Fachbeiträge & Kommentare zu Studium

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 156 Die Krankenversicherungspflicht von Studenten (KVdS) war durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten v. 24.6.1975 (BGBl. I. S. 1536) angeordnet und in die allgemeine Krankenversicherung übernommen worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 5 RVO). Begründet wurde die Einbeziehung in die allgemeine Krankenversicherung mit der Schutzbedürftigkeit der Studenten (BT-Drs. 7...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.3 Ausnahmen von der Begrenzung

Rz. 169 Die Begrenzung der KVdS ist mit einer Ausnahmeklausel (Öffnungsklausel) versehen. Die KVdS besteht dann über die Grenzen hinaus, wenn "die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienz...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.7 Einschreibung als Student oder berufspraktische Tätigkeit (Nr. 5)

Rz. 41 Die Befreiung für Studenten und Praktikanten geht auf § 173d RVO zurück. Eine Befreiung nach Nr. 5 ist nur möglich, solange noch die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 bei der ersten Immatrikulation vorliegen, also die Pflichtversicherung nicht schon wegen Überschreitens der Studiendauer, wobei die Beschränkung auf 14 Fachsemester zum 1.1.2...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.2 Begrenzung der KVdS

Rz. 163 Die KVdS ist durch die Vollendung des 30. Lebensjahres (und war in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung zudem auch auf die Dauer von 14 Fachsemestern) mit einer Öffnungsklausel begrenzt. , Diese gilt auch dann, wenn während des Studiums die KVdS wegen der Vorrangigkeit der Familienversicherung nicht bestand oder durch eine vorrangige Versicherungspflicht (Abs. 7 ...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.2 Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit (Abs. 1 Nr. 1 bis 3)

Rz. 22 Für die Krankenversicherung ist aus sozialen Gründen die Anwendung der Geringfügigkeitskriterien des § 8 SGB IV ausgeschlossen für Personen, die im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung tätig sind und als Beschäftigte gelten (§ 7 Abs. 2 SGB IV), oder die Beschäftigungen nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz ab dem 3.5.2...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.4.2 Nachrang der Versicherungspflichten nach Abs. 1 Nr. 9, 10 (Abs. 7)

Rz. 362 Der Versicherungspflicht als Student oder Praktikant oder Praktikanten gleichgestellten Personen ist vom Grundsatz her allen anderen Versicherungspflichten gegenüber nachrangig. Ein Nachrang besteht hier auch gegenüber einer Familienversicherung (§ 10). Daher ist diese mögliche Versicherungspflicht als Student/Praktikant in § 10 Abs. 1 Nr. 2 nicht als Ausschlusstatbe...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.5 Sonstige Regelungen für Studenten

Rz. 191 Ergänzende Regelungen: Beginn und Ende der Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten sind in § 186 Abs. 7, § 190 Abs. 9 geregelt. Wahlrechte bestehen nach §§ 173ff. Die Beitragshöhe für pflichtversicherte Studenten ist bundeseinheitlich besonders festgelegt (§ 236 Abs. 1, § 245 Abs. 1). Durch den zusätzlichen Beitrag nach dem krankenkassenindividuellen Beitra...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11 Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt und Auszubildende des Zweiten Bildungsweges (Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 192 In der Nr. 10 werden 3 verschiedene Personengruppen von Krankenversicherungspflichtigen zusammengefasst, die nur wenige Gemeinsamkeiten aufweisen. Es handelt sich einerseits um Praktikanten, die für den Zugang oder den Abschluss eines Studiums eine berufspraktische Tätigkeit ausüben und daher eher den Studenten nach Abs. 1 Nr. 9 zuzuordnen wären. Personen, die zur Be...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.12.1 Frist nach Ende Versicherungspflicht (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 103 Die Beitrittsfrist errechnet sich bei einem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ab dem Folgetag des Endes der Pflichtmitgliedschaft. Diese bestimmt sich im Regelfall gemäß § 190 nach dem Ablauf des Kalendertages. Sofern Ausschlusstatbestände gegenüber einer Pflichtversicherung eingreifen, ist der Ablauf des letzten Tages vor Eintritt des Ausschlusstatbestandes d...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.7 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 123 Die aus § 165 Abs. 1 Nr. 4 RVO übernommene Krankenversicherungspflicht der Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) beruht auf der vorherigen und anschließend erwarteten Krankenversicherungspflicht als Beschäftigter. Ausgenommen sind Maßnahmen, die nach dem BVG erbracht werden, da dann der Krankenversicherungsschutz auch über ...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.4 Beitrittsrecht versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 38 Das bereits in der Ausgangsfassung des Gesetzes in Nr. 3 vorgesehene Beitrittsrecht zu einer freiwilligen Versicherung von nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten beruhte auf der Erwägung, dass beschäftigte Personen typischerweise dem der Sozialversicherung zugehörigen Personenkreis der Arbeitnehmer angehören und wegen der erstmaligen Aufnahme einer Be...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.2 Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Rz. 205 Für die ohne Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) zur Berufsausbildung Beschäftigten ist mit dem SGB V eine eigenständige Krankenversicherungspflicht angeordnet worden. Diese Personen waren zuvor nach § 165 Abs. 2 i. V. m. § 165a RVO als Lehrlinge auch ohne Arbeitsentgelt wie Beschäftigte versichert. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 11/2237 S. 159) führt dazu aus, da...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Personalbindung

Rz. 14 Neben der Integration von neuem Personal gehört auch die Bindung von bestehendem und möglichem künftigen Personal zu den Schlüsselaufgaben des Personalmanagements (sogenannte "Staff Retention").[1] Personalerhaltung kann insbesondere durch die Etablierung von monetären sowie nichtmonetären Anreizinstrumenten erreicht werden. Ein zielführendes Bindungsmanagement, das d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Personalintegration

Rz. 13 Der Entscheidung für die Übernahme folgt die Phase der Integration des neuen Mitarbeiters (Onboarding).[1] In dieser Phase sollten dem neuen Mitarbeiter Aufgaben und Prozesse sowie Verantwortlichkeiten unter Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Bereichen veranschaulicht werden, wobei im Rahmen einer Vor-Einstiegsphase ggf. Einführungskonzepte zu erarbeiten s...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Personalmanagementkonzepte

Rz. 8 Ein Institut kann sich bei der Umsetzung der Anforderungen an die Personalausstattung an gängigen Personalmanagementkonzepten orientieren, die auch in der Fachliteratur beschrieben werden.[1] Personalmanagementkonzepte umfassen regelmäßig verschiedene Phasen, die eng miteinander verknüpft sind (Personalbedarfsplanung, Personalauswahl, Personalintegration, Personalbindu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Personalauswahl

Rz. 11 An die Personalbedarfsplanung schließt sich die Personalauswahl an.[1] Diese ist als Menge derjenigen Aktivitäten zu verstehen, die auf die Gewinnung von Personal gerichtet ist. In Abhängigkeit vom Personalbedarf und dem jeweiligen Stellenprofil sollte allerdings vorgelagert geklärt werden, welche Instrumente der Personalbeschaffung zum Einsatz kommen sollen, wobei so...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Personalbedarfsplanung

Rz. 9 Im Rahmen der Personalbedarfsplanung geht es vorrangig um die Ermittlung des gegenwärtigen und des zukünftigen Personal-Sollbestandes, insbesondere in quantitativer, qualitativer und zeitlicher Hinsicht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass übergeordnete betriebliche (Teil-)Ziele erreichbar sind.[1] Eine solche Planung ist notwendig, um eine Über- oder Unterdeckung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Personalentwicklung

Rz. 18 Unter dem Begriff der Personalentwicklung werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die darauf abzielen, bestehende Mitarbeiterqualifikationen mit einem einheitlichen Konzept zu erweitern oder neue Qualifikationen zu vermitteln.[1] Es geht dabei nicht nur um die Verbesserung von Fachkompetenzen, sondern auch um die (Weiter-)Entwicklung von Sozial- und Führungskompetenzen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Durchführung von Szenarioanalysen

Rz. 57 Bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken müssen die Institute verschiedene plausible Szenarien zugrunde legen, die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Zunächst sollten die Szenarien für die Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken "aus wissenschaftsbasierten Erkenntnissen abgeleitet" werden. Die Kredit...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.1.2 Nachhaltigkeitsexpertise

Rz. 35 Die zwingende Einrichtung von Nachhaltigkeitsexperten im Verwaltungsrat wird auf internationaler Ebene kontrovers diskutiert,[1] wobei einige Staaten bereits Regulierungen hierzu erlassen haben. So sieht das Indische Aktienrecht durch den sog. "Companies Act 2013" die obligatorische Einrichtung eines Nachhaltigkeitsausschusses mit mind. 3 Personen im Verwaltungsrat be...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.4 Bankenaufsicht

Rz. 382 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CRD und der CRR im Hinblick auf ESG-Aspekte hat die EBA erstmals im Juni 2019 diverse Aufträge erhalten. Laut ihrem "Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung" ("Action Plan on Sustainable Finance") vom Dezember 2019[1] wollte die EBA bei der Umsetzung ihrer Mandate schrittweise vorgehen. Mit der CRD VI sind neue Aufträge für...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Einbeziehung in die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 27 Die Institute müssen bei der Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit berücksichtigen. Das ergibt sich bereits aus der Definition der ESG-Risiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den ESG-Bereichen, die als Risikotreiber die Wesentlichkeit anderer Risikoarten beeinf...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 5 Zusammenspiel: Stakeholder-Dialog

Rz. 16 Unternehmen stehen als Akteure in der Gesellschaft unter kontinuierlicher Beobachtung mit steigenden Anforderungen an die Berichterstattung. I. R. d. Nachhaltigkeitsmanagements spielt der Dialog mit Stakeholdern eine wichtige Rolle (siehe auch § 10B). Die Berichterstattung ist zugleich Quelle von Aktionen als auch Objekt der Begutachtung und Kritik. Die Interaktion mi...mehr

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§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 4 Familienunternehmen, Nachhaltigkeit und die Rolle der Next Gen

Rz. 22 Wer über den aktuellen Status quo in Familienunternehmen hinaus schaut und die Haltungen oder Pläne der Next Gen in den Blick nimmt, der kann für die Zukunft einen noch größeren Fokus auf Nachhaltigkeit i. A. und die ökologische Dimension im Speziellen erwarten. In der jüngsten (6.) Studie der Stiftung Familienunternehmen zu Einstellungen, Werten und Plänen der nachrü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 3.1 Begriff des Prüfungsbeginns

Rz. 9 Der Beginn der Außenprüfung fällt zeitlich zumeist mit dem Erscheinen des Prüfers am Prüfungsort zusammen. Begrifflich ist er von diesem aber zu unterscheiden.[1] Es reicht nicht aus, dass der Prüfer erscheint, um die Prüfungsanordnung zu übergeben[2] oder den zeitlichen Ablauf der Prüfung zu besprechen[3], sich sodann aber wieder vom Prüfungsort entfernt. Voraussetzun...mehr

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Berufsbedingter Hautkrebs: ... / 2 Hautkrebs als Berufserkrankung?

Je nach Definition arbeiten in Deutschland zwischen 2,4 und 7,2 Mio. Menschen überwiegend oder zeitweise im Freien. Vor allem Beschäftigte im Baugewerbe, in Land- und Forstwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, in der Abfallentsorgung sowie Personen in der Seefahrt (v. a. Fischerei) sind bei ihrer Arbeit verstärkt UV-Strahlung durch die Sonne ausgesetzt.[1] Die Jahresexp...mehr

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§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (e) Waise

Rz. 518 Den Waisen ist bis zum Ende der familienrechtlich geschuldeten Ausbildung Schadenersatz wegen entgangenen Barunterhaltes zu zahlen. Der familienrechtliche Barunterhaltsanspruch der Kinder endet häufig mit der Lehre (16.–18. Lebensjahr), kann allerdings (z.B. bei Aufnahme eines Studiums) auch darüber hinaus andauern.[412] Rz. 519 Der Betreuungsschaden tritt nur bis zur...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / V. Differenzberechnung bei Mehrheit von Anspruchsberechtigten

Rz. 624 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 604 ff. Rz. 625 Sind z.B. die Ansprüche mehrerer Hinterbliebener zu kapitalisieren, ist mit Differenzfaktoren den veränderten Unterhaltsverpflichtungen Rechnung zu tragen (sog. "Schadenharfe"). Rz. 626 Beispiel 1.18 (Beispiel mit vereinfachter Berechnung) Der aufgrund eines Schadenereignisses verstorbene Ehegatte V (zum Todeszeitpunkt 45 Jahr...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Reha-Management

Rz. 13 Es gilt der Grundsatz: "Je früher ein Wiedereingliederungsversuch nach dem Unfallgeschehen startet, desto höher ist die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung." Rz. 14 Lange Wartezeiten belasten zudem nicht nur den Verletzten, sondern auch dessen Familie. Rz. 15 Internationale Studien[7] kommen hinsichtlich der Chance erfolgreicher erneuter Arbeitsaufnahme zu ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 3 Literatur

Rz. 11 Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 3. Aufl. 2019. Bieritz-Harder/Conradis/Palsherm, SGB XII Sozialhilfe, 13. Aufl. 2024. Grosse/Weber/Wesemann, SGB II und SGB XII für Studium und Praxis, Band 2 Sozialhilfe, 14. Aufl. 2023. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII Sozialhilfe, 8. Aufl. 2024. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB XII Sozialhilfe, Loseblatt 2019. Mrozynski, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 3 Literatur

Rz. 19 Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 3. Aufl. 2019. Bieritz-Harder/Conradis/Palsherm, SGB XII Sozialhilfe, 13. Aufl. 2024. Grosse/Weber/Wesemann, SGB II und SGB XII für Studium und Praxis, Band 2 Sozialhilfe, 14. Aufl. 2023. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII Sozialhilfe, 8. Aufl. 2024. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB XII Sozialhilfe, Loseblatt 2019. Mrozynski, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 1 Wahl

In Betrieben mit Betriebsrat und mit in der Regel mindestens 5 Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, unabhängig von ihrem Alter, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.[1] Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer (obwohl die über 18-Jährigen auch zum Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gesundheitskompetenz als Ha... / 2.2 Allianz für Gesundheitskompetenz: Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz

Basierend auf diesen Ergebnissen und weiteren vergleichbaren Studien, haben anerkannte Experten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Anschluss an die Gründung der "Allianz für Gesundheitskompetenz" im Jahr 2018 aus wissenschaftlicher Perspektive einen "Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz" erarbeitet. Der Aktionsplan ist mit Repräsentanten aus Poli...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Arbeitnehmer unter 18 Jahren

Rz. 3 Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren (aktiv) wahlberechtigt. Entscheidend ist das Alter am Tag der Wahl, bei einer sich über mehrere Tage hinziehenden Wahl kommt es auf das Alter am letzten Wahltag an. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A vollendet am 10.10.2024 sein 18. Lebensjahr. Die Wahl zur JAV findet am 10.10.2024 sta...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gesundheitsförderliche Moti... / 4.4 Konzept der Selbstkonkordanz

Die Selbstkonkordanz wird definiert als das Ausmaß, in dem eine Zielintention mit den persönlichen Interessen und Werten der Person übereinstimmt. Liegen primär externe Gründe für die Teilnahme an einer Maßnahme vor (z. B. eine Geldprämie), werden die Ziele nicht erreicht bzw. ist der Erfolg nur kurzzeitig. In Studien konnte gezeigt werden, dass Personen mit hoher Selbstkonk...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gesundheitsförderliche Moti... / 4.1 Führungsansätze und deren Wirkung

Die Umsetzung von Arbeitsvermögen in Arbeitsleistung stellt für Führungskräfte eine Herausforderung dar. Bei der Motivationsbildung des Mitarbeiters spielt die Art des Führens eine wichtige Rolle. Führungsansätze lassen sich grundsätzlich in transaktionale Führung, bei der die Transaktion – der Austausch von Leistung und Gegenleistung – im Mittelpunkt steht und transformatio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2024, Fälligkeit von... / 2 Aus den Gründen:

1. Auf Grundlage des Klagevorbringens kann die ASt keine Rentenzahlungen wegen Schulunfähigkeit ihres Sohnes für weitere vergangene oder künftige Zeiträume beanspruchen. Ungeachtet ihrer fehlenden Sachbefugnis hat das LG richtig erkannt, dass eine von ihm im Grundsatz für möglich gehaltene Leistungspflicht der AG aus diesem Versicherungsfall hier bedingungsgemäß frühestens a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Empirische Erkenntnisse zur Wahl der Nutzungsdauer

Rz. 54 [Autor/Zitation] Bei der Wahl der Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts ist zu beachten, dass nicht nur über die Höhe der Abschreibungen in den einzelnen Jahren, sondern vor allem über die Wahl der Nutzungsdauer Informationen an die Adressaten der Rechnungslegung transportiert werden. Rz. 55 [Autor/Zitation] Aus Adressatensicht ist der Gewinn grds. eine wichtige ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / a) Monatliche Fallpauschalen nach § 8 VBVG

Rz. 33 Die Höhe der Vergütung wird vom Betreuungsgericht festgesetzt. Das VBVG sieht hierfür monatliche Fallpauschalen vor, indem § 8 Abs. 1 VBVG auf die Vergütungstabellen A–C der Anlage verweist, die konkrete Eurobeträge als Fallpauschalen ausweisen. Rz. 34 Die monatlichen Fallpauschalen werden –unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand – durch drei Vergütungstabellen (A–C),...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.4.1 Nutzungsvorteile

Tz. 196 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Während bei der Besteuerung von Kap-Ges und ihren AE eine recht konsequente Verknüpfung zwischen Einkommensverwendung nach § 8 Abs 3 KStG und Besteuerung auf Ebene des AE nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG besteht, ist dies bei Stiftungen und Destinatären nicht der Fall. Stiftungen sind nicht imstande, ihr Einkommen iSd § 8 Abs 3 KStG zu verwenden (s...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.1 Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche

Ab 1.6.2024 Die Neufassung des § 20 AufenthG regelt seit dem 1.6.2024 die Möglichkeit eines Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen (Vor-)Aufenthalt in Deutschland, ohne dass es auf die Qualifikation als Fachkraft ankommt. Danach wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt für Ausländer nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums in Deutschland[1], nach dem Absch...mehr