Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

Leitsatz Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / 3. Vereinbarung einer negativen Liquidationspräferenz

Soll oder kann kein angemessenes Agio geleistet werden, kann die Mitverstrickung über die Vereinbarung einer negativen Liquidationspräferenz vermieden werden.[11] Bei dieser Ausgestaltung entsprechen die neu ausgegebenen Gesellschaftsanteile einer eigenen Anteilsklasse. Diese Anteile werden auch als "Hurdle-Shares" bezeichnet und werden insbesondere als Instrument der Mitarbei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3.1 Vorräte, unfertige Arbeiten und Erzeugnisse, erhaltene Anzahlungen

Der tatsächliche Bestand an Vorräten wird über die Inventur zum Ende des Geschäftsjahres ermittelt; hieraus ergeben sich die Bestandsveränderungen zur Vorjahresbilanz. Daher sind bei der Abstimmung der Buchhaltung die Bestands- und Bestandsveränderungskonten nur auf Fehlbuchungen zu prüfen. In der Praxis finden sich auf den Warenbestandskonten oder Bestandsveränderungskonten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 4.3 Rechtsfolgen

Rz. 46 Für Zwecke der Ermittlung des Übernahmeergebnisses fingiert § 5 Abs. 2 UmwStG die Einlage der Anteile i. S. d. § 17 EStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers. Sie erfolgt außerhalb der Bilanz nur für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung. Die Anteile gelten mit den Anschaffungskosten zum steuerlichen Übertragungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 15 War der übernehmende Rechtsträger Schuldner der übertragenden Körperschaft, übernimmt er deren Forderung nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG mit dem Wertansatz laut steuerlicher Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft. Durch das Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit entsteht ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG, wenn die Verbindlichkeit von dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 47 Geht das Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft im Wege der Verschmelzung auf den übernehmenden Rechtsträger über, kann ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 UmwStG bei dem übernehmenden Rechtsträger entstehen, wenn ein Schuldverhältnis zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger bestanden hat und die wechselseitigen Ford...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 52 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft verschmolzen, geht die Pensionszusage, die die übertragende Körperschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt hat, grundsätzlich auf die übernehmende Personengesellschaft über und ist von dieser in ihrer Gesamthandsbilanz fortzuführen. Besteht das Dienstverhältnis fort, hat die übernehmende Personengesellsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 25 Wenn einer der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zugunsten des anderen Rechtsträgers eine Rückstellung ausgewiesen hat, fällt diese durch die Verschmelzung grundsätzlich fort. Der übernehmende Rechtsträger hat die Rückstellung aufzulösen. Hat der andere Rechtsträger keine Forderung in Höhe der Rückstellung ausgewiesen – wegen § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Entnahmefiktion bei Steuerentstrickung, § 4 Abs. 1 S. 3 EStG

Nach der durch das SEStEG vom 13.12.2006[48] eingeführten Vorschrift zur gegenständlichen Entstrickung begründet die einkommensteuerliche Beschränkung (z.B. bei DBA mit Anrechnungsmethode oder bei Fehlen eines DBA) oder der Ausschluss (z.B. bei DBA mit Freistellungsmethode) des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem Wegzug (ohne Veräußeru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / b) Sprungrevision und Sprungrechtsbeschwerde

Für das Verfahren auf Zulassung der Sprungrevision (§ 566 ZPO) entsteht eine 1,5-Gebühr nach Nr. 1240 GKG KV, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder erledigt sich das Zulassungsverfahren durch anderweitige Erledigung, fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 1241 GKG KV an. Wird die Revision zugelassen, so fallen nur die für das Revisionsverfahren vorges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / a) Zulassung der Berufung (§ 124a VwGO)

Für das Verfahren auf Zulassung der Berufung (§ 124a VwGO) entsteht eine 1,0-Gebühr nach Nr. 5120 GKG KV, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder erledigt sich das Zulassungsverfahren durch anderweitige Erledigung, fällt insoweit eine 0,5-Gebühr nach Nr. 5121 GKG KV an. Wird das Rechtsmittel zugelassen, so fallen nur die für das Berufungsverfahr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpachtung an einen Einzelunternehmer

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, z. B. eine Vereinsgaststätte, sofort, d. h. ohne vorherige eigene Bewirtschaftung durch den Verband/Verein, an einen Pächter zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und Gefahr überlassen, fließt der vereinnahmte Pachtzins im Rahmen der Vermögensverwaltung zu. Durch die sofortige V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.3.2 Leistungsorientierte Pensionspläne (Defined Benefit Plans)

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.1 Immaterielle Vermögenswerte

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.5 Verbindlichkeiten

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.6 Vorräte

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.2 Sachanlagen

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.1 Grundlagen

Rz. 124 Grundsätzlich ist der Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 S. 1 EStG der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. Sonderfälle regelt § 23 Abs. 3 S. 2–4 EStG. In den Fällen der Einlage (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG) tritt an die Stelle des Veräußerungspre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.2 Veräußerungsfiktion (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 101 Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen stellte keine Anschaffung i. S. v. § 23 EStG dar (vgl. aber Rz. 97), sodass auch die Einlage von Privatvermögen in das Betriebsvermögen keine Veräußerung i. S. v. § 23 EStG sein konnte, da kein Wechsel der persönlichen Zurechnung des Wirtschaftsguts stattfindet.[1] Das galt auch für verdeckte Einlagen in eine Ka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.2 Geschlagenes Holz

Rz. 554 Das stehende Holz ist ein vom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut des nicht abnutzbaren Anlagevermögens. Erst mit der Trennung von der Wurzel wird es zu Umlaufvermögen.[1] Die Trennung erfolgt im Regelfall durch Einschlag. Im Falle einer Kalamität tritt der Übergang vom Anlagevermögen zum Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Aufbereitung des Holzes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.3 Baumschulen

Rz. 625 Pflanzenbestände in Baumschulkulturen (Rz. 72) stellen Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar, wenn sie dazu bestimmt sind, durch Verkauf einen einmaligen Ertrag zu erbringen. Sie gehören zu den mehrjährigen Kulturen. Zu bewerten sind sie mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert.[1] Die Bewertung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.5 Entnahmegewinn (§ 13 Abs. 4 S. 5 EStG)

Rz. 321 Nach § 13 Abs. 4 S. 5 EStG bleibt in den Fällen der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ein sich aus der Entnahmefiktion ergebender Entnahmegewinn außer Ansatz. Rz. 322 Zu bewerten ist die Entnahme der denkmalgeschützten Wohnung einschließlich des dazugehörigen Grund und Bodens mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Führt die Entnahme zu einem Entnahmegewinn, ble...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.2 Einjährige Kulturen

Rz. 531 Zu den einjährigen Kulturen gehören das Feldinventar und die stehende Ernte. Die aufgrund der Feldbestellung auf den Feldern vorhandenen Pflanzenbestände werden als Feldinventar bezeichnet. Den auf den Feldern vor der Ernte stehenden Bestand an Feldfrüchten bezeichnet man als stehende Ernte. Im Ergebnis umfasst das Feldinventar auch die stehende Ernte. Mit der Ernte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.4.1 Allgemeines

Rz. 310 § 13 Abs. 4 S. 4 EStG beinhaltet eine Entnahmefiktion. Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gelten die denkmalgeschützte Wohnung des Land- und Forstwirts bzw. die denkmalgeschützte Altenteilerwohnung sowie der dazugehörende Grund und Boden als entnommen. Entnahmezeitpunkt ist der Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ein Nutzungswert anzusetzen ist. Von daher entfäll...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.3 Errichtung einer Wohnung

Rz. 344 Steuerbefreit ist die Entnahme des Grund und Bodens durch Errichtung einer Betriebsleiter- oder Altenteilerwohnung. Die Bebauung mit einem Wohnhaus ist nicht erforderlich. Eine Wohnung kann auch durch Baumaßnahmen an einem bereits bestehenden Gebäude hergestellt werden. Dies ist dann der Fall, wenn durch die Baumaßnahmen erstmals eine Wohnung entsteht. Maßgebend ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bewertungsmaßstab von Rückstellungen: "Teilwert" entspricht "Erfüllungsbetrag"

Rz. 1015 [Autor/Zitation] § 9 Abs. 5 öEStG regelt den Ansatz (Bewertungsmaßstab) sowie die Abzinsung von Rückstellungen iSd. § 9 Abs. 1 Z 3 und 4 öEStG (sonstige ungewisse Verbindlichkeitsrückstellungen und Drohverlustrückstellungen). Der Abzinsung als Teil der Bewertung von Rückstellungen ist somit die Bestimmung des Bewertungsmaßstabs vorgelagert (Mayr, RdW 2014,152). Die R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Ansatz des Teilwerts

(1) Entnahmen Rz. 97 [Autor/Zitation] Teilwert ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Mit dem Teilwert sind insbes. Entnahmen und Einlagen in das Betriebsvermögen zu bewerten. Rz. 98...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 515 [Autor/Zitation] Der Teilwert geht auf das deutsche EStG 1934 zurück (vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 132 [9/2009]; grundlegend zum Teilwert Doralt, ÖStZ 1989, 63); der Teilwert findet sich in § 6 Z 1, Z 2 lit. a öEStG und nahezu wortgleich als Definition des beizulegenden Werts in § 189a Z 3 öUGB (vgl. auch öEStR 2000 Rz. 2230). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 2. Betriebsvermögensvergleich i.S.v. § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 228 Diese Gewinnermittlungsart kommt nur für Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, sowie für selbstständig Tätige, die freiwillig Bücher führen, in Betracht. Rz. 229 Für Gewerbetreibende, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, gelten die Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 EStG zusätzlich. Diese sind bu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / ff) Entnahmenbewertung

Rz. 421 Grundsätzlich sind Entnahmen mit dem Teilwert anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG). Bei Geldentnahmen entspricht der Teilwert dem Nennwert des Geldbetrages und bei Sachentnahmen sind – bis auf Ausnahmen – diese mit dem Teilwert zu bewerten, wenn dieser über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Der Teilwert bei Nutzungsentnahmen entspricht grundsätzlich ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Teilwertabschreibung

Rz. 745 [Autor/Zitation] Das Steuerrecht kennt neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als weiteren Bewertungsmaßstab den Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 bis 4 und Nr. 2 Satz 2 und 3 EStG). Das ist der Wert, den ein gedachter Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / b) Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Rz. 377 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht der AfA unterliegen, wie z.B. sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Wenn aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung der Teilwert niedriger ist, müssen buchführende Gewerbetreibende den niedrigeren Teilwert ansetzen (§...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundsätzlicher Wertansatz

Rz. 185 [Autor/Zitation] Aufgrund der sinngemäßen Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind Verbindlichkeiten – sowohl nach der neuen als auch nach der alten Gesetzesfassung – im Ausgangspunkt mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder mit dem höheren Teilwert anzusetzen. Der Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist nicht ohne Weiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / e) Teilwertabschreibung und ihre Bedeutung im Familienrecht

Rz. 287 ▪ Unterhaltsrelevanz Gewinnreduzierend und damit für die Einkommensermittlung von größter Bedeutung ist die Teilwertabschreibung, die von Familienrechtlern praktisch nicht beachtet wird und mindestens die wirtschaftliche Bedeutung der AfA hat. Im Gegensatz zur AfA, die nur für das Anlagevermögen relevant ist, gilt die Teilwertabschreibung auch für das Umlaufvermögen. Ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Entnahmen

Rz. 97 [Autor/Zitation] Teilwert ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Mit dem Teilwert sind insbes. Entnahmen und Einlagen in das Betriebsvermögen zu bewerten. Rz. 98 [Autor/Zitati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / aa) Abgrenzung zum Anlagevermögen und Grundsatz der Bewertung

Rz. 380 Während das Anlagevermögen dem Unternehmen dauerhaft zur betrieblichen Leistungserstellung dient, können die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (auf Englisch treffender: working capital) nur einmal ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden. Diese Vermögensgegenstände werden verbraucht, bzw. veräußert oder, z.B. bei Forderungen, in liquide Mittel überführt. Vier...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Einlagen

Rz. 99 [Autor/Zitation] Ein weiterer Fall der Bewertung mit dem Teilwert ist die Einlage in das Betriebsvermögen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG sind Einlagen mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen. Allerdings existiert eine Rückausnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 2 EStG, wonach die Bewertung höchstens mit den Anschaffungs- oder Herst...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 1. Teilwertabschreibung

Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Organträger kann seine Beteiligung an der Organgesellschaft auf den niedrigeren Teilwert abschreiben, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (R 14.7 Abs. 3 Satz 1 KStR; so auch Brink in Schnitger/Fehrenbacher2, § 14 KStG Rz. 828; Frotscher in Frotscher/Drüen, § 14 KStG Rz. 617 [6/2020]; Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 226 [12/2021...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebseinnahmen bei EÜR

Rz. 553 In Anlehnung an den Begriff Einnahmen nach § 8 Abs. 1 EStG sind Betriebseinnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zufließen. Rz. 554 Betriebseinnahmen sind z.B.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 485 [Autor/Zitation] Im öEStG fehlt es an einer Legaldefinition des Firmenwerts. Der VwGH sieht im Firmenwert den Wert, der durch den Betrieb des Unternehmens im Ganzen vermittelt wird und der einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern nicht zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 29 [Autor/Zitation] § 211 Abs. 1 öUGB enthält Regelungen zur Bewertung von Schulden und sieht vor, dass Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind, wobei dieser für Rückstellungen bestmöglich zu schätzen ist (ähnlich in Deutschland in § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, s. dazu Rz. 856). Ebenso wie in § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB gilt in Österreich de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Abzinsung sonstiger langfristiger Rückstellungen mit 3,5 %

Rz. 1025 [Autor/Zitation] Beim Teilwert (Erfüllungsbetrag) handelt es sich um einen unabgezinsten Betrag, der aufgrund von § 9 Abs. 5 zweiter Satz öEStG sodann abzuzinsen ist. Eine Abzinsung von sonstigen langfristigen Rückstellungen wurde in Österreich erstmals mit dem öBBG 2001 (BGBl. I Nr. 142/2000) in Form einer pauschalen Abzinsung vorgesehen: Sonstige Verbindlichkeitsrü...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 2. Teilwertaufholung

Rz. 136 [Autor/Zitation] Anders als bei der Teilwertabschreibung (s. Rz. 126) besteht eine Pflicht zur Wertaufholung, wenn die Gründe für den Ansatz des niedrigeren Teilwerts nicht mehr nachgewiesen werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 iVm. Nr. 1 Satz 4 EStG). Allerdings sind auch hier die besonderen Maßgaben des § 8b KStG zu berücksichtigen. Gewinne aus der Zuschreibung auf einen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Sonstige Fälle

Rz. 101 [Autor/Zitation] Einen weiteren Sonderfall regelt § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Hiernach sind bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebs die Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Es muss sich um den entgeltlichen Erwerb eines selbständigen Betriebs mit seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen handeln. Bei ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen im Erfüllungsbetrag

Rz. 1017 [Autor/Zitation] Da der Erfüllungszeitpunkt der Verpflichtung in der Zukunft liegt, handelt es sich beim anzusetzenden Teilwert um einen noch nicht abgezinsten, künftigen Erfüllungsbetrag (bestätigt durch VfGH v. 27.11.2020 – G 307/2020; vgl. Zorn in D/K/M/Z, § 9 Tz. 41/2 [10/2021]), in dem auch künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen sind (vgl. ber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Nachholverbot (§ 6a Abs. 4 Satz 1 EStG)

Rz. 268 [Autor/Zitation] Die Pensionsrückstellung darf gem. § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG jeweils nur um den Unterschiedsbetrag zwischen dem Teilwert der Pensionsrückstellung am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht werden. Hat der Zusagende in der Vergangenheit zulässige oder gar erforderliche Zuführungen zur Rückstellung unterla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 390 [Autor/Zitation] Für bereits laufende Leistungen und aufrechterhaltene Anwartschaften ehemaliger Beschäftigter ist nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG der Barwert anzusetzen. Für Aktive ist nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG ausschließlich das Teilwertverfahren (vgl. Rz. 335) zulässig. Dabei muss eine gleichbleibende Teilwertprämie zugrunde gelegt werden. Für Entgeltum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers wendet sich im eigenen Namen dagegen, dass das Familiengericht den Wert der Ehesache nebst der Folgesache Versorgungsausgleich auf insgesamt 23.040 EUR festgesetzt und im Rahmen der Festsetzung des Ansatzes für die Folgesache Versorgungsausgleich nur insgesamt zwei Anrechte der beteiligten Ehegatten berücksichti...mehr