Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergestaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausgangsbewertung

Rn. 876 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Forderungen aller Art im bilanzrechtlichen Sinn beruhen auf einer schuldrechtlichen Grundlage bzw einem Schuldverhältnis öffentlich-rechtlicher Provenienz. Mit dem Anspruch auf eine solche Forderung, die dem bilanzierenden Unternehmen zusteht, ist noch nichts über die abstrakte Aktivierbarkeit gesagt. Es kann sich um eine nicht bilanzierbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / I. Einführung

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG[1] hatte der Gesetzgeber die Verschonung des Betriebsvermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuerecht neu fassen müssen, weil es die bestehenden Regelungen als Überprivilegierung gesehen hat. Der Gesetzgeber hat dies umgesetzt und Änderungen zum 1.7.2016 vorgenommen. Auf die Gesetzesbegründung hierzu wird verwiesen.[2] Obwohl ab einer best...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Tauschgutachten

Rn. 1801 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine Ausnahme von dem Realisationszwang bei Tauschvorgängen machte das Tauschgutachten des BFH v 16.12.1958, BStBl III 1959, 30, das im BMF v 09.02.1998, BStBl I 1998, 163 ausgelegt worden ist. Voraussetzung für die Anwendung dieses Tauschgutachtens und damit der gewinnneutralen buchmäßigen Behandlung des Tauschvorgangs war die Wert-, Art-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dga) Einperiodische Sicht

Rn. 725 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zunächst zu den Besteuerungsfolgen bei Planung der Insolvenz. Hier ist die Besteuerungsebene der Gesellschaft ohne Relevanz, weil der dortige Verlustvortrag verlorengeht. Für den (bilanzierenden) Gesellschafter sind die Belastungseffekte der Insolvenz in Schema 1 und 2 dargestellt. Schema 1: Insolvenz der Tochter-KapGes in einem körperschafts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 6. Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§ 138d AO)

§ 138d regelt die Mitteilungspflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten für die Person des sog. Intermediärs. Der Begriff der grenzüberschreitenden Steuergestaltung wird in § 138d Abs. 2 AO legaldefiniert. Ergänzt wird diese Definition durch die Definitionen der in der Legaldefinition verwendeten Begriffe des steuerlichen Vorteils und der Betriebsstätte in § 138d Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Sonstige Anzeigepflichten

Rz. 12 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu Anzeigepflichten von Kreditinstituten, eines Unternehmens oder des ArbG iRd > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 116 ff vgl § 8 VermBDV (> Anh 5.2). Zu Anzeigepflichten bei Änderung der Verhältnisse, die für die Altersvorsorge-Zulage erheblich sind, vgl § 92a Abs 3, § 94 Abs 1 Satz 1, § 99 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG (> Private Altersvorsorg...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 6 Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Zeilen 22–25 Nach § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzuzeigen. Ist der Stpfl. der Nutzer der Steuergestaltung, hat er dies nach § 138k AO in der Steuererklärung des Erhebungszeitraums anzuzeigen, in dem der steuerliche Vorteil aus der Steuergestaltung sich erstmals auswirken soll. Dafür genügt in der Steuererklärung die Angabe der Registriernummer und de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage STG

Zweck des Vordrucks Der Vordruck Steuergestaltung, der als Anlage zu der KSt-Erklärung und der Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG konzipiert ist, fasst die Angaben zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zusammen. Nach § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzuzeigen. Ist der Steuerpflichtige der Nutzer der Steuergestaltung, genügt in der Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188 wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertbe...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.6.1 Entlastungsbeweis

Rz. 85 Hinsichtlich der objektiven Beweislast muss die Finanzbehörde nachweisen bzw. trägt das Risiko der Unerweisbarkeit, dass die Tatbestandsmerkmale des S. 1 vorliegen. Ist der Finanzbehörde dieser Nachweis gelungen, kann der Stpfl. den Entlastungsbeweis nach § 50d Abs. 3 S. 2 EStG erbringen. Danach entfällt die Entlastungsberechtigung nicht, wenn die ausl. Körperschaft n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4 Tatbestand und Rechtsfolge des Abs. 9 S. 1 Nr. 3

Rz. 176 Durch G. v. 25.6.2021[1] ist in § 50d Abs. 9 S. 1 EStG ein neuer Tatbestand als Nr. 3 eingefügt worden. Zweck der Regelung ist, Steuergestaltungen zu bekämpfen, durch die steuerfreie Einkünfte durch unterschiedliche Zuordnung von Einkünften zu Betriebsstätten generiert werden. Durch die Vorschrift wurde die Empfehlung 1.1 des Hybrid branch-Berichts 2017 der OECD umge...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.4 Mehrere Erwerber

Geht das begünstigte Vermögen auf mehrere Erwerber über, so greift die Grenze für jeden einzelnen Erwerber. Dies kann damit zur Steuergestaltung genutzt werden, indem ein Erwerb in mehrere Erwerbe aufgesplittet wird. Praxis-Beispiel Begünstigtes Vermögen über 26.000.000 EUR geht auf mehrere Erwerber über Der Schenker X hat eine Personengesellschaftsbeteiligung mit einem Wert d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 14 Ausländisches Vermögen

Gehört zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG auch nicht inländisches Vermögen, so hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung im Zeitpunkt der Steuerentstehung und während der gesamten in § 13a Abs. 3 ErbStG und § 13a Abs. 6 ErbStG genannten Zeiträume besteht.[1] Den Steuerpflichtigen treffen damit bei Auslandssachv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Abschreibungsart wählen

Abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Gebäude, Maschinen, Pkw usw.) muss entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten "AfA-Tabellen" (AfA steht für "Absetzung für Abnutzung") wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für viele Wirtschaftsgüter festgelegt. An diese Vorgaben sind Unternehmer grundsätzlich gebunden....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8 Verhinderung weiterer Steuergestaltungen ( § 50i Abs. 2 Satz 2 – 4 EStG)

Wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt,[1] möchte der Gesetzgeber in der finalen Fassung des § 50i EStG auch weitere in der Literatur aufgezeigte Fälle einer fehlenden Steuerentstrickung gesetzlich verhindern. Dies sind: Verhinderung der steuerneutralen Übertragungen zwischen verschiedenen Sonderbetriebsvermögen derselben Personengesellschaft: § 50i Abs. 2 Satz 2 EStG soll...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind keine Werbungskosten

Leitsatz Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 3.7 Mitteilung von Steuergestaltungen (Zeilen 45-47)

Die Zeilen 45-47 betreffen anzeigepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen, für die eine Meldepflicht nach §§ 138d ff. AO besteht.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–12), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 13–25). In den Zeilen 26–28 ist kenntlich zu machen, an welche Adresse der Fest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Babucke, E-Evidence – grenzenlose Beweiserhebung, wistra 2024, 57; Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abzug für Einkommensteuer (Abs. 3)

Rz. 21 Abs. 3 regelt, welche Steuerklasse bei der Ermittlung der Abzüge für die Einkommensteuer zugrunde zu legen ist. Die nach dieser Regelung bestimmte Steuerklasse gilt für die Einkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG) als auch im Bezugszeitraum (§ 2 Abs. 3 BEEG) gleichermaßen. Rz. 22 Abs. 3 Satz 1 legt als Grundregel fest, dass sich die Ermittlung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert.[2] Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfortentwicklungsgesetz / Zusammenfassung

Das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde am 30.12.2024 verkündet. Es enthält Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und Kindergelderhöhungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) sollte die steuerliche Freistellung des Existenzminimums de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfortentwicklungsgesetz / 3 Gestrichene Maßnahmen

Folgende Maßnahmen waren noch im Gesetzentwurf enthalten und werden nicht mehr durch das Steuerfortentwicklungsgesetz umgesetzt: Vereinfachungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG), Verlängerung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2024 und vor dem 1.1.2029 angeschafft oder herges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 6 Kennzeichen einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung

§ 138e AO definiert in mehreren Absätzen die Kennzeichen einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung.[1] Wer dachte, mit der Regelung in § 138d AO sei bereits das Höchstmaß an Komplexität und Abstraktion erreicht, wird durch die Regelung des § 138d AO eines Besseren belehrt. Ob die Regelung in der Praxis noch anwendbar ist, erscheint fraglich. Die folgenden Ausführungen sin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 3 Mitteilungspflichtige Steuergestaltungen

§ 138d Abs. 2 AO definiert sodann was als mitteilungspflichtige Steuergestaltung zu sehen ist. Die Regelung ist dabei sehr komplex und als recht unbestimmt anzusehen.[1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist nämlich jede Gestaltung im Sinne eines aktiven Handels[2], die eine oder mehrere Steuern zum Gegenstand hat, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist[3], d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 2 Steuergestaltungen durch Intermediäre

§ 138d AO ist der Ausgangspunkt der Regelung zu den Mitteilungspflichten.[1] Diese Bestimmung regelt in § 138d Abs. 1 AO die Verpflichtung zur Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch sog. Intermediäre. Solche Intermediäre sind nach der Definition in § 138d Abs 1 AO Personen, die grenzüberschreitende Steuergestaltungen vermarkten, für Dritte konzipieren oder zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Zusammenfassung Überblick Eine Vielzahl von Enthüllungen über den Einsatz von Steuergestaltungsmodellen, die nach der aktuellen Rechtslage durchaus legal zu einer erheblichen Verringerung der Steuerbelastung von Unternehmen und Privatpersonen im Inland geführt haben, haben den Gesetzgeber in Übereinstimmung mit international festzustellenden Entwicklungen veranlasst, eine ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 5 Weitere Reglungen in § 138d AO

§ 138d Abs. 4 AO definiert die Betriebsstätte als eine Betriebsstätte im Sinne der AO, aber auch nach den Bestimmungen des im jeweiligen Einzelfall anzuwendenden DBA.[1] § 138d Abs. 5 AO definiert den Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung. Bei dem Nutzer handelt es sich um denjenigen, der einen Vorteil aus der Steuergestaltung ziehen will.[2] Dies kann nach dem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 7 Verfahren der Anzeige

138f AO regelt das Verfahren der Anzeige.[1] Sie hat durch den Intermediär an das Bundesamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf eines der in § 138f Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO aufgeführten Ereignisse zu erfolgen.[2] Jede Steuergestaltung erhält dann eine Registriernummer, und jeder eingereichte Datensatz eine Ordnungsnummer.[3] Wa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 8 Weitere Neuregelungen in der AO

§ 138h AO definiert, was ein marktfähige Steuergestaltung ist.[1] Dieses sind Konzepte, die umsetzungsbereit sind, ohne dass sie individuell angepasst werden müssen. Hierzu normiert das Gesetz besondere Mitteilungspflichten. § 138i AO regelt die Benachrichtigung von Landesfinanzbehörden, da die Anzeige stets gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern zu erfolgen hat.[2] Nach §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 9 Anwendungszeitpunkte

Anwendbar sind die Bestimmungen zur den Anzeigepflichten seit 1.7.2020, wenn der erste Schritt für die Steuergestaltung nach dem 24.6.2018 umgesetzt wurde bzw. bei Steuergestaltungen, für die der erste Schritt nach dem 24.6.2018 und vor dem 1.7.2020 umgesetzt wird, der Tag der Verkündung des Gesetzes. Die Meldung ist dann innerhalb von zwei Monaten nach dem 30.6.2020 zu erst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 4 Vorliegen eines steuerlichen Vorteils

§ 138d Abs. 3 AO definiert den steuerlichen Vorteil.[1] Ein solcher liegt immer dann vor, wenn durch die Steuergestaltung Steuern erstattet, Steuervergünstigen gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringert werden sollen[2], die Entstehung von Steueransprüchen verhindert werden soll[3] oder die Entstehung von Steueransprüchen auf einen anderen Zeitpunkt vers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 1 Einführung

In den vergangenen Jahren haben rechtliche Gestaltungen, die eingesetzt werden, um Steuerschlupflöcher oder Steuersatzunterschiede zwischen verschiedenen Ländern auszunutzen, vielleicht nicht zugenommen; sie sind aber zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dabei werden allerdings Gestaltungen, die der offensichtlichen Steuerhinterziehung dienen und solche, die er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / Zusammenfassung

Überblick Eine Vielzahl von Enthüllungen über den Einsatz von Steuergestaltungsmodellen, die nach der aktuellen Rechtslage durchaus legal zu einer erheblichen Verringerung der Steuerbelastung von Unternehmen und Privatpersonen im Inland geführt haben, haben den Gesetzgeber in Übereinstimmung mit international festzustellenden Entwicklungen veranlasst, eine gesetzliche Grundl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsbeteiligungen: Steu... / 1. Hintergrund

§ 138 Abs. 2 AO normiert verschiedene Meldepflichten eines inländischen Steuerpflichtigen, der Aktivitäten im Ausland entfaltet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt.[1] Die Bestimmung gilt darüber hinaus auch für Personengesellschaften.[2] Der Gesetzgeber hat diese Pflichten vor allem deshalb geschaffen, um die z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.4 Steuerfortentwicklungsgesetz

Wichtiger für die steuerliche Gewinnermittlung sind die Änderungen, die im Steuerfortentwicklungsgesetz vorgesehen sind. Allerdings bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang dieses Gesetz umgesetzt wird. Von den vorgesehenen Maßnahmen sind die folgenden Gesetzesänderungen zu nennen: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)/Sammelposten § 6 Abs. 2a EStG Für abnutzbare bewegliche ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.1 Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz

Das sicherlich wichtigste Gesetz mit unmittelbaren Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung war im Jahr 2024 das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108). Das Wachstumschancengesetz hat hierbei im Gesetzgebungsverfahren einiges an Bedeutung verloren. Die endgültige Gesetzesfassung stellt einen Kompromiss dar, der kaum in der Lage sein dürfte, die g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.1 Anwendungsbereich

Rz. 641 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde die Steuerfreistellung nach Abs. 1–6 bei Steuergestaltungen unter Nutzung bestimmter Finanztransaktionen durch sonst nicht nach Abs. 1–6 berechtigte Körperschaften ausgeschlossen. Diese Gestaltungen werden als nicht gerechtfertigte Umgehungen der Steuerpflicht unterworfen. Die Vorschrift hat daher den Charakter einer Norm zur Verhin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 103 Regelungsgrund für die Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ist gedanklich, dass der ausgeschüttete Gewinn auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft einer steuerlichen Vorbelastung unterlegen hat; dies ist jedoch nach Abs. 1 S. 1 nicht Tatbestandsmerkmal der Vorschrift.[1] Grund hierfür ist, dass es im Einzelfall sehr schwierig ist, das Bestehen einer Vorbelastung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 365 Mit der Steuerfreistellung der Gewinne einer Körperschaft aus der Veräußerung von Anteilen bzw. der Nichtberücksichtigung von Veräußerungsverlusten ist die Frage aufgetreten, ob Verluste bzw. Teilwertabschreibungen von Gesellschafterforderungen steuerlich zu berücksichtigen oder wie Verluste aus der Veräußerung der Anteile zu behandeln sind. Die Problematik resultier...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.1 Tatbestand

Rz. 648 In sachlicher Hinsicht erfasst die Vorschrift Steuergestaltungen durch Sachdarlehen und Pensionsgeschäfte, die dazu dienen, der "überlassenden Körperschaft" – jedenfalls wirtschaftlich – die Steuerfreistellung der Dividende bzw. der Veräußerungsgewinne zu verschaffen. Gegenstand des Sachdarlehens sind daher Anteile, auf die die Abs. 1, 2 dem Grunde nach anzuwenden si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Bezüge i. S. d. Abs. 1

Rz. 537 Sachlich knüpft Abs. 5 an Bezüge an, die nach Abs. 1 nicht im Einkommen erfasst werden. Erfasst werden daher auch Bezüge aus einer Investmentgesellschaft, soweit diese Bezüge auf Ausschüttungen von Körperschaften i. S. d. Abs. 1 zurückzuführen sind.[1] Rz. 538 Abs. 5 gilt nur, wenn die Gewinnausschüttungen bei dem Anteilseigner der Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 8b KStG a. F. wurde durch Gesetz v. 13.9.1993[1] eingeführt, um ausl. Einkünfte im Inland unter Geltung des Anrechnungsverfahrens steuerfrei zu stellen. Die Vorschrift förderte den Holdingstandort Deutschland und war daher nur auf Einkünfte aus Beteiligungen an ausl. Gesellschaften anzuwenden. Da das Anrechnungsverfahren eine Doppel- oder Mehrfachbelastung ausschloss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 2.6.5 Aktualisierung der EU-Blacklist

Die EU-Blacklist umfasst Staaten, die nicht den europäischen Standards bezüglich Steuertransparenz oder fairer Besteuerung entsprechen und die keine angemessenen Schritte zur Bekämpfung von Gewinnminderung und Gewinnverlagerung (BEPS) unternommen haben. Am 8.10.2024 beschloss der EU-Finanzministerrat (ECOFIN), Antigua und Barbuda von der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktion...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2024

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 4 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten

Da die deutschen Finanzbehörden nicht unmittelbar im Ausland ermitteln können, haben die Steuerpflichtigen bei der Ermittlung von Tatsachen im Ausland eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Sie haben insbesondere Beweismittel zu beschaffen sowie im Ausland ansässige Zeugen zu bestellen[2] und hierfür auch Vorsorge zu treffen. Kommt ein Steuerpflichtiger dieser Verpflichtung nic...mehr