Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergestaltung

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4 Verfahren zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen

§ 138n AO-E regelt das Verfahren zur Mitteilung einer innerstaatlichen Steuergestaltung im Sinne des § 138l Abs. 2 AO-E. Durch die Regelung werden die Bestimmungen zum Mitteilungsverfahren bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (vgl. insbesondere §§ 138f und § 138h AO) weitgehend auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen übertragen. 4.1 Elektronisches Mitteilungsverfa...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die neue Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen

Zusammenfassung Überblick Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das bis zum Jahresende das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll. Darin werden neben zahlreichen weiteren Änderungen mit den neu in die Abgabenordnung aufgenommenen §§ 138l bis 138n AO-E die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergest...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4.4 Weitere erforderliche Angaben

Gemäß § 138n Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AO-E ist in der Mitteilung auch das Datum des Tages anzugeben, an dem mit der Umsetzung der Steuergestaltung begonnen wird; hierunter ist das Datum des ersten Umsetzungsschritts im Sinne von § 138n Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO-E zu verstehen, in welchem Besteuerungszeitraum oder -Zeitpunkt der steuerliche Vorteil der Steuergestaltung eintritt ist u...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 3.1 Mitteilungspflicht des Intermediärs

§ 138m Abs. 1 Satz 1 AO-E bestimmt, dass grundsätzlich der Intermediär einer innerstaatlichen Steuergestaltung verpflichtet ist, diese dem BZSt mitzuteilen. Durch den Verweis auf § 138d Absatz 1 AO wird klargestellt, dass die Legaldefinition der Intermediärstätigkeiten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auch für innerstaatliche Steuergestaltungen gilt. Die Definiti...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2.4 Mitteilungspflicht

Die Mitteilungspflicht wird nach § 138l Abs. 5 AO-E auf Fälle beschränkt, in denen neben den Voraussetzungen des Absatzes 2 mindestens ein nutzerbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AO-E) oder ein gestaltungsbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 AO-E) erfüllt ist. Satz 1 enthält in der Nr. 1 eine abschließende Auflistung nutzerbezogener Kriterie...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4.1 Elektronisches Mitteilungsverfahren

Elektronisches Mitteilungsverfahren § 138n Abs. 1 Satz 1 AO-E bestimmt, dass die innerstaatliche Steuergestaltung im Sinne des § 138l Abs. 2 AO-E dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und über die amtlich bestimmte Schnittstelle mitzuteilen ist. Den Inhalt dieses Datensatzes bestimmt Abs. 2 des § 138n AO-E. Die Mitteilungen haben nach Maßgabe der §§ 87a und 87b AO...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4.5 Datensatzübermittlung/Änderungsmitteilungen

§ 138n Abs. 4 AO-E übernimmt vollständig die für grenzüberschreitende Steuergestaltungen geltenden Bestimmungen des § 138f Abs. 5 AO auch für innerstaatliche Steuergestaltungen. Insoweit wird auf die dortigen Regelungen verwiesen. Grundsätzlich ist zu jeder innerstaatlichen Steuergestaltung ein eigenständiger Datensatz zu übermitteln, der alle Angaben des § 138n Abs. 2 Satz 1...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 3.2 Mitteilungspflicht des Nutzers

Die Regelung des § 138m Absatz 2 AO-E übernimmt die für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in § 138f Abs. 6 AO enthaltenen Bestimmungen zum partiellen Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer einer Steuergestaltung in Fällen, in denen der Intermediär einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegt. Hierunter fallen beispielsweise Steuerberater, Rechtsan...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 3.3 Beiderseitige Mitteilungspflicht

§ 138m Abs. 3 Satz 1 AO-E stellt klar, dass mehrere Intermediäre oder Nutzer derselben innerstaatlichen Steuergestaltung grundsätzlich nebeneinander zur Mitteilung gegenüber dem BZSt verpflichtet sind. Ein Intermediär oder Nutzer ist jedoch von der Mitteilungspflicht der innerstaatlichen Steuergestaltung befreit, soweit er nachweisen kann, dass die in § 138n Abs. 2 AO-E bezei...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 1 Allgemeines zur Anzeigepflicht

Mit §§ 138l – 138 n AO-E soll eine Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen eingeführt werden, die sich eng an den gesetzlichen Bestimmungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach §§ 138d bis 138h AO anlehnt. § 138l AO E definiert mit umfangreichen Regelungen den Begriff der innerstaatlichen Steuergestaltung näher...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 3 Zur Mitteilung verpflichteter Personenkreis

§ 138m AO-E bestimmt, wer zur Mitteilung einer innerstaatlichen Steuergestaltung im Sinne des § 138l Absatz 2 AO-E verpflichtet ist. Durch die Regelung werden die zur Mitteilungspflicht von Intermediären und Nutzern einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung geltenden Bestimmungen (vgl. insbesondere §§ 138f und 138g AO) weitgehend auch auf innerstaatliche Steuergestaltunge...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2.5 Intermediär als Gestaltungsbeteiligter

Nach § 138l Abs. 6 AO-E gilt ein Intermediär nicht als "an der Gestaltung Beteiligter", soweit er im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Steuergestaltung nur solche Tätigkeiten ausübt, durch die er nach § 138m Abs. 1 Satz 1AO-E i. V. m. § 138d Abs. 1 AO die Stellung eines Intermediärs erlangt hat.mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4.2 Inhalt des zu übermittelnden Datensatzes

§ 138n Abs. 2 AO-E bestimmt, welche Daten der Intermediär oder der Nutzer der innerstaatlichen Steuergestaltung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln haben. Nach § 138n Abs. 2 Satz 1 AO-E hat der Datensatz an das BZSt die nachstehenden Informationen zu enthalten: § 138n Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO-E bezeichnet die mitzuteilenden Angaben zu Intermediären. Für die Erheb...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 1.1 Zeitliche Anwendung der Anzeigepflicht

Zur zeitlichen Anwendung der Neuregelung enthält Art. 97 § 33 Abs. 7 EGAO-E die Regelung, dass das BMF ermächtigt werden soll, den erstmaligen Anwendungszeitpunkt der neuen Mitteilungspflichten durch ein im Bundessteuerblatt Teil I bekanntzumachendes Schreiben zu bestimmen. Der Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen sollen danach auch nur solche Steuerges...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / Zusammenfassung

Überblick Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das bis zum Jahresende das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll. Darin werden neben zahlreichen weiteren Änderungen mit den neu in die Abgabenordnung aufgenommenen §§ 138l bis 138n AO-E die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen gescha...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / III. Steuergestaltung

1. Definition Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend Zitat "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte St...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 5. Verfahren

§ 138f Abs. 1 S. 1 AO bestimmt für die Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen i.S.v. § 138d Abs. 2 AO, dass diese "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle" an das Bundeszentralamt für Steuern zu erfolgen haben. Für weitere Informationen zur Art der Übermittlung und der Datenformate verweist das BMF auf die Kommunikati...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Grenzüberschreitender Bezug

Eine Steuergestaltung ist nach Ansicht des BMF dann Zitat "grenzüberschreitend, wenn sie mehr als einen EU-Mitgliedstaat oder mindestens einen EU-Mitgliedstaat und einen oder mehrere Drittstaaten betrifft (§ 138d Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO). Der Begriff der Betroffenheit ist weit auszulegen und setzt keine steuerliche Auswirkung voraus. Ob die Steuergestaltung grenzüberschreitend is...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 6. Steuererklärung

Nach § 138k S. 1 AO ist ein Nutzer nach Realisierung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung dazu verpflichtet, diese in der Steuererklärung für die Steuerart und den Besteuerungszeitraum oder den Besteuerungszeitpunkt anzugeben, in der sich der steuerliche Vorteil der grenzüberschreitenden Steuergestaltung erstmals auswirken soll. Diese Verpflichtung gilt für alle Steu...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Definition

Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend Zitat "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte Struktur, ein b...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 4. Struktur

Eine Struktur i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach Ansicht des BMF Zitat "ein steuerlicher, geplanter Zusammenhang mehrerer rechtlicher oder tatsächlicher Schritte, die eine bestimmte steuerliche Rechtsfolge bewirken sollen." Das sei regelmäßig dann anzunehmen, Zitat "wenn ein bewusstes Hintereinanderschalten oder Zusammenwirken von rechtlichen Teilschritten zur Zielerreichung ...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / II. Mitteilungspflicht

Nach §§ 138d-138k AO besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Mitteilungspflicht bezüglich "grenzüberschreitender Steuergestaltungen". Ein sehr ausführliches BMF-Schreiben vom 29.3.2021[18] hat dazu Stellung genommen. Die Richtlinie (EU) 2018/822 sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2019 eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuerges...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / VI. Auswahl des nachrückenden Erwerbers

Bei sog. Großerwerben, bei denen selbst das Abschmelzmodell nicht mehr zu steuerlichen Begünstigungen führt, sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Erwerbers eine entscheidende Größe für die Steuerbelastung. Da bei der Verschonungsbedarfsprüfung gem. § 28a ErbStG auch das Privatvermögen die Steuerbelastung beeinflusst, kann auch die Erwerberwahl zur Steuergestaltung genu...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Steuerlicher Vorteil

Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einzelfälle

Rz. 51 Mit Urteil v. 17.2.2005[1] hatte der EuGH entschieden, dass sich private Glücksspielbetreiber entgegen der nationalen Regelung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, die insoweit eine Steuerbefreiung nur für Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken gewährt, unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie [2] berufen können. Der BFH ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bewertung eines Kommanditanteils mit einem aufgrund eines negativen Kapitalkontos negativen Wert des Gesamthandsvermögens

Bei der Aufteilung des nach § 109 Abs. 2 BewG ermittelten gemeinen Werts des einer KG gehörenden Betriebsvermögens (Gesamthandsvermögen) gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG kann dem Kommanditisten ein negativer Wert des Gesamthandsvermögens der Gesellschaft dann nicht zugerechnet werden, wenn er seine Kommanditeinlage vollständig erbracht hat und soweit er nicht nachschus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.3 Cum/Cum

Rz. 38 Ebenfalls öffentlichkeitswirksam bekannt geworden sind Steuergestaltungen, bei denen die Anrechnung von KapESt sichergestellt werden soll, was ohne Vornahme des Geschäfts nicht möglich wäre. Hierbei veräußert ein in einem ausl. Staat ansässiger Stpfl. Aktien mit Dividendenanspruch (cum) kurz vor dem Ausschüttungsstichtag an ein inl. Kreditinstitut, welches die Anteile...mehr

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RegE des Wachstumschancenge... / 6. Verfahrensrecht

Mit § 89b AO-E soll ab dem Tag der Gesetzesverkündung ein internationales Risikobewertungsverfahren neu eingeführt werden. Ein internationales Risikobewertungsverfahren ist eine gemeinsame Einschätzung von steuerlichen Risiken von bereits verwirklichten Sachverhalten mit einem oder mehreren Staaten oder Hoheitsgebieten in einem auf Kooperation und Transparenz angelegten Verf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein wichtiger Baustein der deutschen "Abwehrgesetzgebung" gegen die unerwünschte Nutzung internationaler Steuergestaltungen – vorrangig durch die Verlagerung von Einkunftsquellen auf ausländische verbundene Unternehmen. Sie beseitigt – einmalig im deutschen Steuerrecht – die Abschirmwirkung von ausländischen Kapitalgesellschaften, ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mit § 254, der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingefügt wurde, erfolgte erstmals die handelsrechtliche Kodifizierung bilanzieller Sicherungszusammenhänge für alle bilanzierenden Kaufleute (§ 254 idF vor BilMoG hatte einen gänzlich anderen Regelungsgegenstand, indem er die Übernahme steuerlicher A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Wegzug aus steuerlichen Gründen

Deininger (Hrsg.) 3. Auflage 2023 290 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-140-7 Die Bereitschaft, aus steuerlichen Gründen Deutschland den Rücken zu kehren und in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, nach Österreich oder nach Italien wegzuziehen, hat in den letzten Jahren nicht nur stetig, sondern sogar ganz dramatisch zugenommen. Zogen in den Anfangsja...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ende der Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 20 [Autor/Zitation] Gesetzlich unerwähnt bleibt, wie der Einzelkaufmann zu verfahren hat, falls er das Wahlrecht des § 241a Satz 1 in Vorjahren in Anspruch nahm und in einem (!) Folgejahr mindestens ein HGB-Schwellenwert überschritten wird. Da § 241a ausschließlich den Übergang aus dem System der Buchführung und Bilanzierung regelt, nehmen die Schwellengrößen "Jahresübers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen/Privatverm... / 4.1 Allgemeine Regelung

Rz. 39 Nach dem Grundsatz der Unteilbarkeit wird jedes Wirtschaftsgut als Einheit betrachtet. Deshalb kann es auch bei gemischter Nutzung nur entweder Betriebsvermögen oder Privatvermögen sein.[1] Liegt der betriebliche Nutzungsanteil unter 10 %, ist das Wirtschaftsgut dem Privatvermögen zuzurechnen. Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil mehr als 50 %, stellt das Wirtschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht

Begriff Der Begriff des Internationalen Steuerrechts ist im deutschen Ertragssteuerrecht nicht legal definiert. Der Begriff wird als übergeordnete Umschreibung der 5 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.5 Zwingendes öffentliches Interesse im parlamentarischen Verfahren

Rz. 128 Für Informationen und Aktenvorlagen an parlamentarische Untersuchungsausschüsse (vgl. dazu auch Rz. 90) ist dann ein zwingendes öffentliches Interesse gegeben, wenn diese zwingend erforderlich sind, um Vorgänge im Rahmen der parlamentarischen, politischen Kontrolle zu überprüfen, die von besonders weit reichender Bedeutung sind. Das ist z. B. bei Vorgängen anzunehmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IV. Gehaltszahlung bis zum rechtlichen Ende

Rz. 113 Der Arbeitgeber ist grds. verpflichtet, dem Mitarbeiter bis zu dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses seine gesamten vertraglich zugesagten Bezüge ordnungsgemäß zu zahlen. Besonders zu beachten sind in dem Zeitraum etwa anstehende Sonderleistungen (vgl. zum Fix- und variablen Gehalt des GmbH-Geschäftsführers bei Freistellung oben § 16 Rdn 323 ff.). Rz. 114...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] wurden in § 20 EUAHiG Vorgaben zur jährlichen Übermittlung von statistischen Daten an die Kommission zum Umfang des automatischen Informationsaustauschs nach den Art. 8 und 8a der Amtshilferichtlinie getroffen. Neu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift soll durch Fristanordnungen, aber auch mit hiermit zusammenhängenden Regelungen für das Verfahren des zentralen Verbindungsbüros in allen möglichen Situationen einen schnelleren und effizienteren Ablauf des Amtshilfeverfahrens herbeiführen. Dieser beschleunigte und effiziente Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten der EU soll zu einer schnellere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Anwendungsregeln für automatischen Informationsaustausch (Abs. 2 bis 5)

Rz. 3 § 21 Abs. 2 und 3 EUAHiG regeln den Beginn des automatischen Informationsaustauschs betreffend Finanzkonten nach dem FKAustG und grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung. Während beim automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen am 31.12.2015 bestehenden und ab dem 1.1.2016 neu eröffneten Konten u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.4 Übertragung von mehr als 50 %

Rz. 65 Der Tatbestand des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG setzt weiter voraus, dass mehr als 50 % der Anteile am gezeichneten Kapital, der Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte auf einen Erwerber übertragen werden oder dass ein Sachverhalt vorliegt, der einer solchen Übertragung entspricht. Maßgebend für die Übertragung von Anteilen ist die Beteiligung am "gezeichneten Kapit...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 1 Allgemeines

Rechtsträger von zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörenden Grundstücken ist die Personengesellschaft. Veränderungen im Gesellschafterbestand erfüllen daher – soweit kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt[1] – keinen Erwerbstatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG. Im Zusammenspiel mit den Steuerbefreiungen für Grundstückübergänge auf eine Gesamthand[2] und von ein...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 5. Erbersatzsteuer

Handelt es sich bei der privatnützigen Stiftung um eine Familienstiftung, da sie im wesentlichen Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, so unterliegt sie alle 30 Jahre[44] der Erbersatzsteuer,[45] ohne dass es zu einem Rechtsträgerwechsel kommt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).[46] Entscheidend für die Frage, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Harmonisierungsbedarf bei E... / c) Pflicht zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Gemäß § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen gegenüber den Finanzbehörden anzuzeigen. Deutet sich in einem Unternehmen ein Sachverhalt an, der u.U. mitteilungspflichtig ist, muss eine entsprechende Prüfung erfolgen. Diese gliedert sich in eine sachliche Prüfung (d.h.: Liegt eine Steuergestaltung vor?) und persönliche Prüfung (d.h.: Muss der Steuerpflichtige als...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / [Ohne Titel]

StB Dr. Ulf Freytag[*] Die Steuergesetzgebung in Deutschland mit internationalem Bezug ist stark auf die Vermeidung grenzüberschreitender Steuergestaltung sowie die Steigerung von Transparenz ausgerichtet. Der Beitrag stellt ausgewählte Meldepflichten überblicksartig dar und verdeutlicht die Problematik der Informationsredundanz anhand eines Praxisbeispiels. Abschließend werd...mehr