Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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Belgien / II. Finanzielle Teilhabe

1. Hintergrund Rz. 126 Mit Gesetz vom 22.5.2001 betreffend die Teilhabe der Arbeitnehmer am Vermögen und Gewinn der Gesellschaften ("loi relative aux régimes de participation des travailleurs au capital et aux bénéfices des sociétés/wet betreffende de werknemersparticipatie in het kapitaal en in de winst van de vennootschappen") sollte die finanzielle Mitbestimmung der Arbeit...mehr

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Belgien / 1. Hintergrund

Rz. 126 Mit Gesetz vom 22.5.2001 betreffend die Teilhabe der Arbeitnehmer am Vermögen und Gewinn der Gesellschaften ("loi relative aux régimes de participation des travailleurs au capital et aux bénéfices des sociétés/wet betreffende de werknemersparticipatie in het kapitaal en in de winst van de vennootschappen") sollte die finanzielle Mitbestimmung der Arbeitnehmer für Unt...mehr

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Japan / 5. Aktien

Rz. 49 Kern der Regelung der Aktiengesellschaft ist die auf die Einlage beschränkte Haftung der Aktionäre, Art. 104 kaisha hō. Eine Aktie beinhaltet das Recht auf Teilhabe am ausgeschütteten Gewinn, das Recht auf Teilhabe am Liquidationserlös und das Stimmrecht in der Generalversammlung der Aktionäre. Das Recht auf Gewinnausschüttung sowie das Recht auf Teilhabe am Liquidati...mehr

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Griechenland / 3. Vermögensrechte der Gesellschafter

Rz. 88 Die wichtigsten Vermögensrechte der Gesellschafter sind folgende: a) Gewinnrecht. Die Gesellschafter haben mangels einer anders lautenden Satzungsbestimmung das Recht auf Ausschüttung der sich aus den Jahresabschlüssen ergebenden Gesellschaftsgewinne nach Maßgabe ihrer Einlagen (Art. 35 Abs. 1 G. 3190/1955). Im Gegensatz zum G. 2190/20 über die AE enthält das G. 3190/1...mehr

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Belgien / 2. Formen der Arbeitnehmerbeteiligung

Rz. 129 Die finanzielle Teilhabe der Arbeitnehmer kann verschieden ausgestaltet sein:mehr

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Türkei / II. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 136 Mit der Gründung der GmbH entsteht zwischen der GmbH und den Gesellschaftern sowie den Gesellschaftern untereinander ein Rechtsverhältnis, aus dem sich verschiedene Teilhabe- und Mitwirkungsrechte, Schutzrechte und wirtschaftliche Rechte herleiten. Rz. 137 Die Teilhabe- und Mitwirkungsrechte betreffen das Recht, Einfluss auf die Unternehmenspolitik und die Geschäftsfü...mehr

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Kanada / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 45 Sect. 24 (3) CBCA nennt die mit Geschäftsanteilen verbundenen Rechte der Gesellschafter wie folgt: Die sonstigen Rechte (z.B. Einsichtsrechte) sind in zahlreichen Vorschriften des Gesetzes enthalten, die jeweils thematisch im Rahmen dieser Darstellung erfasst sind.mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / c) Vermögensrechte

Rz. 66 Die Gesellschafter einer corporation besitzen ferner das Recht zur Teilhabe an der zur Ausschüttung beschlossenen Dividende und am Liquidationserlös. Ob jedoch eine Dividende ausgeschüttet werden soll, entscheidet nach der gesetzlichen Regelung das board of directors (§ 170 DGCL, § 604 NYBCL). Das board entscheidet hierüber selbstständig nach eigenen geschäftspolitisc...mehr

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Belgien / 3. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Rz. 130 Auf die Gewinnprämie werden seitens des Arbeitnehmers ein Solidaritätsbeitrag von 13,07 % und eine Steuer von 7 % fällig, während der Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist. Die Gewinnprämie ist jedoch für körperschaftsteuerliche Zwecke nicht abzugsfähig.mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 72 Wesentliche Verpflichtung des Gesellschafters ist es, seine Einlage zu erbringen. Die Verpflichtung zur Geld- oder Sacheinlage ist nicht abdingbar und kann nicht durch eine Einlage in Form einer Dienstleistung ersetzt werden.[102] Neben der Verpflichtung zur Einlage können einem oder mehreren Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag weitere Verpflichtungen[103] auferle...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / II. Sozialrechtliche Grundlagen

Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen neben Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), Arbeitslosengeld II (§§ 7 ff. SGB II) und Sozialgeld (§ 19 Abs. 1 S. 2, § 23 SGB II) vor allem der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII), auf Grundsicherung ...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / Einführung

von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel In der Reihe "Insolvenzrecht in Forschung und Praxis" wurde die von Professor Dr. Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universität, Kiel, betreute Dissertation zum Nachlassinsolvenzverfahren veröffentlicht. Burmeister zeigt in ihrer Arbeit überzeugend, dass das vollständige Ausschöpfen der erb- und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 41 [Autor/Stand] Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 15 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Dies erfordert mithin eine Schätzung.[2] Rz. 42 [Autor/Stand] Das Gesetz verlangt eine Prognose über die Höhe der in Zukunft im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 u 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH v 14.05.2002, VIII R 88/01, B...mehr

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Sauer, SGB III § 129 Anordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine Anordnungsermächtigung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit in § 58 Abs. 2 AFG enthalten, die Näheres über Voraussetzungen, Art und Umfang der berufsfördernden und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation bestimmen konnte. Hiervon wurde im Rahmen der Anordnung des Verwaltungsrates der...mehr

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Sauer, SGB III § 129 Anordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, eine Anordnung für die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Dritten Kapitel, Siebter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt "Besondere Leistungen" zu erlassen. Hiervon sind die §§ 117 bis 128 erfasst. Die Anordnungsermächtigung erfasst nicht die allgemeinen Leistungen nach §§ 115 bis 116. Die Anordnu...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.4 Fiktion von überwiegend unter Tage verfahrenen Schichten (Abs. 3)

Rz. 18 Nach Abs. 2 Nr. 1 stehen Arbeiten, die nach dem Tätigkeitsbereich eines Versicherten sowohl unter als auch über Tage ausgeübt wurden, den ständigen Arbeiten unter Tage i. S. v. Abs. 1 gleich, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats in mindestens 18 Schichten überwiegend unter Tage verrichtet worden sind (vgl. Komm. zu Rz. 12). Ergänzend zu Abs. 2 Nr. 1 gelten nach Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.1 Sonderzuständigkeit für Leistungen

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist nach Satz 1 der Vorschrift für die Feststellung und Zahlung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für einen Versicherten zu irgendeinem Zeitpunkt während seines Versicherungslebens mindestens ein Beitrag aufgrund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt wor...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.2 Ständige Arbeiten unter Tage (Abs. 1)

Rz. 5 Nach der in Abs. 1 enthaltenen Legaldefinition sind "ständige Arbeiten unter Tage" Beschäftigungen, die ihrer Natur nach ausschließlich, d. h. grundsätzlich an jedem Arbeitstag eines Kalendermonats und während der gesamten Schicht, unter Tage ausgeübt werden. Hierzu zählen insbesondere Beschäftigungen, die darauf ausgerichtet sind, Bodenschätze (z. B. Kohle, Gold, Silb...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.7.2 Andere Einnahmen

Rz. 37 Von vornherein nicht von der Einkommensanrechnung betroffen sind Sozialleistungen bzw. Einnahmen, die keine lohnersetzende Funktion haben oder der Entschädigung dienen. Das gilt insbesondere für: Hinterbliebenenrenten (außer Erziehungsrenten) und Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (Witwenpensionen usw.); Elternrenten nach dem SGB VII; Landabgaberenten; Unterhaltslei...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.3.2 Arbeiten als Mitglied der Grubenwehr (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 13 Knappschaftliche Betriebe verfügen i. d. R. über eigene Grubenwehren, die im Einsatzfall vor allem zur Rettung und Bergung verunglückter Personen, Beseitigung von Gefahren sowie zur Erhaltung von Sachwerten nach Explosionen oder Grubenbränden herangezogen werden. Abs. 2 Nr. 2 regelt, dass auch Arbeiten als Mitglied – nicht als Gerätewart – der für den Einsatz unter Tag...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.2 Anpassung laufender Geldleistungen (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass die Anpassungen von laufenden Geldleistungen, die der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag der Rentenversicherungsträger auszuzahlen hat, zum jeweiligen Anpassungstermin (gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 zum 1. Juli eines jeden Jahres) ebenfalls von der Deutschen Post AG durchzuführen sind. Gemäß § 17 Abs. 1 RentSV setzt die Durchführun...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 61 i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift ersetzt insbesondere die Gleichstellungs- VO v. 24.5.1968 (BGBl. I S. 557). § 61 Abs. 3 Nr. 3 wurde durch Art. 6 Nr. 40 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert. Das Wort "Rehabilitation" ist durch die Wörter "medizinischen Rehabili...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.2 Das Pflichtteilsrecht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Abseits der Detailfragen der beiden zugrunde liegenden Sachverhalte enthält der Beschluss des BVerfG klare Aussagen zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts und der Ausgestaltungsmöglichkeiten: Die Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG gewährt nicht das (unbedingte) Recht, den vorhandenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert an Dritte zu über...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.2 FüPoG II – Auswirkungen auf die Erklärung zur Unternehmensführung

Mit dem am 1.5.2015 in Kraft getretenen Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (kurz: FüPoG I, BGBl 2015 I S. 642) wurde für den Aufsichtsrat börsennotierter und zugleich paritätisch mitbestimmter Gesellschaften eine feste Geschlechterquote von 30 % festgelegt. Für den Vorstand...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.1 Grenzen der Vertragsfreiheit

Nicht jede Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Ehevertrag ist wirksam. In den letzten Jahren haben das BVerfG und der BGH in einigen Urteilen immer wieder die Grenzen zulässiger Ehevertragsgestaltungen neu festgelegt.[1] Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dennoch darf auch eine notarielle Vereinbarung nicht nach den §§ 138, 242 BGB sittenwidrig[2] sein bzw. gegen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.5 Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen

Rz. 8 Mit der Nr. 4 sollen die in der Vorschrift benannten Grundsätze zur Ausgestaltung der Leistungen und sonstigen Aufgaben um den Aspekt der Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen ergänzt werden (BT-Drs. 19/26107 S. 75).mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.2 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und erleichtern

Rz. 11a Abs. 3 Nr. 2 i. d. F. des KJSG konkretisiert den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beizutragen. Es wird klargestellt, dass der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe auch ...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.4 Teilhabeanspruch

Rz. 14 Junge Menschen haben aber im Rahmen der Maßnahmen, die gemäß § 11 Abs. 2 angeboten werden, einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Teilhabe an den Leistungen (Grube, in: Hauck/Haines, SGB VIII, § 11 Rz. 10.). Bietet der öffentliche Jugendhilfeträger Jugendarbeit tatsächlich an, so haben alle jungen Menschen grundsätzlich gleichen Zugang zum jeweiligen Angebot unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.1 Familienbildung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 13 Die Leistungsangebote der Familienbildung sollen allen Familienmitgliedern zugute kommen, also nicht nur den Personensorgeberechtigten, sondern auch den zu erziehenden jungen Menschen. Es handelt sich um präventive Maßnahmen, die keinen besonderen Anlass voraussetzen und parallel zur Schul- und Erwachsenenbildung erfolgen. Dadurch, dass die Angebote der Familienbildung...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.2 Beratungsgegenstände

Rz. 4 Abs. 2 Satz 1 konkretisiert in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog den Beratungsauftrag des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Hierzu gehört zum einen eine Beratung über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem sowie mögliche Auswirkungen einer Hilfe, die sich in psychosozialer Hinsicht auf die betroffenen Pers...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift nennt 4 Vorgaben bzw. Grundanforderungen an die öffentliche Jugendhilfe. Die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Grundrichtung der Erziehung ist zu beachten. Die wachsende Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen und ihre spezifischen Bedürfnisse und Eigenarten sind zu berücksichtigen. Geschlechtsspezifische Lebenslagen sind zu beachten und die G...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 3 Literatur

Rz. 15 Balloff, Kinderrechte bei Mediation, Beratung des Kindes, Erziehungsberatung und Familientherapie, FPR 2012 S. 216; Fegert/Stötzel, Die Verfahrenspflegschaft aus der Sicht der vertretenen Kinder, ZfJ 2005 S. 175; Ivanits, Elterliches Einvernehmen und Kindesbeteiligung, ZKJ 2012 S. 98; Marquard R., Kindeswohlgefährdung in der Pflegefamilie: Verletzung der Kontrollpflichte...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.3 § 14 SGB IX

Rz. 22a § 14 SGB IX bestimmt, dass im Regelfall bei der Beantragung von Rehabilitationsleistungen der zuerst angegangene Träger zuständig wird. Die Vorschrift ist in der vorliegenden Konstellation nicht anwendbar, da die Unterbringung und Betreuung in einer Mutter-Kind-Einrichtung i. S. d. § 19 keine Hilfe zu selbstbestimmtem Leben in einer betreuten Wohnmöglichkeit gemäß § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.3 Ziele der Leistungsangebote (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 19 Die Ziele der Förderung der Erziehung in der Familie sind durch Abs. 1 Satz 2 und 3 direkt vorgegeben: Die Leistungsangebote sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Die durch das KJSG geänderte Fassung von Abs. 1 Satz 2 soll den Auftrag, die Zielsetzung und die damit verbundenen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2 Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2)

Rz. 11 Bei § 16 handelt es sich um eine "Soll-Vorschrift", also eine gesetzliche Bestimmung, die ein Tun oder Unterlassen für den Regelfall vorschreibt und eine Ermessensentscheidung in atypischen Fällen zulässt. Hieraus ergibt sich ein hoher Verpflichtungsgrad des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, da es nur ausnahmsweise in seinem Ermessen steht, Leistungen der allgemein...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG enthielt keine dem § 10 ganz oder teilweise entsprechende Vorschrift. Die Leistungen der Jugendhilfe wurden seit jeher in Rechtsprechung und Literatur als Fürsorgeleistungen angesehen. Daraus folgte die Nachrangigkeit gegenüber anderen Sozialleistungen. Im Verhältnis zur Sozialhilfe sah man die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe als speziellere und deshalb ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Behinderung

Rn. 69 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Pauschbetrages richten sich nach der Behinderung, und zwar ihrem Grad nach. Die Fassung des § 33b Abs 1–3 EStG berücksichtigt seit Änderung durch das StReformG 1990 die Terminologie des SchwerbehindertenG. Insofern ist für die wesentlichen Grundlagen des Behindertenbegriffs auf § 2 SGB I...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf den am 19.5.2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9.7.1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden. [2] Während der Ehezeit (1.7.1983 bis 30.4.2014; § 3 Abs. 1 VersAusglG) hat der Ehemann, deutscher Staatsang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Konkretisierung des betroffenen Personenkreises

Rz. 582 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO wird nur dem Beschuldigten gegenüber ausgelöst, dem die Maßnahme persönlich eröffnet wird. Bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen sind das diejenigen Personen, denen der Beschluss unmittelbar ausgehändigt wird. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Maßnahmen, z.B. der Durchsuchungsb...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / (1) Herrschende Ansicht

Bei den Obergerichten hat sich diese Linie indessen nicht durchgesetzt. Die Oberlandesgerichte haben die Bußgeldandrohungen auf der Grundlage der Schutzvorschriften in den Corona-Schutz-Verordnungen nahezu durchgehend für verfassungsgemäß und wirksam erklärt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Behinderte Kinder (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.3.1 Mitunternehmerschaft

Deshalb wird der atypisch stille Gesellschafter steuerlich auch als Mitunternehmer eingestuft. Der atypisch Stille kann eine dem Kommanditisten vergleichbare Mitunternehmerinitiative ausüben. Durch die schuldrechtliche Teilhabe an den stillen Reserven des Betriebs trägt er zudem auch ein Mitunternehmerrisiko.[1] Das Mitunternehmerrisiko fehlt i. d. R. jedoch, wenn der Stille...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.2 Leistungsausschluss

Rz. 8c Das GMG hat durch die Anfügung von Satz 2 in Abs. 1 (ab 9.6.2021 i. d. F. durch das DVPMG nun Satz 3, vgl. Rz. 3d) deutlich gemacht, dass nunmehr der Leistungsanspruch sowohl durch die gesetzlichen Leistungsausschlüsse in § 34 Abs. 1, ferner durch die Regelungen aufgrund der Rechtsverordnungsermächtigungen in § 34 Abs. 2 und 3 i. d. F. des GMG sowie auch durch die Arz...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / A. Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 1 Durch das neue Bundesteilhabegesetz[1] wurde die Eingliederungshilfe (früher §§ 53 ff. SGB XII) – und nur diese – aus dem allgemeinen "Fürsorgesystem" des SGB XII herausgeführt.[2] Das bedeutet, dass man bei volljährigen [3] behinderten Menschen die notwendigen Bedarfe konsequent aufteilt und entsprechenden Leistungen, Gesetzen und Leistungsträgern zuordnet. Gedeckt wir...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 3. Eingliederungshilfe (§§ 90 ff. SGB IX) und Beihilfeberechtigung

Rz. 75 Die vorstehende Empfehlung hat vor allem dann besondere Bedeutung, wenn es darum geht, bei Zuwendungen an behinderte Menschen im Rahmen des Bedürftigen-/Behindertentestaments oder lebzeitiger Zuwendungen zu prüfen, ob dem behinderten Menschen etwas zugewendet werden kann, ohne dass es in einem nachrangigen Leistungssystem (z.B. SGB II, SGB XII oder SGB IX) auf den Bed...mehr