Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergestaltung

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Fragen und Antworten zum BE... / Welche Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidung wurden bereits ergriffen?

Die Bundesregierung, die EU und die internationale Gemeinschaft haben in den letzten Jahren bei der Bekämpfung von Steuervermeidung wichtige Fortschritte erreicht. So konnte man sich auf G20/OECD-Ebene auf Maßnahmen gegen BEPS einigen, BEPS-Empfehlungen in das europäische und nationale Steuerrecht überführen sowie globale Standards für Transparenz in Gestalt des automatische...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.62 Durchführung des Bußgeldverfahrens in den Fällen des § 379 Abs. 2 Nr. 1e und 1f der AO (Nr. 44a)

Rz. 71 Das BZSt ist gemäß Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 44a FVG zuständig für die Durchführung des Bußgeldverfahrens nach § 379 Abs. 2 Nr. 1e und 1f AO. Die Vorschrift wurde mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024[1] eingeführt. Mit gleichem Gesetz wurde § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO allerdings aufgehoben, sodass die Verweisung insoweit ins Leere geht. § 379 Abs. 2 Nr. 1e ...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Welche Rolle spielt Deutschland im BEPS-Projekt?

Die Bundesregierung hat das BEPS-Projekt von Beginn an nachdrücklich unterstützt. Deutschland hat sich dafür eingesetzt, dass die Thematik auf höchster politischer Ebene diskutiert wird; zudem begleiten Expertinnen und Experten der Bundesregierung die fachlichen Arbeiten eng. Deutschland betreibt keinen unfairen Steuerwettbewerb und verfügt schon heute über vergleichsweise r...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Handelt es sich bei BEPS nur um ein steuerliches Problem?

Nein, denn BEPS ist auch in anderer Hinsicht problematisch. Natürlich hat BEPS nachteilige Folgen für den Fiskus, denn schädlicher Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen führen zu Steuerausfällen, die sich die Staaten gerade in Zeiten gestiegenen Finanzbedarfs nicht leisten können. Es ergeben sich aber auch weitere Nachteile. So verringert sich die Wettbewerbsfäh...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Warum wurde ein internationales Vorgehen gewählt?

BEPS-Probleme haben internationale Ursachen. Möglichkeiten für BEPS-Gestaltungen ergeben sich insbesondere dann, wenn die Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Wenn ein Staat isoliert Maßnahmen gegen BEPS ergreifen würde, bestünde die Gefahr, dass neue Diskrepanzen entstehen und dadurch neue unerwünschte Steuergestaltungen möglich w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.2 Begründung der Neuregelung

Nach der Gesetzesbegründung eröffnete die bisherige Regelung eine Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung der Wegzugsmöglichkeit. So sollen im Rahmen einer Vermeidungsstrategie Beteiligungen an Startup-Unternehmen zu einem frühen Zeitpunkt in Fonds eingelegt wurden, um bei einem späteren Wegzug ins Ausland die Besteuerung von Wertsteigerungen zu vermeiden. Diese "Besteuerungsl...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 5. Update Signing-Closing-Theorie

Das Thema wird von vielen Betroffenen als rechtlich zweifelhaft angesehen, ist aber ohne jegliche Einschränkung in der Welt und könnte einen Betrieb bei Nichtbeachtung ruinieren. Das Thema kam durch die Grunderwerbsteuerreform in 2021 hoch: Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (BGBl. I 2021, 986), in Kraft getreten am 1.7.2021, fingen m.E. die Probleme an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 203 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Einkünfte einer Betriebsstätte in einem ausländischen Staat sind für den Fall, dass zwischen Deutschland und diesem Staat ein DBA mit Freistellungsklausel besteht, in Deutschland steuerfrei. Dies gilt sowohl für positive als auch negative Einkünfte (st Rspr des BFH, vgl BFH BFH/NV 2002, 91 mwN). § 2a Abs 3 EStG aF bewirkte, dass Verluste den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verluste in Bezug auf Anteile an Drittstaaten-Körperschaften (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um Steuergestaltungen auszuschließen, die die Ausgleichsbeschränkungen des § 2a Abs 1 S 1 Nr 1, 2 EStG durch Zwischenschaltung einer Drittstaaten-KapGes umgehen wollen, beschränkt § 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG den Ausgleich von Verlusten in Bezug auf die Beteiligung an einer Drittstaaten-Körperschaft. Betroffen sind Verluste aus Abschreibungen auf ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.6.2 Vereinbarkeit mit Art. 3 GG

Rz. 529a Die Vorschrift ruft aus mehreren Gründen Bedenken gegen ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG hervor. Sie enthält ein Sonderrecht für die Organschaft, obwohl die gleiche Problematik des doppelten Abzugs von Verlusten auch bei nicht organschaftlich gebundenen Unternehmen auftreten kann. Praxis-Beispiel Die inl. A-AG unterhält eine Betriebsstätte i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.1.3 Fallgruppen

Rz. 486 Ausgangspunkt muss eine Analyse der Fälle sein, bei denen es zu einem doppelten Verlustabzug im In- und im Ausland, also zu einem "double dip" kommen kann.[1] Rz. 487 Fall 1: Eine Körperschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland hat negative Einkünfte aus ausl. Quellen, etwa aus einer ausl. Betriebsstätte oder einer Beteiligung an einer ausl. Personengesellschaft....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abzug für Einkommensteuer (Abs. 3)

Rz. 21 Abs. 3 regelt, welche Steuerklasse bei der Ermittlung der Abzüge für die Einkommensteuer zugrunde zu legen ist. Die nach dieser Regelung bestimmte Steuerklasse gilt für die Einkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG) als auch im Bezugszeitraum (§ 2 Abs. 3 BEEG) gleichermaßen. Rz. 22 Abs. 3 Satz 1 legt als Grundregel fest, dass sich die Ermittlung der ...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / Anlage 3 (zu den Hinweise GwG): Sachverhalte, die nach der GwGMeldV-Immobilien eine Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG auslösen

Die Liste ist eine Wiedergabe der §§ 3 bis 6 GwGMeldV-Immobilien: 1. Meldepflichten wegen eines Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten (§ 3 GwGMeldV-Immobilien) Eine Meldung ist erforderlich, wenn: ein Beteiligter oder wirtschaftlich Berechtigter in einem Hochrisikostaat[1] ansässig ist oder einen Bezug zu einem solchen Staat hat (§ 3 Abs. 1), ein Geschäftsgegenstand oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 1 Allgemeines

Rechtsträger von zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörenden Grundstücken ist die Personengesellschaft. Veränderungen im Gesellschafterbestand erfüllen daher – soweit kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt[1] – keinen Erwerbstatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG. Im Zusammenspiel mit den Steuerbefreiungen für Grundstückübergänge auf eine Gesamthand[2] und von ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.3 Cum/Cum

Rz. 38 Ebenfalls öffentlichkeitswirksam bekannt geworden sind Steuergestaltungen, bei denen die Anrechnung von KapESt sichergestellt werden soll, was ohne Vornahme des Geschäfts nicht möglich wäre. Hierbei veräußert ein in einem ausl. Staat ansässiger Stpfl. Aktien mit Dividendenanspruch (cum) kurz vor dem Ausschüttungsstichtag an ein inl. Kreditinstitut, welches die Anteile...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 3.7 Mitteilung von Steuergestaltungen (Zeilen 47-49)

Die Zeilen 47-49 betreffen anzeigepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen, für die eine Meldepflicht nach §§ 138d ff. AO besteht.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–12), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 13–25). In den Zeilen 26–28 ist kenntlich zu machen, an welche Adresse der Fest...mehr

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Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.3 Steuerlich verjährte Ansprüche

Dieser obig skizzierte Streitstand zwischen der Auffassung der Strafverfolgungsbehörden und den Steuerexperten im Schrifttum ist von enormer praktischer Bedeutung. Sogar hat Prof. Dr. Markus Jäger als maßgebender Richter im ersten Steuerstrafsenat des BGH für Strafsachen klargestellt, dass dieses Problem der Verjährung im Besteuerungsverfahren versus Einziehung im Steuerstra...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 6 Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Zeilen 22–25 Nach § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzuzeigen. Ist der Stpfl. der Nutzer der Steuergestaltung, hat er dies nach § 138k AO in der Steuererklärung des Erhebungszeitraums anzuzeigen, in dem der steuerliche Vorteil aus der Steuergestaltung sich erstmals auswirken soll. Dafür genügt in der Steuererklärung die Angabe der Registriernummer und de...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage STG

Zweck des Vordrucks Der Vordruck Steuergestaltung, der als Anlage zu der KSt-Erklärung und der Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG bwz. zum Bescheid konzipiert ist, fasst die Angaben zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zusammen. Nach § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzuzeigen. Ist der Steuerpflichtige der Nutzer der Steuergestaltung, ge...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188 wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertberichtigun...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.2 Regelungsempfehlungen i. R. d. BEPS-Initiative der OECD

Rz. 20 Bei der BEPS-Initiative der OECD handelt es sich um ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Die Beteiligten der BEPS-Initiative haben im September 2013 einen 15-Punkte umfassenden Aktionsplan gebilligt. Dieser hatte zum Ziel, ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.2 Qualifikation- oder Zurechnungskonflikt

Rz. 48 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist das Vorliegen einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Tatbestandsalternativen. Rz. 49 Liegt weder ein Qualifikations- noch ein Zurechnungskonflikt vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 1 S. 1...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.8 Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Erträgen aus unternehmensbezogener Sanierung

Grundsatz Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] wurde das Einkommensteuergesetz um einen neuen § 3a EStG ergänzt, der Sanierungserträge steuerfrei stellt. Unter einem Sanierungsertrag werden Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Steuerlich motivierte Einbringungen und Grenzen der Steuergestaltung

Tz. 70 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG oder der qualifizierte Anteilstausch nach s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG werden vielfach als Vorbereitungsmaßnahme oder Zwischenschritt einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme (Kettenumw) genutzt. Durch st-neutrales "Umhängen" von Anteilen an Kap-Ges, durch Neuorganisation von Unternehmensbereichen oder U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 4.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der "Unentschlossene" Mandant ist das personifizierte Zögern, was nicht zuletzt an Ihren Nerven zehrt. Verhalten und Denkweise Er tut sich enorm schwer damit, Entscheidungen zu treffen – seien es strategische Weichenstellungen in der Steuergestaltung oder auch nur die Wahl zwischen zwei Buchführungsvarianten. In Besprechungen wirkt er oft ausweichend: klare Aussagen vermeidet ...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 2.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der misstrauische Mandant begegnet der Kanzlei von Anfang an mit Vorsicht und Argwohn. Misstrauen und Argwohn könnte dabei auf schlechten Erfahrungen aus alten Beratungsverhältnissen herrühren, seien Sie also mit dieser Einstellung nicht zu kritisch. Verhalten und Denkweise Er hinterfragt jede Empfehlung zweimal, sucht nach Haken und Ösen in Verträgen und vermutet nicht selten...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5 Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

5.1 EU-Richtlinien Nach der DAC6- EU-RL[1] sind Intermediäre, insbesondere Berater als auch (nachrangig) Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitenden Gestaltungen an die Finanzbehörden zu melden, die per automatischem Informationsaustausch allen anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die grundsätzlich verpflichteten Intermediäre (u. ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5.2 Umsetzung in Deutschland

In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BT-Drucksache 19/15876). Diese Fassung wurde zwischenzeitlich mehrmals an die europäische Rechtsentwicklung sowie dem Praxisbedarf angepasst. So wurden durch das Gesetz v. 12.7.2022[1] die Regelungen in § 138e Abs. 3 AO und § 138h Abs. 2...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / Zusammenfassung

Überblick Im BEPS[1]-Projekt haben erstmals OECD, G20-Staaten und Entwicklungsländer in enger Kooperation Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen erarbeitet. Konkret wurden am 5. Oktober 2015 internationale Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen festgelegt und in sog....mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5.1 EU-Richtlinien

Nach der DAC6- EU-RL[1] sind Intermediäre, insbesondere Berater als auch (nachrangig) Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitenden Gestaltungen an die Finanzbehörden zu melden, die per automatischem Informationsaustausch allen anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die grundsätzlich verpflichteten Intermediäre (u. a. Wirtschaftsprüf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13 Außensteuergesetz

Betroffen sind folgende Themenbereiche in Zusammenhang mit Steuergestaltungen in Niedrigsteuerländern: Auswanderung Einbringung einer wesentlichen Beteiligung in ein ausländisches Unternehmen unangemessene Preisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen (Verrechnungspreisproblematik) Der Sachverhalt betrifft eine Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerland, die nicht ausschü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.3 EU-Amtshilfe-Richtline

Die Richtlinie 211/16/EU des Rates in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (mit div. späteren Änderungen) regelt, in welchen Fällen und unter welchen Umständen die Finanzbehörden für den Bereich der Steuerfestsetzung grenzüberschreitend Auskünfte erteilen müssen oder im Ausland entsprechende Ermittlungen veranlassen können. Diese Ri...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.7 BEPS Richtlinie

Diese Richtlinie (RL 2016/1164 zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts, ergänzt um die Richtlinie 2017/952 des Rates vom 29.05.2017) regelt in partieller Umsetzung des BEPS Reports der OECD einen Mindeststandard zur Bekämpfung unerwünschter Steuergestaltungen international verbundener Konzerne. Die U...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.3 Umsetzung von BEPS

Umsetzung des BEPS Konzepts im BEPS-MLI-Anwendungsgesetz Art. 9 MLI soll das in vielen deutschen DBA enthaltene Quellenbesteuerungsrecht des Belegenheitsstaates des Art. 13 Abs. 4 OECD-MA 2017 an Veräußerungsgewinnen bei Anteilen an Grundstücksgesellschaften gegen Steuergestaltungen schützen. Deutschland entscheidet sich im MLI Anwendungsgesetz für die Anwendung der Norm. Das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Aufgabenzuschreibung für das BZSt/Steuerlicher Datenschutz (Abs. 4)

Rz. 28 Neben den nach § 45b Abs. 46 EStG übermittelten Daten können nach § 45c Abs. 4 EStG auch die nach § 45c Abs. 1 und 2 EStG übermittelten Daten zur Analyse der auf die Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer und für Analysezwecke im Hinblick auf Steuergestaltungen im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer verarbeitet werden.[1] Diese Zweckbest...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.5 Überarbeitete "Greylist" der EU

Am 10.10.2025 haben die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU (ECOFIN) die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke überarbeitet. Die EU-Liste besteht aus der sog. Blacklist (Annex I) und der sog. Greylist (Annex II). Bei der Blacklist wurden keine Änderungen vorgenommen. Sie beinhaltet weiterhin elf Länder, darunter u. a. Russland und Pan...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.9.2 Meldepflichten bei Kryptowerten

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2226 ("DAC8") (Stand Bundestagsbeschluss v. 6.11.2025) werden die Meldepflichten für digitale Finanzprodukte und der Informationsaustausch zwischen den Behörden deutlich ausgeweitet. Das darin enthaltene neue Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) verpflichtet u. a. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zur Meldun...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft.[1] Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verweis auf § 42 AO (§ 36a Abs 7 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wenn der § 36a EStG in Abs 7 apodiktisch festhält, dass § 42 AO durch die vorangestellten 6 Absätze unberührt bleibt, so wird nicht richtig deutlich, was mit dieser Ansage eigentlich erreicht werden soll. Gemeint sein kann damit eigentlich nur, dass der § 36a EStG keinesfalls eine abschließende Regelung hinsichtlich der möglichen Anrechnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bedeutung und Inhalt

Rn. 1 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die unterschiedliche Besteuerung von Dividenden, Veräußerungsgewinnen und Wertpapierleihgebühren bei beschränkt und unbeschränkt StPfl ermöglicht es, durch entsprechende vertragliche Gestaltungen von Wertpapiergeschäften eine Win-win-Situation für die Beteiligten zu Lasten des Fiskus zu schaffen (Spengel, DB 2025, 1234). Der § 36a EStG stellt ...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / I. Vorbemerkungen

Der folgende Beitrag beleuchtet praxisorientiert die Anwendung und Kombination dieser Instrumente und zeigt auf, wie Steuerpflichtige gezielt steuerliche Vorteile nutzen können. Dabei wird zunächst die einkommensteuerliche Einordnung von Einkünften aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen dargestellt – insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen gewerblicher Einkünfte. Es werd...mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / 2. Voraussetzungen des § 7g EStG

Die allgemeinen Voraussetzungen nach § 7g Abs. 1 S. 2 (Nr. 1 und Nr. 2) EStG lassen sich – verkürzt – wie folgt zusammenfassen: Die Gewinnermittlung muss nach § 4 oder § 5 EStG erfolgen, die hier nicht weiter problematisiert werden soll (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG). Der Gewinn darf im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden sollen – ohne Berücksichtigu...mehr