Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Höhe

Rz. 163 Mit Ausnahme der sozialgerichtlichen Verfahren sind für die Terminsgebühr feste Sätze bestimmt. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Termine der Anwalt wahrnimmt oder ob mehrere Tatbestandsalternativen erfüllt sind. In den meisten Verfahren beträgt die Gebühr 1,2, kann aber je nach Verfahren auch niedriger oder höher sein. Rz. 164 Bei den Betragsrahmengebühren im soz...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Einlage zu Buchwerten oder Einbringung zu Buch- oder Zwischenwerten

Rz. 197 Bei einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung kann die Sacheinlage mit einem unter dem Teilwert liegenden Wert (Buch- oder Zwischenwert) angesetzt werden. Bei einem solchen niedrigeren Wertansatz erhöhen sich in Höhe der Wertdifferenz zwischen dem gewählten Ansatz und dem Teilwert die Werte sämtlicher Beteiligungsrechte. Eine zusätzliche Werterhöhung tritt ein, wen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Anwendungsbereich

Rz. 7 Der gemeine Wert ist nach § 9 Abs. 1 BewG jeder Bewertung zugrunde zu legen, soweit nichts anders vorgeschrieben ist. Rz. 8 Ob etwas anderes vorgeschrieben ist, ergibt sich in erster Linie aus den Einzelsteuergesetzen. So muss die Einlage eines Wirtschaftsguts in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG zum Teilwert erfolgen. Manchmal muss der für den Rechtsvorgä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Allgemeine Bewertungsvorschriften

Rz. 9 Die allgemeinen Bewertungsvorschriften bestimmen den Gegenstand der Bewertung (§ 2 BewG), die Verteilung des Werts, wenn an dem Gegenstand mehrere beteiligt sind (§ 3 BewG), die Auswirkungen von Bedingungen und Befristungen auf die Bewertung (§§ 4–8 BewG), und den Wert, auf den die Bewertung zielt. Nach der Gesetzeslage sind das im Wesentlichen zwei Werte:mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 19 Die Höhe der Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten auf eine Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert war umstritten. Nachdem der BGH entschieden hatte, dass alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig bis zur Höhe der Verfahrensgebühr auf diese anzurechnen seien,[26] diese sich also auf Null reduzieren kann, hat der Gesetzgeber...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / a) Generalvollmacht

Rz. 70 Es ist bereits erwähnt worden, dass bei einer Generalvollmacht das halbe Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Schuldenabzug in Betracht kommt (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG), wobei der Höchstwert auf 1 Million EUR beschränkt ist. Während eine allein im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten vereinbarte Verwendungsbeschränkung noch nicht zu einem Wert...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Umwandlungsfälle

Rz. 267 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 2 letzter Hs. ErbStG gelten die für Personenunternehmen getroffenen Regelungen hinsichtlich begünstigungsunschädlicher Umwandlungen und der damit einhergehenden Fortsetzung der Behaltensregelung an den im Rahmen der Umwandlungsvorgänge erlangten Anteilen bzw. den sonst erlangten Vermögensgegenständen sinngemäß auch für Kapitalgesellsc...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 105 Nach Nr. 3105 VV RVG fällt die Terminsgebühr in Höhe einer 0,5 an bei Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Nach ganz herrschender Meinung entsteht ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 18 Der Mandant wurde in 2 verschiedenen außergerichtlichen Angelegenheiten vertreten. In der einen Sache wurde eine 1,3-Geschäftsgebühr aus 5.000 EUR abgerechnet, in der anderen eine 1,3-Geschäftsgebühr aus 3.000 EUR. Beide Ansprüche sind nunmehr Gegenstand eines einheitlichen gerichtlichen Verfahrens. – Wie sind die Geschäftsgebühren auf die Verfahrensgebühr anzurechnen?mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 234 Auch Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG stellen grds. Veräußerungsfälle dar.[539] Um einen – entsprechend der ertragsteuerlichen Behandlung – in diesen Fällen nicht gewünschten Wegfall der erbschaftsteuerrechtlichen Verschonungen zu vermeiden, ordnet aber § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG ausdrücklich ihre Privilegierung an. § 20 UmwStG betrifft die...mehr

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Eigenkapital / 1 Eigenkapital bei Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen beschränkt sich die Haftung nicht auf das betriebliche Vermögen, sondern umfasst das Gesamtvermögen.[1] Aufgrund dieser umfassenden Haftung des Einzelunternehmers bedarf es eines Mindesteigenkapitals, das als Haftungsvermögen für einen Gläubiger in Betracht kommen kann, nicht. Auch gibt es bei Einzelunternehmern keine Regelung, wie das Eigenkapital in d...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / 2. Prüfung der Wertgrenzen

Ausgangswert: Für die Frage, ob ein Grundstücksteil nach § 8 EStDV von untergeordneter Bedeutung ist, ist vom Wert des ganzen Grundstücks – und zwar des Bodenwerts und des Gebäudewerts – auszugehen. Zu prüfen sind dabei eine relative Grenze und die Wertgrenze. Relative Grenze: Der Wert des Grundstücksteils beträgt nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Gru...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / 1. Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordneter Bedeutung

Grundsatz: Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als BV behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt[13]. Beachten Sie: Dabei ist auf den Wert des Gebäudeteiles zzgl. des dazugehörenden Grund und Bodens abzustellen. Bei der Prüfung, ob der Wert eines Grundstück...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.9 Entnahmen

Entnahmen von Anlage- oder Umlaufvermögen sind mit dem Teilwert zzgl. Umsatzsteuer als Betriebseinnahme zu erfassen, Nutzungen und Leistungen mit den Selbstkosten (jeweils zzgl. Umsatzsteuer).[1]mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Teilwertabschreibung / 3 Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Bei Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens kann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen werden, wenn der Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem um planmäßige Abschreibungen geminderten Restbuchwert liegt.[1] Die verbleibende Nutzungsdauer ist für Gebäude nach den Gebäude-AfA...mehr

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Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu...mehr

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Teilwertabschreibung / 8.1.1 Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 1. Halbsatz EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Die Bewertung erfolgt also prinzipiell mit den Anschaffungskosten bzw. wahlweise mit dem insoweit höheren Teilwert. Für den Fall, dass mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichk...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3.2 Folgebewertung

Für die Folgebewertung sind Geldforderungen grundsätzlich weiterhin mit den Anschaffungskosten zu bewerten,[1] weil die Vermutung gilt, dass der Teilwert den Anschaffungskosten (Nennwert) entspricht. Allerdings ist bei einer Geldforderung des Anlagevermögens, z. B. einem Fremddarlehen, nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 5 HGB handelsrechtlich eine Teilwertabschrei...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.1 Bewertungsgrundsätze und Teilwertbegriff

Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge anzusetzen.[1] Alle anderen Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) sind mit den Ansch...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.2 Eigenständiges Abschreibungswahlrecht in der Steuerbilanz

Auch nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG ist die nach Handelsrecht aufgestellte Bilanz prinzipiell Grundlage für die nach Steuerrecht aufzustellende Bilanz. Grundsätzlich bleiben demnach die handelsrechtlichen Vorschriften zu Ansatz und Bewertung auch für die Steuerbilanz maßgebend. Soweit in der Steuerbilanz jedoch steuerliche Wahlre...mehr

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Teilwertabschreibung / 8.2.2 Folgebewertung

Die Fremdwährungsverbindlichkeit, d. h. der Erfüllungsbetrag, ist zum auf die Entstehung der Schuld folgenden Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umzurechnen.[1] Bei der Bewertung ist das Anschaffungskostenprinzip zu beachten, wonach der Zugangswert der Fremdwährungsverbindlichkeit nicht unterschritten werden darf.[2] Ist der in EUR umgerechnete Wert niedriger als...mehr

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Teilwertabschreibung / 9.3 Beteiligungen im Betriebsvermögen von körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen

Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG auf Anteile nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung bleiben nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz.[1] Die Gewinnminderung muss außerbilanziell wieder bei der Einkünfteermittlung zugerechnet werden. Nach § 8b Abs. 2 Satz 3 2. Alt....mehr

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Teilwertabschreibung / 2.4 Feststellungs- und Beweislast

Für die Teilwertermittlung gilt das strikte Stichtagsprinzip, nach dem die Bilanz die Verhältnisse des Bilanzstichtags abzubilden hat. Die Nachweispflicht für den niedrigeren Teilwert liegt beim Steuerpflichtigen.[1] Dieser trägt auch die Darlegungs- und Feststellungslast für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Dass die Beweislast (Feststellungslast) für den Eintritt...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.3.1 Nachhaltiges Absinken des Werts des Wirtschaftsguts

Eine Teilwertabschreibung darf – auch bei feststehender Wertminderung am Bilanzstichtag – nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG nur erfolgen, wenn der Wert "aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger" als der aktuelle Buchwert in der Steuerbilanz ist. Der Terminus "voraussichtlich dauernde Wertminderung" ist dem Handelsrecht[1] entlehnt. Wan...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.3.2 Prognose

Von einem "nachhaltigen" Sinken des Teilwerts ist auszugehen, wenn aus der Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss. Für die Beantwortung der Frage, ob mit einem langfristigen Anhalten der Wertveränderung zu rechnen sein wird, bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsguts ...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 6. Rückwirkende ertragsteuerliche Änderungen und deren Auswirkung auf die Erbschaft-/Schenkungsteuer

Im Ergebnis wird hier die Auffassung vertreten, dass auch nur kurzfristig Dritten überlassene Grundstücke (im zwingenden Umlaufvermögen) eines gewerblichen Grundstückhandels zum Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG zu zählen sind. Dies bedeutet wesensimmanent gleichermaßen, dass die ertragsteuerliche rückwirkende Änderung der Zuordnung von Grundstücken für di...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3.3 Unverzinslich Forderungen

Eine Wertminderung einer Geldforderung kann sich auch aus ihrer Unverzinslichkeit oder aus einer nur niedrigen Verzinsung ergeben. Denn ein Erwerber einer unverzinslichen oder niedrigverzinslichen Forderung würde diese Forderung nicht zum Nennwert, sondern nur zu einem geringeren Wert erwerben. Hinweis Unverzinsliche Forderungen Es ist anerkannt, dass die Unverzinslichkeit ein...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.1 Betroffene Wirtschaftsgüter

Die Wirtschaftsgüter des nichtabnutzbaren Anlagevermögens sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder dem an deren Stelle anzusetzenden Wert), vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge (modifizierte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) zu bewerten. Ist der Teilwert auf Grund einer voraussichtlich da...mehr

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Teilwertabschreibung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Erzielung von betrieblichen Einkünften sind Wirtschaftsgüter, die angeschafft oder hergestellt wurden, mit den aufgewendeten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Bei abnutzbaren Anlagegütern sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedoch vermindert um die AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche A...mehr

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Teilwertabschreibung / 1.1 Niederstwertprinzip

In der Handelsbilanz sind ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.[1] Die Vorschrift ordnet für die Folgebewertung von Vermögensge...mehr

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Teilwertabschreibung / 6 Börsennotierte Aktien des Anlage- und Umlaufvermögens

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet.[1] Hinweis Börsenkurs in auslä...mehr

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Teilwertabschreibung / 5 Umlaufvermögen

Als Anlagevermögen auszuweisen sind nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Abzustellen ist auf die Zweckbestimmung des Vermögensgegenstands am Abschlussstichtag, wobei bis zur Aufstellung oder Feststellung der Bilanz erkennbar aufhellende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind (Wertaufhellungsgrundsatz).[1] Umlaufvermögen sind dagegen ...mehr

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Teilwertabschreibung / 7 Festverzinsliche Wertpapiere

Auf festverzinsliche Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen, die eine Forderung in Höhe des Nennwerts/Nominalbetrags (Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung auf den Kurswert unter diesen Nennwert in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG regelmäßig nicht zulässig. [1] Eine Teilwertabschreibung ist nur auf 100 % des Nennwert...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.2 Grund und Boden

In Bezug auf den Grund und Boden gibt es keine allgemeingültigen Fristen für die erforderliche Dauer der Wertminderung; maßgebend sind vielmehr die prognostischen Möglichkeiten zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des die Wertminderung auslösenden Moments.[1] Die Finanzverwaltung schließt bei Grundstücken den Eintritt voraussichtlich dauernder Wertminderungen weitgehend ...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 3. Betriebsvermögen

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Teilwert

Zusammenfassung Begriff Der Teilwert wird in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG als derjenige Betrag definiert, "den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt". Maßgeblich ist danach der Wert, den das einzelne Wirtschaftsgut als "Teil" (daher de...mehr

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Teilwert / 2.4 Bei Betriebseröffnung eingelegte Wirtschaftsgüter

Der Teilwert eines bei Betriebseröffnung eingelegten Wirtschaftsguts entspricht i. d. R. dem gemeinen Wert.[1] Bei Betriebseröffnung sind in den aus dem gemeinen Wert abgeleiteten Teilwert die Anschaffungsnebenkosten einzubeziehen.[2]mehr

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Teilwert / 1 Legaldefinition

§ 6 EStG sieht vor, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens von bilanzierenden Steuerpflichtigen prinzipiell mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten sind. Als dritten Bewertungsmaßstab nennt das Gesetz den "Teilwert". Es handelt sich um einen steuerlichen Wert, der jedoch eine ähnliche Funktion hat wie der im Handelsrecht geltende "niedrigere Wert" nach...mehr

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Teilwert / 3.2 Gesunkene Wiederbeschaffungskosten

Gesunkene Wiederbeschaffungskosten widerlegen die Vermutung, dass die seinerzeitigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle tretende Wert, vermindert um die AfA, dem Teilwert entsprechen. Gesunkene Preise sind also ein Indiz für die Notwendigkeit oder Möglichkeit einer Teilwertabschreibung. In diesem Fall wird dem zu bewertenden Anlagegegenstand i. d....mehr

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Teilwert / Zusammenfassung

Begriff Der Teilwert wird in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG als derjenige Betrag definiert, "den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt". Maßgeblich ist danach der Wert, den das einzelne Wirtschaftsgut als "Teil" (daher der Begriff "Teil...mehr

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Teilwert / 3.4 Nachhaltige Unrentabilität des Gesamtbetriebs

Auch eine schlechte Rentabilität des Betriebs kann sich auf den Teilwert eines Anlageguts auswirken, und zwar in dem Sinne, dass der Teilwert unter den gewöhnlichen Wiederbeschaffungskosten liegen kann. Die Rechtsprechung legt allerdings einen sehr strengen Maßstab an. Danach führt nicht schon eine vorübergehende schlechte Ertragslage zu einem Absinken der Teilwerte unter die...mehr

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Teilwert / 2.2 Nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Der Teilwert entspricht sowohl im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung als auch an den folgenden Bilanzstichtagen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1] Für den Teilwert einer Beteiligung sind nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens, z. B. im Rahmen einer Betri...mehr

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Teilwert / 3 Widerlegung der ­Teilwertvermutung

3.1 Gründe Die Teilwertvermutungen sind widerlegbar. [1] Die Feststellungslast für die Berechtigung des Ansatzes eines niedrigeren Teilwerts trägt danach der Steuerpflichtige; die Feststellungslast für steuererhöhende Wirkungen eines höheren Teilwerts (z. B. bei der Bewertung von Entnahmen) trägt die Finanzverwaltung.[2] Die Teilwertvermutung ist widerlegt, wenn der Steuerpflic...mehr

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Teilwert / 2.1 Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften abnutzbaren Anlageguts entspricht im Zeitpunkt seiner Anschaffung oder Herstellung den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1] An den folgenden Bilanzstichtagen entspricht der Teilwert den fortgeführten – um die AfA geminderten – Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei grundsätzlich von der Anwendung der linearen...mehr

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Teilwert / 2 Teilwertvermutungen

Für die Ermittlung des Teilwerts gibt es keine festen Regeln. Bei der Ermittlung des Teilwerts als objektivem Wert handelt es sich um eine Schätzung i. S. d. § 162 AO, der nicht auf der persönlichen Auffassung des Steuerpflichtigen, sondern auf einer allgemeinen Werteinschätzung beruht.[1] Die Rechtsprechung hat – im Interesse der Objektivierung und der erforderlichen Verein...mehr

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Teilwert / 3.1 Gründe

Die Teilwertvermutungen sind widerlegbar. [1] Die Feststellungslast für die Berechtigung des Ansatzes eines niedrigeren Teilwerts trägt danach der Steuerpflichtige; die Feststellungslast für steuererhöhende Wirkungen eines höheren Teilwerts (z. B. bei der Bewertung von Entnahmen) trägt die Finanzverwaltung.[2] Die Teilwertvermutung ist widerlegt, wenn der Steuerpflichtige darl...mehr

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Teilwert / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Ihr Teilwert liegt im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung nicht unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und entspricht zu späteren Zeitpunkten den Wiederbeschaffungskosten, es sei denn, die Anschaffung wäre von vornherein eine Fehlmaßnahme gewesen.[1] Für spätere Zeitpunkte hat der Steuerpflichtige zunächst die Möglichkeit, im Wege der sog. "progressiven", am ...mehr

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Teilwert / 3.3 Fehlmaßnahme

Eine Teilwertabschreibung ist gerechtfertigt, wenn nachgewiesen wird, dass die Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten Anlageguts, z. B. einer Maschine, von Anfang an eine Fehlmaßnahme war oder dass zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem maßgeblichen Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die die Anschaffung oder Herstellung im Nachhinein zu...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 6.5 Unentgeltlicher Übergang des Grundstücks

Hat der Unternehmer-Ehegatte auf dem Grundstück seiner Ehefrau ein Gebäude errichtet und die Herstellungskosten als Aufwandsverteilungsposten aktiviert, stellt sich die Frage, welche steuerlichen Folgen sich ergeben, wenn der Nichtunternehmer-Ehegatte das ihm gehörende Grundstück mit dem Gebäude auf den Unternehmer-Ehegatten überträgt. Geht zu einem späteren Zeitpunkt das wir...mehr