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Steuergestaltung durch Holding-Strukturen / Hintergrund

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Bei einem Holding-Konstrukt werden zunächst zwei Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH gegründet, von denen die eine GmbH als sog. Mutter-Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) der weiteren GmbH, sog. Tochter-Kapitalgesellschaft (Untergesellschaft) eingesetzt wird. Hierbei gilt die Mutter-Kapitalgesellschaft dann als 100 %-ige Anteilseignerin der operativ tätigen Tochter-Kapitalgesellschaft und somit als sog. Holding-GmbH ("Holding-Mutter"), wobei die Beteiligungsquote grds. variabel ist.

Der Unternehmenszweck der Holding-GmbH ist hierbei regelmäßig das Halten der Kapitalbeteiligung ("to hold", halten) an der Tochter-Kapitalgesellschaft, wobei die Anzahl der zu haltenden Tochter-Kapitalbeteiligungen ebenfalls variabel ist. Diese Organisationsstruktur bietet nicht nur Schutz vor finanziellen Risiken der operativen Einheiten, sondern auch steuerliche Vorteile für das gesamte Unternehmen.

Gestaltungsvarianten bei Holding-Strukturen

  • Sog. "operative Holding" (Stammhauskonzern): Bei Implementierung einer sog. "operativen Holding" übernimmt die Holding-GmbH zusätzlich zum Unternehmenszweck des Haltens von Kapitalbeteiligungen eine operative Marktfunktion. Diese Holding-Variante der sog. "operativen Holding" bietet sich gerade zur Organisation von Großunternehmen an und ist auch daher auch als Stammhauskonzern bekannt.
  • Sog. "Finanzholding": Bei Implementierung einer sog. "Finanzholding" übernimmt die Holding-GmbH hingegen ausschließlich eine Finanzfunktion in der unternehmerischen Organisationsstruktur – quasi auch als eine unternehmensinterne Bankfunktion bekannt. Weder steuert die sog. "Finanzholding" die Organisationsstruktur strategisch, noch nimmt diese Einfluss auf die operative Geschäftsausrichtung der Tochterkapitalgesellschaften
  • Sog. "Management-Holding": Bei Imp...

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