Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

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Tschechien / 4. Haftung der Erben

Rz. 136 Mit dem Tod des Erblassers gehen alle seinen Verbindlichkeiten auf den Erben über. Er haftet auch für die Beerdigungskosten. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage haftet der Erbe nicht automatisch nur bis zum Wert der erworbenen Erbschaft. Vielmehr muss er sich ausdrücklich die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses vorbehalten, um seine Haftung auf den Nachlass zu b...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1025 Die nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleite...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Zahlungsverbot nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1085 Das GmbH-Gesetz enthält mit § 64 eine wichtige Vorschrift zum Schutz der Gläubiger. Sie dient dem Zweck der Masseerhaltung (§ 64 Satz 1 GmbHG) und der Sicherung der Vorrangstellung der Gläubiger (§ 64 Satz 3 GmbHG).[1] Rz. 1086 Nach § 64 Satz 1 GmbHG sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähig...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antragspflicht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1023 Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder ist sie überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen (§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO).[1] Die Regelung des § 15a Abs....mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.1 Insolvenzgründe

Rz. 1058 § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG schreibt vor, dass die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Rz. 1059 Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH sind Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), Überschuldung (§ 19 InsO). Rz. 1060 Zahlungsunfähigkeit Der allgemeine Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigk...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.1 Insolvenzgründe

Rz. 1021 § 101 GenG schreibt vor, dass die Genossenschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Grundsätzlich findet die Insolvenzordnung auch im Fall der Insolvenz einer Genossenschaft Anwendung. Besondere Regelungen sieht daneben aber das Genossenschaftsgesetz vor (§§ 98 bis 118 GenG). Rz. 1022 Neben der Zahlungsunfähigkeit und der drohenden Zahlungsunfä...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1066 Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH[1] ist zu unterscheiden zwischen der Antragspflicht insbesondere der Geschäftsführer, dem Antragsrecht der Geschäftsführer und der Abwickler, dem Antragsrecht der Gesellschafter bei Führungslosigkeit, dem Antragsrecht der Gläubiger. Rz. 1067 Antragspflicht Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, ...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.4 Folgen des Auflösungsbeschlusses

Rz. 1013 Nach der Auflösung ist es nicht mehr möglich, durch Austritt aus der eG auszuscheiden.[1] Das Genossenschaftsgesetz sieht darüber hinaus vor, dass ein Ausscheiden als nicht erfolgt gilt und somit die Mitgliedschaft wiederauflebt, wenn die eG innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden des Mitglieds aufgelöst wird (§ 75 Satz 1 GenG). Der Grund besteht darin, das...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Befristete Sonderregelungen aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Rz. 1074 Im Rahmen des "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht"[1] ist als Teil dieses umfassenden Schutzpakets unter anderem der Artikel 1, und zwar als "Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolven...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Überschuldung

Eine Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die Überschuldung wird grundsätzlich im Wege einer 2-stufigen Prüfung festgestellt u...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.5 Spezielle Maßnahmen zur Beseitigung der "GmbH-Krise"

Kapitalerhöhung Die Kapitalerhöhung mittels Bareinlagen nach § 55 GmbHG ist die einzige wirklich seriöse Maßnahme, damit dem Unternehmen echtes Eigenkapital zugeführt wird. Gesellschafterdarlehen führen wegen der Verbuchung als Fremdkapital wieder zur Überschuldung. Gerade bei der Einpersonen-GmbH ist die Kapitalerhöhung sinnvoll, wenn das Unternehmen an sich Erfolg verspric...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Grundsätzliches zur Sanierung und Insolvenzverwaltung

Im Jahr 2023 haben in Deutschland 17.814 Unternehmen Insolvenz angemeldet – rd. 3.200 (+ 22,1 %) mehr als in 2022.[1] Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Oktober 2024 um 22,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+ 6,3 %) liegt die Zuwachsrate damit se...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In der Praxis zeigt sich oft, dass die Gefahren, die eine Insolvenzverschleppung beinhaltet, vom Berater und von den Unternehmern verkannt und nicht ernst genug genommen werden. Unabhängig davon, ob der Steuerberater als Sanierungs- oder Krisenberater tätig sein will, bzw. dieses Betätigungsfeld bewusst erweitern möchte, erläutert dieser Beitrag wichtige Begriffe, Risiken und...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Bescheinigung des Steuerberaters im "Schutzschirmverfahren"

Das Schutzschirmverfahren ist in § 270d InsO geregelt (s. Tz. 1 am Ende).[1] Um die angestrebte Eigenverwaltung vom Insolvenzgericht genehmigt zu bekommen, muss der Schuldner einen Eigenantrag auf Insolvenz stellen gem. § 13 InsO und zudem mit dem Antrag auf Anordnung des Schutzschirmverfahrens eine Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaft...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 Abs. 1 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden.[1] Der Geschäftsführer einer Gmb...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger (§ 13 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO)[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann gem. § 13 Abs. 2 InsO so lange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.[3] Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rec...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.2 Persönliche Durchgriffshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Leistet der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung noch Zahlungen an Dritte, hat er der GmbH nach § 64 Satz 1 GmbHG a. F. diese Beträge zu ersetzen. Sinn dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass der Geschäftsführer bestimmte Gläubiger zulasten der anderen bevorzugt befriedigt. Eine Zahlung i. S. v. § 64 GmbHG a. F. liegt auch vor, we...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Beratungspflichten des Steuerberaters gegenüber Mandanten

Der Umfang der Beratungspflichten seitens des Steuerberaters richtet sich zwar generell nach dem erteilten Steuerberatungsauftrag, die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt aber, dass die Verpflichtungen der Steuerberater immer umfassender werden bzw. Haftungsfälle ansteigen, der Berater also "vorausschauend und ungefragt" tätig sein muss (s. auch Tz. 1.; § 102 StaRUG).[1] D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Strafrechtliche Risiken des Steuerberaters

Die Gefahren des Strafgesetzbuchs bei Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283d StGB) können auch den Steuerberater treffen, wenn er sich nicht rechtzeitig von seinem Mandanten distanziert. Sehr oft legt das Insolvenzgericht die Akten dem Wirtschaftsstaatsanwalt vor. Damit steigt das Risiko, dass der Steuerberater wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung[1] angeklagt wird. Steuerb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 2 Anwendungsbereich der Rechtsnormen

Rz. 4 Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Steuerbefreiungen für Rechtsvorgänge, die auf den Übergang eines Grundstücks zwischen einer Gesamthand und den an der Gesamthand beteiligten Personen gerichtet sind. Für Erwerbsvorgänge von oder durch juristische Personen sind die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG nicht anwendbar.[1] Die Anwendung des § 5 GrEStG ist nicht nur a...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2.2 Antragsfrist

Ob die Frist des § 15a InsO erst bei positiver Kenntnis, bei Kennenmüssen oder unabhängig von subjektiven Merkmalen mit dem Eintritt der objektiven Insolvenzreife zu laufen beginnt, ist umstritten. Die wohl überwiegende Ansicht geht von tatsächlichen Umständen, Fakten und Zahlen für den Insolvenztatbestand aus, die i. S. einer offensichtlichen Erkennbarkeit objektiv zutage g...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2 Stellung des Insolvenzantrags

Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig oder gerät sie in den Status der Überschuldung, hat der Geschäftsführer nach § 15a Abs. 2 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen nach Einritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen nach Überschuldung zwingend einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine strafrechtlich relevante Insolvenzverschleppun...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.3 Haftung Dritter

Steuerberater unterliegen bei einem ausdrücklichen Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens einer vertraglichen Haftung für etwaige Fehlleistungen. Bei einem Mandat zu allgemeiner steuerlicher Beratung besteht hingegen keine Pflicht des Steuerberaters zum Hinweis auf einen Insolvenzgrund.[1] Erklärt aber der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steue...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2.1 Insolvenzreife

Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn die Gesellschaft voraussichtlich dauernd und nicht nur vorübergehend außer Stande ist, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen und deshalb fällige Zahlungspflichten nicht erfüllt (vgl. § 17 Abs. 2 InsO). Diese Definition hat der BGH in ständiger Rechtsprechung mit Leben gefüllt und bestimmt, dass von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehe...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4 Massesicherung

Ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet, soll der Geschäftsführer das Gesellschaftsvermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenhalten. Ziel ist es, eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger im Rahmen des eröffneten Verfahrens zu erreichen bzw. eine bevorzugte Befriedigung einzelner Forderungsinhaber zu verhindern.[1] Daher dürfen ab Eintritt der Insolvenzreife (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1 Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Krise

Gerät die GmbH wirtschaftlich ins Abseits, muss der Geschäftsführer unverzüglich reagieren. Er hat: die Finanzen, vor allem die Liquidität der Gesellschaft ständig zu überwachen; sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt, unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 bzw. 6 Wochen nach Eintritt Insolvenzantrag zu stellen; dafür zu sorgen, dass Auszahlungen nach Eintritt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.2 Rangrücktritt des/r Gesellschafter/s

Auch der Rangrücktritt ist ein probates Mittel, die Überschuldung zumindest zeitweise zu verhindern. Beim Rangrücktritt tritt der Gläubiger mit seiner Forderung freiwillig hinter alle anderen Gläubiger zurück. Tritt der Gläubiger mit seinem Anspruch lediglich hinter diejenigen Ansprüche anderer Gesellschaftsgläubiger zurück und verlangt er erst wieder Erfüllung, sobald und so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.4 Sanierungschance ESUG – Schutzschirmverfahren

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1.3.2012 in Kraft getreten. Der hiermit eingeführte § 270b InsO bietet Unternehmen seitdem mit dem sog. Schutzschirmverfahren eine Plattform für die Sanierung angeschlagener Unternehmen. Entscheidet sich eine Gesellschaft dafür, erhält sie die Möglichkeit , innerhalb von 3 Monaten frei von Voll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4.3 Zahlungen an Gesellschafter und Geschäftsführervergütung

Vorsicht ist geboten bei Auszahlungen an Gesellschafter. Führen diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, muss der Geschäftsführer Ersatz leisten (vgl. § 15b Abs. 5, 4 InsO n. F., entspricht § 64 Satz 3 GmbHG a. F.). Wichtig Vor jeder Auszahlung: Solvenzprognose Vor jeder Zahlung an die Gesellschafter muss der Geschäftsführer eine Solvenzprognose, d. h. eine Analyse der ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns nach § 3a EStG aufgrund ausgesprochenen Schuldenerlasses

Leitsatz § 3a Abs. 2 Satz 1 EStG verlangt keine überwiegende Identität eines Unternehmens vor der Sanierung mit dem anschließend Betriebenen. § 3a Abs. 2 EStG erfordert eine Prüfung der Ertrags- und der Finanzlage, des Verhältnisses der liquiden Mittel zur Höhe der Schuldenlast und der Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens. Sanierungsbedürftigkeit ist jedenfalls gegeben, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 1 Eigenkapital bei Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen beschränkt sich die Haftung nicht auf das betriebliche Vermögen, sondern umfasst das Gesamtvermögen.[1] Aufgrund dieser umfassenden Haftung des Einzelunternehmers bedarf es eines Mindesteigenkapitals, das als Haftungsvermögen für einen Gläubiger in Betracht kommen kann, nicht. Auch gibt es bei Einzelunternehmern keine Regelung, wie das Eigenkapital in d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 10 Forderungsausfälle drohen – Russland-Krieg gegen Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat und wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmer und Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligung der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / Zusammenfassung

Überblick Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungsstellung oder im...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 4.3 Übernahme eines GmbH-Anteils einer aktiven GmbH

Wesentliche Aufgabe des Steuerberaters ist es, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen. Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und muss den Gründer bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen, und kann dann auch eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 3.3.2 Standard-GmbH

Die Gründung einer "normalen" GmbH ist nur mit einem Stammkapital von 25.000 EUR möglich. § 2 Abs. 1a GmbHG ermöglicht eine Standardgründung, wenn der bzw. die Gründer der GmbH das in der Anlage 1 zum GmbHG vorhandene Musterprotokoll verwenden.[1] Eine GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des HGB, d. h. der Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und der Erst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung der GmbH

Begriff Die GmbH ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Ist die GmbH überschuldet, muss der Geschäftsführer spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsunfähigkeit der GmbH

Begriff Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Geschäftsführer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen. Die Zahlungsunfähigkeit ist damit ein Insolvenzgrund. Daneben gibt es die Überschuldung als weiteren Insolvenzgrund, wobei dort die Maximalfrist zur Stellung des Insolvenzantrags sechs Wochen beträgt. Der Geschäftsleiter muss grundsätzlich auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.4 Insolvenzantrag bei führungsloser GmbH

Die Gesellschafter werden bei einer führungslos gewordenen GmbH im Wege einer Ersatzzuständigkeit selbst in die Pflicht genommen, bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einer führungslosen GmbH einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a Abs. 3 InsO).mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.3 Weisungsbefugnis gegenüber dem Geschäftsführer

Nach der gesetzgeberischen Konzeption ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, dem Geschäftsführer umfassend Weisungen zu erteilen. Der Geschäftsführer muss diese Weisungen ausführen, solange er dadurch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Befolgt er die Weisungen, haftet er gegenüber der Gesellschaft nicht für etwaige durch die Weisung angerichtete ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.3 Weitere Fälle verbotener Ausschüttungen

Das Recht der Kapitalerhaltung wird im Interesse des Gläubigerschutzes über bloße Auszahlungen hinaus auf weitere Sachverhalte erweitert. Verbotene Ausschüttungen an die Gesellschafter liegen nicht nur vor, wenn einseitig Vermögen aus der Gesellschaft, etwa durch Auszahlung aus der Kasse oder Abhebung vom Bankkonto, abfließt. Vielmehr sind auch alle weiteren Maßnahmen in die...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 3. Überschuldung des Nachlasses

Rz. 81 Der § 1992 BGB setzt eine Überschuldung des Nachlasses voraus.[110] Nach der herrschenden Meinung[111] muss die Überschuldung auf Vermächtnissen und Auflagen beruhen. Aus diesem Grund ist der § 1992 BGB nicht anwendbar, wenn der Nachlass auch ohne Vermächtnisse und Auflagen überschuldet ist.[112] Dafür spricht auch schon der eindeutige und präzise Wortlaut des § 1992 ...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 3. Überschuldung

Rz. 15 Die Überschuldung ist ebenfalls im Nachlassinsolvenzverfahren regelmäßiger Eröffnungsgrund. Eine Überschuldung liegt allgemein im Unternehmensrecht danach vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Zu betrachten sind hier alle...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 3. Überschuldung

a) Begriff Rz. 41 Der Überschuldungsbegriff des § 320 InsO entspricht demjenigen des § 19 Abs. 2 InsO . Danach liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten 12 Monaten ist nach den Umständen wahrscheinlich. Auch wenn zum Nachlass ein Unternehmen gehört, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.4 Insolvenzrechtliche Überschuldung

Tz. 636 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Finanzierbarkeit der erteilten Pensionszusage hängt davon ab, ob die Passivierung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtung (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 2 EStG) im Zusagezeitpunkt zur Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. Anstelle des grds anzusetzenden Anwartschaftsbarwerts gemäß § 6a Abs 3 S 2 Nr 2 ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / I. Antragspflicht

Rz. 1 Wie jedes Insolvenzverfahren wird auch das Nachlassinsolvenzverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Obwohl nach dem Eintritt materieller Insolvenzreife ein öffentliches Interesse an einer umgehenden Einleitung des Insolvenzverfahrens besteht, ist dem deutschen Insolvenzrecht eine amtswegige Einleitung des Insolvenzverfahrens fremd. Besonders groß ist besagtes öffentliche...mehr

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§ 6 Haftung / h) Überschwerungseinrede, § 1992 BGB

Rz. 166 Die Überschwerungseinrede kann nur gegenüber Vermächtnisnehmern und Auflagenbegünstigten erhoben werden,[309] wenn die Dürftigkeit des Nachlasses auf den angeordneten Vermächtnissen und Auflagen beruht. Maßgeblicher Zeitpunkt ist nach überwiegender Auffassung der Zeitpunkt, in dem über die Erhebung der Einrede entschieden wird.[310] Für die Vorgehensweise wird auf §§...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / III. Insolvenzgründe

Rz. 26 Gemäß § 320 Abs. 1 InsO sind im Nachlassinsolvenzverfahren sowohl die Zahlungsunfähigkeit als auch die Überschuldung sowie gemäß § 320 Abs. 2 InsO bei Eigenantrag eines Erben, Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers auch die nur drohende Zahlungsunfähigkeit taugliche Insolvenzgründe. Unter Geltung der Konkursordnung (KO) war demgegenüber einzi...mehr