Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 8.2 Sachliche Billigkeitsgründe

Rz. 73 Ein Erlass aus sachlichen Gründen kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 74 Überschuldung und Überschuldung rechtfertigen einen Teilerlass der Säumniszuschläge in Höhe von 50 %. Der Stpfl. soll nicht bessergestellt werden als derjenige, dem durch AdV eine verzinsliche Stundung nach § 234 AO gewährt wurde.[1] Die dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Zweifel r...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Ausgefallene private Gesellschafterdarlehen von natürlichen Personen an Kapitalgesellschaften / § 17 Abs. 2a EStG / § 20 Abs. 2 und 4 EStG Bei dem Begriff der Anschaffungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG dürfte es sich um einen eigenständigen normspezifischen Anschaffungskostenbegriff handeln. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung muss bestehen zum Zeitpun...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2021 Geltung des handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie/§ 5 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob z.B. Wahlrechte anders ausgeübt werden können, um Verluste zu vermeiden oder Gewinne zu begrenzen, ohne gegen den handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatz zu verstoßen. Das Steuerrecht ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.4 Insolvenzrechtliche Überschuldung

Tz. 636 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Finanzierbarkeit der erteilten Pensionszusage hängt davon ab, ob die Passivierung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtung (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 2 EStG) im Zusagezeitpunkt zur Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. Anstelle des grds anzusetzenden Anwartschaftsbarwerts gemäß § 6a Abs 3 S 2 Nr 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Abgrenzung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Tz. 206 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch beim Verzicht auf einen Pensionsanspruch liegt eine verdeckte Einlage nur dann vor, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Eine außerbilanzielle Korrektur des Ertrags aus dem Wegfall der Pensionsrückstellung kommt damit dann nicht in Betracht, wenn keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung gegeben ist. Eine Veran...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.6 Überprüfungszeitpunkt

Tz. 642 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Prüfung der Finanzierbarkeit kann grds nur zum Zeitpunkt der Zusageerteilung und/oder einer wes Zusageänderung erfolgen. Wird eine bestehende Pensionszusage erhöht, können sich dadurch Finanzierungsprobleme auch dann ergeben, wenn die bisherige Zusage problemlos finanzierbar war. Sehr streitig war in der Vergangenheit allerdings vor alle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.2 Überblick über die BFH-Rechtsprechung zur Finanzierbarkeit von Pensionszusagen

Tz. 633 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der 1. Senat des BFH hat in mehreren Entsch s Urt des BFH v 08.11.2000 (BFH/NV 2001, 866); s Urt des BFH v 29.11.2000(BFH/NV 2001, 723); s Urt des BFH v 20.01 .2000 (BFH/NV 2001, 980); s Urt des BFH v 07.11.2001 (BFH/NV 2002, 287); s Urt des BFH v 04.09.2002 (BStBl II 2005, 662); s Urt des BFH v 31.03.2004 (BStBl II 2005, 664) zur Frage der vGA we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Teilwert

Rn. 141 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zur Ermittlung des Teilwerts der WG gilt die Definition aus § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG, wonach Teilwert der Betrag ist, den ein Erwerber im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für das jeweilige WG aufwenden würde. Entsprechend der Rspr und Verwaltungsanweisungen (R 6.7 EStR 2012 und H 6.7 EStH 2023 "Teilwertvermutungen") gelten auch hier die Teilwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Bonität des Schuldners

Tz. 234 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Wiederbeschaffungskosten sind unter Einbeziehung der konkreten Bonität der Schuldnerin (also der Kap-Ges, die die Pensionszusage erteilt hat) zu ermitteln. Fraglich ist allerdings, wie dies konkret in die Bewertung des Anspruchs eingehen soll. Dabei kann es uE nicht darum gehen, ob die Verpflichtung sofort mit ihrem Barwert in einem Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.8 Exkurs: Gewinnminderungen iSd § 3c Abs 2 EStG; uE fehlende Regelung für die Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 269 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 3c (Abs 2) EStG enthält in seinen S 2ff mit Wirkung für nach dem 31.12.2014 beginnende Wj eine dem § 8b Abs 3 S 4 ff KStG entspr Regelung. Wegen der Rechtslage für Wj, die vor dem 01.01.2015 beginnen, s Urt des BFH v 18.04.2012 (BStBl II 2013, 791 und 785) sowie v 11.10.2012 (BFH/NV 2013, 518), weiter s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Darlehen

Rn. 385a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der Zugehörigkeit der Darlehen an die Betriebs-KapGes zum BV bzw zum Sonder-BV II beim Besitzunternehmen s Rn 363 und FG Hamburg v 28.11.2006, EFG 2007, 761; BFH v 10.11.2005, BStBl II 2006, 618 (EK-Ersatz); BFH v 19.01.2000, BStBl II 2001, 335 zu II.1.a. und b.: bei betrieblicher Veranlassung, gegeben bei fehlender Fremdüblichkeit u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Rangrücktritt

Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts grds weiterhin FK; es...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.3 Behandlung der Zinsen

Tz. 1131 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Forderungsverzicht gegen Besserungsschein führt dazu, dass die Darlehensverbindlichkeit bei der GmbH (erfolgswirksam: Ertrag) auszubuchen ist. Die Fremdverbindlichkeit wird sowohl zivilrechtlich als auch stlich zu EK. Es liegt zwar eine verdeckte Einlage vor, diese ist jedoch mit dem Tw zu bewerten, der in einer Krisensituation häufig ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Tatsächliche Durchführung

Tz. 279 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA ist anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tats nicht durchgeführt wird. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tats Durchführung – was die Regel sein wird – darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.1 Begriff und Hintergrund

Tz. 631 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Hintergrund des Merkmals ist die Überlegung, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eine Pensionszusage nur dann erteilen würde, wenn sich die Kap-Ges diese auch wirtsch leisten, sie also finanzieren kann. Ist eine Zusage nach den Verhältnissen im Zusagezeitpunkt ganz oder tw nicht finanzierbar, ist sie im Gesellschaftsver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz vorstehend s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nachversteuerung bei vorzeitigem Wegfall des negativen Kapitalkontos trotz Fortbestehens der PersGes/KG

Verwaltungsanweisung: OFD NRW v 07.07.2014, S 2241–2014/0015 – St 113, FR 2014, 823 zu 2 und 3 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG). Rn. 6c Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Hier sind die folgenden beiden Sachverhalte angesprochen: Gesellschafterbezogen Negatives Kapitalkonto bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafters bzw bei Anteilsveräußerung oder stich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Zivilrechtliche Entwicklung

Tz. 1122 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In § 32a GmbHG aF (aufgehoben im Jahr 2008) war früher geregelt, dass ein Gesellschafter einer GmbH den Anspruch auf Rückgewähr eines Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen kann, wenn er der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt ein Darlehen gewährt, in dem ihr di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.2 Kapitalerhöhung und -herabsetzung bei Spaltungen

Rz. 13 Handelt es sich bei der Auf- oder Abspaltung nicht um einen der über den Verweis in § 125 UmwG in § 54 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend GmbH oder § 68 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend AG mit einem Kapitalerhöhungsverbot belegten Fälle, ist beim übernehmenden Rechtsträger i. d. R. eine Kapitalerhöhung notwendig, um die Anteilsgewährung zu ermöglichen. Die Kapitalerhöhungsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Insolvenz

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zahlungsunfähigkeit der GmbH

Begriff Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Geschäftsführer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen. Die Zahlungsunfähigkeit ist damit ein Insolvenzgrund. Daneben gibt es die Überschuldung als weiteren Insolvenzgrund, wobei dort die Maximalfrist zur Stellung des Insolvenzantrags sechs Wochen beträgt. Der Geschäftsleiter muss grundsätzlich auf...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 8 Anpassung der Vergütung

Eine Regelung zur Anpassung der Vergütung stellt sicher, dass sowohl in der Krise eine Reduzierung derselben als auch eine angemessene Erhöhung des Gehalts in der Zukunft möglich ist. Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Geschäftsführer ohnehin verpflichtet, einer angemessenen Herabsetzung seiner Vergütung in der Krise zuzustimmen.[1] Die Klausel enthält insofern eine Kla...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 16 Kündigung und Beendigung

Auf die Regelungen zur Beendigung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt zu legen. Es muss von beiden Parteien geprüft werden, ob der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden soll. Wichtig Vorzeitige Beendigung bei Befristung nur gegen Abfindung Die Gesellschaft kann eine Befristung sehr teuer zu stehen kommen; will sie sich von ihrem G...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Anfechtung der Ausschlagung wegen Überschuldung

Nicht die Überschuldung als solche ist eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses, sondern nur dessen Zusammensetzung, namentlich der Bestand an Aktiva oder Passiva. Die irrtümliche Vorstellung über eine Überschuldung ist erst i.R.d. Kausalitätsprüfung zu berücksichtigen. Erklärt der Erbe die Erbausschlagung auf einer rein spekulativen und bewusst ungesicherten Grundl...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5.1 Ausschlagung als postmortales Gestaltungsinstrument

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Wer nicht erben will, z. B. aus steuerlichen Gründen oder weil der Nachlass überschuldet ist, kann nach freiem Belieben die Erbschaft ausschlag...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft oder eines Betriebsvermächtnisses

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.103 Überschuldung

Mujkanovic, Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG – Entwurf einer Verlautbarung IDW ES 16, StuB 12/2025, S. 441; Zwirner, Drohverlustrückstellungen und Verlustausgleichsanspruch in der Überschuldungsbilanz, BC 6/2025, S. 248; Mujkanovic, Unternehmensfortführung von Start-ups – Insolvenzrisiko und Going Concern in der Handelsbilanz, GmbHR 9/2024, S. 453; Pop...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.2 Glaubhaftmachung der Überschuldung

Rn 52 Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 liegt Überschuldung vor, wenn das Schuldnervermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (rechnerische Überschuldung) und zugleich keine positive Fortführungsprognose besteht. Da der Gläubiger kaum je Kenntnisse von der Buchhaltung des schuldnerischen Unternehmens und dessen bilanzieller Lage haben wird, ist er regelmäßig nicht im ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 15b InsO – Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung

Gesetzestext (1) Die nach § 15a Absatz 1 Satz 1 antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäfts...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.6 Entfallen der Antragspflicht

Rn 50 Die Antragspflicht entfällt, wenn die Gesellschaft die Insolvenzreife überwindet oder aber wenn das Insolvenzverfahren eröffnet (bzw. mangels Masse abgewiesen) wird. Sie ruht, wenn ein anderer Ersatzantragsverpflichteter den Antrag gestellt hat.[136] Die Ersatzantragspflicht entfällt auch dann, wenn ein primär Antragspflichtiger bestellt wird; denn dann endet die Führu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Fristbeginn

Rn 24 Wann die Frist zu laufen beginnt, ist umstritten.[61] Die Rechtsprechung stellt darauf ab, dass die Frist ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem der Geschäftsleiter positive Kenntnis vom Eintritt der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit hat.[62] Die Drei- bzw. Sechswochenfrist ist dabei für Sanierungsversuche zu nutzen, zu deren Prüfung der Geschäftsleiter gegenüber der Ge...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Insolvenzreife

Rn 16 Voraussetzung der Haftung nach § 15b InsO ist der Eintritt der Insolvenzreife. Diese ist entweder bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17) oder bei Überschuldung (§ 19) gegeben. Das Zahlungsverbot besteht bereits bei objektivem Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, wie sich aus der Regelung in § 15b Abs. 2 S. 2 für den Zeitraum zwischen Insolvenzreife und Antragst...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen. 2Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtig...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2.1 Beginn, Ende und Ruhen der Pflicht

Rn 30 Die Pflicht, den Eröffnungsantrag zu stellen, besteht – vorbehaltlich der Höchstfrist von drei bzw. sechs Wochen –, wenn die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung "offen zutage tritt" (oben Rn. 22). Die Pflicht dauert fort bis zur Insolvenzeröffnung.[87] Ist die Gesellschaft zunächst insolvenzreif und überwindet sie sodann die Krise, erlischt die Insolvenzantragspflic...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) Die nach § 15a Absatz 1 Satz 1 antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vere...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Kritik

Rn 37 Das Tatbestandsmerkmal der Zulässigkeit im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, das Dreh- und Angelpunkt der Auslegung des § 15b Abs. 2 S. 1 ist, hat nach wohl h.M. sein Vorbild in § 2 Nr. 1 COVInsAG.[108] Allerdings nimmt die Bundestags-Drucksache hierauf nicht Bezug! Mit Hinweis auf dieses Vorbild soll bezweckt werden, dass ein großzügiger Maßstab bei der Sorgfaltspflicht ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Ausgangslage

Rn 1 § 15b regelt rechtformübergreifend die persönliche Haftung von antragspflichtigen Mitgliedern der Vertretungsorganen juristischer Personen und nach § 15b Abs. 6 auch für Geschäftsleiter von Gesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter, für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit: § 17, Überschuldung: § 19) vorgenommen werden. Zuvo...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4 Antragsfrist

Rn 22 Das Gesetz sieht in § 15a Abs. 1 vor, dass der Antragspflichtige spätestens drei Wochen[55] nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen muss. 4.1 Natur der Frist Rn 23 Die Frist in § 15a Abs. 1 ist eine Höchstfrist.[56] Sie darf nicht dazu genutzt werden, vor Antragstellung noch möglichst viel vom Vermögen zu ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1 Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift dient dem Schutz der (Gesellschafts-)Gläubiger[1] und will sicherstellen, dass mit Eintritt der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit die Krisensituation bereinigt wird, und zwar entweder durch Insolvenzantragstellung oder aber durch Sanierungsmaßnahmen. Damit dient die Vorschrift einerseits der Erhaltung des Gesellschaftsvermögens und andererseits dem Z...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.8.1 Sonderregime für Krisen

Rn 85 Es bestehen Sonderregelungen zur Insolvenzantragspflicht im Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz.[259] Hier ist die Aussetzung bei hochwasserbedingter Insolvenz geregelt. Das Gesetz zur Abmilderung der COVID-19 Pandemie hatte die Antragspflichten temporär verlängert.[260] Im SansInsKG (umbenanntes COVID-1...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.2 Tathandlung

Rn 55 Tathandlung ist das gänzliche Unterlassen der oder die nicht rechtzeitige Insolvenzantragstellung. Darüber hinaus stellt Abs. 4 auch die "unrichtige" Antragstellung unter Strafe. Jede wesentliche Unvollständigkeit des Antrags ist daher ebenfalls strafbar.[156] Dies gilt auch seit Einführung des Abs. 6, wobei aber Voraussetzung die rechtskräftige Zurückweisung des Antra...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Juristische Personen

Rn 9 In einer juristischen Person trifft die Antragspflicht nach § 15a Abs. 1 Satz 1 die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler. Erfasst sind mithin GmbH-Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder einer AG, SE oder Genossenschaft, der persönlich haftende Gesellschafter der KGaA bzw. die Liquidatoren einer Abwicklungsgesellschaft. Das korrespondierende Antragsrecht ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4. Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes

Rn 45 Neben dem Bestehen der Forderung muss der Gläubiger bei der Antragstellung auch das Vorhandensein eines Eröffnungsgrundes (§ 16) glaubhaft (§ 294 ZPO) machen. Als Eröffnungsgründe kommen bei Fremdanträgen nur die Zahlungsunfähigkeit (§ 17) und die Überschuldung (§ 19) in Betracht. Ausnahmsweise ist die Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes entbehrlich, wenn bereits ei...mehr