Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergestaltung

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.5 Weiterverarbeitung für die Gesetzesfolgenabschätzung (Abs. 1 S. 1 Nr. 5)

Rz. 35 Unter vergleichbar engen Voraussetzung wie bei der Entwicklung von IT-Verfahren (vgl. Rz. 28ff.) ist nach § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO die Weiterverarbeitung für Zwecke der Abschätzung der Folgen einer geplanten Gesetzesänderung zulässig. Im Rahmen der politischen Begleitung eines Gesetzgebungsvorhabens ist zum einen die Beeinflussung des Steueraufkommens im Ganzen, zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 52 EStG

Rn. 6 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber hat § 52 EStG durch das Kroatien-AnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 mit Wirkung zum 31.07.2014 geändert. Dabei erfuhr die Vorschrift dadurch, dass alle durch Zeitablauf erledigten Regelungen gestrichen worden sind, eine erhebliche Kürzung. Dabei handelte es sich um eine rein redaktionelle Maßnahme, die die Fortgeltung der bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1 Allgemein

Rz. 161a Rechtslage ab 1.1.2018: Das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) vom 19.7.2016[1] führt zum 1.1.2018 für Publikums-Investmentfonds ein neues intransparentes Besteuerungssystem ein.[2] Das neue System beruht auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das bisherige semitransparente Besteuerungssystem wird nur noch für Spe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.18 Gewinn aus Termingeschäften und der Veräußerung von als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstrumenten (S. 1 Nr. 11)

Rz. 112 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 14.8.2007[1] eingefügt. Nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG war der Wertzuwachs bei einem Termingeschäft lediglich dann steuerbar, wenn der Zeitraum zwischen dem Erwerb und der Beendigung des Rechts nicht mehr als 12 Monate betrug. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG bestimmt, dass die entsprechenden Wer...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.6 Vermögen des Erwerbers

Rz. 208 Für die Verschonungsbedarfsprüfung kommt es auf das verfügbare Vermögen des jeweiligen Erwerbers an (§ 28a Abs. 2 ErbStG). Rz. 209 Eine Zusammenrechnung des Vermögens von mehreren Erwerbern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen einander nahestehen (s. § 1 Abs. 2 AStG) oder es sich um Familienangehörige (s. § 15) handelt. Eine Zusa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.12.2 Bewertungseinheiten bei Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken, Abs. 1a

Rz. 143 Bei Termingeschäften, die der Kurssicherung dienen ("geschlossene Positionen"; Hedges), ist die wesentliche Frage, ob das Kurssicherungsgeschäft mit dem gesicherten Geschäft bzw. Wirtschaftsgut hinsichtlich der Bewertung des Kursrisikos (Währungsrisikos) zu einer "Bewertungseinheit" zusammengefasst werden kann. Geschieht dies nicht, führen Kursänderungen nach dem Imp...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.1 Grundsätzliches

Rz. 81 Zur Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen ist der zwingende Buchwertansatz bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG beim Übernehmer mit einer Sperrfrist i. S. d. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG verknüpft. Ziel der Regelung ist es, die Buchwertübertragung von Einzelwirtschaftsgütern mit Rechtsträgerwechsel ausschließlich zum Zwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 4. Tabellenübersicht der meldepflichtigen Sachverhalte

Rz. 48 Ob eine elektronische Meldung eines Sachverhalts an die FIU durch den Notar in einem Verfahren zu erfolgen hat oder nicht, ist vom Notar stets persönlich zu überprüfen. Ist eine Meldung erforderlich, muss sie unverzüglich stattfinden. Geschulte Mitarbeiter des Notars sollten in der Lage sein, Auffälligkeiten und Sachverhalte zu erkennen, die meldepflichtig sind. Der M...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausnahme (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 212 [Autor/Stand] Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (junges Verwaltungsvermögen), und junge Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG sind kein unschädliches Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG). Rz. 213 [Autor/Stand] Die Zweijahresfrist gilt nicht nur bei ...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 30.8.2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf Antrag der Antragstellerin geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen ihrem Antrag, diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchzuführen, nicht geregelt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.2.1 Buchwertunterschiede

Rz. 208 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Ansatz aktiver latenter Steuern ist das Vorsichtsprinzip zu berücksichtigen. Hintergrund ist, dass die zukünftige Umkehr abzugsfähiger, temporärer Differenzen grundsätzlich nur dann zu einer Verminderung tatsächlicher Steuerzahlungen führt, wenn das Unternehmen in der entsprechenden Periode in ausreichendem Umfang über ein steuerpfli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Automatischer Austausch (Abs. 2)

Rz. 3 Absatz 2 definiert den Begriff des automatischen Informationsaustauschs. Nach der Änderung von Abs. 2 durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[1] umfasst die Definition des Begriffs "automatischer Austausch" nur noch die systematische Übermittlung zuvor festgelegter Informationen nach dem EUAHi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Begriffsbestimmungen dieser Vorschrift dienen mehreren Zielen. Einerseits sollen sie durch ihre Übernahme in das EUAHiG der Einheitlichkeit der Anwendung der EU-Amtshilferichtlinie dienen, andererseits sollen sie bei Auslegung des deutschen Rechts einschließlich des EUAHiG Klarheit schaffen und Auslegungsdifferenzen vermeiden helfen. Durch die verschiedenen Änderung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der "grenzüberschreitenden Steuergestaltung"

Rz. 459 [Autor/Stand] Eine "Steuergestaltung" i.S.d. §§ 138d ff. AO ist ein Schaffensprozess, bei dem durch den Nutzer oder für den Nutzer eine bestimmte Struktur, ein bestimmter Prozess oder eine bestimmte Situation bewusst und aktiv herbeigeführt oder verändert wird und diese Struktur, dieser Prozess oder diese Situation dadurch eine steuerrechtliche Bedeutung bekommt, die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Verletzung der Pflicht zur Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1g AO)

a) Allgemeines Rz. 515 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als steuererklärungspflichtiger Nutzer entgegen § 138k Satz 1 AO in der maßgeblichen Steuererklärung die Angabe der v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Rz. 472 [Autor/Stand] Das Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen i.S.d. §§ 138d und 138e AO durch Intermediäre ist in § 138f AO geregelt. Rz. 473 [Autor/Stand] Form (§ 138f Abs. 1 AO): Die grenzüberschreitende Steuergestaltung ist dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch mitzuteilen. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verletzung der Pflicht zur Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1e AO)

a) Allgemeines Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Durch Art. 13 des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024[3] wurde die Regelung im Wesentlichen redaktionell angepasst. Der bis dato in der Nr. 1f enthal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Verletzung der Pflicht zur Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung durch den Nutzer (§ 379 Abs. 2 Nr. 1f AO a.F.)

Rz. 490 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO in der bis zum 27.3.2024 geltenden Fassung wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelte ordnungswidrig, wer als sog. Nutzer entgegen § 138g Abs. 1 Satz 1 oder § 138h Abs. 2 AO die Angaben nicht, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Durch Art. 13 des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024[3] wurde die Regelung im Wesentlichen redaktionell angepasst. Der bis dato in der Nr. 1f enthaltene Bußgeldta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Nutzer

Rz. 471 [Autor/Stand] Nach der Legaldefinition des § 138d Abs. 5 AO ist Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung jede natürliche oder juristische Person, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die grenzüberschreitende Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wird, die bereit ist, die grenzüberschreitende Steuergestaltung umzusetzen, oder die den ersten Sch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Intermediäre

Rz. 464 [Autor/Stand] § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO ist ein Sonderdelikt. Anzeigepflichtig sind danach die sog. Intermediäre (s. Rz. 465 ff.) sowie die sog. Nutzer (s. Rz. 471 ff.). Rz. 465 [Autor/Stand] Nach der Legaldefinition des § 138d Abs. 1 AO handelt es sich bei Intermediären um Personen, die eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vermarkten, für Dritte konzipieren, organ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Anwendungsvorschriften

Rz. 486 [Autor/Stand] Die §§ 138d ff. AO sind zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Gemäß Art. 97 § 33 Abs. 1 EGAO besteht die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen seit dem 1.7.2020. Wurde der erste Schritt einer mitteilungspflichtigen grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach dem 24.6.2018 und vor dem 1.7.2020 umgesetzt, hatte gem. Art. 97 § 33 Abs. 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Intermediäre

Rz. 478 [Autor/Stand] Der Intermediär handelt tatbestandlich, wenn er seiner Pflicht zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung gegenüber dem BZSt nicht nachkommt ("... entgegen § 138d Abs. 1 ..."). Der Intermediär handelt zudem tatbestandlich, wenn er seine Mitteilungspflicht nicht fristgemäß (s. Rz. 474) oder nicht vollständig (s. Rz. 475) erfüllt ("... entge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das 2. AO-StrafÄndG [2] wurd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Nutzer

Rz. 483 [Autor/Stand] Der Nutzer handelt tatbestandlich, wenn er seiner (subsidiären) Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen i.S.d. § 138d Abs. 2 AO nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt ("... entgegen § 138g Abs. 1 Satz 1 ..."). Anders als der Intermediär (s. Rz. 465) hat der Nutzer bußgeldbewehrt mithin auch eine ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 50 [Autor/Stand] Die in § 379 AO bezeichneten Zuwiderhandlungen lassen sich systematisch dahin gehend unterscheiden, dass in Abs. 1 Steuergefährdungen durch falsche Belege, falsche Buchungen, Verstöße gegen die den Belegen und Buchungen zugrunde liegenden Aufzeichnungssysteme und Verstöße gegen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten, in den Abs. 2 und 3 Verstöße gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 18.8.2023 (BR-Drucks. 365/23)

Rz. 72 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 5 wird wie folgt geändert:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Täterkreis

aa) Intermediäre Rz. 464 [Autor/Stand] § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO ist ein Sonderdelikt. Anzeigepflichtig sind danach die sog. Intermediäre (s. Rz. 465 ff.) sowie die sog. Nutzer (s. Rz. 471 ff.). Rz. 465 [Autor/Stand] Nach der Legaldefinition des § 138d Abs. 1 AO handelt es sich bei Intermediären um Personen, die eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vermarkten, für Dritte ko...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Tathandlung

aa) Intermediäre Rz. 478 [Autor/Stand] Der Intermediär handelt tatbestandlich, wenn er seiner Pflicht zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung gegenüber dem BZSt nicht nachkommt ("... entgegen § 138d Abs. 1 ..."). Der Intermediär handelt zudem tatbestandlich, wenn er seine Mitteilungspflicht nicht fristgemäß (s. Rz. 474) oder nicht vollständig (s. Rz. 475) erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Kinderfreibeträge in der Neustrukturierung des Familienleistungsausgleichs, DStZ 2000, 1546; Kanzler, Zur Korrespondenz von Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsbedürftigkeit bei den kindbedingten Entlastungen der ESt, FR 2000, 1358; Kirchhof, Ehe- und familiengerechte Gestaltung der ESt, NJW 2000, 2792; Zeitler, Nochmals: Kindergeld für volljährige behinderte Kinde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 718 [Autor/Stand] Für die Verjährung der Steuergefährdung gilt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – abweichend von § 31 OWiG (zwei Jahre) – fünf Jahre. Zu den Einzelheiten und zu den gesetzgeberischen Motiven für die Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist (Entdeckung der Steuerordnungswidrigkeiten während einer Außenprüfung) vgl. im Einzelnen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 30 [Autor/Stand] Mit § 379 AO werden verschiedene Verstöße gegen steuerrechtliche (insbesondere betreffend die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren, §§ 117c, 138 ff., §§ 140 ff. AO) und außersteuerrechtliche Pflichten mit Bußgeld bedroht, weil der staatliche Steueranspruch schon hierdurch gefährdet ist, allerdings nicht in einer derart konkreten Weise, wie sie insbesonder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entgeltliches Inverkehrbringen von Belegen (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

a) Allgemeines Rz. 85 [Autor/Stand] Seit 2006[2] ist mit § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vom Ordnungswidrigkeitentatbestand erfasst, wenn vorsätzlich oder leichtfertig Belege gegen Entgelt in den Verkehr gebracht werden. Zweck dieser Regelung ist es vor allem, den Steuermissbrauch durch den Internethandel mit Belegen zu verhindern. Bei Internetauktionen wurden in der Vergangenhe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Subjektiver Tatbestand

Rz. 626 [Autor/Stand] Die Ahndung der Tathandlungen nach § 379 Abs. 2 Nr. 1, 1a–1g und 2 AO erfordert, dass der Täter vorsätzlich oder leichtfertig (s. § 378 Rz. 55 ff.) die dort genannten Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Die leichtfertige Begehung dürfte vor allem bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht nach § 138 Abs. 2 AO (Nr. 1) in Betracht kommen. Dagegen w...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.2 Ansprüche und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften

Rz. 50 Unter schwebenden Geschäften werden gegenseitig verpflichtende Verträge verstanden, die auf den Austausch von Leistungen gerichtet sind, aber bisher noch von keinem der Leistungsverpflichteten erfüllt wurden.[1] Vom rechtlichen Standpunkt aus handelt es sich dabei um Schuldverhältnisse, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind, oder um Dauerschuldverhältnisse.[2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und praktische Umsetzung

Rz. 7 Der Zweck zur Schaffung einer Umsatzsteuer-Nachschau in § 27b UStG erschließt sich bereits aus dem Namen des der Vorschrift zugrunde liegenden Gesetzes, des "Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes". Er besteht in erster Linie in der Vermeidung und Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung. Aus der Sichtweise zum Zeitpunkt der Einfügung der Vorschrift galt dies wohl insbes...mehr

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ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs-, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.1 Allgemeines

Rz. 353 In der heutigen, sich rasant verändernden und globalisierten Welt, stoßen Konzerne, insbes. mit internationaler Präsenz, auf komplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte, die auch durch (deutsche) Außenprüfungen untersucht und überprüft werden. Solche Vorgänge mit Auslandsbezug sind für den deutschen Fiskus von erheblicher Bedeutung, da sie über die Problematik "bloße...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7.1 Unmittelbare und mittelbare Beteiligung am Nennkapital

Rz. 327 § 7 Abs. 1 S. 1 statuiert, dass die steuerpflichtige Hinzurechnung der Zwischeneinkünfte "bei dem unbeschränkt Stpfl. entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital" erfolgt. Im Vergleich zur Vorgängerregelung erfasst § 7 Abs. 1 S. 1 AStG nunmehr auch die direkte Zurechnung von Zwischeneinkünften aus mittelbaren Beteiligungen. Die Erfassu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.1 Verhältnis zum Primärrecht

Rz. 231 Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt einen Eingriff in die europäischen Grundfreiheiten dar. Grenzüberschreitende Sachverhalte werden im Vergleich zu rein innerstaatlichen Sachverhalten steuerlich benachteiligt. Dieser Eingriff kann nach der Rechtsprechung des EuGH[1] nur aus Gründen der Abwehr von Steuerumgehung gerechtfertigt werden und nur solange rein künstliche,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.2.2 Anpassungen durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgetz (AbzStEntMoG) – Überführung der Preisanpassungsklausel in § 1a AStG

Rz. 8 Eine Ausgliederung der Preisanpassungsklausel (§ 1 Abs. 3 S. 11–12 AStG a. F.) in einen eigenständigen Paragrafen war bereits im Referentenentwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz vorgesehen: Im Rahmen des Referentenentwurfs zum ATAD-Umsetzungsgesetz war für § 1a AStG jedoch noch eine spezielle Regelung für konzerninterne Finanztransaktionen angedacht, sodass sich die Preisan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 14 Automatische Übermittlung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 13)

Rz. 16 § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt die Übermittlung von Steuergestaltungen durch das BZSt als zentralem Verbindungsbüro[1] an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Wege des automatischen Informationsaustauschs. Da die Amtshilferichtlinie selbst nur vorsieht, dass die nationalen Meldungen der Steuergestaltungen entweder durch einen Intermediär oder durch den Stpfl. erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 15 Automatischer Austausch grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 14)

Rz. 17 Ergänzend zu § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt § 7 Abs. 14 EUAHiG die Entgegennahme von Steuergestaltungen[1] im Wege des automatischen Informationsaustauschs von anderen Mitgliedstaaten. Die Entgegennahme obliegt dem BZSt, das für die Auswertung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 43 FVG zuständig ist. Bei der Auswertung unterstützen die Länder das BZSt gem. § 21a Abs. 5 FVG. Die Entgeg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Ausweitung und genaueren Regelung der automatisierten Übermittlung von Informationen, die in Art. 8 – 8b der Richtlinie 2011/16/EU und in deren Umsetzung in § 7 EUAHiG niedergelegt ist, enthält letztere Vorschrift einen weiteren innovativen Kern für die innergemeinschaftliche Amtshilfe. Die automatische Übermittlung von Informationen an die anderen Mitgliedstaa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 16 Automatischer Austausch von Informationen i. S. d. Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (Abs. 14a)

Rz. 17a Im Zuge der DAC 7-Richtlinie[1] wurde eine automatische Übermittlung von Daten beschlossen, die national von Plattformen-Betreibern zu erheben und sodann dem BZSt automatisiert zu übermitteln sind.[2] § 7 Abs. 14a EUAHiG setzt Art. 8ac Abs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Die Übermittlung der entsprechenden Daten erfolgt erstmals zum 31.1.2024...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 10 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über die Verrechnungspreisgestaltung (Abs. 9)

Rz. 12 Nach § 7 Abs. 9 S. 1 EUAHiG nimmt das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die gem. Art. 8a der Amtshilferichtlinie übersandten Informationen aus dem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung entgegen. Ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Zentralverzeichnisses der Mitg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur Teilwertabschreibung

Rn. 115 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verlustausschlussregelung des § 55 Abs 6 EStG gilt grundsätzlich auch für Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, soweit der Grund und Boden nach § 55 Abs 1 und 2 EStG angesetzt worden ist (§ 55 Abs 6 S 2 EStG; BFH vom 16.10.1997, BStBl II 1998, 185); dies gilt unabhängig davon, ob die Wertminderung lediglich auf ein Absinken d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr