Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergestaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Fristdauer

Rz. 43 [Autor/Stand] 30-Tage Frist. Die Frist zur Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung durch den Intermediär beträgt 30 Tage. Für die Fristdauer ist es nicht von Bedeutung, ob die Mitteilungspflicht dem Intermediär oder dem Nutzer obliegt.[2] Gleichwohl bestehen insoweit Unterschiede hinsichtlich des Fristbeginns (s. Rz. 11 ff., 229). Sie ist damit äußerst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Mehrere Intermediäre

Rz. 16 [Autor/Stand] Mehrere Intermediäre einer Gestaltung. An einer konkreten Steuergestaltung können durchaus mehrere Intermediäre mitwirken. So ist bspw. denkbar, dass ein steuerlicher Berater eine Gestaltung konzipiert und organisiert und diese Gestaltung dann durch ein Finanzinstitut vermarktet, zur Nutzung bereitgestellt oder deren Umsetzung durch Dritte verwaltet wird...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Mitteilung über elektronische Schnittstelle (Abs. 1)

"(1) Die grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des § 138d Absatz 2 ist dem Bundeszentralamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Sinne des Absatzes 3 über die amtlich bestimmte Schnittstelle mitzuteilen." Rz. 2 [Autor/Stand] Vorgaben des BZSt. Nach § 138f Abs. 1 AO ist die Mitteilung an das BZSt als Adressat zu richten.[2] Die Mitteilung hat nach am...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Einzelheiten zu den vorliegenden Kennzeichen

Rz. 85 [Autor/Stand] Einzelheiten zu den vorliegenden Kennzeichen. Nach Nr. 4 der Vorschrift sind Einzelheiten zu den zur Mitteilung verpflichtenden Kennzeichen anzugeben. Der Wortlaut ("Einzelheiten") impliziert zwar, dass die bloße Angabe des Kennzeichens nicht ausreichend ist. So sollen a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Hilfspersonen des Intermediärs

Rz. 19 [Autor/Stand] Hilfspersonen sind keine Intermediäre. Das Gesetz wie auch die zugehörige Begründung lassen offen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn Intermediäre sich ihm Rahmen ihrer Tätigkeiten nach § 138d Abs. 1 AO Hilfspersonen bzw. Erfüllungsgehilfen bedienen. Hier stellt sich die Frage, ob solche Hilfspersonen dann (auch) den Pflichten des Intermediärs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Auch ausländische Steuervorteile erfasst

„ [2] Ein steuerlicher Vorteil liegt auch dann vor, wenn er außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes entstehen soll.” Rz. 89 [Autor/Stand] Ausländischer Steuervorteil. Nach § 138d Abs. 3 Satz 2 AO ist auch dann von einem steuerlichen Vorteil auszugehen, wenn dieser außerhalb des Geltungsbereichs der AO entstehen soll. Das heißt, dass ein steuerlicher Vorteil nicht auf d...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / c) Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 55 [Autor/Stand] Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Die Umsetzung der §§ 138d ff. AO folgt unmittelbar aus europarechtlichen Vorgaben, konkret der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (2011/16/EU). Die innerstaatliche Umsetzung ist zudem sehr eng an diesen Vorgaben orientiert.[2] Vor diesem Hintergrund ist zunächst – mit Blick auf das EU-Sekundärrecht in Form der Amtsh...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / 4. Entwicklungen auf nationaler Ebene

Rz. 16 [Autor/Stand] Frühe Bestrebungen im Inland. Auch im Inland gibt es bereits seit geraumer Zeit Bestrebungen, eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einzuführen.[2] So hatten die Ausschüsse – ausgehend von einem Diskussionspapier des BMF – und i.Z.m. dem Jahressteuergesetz 2008 bereits im Jahr 2007 dem Bundesrat die Einführung eines § 138a AO empfohlen, dessen Gegen...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / aa) Verhältnis zu § 30 AO

Rz. 44 [Autor/Stand] Kein Konflikt mit dem Steuergeheimnis. Gegenstand der §§ 138d ff. AO ist die Offenlegung von Steuergestaltungen gegenüber dem BZSt sowie mittelbar den betroffenen inländischen sowie EU-weiten Finanzverwaltungen. Dies konfligiert grundsätzlich nicht mit dem Steuergeheimnis nach § 30 AO. Denn Gegenstand dieses Regelungskreises sind die unbefugte Offenbarun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Informationspflicht des Intermediärs (Abs. 4)

„(4) [1] Der mitteilende Intermediär hat den Nutzer darüber zu informieren, welche den Nutzer betreffenden Angaben er gemäß Absatz 3 an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt hat oder übermitteln wird. [2] Im Fall des Absatzes 3 Satz 2 hat der mitteilende Intermediär die anderen ihm bekannten Intermediäre unverzüglich darüber zu informieren, dass die Angaben gemäß Absa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Grenzüberschreitender Bezug

a) Bezug zu mehreren Steuerhoheitsgebieten "... 2. die entweder mehr als einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder mindestens einen Mitgliedstaat der Europäischen Union und einen oder mehrere Drittstaaten betrifft, wobei mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: ..." Rz. 37 [Autor/Stand] Grenzüberschreitender Bezug. Um als grenzüberschreitende Steuergestaltu...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / b) Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 53 [Autor/Stand] Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Die Regelungen der §§ 138d ff. AO stellen die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben dar. So enthält die Amtshilferichtlinie zwingende Vorgaben für den deutschen Gesetzgeber. Insoweit sind die innerstaatlichen Regelungen daher einer Überprüfung durch das BVerfG entzogen.[2] So ist das für die Überprüfung der Mitteilung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Verarbeitung personenbezogener Daten (Abs. 5)

"(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen durch Finanzbehörden ist ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen im Sinne des Gesetzes." Rz. 31 [Autor/Stand] Verarbeitung personenbezogener Daten. § 138j Abs. 5 AO erklärt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Mitteilungspflicht als Verwaltun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Synopse der EU-Vorgaben und der Kennzeichen nach § 138e AO

Rz. 3 [Autor/Stand] Synopse. Die Kategorien gem. Anhang IV, Teil II der EU-Vorgaben korrespondieren wie folgt mit der innerstaatlichen Umsetzung:mehr

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Vor §§ 138d–k AO / 3. Entwicklungen auf EU-Ebene

Rz. 11 [Autor/Stand] Frühe Entwicklungen. Bereits im Jahr 1977 wurde auf europäischer Ebene die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern vereinbart, die durch "Praktiken der Steuerhinterziehung und Steuerflucht über die Grenzen" und Verstößen "gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit" motiviert war.[2] Hi...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / 2. Anlage WA-ESt

Die Anlage WA-ESt wurde inhaltlich geändert. Im Einzelnen haben sich folgende Änderungen ergeben: Zeile 8 (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht): In Zeile 8 wird in sog. "Wegzugsfällen" geprüft, ob Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorhanden sind. Mithilfe dieser Abfrage wird gem. § 6 Abs. 1 AStG sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.2.2 Zweckbindungen

Rz. 84 Die Vorschrift enthält zwei Zweckbindungen: Zum einen ist die Speicherung nur erlaubt, soweit diese zur Ermittlung der auf die Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten KapESt notwendig ist. Die Zweckbindung hinsichtlich der "Ermittlung" ist sehr weit gefasst. Zudem ist die Analyse der Daten dagegen nur zulässig "im Hinblick auf missbräuchliche Steuergestaltungsmod...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 17.2.2 Tatbestand des § 50e Abs. 2 Nr. 2 EStG

Rz. 88 Gem. § 50e Abs. 2 Nr. 2 EStG handelt derjenige ordnungswidrig, wenn er die Mitteilungspflichten nach § 45b Abs. 4, 5 und 6 EStG sowie nach § 45c Abs. 1 und 2 EStG gegenüber dem BZSt verletzt. Der Übermittlung vollständiger und richtiger Daten zum Steuereinbehalt, insbes. auf Dividendenzahlungen, kommt ausweislich der Begründung des AbzStEntModG in Anbetracht der hohen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7.1 Allgemein

Rz. 24 § 45b Abs. 2 Nr. 8 EStG verlangt eine umfassende Übermittlung von Angaben über Verwahrketten durch die meldepflichtigen Stellen. Konkret werden nach § 45b Abs. 2 Nr. 8 EStG folgende Angaben verlangt: die Firma, die Rechtsform, die Anschrift und der Legal Entity Identifier ("LEI") der jeweils in die Verwahrkette nacheinander eingebundenen inländischen oder ausl. Zwischenverw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Hintergrund der Einzelregelungen

Rz. 3 Durch § 45b Abs. 3 S. 1 und 2 EStG soll der Finanzverwaltung in Bezug auf ADR und andere Hinterlegungsscheine die Kontrolle erleichtert werden, dass der Bestand der bei einer inländischen Hinterlegungsstelle verwahrten Wertpapiere mit den für diese Wertpapiere ausgegebenen Hinterlegungsscheinen korrespondiert und keine Hinterlegungsscheine ausgegeben wurden, für die ke...mehr

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Mitwirkungspflichten / 3 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten

Da die deutschen Finanzbehörden nicht unmittelbar im Ausland ermitteln können, haben die Steuerpflichtigen bei der Ermittlung von Tatsachen im Ausland eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Sie haben insbesondere Beweismittel zu beschaffen sowie im Ausland ansässige Zeugen zu bestellen[2] und hierfür auch Vorsorge zu treffen. Kommt ein Steuerpflichtiger dieser Verpflichtung nic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Zweck der Regelung

Rz. 6 Ist eine Steuererklärung oder Steueranmeldung abzugeben, tritt nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO für Besitz- und Verkehrsteuern und Realsteuern eine Anlaufhemmung bis zum Ablauf des Kalenderjahrs ein, in dem die Erklärung oder Anmeldung abgegeben wird. Damit soll verhindert werden, dass der Stpfl. durch verspätete Abgabe der Erklärung oder Anmeldung bei der Finanzbehörde die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweisu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Normzweck und Auslegungsgrundsätze

Rz. 1 Das ErbStG statuiert in §§ 30, 33 und 34 ErbStG (mit ergänzenden Regelungen in §§ 1 ff. ErbStDV) zur Sicherstellung einer möglichst vollständigen Erfassung aller Erwerbe eine Reihe von Anzeigepflichten. Die Finanzämter sollen aufgrund dieser Anzeigen prüfen können, ob ein erbschaft- bzw. schenkungsteuerbarer Vorgang vorliegt und ob und wen es im Einzelfall zur Abgabe e...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 4 Beratungshinweise

Die Rspr. des BFH hat Gestaltungen mit hybriden Finanzinstrumenten unter Ausnutzung des internationalen Schachtelprivilegs erschwert. Zusätzlich schließt das materielle Konvergenzprinzip in § 8b Abs. 1 S. 2 KStG solche Steuergestaltungen aus. Nach dieser Vorschrift ist die Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 S. 1 KStG nicht anwendbar, wenn die Vergütungen bei der leistenden ...mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 2 Inhalt

Der KapESt unterliegen alle Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, also auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Trotz des Charakters der KapESt als Vorauszahlung auf die Steuerschuld bestimmt § 43 Abs. 1 S. 3 EStG, dass der Steuerabzug ungeachtet von § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 1 KStG vorzunehmen ist. Die vollständige Steuerfreistellung nach § 8b Abs....mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 3 Praxisfragen

§ 50g EStG enthält einige praktisch wichtige Einschränkungen des Anwendungsbereichs. So kommt es nach § 50g Abs. 2 EStG nicht zur Entlastung von der Quellensteuer bei Zinsen, die nach deutschem Recht als Gewinnausschüttung behandelt werden, also bei beteiligungsähnlichen Genussrechten, und nicht bei Forderungen, die einen Anspruch auf Beteiligung an einem Gewinn des Schuldne...mehr

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Grundvermögen (Grundstücksg... / 3 Praxisfragen

In der Praxis sind zwei Tatbestände besonders wichtig. Es sind dies die Regelung über Grundstücksgesellschaften und des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG. Bei der Regelung über Grundstücksgesellschaften, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG, Art. 13 Abs. 4 OECD-MA ist zu beachten, dass das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Gesellschafters bei Veräußer...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.8 Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Erträgen aus unternehmensbezogener Sanierung

Grundsatz Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] wurde das Einkommensteuergesetz um einen neuen § 3a EStG ergänzt, der Sanierungserträge steuerfrei stellt. Unter einem Sanierungsertrag werden Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanie...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 1. Hintergrund

§ 138 Abs. 2 AO normiert verschiedene Meldepflichten eines inländischen Steuerpflichtigen, der Aktivitäten im Ausland entfaltet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt.[1] Die Bestimmung gilt darüber hinaus auch für Personengesellschaften.[2] Der Gesetzgeber hat diese Pflichten vor allem deshalb geschaffen, um die z...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Vorab: Die Anlage WA hat 2020 zusätzliche Zeilen erhalten. Darin werden Angaben zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen sowie erhaltene Corona-Hilfen erfragt. Die Anlage WA dient der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebund...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

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Update: Entwicklungen beim ... / 2. Verluste

Der BFH hat in mehreren Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung vom im Privatvermögen erlittenen Forderungsausfall und vergleichbaren Verlustsituationen entschieden; s. z.B. die Grundsatzentscheidung des BFH v. 24.10.2017 – VIII R 13/15, BStBl. II 2020, 831 = ErbStB 2018, 69 [Anemüller] – zum Forderungsausfall. Demnach steht der Ausfall einer Kapitalforderung einer ...mehr

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Update: Entwicklungen beim ... / 2. Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer (§ 45b EStG)

Die Neuregelung in § 45b EStG erweitert insb. für Kapitalerträge aus girosammelverwahrten Aktien den Umfang der in den Steuerbescheinigungen auszuweisenden Angaben. Hierbei soll die Finanzverwaltung frühzeitig elektronisch über die in den Steuerbescheinigungen enthaltenen Daten nach Maßgabe des § 93c AO in Kenntnis gesetzt werden. Die Regelung in § 45b EStG enthält zudem auc...mehr

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Update: Entwicklungen beim ... / 3. Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer (§ 45c EStG)

Zusätzliche Meldepflichten: Zusätzlich zu den in § 45b EStG auf Steuerbescheinigungen auszuweisenden oder zu übermittelnden Informationen und den Meldepflichten sieht § 45c EStG zusätzliche Meldepflichten der die Kapitalerträge auszahlenden Stellen und der Wertpapiersammelbanken zum Umfang der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer vor. Ergänzende meldepflichtige A...mehr

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Umweltschutz / 1.4.2 Anschaffungsnaher Aufwand

Für Baumaßnahmen, die in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, ist § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Spezialvorschrift gegenüber § 255 HGB anzuwenden.[1] Daher ist zunächst zu prüfen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfüllt sind. Hierbei sind alle getätigten Aufwendungen einzubeziehen, außer den in § 6 Abs. 1 Nr. 1a ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 10 Steuerpflichtiger Erwerb

Ausgewählte Literaturhinweise: Billig, Steuerpflichtiger Erwerb des Erben bei einem Kaufrechtsvermächtnis, UVR 2002, 42; Birnbaum, Begünstigtes Betriebsvermögen und Nachlassverbindlichkeiten, ZEV 2015, 333; Bönig, Weitere Konsequenzen aus der Entscheidung des BFH zu Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto, DStR 2012, 2050; Bruschke, Die Behandlung eines Kaufr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Sonderform der Anzeige aufgrund einzelgesetzlicher Bestimmung

Rz. 85 § 153 Abs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass es auch einer – nicht von § 30 ErbStG erfassten – Anzeige bedarf, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise entfallen (s. Kamps, ErbR 2014, 16). Eine derartige Sonderform einer Anzeige durch den Erwerber (Beschenkter, Erbe, Vermäc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften (§ 121 Nr. 4)

Rz. 34 Das Inlandsvermögen umfasst auch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung eines beschränkt Steuerpflichtigen an einer inländischen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG, wenn sein eigener Anteil oder dieser zusammen mit einem Anteil einer ihm nahestehenden Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG mindestens ein Zehntel des Nennkapitals der KapG zum Besteueru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Disagio / 3.2 Enger zeitlicher Zusammenhang

Da ein Disagio Nutzungsentgelt für ein Darlehen darstellt, ist es üblich, dass es erst bei Auszahlung eines Darlehens gezahlt wird. Eine vorzeitige Zahlung eines Disagios von mehr als 3 Monaten kann daher aus Gründen geschehen, die nicht wirtschaftlich motiviert sind und somit als Gestaltungsmissbrauch[1] angesehen werden können. Praxis-Beispiel Disagiovereinbarung zur Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung der abgabenrech... / 1. Problemstellung

Mit seinem am 18.8.2021 veröffentlichten Beschluss entschied das BVerfG, dass die Höhe der Vollverzinsung i.S.d. § 233a AO ihrer Höhe nach für Verzinsungszeiträume ab 2014 verfassungswidrig ist (BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17, BGBl. I 2021, 4303). Aufgrund einer Fortgeltungsanordnung für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 ist der Zinssatz von bis d...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 20 EStG

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 [1] (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehörenmehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.1 Anwendungsbereich

Rz. 641 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde die Steuerfreistellung nach Abs. 1–6 bei Steuergestaltungen unter Nutzung bestimmter Finanztransaktionen durch sonst nicht nach Abs. 1–6 berechtigte Körperschaften ausgeschlossen. Diese Gestaltungen werden als nicht gerechtfertigte Umgehungen der Steuerpflicht unterworfen. Die Vorschrift hat daher den Charakter einer Norm zur Verhin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 103 Regelungsgrund für die Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ist gedanklich, dass der ausgeschüttete Gewinn auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft einer steuerlichen Vorbelastung unterlegen hat; dies ist jedoch nach Abs. 1 S. 1 nicht Tatbestandsmerkmal der Vorschrift.[1] Grund hierfür ist, dass es im Einzelfall sehr schwierig ist, das Bestehen einer Vorbelastung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 365 Mit der Steuerfreistellung der Gewinne einer Körperschaft aus der Veräußerung von Anteilen bzw. der Nichtberücksichtigung von Veräußerungsverlusten ist die Frage aufgetreten, ob Verluste bzw. Teilwertabschreibungen von Gesellschafterforderungen steuerlich zu berücksichtigen oder wie Verluste aus der Veräußerung der Anteile zu behandeln sind. Die Problematik resultier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.1 Tatbestand

Rz. 648 In sachlicher Hinsicht erfasst die Vorschrift Steuergestaltungen durch Sachdarlehen und Pensionsgeschäfte, die dazu dienen, der "überlassenden Körperschaft" – jedenfalls wirtschaftlich – die Steuerfreistellung der Dividende bzw. der Veräußerungsgewinne zu verschaffen. Gegenstand des Sachdarlehens sind daher Anteile, auf die die Abs. 1, 2 dem Grunde nach anzuwenden si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 8b KStG a. F. wurde durch Gesetz v. 13.9.1993[1] eingeführt, um ausl. Einkünfte im Inland unter Geltung des Anrechnungsverfahrens steuerfrei zu stellen. Die Vorschrift förderte den Holdingstandort Deutschland und war daher nur auf Einkünfte aus Beteiligungen an ausl. Gesellschaften anzuwenden. Da das Anrechnungsverfahren eine Doppel- oder Mehrfachbelastung ausschloss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Beteiligungen an Körperschaften

Rz. 532 Abs. 5 bestimmt im Wege der Fiktion, dass ein Betrag von 5 % der steuerfreien Einnahmen als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe gilt. Es kommt damit weder darauf an, ob und in welcher Höhe Betriebsausgaben überhaupt entstanden sind,[1] noch, ob sie tatsächlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nicht der Besteuerung unterworfenen Einnahmen stehen;[2] beides...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzesmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 52 EStG

Rn. 6 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Gesetzgeber hat § 52 EStG durch das Kroatien-AnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 mit Wirkung zum 31.07.2014 geändert. Dabei erfuhr die Vorschrift dadurch, dass alle durch Zeitablauf erledigten Regelungen gestrichen worden sind, eine erhebliche Kürzung. Dabei handelte es sich um eine rein redaktionelle Maßnahme, die die Fortgeltung der bi...mehr