Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Insolvenzgründe

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt das Vorliegen eines der in der InsO genannten Gründe voraus. Diese sog. Insolvenzeröffnungsgründe sind: die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO). Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besteht für die verantwortliche Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Überschuldungsprüfung

Tz. 13 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine positive Fortbestehensprognose entbindet die Verantwortlichen einer NGO zur Durchführung der Überschuldungsprüfung. Die NGO ist nicht überschuldet. Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, ist die Überschuldungsprüfung vorzunehmen. Hierzu sind das Vermögen und die Schulden in einem stichtagsbezogenen Status gegenüberzustellen. Ein s...mehr

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ZErb 06/2025, Zu den Voraus... / Leitsatz

1. Die grundsätzlich mögliche Anfechtung der Ausschlagung des Erbes wegen einer vermeintlichen, tatsächlich aber nicht gegebenen Überschuldung des Nachlasses scheidet aus, wenn der Anfechtende zu seiner Vorstellung nicht auf der Grundlage ihm bekannter oder zugänglicher Fakten gelangt ist, sondern seine Entscheidung auf Basis von Spekulationen getroffen hat. 2.Wird die Aussch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Fortbestehensprognose

Tz. 10 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Fortbestehensprognose ist auf einen bestimmten Stichtag zu erstellen. Dabei ist das an diesem Tag verfügbare Wissen auszuschöpfen und aus einer Ex-ante-Perspektive die Prognose zu entwickeln. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Fortbestehensprognose zwei zentrale Elemente voraus: den subjektiven Fortführungswil...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verletzung der Insolvenzantragspflicht

Tz. 30 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Der Geschäftsleiter einer kapitalistisch organisierten NPO ist gem. § 15a Abs. 1 InsO insolvenzantragspflichtig. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen. Wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Insolvenzantragspflicht des Vorstandes

Tz. 15 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Seit dem 01.05.2021 sind Vereine bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wieder uneingeschränkt insolvenzantragspflichtig (§ 42 Abs. 2 Satz 2 BGB, Anhang 12a). Die Antragstellung obliegt dem Vorstand, wobei alle Vorstandsmitglieder unabhängig von ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind. Eine Ausnahme gilt bei drohender Zahlungsunfähigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zivilrechtliche Haftung gegenüber der NPO

Tz. 32 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 In der Krise der NPO können den Geschäftsleiter auch Haftungsansprüche der NPO im Innenverhältnis treffen. Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen, die der Geschäftsleiter nach Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit leistet, lösen die Erstattungspflicht des Geschäftsleiters aus. § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO begründet einen eigenen A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Finanzlage

Rz. 192 [Autor/Zitation] Die Betriebswirtschaft versteht unter Finanzlage die Gesamtheit aller Aspekte, die sich auf die Finanzierung einer Gesellschaft beziehen, etwa Finanzstruktur, Deckungsverhältnisse, Fristigkeiten, Finanzierungsspielräume, Investitionsvorhaben, schwebende Bestellungen und Kreditlinien (vgl. St/SABI 3/1986, WPg 1986, 670). Eine umfassende Darstellung idS...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Eigen- oder Fremdkapital?

Rz. 337 [Autor/Zitation] Beim Genussrechtsemittenten bestehen grds. drei Möglichkeiten der Bilanzierung des überlassenen Genussrechtskapitals (vgl. auch Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 98; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 191; zu abweichenden Ansichten s. Rz. 346): Passivierung als Fremdkapital; erfolgsneutrale (unmittelbare) Einstellung ins Eigenkapita...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Besondere Umstände

Rz. 220 [Autor/Zitation] Wenn die Anwendung der gesetzlichen Regeln und der GoB normalerweise zur Vermittlung eines getreuen Bildes ausreicht, dann stellt sich die Frage, wann überhaupt Abweichungen vorliegen können. Da bereits das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild normativ erfasst wird, kann es auch für die Beantwortung dieser Frage nur einen normativen Ansa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Teilweise Gewinnverwendung und Fehlbetrag nach Abs. 3

Rz. 24 [Autor/Zitation] Nicht gesetzlich geregelt ist die Frage, wie eine teilweise Ergebnisverwendung darzustellen ist, wenn dadurch ein gesondert auszuweisender Fehlbetrag auf der Aktivseite nach Abs. 3 (vgl. Rz. 34 ff.) entsteht oder sich erhöht. Aus dem gesonderten Ausweis eines solchen Postens ergibt sich, dass als Saldo der Eigenkapitalposten auf der Passivseite minimal...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Erfolgsfaktor Klimaneutralität im Unternehmen: Schlussgedanken und Zusammenfassung der wichtigsten Gedanken

Zusammenfassung Dieser Beitrag sin die (leicht editierten) Schlussgedanken des Autors zum Buch "Erfolgsfaktor Klimaneutralität im Unternehmen – Wie Sie jetzt die Zukunft gestalten und Wettbewerbsvorteile schaffen" von Dr. Ralf Utermöhlen sowie eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Gedanken des Buchs. Das Buch ist vollständig in Ihrem Haufe Sustainability Office enthalt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Strafrecht

Rn. 106 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Folgende Straftaten können in Betracht kommen: Eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB ist möglich, indem z. B. bei Handelsbüchern – in strafrechtlichem Sinne u. U. Gesamturkunden – nur Teile aufbewahrt werden und dadurch der Erklärungswert des Ganzen bzw. der aufbewahrten restlichen Teile verändert wird. Fälschung technischer Aufzeichnungen i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 253 (Rn. 412–415 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 412 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei einer Verletzung der Regelungen des § 253 können sich diverse Rechtsfolgen ergeben. Nach HGB sind hierbei die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 331ff. zu beachten. Danach werden mitunter die gesetzlichen Vertreter und Mitglieder eines AR einer KapG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, w...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.2 Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 3 Für rechtsfähige Stiftungen enthält das BGB in den §§ 80–88 eine ganze Reihe von Normen. Bezüglich der Rechnungslegung verweist § 84a Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Vorschriften zur Rechenschaft im Auftragsrecht (§§ 259, 260, 666 BGB). Übertragen auf die Stiftung ergibt sich aus § 666 BGB die Pflicht, die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über die wirtschaf...mehr

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Pflichten des GmbH-Geschäft... / 6 Pflichten in der GmbH-Krise

Ergibt sich aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, müssen die Geschäftsführer gemäß § 49 Abs. 3 GmbHG unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Nach § 1 StaRUG hat der Geschäftsführer als Geschäftsleiter Pflichten zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement. Im F...mehr

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Unternehmergesellschaft / 2.2 Haftungsrisiko – Insolvenzgefahr

Ohne Kapital geht es in den meisten Fällen nicht. Bei der Gründung ist das Stammkapital zugleich das Startkapital der GmbH. Geschäftsführer/Gesellschafter bei der "Mini-GmbH" riskieren bei nicht seriöser Verwaltung immer eine persönliche Haftung mit ihrem Privatvermögen, denn das GmbH-Recht schreibt eine unverzügliche Einberufung der Gesellschafterversammlung schon bei drohe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.5 Insolvenzgefahr beim Mandanten

Steuerberater beraten auch Mandanten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden bzw. in eine solche geraten. Zu beachten ist die Hinweispflicht nach § 102 StaRUG. Am 9.9.2023 veröffentlichte der Arbeitskreis der BStBK "Steuerberater als Berater in der Krise" die "Orientierungshilfe Krisenfrüherkennungs- und Sanierungsmandat – Die Rolle des Steuerberaters als Lots...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Auftragsklarheit beinhaltet die Frage, wer wen beauftragt. Aufseiten der Mandanten muss klargestellt werden, ob z. B. beide Ehegatten den Berater beauftragen, da die gewünschte Zusammenveranlagung allein, wenn nur ein Ehepartner gegenüber dem Steuerberater tätig ist, den anderen nicht ohne Weiteres (u. U. aber stillschweigend) auch zum Auftraggeber macht. Schließt der Geschä...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.6 Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung durch einen Steuerberater ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig, da die wirtschaftlichen Beratungsanteile überwiegen und rechtliche Beratung im Rahmen des Aufgabenbereichs erlaubt ist.[1] Das Haftungsrisiko ist enorm: §§ 60 und 61 InsO regeln ausdrücklich die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber allen Beteiligten (vor allem Gläubigern) und den Um...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.3 Eigenkapital im Überschuldungsstatus

Rz. 46 Liegt eine buchmäßige (bilanzmäßige) Überschuldung vor, so ist zu prüfen, ob die Überschuldung auch tatsächlich gegeben ist. Hierzu ist ausgehend von der Bilanz, also den Buchwerten, ein Status aufzustellen, in dem die Vermögenswerte zu Zeitwerten und die Schulden aufzunehmen sind. Hier liegt das Bewertungsproblem in dem von den Buchwerten abweichenden Ansatz der Verm...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.4 Rangrücktrittsvereinbarung

Rz. 47 Nach dem BFH-Urteil vom 19.8.2020[2]"löst eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus ,sonstigem freien Vermögen‘ vorsieht, selbst dann kein Passivierungsverbot aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden Geschäftstätigkeit nicht in der Lage ist, freies Vermögen zu schaffen, ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 5.2 Überschuldung

Nur bei juristischen Personen Bei juristischen Personen ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. Diese liegt gemäß § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Dies gilt nicht, wenn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Eine solche positi...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 5 Insolvenzgründe

Mehrere Gründe Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist (§ 16 InsO). Als solcher kommt in Betracht: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), Überschuldung ( § 19 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO). 5.1 Zahlungsunfähigkeit Hauptgrund Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit, also das Unvermögen des Schuldners, die fä...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.2.2 Glaubhaftmachung

Anforderungen Glaubhaft gemacht ist eine behauptete Tatsache bereits dann, wenn ihr Vorliegen überwiegend wahrscheinlich ist. Hierfür kann auch eine Versicherung an Eides statt genügen. Eine einfache Forderungsaufstellung oder ein bloßer Kontoauszug des Gläubigers ist nicht ausreichend.[1] In der Regel genügt der Gläubiger seiner Darlegungslast durch die Vorlage des rechtskrä...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.3 Antrag des Schuldners

Eigenantrag Der Schuldner ist gehalten, seinem Antrag ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen.[1] Die Forderungshöhe braucht er nicht anzugeben. Hat der Schuldner bei seinem Eröffnungsantrag einen Eröffnungsgrund nicht ausreichend vorgetragen, muss ihn das Gericht hierauf hinweisen und ihm eine Frist zur Behebung der Mängel setzen.[2] Lässt der Schuldne...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1.2 Vermeidung der Insolvenzanmeldung wegen Überschuldung

Neben der Vermeidung der Offenlegung wird eine Umwandlung in ein Personenunter­nehmen teilweise auch zur Haftungsreduzierung bzw. zur Vermeidung einer Insolvenz bei Überschuldung [1] oder Zahlungsunfähigkeit[2] oder drohender Zahlungsunfähigkeit.[3] Ist die Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig, dann ist der Geschäftsführer der GmbH (bzw. Vorstand einer AG) gemäß § 15...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1 Gründe für die Umwandlung in ein Personenunternehmen

Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen wird insbe­sondere vorgenommen zur Vermeidung der Offenlegung bzw. Hinterlegung, zur Vermeidung einer Insolvenz bei Überschuldung , zum Abzug von Verlusten und bei einem Unternehmenskauf. 1.1 Offenlegung von Jahresabschlüssen bei Kapitalgesellschaften Die Gestaltungsberatung ist häufig dadurch ge­prägt, dass viele...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung der Offenlegung, zur Vermeidung einer Insolvenz bei einer drohenden Überschuldung (§ 19 InsO), zum Abzug von Verlusten und bei einem Unternehmenskauf kann es sinnvoll sein, eine Kapitalgesellschaft künftig in der Rechtsform eines Einzel­unternehmens oder einer Personengesellschaft zu führen. Ohne Anwendung des UmwStG müssten hierfür alle stillen Reser...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2.2 Weitere Pflichten des Testamentsvollstreckers nach Amtsantritt

Überprüfung letztwilliger Verfügungen des Erblassers Der Testamentsvollstrecker muss zur Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben die letztwillige Verfügung auch auf deren Wirksamkeit hin überprüfen. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich kann unwirksam sein, z. B. wegen Testierunfähigkeit des Erblassers[1] oder wegen Verletzung der Formvorschriften.[2] In der Praxis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung

Tz. 317 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die wohl am meisten bzgl der Anwendung des § 8c Abs 1a KStG diskutierte Frage ist die nach dem Zeitpunkt des Kriseneintritts. Diese Frage ist deshalb von zentraler Bedeutung, weil die ges Sanierungsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn der schädliche Beteiligungserwerb punktgenau zum Zeitpunkt des Kriseneintritts erfolgt. Ein Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Definition des Sanierungsbegriffs (§ 8c Abs 1a S 2 KStG)

Tz. 312 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 2 KStG ist Sanierung eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wes Betriebsgrundlagen zu erhalten. Die Sanierung kann entweder iRe Insolvenzverfahrens oder außergerichtlich erfolgen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt ein...mehr

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AGS 05/2025, Masseschädigen... / I. Sachverhalt

Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Festsetzung der Vergütung durch das Insolvenzgericht für den Beschwerdegegner, den vormaligen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt R. Am 12.8.2013 beantragten die Erben des am 9.10.2007 verstorbenen W (nachfolgend "Erblasser") die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Nachlasses. Dies e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Verhältnis des § 8c Abs 1a S 2 KStG zu anderen (teilweise früheren) Sanierungsregelungen

Tz. 323 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der sog "Sanierungs-Erl" (Schr des BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240; dazu s Tz 377ff), welcher letztmals auf Fälle anzuwenden ist, in denen der Schuldenerl vor dem 09.02.2017 stattgefunden hat, und die Sanierungsklausel in § 8c Abs1a KStG, sind uE nebeneinander anzuwenden, da die beiden Regelungen unterschiedliche Rechtsfolgen haben (glA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.1 Allgemeines

Tz. 325 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Neben der Verhinderung oder Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung muss die Sanierung "darauf gerichtet sein", die bisherigen wes Betriebsstrukturen zu erhalten, wobei nicht vorausgesetzt wird, dass dies auch tats gelingt. Der S 3 des § 8c Abs 1a KStG erläutert dieses zentrale Merkmal des Sanierungsbegriffs und nennt fol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Ausnahme Konzernklausel (§ 8c Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 205 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auch im zeitlichen Geltungsbereich des § 8c Abs 1 KStG wird eine Gestaltung empfohlen, die bereits zur Vermeidung des Verlustuntergangs nach § 8 Abs 4 KStG eingesetzt worden ist (s Pohl, DB 2008, 1531; s Rolf/Pankoke, BB 2008, 2274; s Becker/Pape/Wobbe, DStR 2010, 506; s Brinkmann, StBp 2010, 33; s S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Rechtsfolgen eines Beteiligungserwerbs zum Zweck der Sanierung

Tz. 353 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 1 KStG ist ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Verlust-Kö "für die Anwendung des Abs 1 unbeachtlich". Dh der betroffene Beteiligungserwerb bleibt bei Prüfung der Frage, ob ein st-schädlicher Beteiligungserwerb iSd § 8c Abs 1 KStG vorliegt, unbeachtet. Dazu s auch Tz 310. UE führt die An...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Tätigkeit bei Insolvenzen

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Insolvenzverwalter ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 9 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Die Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Krise fällt unter die erlaubte Sanierungsberatung, weil dies im Wesentlichen wirtschaftliche Beratungsanteile betrifft.[2] Soweit rechtliche Fragen zu klären sind, gilt § 5 Abs. 1 RDG: Erlaub...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Insolvenzberatung beim Mandanten

Mit Insolvenz ist der Steuerberater konfrontiert bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit des eigenen Mandanten. Hier kann der Steuerberater den Mandanten beraten, wie die Krise u. U. überwunden werden kann. Achtung Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz seit dem 1.1.2021 Im Rahmen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater sollte sich strikt an den Aufgabenkatalog laut "Bestallungsurkunde" halten und im Zweifel immer Rücksprache mit dem Nachlassgericht nehmen. Nach der Inbesitznahme des Nachlasses muss der Nachlasspfleger beim Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis einreichen (§ 1802 BGB a. F.): Er muss die Überschuldung des Nachlasses prüfen und ggf. nach § 317 InsO ein Nac...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

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Zukunftsfähigkeit und Resil... / 1.1 Zukunftsfähigkeit und Resilienz: Begriffserläuterungen

Wer kennt das nicht: Die Integration von Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsprojekte, die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, der Net-Zero-Transition-Pfad sowie weitere Nachhaltigkeitsthemen erfordern Ressourcen. Ressourcen in Bezug auf Mitarbeiterkapazitäten, Projektausgaben, externe Beratungskosten, Daten- und IT-Kosten etc. D.h. die finanzielle Stabilität des Unternehme...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 1.1 Zivilrechtliche Gründe für und gegen den Weg in die GmbH

Ein Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH ist aus zivilrechtlicher Sicht stets geboten, wenn Haftungsprobleme reduziert werden sollen. Dieser Ansatz der völligen Enthaftung scheitert aber in der Praxis bei bestehenden oder künf­tigen Krediten, weil die Banken oftmals Sicherheiten oder Bürgschaften des Gesellschafters fordern. Sodann reduziert sich die Haftung auf die typisc...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 1 Gründe für die Umwandlung

Gründe für eine Verschmelzung von Kapitalgesellschaften können sein: Schaffung von Synergien durch die Reduktion der Kosten, durch die bessere Auslastung der Ressourcen und durch das Teilen von Know-How unter den beteiligten Kapitalgesellschaften; Vermeidung von zwei Bilanzen, weil nach der Verschmelzung nur noch ein Unternehmen besteht; Verlustverrechnung von zwei Betrieben, d...mehr

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Wirtschaftskrise: Der Steue... / 3 Beratung im Falle drohender Insolvenz

Sie als Steuerberater erkennen aus den Posten der Finanzbuchhaltung oder bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses für ihre Mandanten meist als erste eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens. Ist diese bereits absehbar, tickt daher die Uhr, um letzte Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens einzuleiten. Wenn eine Insolvenz jedoch nicht mehr abzu...mehr

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Wirtschaftskrise: Der Steue... / 2.2 Betriebliche Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität eines Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Inhalte Ihres Produkts zeigen entsprechende Maßnahmen auf. Einige davon erhöhen sofort die Liquidität, andere benötigen etwas Zeit, bis die Liquiditätsauswirkung eintritt: Liquiditätsste...mehr

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§ 3 Der Erbfall / b) Berechnung des Zugewinns

Rz. 89 Der konkrete Zugewinnausgleichsanspruch ist zu berechnen, um die Höhe des steuerbefreiten Erwerbs zu ermitteln, so sind z.B. latente Steuerlasten (fiktive Spekulationsteuer bei Immobilienvermögen im Endvermögen) – wie im Zivilrecht auch – zu berücksichtigen.[71] Ein nicht erlassener, während der Ehe erworbener Pflichtteilsanspruch ist Bestandteil des Anfangsvermögens,...mehr

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ZErb 04/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Das Nachlassgericht hat mit Beschl. v. 9.6.2023 (Bl. 3 f. Bd. I d. A.) für die unbekannten Erben Nachlasspflegschaft angeordnet und Rechtsanwältin W.-G. zur Nachlasspflegerin bestellt. Die Nachlasspflegschaft wurde zunächst mit Beschl. v. 21.7.2023 (Bl. 83 f. Bd. I) aufgehoben mit der Begründung, die Nachlasspflegschaft werde von Rechtsanwalt R. in V. weitergeführt. Das Na...mehr