungsberechtigten Geschäftsführer stellen. Es ist zu empfehlen, dass alle Geschäftsführer gemeinsam den Antrag stellen. Sie können den Insolvenzantrag mithilfe eines Finanz- und Liquiditätsplans glaubhaft machen. Die Pflicht, den Antrag auf Insolvenz zu stellen, trifft alle Geschäftsführer, unabhängig...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 2 Restrukturierung nur vor Insolvenzreife möglich

Zugang zum Sanierungskonzept des Restrukturierungsrahmens erhalten nur Unternehmen, bei denen die Zahlungsunfähigkeit nur droht, die also noch nicht zwingend einen Insolvenzantrag stellen müssen. Entscheidet sich ein Unternehmen für den Restrukturierungsrahmen, so ruht die Insolvenzantragspflicht solange die Restrukturierungssache rechtshängig ist. Tritt zwischenzeitlich Zahl...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.2 Geschäftsführer handelt unter Aufsicht

Auf Antrag ist stets die (vorläufige) Eigenverwaltung anzuordnen, sofern dies keine Nachteile für die Gläubiger erwarten lässt oder sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig gegen eine Eigenverwaltung ausspricht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erhält der Schuldner bei Vorlage einer Sanierungsfähigkeitsbescheinigung über das Schutzschirmverfahren...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.4 Wenn der Gläubiger Insolvenzantrag stellt

Für den Insolvenzantrag eines Gläubigers (§ 14 InsO) ist erforderlich, dass ein rechtliches Interesse (eine Forderung) an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dargelegt wird, dass eine (nicht völlig unbedeutende) fällige Forderung sowie der Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) glaubhaft gemacht werden. Der antragstellende Gläubiger muss Unterlagen zum Nachwe...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 9 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.3 Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist eine spezielle Variante des Eröffnungsverfahrens. Es ist auf den Zeitraum ab dem Eröffnungsantrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschränkt. Folglich sind im Schutzschirmverfahren getroffene Vereinbarungen, durch welche Mitarbeiterkündigungen mit verkürzten Kündigungsfristen ausgeschlossen werden (§ 113 InsO), unwirksam (§ 119 InsO). ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4 Insolvenzeröffnungsverfahren/vorläufiges Insolvenzverfahren

Das Insolvenzgericht muss bei Vorliegen eines Insolvenzantrags, der nicht als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen ist, ermitteln, ob Insolvenzgründe existieren. Das Gericht (zuständig ist bis einschließlich der Eröffnung des Verfahrens der Insolvenzrichter) prüft den Antrag auf Zulässigkeit und Begründetheit. Die Zulässigkeit richtet sich nach den allgemeinen Prozessvor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1992 BGB – Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen.

Gesetzestext 1Beruht die Überschuldung des Nachlasses auf Vermächtnissen und Auflagen, so ist der Erbe, auch wenn die Voraussetzungen des § 1990 nicht vorliegen, berechtigt, die Berichtigung dieser Verbindlichkeiten nach den Vorschriften der §§ 1990, 1991 zu bewirken. 2Er kann die Herausgabe der noch vorhandenen Nachlassgegenstände durch Zahlung des Wertes abwenden. A. Allgem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Beruht die Überschuldung des Nachlasses auf Vermächtnissen und Auflagen, so ist der Erbe, auch wenn die Voraussetzungen des § 1990 nicht vorliegen, berechtigt, die Berichtigung dieser Verbindlichkeiten nach den Vorschriften der §§ 1990, 1991 zu bewirken. 2Er kann die Herausgabe der noch vorhandenen Nachlassgegenstände durch Zahlung des Wertes abwenden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einredeberechtigte.

Rn 3 Das Recht, die Überschwerungseinrede zu erheben, steht neben dem Erben auch dem Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger (Staud/Dobler § 1992 Rz 15) sowie dem Erbteilserwerber und dem Hauptvermächtnisnehmer zu, wenn er mit einem Untervermächtnis/-auflage überschwert wurde (NK-BGB/Krug § 1992 Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Überschwerung.

Rn 2 Der Erbe haftet den Vermächtnisnehmern (auch Quotenvermächtnis, BGH ZEV 2011, 189) und Auflagenberechtigten ggü nicht, solange der Nachlass zu ihrer Befriedigung nicht ausreicht. Ist der Nachlass auch ohne Vermächtnisse und Auflagen überschuldet, ist § 1992 nicht anwendbar (München ZEV 98, 100; str). Haftet der Erbe nicht bereits allgemein unbeschränkbar und reicht der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Aufrechnung.

Rn 8 Gegen eine eigene Forderung des Erben kann nicht mit einem Vermächtnisanspruch aufgerechnet werden, wohl aber gegen eine Nachlassforderung gem §§ 94 ff InsO analog (Grüneberg/Weidlich § 1992 Rz 4). Die Aufrechnungsmöglichkeit besteht nicht, wenn der Nachlass von Anfang an überschuldet war (MüKo/Küpper § 1992 Rz 8). Reicht dadurch der Nachlass zur Befriedigung der übrige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift soll die Durchführung einer Nachlassinsolvenz dort vermeiden, wo diese nur deshalb erforderlich wäre, weil sie auf die Anordnungen des Erblassers zurückzuführen wäre, was idR nicht seinem Willen entsprechen würde. Der Erbe kann die Herbeiführung der Haftungsbeschränkung nach den §§ 1990, 1991 hier auch dann herbeiführen, wenn eine die Kosten des Insolvenz...mehr