Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergestaltung

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Fragen und Antworten zur So... / Wie ist die Sondereinheit aufgebaut?

Die Sondereinheit ist in die beiden Gruppen "Kapitalmarkt" und "Internationaler Informationsaustausch" unterteilt. In der Gruppe Kapitalmarkt werden alle Arbeitsbereiche zusammengefasst, die im Bereich der Kapitalertragsteuer mit der Bekämpfung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt befasst sind. Dies sind z. B. das Informations- und Analysezentrum, die Strafsachen- und Bußge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 12 § 138e Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b AO führt zwei Vertragsbestimmungen auf, die als Indizien auf das Vorliegen einer schädlichen grenzüberschreitenden Steuergestaltung hinweisen. Sie bilden nur dann Kennzeichen i. S. d. § 138e Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn sie in der Vereinbarung selbst enthalten sind, wenn auch u. U. nicht in der gleichen Vertragsurkunde. Die Vereinbarung wird ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.8 Angabe weiterer Intermediäre, Abs. 3 S. 2

Rz. 32 Nach Abs. 3 S. 2 kann der Intermediär auch Angaben zu einem oder mehreren weiteren Intermediären machen, wenn dieser oder diese im Bereich der Bundesrepublik oder eines anderen EU-Staates zur Mitteilung hinsichtlich derselben grenzüberschreitenden Steuergestaltung verpflichtet sind. Dies gilt jedoch nur, soweit dem Intermediär die Mitwirkung dieses oder der weiteren I...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Was unternimmt das Bundesfinanzministerium darüber hinaus gegen Steuervermeidung?

Die Einrichtung der Spezialeinheit geht einher mit einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen. So wurde etwa auch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verabschiedet. Danach sind u. a. Steuerberater und Rechtsanwälte nun verpflichtet, grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die aufgrund bestimmter Kennzeichen auf eine Ste...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Was ist das Ziel der Sondereinheit?

Die Cum-Ex-Gestaltungen haben deutlich aufgezeigt, dass es kriminelle Strukturen gibt, in denen global agiert wird, um Steuern bewusst zu hinterziehen. Deutschland sind dadurch Milliarden an Steuereinnahmen entgangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere hundert Beschuldigte. Die neue schlagkräftige Sondereinheit soll Steuergestaltungen und großangelegtem Steuerhin...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Welchen Handlungsrahmen hat die Spezialeinheit?

Steuerhinterziehung wie Cum-Ex findet in einem hochspezialisierten Umfeld mit sehr komplexen Strukturen statt. Bei der Aufdeckung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt kommt es deshalb ganz besonders auf die Bündelung von Expertise an, die die Steuerbehörden vor Ort einzeln oft nicht leisten können. Die neue Einheit gibt dem Bund die Möglichkeit, Informationen besser zu sam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.3 Ansässigkeit in einem nicht kooperierenden Gebiet

Rz. 105 Der Tatbestand des Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a bb) erfasst Gestaltungen, die Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen betreffen, das in einem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, das in einer "schwarzen Liste" der EU und/oder der OECD aufgeführt ist. In dieser Liste werden Drittstaaten aufgeführt, die von den Mitgliedstaaten der EU oder von der OECD als nicht kooperierende J...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Eine neue schlagkräftige Sondereinheit soll Steuergestaltungen und großangelegten Steuerhinterziehung wie Cum-Ex schneller aufspüren und einen Riegel vorschieben. Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung? Wie viele Stellen wurden dafür geschaffen? Und was unternimmt das Bundes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Allgemeines

Rz. 97 § 138e Abs. 2 AO enthält Tatbestände, die zu einem Kennzeichen für die Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen führen, die nach § 138d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b AO nicht dem Main Purpose Test unterliegen. Ein Kennzeichen liegt bei diesen Tatbeständen bereits vor, wenn die Gestaltung den Beschreibungen in den Tatbeständen entspricht. Anders als bei dem Main Pu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.2 Die Regelbeispiele

Rz. 134 Da der allgemeine Tatbestand recht abstrakt ist und seine Anwendung in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten dürfte, sind in den Buchst. a–f konkretere Tatbestände eingeführt worden, die in Form von nicht abschließenden Regelbeispielen den allgemeinen Tatbestand konkretisieren. In den einzelnen Tatbeständen der Buchst. a–f werden Nutzungen, Übertragungen, Um...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.2 Fehlende Ansässigkeit

Rz. 100 Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen führen nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a aa) dann zu einem Kennzeichen, wenn der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Zum Begriff des Steuerhoheitsgebietes Rz. 43. Fälle, in denen der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, dürften praktisch selten sein. Möglich ist dies jedoc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5a... / 2 Leitungsfunktionen der Generalzolldirektion (Abs. 1)

Rz. 3 Die Generalzolldirektion leitet nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FVG als Bundesoberbehörde die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung einschließlich des Zollfahndungsdienstes – also die Hauptzollämter und die Zollfahndungsämter. Der Generalzolldirektion können nach § 4 Abs. 2 und 3 FVG weitere Aufgaben zugewiesen werden. Zur Leitung gehören die Steuerung und Koordinierung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Auslandsbetätigungen (Abs. 2)

Rz. 15 Die Vorschrift[1] soll wichtige Betätigungen und Beteiligungen im Ausland erfassen, um eine gleichmäßige Besteuerung nach § 85 AO sicherzustellen.[2] Die FÄ sollen dadurch in die Lage versetzt werden, steuerlich bedeutsame Sachverhalte mit Auslandsbeziehung zu erkennen, zu prüfen und zu behandeln. Zugleich sollen die durch die Mitteilungen gewonnenen Kenntnisse dem BZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften bis VZ 2023

Rn. 1530 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei Verlusten aus Termingeschäften nach § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) wird die Verlustnutzung zeitlich gestreckt. Hierdurch können Verluste aus Termingeschäften iSv § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG (insb aus dem Verfall von Optionen; auch s Rn 1305 ff) nur mit Gewinnen aus Termingeschäften (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG) und mit den Erträgen aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Qualifikation als fünfte Einkunftsart erfuhren die Einkünfte aus KapVerm mit dem EStG 1925, obgleich bereits schon früher die Nutzung von KapVerm zu Einkommen führte. Ihren Platz in § 20 EStG erhielten sie durch die Steuerreform 1934 (EStG 1934). Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530): §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 91 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn sich der bisherige Eigentümer anlässlich der Übertragung von KapVerm an den übertragenen WG den Nießbrauch vorbehält. Beispiel: Der bisherige Eigentümer (Nießbraucher) überträgt eine verzinsliche Darlehensforderung oder ein Wertpapierdepot auf eine andere Person (neuer Eigentümer, Nießbrauchbesteller) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1535 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, Forderungen). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, ob...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Zweck der Regelung

Rz. 6 Ist eine Steuererklärung oder Steueranmeldung abzugeben, tritt nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO für Besitz- und Verkehrsteuern und Realsteuern eine Anlaufhemmung bis zum Ablauf des Kalenderjahrs ein, in dem die Erklärung oder Anmeldung abgegeben wird. Damit soll verhindert werden, dass der Stpfl. durch verspätete Abgabe der Erklärung oder Anmeldung bei der Finanzbehörde die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweisu...mehr

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Transparenz im Fokus: Der g... / a) Übermittlung kapitalmarktbezogener Steuergestaltungen an das BZSt (Abs. 1)

Meldepflichten: § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstlich erfahrene Tatsachen im Bereich der Kapitalertragsteuer. Bei diesen Informationen muss es sich nicht ausschließlich um abstrakte oder anonyme Daten handeln. Ebenso sind personenbezogene Daten denkbar, die i.d.R. dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / b) Speicherung und Analyse der übermittelten Informationen durch das BZSt (Abs. 2)

Zentralisierung: In § 88cAbs. 2 S. 1 AO sind zunächst die Aufgaben des BZSt beschrieben. Demnach werden die übermittelten Informationen gespeichert und im Hinblick auf missbräuchliche Steuergestaltungsmodelle analysiert. Durch die zentrale Speicherung und Auswertung verspricht sich der Gesetzgeber, dass die komplexen und nur mit Spezialwissen zu Finanztransaktionen bewertbar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 6. Untersuchungsergebnisse und Ausblick

Die Einführung von § 88c AO markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Transparenz und Effizienz im Besteuerungsverfahren im Kapitalmarktbereich. Die Norm bietet einen strukturierten rechtlichen Rahmen für die Übermittlung und Verarbeitung von Informationen über kapitalmarktbezogene Steuergestaltungen und eröffnet der Finanzverwaltung neue Möglichkeiten zur gezielte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 2. Zweck und Inhalt des § 88c AO

Informationsaustausch: § 88c AO regelt den Austausch von Informationen, die potentiell bestimmte Steuergestaltungen, die die Erlangung eines Steuervorteils aus der Erhebung oder Entlastung von Kapitalertragsteuer mit erheblicher Bedeutung zum Gegenstand haben, zwischen den Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Inhalt und Struktur des § 88c AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 1. Einführung

Kapitalmarktgestaltungen: Die zunehmende Komplexität kapitalmarktbezogener Gestaltungen stellt Finanzverwaltung weltweit vor erhebliche Herausforderungen. Steuerpflichtige und Berater bewegen sich oft in einem Spannungsfeld zwischen legitimer Steuerplanung und potentiellen Gestaltungsmissbräuchen. Vor diesem Hintergrund gewinnt der internationale Austausch steuerrelevanter I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt[*] § 88c AO regelt den Informationsaustausch zu kapitalmarktbezogenen Steuergestaltungen und zielt auf die Aufdeckung missbräuchlicher Transaktionen ab. Der Beitrag erörtert die rechtlichen Grundlagen, die Herausforderungen bei der Umsetzung und die Auswirkungen auf Datenschutz und Zweckbindung. Die Analyse zeigt, dass § 88c AO ein wichtiges I...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / 1.4.2 Anschaffungsnaher Aufwand

Für Baumaßnahmen, die in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, ist § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Spezialvorschrift gegenüber § 255 HGB anzuwenden.[1] Daher ist zunächst zu prüfen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfüllt sind. Hierbei sind alle getätigten Aufwendungen einzubeziehen, außer den in § 6 Abs. 1 Nr. 1a ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.5.2 Besonderheiten beim Betriebsvermögen in der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 88 Der Umfang des notwendigen Betriebsvermögens sowie des notwendigen Privatvermögens ist grundsätzlich identisch mit dem bei Bilanzierenden.[1] Rz. 89 Um sicherzustellen, dass der Totalgewinn bei der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung identisch ist, hat der BFH die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen auch im Falle der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 11 Entwicklungen im (internationalen) Steuerrecht

Im internationalen Steuerrecht erfuhren die steuerlichen Regelungen zum Zinsabzug in den letzten Jahren erhöhte Aufmerksamkeit im Rahmen des durch die OECD initiierten sog. BEPS-Projekts ("Base Erosion and Profit Shifting"). Die Zielsetzung der teilnehmenden 62 Staaten bestand vornehmlich darin, den internationalen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.7 Einzahlungen über den Nennbetrag (S. 5)

Rz. 212 § 17 Abs. 2a S. 5 EStG bestimmt für den Fall, dass der Stpfl. über den Nennbetrag seiner Anteile hinaus Einzahlungen in das Kapital der Gesellschaft leistet, die Einzahlungen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG gleichmäßig auf seine gesamten Anteile einschließlich seiner im Rahmen von Kapitalerhöhungen erhaltenen neuen Anteile aufzutei...mehr

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Meldepflichten und automati... / 1. Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit

In bestimmten Fällen führt bereits der Verstoß gegen die Meldepflicht – unabhängig davon, ob es im Folgenden zu einer Steuerverkürzung kommt – zu einer Ordnungswidrigkeit. Sanktioniert wird die unterbliebene Meldung als Handlung an sich. Auf einen Erfolg im Sinne einer Steuerverkürzung kommt es nicht an. Beispiele, bei denen ein Verstoß gegen die Meldepflicht zu einer Ordnun...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

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Steuergestaltung durch Holding-Strukturen

Zusammenfassung Praktisch bedeutsam und mittlerweile in aller Munde ist das steuerliche Gestaltungsmodell der sog. Holding-GmbH. Hierbei handelt es sich um ein doppelstöckiges Körperschaftsteuerkonstrukt in der jeweiligen Rechtsform der GmbH. Dieses bedeutsame Holding-Gestaltungsmodell bietet nicht nur strategische, sondern auch gerade gesellschafts- und steuerrechtliche Vort...mehr

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Steuergestaltung durch Hold... / Zusammenfassung

Praktisch bedeutsam und mittlerweile in aller Munde ist das steuerliche Gestaltungsmodell der sog. Holding-GmbH. Hierbei handelt es sich um ein doppelstöckiges Körperschaftsteuerkonstrukt in der jeweiligen Rechtsform der GmbH. Dieses bedeutsame Holding-Gestaltungsmodell bietet nicht nur strategische, sondern auch gerade gesellschafts- und steuerrechtliche Vorteile.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.12 Austausch von Informationen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (Nr. 5f)

Rz. 15 Neugefasst mit Wirkung zum 1.1.2020 gibt § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5f FVG dem BZSt die Zuständigkeit für die Übermittlung und Entgegennahme von Informationen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nach § 7 Abs. 13 und 14 EUAHiG. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 138f Abs. 1 AO.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.41 Unterstützung der Länderfinanzbehörden bei der Ermittlung von Steuergestaltungen (Nr. 28b)

Rz. 51 Das BZSt ist mit Wirkung zum 9.6.2021 zuständig für die Unterstützung der Finanzbehörden der Länder bei der Ermittlung von Steuergestaltungen und sammelt alle hierfür erforderlichen Informationen, wertet diese aus und unterrichtet die Behörden der Länder über die sie betreffenden Informationen. Dabei handelt es sich um solche Steuergestaltungen, die die Erlangung eine...mehr

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Steuergestaltung durch Hold... / Hintergrund

Bei einem Holding-Konstrukt werden zunächst zwei Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH gegründet, von denen die eine GmbH als sog. Mutter-Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) der weiteren GmbH, sog. Tochter-Kapitalgesellschaft (Untergesellschaft) eingesetzt wird. Hierbei gilt die Mutter-Kapitalgesellschaft dann als 100 %-ige Anteilseignerin der operativ tätigen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.60 Sammlung, Sortierung, Zuordnung und Auswertung der Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen, ihre Weiterleitung, die Information der Landesfinanzbehörden die Unterrichtung des BMF (Nr. 44)

Rz. 70 Das BZSt ist zuständig für die Sammlung, Sortierung, Zuordnung und Auswertung der ihm zugegangenen Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen, ihre Weiterleitung an die Generalzolldirektion und die Information der Landesfinanzbehörden sowie die Unterrichtung des BMF über die Ergebnisse der Auswertung. Die entsprechende Auswertungsbefugnis enthalten § 7 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.61 Durchführung des Bußgeldverfahrens in den Fällen des § 379 Abs. 2 Nr. 1e und 1f der AO (Nr. 44a)

Rz. 71 Das BZSt ist gemäß Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 44a FVG zuständig für die Durchführung des Bußgeldverfahrens nach § 379 Abs. 2 Nr. 1e und 1f AO. Die Vorschrift wurde mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024[1] eingeführt. Mit gleichem Gesetz wurde § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO allerdings aufgehoben, sodass die Verweisung insoweit ins Leere geht. § 379 Abs. 2 Nr. 1e ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / Einführung

in der Fassung der Bekanntmachung v. 4.4.2006[1] mit den Änderungen durch: das Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz v. 12.7.2006[2], das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[3], das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. 7.12.2006[4], das Jahressteuerge...mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch Adoption

A. Allgemeines Rz. 1 Die erheblichen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Belastungsunterschiede zwischen Steuerklasse I einerseits und den Steuerklassen II und III (siehe § 5 Rdn 1 ff.) andererseits im Hinblick auf den persönlichen Freibetrag und die Steuersätze lassen Adoptionen im Lichte der zunehmend kinderlosen Gesellschaft als erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Gestal...mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die erheblichen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Belastungsunterschiede zwischen Steuerklasse I einerseits und den Steuerklassen II und III (siehe § 5 Rdn 1 ff.) andererseits im Hinblick auf den persönlichen Freibetrag und die Steuersätze lassen Adoptionen im Lichte der zunehmend kinderlosen Gesellschaft als erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Gestaltungmittel an ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dg) Praxishinweise zur Steuergestaltung und -abwehr

Rn. 722 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die eher verwirrende, unter s Rn 695 aufgegliederte BFH-Rspr zur Bilanzsanierung von Tochter-KapGes erleichtert die Steuerplanung nicht gerade. Hinzu kommt das Erfordernis, immer beide Besteuerungsebenen in das Kalkül einzubeziehen. Andererseits hat das StEntlG 1999/2000/2002 eine weitgehend korrespondierende Bilanzierung bei Mutter und Toc...mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch... / C. Steuerliche Wirkung der Adoption

Rz. 5 Das adoptierte Kind wird steuerlich dem leiblichen Kind völlig gleichgestellt. Die Adoption entwickelt ihre steuerliche Wirkung erst mit wirksamer Zustellung des familiengerichtlichen Beschlusses. Verstirbt die annehmende Person vorher, greift (noch) die alte Steuerkasse. Die steuerlichen Folgen können im Einzelfall schon vorher greifen, wenn die Annahme nach dem Tod d...mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch... / B. Zivilrecht

Rz. 3 Die zivilrechtlichen Wirkungen einer Adoption unterscheiden sich danach, ob ein Minderjähriger (§§ 1741–1766 BGB) oder ein Volljähriger (§§ 1767–1771 BGB) angenommen wird. Der Adoptierende muss bis zur Entscheidung über den Adoptionsantrag geschäftsfähig sein.[1] Bei der Volljährigenadoption müssen die leiblichen Eltern grundsätzlich nicht einwilligen. Verheiratete Ehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandenberg, Unentgeltliche Aufnahme eines nahen Angehörigen in ein Einzelunternehmen zur Gründung einer PersGes, FR 2000, 745; Rund, Die Aufnahme eines Partners oder eines Kindes in ein Einzelunternehmen oder eine PersGes, DStR 2000, 265; Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Groh, Aufnahme eines Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dgb) Mehrperiodische Betrachtung

Rn. 726 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Ausgehend von dem Bilanzbeispiel in s Rn 724 ist in den folgenden beiden Schemata der Fall einer gelungenen Sanierung der Tochter-KapGes – deshalb mehrperiodische Betrachtung – dargestellt. Schema 3: Zwischenperiodischer Vergleich bei Anteilen im körperschaftsteuerlichen BVmehr