Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Andere Verpflichtete

Rz. 11 § 1968 BGB entfaltet keine Sperrwirkung für andere Ansprüche auf Übernahme der Bestattungskosten, da die Vorschrift keine abschließende Regelung für die Erstattung von Beerdigungskosten trifft.[28] Im Falle der durch eine unerlaubte Handlung verursachten Tötung hat der Ersatzpflichtige nach § 844 Abs. 1 BGB, § 10 Abs. 1 StVG [29] bzw. nach § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG d... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Kenntniserlangung von dem Berufungsgrund

Rz. 7 Abs. 2 S. 1 sieht neben der Kenntnis des Anfalls der Erbschaft auch ausdrücklich die Kenntnis des vorläufigen Erben vom Grund der Berufung vor. Berufungsgrund kann eine letztwillige Verfügung in Form des Testaments, gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags sowie die gesetzliche Erbfolge i.S.v. § 1948 BGB sein (str., vgl. zum Tatbestandsmerkmal des "Berufungsgrund... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der sog. Dürftigkeitseinrede steht dem Erben ein relativ einfacher Weg der Haftungsbeschränkung allen Nachlassgläubigern gegenüber zur Verfügung. Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer weiteren Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung ergibt sich daraus, dass die in § 1975 BGB vorgesehenen Mittel hierzu versagen, wenn eine den Verfahrenskosten entsprechende Nachlas... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 4 Voraussetzung für die Feststellung nach Abs. 1 ist, dass der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt wird. In Ergänzung dazu regelt § 1965 Abs. 1 S. 1 BGB, dass der Feststellung eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte vorauszugehen hat (siehe insoweit Kommentierung zu § 1965). Rz. 5 Nach der Regelung des § 26 FamFG hat d... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen der Dürftigkeitseinrede

Rz. 8 Die Dürftigkeitseinrede setzt voraus, dass eine die Kosten der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens deckende Masse fehlt (§ 1982 BGB; § 26 Abs. 1 InsO)[24] und deshalb die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht "tunlich" ist oder dass aus diesem Grund die Nachlassverwaltung aufgehoben (§ 1988 Abs. 2 ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Darlehen / 1.5.4 Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschafter mit nicht mehr al... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.3 Eröffnungsgründe

Bei natürlichen und juristischen Personen ist gemäß § 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund. Durch § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist klargestellt, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wenn die fälligen Verbindlichkeiten durch den Schuldner nicht erfüllt werden können. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner die Zahlungen eingestellt hat. Ein w... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Eröffnungsgrund

Praktisch wichtigster Eröffnungsgrund (früher: Insolvenzgrund) ist die Zahlungsunfähigkeit.[1] Daneben tritt bei juristischen Personen die Überschuldung.[2] Der Schuldner kann auch bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit [3] einen Insolvenzantrag stellen. Durch ein möglichst frühzeitiges geordnetes Verfahren soll so verhindert werden, dass an sich gegebene Sanierungschancen dur... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Säumniszuschläge / 3.2 Verzicht im Einzelfall

Säumniszuschläge können auf Antrag erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre.[1] Dazu muss die Krankenkasse in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine solche "Unbilligkeit" vorliegt. Der Erlass kann für Teile oder für die gesamten Säumniszuschläge erfolgen. Wichtig Für den Erlass muss ein Antrag gestellt werden Für den Erlass wegen Unbill... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Geschäftsführer-Lohnsteuerhaftung bei Insolvenz

Bei Insolvenz einer GmbH versucht das Finanzamt oftmals, die bestehenden Lohnsteuerschulden durch Haftungsbescheid bei den Geschäftsführern der GmbH geltend zu machen, weil diese steuerlich zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer verpflichtet sind. Die steuerrechtlich und die insolvenzrechtlich unterschiedliche Bewertung der Lohnsteuerabführungspflicht des Arbeitgebers in... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Gutachtenerstellung durch S... / 1 Anlässe für die Erstellung von Gutachten

Gutachten dienen i. d. R. als Entscheidungsgrundlage für Dispositionen des Mandanten, als Argumentations- oder Diskussionsgrundlage in Verhandlungen oder auch zur Feststellung von Tatsachen zur Vorbereitung einer gerichtlichen Entscheidung. Daneben dienen sog. Schiedsgutachten – bei entsprechender Vereinbarung der Beteiligten – der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, in... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Gutachtenerstellung durch S... / 4.1 Betriebswirtschaftliche Themen

Ein weites Feld bieten betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Hier lässt sich in erster Linie die Unternehmensbewertung anführen. In vielen Fällen besteht Uneinigkeit oder Unklarheit über den Wert eines Unternehmens, sei es bei Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, im Rahmen der Feststellung des Zugewinnausgleichs bei Erbschaften oder aus Anlass des Kaufs oder Verkaufs... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Gutachtenerstellung durch S... / 4.5 Gutachtenerstellung in Strafsachen

Bei Sachverständigengutachten für Strafgerichte und Staatsanwaltschaften, ggf. auch für Insolvenzverwalter, bei denen als Spezialproblem Schlussrechnungsprüfungen hinzukommen, die vom Insolvenzverwalter oder den Insolvenzgerichten beauftragt werden können, stehen im Vordergrund die sich aus den §§ 283 ff. Strafgesetzbuch (StGB) ergebenden Insolvenzstraftaten des Bankrotts ge... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Gesellschafterdarlehen / 3.1 Rangrücktritt

Der Rangrückritt ist in der Insolvenzordnung (InsO) gesetzlich verankert. Eine Überschuldung [1] liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.[2] Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen od... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Gesellschafterdarlehen / 3 Im Krisenfall Rangrücktritt oder Forderungsverzicht

Ist die Gesellschaft in eine finanzielle Schieflage geraten, stellt sich die Frage, welche Sanierungsmaßnahmen die Gesellschafter ergreifen können, um eine drohende Überschuldung bzw. Insolvenz abzuwenden.[1] Insbesondere Gesellschafterdarlehen spielen bei diesen Maßnahmen oftmals eine entscheidende Rolle. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gelten für die Rechnungslegu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Insolvenz eines Wohnungseigentümers

Über das Vermögen eines Wohnungseigentümers ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Er schuldet der GdWE Hausgeld. Sollte die GdWE gegen den Wohnungseigentümer eine Hausgeldklage führen? Nein. Die GdWE kann und muss sich am Insolvenzverfahren beteiligen. Die offenen Forderungen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens können zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Für die nac... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 20 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; vgl. wegen Einzelheiten zum Inhalt HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Solchenfalls ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsp... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 3 Das Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches bilanziert. Wird ein Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags an den Gesellschafter zurückgezahlt, unterliegt dies der sogenannten Insolvenzanfechtung, was bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Beträge zur Masse zurückfordern kann. Im Insolvenzverfahren kann der G... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Gesellschaft mit beschränkt... / 5.1 Allgemeines

Rz. 37 Da die Haftung der Gläubiger der GmbH auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. Die Vermögenssphäre der GmbH ist von der ihrer Gesellschafter zu trennen, sodass das Stammkapital den Charakter von Garantiekapital hat, welches als genau definierte und garantierte Haftungsgrundlage den Gläubigern zur ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Steuerliche Haftungsrisiken... / 3 Haftungsbescheid

Der Haftungsbescheid kann gegen den Geschäftsführer nur ergehen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und das Finanzamt sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat. Ob die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung. Hingegen prüft das Finanzgericht die sich anschließende Ermessensentscheidung nur auf Ermes... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2 Haftungsgefahr: Das Risiko der Insolvenzverschleppung

Ein weiteres haftungsträchtiges Feld betrifft die Insolvenzverschleppung. Ist die Gesellschaft insolvenzreif, muss der Geschäftsführer unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen bei Überschuldung (§ 15a I 2 InsO) – den Insolvenzantrag stellen. Von einer Insolvenzreife spricht man dann, wenn die Gesellschaft überschuldet oder zahlun... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorbemerkung zu §§ 1975–199... / B. Überblick

Rz. 5 Die amtliche Nachlasssonderung durch Nachlassverwaltung bei zulänglichem, aber unübersichtlichem Nachlass und durch Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens bei Überschuldung oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit (§ 320 InsO) macht auch den Nachlass des Alleinerben mit Rückwirkung auf den Erbfall zu einem Sondervermögen, das durch den Abwicklungszweck dinglich gebunden... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / f) Überschuldung

Rz. 13 Die Überschuldung ist nur bei juristischen Personen sowie bei Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (§ 19 Abs. 3 InsO), ein Eröffnungsgrund. Überschuldung liegt vor, wenn das vorhandene Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, es besteht eine positive Fortführungsprognose für die näch... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragspflicht gem. § 15a InsO

Rz. 7 Eine rechtliche Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages besteht weder für natürliche Personen noch für Gläubiger. Eine Antragspflicht besteht jedoch für die Organe von juristischen Personen (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO) sowie für die Gesellschafter und die Abwickler einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (insbesondere GmbH & Co. KG, OHG, GbR), bei der kein Gesell... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 GmbH-Recht / d) Pflicht zur Insolvenzantragstellung

Rz. 113 Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung regelt § 15a Abs. 1 S. 1 und S. 2 InsO. Danach hat der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen, wenn eine juristische Person (wie die GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet wird. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Übe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 GmbH-Recht / 11. Haftung bei Insolvenzverschleppung

Rz. 341 Beteiligen sich Gesellschafter aktiv an der Insolvenzverschleppung des Geschäftsführers[1353] (vgl. Rdn 134), können sie als Gehilfe, ggf. als Anstifter haften.[1354] Jeder Gesellschafter[1355] ist gem. § 15 Abs. 1 S. 2 InsO bei Führungslosigkeit berechtigt, Insolvenzantrag zu stellen (§ 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG, vgl. Rdn 108) und gem. § 15a Abs. 3 InsO verpflichtet, wenn... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste Haftung geschäftsleitender Organe

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 48 Vereine / 4. Insolvenz

Rz. 35 Der Vorstand ist bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtet, unverzüglich den Insolvenzantrag zu stellen (§ 42 Abs. 2 BGB). Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, wenn nicht durch Satzungsbestimmung das Fortbestehen als nicht rechtsfähiger Verein geregelt wird (§ 42 Abs. 1 BGB). mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / (1) Grundsatz

Rz. 29 Ein erhebliches und häufig unterschätztes Haftungsrisiko für Geschäftsführer/Vorstände einer juristischen Person stellen die ab Insolvenzreife zu beachtenden Zahlungsverbote dar. Gem. § 15b Abs. 4 S. 1 InsO haben die gem. § 15a InsO antragspflichtigen Personen im Rahmen der Innenhaftung die Zahlungen zu erstatten, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Übersch... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Familienrecht / kk) Anhaltspunkte für Einwendungen aus § 1381 BGB

Rz. 99 Ansatzpunkte für ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit (peremptorische Einrede) sind hier aus der Fallkonstellation heraus nicht ersichtlich. Die systembedingte Ungerechtigkeit, die in dem Ansatz des Anfangsvermögens auch mit 0 EUR bei Überschuldung lag, ist durch die Neufassung zum 1.9.2009 mit der Berücksichtigung überschuldeten Anfangsvermögens ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 GmbH-Recht / g) Sanierungsprivileg

Rz. 306 § 39 Abs. 4 S. 2 InsO privilegiert Darlehensgeber, die in der Krise der GmbH zu deren Überwindung Geschäftsanteile erwerben: Dies führt für ihre bestehenden und zusätzlichen Kredite nicht zur Anwendung der Regeln zum Gesellschafterdarlehen, soweit sie nach drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Beteiligung "zum Zweck" der Sanierung de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 63 Die Geschäftsführer der Fa. A-GmbH haben Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Nachdem das Insolvenzgericht festgestellt hat, dass der eingereichte Eigeninsolvenzantrag zulässig ist, wird Rechtsanwalt R vom Insolvenzgericht beauftragt, innerhalb von vier Wochen ein Gutachten darüber zu erstellen, ob (1) ein Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit und/o... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 134 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[596] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[597] keine Zahlungen mehr zu leisten ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 39 Steuerrecht / (5) Stundungszinsen, Säumniszuschläge

Rz. 65 Während des Vollstreckungsaufschubs fallen Säumniszuschläge gem. § 240 AO i.H.v. monatlich 1 % des rückständigen Steuerbetrages an, während die Stundungszinsen nur 0,5 % pro Monat ausmachen, §§ 234, 238 AO. Dabei kann auf die Zinsen ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles (z.B. zinslose Verrechnungsstundung) unbillig wä... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / 3. Insolvenzantrag und Insolvenzgründe

Rz. 4 Das Insolvenzverfahren wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner, § 13 Abs. 1 InsO. Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt es nur dann, wenn ein Insolvenzgrund gem. §§ 17, 18 oder 19 InsO vorliegt (siehe Rdn 10 ff.). Im Falle des Eigenantrags kann dies neben der bereits eingetret... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / d) Insolvenzgrund drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 11 Ein weiterer Insolvenzgrund ist die drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO, die den Schuldner (nicht den Gläubiger) zu einem Insolvenzantrag berechtigt, nicht jedoch verpflichtet. Dadurch soll bereits im Vorfeld einer akuten Krise die rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ermöglicht werden. Um weitere Anreize für eine frühzeitige Antragstellung zu setzen, ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragsrücknahme nach Zahlung oder Stehenlassen des Insolvenzantrags, § 14 InsO

Rz. 52 Wird der zulässige Antrag des Gläubigers nach Zahlung durch den Schuldner mangels Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung als unbegründet abgewiesen, hat der Schuldner gem. § 14 Abs. 3 InsO die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Alternativ kann der Gläubiger den Antrag zurücknehmen oder für erledigt erklären. Die Kostenfolge dazu richtet sich hierzu grundsätzlich n... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 GmbH-Recht / c) Eigenhaftung aus culpa in contrahendo, § 311 Abs. 3 BGB

Rz. 133 Die Rspr. hat die Haftung bei schuldhafter Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bejaht, z.B. Warn- und Hinweispflichten, insb. ab Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, aber auch bei falschen Prospektangaben. Der Geschäftsführer muss selbst Träger solcher Pflichten sein. Das ist anzunehmen bei Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens in besonderem... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / a) Antragsrecht

Rz. 5 Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die bereits zahlungsunfähig ist oder deren Zahlungsunfähigkeit droht. Bei juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit ist – auch bei Gesamtvertretung – jedes Mitglied des Vertretungsorgans antragsberechtigt, bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit jeder persönlich haftende Gesellschafter sowi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 GmbH-Recht / g) Rechtsfolgen

Rz. 290 Gem. § 31 GmbHG sind dem Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG zuwider geleistete Zahlungen der GmbH zu erstatten. Verpflichtet ist in erster Linie der (auch ausgeschiedene)[1153] Gesellschafter als Empfänger. Die Verpflichtung ist persönlicher Natur, nicht aber mit dem Anteil verbunden, so dass bei dessen Veräußerung der Erwerber nicht haftet. Rz. 291 Der Anspruch geht au... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / a) Zulässiger Insolvenzantrag

Rz. 51 Gem. § 13 Abs. 1 InsO kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Ein Gläubigerantrag ist nur bei den Eröffnungsgründen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zulässig, nicht hingegen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Ein Eröffnungsantrag ist nach § 14 Abs. 1 InsO nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / 4. Eigenverwaltung

Rz. 94 Um dem Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis während eines Insolvenzverfahrens zu erhalten, bietet die InsO die Möglichkeit der Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach den §§ 270 bis 285 InsO.[75] Eigenverwaltung in Verbraucherinsolvenzverfahren (siehe dazu Rdn 199 ff.) ist nicht möglich, § 270 Abs. 2 InsO. Der Schuldner kann bereits ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 GmbH-Recht / k) Rechtsfolgen nach MoMiG

Rz. 313 Das MoMiG (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rdn 301) normiert die folgenden Rechtsfolgen für Gesellschafterdarlehen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zur Rechtslage außerhalb des Verfahrens vgl. Rdn 316) werden gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens sowie aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 GmbH-Recht / f) Typische Fallgruppen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Aktienrecht / 6. Organpflichten und Haftung des Vorstands

Rz. 82 Bei ihrer Geschäftsführung haben Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG.[96] Sie unterliegen den Berichtspflichten nach § 90 AktG gegenüber dem Aufsichtsrat, der Geheimhaltungsverpflichtung nach § 93 Abs. 1 S. 3 AktG und dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot nach § 88 AktG. Sie sind zur Ei... mehr