Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderurlaub

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Strukturausgleich / 3.3 Die Tabelle Teil B der Anlage 3 (Pflegepersonal)

Die Strukturausgleiche für das Pflegepersonal, das unter die Anlage 1 b zum BAT/BAT-O fällt, sind in einer eigenständigen Tabelle festgelegt, die in der Anlage 3 zum TVÜ-Länder unter Teil B abgedruckt ist. Diese Tabelle weicht in ihrem Aufbau von der Tabelle des Teils A ab. Die Spalte 2 enthält den Karriereverlauf, der für die Festlegung der neuen Entgeltgruppe maßgeblich war...mehr

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Strukturausgleich / 3.2 Die Tabelle Teil A der Anlage 3 (ohne Pflegepersonal)

Aufbau der Strukturausgleichstabelle Der Aufbau der Tabelle unterscheidet sich deutlich von der Tabelle im kommunalen Bereich. Die Tabelle gliedert sich in sieben Spalten. Die Spalten 1 bis 5 enthalten die Anspruchsvoraussetzungen, die Spalten 6 und 7 die Rechtsfolgen, also Höhe, Zahlungsbeginn und Dauer der Zahlung des Strukturausgleiches. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.1 Beteiligung des Personalrats

Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Beteiligung des Personalrats geboten. In einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ist die Beteiligung des Personalrats hinsichtlich der Befristungsabrede ausdrücklich angeordnet. Beispielhaft genannt seien hier § 72 Abs. 1 Satz 1 LPVG Nordrhein-Westfalen, § 75...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 3 Schutz vor Kündigung und Benachteiligung

Die Übernahme von Ehrenämtern stellt für den Arbeitgeber des ehrenamtlich Tätigen im Hauptarbeitsverhältnis grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar. Die mit der Wahrnehmung des Amts verbundenen Ausfallzeiten berechtigen den Arbeitgeber im Regelfall nicht zu einer personenbedingten Kündigung. Teilweise wird die Möglichkeit einer verhaltensbedingten Kündigung angenommen, sowe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Zeitliche Lage der Elternzeit

Rz. 21 Eine wesentliche Änderung durch das Gesetz v. 18.12.2014 ist die Möglichkeit der Eltern, von den 3 Jahren der Elternzeit einen Anteil von bis zu 24 Monaten in der Zeit vom 4. bis zum 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen (§ 15 Abs. 2 Satz 2). Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Lediglich die Verteilung durch die Eltern ist in...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.2 Sonderurlaub bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Absatz 1)

Der Arbeitnehmer kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten, wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen § 28 TVöD. Zu beachten ist, dass es sich um eine sog. Kann-Vorschrift handelt. Dem Arbeitnehmer steht somit kein Rechtsanspruch auf Sonderurlaub zu. Die Ge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15 § 15 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung

15.1 Vorbemerkungen § 15 vereint sowohl den Sonderurlaub nach § 50 BAT bzw. § 47a BMT-G II als auch die Arbeitsbefreiung gemäß § 52 BAT bzw. § 29 BMT-G II in einem einzigen Paragraphen. 15.2 Sonderurlaub bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Absatz 1) Der Arbeitnehmer kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalt...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.1 Vorbemerkungen

§ 15 vereint sowohl den Sonderurlaub nach § 50 BAT bzw. § 47a BMT-G II als auch die Arbeitsbefreiung gemäß § 52 BAT bzw. § 29 BMT-G II in einem einzigen Paragraphen.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.2 Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer vor oder während eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit) infolge Krankheit arbeitsunfähig, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Krankenentgelt. Besteht die Arbeitsunfähigkeit bei Wiederaufnahme der Arbeit noch fort, beginnt der 6-Wochen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.2 Einbeziehung des § 5 BUrlG

In Absatz 5 zweiter Halbsatz ist ausdrücklich klargestellt, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt. Diese gesetzliche Vorschrift, die durch tarifvertragliche Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden kann, sieht in § 5 Abs. 1 BUrlG vor, dass eine Zwölftelung des Jahresurlaubs nur in folgenden 3 Fällen zulässig ist: Der Arbeitnehmer erwirbt wegen Nichterfüllung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 4.3 Begriff der Betriebszugehörigkeit

Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Die Festlegung, dass die Zeit bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt sein muss, schließt die Berücksichtigung von Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber grundsätzlich aus.[1] Dieser Ausschluss erstreckt sich nicht auf Anwartschaften, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4 Arbeitsbefreiung für Gewerkschaftsfunktionäre (Absatz 3)

15.4.1 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tagungen (Absatz 3 Satz 1) Hier wird wie in § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke geregelt. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Anspruchsberechtigte sind hierbei nur gewählte Funktionsträger – nicht einfache Mitglieder – (Änderun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.2 Rechtlich selbstständige Versorgungsbetriebe

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "rechtlich selbständiger Versorgungsbetrieb" definiert. Anhaltspunkt hierfür war bei den Tarifverhandlungen die Begriffsbestimmung der SR 2t BAT. Dort sind Versorgungsbetriebe als "Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Fernheizwerke" definiert. Da diese Begriffe zumindest teilweise den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden, ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.1.5 Anteilige vermögenswirksame Leistungen

In Kalendermonaten, in denen der Beschäftigte nicht für alle Tage Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hat (z. B. bei unbezahltem Sonderurlaub nach § 28 TVöD, Elternzeit nach §§ 15 ff. BEEG, Wegfall des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss nach Ablauf der 13. bzw. 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit), wird nur der Anteil der vermöge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.6 Auszubildende

Auszubildenden ist das Ausbildungsentgelt für insgesamt fünf Ausbildungstage fortzuzahlen, um sich vor den in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereiten zu können ( § 12a Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil). Im Übrigen gelten gem. § 12a Abs. 3 TVAöD – Allgemeiner Teil - die für die Beschäftig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4.2 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tarifverhandlungen (Absatz 3 Satz 2)

Zur Teilnahme an Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) oder ihrer Mitgliedverbände (KAV) kann auf Anfordern einer der vertragsschließenden Gewerkschaften Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts ohne zeitliche Begrenzung erteilt werden (entspricht § 29 Abs. 4 Satz 2 TVöD). Mit Wirkung vom 1. März 2018 ist zu § 15 Abs. 3...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4.1 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tagungen (Absatz 3 Satz 1)

Hier wird wie in § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke geregelt. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Anspruchsberechtigte sind hierbei nur gewählte Funktionsträger – nicht einfache Mitglieder – (Änderungen der Bezeichnungen erfolgten im 1. Änderungstarifvertrag vom 30....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.5 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Sitzungen von Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen (Absatz 4)

Diese Vorschrift entspricht der Regelung in § 29 Abs. 5 TVöD. Danach kann zur Teilnahme an Sitzungen von Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie für eine Tätigkeit in Organen von Sozialversicherungsträgern den Mitgliedern Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gewährt werden. Diese Kann-Bestimmung steht wie Absatz 3 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.3 Arbeitsbefreiung aufgrund Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 2)

Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Der Verhandlungsspielraum und die Regelungskompetenz der Betriebsparteien bezieht sich demnach nicht...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.3 Sonderfälle

In den folgenden Sonderfällen gelten teilweise Sonderregelungen wie folgt: Altersteilzeit: Wird die Arbeitszeit unter gleichzeitiger Absenkung des Entgelts auf Teilzeit reduziert, so hat der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer nach § 3 EFZG Anspruch auf das der ausfallenden Teilzeit entsprechende Entgelt. Bei Verblockung hat der Arbeitnehmer während der Vollzeitarbeitsphase...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 1 Freistellung als Ausnahme von der Pflicht zur Arbeitsleistung

Der Arbeitnehmer ist aufgrund des Arbeitsvertrags zur Arbeitsleistung verpflichtet. Allerdings kann der Arbeitnehmer in verschiedenen Fällen von seiner Arbeitspflicht freigestellt sein. Die Arbeitspflicht wird durch die Freistellung suspendiert, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen. Ohne Arbeitsleistung entfällt grundsätzlich der Lohnanspruch des Arbeitnehmers, es gil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.5 Dauer der Entgeltfortzahlung

§ 3 Abs. 1 EFZG beschränkt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die Dauer von 6 Wochen (= 42 Kalendertage), sofern nicht eine günstigere Regelung, z. B. in einem Tarifvertrag geregelt, gilt. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann, dann als einzelvertragliche Abrede, eine günstigere Regelung enthalten.[1] Die Rechtsprechung wendet bei der Berechnung dieser Zeitspanne di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freistellung von der Arbeit / 5.11 Freistellung im Bereich der Jugendpflege

Auf länderrechtlicher Grundlage bestehen gesetzliche Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Jugendpflege.[1] Der Anspruch besteht ländergesetzlich weitgehend einheitlich als unbezahlte Freistellung.[2] Der Umfang beträgt in den meisten Ländergesetzen 12 Arbeitstage pro Jahr, sodass eine Freistellung von mehr als 2 Wochen ermöglicht wird.[3] Er w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Begünstigte Einkünfte

Rz. 33 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Nur ausländische Einkünfte werden von der gesetzlichen Ermächtigung des § 34c Abs 5 EStG (> Rz 1) und somit auch von dem darauf beruhenden ATE begünstigt. Zum Begriff der ‚ausländischen Einkünfte’ vgl § 34d EStG; > Ausländischer Arbeitslohn. Deshalb werden alle steuerpflichtigen Einnahmen des ArbN durch den ATE vom Steuerabzug ausgenommen, s...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Langzeitkonten / 4.4.3 Sonderurlaub

Während der Arbeitsphase kann Sonderurlaub gem. § 28 TVöD gewährt werden. Allerdings wirkt sich dies auf die Zeiträume der Arbeits- und Freistellungsphase wie eine längere Erkrankung aus. Insofern wird auf die Ausführungen oben unter 4.2 verwiesen. Da die Freistellungsphase dienstplanmäßige Freizeit aufgrund abweichender Verteilung der arbeitsvertraglich vereinbarten durchsch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Langzeitkonten / 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen für Langzeitkonten

Sozialrechtlich besteht ein rechtlicher Rahmen für Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten seit 1998 durch das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen", kurz: Flexi-Gesetz.[1] Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Langzeitkonten / 4 Rechtsanspruch auf ein Sabbatical

Grds. gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung eines Sabbaticals. Allerdings handelt es sich beim Sabbatical um eine Sonderform einer Teilzeitbeschäftigung. Gem. § 8 TzBfG besteht unter den dort genannten Voraussetzungen ein Anspruch auf Teilzeit. Dieser Rechtsanspruch greift jedoch nicht hinsichtlich der Sonderform des Sabbatical. Denn beim Sabbatical wi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis gezahlt wu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.5.2 Einstellung nach dem 30.9.

Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30.9., also nach Ablauf des Regelbemessungszeitraums beginnt, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Entgelt im ersten vollen Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses (Ersatzbemessungszeitraum). Volle Kalendermonate sind Kalendermonate, in denen an allen Kalendertagen das Arbeitsverhältnis bestanden hat (entsprechende A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.3.2.2 Anspruch auf Entgelt nur für bestimmte Kalendertage im Bemessungszeitraum

Besonderheiten sind zu beachten, wenn der Beschäftigte nicht für alle Kalendertage im Bemessungszeitraum Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts auf der Basis der mit Entgelt belegten Kalendertage (vgl. Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 2) wie folgt: Die in den Monaten ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.2 Anspruch bei Grundwehrdienst/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst

Wurde ein Beschäftigter aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zum Grundwehrdienst/Zivildienst eingezogen und hatte er aus diesem Grund im laufenden Kalenderjahr nicht für alle Kalendermonate Entgelt erhalten, so führt dies nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte vor dem 1.12. aus dem Grundwehr-/Zivildienst entlassen wurde und unverzüglich n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1.12.

Beschäftigte, die am 1.12. des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1.10. des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bindungsfrist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 5.4 Verminderung der geltend gemachten Tauschtage wegen zu geringer Jahressonderzahlung (TVöD-VKA)

Ist im Bereich TVöD-VKA der Umwandlungsbetrag für die geltend gemachten Freistellungstage höher als die nach § 20 TVöD zustehende Jahressonderzahlung, so vermindert sich die Anzahl der geltend gemachten Tauschtage automatisch kraft Tarifrechts so weit, bis die Höhe der Jahressonderzahlung zur Gewährung voller Tauschtage ausreicht. In diesem Fall vermindert sich die Jahresson...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.2 Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 58 Beispiel Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung, der Folgendes regelt: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Im Ein- und Austrittsjahr hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs Anspruch, als er Monate bei ihm gearbeite...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bezahlter Sonderurlaub

Zusammenfassung Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bezahlter Sonderurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönliche Ereignisse z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bezahlter Sonderurlaub / 1.1 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Für bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB sind nur individuelle Hinderungsgründe ausschlaggebend, die sich allein in der Sphäre des betroffenen Arbeitnehmers verwirklicht haben. Die Freistellung muss also nötig sein, weil der Beschäftigte aufgrund persönlicher Ereignisse an der Arbeitsleistung gehindert ist. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn ein Arbeitnehmer im Stau steht,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bezahlter Sonderurlaub / 1.3 Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit

Das Gesetz spricht von einer "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit", die der Mitarbeiter fehlen darf. Wann dieses Kriterium erfüllt ist, ist jedoch nicht geregelt. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Häufig ergibt sich der notwendige Zeitraum aus der konkreten Situation. Bei Ereignissen wie einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes ist ein bezahlter Sonderurlau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bezahlter Sonderurlaub / 4 Pflichten des Mitarbeiters

Benötigt ein Arbeitnehmer Sonderurlaub, ist er verpflichtet, seinem Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren. Der Arbeitgeber kann außerdem einen Nachweis über den Grund des Sonderurlaubs verlangen, falls dieser möglich ist. Im Fall einer Hochzeit muss der Mitarbeiter z. B. ein entsprechendes Schreiben des Standesamts vorlegen, aus dem der Termin der Trauung hervorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bezahlter Sonderurlaub / 1 Anspruch

Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 Satz 1 BGB, wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Der Beschäftigte ist ohne sein Verschulden durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung gehindert, die persönliche Verhinderung dauert eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, es ist nichts anderes geregelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bezahlter Sonderurlaub / 1.2 Kein Verschulden des Mitarbeiters

Der Verhinderungsgrund führt nur dann zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf unbezahlten Sonderurlaub, wenn dieser das persönliche Ereignis nicht verschuldet hat. Von einem Verschulden ist immer dann auszugehen, wenn der Mitarbeiter gegen ein von einem verständigen Menschen zu erwartendes Verhalten gröblich verstoßen hat und die Abwälzung der Folgen auf den Arbeitgeber unbi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.4 Erkrankung des Kindes

Auch die nötige Betreuung der Kinder mangels Alternativen ist ein persönlicher Grund nach § 616 BGB. Da der bezahlte Sonderurlaub nach § 616 BGB nur wenige Tage umfasst, kommt hier in der Regel das Kinderkrankengeld der Krankenkasse nach § 45 SGB V zum Tragen. Arbeitgeber können den Anspruch aus § 616 BGB aber nicht mit der Begründung verweigern, dem Mitarbeiter stehe ja ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bezahlter Sonderurlaub / Arbeitsrecht

1 Anspruch Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 Satz 1 BGB, wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Der Beschäftigte ist ohne sein Verschulden durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung gehindert, die persönliche Verhinderung dauert eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, es ist nichts andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.1 Öffentlich-rechtliche oder ehrenamtliche Pflichten

Ein persönliches Leistungshindernis i. S. d. § 616 BGB kann auch die Erfüllung öffentlich-rechtlicher und/oder ehrenamtlicher Verpflichtungen sein. Das gilt aber nur, wenn es sich um eine Pflicht handelt, der sich der Mitarbeiter aufgrund rechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht entziehen kann. Das gilt z. B. bei der Inanspruchnahme als ehrenamtlicher Richter.[1] Die Ausübun...mehr