Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.5 Insolvenzgründe

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren Zahlungsunfähigkeit Nach § 17 Abs. 1 InsO ist allgemeiner Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit des Wohnungseigentümers als Schuldner im Sinne der Insolvenzordnung. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.4 Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nach § 13 Abs. 1 InsO auf schriftlichen Antrag eröffnet. Der Insolvenzantrag ist zulässig, wenn der Antrag den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 InsO entspricht. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner (= Wohnungseigentümer). Der Antrag eines Gläubigers ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Development Goa... / 2.17 Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

Finanzierung Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern. Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 50 Das in § 11 ErbStG normierte Stichtagsprinzip schließt einen Billigkeitserlass[1] zwar nicht generell aus. Ein Erlass der Erbschaftsteuer wegen einer sich aus dem Stichtagsprinzip ergebenden sachlichen Unbilligkeit und ggf. eine Stundung [2] kommt aber nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil der Gesetzgeber mit Schaffung der Stichtagsregelung die M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 2 Anwendungsbereich der Rechtsnormen

Rz. 4 Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Steuerbefreiungen für Rechtsvorgänge, die auf den Übergang eines Grundstücks zwischen einer Gesamthand und den an der Gesamthand beteiligten Personen gerichtet sind. Für Erwerbsvorgänge von oder durch juristische Personen sind die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG nicht anwendbar (BFH v. 15.12019, II R 39/16 BFH/PR 2019, 195, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Legaldefinition der Überschuldung

Rn 11 Abs. 2 der Vorschrift beinhaltet eine Legaldefinition der Überschuldung. Überschuldung liegt danach vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Damit besteht grundsätzlich eine zweistufige Prüfungsr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner- als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 19 Überschuldung

Gesetzestext (1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. (2) 1Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. 2Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafte...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Fortführungsprognose

Rn 13 Nach der bisherigen Rechtslage hat die Frage der Fortführungsprognose lediglich Relevanz für den Wertansatz des Vermögens. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners konnte die Fortführung des Unternehmens zugrunde gelegt werden, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich war. Auch bei einer positiven Fortführungsprognose war demgemäß eine Überschuldu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 47 Ackermann/Haßlinger/Krauß, Zur Fortbestehungsprognose gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO mittels simulativer Risikoanalyse, DB 2019, 2697 ff.; Burger/Schellberg, Die Auslösetatbestände im neuen Insolvenzrecht, BB 1995, 261 [BFH 09.11.1994 - II R 37/91]; Drukarzcyk/Schüler, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzauslöser, in: Kölner S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Überschuldungsbilanz

4.1 Allgemeines Rn 27 Nach Maßgabe der Legaldefinition des Abs. 2 Satz 1 ist das (Aktiv-)Vermögen des Schuldners den bestehenden Verbindlichkeiten gegenüberzustellen. Maßgeblicher Stichtag ist grundsätzlich das Datum der Erstellung der Überschuldungsbilanz.[46] Rn 28 Der zur Prüfung der Überschuldung aufzustellende Status entsprechend der Handelsbilanz, die also das wirtschaftl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. (2) 1Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. 2Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen od...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Allgemeines

Rn 27 Nach Maßgabe der Legaldefinition des Abs. 2 Satz 1 ist das (Aktiv-)Vermögen des Schuldners den bestehenden Verbindlichkeiten gegenüberzustellen. Maßgeblicher Stichtag ist grundsätzlich das Datum der Erstellung der Überschuldungsbilanz.[46] Rn 28 Der zur Prüfung der Überschuldung aufzustellende Status entsprechend der Handelsbilanz, die also das wirtschaftliche Ergebnis i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Einzelne Positionen der Aktivseite des Status

Rn 35 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen können mit ihrem Nominalbetrag angesetzt werden,[57] ggf. sind je nach Aussicht der Realisierbarkeit jedoch Wertberichtigungen vorzunehmen. Rn 36 Für die Bewertung des Umlaufvermögens können die Werte der Jahresbilanz herangezogen werden, auch hier muss ggf. ein Verwertungsabschlag gemacht werden. Rn 37 Halbfertige Erzeugnisse s...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 20. Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Rn 80 Der Bundestag hat am 20.10.2022 das Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht eine Änderung des Namens des bisherigen COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes[108] vor. Es heißt fortan "Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Ab...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Einzelne Positionen der Passivseite des Status

Rn 40 Auf der Passivseite sind alle bestehenden Verbindlichkeiten grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen, unabhängig von ihrer Fälligkeit.[58] Wurden Darlehen längerfristig und unverzinslich gewährt, kann eine Abzinsung zum Bewertungsstichtag erfolgen. Rn 41 Enthält die Handelsbilanz Rückstellungen, so sind diese daraufhin zu überprüfen, wie wahrscheinlich die I...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 43 Baumert, Feststellung der Zahlungsunfähigkeit: Wenn Strafrecht und Insolvenzrecht aufeinandertreffen, NJW 2019, 1486 ff.; Brünkmans/Clev, Grundsätze für die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit und Besonderheiten bei konzernverbundenen Unternehmen – zugleich Anmerkung zu BGH Urt. v. 28.06.2022 – II ZR 112/21, ZInsO 2022, 2272 ff.; Burger/Schellberg, Die Auslösetatbeständ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 17. Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)

Rn 65 Am 20.06.2019 wurde die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) verabschiedet, und unter dem 26.06.2019 im...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Beurteilungszeitpunkt für die Zahlungsunfähigkeit

Rn 34 Die Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes, zu dem Zahlungsunfähigkeit vorliegt bzw. eingetreten ist, hängt davon ab, in welchem Regelungszusammenhang die eingetretene Zahlungsunfähigkeit relevant ist. Für die Entscheidung über einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit muss diese im Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Überzeugung des...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 19. Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021

Rn 77 Mit dem "Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)"[102] hat es im Nachgang an die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 diverse, temporär begrenzt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Antragspflichten

Rn 11 Mit der Antragsbefugnis der vertretungsberechtigten Organe einer juristischen Person und der persönlich haftenden Gesellschafter einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, korrespondiert eine entsprechende Antragspflicht, sofern ein Insolvenzgrund gegeben ist. Rn 12 Antragspflichten waren bi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Antragsrecht des Schuldners

Rn 13 Antragsberechtigt ist auch derjenige, der in einem eröffneten Insolvenzverfahren Schuldner ist oder als solcher angesehen wird. Rn 14 Sofern eine natürliche Person einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, ist Prozessfähigkeit erforderlich. Für die Zulässigkeit des Eigenantrages ist es notwendig, dass dieser ernsthaft auf Eröffnung gerichtet ist, un...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Keine Zuwendungen an nachrangige Gläubiger oder den Schuldner (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 17 Wenn der Plan in die Rechte einer Klasse von Beteiligten eingreift, kann deren Ablehnung nicht durch § 245 in eine Zustimmung verwandelt werden, wenn planmäßig vorgesehen ist, dass ein nachrangiger Gläubiger (§ 39), der Insolvenzschuldner oder eine an letzterem beteiligte Person einen wirtschaftlichen Wert erhalten soll. In das Rangverhältnis i.d.S. werden absonderungs...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 6 Insolvenzgründe

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Nach § 17 Abs. 1 InsO ist allgemeiner Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit des Wohnungseigentümers als Schuldner im Sinne der Insolvenzordnung. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Zahlungsunf...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 5 Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nach § 13 Abs. 1 InsO auf schriftlichen Antrag eröffnet. Der Insolvenzantrag ist zulässig, wenn der Antrag den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 InsO entspricht. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner (= Wohnungseigentümer). Der Antrag eines Gläubigers ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / III. Muster: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners"

Rz. 30 Muster 6.8: Schriftsatz des Anfechtungsgegners Muster 6.8: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners" An das[17] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ _________________________ (Einleitung) Zwar kann die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gem. § 119 Abs. 2 BGB, die zur Anfechtung der Annahme ...mehr

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§ 15 Nachlassinsolvenz / B. Muster: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 3 Muster 15.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Muster 15.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens An das Amtsgericht _________________________ – Insolvenzabteilung – Nachlasssache der Frau _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ hier: Antrag auf Eröffnung des Nachlassi...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / 2. Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft, § 119 Abs. 2 BGB

Rz. 33 Als beachtlicher Eigenschaftsirrtum kommt auch die irrige Annahme einer Überschuldung,[19] die Unkenntnis der Überschuldung bzw. der Belastung des Nachlasses mit einer wesentlichen Verbindlichkeit[20] in Betracht. Schlägt allerdings ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die Erbschaft aus, weil er "befürchtet, dass da nur Schulden sind", so kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Nachlassinsolvenz / A. Antrag auf Nachlassinsolvenz

Rz. 1 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses können Nachlassgläubiger und jeder Erbe den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beim Amtsgericht stellen, § 317 InsO. Zuständig ist dabei nicht das Nachlassgericht, sondern die Insolvenzabteilung des Gerichts, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, § 315 InsO. Dabei ist § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Nachlassinsolvenz / C. Muster: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 5 Muster 15.2: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren Muster 15.2: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren _________________________ IN _________________________ Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Beschluss: 1. Über den Nachlass des/der _________________________, geboren _________________________, verstorben _________________________, zuletzt wohnhaft ________...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzgefahren: Erkennen... / 3.1.4 Liquiditätskrise

Situation: In diesem Stadium lässt sich die Krise nicht mehr verheimlichen. Das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr rechtzeitig nachkommen. Skonto wird nicht mehr ausgenutzt, vereinbarte Zahlungsziele werden überzogen. Die Ratingeinstufung der Kreditgeber verschlechtert sich, was zur Senkung von Kreditlimits und zu höheren Kreditzinsen führt. Eine Rettu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Gestaltungsmissbrauch: Nachträgliche AK im Rahmen eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG

Finanzierungshilfen durch verdeckte Einlagen – also die Gewährung von Eigenmitteln über das gezeichnete Kapital hinaus – können nachträgliche AK auf eine wesentliche Beteiligung sein. Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn die einzigen Gesellschafter einer GmbH dieser Darlehen in Form von Aktien gewähren, die Aktien nach einem Kursverfall etwa neun Jahre später an die Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes

Eine Vorverlagerung der Entstehung des Auflösungsverlustes aus einer GmbH-Beteiligung auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt – ungeachtet der Höhe der Überschuldung und der Anzeige der Masseunzulänglichkeit – nicht in Betracht, wenn die GmbH noch über aktivierungsfähiges Vermögen verfügt und daher die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 7 Insolvenzverfahren

Zur Abwendung des Insolvenzverfahrens kann der Arbeitgeber die entsprechenden unternehmerischen Entscheidungen fällen, die ihrerseits einen Überhang an Arbeitskräften zur Folge haben können. Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern, kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die zu einem Fortfall von Arbeitsplätzen führen (z. B. Einstellung eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.6.2 IDW S 11: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (Stand: 23.8.2021)

In der Neufassung des Standards wird insbesondere die mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) am 1.1.2021 in Kraft getretene Differenzierung des Prognosezeitraums bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO (in aller Regel 24 Monate) und der Überschuldung gemäß § 19 InsO (12 Monate) berücksichtigt. Die Änderungen waren bere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 26 Sanierungsgewinn als Schenkungsteuerproblem

Rz. 600 Sanierungsgewinn meint die besondere Konstellation, dass Gläubiger des Unternehmens diesem zum Zweck der Sanierung einen Teil ihrer Forderungen erlassen. Zivilrechtlich ist der Erlass bekanntlich in § 397 BGB geregelt und erfordert eine vertragliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner. In der Handels- und Steuerbilanz des Unternehmensträgers (Einzelunternehmer,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.2.3 Teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs

Rz. 561 Der Wortlaut des Satz 1 geht von einer Fiktion einer "Schenkung" aus. Der Normzweck des Satz 1 besteht in der Schließung einer Besteuerungslücke zum Mitgesellschafter, die sich daraus ergeben hat, dass der BFH bislang eine reflexartige Werterhöhung der Anteile des Mitgesellschafters als ungeeigneten Zuwendungsgegenstand interpretierte. Der BFH stelle – so die Kritik ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.9.2 Erwerber

Rz. 67 Erwerber sind in den 3 Konstellationen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbe, der Begünstigte bzw. Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigte, in den Konstellationen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG die Stiftung und die Vermögensmasse ausländischen Rechts. Der Erbschaftsbesitzer ist als Scheinerbe weder zivilrechtlich noch erbschaftsteuerrechtlich als Erbe zu behande...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 18 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; wegen Einzelheiten zum Inhalt vgl. HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2022, Zur gerichtli... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist zwischen dem XX./XX.11.2019 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt 1 verstorben. Aus geschiedener Ehe des Erblassers ist als einziger Abkömmling der Beteiligte zu 1) hervorgegangen. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Schwester des Erblassers. Es liegt vor ein notarielles Testament des Erblassers vom 12.2.2004 mit Einsetzung des Beteilig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.2 Verlust des Eigenkapitals

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, ist ein Aktivposten nach den Rechnungsabgrenzungsposten unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.[1] Dieser Betrag drückt die buchmäßige Überschuldung des Unternehmens aus. Eine solche hat zwar nicht automatisch eine Insolvenz zur Folge, doch ist (spätestens) jetzt die Prüfung eines In...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.6 Prüfung des Risikomanagementsystems bei börsennotierten Aktiengesellschaften

Rz. 168 Gemäß § 317 Abs. 4 HGB hat der Abschlussprüfer börsennotierter Aktiengesellschaften im Rahmen der periodischen Vorbehaltsprüfung zu beurteilen, ob das vom Vorstand nach § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende RMS mit den Komponenten internes Überwachungssystem, Controlling und Frühwarnsystem installiert wurde und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 1.5.4 Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschafter mit nicht mehr al...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.3 Umfang der Anschaffungskosten

Rz. 109 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, z. B. betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[1] Dazu gehören der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts (und der Versetzung in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Verweisung an Gruppen-Gerichtsstand

Rn 3 Um eine solche einheitliche Verwertungsstrategie zu erhalten, ermöglicht § 3d die Verweisung an das Gericht des Gruppen-Gerichtsstandes nach §§ 3a. Sofern gruppenangehörige Schuldner oder deren Gläubiger Anträge auf Eröffnung von Gruppen-Folgeverfahren bei anderen Gerichten als bei dem nach § 3a Abs. 1 zuständigen Gericht stellen, eröffnet § 3d die Verweisungsoption. Di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Unzulässig ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen (2) Hat ein Land nach Absatz 1 Nr. 2 das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig erklärt, so können im Falle der Zahlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Aufrechnung Verbindli... / 6 Aufrechnung bei angeschlagener GmbH

Wäre die Aufrechnung gegenüber einer angeschlagenen GmbH möglich, könnte sich der Gesellschafter leicht von seiner Einlageverpflichtung befreien, ohne der Gesellschaft tatsächlich Kapital zuzuführen. Mit Urteil vom 13.4.2010 hat das FG Berlin-Brandenburg[1] die Aufrechnung gegenüber einer sich in finanzieller Schieflage befindlichen GmbH ausdrücklich verneint. Im Urteilsfall ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Rz. 64 Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet. Die Vorschrift ist an die Stelle, der bis zum 1.7.1977 geltenden Regelung über die sog. Schlüsselgewalt getreten. Der Regelung d...mehr