Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergestaltung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 1 Allgemeines

Rechtsträger von zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörenden Grundstücken ist die Personengesellschaft. Veränderungen im Gesellschafterbestand erfüllen daher – soweit kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt[1] – keinen Erwerbstatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG. Im Zusammenspiel mit den Steuerbefreiungen für Grundstückübergänge auf eine Gesamthand[2] und von ein...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 5. Erbersatzsteuer

Handelt es sich bei der privatnützigen Stiftung um eine Familienstiftung, da sie im wesentlichen Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, so unterliegt sie alle 30 Jahre[44] der Erbersatzsteuer,[45] ohne dass es zu einem Rechtsträgerwechsel kommt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).[46] Entscheidend für die Frage, ...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / c) Pflicht zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Gemäß § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen gegenüber den Finanzbehörden anzuzeigen. Deutet sich in einem Unternehmen ein Sachverhalt an, der u.U. mitteilungspflichtig ist, muss eine entsprechende Prüfung erfolgen. Diese gliedert sich in eine sachliche Prüfung (d.h.: Liegt eine Steuergestaltung vor?) und persönliche Prüfung (d.h.: Muss der Steuerpflichtige als...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / [Ohne Titel]

StB Dr. Ulf Freytag[*] Die Steuergesetzgebung in Deutschland mit internationalem Bezug ist stark auf die Vermeidung grenzüberschreitender Steuergestaltung sowie die Steigerung von Transparenz ausgerichtet. Der Beitrag stellt ausgewählte Meldepflichten überblicksartig dar und verdeutlicht die Problematik der Informationsredundanz anhand eines Praxisbeispiels. Abschließend werd...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / I. Einleitung

Die Steuergesetzgebung in Deutschland mit internationalem Bezug ist in den vergangenen Jahren stark auf die Vermeidung grenzüberschreitender Steuergestaltung sowie die Steigerung von Transparenz ausgerichtet und wurde dabei maßgeblich von der OECD-BEPS Initiative[1] auf globaler sowie von EU-Richtlinien auf supranationaler Ebene beeinflusst. Für ein international agierendes ...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / IV. Fazit

Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuell erforderlichen verfahrensrechtlichen Verpflichtungen eines inländischen Stammhauses mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. Schwerpunktartig wurden Anzeige-, Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit der konzerninternen Übertragung und Überlassung von immateriellen Werten untersucht. Die einzelnen ver...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.3 Steuergestaltung durch die Ausnutzung der Höchstbeträge für den Altersvorsorgeaufwand

Nach § 10 Abs. 3 EStG können Eheleute einen Jahr für Jahr steigenden Anteil Ihrer Aufwendungen für Beiträge zu Gesetzlicher Rentenversicherung Versorgungswerk und Basis-Renten (Rürup) steuerlich geltend machen. Die Abzugsfähigkeit beträgt z. B. im Jahr 2020 90 % und steigt jährlich um 1 %. Ab 2030 können dann 100 % der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Auch hier gibt e...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.2 Steuergestaltung durch Vorauszahlungen in die private Krankenversicherung

Eine ähnliche Steuergestaltung wie die mithilfe von Doppelzahlungen in die private Krankenversicherung, lässt sich durch zusätzlichen Krankenversicherungszahlungen zur Reduzierung des Beitrags im Rentenalter darstellen. Damit das im Vorkapitel besprochene Gestaltungsmodell nicht grenzenlos genutzt werden kann, regelt § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG: "Beiträge, die für nach Ablau...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.4 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Form: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherun...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.1 Steuergestaltung durch Doppelzahlung in die private Krankenversicherung

Die Beratungssituation Wie viele andere Vorsorgeaufwendungen auch, können Krankenversicherungsbeiträge (egal ob gesetzlich oder privat) nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Sie fallen unter den Begriff des sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwands", sind aber nach § 10 Abs. 4 EStG betragsmäßig begrenzt. Je nach sozialversicherungsrechtlicher Ste...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1 Einfache Steuergestaltungen

Um in den Bereich der privaten Vermögensberatung einzusteigen, bieten sich kleine Themen mit einem hohen Bezug zur Steuergestaltung an. Dies senkt die Hürde für die Kanzlei und auch für den Mandanten, weil er auf Themen angesprochen wird, die er von seinem Steuerberater grundsätzlich bereits erwartet bzw. erhofft. 2.3.1.1 Steuergestaltung durch Doppelzahlung in die private Kr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Einkünfteermittlung

Rn. 75 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nur der Gewinn der inländischen Betriebsstätte bzw des inländischen ständigen Vertreters wird erfasst (originäre Einkünfteermittlung, vgl BFH BStBl II 1989, 140; 1988, 663). Unterhält ein Unternehmen zB Betriebsstätten im Inland und Ausland, unterliegen nur diejenigen Einkünfte, die es über die inländischen Betriebsstätten erzielt, der besch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 5 Dienstleistungen

Alle Experten sind sich einig, dass es gerade in den Dienstleistungsberufen sehr schnell zu großen Veränderungen kommen wird. Das betrifft insbesondere die Dienstleistungen, die viel mit Zahlen arbeiten. Zur Verdeutlichung: Marketing-Berater, deren Dienstleistung darin besteht, Werbekonzepte anhand von Zahlenkolonnen auszuwerten, werden durch algorithmische Auswertungssysteme...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 3. Keine Beeinträchtigung der Besteuerung

Das kritischste Tatbestandsmerkmal ist in Drittstaaten-Fällen die Sicherstellung zur Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung i.S.d. § 146 Abs. 2b S. 2 Nr. 4 AO. Die Verlagerung darf wegen des Erfordernisses einer effizienten Steuerkontrolle hierbei nur bei solchen Steuerpflichtigen bewilligt werden, die in der Vergangenheit ihren steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachgekomm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Minderung von anderen Verlusten und Fehlbeträgen (§ 7b Abs. 2 S. 2 und 3 GewStG)

Rz. 34 Ein nach § 7b Abs. 2 S. 1 GewStG verbleibender Sanierungsertrag mindert nach § 7b Abs. 2 S. 2 GewStG die Beträge nach § 7b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3 GewStG eines anderen Unternehmens, wenn dieses die erlassenen Schulden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren vor dem Schuldenerlass auf das zu sanierende Unternehmen übertragen hat und soweit die entsprechenden Beträge zum...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 5 Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen (§§ 138d ff. AO)

Rz. 85 Überblick Unter den weiteren Voraussetzungen des § 138d AO stellen grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen nach dem Kennzeichen in § 138e Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c AO, das dem Kennzeichen E.3 der EU-Klassifizierung entspricht,[1] eine anzeigepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltung dar.[2] § 138e Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c AO beschränkt sich auf eine „wesentliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1.3 Abweichende gesetzliche Bezeichnung

Rz. 8 Unerheblich ist für die Steuererklärungsqualität die vom Gesetzgeber im Einzelfall gewählte Bezeichnung. Vielmehr bestimmt sich die Eigenschaft als Steuererklärung allein nach dem Inhalt der durch die Finanzverwaltung geforderten Angaben. Auskünfte und Anzeigen nach der AO die im Rahmen des steuerlichen Ermittlungsverfahrens[1] angefordert werden oder nur den Zweck hab...mehr

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Nießbrauch / 2.4 Sicherungsnießbrauch

Ein Sicherungsnießbrauch liegt vor, wenn die Vereinbarung des dinglichen Nutzungsrechts lediglich dazu bestimmt ist, die dem Berechtigten versprochenen Leistungen dinglich abzusichern, ohne dass der Berechtigte selbst auf Art und Umfang Einfluss nehmen kann. Da ein derartiges Nutzungsrecht nicht ausgeübt wird, bleibt es einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1] Der Sicherung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 203 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Einkünfte einer Betriebsstätte in einem ausländischen Staat sind für den Fall, dass zwischen Deutschland und diesem Staat ein DBA mit Freistellungsklausel besteht, in Deutschland steuerfrei. Dies gilt sowohl für positive als auch negative Einkünfte (st Rspr des BFH, vgl BFH BFH/NV 2002, 91 mwN). § 2a Abs 3 EStG aF bewirkte, dass Verluste den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verluste in Bezug auf Anteile an Drittstaaten-Körperschaften (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Um Steuergestaltungen auszuschließen, die die Ausgleichsbeschränkungen des § 2a Abs 1 S 1 Nr 1, 2 EStG durch Zwischenschaltung einer Drittstaaten-KapGes umgehen wollen, beschränkt § 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG den Ausgleich von Verlusten in Bezug auf die Beteiligung an einer Drittstaaten-Körperschaft. Betroffen sind Verluste aus Abschreibungen auf...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.2 Ansatz: BV-Zugehörigkeit

Rz. 2 Handelsrechtlich sind diejenigen Anlagegüter im Anlagevermögen zu aktivieren, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[1] Steuerrechtlich gilt grundsätzlich dieselbe Ansatzvorschrift.[2] Zur Differenzierung zwischen notwendigem Betriebsvermögen und gewillkürtem Betriebsvermögen sowie notwendigem Privatvermögen bestehen im Steuerrecht darüber hinaus det...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 4. Steuergestaltung

a) Defintion Rz. 14 Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte ...mehr

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Anhang / X. BMF-Schreiben zur Mitteilungspflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen vom 29.3.2021 – Auszug

Rz. 14 (BMF-Schreiben v. 29.3.2021, IV A 3 – S 0304/19/10006 :010) – Auszug – Das vollständige BMF-Schreiben ist zu finden auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums/Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (bundesfinanzministerium.de).mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / e) Verfahren

Rz. 26 § 138f Abs. 1 S. 1 AO bestimmt für die Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen i.S.v. § 138d Abs. 2 AO, dass diese "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle" an das Bundeszentralamt für Steuern zu erfolgen haben. Für weitere Informationen zur Art der Übermittlung und der Datenformate verweist das BMF auf die Komm...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Grenzüberschreitender Bezug

Rz. 16 Eine Steuergestaltung ist nach Ansicht des BMF dann "grenzüberschreitend, wenn sie mehr als einen EU-Mitgliedstaat oder mindestens einen EU-Mitgliedstaat und einen oder mehrere Drittstaaten betrifft (§ 138d Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO). Der Begriff der Betroffenheit ist weit auszulegen und setzt keine steuerliche Auswirkung voraus. Ob die Steuergestaltung grenzüberschreitend...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / f) Steuererklärung

Rz. 32 Nach § 138k S. 1 AO ist ein Nutzer nach Realisierung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung dazu verpflichtet, diese in der Steuererklärung für die Steuerart und den Besteuerungszeitraum oder den Besteuerungszeitpunkt anzugeben, in der sich der steuerliche Vorteil der grenzüberschreitenden Steuergestaltung erstmals auswirken soll. Diese Verpflichtung gilt für al...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / a) Defintion

Rz. 14 Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte Struktur, ei...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / d) Struktur

Rz. 23 Eine Struktur i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach Ansicht des BMF "ein steuerlicher, geplanter Zusammenhang mehrerer rechtlicher oder tatsächlicher Schritte, die eine bestimmte steuerliche Rechtsfolge bewirken sollen."[42] Das sei regelmäßig dann anzunehmen, "wenn ein bewusstes Hintereinanderschalten oder Zusammenwirken von rechtlichen Teilschritten zur Zielerreich...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / g) Mitteilungspflicht

Rz. 34 Vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße gegen die nachfolgenden Mitteilungspflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die gem. § 379 Abs. 2 und 7 AO mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR bestraft werden können.[58] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO handelt ein Intermediär ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig entgegen einer bestehenden Verpflichtung ausmehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Steuerlicher Vorteil

Rz. 20 Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Mitteilungspflicht

Rz. 11 Nach §§ 138d–138k AO [18] besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Mitteilungspflicht bezüglich "grenzüberschreitender Steuergestaltungen". Ein sehr ausführliches BMF-Schreiben vom 29.3.2021[19] hat dazu Stellung genommen. Die Grundzüge dieses grundsätzlich auch für Wegzüge relevanten BMF-Schreibens werden nachfolgend dargestellt. Rz. 12 Die Richtlinie (EU)...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 6. Flat Tax für Rentner

Rz. 98 Italien verfolgt mit seiner Steuergestaltung unter anderem die Besiedlung des Südens mit Menschen, die eine hohe Kaufkraft haben. Dies hat dazu geführt, dass man neben der Flat Tax-Regelung des Art. 24-bis TUIR in Art. 24-ter TUIR eine Flat Tax für natürliche Personen, die eine ausländische Rente oder ähnliche Zahlungen aus dem Ausland beziehen, eingeführt wurde. Die ...mehr

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Betriebsverpachtung / 2.3.1 Zeitpunkt

Zudem ist nun auch der Zeitpunkt, ab welchem eine Aufgabeerklärung wirkt, gesetzlich geregelt. In § 16 Abs. 3b EStG wurde die frühere Regelung der R 16 Abs. 5 EStR 2008 übernommen, wonach eine Aufgabeerklärung rückwirkend nur für maximal 3 Monate anzuerkennen ist. Damit ist der vom Verpächter gewählte Zeitpunkt für eine Betriebsaufgabe nur anzuerkennen, wenn die Aufgabeerklä...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

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Sonderabschreibungen / 4.4.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.8 Veräußerungsverluste und sonstige Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 184-191 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 In Zeile 192 sind Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen einzutragen. Diese dürfen gem. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG das Einkommen nicht mindern. Da sie aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind und dieses verringert haben, sind sie wieder hinzuzurechnen. Dies geschieht in Zeile 192. Zeile 193 Ebenfalls da...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 3.7 Mitteilung von Steuergestaltungen (Zeilen 41-43)

Die Zeilen 41-43 betreffen anzeigepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen, für die eine Meldepflicht nach §§ 138d ff. AO besteht.mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–11), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 12–24). In den Zeilen 25–35 kann eine ggf. hiervon abweichende Bekanntgabe des ...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.6 Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (Zeilen 21 bis 23)

Nutzt der Voreigentümer/bisherige Rechtsträger/Eigentümer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung nach §§ 138d ff. AO, deren steuerlicher Vorteil sich bei dieser Feststellung auswirken soll, ist dies in Zeile 22 anzukreuzen. Die Steuergestaltung ist auf einem gesondertem Blatt zu erläutern. In der Zeile 23 ist die Registriernummer und die Offenlegungsnummer anzugeben. Hierb...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 5 Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Zeilen 22–25 Nach § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzuzeigen. Ist der Stpfl. der Nutzer der Steuergestaltung, hat er dies nach § 138k AO in der Steuererklärung des Erhebungszeitraums anzuzeigen, in dem der steuerliche Vorteil aus der Steuergestaltung sich erstmals auswirken soll. Dafür genügt in der Steuererklärung die Angabe der Registriernummer und de...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage STG

Zweck des Vordrucks Der Vordruck Steuergestaltung, der als Anlage zu der KSt-Erklärung und der Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG konzipiert ist, fasst die Angaben zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zusammen. Nach § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzuzeigen. Ist der Stpfl. der Nutzer der Steuergestaltung, genügt in der Steuererklärung ...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck GewSt 1 A enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. Natürliche Personen sind d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.2 Gesetze/Rechtsverordnungen

Gesetze und Rechtsverordnungen sind zwingend für die Finanzverwaltung, die Steuerpflichtigen und die Gerichte bindend. Die folgende Übersicht fasst die in der Praxis am häufigsten verwendeten Rechtsgrundlagen für VP-Sachverhalte zusammen.[803]mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2.8 Meldepflicht für Gestaltungen (DAC 6)

Die OECD hat festgestellt, dass der Mangel an zeitnahen Informationen über aggressive Steuerplanungsmodelle die Finanzverwaltungen vor eine der größten Herausforderungen stellt. Der Bericht zu Aktionspunkt 12 schlägt keinen Mindeststandard vor, sondern stellt es den Ländern frei, verbindliche Offenlegungsregelungen einzuführen oder nicht. Nachdem eine gesetzliche Anzeigepflic...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.3 Zusammenfassung

Die nach wie vor anhaltende BEPS-Diskussion in den Medien, die auch die Äußerungen der OECD zum sogenannten Pillar 1 und Pillar 2 Modell[1] beinhaltet, zeigt, dass Teile der Öffentlichkeit, zumindest Journalisten und Finanzverwaltungen, vermeintliche VP-induzierte Gewinnverschiebungen bei multinationalen Großkonzernen sehr genau beobachten. Insbesondere die Konzerne Starbuck...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.1 BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtige...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr