Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergestaltung

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2. Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die BEPS [164]-Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dg) Praxishinweise zur Steuergestaltung und -abwehr

Rn. 722 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die eher verwirrende, unter s Rn 695 aufgegliederte BFH-Rspr zur Bilanzsanierung von Tochter-KapGes erleichtert die Steuerplanung nicht gerade. Hinzu kommt das Erfordernis, immer beide Besteuerungsebenen in das Kalkül einzubeziehen. Andererseits hat das StEntlG 1999/2000/2002 eine weitgehend korrespondierende Bilanzierung bei Mutter und Toc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dga) Einperiodische Sicht

Rn. 725 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Zunächst zu den Besteuerungsfolgen bei Planung der Insolvenz. Hier ist die Besteuerungsebene der Gesellschaft ohne Relevanz, weil der dortige Verlustvortrag verlorengeht. Für den (bilanzierenden) Gesellschafter sind die Belastungseffekte der Insolvenz in Schema 1 und 2 dargestellt. Schema 1: Insolvenz der Tochter-KapGes in einem körperschafts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dgb) Mehrperiodische Betrachtung

Rn. 726 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausgehend von dem Bilanzbeispiel in s Rn 724 ist in den folgenden beiden Schemata der Fall einer gelungenen Sanierung der Tochter-KapGes – deshalb mehrperiodische Betrachtung – dargestellt. Schema 3: Zwischenperiodischer Vergleich bei Anteilen im körperschaftsteuerlichen BVmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandenberg, Unentgeltliche Aufnahme eines nahen Angehörigen in ein Einzelunternehmen zur Gründung einer PersGes, FR 2000, 745; Rund, Die Aufnahme eines Partners oder eines Kindes in ein Einzelunternehmen oder eine PersGes, DStR 2000, 265; Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Groh, Aufnahme eines Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Tauschgutachten

Rn. 1801 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Eine Ausnahme von dem Realisationszwang bei Tauschvorgängen machte das Tauschgutachten des BFH v 16.12.1958, BStBl III 1959, 30, das im BMF v 09.02.1998, BStBl I 1998, 163 ausgelegt worden ist. Voraussetzung für die Anwendung dieses Tauschgutachtens und damit der gewinnneutralen buchmäßigen Behandlung des Tauschvorgangs war die Wert-, Art-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausgangsbewertung

Rn. 876 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Forderungen aller Art im bilanzrechtlichen Sinn beruhen auf einer schuldrechtlichen Grundlage bzw einem Schuldverhältnis öffentlich-rechtlicher Provenienz. Mit dem Anspruch auf eine solche Forderung, die dem bilanzierenden Unternehmen zusteht, ist noch nichts über die abstrakte Aktivierbarkeit gesagt. Es kann sich um eine nicht bilanzierbar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 In dem ersten deutschen UStG folgte die Berechnung der USt dem Prinzip der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, auf Antrag war als Ausnahmeregelung eine Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten möglich. Nach dem UStG v. 26.7.1918 [1] hatte der Steuerpflichtige eine Steuererklärung über den Gesamtbetrag der von ihm vereinnahmten Entgelte abzugeben. In der Fort...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 10.11.5 Verluste aus Forderungsausfällen

Auch für Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG ist mit dem Gesetz zur Ei...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 10.11.4 Verluste aus Termingeschäften

Für Verluste aus Termingeschäften, die nach dem 31.12.2020 entstehen, ist mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eine neue Verrechnungsbegrenzung eingeführt worden. Davon betroffen sind vor allem Verluste aus dem Verfall von Optionen. Diese können dann nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 10.11.3 Bescheinigungserfordernis

Zur Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, ist es erforderlich, dass eine Bescheinigung i. S. d. § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG vorliegt.[1] Gleiches gilt, wenn die Einkünfte der folgenden VZ gemindert werden sollen. Bei Ausstellen einer solchen Bescheinigung entfällt ein Verlustübertrag im Rahmen der Erhebung der Kapitalertragsteue...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 10.11.2 Veräußerung von Aktien

Verluste aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG (= Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 3.3.3 Berechnung des Sanierungsertrags

§ 3a Abs. 1 EStG stellt den Sanierungsertrag steuerfrei. Resultiert der Sanierungsertrag aus einem Schuldenerlass, müssen steuerliche Wahlrechte in dem Jahr, in dem der Sanierungsertrag erzielt wird, und im Folgejahr für das zu sanierende Unternehmen gewinnmindernd ausgeübt werden. Darunter fällt insbesondere die Pflicht zum Ansatz des niedrigeren Teilwerts (Teilwertabschrei...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 9.3 Alternative Steuergestaltung erfassen

Klicken Sie auf "Alternative Steuergestaltung" und es wird eine Zusatzspalte angezeigt, in der Sie die alternativen Plandaten eintragen können. Die Ergebniswerte werden in der Ansicht "Steuerberechnung" automatisch den ursprünglichen Planzahlen gegenüber gestellt.mehr

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Programmkurzbeschreibung / 5.2 Alternative Steuergestaltung erfassen

In der Eingabemaske "Erfassung Steuerdaten" haben Sie die Möglichkeit die Daten für eine alternative Steuergestaltung zu erfassen. Klicken Sie auf "Alternative Steuergestaltung" und es wird eine Zusatzspalte angezeigt, in der Sie die alternativen Plandaten eintragen können. Die Ergebniswerte werden in der Ansicht "Steuerberechnung" automatisch den ursprünglichen Planzahlen g...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 6.2 Alternative Steuergestaltung erfassen

In der Eingabemaske "Erfassung Steuerdaten" haben Sie die Möglichkeit die Daten für eine alternative Steuergestaltung zu erfassen. Klicken Sie auf "Alternative erfassen" und es wird eine Zusatzspalte angezeigt, in der Sie die alternativen Plandaten eintragen können. Die Ergebniswerte werden in der Ansicht "Steuerberechnung" automatisch den ursprünglichen Planzahlen gegenüber...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 7.2 Alternative Steuergestaltung erfassen

In der Eingabemaske "Erfassung Steuerdaten" haben Sie die Möglichkeit die Daten für eine alternative Steuergestaltung zu erfassen. Klicken Sie auf "Planungsalternative erfassen" und es werden Zusatzfelder angezeigt, in der Sie die alternativen Plandaten eintragen können. Die Ergebniswerte werden in der Ansicht "Steuerberechnung" automatisch den ursprünglichen Planzahlen gege...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 2 Programmbeschreibung

Das Programm BWA-Steuerplanung bietet folgende Möglichkeiten: Berechnung eines BWA-Forecasts mit integrierter Berechnung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung Berechnung eine alternativen Steuerbelastungsvergleichs ("Steuergestaltung"). Ausdruck eines Berichts mit folgenden Komponenten : I. Beschreibung der Planung II. BWA-Forecast III. Steuerberechnung IV. Interpretation V. S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Besteuerung des Vorerben, Abs. 1

Rz. 23 Mit dem Eintritt des Erbfalls wird der Vorerbe wie ein unbeschränkter Vollerbe Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Der Vorerbe hat die Erbenstellung allein ohne den Nacherben inne.[40] Unabhängig von den vom Erblasser dem Vorerben auferlegten Beschränkungen oder Befreiungen nach § 2136 BGB ist der Vorerbe nach § 6 Abs. 1 ErbStG Erbe des Erblassers geworden. Damit u...mehr

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Grundstückszurechnung in me... / I. Eindämmung von Share-Deal-Gestaltungen

Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer gelungen war, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung. Es ist insoweit nicht weiter gesetzgeberisch hinnehmbar gewesen, dass die durch Gestaltungen herbeigeführten Steueraus...mehr

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Grundstückszurechnung in me... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Eine sinnvolle Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share-Deals hat der Gesetzgeber erst kürzlich in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren politisch umgesetzt. Weitergehend haben insoweit die Ergänzungstatbestände für Zwecke der Grunderwerbsteuer eine weitreichende Tragkraft. Welche praktischen Neuerungen sich hierbei hinsichtlich der Zurechnu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.5.3 Wirksamkeit der Regelung

Rz. 721 Bei Gründung neuer Gesellschaften kann der Gesellschaftsvertrag von vornherein unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorgaben abgefasst werden. Dabei kann die (steuerliche) Motivation (z. B. in einer Präambel) durchaus auch deutlich zum Ausdruck gebracht werden (z. B. langfristige Sicherung des Fortbestands als Familienunternehmen); rechtlich notwendig ist die...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13.3 Antrag des Erwerbers

Rz. 741 Der Erwerber muss die Optionsverschonung beantragen (§ 13a Abs. 10 S. 1 ErbStG: "unwiderruflich erklären"). Rz. 742 Der Antrag muss bei dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen FA schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden.[1] Eine Begründung des Antrags ist nicht erforderlich.[2] Rz. 743 Eine Frist für den Antrag ist gesetzlich nicht vorgesehen. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Anzeigepflichten des Erwerbers (§ 13a Abs. 7 ErbStG)

Rz. 521 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bruschke, Die besondere Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG, ErbStB 2017, 16; Gohlisch, Erbschafsteuerliche und schenkungsteuerliche Anzeige- und Erklärungspflichten und die sich darauf ergebenden Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährungsfrist, ZErb 2011, 102 und 133; Mannek/Höne, Anzeigepflichten und Anzeigefr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Anhang 1

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung (ab 1980)

Rz. 10 Die Vorschrift war zum 1.1.1980 aus § 4 Nr. 9 UStG 1973 übernommen worden. Gegenüber der damaligen Regelung waren die Umsätze, die unter Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Gesellschaftsteuer) fielen, aus der Steuerbefreiung herausgenommen worden. Für die Befreiung bestand kein Bedürfnis, da es sich um Umsätze im Unternehmerbereich handelte, sodass grundsätzlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das RennwLottG fallen

Rz. 21 § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG beruht auf Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten (obligatorisch) Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz unter den Bedingungen und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedstaat festgelegt werden. Die Vorschrift erlaubt es zwar nicht, Wetten, Lotterien und sonstige Glückssp...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.6 Vermögen des Erwerbers

Rz. 208 Für die Verschonungsbedarfsprüfung kommt es auf das verfügbare Vermögen des jeweiligen Erwerbers an (§ 28a Abs. 2 ErbStG). Rz. 209 Eine Zusammenrechnung des Vermögens von mehreren Erwerbern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen einander nahestehen (s. § 1 Abs. 2 AStG) oder es sich um Familienangehörige (s. § 15) handelt. Eine Zusa...mehr

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Anlagevermögen / 2.3 Arten immaterieller Anlagegüter

Es wird unterschieden zwischen: Geschäfts- oder Firmenwert, Praxiswert, Geschäftswert- oder firmenwertähnlichen Wirtschaftsgütern, sonstigen immateriellen Anlagegütern. Sonstige immaterielle Anlagegüter sind u. a. Nutzungsrechte, Belieferungsrechte, Erfindungen, Patente, Urheberrechte. Hinweis Funktionsverlagerungen ins Ausland Seit 1.1.2008 haben immaterielle Wirtschaftsgüter und...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Wie trägt die Spezialeinheit dazu bei, weitere Steuergestaltung aufzudecken?

Die Spezialeinheit ist zentraler Anlaufpunkt für alle Landes- und Bundesbehörden, die bei ihrer Arbeit vor Ort auf mögliche steuerliche Gestaltungen im Kapitalmarktbereich stoßen. Diese Verdachtsfälle werden gesammelt und analysiert. Aufgrund der Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können so modellhafte Gestaltungen sehr viel schneller und gründlicher als bisher e...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Wie ist die Sondereinheit aufgebaut?

Die Sondereinheit ist in die beiden Gruppen "Kapitalmarkt" und "Internationaler Informationsaustausch" unterteilt. In der Gruppe Kapitalmarkt werden alle Arbeitsbereiche zusammengefasst, die im Bereich der Kapitalertragsteuer mit der Bekämpfung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt befasst sind. Dies sind z. B. das Informations- und Analysezentrum, die Strafsachen- und Bußge...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Was unternimmt das Bundesfinanzministerium darüber hinaus gegen Steuervermeidung?

Die Einrichtung der Spezialeinheit geht einher mit einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen. So wurde etwa auch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verabschiedet. Danach sind u. a. Steuerberater und Rechtsanwälte nun verpflichtet, grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die aufgrund bestimmter Kennzeichen auf eine Ste...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Welchen Handlungsrahmen hat die Spezialeinheit?

Steuerhinterziehung wie Cum-Ex findet in einem hochspezialisierten Umfeld mit sehr komplexen Strukturen statt. Bei der Aufdeckung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt kommt es deshalb ganz besonders auf die Bündelung von Expertise an, die die Steuerbehörden vor Ort einzeln oft nicht leisten können. Die neue Einheit gibt dem Bund die Möglichkeit, Informationen besser zu sam...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Eine neue schlagkräftige Sondereinheit soll Steuergestaltungen und großangelegten Steuerhinterziehung wie Cum-Ex schneller aufspüren und einen Riegel vorschieben. Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung? Wie viele Stellen wurden dafür geschaffen? Und was unternimmt das Bundes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur So... / Was ist das Ziel der Sondereinheit?

Die Cum-Ex-Gestaltungen haben deutlich aufgezeigt, dass es kriminelle Strukturen gibt, in denen global agiert wird, um Steuern bewusst zu hinterziehen. Deutschland sind dadurch Milliarden an Steuereinnahmen entgangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere hundert Beschuldigte. Der ehemalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte daher bereits 2018 die Einrichtung ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2013, 351; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert[2]. Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigungspflicht von St... / 1. Allgemeines

Die bereits bekannte alte Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO besteht grundlegend, wenn ein Steuerpflichtiger bzw. sein gesetzlicher Vertreter, sein Gesamtrechtsnachfolger oder eine andere in § 153 Abs. 1 S. 2 AO genannte Person nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung objektiv unrichtig oder unvollständig ist und dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / I. Erstes BMF-Schreiben zum Nichtanwendungsgesetz

Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG (= Nichtanwendungsgesetz) ...: Das BMF-Schreiben v. 7.6.2022[1] erläutert in insgesamt 35 Randnummern aus Sicht der Finanzverwaltung die mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[2] eingeführte Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG. ... als Reaktion auf BFH v. 11.7....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausnahme (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 212 [Autor/Stand] Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (junges Verwaltungsvermögen), und junge Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG sind kein unschädliches Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG). Rz. 213 [Autor/Stand] Die Zweijahresfrist gilt nicht nur bei ...mehr

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zfs 09/2022, zfs Aktuell / Senkung der Zinsen für Steuernachzahlungen

Am 22.7.2022 ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. 12.7.2022 in Kraft getreten (BGBl I S. 1142). Das Gesetz senkt den Zinssatz für Steuernachzahlungen oder Erstattungen nach § 233a AO rückwirkend zum 1.1.2019 auf 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Die Angemessenheit des Zinssatzes soll zukünfti...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 52 EStG Anwendungsvorschriften

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 (1)[1] 1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden. 2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden ist, der für einen nach dem 31. Dezember 2021 endenden Lohnzah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Praktische Auswirkungen

Rz. 5 Aufgrund der Kleinbetragsgrenze bleiben Erwerbe – ohne Berücksichtigung der Freibeträge nach § 16 ErbStG – in folgender Höhe steuerfrei: Steuerklasse I: 799,99 EUR[1] Steuerklasse II: 399,99 EUR[2] Steuerklasse III: 199,99 EUR[3] Unter Berücksichtigung des Freibetrags nach § 16 ErbStG ist z. B. der Erwerb eines Kindes in der Steuerklasse I Nr. 2 bis 400.799,99 EUR steuerfr...mehr

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Anzeigepflichten, internati... / 1 Systematische Einordnung

Die Anzeigepflichten dienen dem Ziel, die Finanzverwaltung darüber zu informieren, dass der Stpfl. eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit aufgenommen und damit im Ausland eine Stpfl. begründet hat. Der Stpfl. ist deshalb nach § 138 Abs. 2 AO dazu verpflichtet, die Aufnahme dieser Geschäftstätigkeit der Finanzverwaltung auf amtlich vorgeschriebenem Formular anzuzeigen.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 138e Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

1 Allgemeines 1.1 Inhalt der Vorschrift Rz. 1 § 138e AO konkretisiert die Vorschrift des § 138d Abs. 2 Nr. 3 AO hinsichtlich der sachlichen Kriterien des Begriffs der "grenzüberschreitenden Steuergestaltungen". Die Definition der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen in § 138d Abs. 2 AO enthält eine persönliche und eine sachliche Komponente. Die persönliche Komponente ist i...mehr