Sind die Aussichten auf eine Sanierung gut, kann im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit ein Antrag auf Eigenverwaltung bzw. Durchführung des Schutzschirmverfahrens (§§ 270 ff. InsO) zusammen mit dem Insolvenzantrag gestellt werden.

Dazu benötigt die Gesellschaft eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines anderen Sachverständigen,

  • dass dem Unternehmen die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit droht,
  • diese aber noch nicht eingetreten ist und
  • dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Mit der Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren erhält die Gesellschaft die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung ein Sanierungskonzept auszuarbeiten, das anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Dabei wird der Schuldner unter die Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters gestellt, ohne dass ihm die Verwaltungs- oder Verfügungsbefugnis entzogen wird.

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