Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Ausgefallene private Gesellschafterdarlehen von natürlichen Personen an Kapitalgesellschaften / § 17 Abs. 2a EStG / § 20 Abs. 2 und 4 EStG Bei dem Begriff der Anschaffungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG dürfte es sich um einen eigenständigen normspezifischen Anschaffungskostenbegriff handeln. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung muss bestehen zum Zeitpun...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2021 Geltung des handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie/§ 5 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob z.B. Wahlrechte anders ausgeübt werden können, um Verluste zu vermeiden oder Gewinne zu begrenzen, ohne gegen den handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatz zu verstoßen. Das Steuerrecht ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Insolvenz

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Überschuldung: Status, Prüfung, Fortbestehensprognose

1 Einführung und normative Entwicklung Rz. 1 Im Jahr 2024 haben so viele Unternehmen Insolvenz beantragt, wie seit fast 10 Jahren nicht mehr. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl der Insolvenzen um 16,8 % gegenüber dem Vorjahr. Allein im Dezember 2024 verzeichnete die Wiesbadener Statistikbehörde 13,8 % mehr angemeldete Insolvenzverfahren als im Vorjahreszeitraum.[1] Im...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 3 Zeitpunkt der Überschuldungsprüfung

Rz. 4 Ein in der Praxis der Unternehmensführung erhebliches Problem stellt die Frage nach dem Zeitpunkt respektive nach dem Turnus einer Überschuldungsprüfung dar. Zu diesem Problemaspekt stellt Schmidt heraus: "Das praktische Schwergewicht lag nach dieser Methode (gemeint ist die vorstehend skizzierte zweistufige Überschuldungsprüfung nach der Insolvenzrechtsreform 1999, N....mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.3 Erstellung der Fortführungsprognose

4.2.3.1 Aussagekräftiges Unternehmenskonzept (sog. Ertrags- und Finanzplan) Rz. 24 Basis der Fortbestehensprognose bildet ein Finanz- und Liquiditätsplan, "der über die Ergebnis- und Bilanzplanung die finanziellen Auswirkungen des Unternehmens- bzw. Sanierungskonzepts (Sollverlauf des Unternehmens) in einer systematischen Gegenüberstellung geplanter Einzahlungen und Auszahlun...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 1 Einführung und normative Entwicklung

Rz. 1 Im Jahr 2024 haben so viele Unternehmen Insolvenz beantragt, wie seit fast 10 Jahren nicht mehr. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl der Insolvenzen um 16,8 % gegenüber dem Vorjahr. Allein im Dezember 2024 verzeichnete die Wiesbadener Statistikbehörde 13,8 % mehr angemeldete Insolvenzverfahren als im Vorjahreszeitraum.[1] Im Rahmen der Insolvenzrechtsreform 1999...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1 Überschuldungsstatus (§ 19 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz InsO)

4.1.1 Grundsätzliches Rz. 5 Durch die nunmehr geltende zweistufige Prüfungssystematik ist die Bedeutung der Erstellung eines Überschuldungsstatus stark eingeschränkt, weil für die Unternehmensfortführung unabhängig vom Ergebnis einer Statusrechnung allein eine positive Fortbestehensprognose ausreichend ist, um eine Insolvenzantragspflicht abzuwenden. Die Erstellung eines Über...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.2 Finanzplanung im Rahmen der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose

4.2.2.1 Grundlagen Rz. 22 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruht die Fortbestehensprognose auf einem dreistufigen Prüfungsansatz, bestehend aus einem tragfähigen Unternehmenskonzept, einem darauf abgestimmten Finanzplan sowie der eigentlichen wertenden Prognoseentscheidung. [1] Nach IDW S 11 wird die Fortbestehensprognose – als qualitatives, wertendes Gesamturtei...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4 Inhalt der Überschuldungsprüfung

4.1 Überschuldungsstatus (§ 19 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz InsO) 4.1.1 Grundsätzliches Rz. 5 Durch die nunmehr geltende zweistufige Prüfungssystematik ist die Bedeutung der Erstellung eines Überschuldungsstatus stark eingeschränkt, weil für die Unternehmensfortführung unabhängig vom Ergebnis einer Statusrechnung allein eine positive Fortbestehensprognose ausreichend ist, um eine...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.1 Problemaufriss

4.2.1.1 Einschlägige Hinweise aus der Judikatur Rz. 20 Ziel der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose ist es, festzustellen, ob die Finanzkraft der Gesellschaft nach überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Fortführung des Unternehmens ausreicht. Es genügt nicht, dass der Wille zur Fortführung besteht, es muss auch eine objektiv belastbare, auf realistischen Annahmen basiere...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.4 Exkurs: Rückstellung für Inanspruchnahme aus Vollhafterstellung

Rz. 18 Der Insolvenzeröffnungsgrund Überschuldung ist gem. § 19 Abs. 1 InsO für eine Kommanditgesellschaft nicht relevant, da es sich um eine Personengesellschaft handelt. Die Gesellschafter der Personengesellschaft sind somit nur zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet, wenn eine Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO vorliegt (§ 15a InsO). Abweichendes gilt dan...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 2 Zweistufige Überschuldungsprüfung

Rz. 2 Gibt es für das zu prüfende Unternehmen eine positive Fortbestehensprognose, so ist für Zwecke der Überschuldungsprüfung eine Gegenüberstellung von Aktiv- und Passivpositionen schlussendlich entbehrlich. Die Fortbestehensprognose – reine Zahlungsfähigkeitsprognose[1] – soll eine Aussage dazu ermöglichen, ob vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen und der daraus ab...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2 Einzelne Statusaktiva

4.1.2.1 Steuerlatenzen, sonstige Aktivierungsverbote Rz. 6 Für aktive Steuerlatenzen nach § 274 Abs. 1 HGB ist zu berücksichtigen, dass sie schwerpunktmäßig dann entstehen, wenn eine Differenz zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen besteht und sich diese Differenz in späteren Geschäftsjahren vorau...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3 Einzelne Statuspassiva

4.1.3.1 Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen Rz. 15 Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu passivieren, soweit mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist.[1] Im Überschuldungsstatus tritt jedoch an die Stelle des vorsichtigen Schätzwerts nach HGB der erwartete Wert, unter Berücksi...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.3.2 Finanzplan

Rz. 25 Finanzplanung als Liquiditätsplanung "Die Fortbestehensprognose soll eine Aussage dazu ermöglichen, ob vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen und der daraus abgeleiteten Auswirkungen auf die zukünftige Ertrags- und Liquiditätslage ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die im Planungshorizont jeweils fälligen Verbindlichkeiten bedienen zu können."[...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.3.3 Ableitung der Fortbestehensprognose

Rz. 29 Es erfolgt im dritten Schritt die Bewertung der Finanzplanung, sprich die Überlebensfähigkeit der Unternehmung für den Prognosezeitraum ist zu beurteilen.[1] Nach herrschender Auffassung – gestützt auf IDW S 11 in der Fassung vom 13.12.2023 – umfasst der Prognosezeitraum für die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose grundsätzlich einen Zeitraum von 12 Monaten ab de...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.6 Patronatserklärungen

Rz. 11 Grundformen der Patronatserklärung Patronatserklärungen sind in Konzernstrukturen weit verbreitet und stellen typischerweise Erklärungen einer Muttergesellschaft (Patron) gegenüber den Gläubigern ihrer Tochtergesellschaft (Protegé) mit dem Ziel dar, die Kreditwürdigkeit dieser zu fördern bzw. zu erhalten.[1] Patronatserklärungen stellen daher – wie die Bürgschaft oder ...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.8 Weitere Aktiva

Rz. 14 Besonderheiten bzw. Diskussionspunkte in Bezug auf weitere Aktivpositionen könnten sich beispielsweise bei der Frage des Ansatzes von eigenen Anteilen ergeben, die nach HGB mit dem Eigenkapital zu saldieren sind. Die grundsätzliche Aktivierbarkeit im Überschuldungsstatus ist in der Literatur strittig. Nach wohl überwiegender Auffassung ist eine Aktivierung an das Erge...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.1 Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen

Rz. 15 Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu passivieren, soweit mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist.[1] Im Überschuldungsstatus tritt jedoch an die Stelle des vorsichtigen Schätzwerts nach HGB der erwartete Wert, unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in einer wirtschaftlich ...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.3 Gesellschafterdarlehen

Rz. 17 Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO sind Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 InsO zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, nicht bei...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.1.1 Einschlägige Hinweise aus der Judikatur

Rz. 20 Ziel der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose ist es, festzustellen, ob die Finanzkraft der Gesellschaft nach überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Fortführung des Unternehmens ausreicht. Es genügt nicht, dass der Wille zur Fortführung besteht, es muss auch eine objektiv belastbare, auf realistischen Annahmen basierende Planung vorliegen.[1] Dabei soll die Finanzk...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2 Fortbestehensprognose

Rz. 19 Für die im Rahmen der rechtlichen Überschuldungsprüfung nach § 15a InsO zwingend vorzunehmende Fortbestehensprognose[2] entstehen vereinzelt Irritationen hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung. Die notwendige Prognose ist insbesondere dann einer missverständlichen Interpretation ausgesetzt, wenn es an einer ausreichenden betriebswirtschaftlichen Fundierung fehlt....mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.2.2 Verhältnis von Erfolgs-, Finanz- und Bilanzplanung

Rz. 23 Die o. g. Feststellungen können zu der irrigen Interpretation führen, dass damit eine Dualität zwischen Finanz- und Ertragsebene gesehen wird. Tatsächlich wird jedoch die völlig zutreffende Verbindung zwischen Ertragskraft des Unternehmens auf Basis einer Cashflow-Betrachtung und der ebenfalls zu beurteilenden Finanzebene (als Finanzierungsspielraum benannt) vollzogen...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.3.1 Aussagekräftiges Unternehmenskonzept (sog. Ertrags- und Finanzplan)

Rz. 24 Basis der Fortbestehensprognose bildet ein Finanz- und Liquiditätsplan, "der über die Ergebnis- und Bilanzplanung die finanziellen Auswirkungen des Unternehmens- bzw. Sanierungskonzepts (Sollverlauf des Unternehmens) in einer systematischen Gegenüberstellung geplanter Einzahlungen und Auszahlungen (Zahlungsströme) abbildet."[1] In der Theorie der betrieblichen Planung ...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Durch die nunmehr geltende zweistufige Prüfungssystematik ist die Bedeutung der Erstellung eines Überschuldungsstatus stark eingeschränkt, weil für die Unternehmensfortführung unabhängig vom Ergebnis einer Statusrechnung allein eine positive Fortbestehensprognose ausreichend ist, um eine Insolvenzantragspflicht abzuwenden. Die Erstellung eines Überschuldungsstatus ist ...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.5 Weitere Rückerstattungsansprüche

Rz. 10 Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG ist Abs. 1 Satz 1 nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftli...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 5 Ergänzende Entwicklungen im Insolvenzrecht

Rz. 30 Seit dem 1.1.2021 wurden die Regelungen zur Eigenverwaltung und zum Schutzschirmverfahren durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) grundlegend reformiert. Die bisherige Vorschrift des § 270b InsO über das Schutzschirmverfahren wurde aufgehoben. Die Voraussetzungen und das Verfahren der Eigenverwaltung sind nun in den §§ 270 ff. InsO ...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.7 Ansprüche aus Cash-Pooling-Vereinbarungen

Rz. 13 Die Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG (2008) hatte u. a. das Ziel, den Einsatz von Cash-Pools zu erleichtern. So wird diesbezüglich in § 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG formuliert: "Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 des Aktiengesetzes) erfolgen, oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rü...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.2 Pensionsrückstellungen

Rz. 16 Auf der Passivseite der Bilanz und auch auf der Passivseite eines Überschuldungsstatus nehmen Pensionszusagen häufig eine bedeutende Rolle ein.[1] Grundsätzlich sind Pensionsverpflichtungen mit dem Ablösewert zu passivieren.[2] Im Rahmen der Überschuldungsbilanz sind auch mittelbare Pensionsverpflichtungen und Altzusagen gemäß Art. 28 EGHGB zu passivieren, das Passivier...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.1.2 Abgrenzung zur bilanzrechtlichen Fortführungsprognose

Rz. 21 Von der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose i. S. v. § 15a InsO ist die bilanzrechtliche Fortführungsprognose zu unterscheiden. Letztere ist Basis für die im Rahmen des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorzunehmende Going-Concern-Prüfung.[1] Danach ist bei der Bewertung der Jahresabschlussposten von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, sofern dem nicht tatsächlich...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.2.1 Grundlagen

Rz. 22 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruht die Fortbestehensprognose auf einem dreistufigen Prüfungsansatz, bestehend aus einem tragfähigen Unternehmenskonzept, einem darauf abgestimmten Finanzplan sowie der eigentlichen wertenden Prognoseentscheidung. [1] Nach IDW S 11 wird die Fortbestehensprognose – als qualitatives, wertendes Gesamturteil über die Lebensf...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 7 Eine Geschäfts- oder Firmenwert kann als Quelle aller Gewinnchancen eines Unternehmens angesehen werden und sich aus folgenden Komponenten ergeben: guter Ruf, Zuverlässigkeit des Unternehmens, Qualifikation des Managements und der Mitarbeiter, hohe Qualität der Produkte etc. Zu unterscheiden ist dabei handelsrechtlich zwischen einem originären und einem derivativen Geschäft...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.4 Ausstehende Gesellschaftereinlagen

Rz. 9 Die Mindestkapitalausstattung einer GmbH ergibt sich aus § 5 Abs. 1 GmbHG. Damit die Gesellschaft überhaupt in das Handelsregister eingetragen werden kann, bestimmt § 7 Abs. 2 GmbHG: "Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist. Insgesamt muss auf das Stammkapita...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.1 Steuerlatenzen, sonstige Aktivierungsverbote

Rz. 6 Für aktive Steuerlatenzen nach § 274 Abs. 1 HGB ist zu berücksichtigen, dass sie schwerpunktmäßig dann entstehen, wenn eine Differenz zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen besteht und sich diese Differenz in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich umkehrt und in Folge zu einer Steuerentla...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.3 Weitere immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 8 Nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB können selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Satz 2). Ein Ansatzverbot gilt nach § 2...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.1 Bankrotthandlungen

Rz. 25 Das Insolvenzstrafrecht umschreibt in den §§ 283 ff. StGB einzelne Bankrotthandlungen. Dazu gehören nach § 283 Abs. 1 StGB beispielhaft: Beiseiteschaffen, Verheimlichen und Beschädigen von Vermögensbestandteilen Eingehen von Risikogeschäften und Verbrauch übermäßiger Beträge Schleuderverkauf kreditierter Waren und Wertpapiere Vortäuschung fremder Rechte Unterlassene und ma...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 3 Illiquidität als drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 3 Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist nach § 18 Abs. 1 InsO auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund, es besteht in diesem Zusammenhang keine Antragspflicht. Der Tatbestand einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ergibt sich aus § 18 Abs. 2 InsO. Ein Schuldner droht danach zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.4 Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 und Abs. 5 InsO

Rz. 30 Die Antragspflicht nach § 15a InsO ist rechtsformunabhängig ausgestaltet, d. h. auf alle juristischen Personen anzuwenden. Des Weiteren regelt § 15a Abs. 3 InsO die Insolvenzantragspflicht im Falle der Führungslosigkeit der Gesellschaft. Hat die GmbH bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keinen Geschäftsführer, so ist gem. § 15a Abs. 3 InsO auch jede...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.5 Eingehungsbetrug wegen Zahlungsunfähigkeit

Rz. 31 Ein Unternehmer bzw. Geschäftsführer ist insbesondere dann gefährdet, sich wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) strafbar zu machen, wenn sich das Unternehmen in einem Krisenstadium (verstanden als Überschuldung oder drohende bzw. eingetretene Zahlungsunfähigkeit) befindet. Bestellt ein Unternehmer z. B. Ware, obwohl er im Zeitpunkt der Bestellung nicht ernsthaft anneh...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.3 Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO

Rz. 29 § 15b InsO wurde durch das SanInsFoG (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz) vom 22.12.2020 eingeführt und trat am 1.1.2021 in Kraft. Die Regelung ersetzt § 64 GmbHG a. F. und entspricht in weiten Teilen dessen Inhalt.[1] § 15b InsO regelt die Haftung des Geschäftsführers einer juristischen Person (z. B. GmbH) bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzre...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.2 Strafrechtliche Perspektive als vorwiegend retrospektiver Ansatz

Rz. 12 Für die strafrechtliche Perspektive ist der BGH-Beschluss vom 23.5.2007 zu berücksichtigen. Hier wird vom 1. Strafsenat einschlägig ausgeführt: "Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Auf die Merkmale der ‚Dauer‘ und der ‚Wesentlichkeit‘ hat der Gesetzgeber der Insolvenzordnun...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.1 Liquiditätsbilanz/Liquiditätsstatus

Rz. 18 Im Rahmen der BGH-Entscheidung vom 24.5.2005[1] wird im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik eine Herangehensweise herausgestellt, die zunächst auf einem Liquiditätsstatus aufbaut. So führt der IX. Senat in seiner Entscheidung aus: "Demgemäß wird verbreitet davon ausgegangen, zahlungsunfähig sei ein Schuldner, wenn ihm die Erfüllung der fälligen Zah...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.2 Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2)

Rz. 59 Eine Bestandsgefährdung liegt nach allgemeiner Auffassung grds. dann vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unt in absehbarer Zeit seinen Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann und ggf. Insolvenz anmelden oder in Liquidation gehen muss.[1] Als "absehbare Zeit" wird nach berufsständischen Grundsätzen ein Zeitraum von mind. zwölf Monaten, gerechnet vom ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 49 Der Abschlussprüfer hat in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter deren wesentliche Aussagen im Lagebericht zu würdigen. Im Vordergrund hierbei steht die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt, wie sie im Jahresabschluss und Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.[1] Gelangt der Abschlussprüfer bei se...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.103 Überschuldung

Mujkanovic, Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG – Entwurf einer Verlautbarung IDW ES 16, StuB 12/2025, S. 441; Zwirner, Drohverlustrückstellungen und Verlustausgleichsanspruch in der Überschuldungsbilanz, BC 6/2025, S. 248; Mujkanovic, Unternehmensfortführung von Start-ups – Insolvenzrisiko und Going Concern in der Handelsbilanz, GmbHR 9/2024, S. 453; Pop...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2026, Sachverhaltsa... / 1 Gründe

I. Mit Erklärung vom 24.6.2024 hat die alleinsorgeberechtigte Mutter als gesetzliche Vertreterin des betroffenen Kindes für dieses die Erbschaft des am 7.6.2024 in ("Land 01") verstorbenen Kindesvaters, Herrn ("Name 01"), ausgeschlagen und zugleich die familiengerichtliche Genehmigung hierfür beantragt. Das Amtsgericht hat mit Beschl. v. 7.11.2024, erlassen am 8.11.2024, die G...mehr

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ZErb 07/2026, Sachverhaltsa... / Leitsatz

Im familiengerichtlichen Verfahren auf Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft für ein minderjähriges Kind gilt der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG). Ist der Nachlassbestand unbekannt und bestehen keine gesicherten Kenntnisse über etwaige Verpflichtungen oder Schulden des Erblassers, muss das Gericht die für die nach §§ 1644, 1697a BGB gebotene Kindeswohlprüfung er...mehr

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ZErb 07/2026, Haftungsbesch... / 1. Typische Fehler in der Praxis

In der praktischen Nachlassabwicklung führen Fehlentscheidungen regelmäßig dazu, dass die Haftungsbeschränkung gefährdet oder vollständig verloren geht. Ursache ist dabei nicht das Fehlen geeigneter Instrumente, sondern deren verspäteter oder unzutreffender Einsatz. Ein zentraler Fehler besteht in der vorschnellen Befriedigung einzelner Gläubiger. Erfolgen Zahlungen ohne gesi...mehr

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ZErb 07/2026, Haftungsbesch... / IV. Entscheidungskriterien in der Praxis

Liegt eine eindeutig feststehende Dürftigkeit des Nachlasses vor, ist die Dürftigkeitseinrede regelmäßig das sachgerechte Mittel. Das gilt insbesondere dann, wenn erkennbar keine ausreichende Masse für eine geordnete Gläubigerbefriedigung oder die Durchführung eines formellen Verfahrens vorhanden ist. Die Einrede ermöglicht in diesen Fällen eine wirksame Begrenzung der Haftu...mehr