Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderurlaub

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 4 Urlaubsbegriff

Rz. 7 Der Grundsatz des § 9 BUrlG gilt nur für den Urlaub im Sinne von § 1 BUrlG sowie für entsprechenden arbeitsvertraglichen oder tariflichen Urlaub. Er gilt auch, wenn der Erholungsurlaub während eines Betriebsurlaubs gewährt wird[1], nicht jedoch für unbezahlten Sonderurlaub.[2] Ein Anspruch auf Nichtanrechnung der durch Arbeitsunfähigkeit verlorenen Sonderurlaubstage ko...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.3 Urlaubsbegriff

Rz. 11 Die Nichtanrechnung der Absonderungstage auf den Jahresurlaub gilt zunächst nur für den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von § 1 BUrlG. Soweit im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht ausreichend zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und (tarif-)vertraglichem Urlaub differenziert wird, gilt die Nichtanrechnung auch für den entsprechenden arbeitsvertraglichen/tariflichen M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.2.1 Sonstige Freistellungsansprüche

Rz. 35 Für andere bezahlte oder unbezahlte Freistellungen gilt § 6 Abs. 1 BUrlG nicht (Arbeitsbefreiung aus persönlichen Gründen nach § 616 BGB oder unbezahlter Urlaub, Sonderurlaub, Bildungsurlaub), weil es sich dabei nicht um Urlaub i. S. d. BUrlG handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 6 Entgeltfortzahlung bei vorübergehender Verhinderung

In Fällen persönlicher Hinderungsgründe erhält § 616 BGB dem Arbeitnehmer den Vergütungsanspruch, obwohl er keine Arbeitsleistung erbracht hat.[1] Wie auch § 615 BGB stellt die Regelung keine eigene Anspruchsgrundlage dar. Entscheidende Anspruchsvoraussetzung ist die Hinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung "aus persönlichen Gründen". Dabei geht es nicht (nur) um persö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich fallen alle urlaubsstörenden Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers.[1] Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung der Freizeit während des Urlaubs durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten eingeschränkt wird, die für den Bezug von Arbeitsloseng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 1.2 Dauer des Anspruchs: 6-Wochen-Frist

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit besteht für 6 Wochen (= 42 fortlaufende Kalendertage ohne Rücksicht auf die Arbeitstage des erkrankten Arbeitnehmers, Sonn- oder Feiertage).[1] Die Berechnung erfolgt nach den §§ 187 f. BGB. Sie beginnt bei einem Arbeitnehmer, der während des Arbeitstags wegen Arbeitsunfähigkeit die Arbeit niederlegen muss, erst am f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 13 Kurzarbeit

Rz. 39a Sofern sich Kurzarbeit über längere Zeit auf die Anzahl der Wochenarbeitstage auswirkt, vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Verhältnis zur Verringerung seiner Arbeitszeit von Gesetzes wegen. Das folgt aus den Berechnungsgrundsätzen des § 3 BUrlG und der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sowie des BAG. Abzustellen ist grundsätzlich auf die für das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.3 Sonderurlaub

Rz. 10 Ähnliches wie beim Bildungsurlaub gilt auch beim Sonderurlaub: Unberührt ist die Gesetzgebungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Sonderurlaubs für Jugendleiter und andere Mitarbeiter in der Jugendpflege. In allen Bundesländern sind dazu entsprechende Gesetze erlassen.[1]mehr

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Sonderurlaub in der Kinder-... / 2 Gesetze im Einzelnen

Rz. 2 Folgende Gesetze sind erlassen worden. Ein Überblick über die wichtigsten Inhalte:mehr

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Sonderurlaub in der Kinder- und Jugendpflege

1 Allgemeines Rz. 1 In allen Bundesländern gibt es Gesetze, die die Freistellung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendpflege im weiteren Sinne regeln. Da es hierzu eine Bundesgesetzgebung nicht gibt, ist es Sache der Bundesländer, entsprechende Gesetze zu erlassen. Diesen Gesetzen ist gemeinsam, dass sie i. d. R. die unbezahlte Freistellung (Ausnahme Hessen und Mecklen...mehr

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Sonderurlaub in der Kinder-... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In allen Bundesländern gibt es Gesetze, die die Freistellung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendpflege im weiteren Sinne regeln. Da es hierzu eine Bundesgesetzgebung nicht gibt, ist es Sache der Bundesländer, entsprechende Gesetze zu erlassen. Diesen Gesetzen ist gemeinsam, dass sie i. d. R. die unbezahlte Freistellung (Ausnahme Hessen und Mecklenburg-Vorpomme...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 6.3 Begünstigter Arbeitslohn

Zum begünstigten Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch folgende Einnahmen, soweit sie im Zusammenhang mit der begünstigten Auslandstätigkeit gezahlt werden: Zulagen, Prämien oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch eine begünstigte Auslandstätigkeit veranlasst sind oder die entsprechende unentgeltliche Ausstattung oder B...mehr

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Bewertung lohn- und einkomm... / 6.3 Begünstigte Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge[1] sind Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die im öffentlichen Dienst als Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als gleichartiger Bezug aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften gezahlt werden; außerdem entsprechende Bezüge, die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Ansta...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.2 Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub

Bei der Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub hat der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, sofern er nach allgemeinen Richtlinien verfährt. Dies gilt sowohl für die Dauer des Erholungsurlaubs als auch für dessen zeitliche Festlegung. Gewährt der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Richtlinien der Belegschaft oder bestimmten Arbeitnehmergruppen Sonderurlaub...mehr

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Erkenntnisse aus der Corona... / 3.2 Arbeitnehmergruppen

Aber auch innerhalb der Unternehmen ist es von großer Notwendigkeit, zielgruppenspezifische Maßnahmen anzubieten. Die Kinderbetreuung ist während der Pandemie besonders für berufstätige Frauen zu einer vermehrten Doppelbelastung geworden. Neben dem Homeschooling waren die Eltern für das Freizeitangebot zu Hause verantwortlich, was i. d. R. bereits teilweise durch Vereinsaktiv...mehr

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Muss HR sich neu erfinden? / 4.2 Flexibilisierung durch "Lebenszyklusorientierte Arbeitszeitgestaltung"

Ausbildung – Arbeit – Ruhestand: so lautete jahrzehntelang der klassische Dreiklang der Lebens- und Berufsplanung. Mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens und dem "Tsunami" der demographischen Herausforderung ist dieses Muster schon lange nicht mehr haltbar. Heute bilden verschiedene Lebensphasen eine moderne Erwerbsbiographie a...mehr

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Erkenntnisse aus der Corona... / 3.3 Bereiche

Innerhalb eines Unternehmens sind die erforderlichen Maßnahmen unterschiedlich. Im Folgenden werden allgemeine Empfehlungen und Erfahrungen beschrieben. 1. Sicherstellung der Arbeitsbedingung auch im mobilen Arbeiten von zu Hause Um die Herausforderungen annehmen zu können, müssen die technischen Bedingungen im Homeoffice gleich von Beginn an stimmen. Andernfalls ist die Umset...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit

Rz. 11 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist grds. die wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit. Wird gegen die Schriftform[1] für die Inanspruchnahmeerklärung verstoßen, ist die Elternzeit nicht wirksam verlangt – es sei denn, der Arbeitgeber hat das nicht beanstandet und sich damit abgefunden, dass der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheint. Ausnahmswe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 1 Freistellung als Ausnahme von der Pflicht zur Arbeitsleistung

Der Arbeitnehmer ist aufgrund des Arbeitsvertrags zur Arbeitsleistung verpflichtet. Allerdings kann der Arbeitnehmer in verschiedenen Fällen von seiner Arbeitspflicht freigestellt sein. Die Arbeitspflicht wird durch die Freistellung suspendiert, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen. Ohne Arbeitsleistung entfällt sein Lohnanspruch, es gilt der Grundsatz "ohne Arbeit ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.11 Freistellung im Bereich der Jugendpflege

Auf länderrechtlicher Grundlage bestehen gesetzliche Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Jugendpflege.[1] Der Anspruch besteht ländergesetzlich weitgehend einheitlich als unbezahlte Freistellung.[2] Der Umfang beträgt in den meisten Ländergesetzen 12 Arbeitstage pro Jahr, sodass eine Freistellung von mehr als 2 Wochen ermöglicht wird.[3] Er wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.1 Zeitpunkt der Mitteilung

Rz. 10 Nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG hat die Mitteilung unverzüglich zu erfolgen. Nach der gesetzlichen Definition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies "ohne schuldhaftes Zögern". Hinweis Der Arbeitnehmer muss deshalb in der ersten Betriebsstunde am ersten Tag der Erkrankung den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer inform...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.13 Urlaub

Rz. 76 Besondere Regelungen gelten bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers während des Erholungsurlaubs. Aufgrund dessen Zweckgebundenheit wird der Urlaubsanspruch bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kraft Gesetzes unterbrochen. Die nachgewiesenen Tage der Erkrankung werden auf den Jahresurlaub nicht angerechnet und können nachgeholt werden (§ 9 BUrlG). Dies bedi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal des Alters / 3.3 Sonderurlaub

Zum Alter proportionaler Sonderurlaub für Piloten aus Gründen des Gesundheitsschutzes muss als angemessene und objektive Maßnahme ausgestaltet sein, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Das LAG Köln behandelte mit Urteil vom 8.7.2021 die Frage, ob die Altersstaffelung eines Sonderurlaubs diskriminierend ist.[1] Der Kläger war zum Zeitpunkt der Klageerhebung 52 Jahre al...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.10 Rückkehrmöglichkeit zum bisherigen Arbeitgeber

Rz. 241 Die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zu seinem bisherigen Arbeitgeber während der Dauer des befristeten Arbeitsvertrags fortbesteht, ist sachlich gerechtfertigt, wenn dem Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine gesicherte Rückkehrmöglichkeit in das bisherige Arbeitsverhältnis zusteht.[1] Rz. 242 Dies hat das BA...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.4 Kausalität

Rz. 127 Die zeitweilige Verhinderung eines Stammarbeitnehmers muss für die Einstellung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers ursächlich sein. Dies ist in Fällen der unmittelbaren Vertretung, in denen die Vertretungskraft die Tätigkeit der zeitweilig verhinderten Stammkraft verrichten soll, unproblematisch. Mittelbare Vertretung Rz. 128 Der Sachgrund der Vertretung setzt al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.2 Mehrfache Befristung

Rz. 118 Die Befristung kann nach einer älteren Rechtsprechung des BAG unwirksam sein, wenn bereits bei Vertragsschluss beabsichtigt ist, den Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterzubeschäftigen. Dies kann z. B. bei einem zur Dauervertretung eingestellten sog. Springer der Fall sein.[1] Dies setzt voraus, dass der befristet beschäftigte Arbeitnehmer von vornhere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5 Mehrfachbefristungen; institutioneller Rechtsmissbrauch

Rz. 42 § 14 Abs. 1 TzBfG erlaubt grundsätzlich den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in beliebiger Zahl.[1] Es ist auch zulässig, im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG einen oder mehrere mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Wegen des Verbots der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.10.3 Sonderurlaub

Während der Arbeitsphase kann Sonderurlaub gem. § 28 TVöD gewährt werden. Allerdings wirkt sich dies auf die Zeiträume der Arbeits- und Freistellungsphase wie eine längere Erkrankung aus. Insofern wird auf die Ausführungen oben unter 7 verwiesen. Da die Freistellungsphase dienstplanmäßige Freizeit aufgrund abweichender Verteilung der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.6 Rechtsanspruch auf ein Sabbatical?

Grds. gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung eines Sabbaticals. Allerdings handelt es sich beim Sabbatical um eine Sonderform einer Teilzeitbeschäftigung. Gem. § 8 TzBfG besteht unter den dort genannten Voraussetzungen ein Anspruch auf Teilzeit. Dieser Rechtsanspruch greift jedoch nicht hinsichtlich der Sonderform des Sabbatical. Denn beim Sabbatical wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.4.1 Verdienstkürzungen

Nach § 11 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BUrlG bleiben Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht.[1] Dies bedeutet, dass das Urlaubsentgelt auf der Grundlage der Arbeitsvergütung zu berechnen ist, die ohne diese Kürzungen zu zahlen wäre....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einführung einer optimalen ... / 4.5 Incentives

Incentives (Anreizeffekte) sind besondere materielle oder immaterielle Belohnungen der Mitarbeiter für besondere Leistungen. Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen dadurch regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind daher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Annahmeverzug / Zusammenfassung

Begriff Nach den allgemeinen Regeln des gegenseitigen Vertrags (§§ 320, 326 Abs. 1 Satz 1 BGB) muss der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung die Vergütung als Gegenleistung nur entrichten, wenn der Arbeitnehmer gearbeitet hat ("Ohne Arbeit kein Lohn"). Die Regeln des Annahmeverzugs stellen eine von zahlreichen arbeitsrechtlichen Durchbrechungen dieses Grundsatzes da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 3.2 Berufliche Veranlassung der Auswärtstätigkeit

Weitere Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Reisekosten ist, dass der Reisetätigkeit ein beruflicher Anlass zu Grunde liegt. Dieses Kriterium ist auf den allgemeinen Werbungskostenbegriff zurückzuführen, wonach nur beruflich veranlasste Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind.[1] Reisekosten liegen vor, wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen durch eine so gut ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub

1 Überblick In § 28 TVöD ist der tarifliche Sonderurlaub geregelt. Danach können Beschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. Im Unterschied zum Erholungsurlaub (§ 26 TVöD ), der der Wiederherstellung der geistigen und körperlichen Energie der Beschäftigten dient, schafft der Sonderurlaub für die Besc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.6 Sonderurlaub und andere Freistellungsgründe

In der Zeit eines längeren Sonderurlaubs kann keine Freistellung aus anderem Grund, etwa für den Wehr- oder Zivildienst, in Anspruch genommen werden, da der Beschäftigte bereits vom Dienst freigestellt ist. Diese gesetzlichen Regelungen greifen jedoch ggf. am Ende des Sonderurlaubs ein. Allerdings ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bestehende Erklärungsfristen einzuhalten, w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.7 Ersatzkraft für die Zeit des Sonderurlaubs

Die zeitlich befristete Gewährung von Sonderurlaub ist ein sachlicher Grund zum Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses (vgl. näher hierzu "Befristete Arbeitsverträge"). Denn der Arbeitgeber darf in einem solchen Fall regelmäßig von der Erwartung ausgehen, der Bedarf zur Beschäftigung der Vertretungskraft werde mit Beendigung des urlaubsbedingten Ausfalls der vertre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter. Der Arbeitgeber kann jedoch in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis verlangen. So besteht für die Zeiten des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.5 Nebentätigkeit während des Sonderurlaubs

Grundsätzlich hat der Beschäftigte auch während der Dauer des Sonderurlaubs die Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit. Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf bei einer entgeltlichen Nebentätigkeit deren Aufnahme der vorherigen schriftlichen Anzeige (näher hierzu unter Stichwort Nebentätigkeit). Der Arbeitgeber kann die Ausübung der Nebentätigkeit bei Beeinträchtigung seiner Int...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 1 Überblick

In § 28 TVöD ist der tarifliche Sonderurlaub geregelt. Danach können Beschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. Im Unterschied zum Erholungsurlaub (§ 26 TVöD ), der der Wiederherstellung der geistigen und körperlichen Energie der Beschäftigten dient, schafft der Sonderurlaub für die Beschäftigten i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.2 Ermessensentscheidung des Arbeitgebers

Liegt ein wichtiger Grund i. S. v. § 28 TVöD vor, so kann der Beschäftigte unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung Sonderurlaub erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nunmehr in allen Fällen die Entscheidung über die Gewährung von Sonderurlaub nach billigem Ermessen zu treffen hat (§ 315 Abs. 1 BGB). Diese Regelung lehnt sich damit inhaltlich an die alte Rechtslage ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3 Dauer, nachträgliche Änderung, Zweckbefristung und Unterbrechung des Sonderurlaubs

2.3.1 Dauer Die Dauer des Sonderurlaubs ist nicht tariflich festgeschrieben und hängt somit maßgeblich von dem wichtigen Grund des Beschäftigten, aber auch von den dienstlichen oder betrieblichen Bedürfnissen aufseiten des Arbeitgebers ab. Letztlich liegt die Festlegung der Befristung im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Eine fünfjährige Gewährung von Sonderurlaub zur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2 Voraussetzungen für die Gewährung

Die Gewährung von Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts ist an zwei Voraussetzungen gebunden: Zum einen muss ein wichtiger Grund vorliegen, zum anderen muss die oder der Beschäftigte einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Im Unterschied zu der früheren Regelung gehört es nicht mehr zu den geschriebenen Voraussetzungen des § 28 TVöD, dass dringende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3.1 Dauer

Die Dauer des Sonderurlaubs ist nicht tariflich festgeschrieben und hängt somit maßgeblich von dem wichtigen Grund des Beschäftigten, aber auch von den dienstlichen oder betrieblichen Bedürfnissen aufseiten des Arbeitgebers ab. Letztlich liegt die Festlegung der Befristung im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Eine fünfjährige Gewährung von Sonderurlaub zur Aufnahme e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3.3 Zweckbefristung

Ob im Einzelfall auch eine Zweckbefristung des Sonderurlaubs vereinbart werden kann, ist ebenfalls nicht ausdrücklich geregelt. Dies kann z. B. bei der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen eine Rolle spielen, wenn die betreffende Person plötzlich stirbt. Da § 28 TVöD aber zu der Frage einer möglichen Befristung überhaupt keine Aussage trifft und dies auch nicht in Wide...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3.4 Unterbrechung

Die Protokollerklärung zu § 50 BAT, nach der der Sonderurlaub nicht unterbrochen werden darf für Zeiträume, in denen keine Arbeitsverpflichtung besteht, ist von § 28 TVöD nicht übernommen worden. Diese Erklärung sollte klarstellen, dass eine Unterbrechung des Sonderurlaubs mit der Folge des Wiederauflebens des Vergütungsanspruchs dann unzulässig ist, wenn ohnehin – etwa währ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.2 Antrag

Ungeschriebene Voraussetzung für jegliche Gewährung von Sonderurlaub ist ein entsprechender Antrag der/des Beschäftigten, da der Arbeitgeber hier nicht auf eigene Initiative und ohne Zustimmung des Beschäftigten tätig werden kann und soll. Für den Antrag genügt eine entsprechende Willenserklärung des Beschäftigten, in der das Vorliegen eines wichtigen Grundes i. S. d. § 28 T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1 Tatbestand

2.1.1 Wichtiger Grund Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3.2 Nachträgliche Änderung

Nachträgliche Änderungen wie eine vorzeitige Beendigung wegen Wegfalls des wichtigen Grundes oder eine Verlängerung bei Fortbestehen des wichtigen Grundes sieht § 28 TVöD zwar nicht ausdrücklich vor, sie können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Der Arbeitgeber kann daher weder einseitig die vorzeitige Rückkehr des Beschäftigten verlangen, noch hat der ...mehr