Rz. 75

Nach Sichtung des Nachlasses werden oft Kontoauszüge verschiedener Kreditinstitute aufgefunden. Diese Kreditinstitute sind selbstverständlich anzuschreiben.

 

Rz. 76

Muster 6.13: Anschreiben an Banken und Sparkassen

 

Muster 6.13: Anschreiben an Banken und Sparkassen

Muster: Anschreiben an Banken und Sparkassen

An die

_________________________-Bank

_________________________

Nachlassangelegenheit _________________________

Kontonummern _________________________

Durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Herrn _________________________ bestellt. Meine Bestellungsurkunde, die Sterbeurkunde sowie mein Personalausweis sind in bankbestätigter Kopie beigefügt.

Laut mir vorliegender Informationen stand der Erblasser in einer Geschäftsverbindung zu Ihrem Institut.

Ich bitte, Nachforschungen darüber anzustellen, ob Konten, Depots, Schließfächer für den Erblasser existieren oder kurz vor oder nach dem Tode aufgelöst wurden.

Bitte teilen Sie mir den jeweiligen Kontostand per Todestag, ggf. per Auflösung, sowie den derzeitigen Kontostand mit. Kontoauszüge senden Sie bitte ab Todestag fortlaufend im wöchentlichen Turnus an meine Kanzlei.

Evtl. getätigte Mitteilungen an das Erbschaftsteuerfinanzamt (§ 33 ErbStG) erbitte ich in Kopie.

Bestehende Vollmachten und Daueraufträge widerrufe ich.

[Ggf. bei vermuteter Überschuldung: Lastschriften geben Sie bitte – soweit möglich – zurück.]

[Ggf. bei Grundbesitz: Lastschriften bitte ich weiterhin auszuführen, da laufende Grundbesitzabgaben zu zahlen sind.]

Bitte sperren Sie die Konten für Auszahlungen durch Dritte. Dies gilt gleichfalls für beabsichtigte Verfügungen von Bestattungsunternehmen und sonstigen Gläubigern, die vermeintliche Vorrechte behaupten. Bitte verweisen Sie diese sämtlichst an meine Kanzlei. In Sparkonten ist folgender Vermerk anzubringen: "Verfügung nur zulässig mit Zustimmung des Nachlassgerichts".

Sollten EC- oder Kreditkarten ausgegeben worden sein, so bitte ich um sofortige Sperrung der Karte(n)! Gleiches gilt für ausgestellte Schecks.

Für den Fall bestehender Vollmachten bitte ich um Angabe von Namen und Anschrift des/der Bevollmächtigten.

Sollte ein Bezugsrecht zugunsten eines Dritten bestehen, so widerrufe ich einen Ihnen vom Erblasser erteilten Auftrag, den Eintritt des Versicherungsfalles und die Zuwendung des Bezugsrechtes dem Dritten mitzuteilen. Bitte teilen Sie mir in diesem Fall Name und Anschrift des Bezugsberechtigten mit.

Weiterhin bitte ich um Auskunft zu sog. Verbundverträgen (Versicherungs-, Bausparverträgen, etc.).

Des Weiteren bitte ich um Auskunft zu möglichen Verbindlichkeiten, insbesondere Darlehen. Auch hier bitte ich um Mitteilung der Salden zum Todestag sowie um fortlaufende Übersendung von Kontoauszügen.

Sofern Sicherheiten bestehen (z.B. durch Grundschuld, Restschuldversicherungen etc.) bitte ich ebenfalls um Mitteilung und ggf. Bekanntgabe des Sicherungsgebers.

Schließlich bitte ich um Mitteilung, ob Pfändungen bestehen. Ggf. bitte ich um Mitteilung der Gläubiger sowie der Höhe der jeweiligen Pfändung.

(Nachlasspfleger)

 

Rz. 77

Bei der Öffnung des Schließfachs empfiehlt es sich, einen Mitarbeiter der Kanzlei, besser noch einen Angestellten der Bank, in den Schließfachraum mitzunehmen, um einen Vermerk über den Inhalt des Schließfachs zu fertigen. Ist der Schlüssel zum Schließfach unauffindbar, kann eine gewaltsame Öffnung erfolgen, eine nachlassgerichtliche Genehmigung ist hierzu nicht erforderlich.[44]

 

Rz. 78

Eventuell vorhandenes Bargeld sollte dann zugleich auf das Nachlassgirokonto eingezahlt werden. Sofern sich in dem Schließfach Wertgegenstände (Gold- oder Silberbarren, Münzen etc.) befinden, sollte das Schließfach sinnvollerweise weitergeführt werden. Auch weitere im Rahmen der Nachlasssicherung ermittelte Wertgegenstände (z.B. Schmuck) können in dem Schließfach verwahrt werden.

[44] KG Berlin v. 17.5.1988 – 4 W 2294/88, n.v.

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