Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 6.2 Aktivierung der Herstellungskosten in der Steuerbilanz als sog. Aufwandsverteilungsposten

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte – wie im Fall 5 – auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück das Gebäude mit eigenen Mitteln, ist prinzipiell das gesamte Gebäude als sein Betriebsvermögen zu behandeln. In diesem Fall handelt es sich bei dem vom Unternehmer-Ehegatten getätigten Aufwand um sog. Eigenaufwand.[1] Der Unternehmer-Ehegatte hat seine Herstellungskosten als Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, Abrechnung bei... / 2. Erste Fallkonstellation: Die Gebühren sind sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden

Sind die Gebührentatbestände sowohl vor als auch nach der Verbindung ausgelöst worden, ist der Anwalt frei, zu wählen, ob er seine Gebühren aus den Einzelwerten vor Verbindung oder aus dem Gesamtwert nach Verbindung berechnet.[4] In aller Regel ist es dabei aufgrund der Gebührendegression für den Anwalt günstiger, die getrennte Berechnung zu wählen. Beispiel 1: Verbindung, g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 3 EStG

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8.2 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 34b Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 38 Zur Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen sind die mit allen Holznutzungen im Zusammenhang stehenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gesondert aufzuzeichnen. Es gelten die Grundsätze der jeweils maßgebenden Gewinnermittlungsart. Rz. 39 Betriebseinnahmen aus Holznutzungen sind die Erlöse aus der Verwertung des Holzes, die der Gewinnermittlu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5.1 Versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren

Danach ist der Teilwert der Verpflichtung zur Leistung der einzelnen Jubiläumszuwendung unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik als Barwert der künftigen Jubiläumszuwendung am Schluss des Wirtschaftsjahres abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenen Barwerts betragsmäßig gleichbleibender Jahresbeträge zu ermitteln. Die Jahresbeträge ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5.2 Pauschalwertverfahren

Der Teilwert kann aber auch nach einem Pauschalwertverfahren ermittelt werden. Bei Ermittlung nach dem pauschalen Verfahren wird in Abhängigkeit von den Restdienstjahren der Wert einer Rückstellung für eine Verpflichtung aus Jubiläumszuwendung je 1.000 EUR aus einer Tabelle abgelesen, wie im Praxis-Beispiel dargestellt. Die verwendeten Pauschalwerte sind zwingend der Tabelle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 2 Anwendungsbereich der Rechtsnormen

Rz. 4 Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Steuerbefreiungen für Rechtsvorgänge, die auf den Übergang eines Grundstücks zwischen einer Gesamthand und den an der Gesamthand beteiligten Personen gerichtet sind. Für Erwerbsvorgänge von oder durch juristische Personen sind die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG nicht anwendbar (BFH v. 15.12019, II R 39/16 BFH/PR 2019, 195, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Bewertung von Sachzuwendungen

Leitsatz 1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils regelmäßig wertmindernd zu berücksichtigen, sofern die Liquidation der Gesellschaft nicht konkret absehbar ist. 2. Der Steuerpflichtige, der f...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.7 Teilwert

Rz. 70 Der Teilwert[1] ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG [2] definiert. Die Teilwertermittlung beruht auf einer Fiktionenkette, in die regelmäßig auch Zukunftserwartungen einfließen. Der Teilwert wird deshalb von Größen beeinflusst, welche erst in der Zukunft realisiert werden. Insbesondere Ertragserwartungen haben einen starken Einfluss auf die Höhe des Teilwerts. Rz. 71 Wegen des...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 3.1 Wertansätze aufgrund steuerlicher Wahlrechte

Rz. 90 Nach § 5 Abs. 1 EStG müssen Gewerbetreibende, die zur Buchführung verpflichtet sind oder die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ausweisen. Sie müssen daher die sich aus den GoB ergebenden Bilanzierungs- und Bewertungsgebote befolgen (§ 5 A...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.9 Zusammenfassung

Rz. 76 Die Regelwertansätze für den Jahresabschluss sind beim nicht abnutzbaren Vermögen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten; für das abnutzbare Vermögen gelten als Regelwertansatz die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für den Regelwertansatz besteht regelmäßig kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Rz. 77 Ein über dem Regelwertansatz li...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.2 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 48 Bei ihrer Zuführung zum Betriebsvermögen kommt für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außer den auch in der Handelsbilanz anzusetzenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Rz. 27) in der Steuerbilanz auch der "an deren Stelle tretende Wert" (vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnli...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.1 Beizulegender Wert

Rz. 13 Das Gesetz lässt sowohl offen, was als beizulegender Wert i. S. d. § 253 Abs. 3 und 4 HGB anzusehen ist, als auch, wie dieser Wert zu ermitteln ist. Die erste Frage ist unter Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Überlegungen und die Definition des § 7 Abs. 1 Satz 1 DMBilG schnell zu beantworten: Beim beizulegenden Wert handelt es sich um den Zeitwert eines Vermögensg...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.3 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 52 Ebenso wie die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Rz. 48 ff.) sind die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens beim Zugang zum Betriebsvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem Teilwert bei der Einlage aus dem Privatvermögen anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Rz. 53 Auch für die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens besteht nach ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.5 Bewertungsvorbehalte für Verbindlichkeiten

Rz. 57 Verbindlichkeiten sind sinngemäß nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusetzen, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag, der i. d. R. dem Nennbetrag entspricht,[1] wie es auch in der Handelsbilanz geschieht (Rz. 40 ff.). Nach einer Zuschreibung auf den höheren Teilwert entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG sind sie...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.6 Gemeiner Wert

Rz. 65 Der steuerrechtliche Begriff des gemeinen Werts spielt für die Steuerbilanz keine nennenswerte Rolle. In den Bewertungsregelungen der §§ 6 und 7 EStG taucht dieser Begriff nur im Zusammenhang mit Einlagen, Entnahmen und Veräußerungen (§§ 6 Abs. 1 Nr. 4, 6 Abs. 6 EStG und in § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG) auf. Rz. 66 Die Definition des gemeinen Werts findet sich in § 9 Abs. 2...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 4.2.1 Fair Value

Rz. 115 Der Fair Value ist der wohl am meisten diskutierte Begriff bzw. Wertansatz in der angloamerikanisch geprägten Rechnungslegung. Während für die Befürworter mit diesem Wert für den Bilanzleser ein großer Sprung zu einer besseren, informationshaltigeren Berichterstattung der Unternehmen erfolgt, sehen die Kritiker[1] in diesem Wert eine Minderung der Aussagefähigkeit vo...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 1.2.2 Steuerrechtliche Definitionen

Rz. 11 Ebenso wie dem Handelsrecht ist auch dem Steuerrecht der Begriff des Zeitwerts oder Tageswerts fremd; aber auch im Steuerrecht tauchen entsprechende Bewertungssachverhalte unter anderen Begriffen auf. Der wichtigste Zeitwertbegriff im Steuerrecht ist der gemeine Wert, dessen Definition sich jedoch nicht in den Regelungen zur Steuerbilanz findet, sondern im Bewertungsg...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.6 Bewertungsvorbehalte für Rückstellungen

Rz. 59 Im Unterschied zur Bewertung in der Handelsbilanz (Rz. 43 ff.) sind die Rückstellungen in der Steuerbilanz zum Bilanzstichtag nicht mit dem (zukünftigen) Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen zu bewerten, sondern gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a f) EStG nach den Wertverhältnissen am Bilanzstichtag. Zudem ist ausdrücklich gesetzl...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.8 Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 72 Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens werden sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz regelmäßig mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Als fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die um planmäßige Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (= Restbuchwert) zu verst...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / j) Anrechnung bei einer Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert und mehreren Verfahrensgebühren aus Teilwerten

Rz. 69 Geht eine einheitliche außergerichtliche Angelegenheit in verschiedene gerichtliche Verfahren über, so ist in jedem Verfahren nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 5 VV die Geschäftsgebühr hälftig aus dem Wert anzurechnen, der im gerichtlichen Verfahren fortgilt. Zu beachten ist, dass die Summe der anzurechnenden Beträge nach § 15a Abs. 2 RVG nicht mehr als die Hälfte der vorangeg...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 28 Die Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Höhe der vollen Verfahrensgebühr beträgt im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich 1,3 (Nr. 3100 VV). Unter bestimmten Voraussetzungen reduziert sich die Gebühr auf 0,8 (Nr. 3101 VV) (siehe Rdn 114 ff., 240 ff.) Beispiel 1: Verfahrensgebühr Der ...mehr

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§ 1 Einleitung / (c) Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 53 Des Weiteren ist zu berücksichtigen, ob der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig war und damit eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV eingetreten sein kann. Da hier nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird, reicht eine Auftraggebermehrheit alleine allerdings noch nicht aus. Der Anwalt muss auch hinsichtlich desselben Gegenstands tätig geworden sein. Liegt ein solche...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (i) Mischfälle

Rz. 121 Möglich sind auch Mischfälle, sodass also aus einem Teilwert die volle 1,2-Terminsgebühr anfällt und aus einem anderen Teilwert lediglich eine 0,5-Terminsgebühr. Hier sind verschiedene Varianten denkbar. (aa) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung Rz. 122 Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines T...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (bb) Teileinspruch und nachfolgende Verhandlung

Rz. 123 Ergeht zunächst ein Versäumnisurteil und wird sodann nur teilweise Einspruch eingelegt und hierüber verhandelt, so ist zunächst aus dem Gesamtwert die 0,5-Terminsgebühr (Nrn. 3104, 3105 VV) angefallen. Aus dem Teilwert des Einspruchs erhöht sich die Terminsgebühr dann auf 1,2, sodass zwei verschiedene Gebühren zu berechnen sind. Insgesamt darf der Anwalt jedoch wiede...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (2) Erörterung nur über Teil der Hauptforderung

Rz. 126 Wird nur über einen Teil der Hauptforderung erörtert, fällt insoweit die 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV an; im Übrigen entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Insgesamt darf jedoch nicht mehr verlangt werden als eine 1,2-Gebühr aus dem Gesamtwert.[59] Beispiel 67: Säumnis und Teilerörterung (I) Im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint der Beklagt...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Erledigung vor Widerspruch

Rz. 78 Die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren kann sich vorzeitig erledigen, nämlich dann, wenn der Widerspruch nicht oder nur zum Teil eingelegt wird. Rz. 79 Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt, dieser jedoch rät, die einstweilige Verfügung zu akzeptieren und keinen Widerspruch einzulegen. Beisp...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / cc) Von vornherein beschränkter Auftrag

Rz. 98 War der Auftrag von vornherein beschränkt, dann ändert sich für den Anwalt des Antragstellers nichts. Für ihn ist unerheblich, ob der Gegner vor dem Teilwiderspruch Gesamtauftrag hatte oder nicht. Für den Anwalt des Antragsgegners entsteht dagegen in diesem Fall nur die 1,3-Verfahrengebühr aus dem Wert der Hauptsache. Für eine 0,8-Verfahrensgebühr aus dem Wert des nic...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Einigung oder Erledigung

Rz. 93 Soweit es im gerichtlichen Verfahren zu einer Einigung oder einer Erledigung kommt, entsteht zusätzlich eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV oder eine 1,0-Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002, 1003 VV. Soweit auch nicht anhängige Gegenstände in die Einigung oder Erledigung einbezogen werden, entsteht die Gebühr zu 1,5 (Nrn. 1000, 1002 VV); werden Gegenst...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / I. Verfahren nach gescheitertem Einigungsversuch in einem vorangegangenen Verfahren

Rz. 1 Haben die Parteien erfolglos versucht, sich in einem Rechtsstreit (auch) über nicht anhängige Gegenstände zu einigen, so entsteht aus diesem Mehrwert die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV nur zu 0,8 (Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV) sowie die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (siehe dazu § 13 Rdn 247 ff.). Wird hinsichtlich dieser Gegenstände später anderweitig noch ein Rec...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / bb) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 93 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, wird dann aber nur teilweise Widerspruch eingelegt, entsteht für ihn die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV aus dem Gesamtwert, allerdings zum Teil nur zu 0,8 (Nr. 3101 VV), wobei wiederum § 15 Abs. 3 RVG zu beachten ist. Beispiel 46: Teilwiderspruch, ursprünglicher Gesamtauftrag des Antragsgegner...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (cc) Versäumnisurteil nach Klageerweiterung

Rz. 124 Auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich, dass zunächst eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entsteht und aus einem weiteren Teilwert dann noch eine 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV. Zu beachten ist dann wiederum § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 66: Versäumnisurteil nach Klageerweiterung Der Anwalt reicht für seinen Mandanten eine Klage in Höhe von 10.000,00 EU...mehr

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§ 1 Einleitung / (b) Ermittlung der Gebührensätze

Rz. 52 Zu beachten ist ferner, dass die Betriebsgebühr gegebenenfalls aus einzelnen Teilwerten zu unterschiedlichen Gebührensätzen anfallen kann. Solche Regelungen sind insbesondere in den gerichtlichen Verfahren enthalten (Nrn. 3100/3101 VV; Nrn. 3200/3201 VV; Nrn. 3305/3306 VV etc.). Der Anwalt muss daher stets prüfen, ob hinsichtlich des betreffenden Gegenstands die volle...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / III. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens (Nr. 3101 Nr. 1 VV)

Rz. 227 Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt oder oder reduziert sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Rz. ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Die Gebühren sind sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden

Rz. 59 Sind die Gebührentatbestände sowohl vor als auch nach der Verbindung ausgelöst worden, ist der Anwalt frei, zu wählen, ob er seine Gebühren aus den Einzelwerten vor Verbindung oder aus dem Gesamtwert nach Verbindung berechnet.[13] In aller Regel ist es dabei aufgrund der Gebührendegression für den Anwalt günstiger, die getrennte Berechnung zu wählen. Beispiel 32: Verb...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 7. Gebührenbeträge

Rz. 30 Jeder einzelne Gebührenbetrag zu jeder einzelnen Gebühr muss gesondert ausgewiesen werden. Es genügt also nicht, mehrere Gebühren zusammenzufassen und das Gesamtergebnis anzugeben. Rz. 31 Werden Satz- oder Betrags-Rahmengebühren abgerechnet, reicht es nach § 10 RVG aus, lediglich den Endbetrag anzugeben. Zweckmäßig ist es jedoch, in einem Anschreiben zu erläutern, wie ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 5. Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 73 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist diese Zurückweisung nach § 691 Abs. 3 S. 2 ZPO unanfechtbar. Möglich ist jedoch die Erinnerung, über die der Richter abschließend entscheidet, wenn der Rechtspfleger nicht abhilft.[25] Rz. 74 Dieses Erinnerungsverfahren stellt ebenso wie das Beschwer...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Teileinigung oder -erledigung

Rz. 177 Lediglich dann, wenn die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der zugrunde liegenden Gegenstände betrifft, versagt die Anknüpfung an die Verfahrensgebühr. Bei Abrechnung nach Wertgebühren würde eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr dann nur aus dem betreffenden Teilwert anfallen. Da in Sozialsachen, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, wertunabhängig abgerechne...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstre... / II. Der nicht angegriffene Teil des Urteils war niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens

Rz. 8 War der nicht angegriffene Teil des Urteils niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens, so ist eine gesonderte Angelegenheit gegeben, in der die Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV ausgelöst werden. Beispiel 1: Antrag auf vorläufige Vollstreckbarerklärung ohne Termin Der Beklagte wird vom Landgericht zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.000,00 EUR verurteilt. Er le...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Der Gegenstandswert

Rz. 20 Der Gegenstandswert beläuft sich im erstinstanzlichen Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder in Verfahren auf Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den Wert der Hauptsache (§ 23a Abs. 1, 1. Hs. RVG). Wird die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur hinsichtlich eines Teils der Hauptsache beantragt, so ist dieser Wert maßgebend. Rz. 2...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (3) Vorzeitige Erledigung

Rz. 83 Endet der Auftrag für den Terminsvertreter vorzeitig, so ermäßigt sich die Gebühr der Nr. 3401 VV nach Nr. 3405 Nr. 2 VV auf 0,5, wobei sich diese Gebühr dann bei mehreren Auftraggebern wiederum um jeweils 0,3, höchstens um 2,0, erhöht. Beispiel 41: Vorzeitige Erledigung Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beauftragt. Unmittelbar vor dem Termin wird die Klage ...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / f) Anrechnung bei nur teilweise identischen Gegenständen

Rz. 54 Die Gegenstände von außergerichtlicher Vertretung und nachfolgendem gerichtlichen Verfahren können nur teilweise identisch sein, das kann darauf beruhen, dassmehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Aufrechnungsforderung ist nicht höher als die Klageforderung

Rz. 38 Soweit der Wert der Hilfsaufrechnung den Wert der Klageforderung nicht übersteigt, ergeben sich keine Probleme. Soweit über die Hilfsaufrechnung eine Entscheidung ergeht oder ein Vergleich geschlossen wird, erhöht sich der Wert, sodass sich auch die Anwaltsgebühren aus diesem höheren Wert berechnen. Beispiel 14: Hilfsaufrechnung mit Entscheidung über Hilfsaufrechnung ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / b) Außergerichtliche Vertretung mit Einigung oder Erledigung

Rz. 54 Kommt es im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung zu einer Einigung, so entsteht neben der Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV und bei einer Erledigung eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV. Die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr beläuft sich jeweils auf 1,5, da in diesem Stadium die Sache noch nicht anhängig ist. Rz. 55 Zu beachten...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 2. Rechnungsadressat

Rz. 10 Die Rechnung muss an den Auftraggeber gerichtet sein. Dieser muss nicht unbedingt mit dem Vertretenen identisch sein,[8] wie etwa der Versicherer im Haftpflichtprozess gegen den Versicherten (§ 10 AKB). Übernimmt ein Dritter kraft Vereinbarung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Vergütung des Anwalts und wünscht er deshalb eine auf sich ausgestellte Rechnu...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / dd) Teileinigung oder -erledigung

Rz. 82 Lediglich dann, wenn die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der zugrunde liegenden Gegenstände betrifft, versagt die Anknüpfung an die Geschäftsgebühr. Bei Abrechnung nach Wertgebühren würde eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr dann nur aus dem betreffenden Teilwert anfallen. Da in Sozialsachen, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, wertunabhängig abgerechnet ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / VIII. Erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, einem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof

Rz. 109 Erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (§ 50 VwGO), einem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof (§§ 47, 48 VwGO) richten sich nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 VV. Danach erhält der Anwalt gem. Nr. 3300 Nr. 2 VV[39] für die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsg...mehr

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§ 1 Einleitung / (e) Gebührenkürzung nach § 15 Abs. 3, 2. Hs. RVG

Rz. 64 Sind danach die Gebührensätze festgestellt und eventuelle Anrechnungen vorgenommen worden, so ist § 15 Abs. 3, 2. Hs. RVG zu beachten. Sofern unterschiedliche Gebührensätze angefallen sind, also im Fall einer teilweisen vorzeitigen Erledigung oder bei Protokollieren oder Verhandeln nicht anhängiger Ansprüche oder auch bei teilweiser Vertretung mehrerer Auftraggeber, i...mehr