Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderurlaub

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.3 Arbeitsbefreiung aufgrund Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 2)

Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Der Verhandlungsspielraum und die Regelungskompetenz der Betriebsparteien bezieht sich demnach nicht... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.3 Sonderfälle

In den folgenden Sonderfällen gelten teilweise Sonderregelungen wie folgt: Altersteilzeit: Wird die Arbeitszeit unter gleichzeitiger Absenkung des Entgelts auf Teilzeit reduziert, so hat der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer nach § 3 EFZG Anspruch auf das der ausfallenden Teilzeit entsprechende Entgelt. Bei Verblockung hat der Arbeitnehmer während der Vollzeitarbeitsphase... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Freistellung von der Arbeit / 1 Freistellung als Ausnahme von der Pflicht zur Arbeitsleistung

Der Arbeitnehmer ist aufgrund des Arbeitsvertrags zur Arbeitsleistung verpflichtet. Allerdings kann der Arbeitnehmer in verschiedenen Fällen von seiner Arbeitspflicht freigestellt sein. Die Arbeitspflicht wird durch die Freistellung suspendiert, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen. Ohne Arbeitsleistung entfällt grundsätzlich der Lohnanspruch des Arbeitnehmers, es gil... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.5 Dauer der Entgeltfortzahlung

§ 3 Abs. 1 EFZG beschränkt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die Dauer von 6 Wochen (= 42 Kalendertage), sofern nicht eine günstigere Regelung, z. B. in einem Tarifvertrag geregelt, gilt. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann, dann als einzelvertragliche Abrede, eine günstigere Regelung enthalten.[1] Die Rechtsprechung wendet bei der Berechnung dieser Zeitspanne di... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Freistellung von der Arbeit / 5.11 Freistellung im Bereich der Jugendpflege

Auf länderrechtlicher Grundlage bestehen gesetzliche Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Jugendpflege.[1] Der Anspruch besteht ländergesetzlich weitgehend einheitlich als unbezahlte Freistellung.[2] Der Umfang beträgt in den meisten Ländergesetzen 12 Arbeitstage pro Jahr, sodass eine Freistellung von mehr als 2 Wochen ermöglicht wird.[3] Er w... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Begünstigte Einkünfte

Rz. 33 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Nur ausländische Einkünfte werden von der gesetzlichen Ermächtigung des § 34c Abs 5 EStG (> Rz 1) und somit auch von dem darauf beruhenden ATE begünstigt. Zum Begriff der ‚ausländischen Einkünfte’ vgl § 34d EStG; > Ausländischer Arbeitslohn. Deshalb werden alle steuerpflichtigen Einnahmen des ArbN durch den ATE vom Steuerabzug ausgenommen, s... mehr

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Langzeitkonten / 4.4.3 Sonderurlaub

Während der Arbeitsphase kann Sonderurlaub gem. § 28 TVöD gewährt werden. Allerdings wirkt sich dies auf die Zeiträume der Arbeits- und Freistellungsphase wie eine längere Erkrankung aus. Insofern wird auf die Ausführungen oben unter 4.2 verwiesen. Da die Freistellungsphase dienstplanmäßige Freizeit aufgrund abweichender Verteilung der arbeitsvertraglich vereinbarten durchsch... mehr

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Langzeitkonten / 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen für Langzeitkonten

Sozialrechtlich besteht ein rechtlicher Rahmen für Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten seit 1998 durch das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen", kurz: Flexi-Gesetz.[1] Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi ... mehr

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Langzeitkonten / 4 Rechtsanspruch auf ein Sabbatical

Grds. gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung eines Sabbaticals. Allerdings handelt es sich beim Sabbatical um eine Sonderform einer Teilzeitbeschäftigung. Gem. § 8 TzBfG besteht unter den dort genannten Voraussetzungen ein Anspruch auf Teilzeit. Dieser Rechtsanspruch greift jedoch nicht hinsichtlich der Sonderform des Sabbatical. Denn beim Sabbatical wi... mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis gezahlt wu... mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.2 Einstellung nach dem 30.9.

Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30.9., also nach Ablauf des Regelbemessungszeitraums beginnt, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Entgelt im ersten vollen Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses (Ersatzbemessungszeitraum). Volle Kalendermonate sind Kalendermonate, in denen an allen Kalendertagen das Arbeitsverhältnis bestanden hat (entsprechende A... mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs ... mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.2.2 Anspruch auf Entgelt nur für bestimmte Kalendertage im Bemessungszeitraum

Besonderheiten sind zu beachten, wenn der Beschäftigte nicht für alle Kalendertage im Bemessungszeitraum Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts auf der Basis der mit Entgelt belegten Kalendertage (vgl. Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 2) wie folgt: Die in den Monaten ... mehr

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Jahressonderzahlung / 4.2 Anspruch bei Grundwehrdienst/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst

Wurde ein Beschäftigter aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zum Grundwehrdienst/Zivildienst eingezogen und hatte er aus diesem Grund im laufenden Kalenderjahr nicht für alle Kalendermonate Entgelt erhalten, so führt dies nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte vor dem 1.12. aus dem Grundwehr-/Zivildienst entlassen wurde und unverzüglich n... mehr

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Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1.12.

Beschäftigte, die am 1.12. des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1.10. des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bindungsfrist... mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 5.4 Verminderung der geltend gemachten Tauschtage wegen zu geringer Jahressonderzahlung (TVöD-VKA)

Ist im Bereich TVöD-VKA der Umwandlungsbetrag für die geltend gemachten Freistellungstage höher als die nach § 20 TVöD zustehende Jahressonderzahlung, so vermindert sich die Anzahl der geltend gemachten Tauschtage automatisch kraft Tarifrechts so weit, bis die Höhe der Jahressonderzahlung zur Gewährung voller Tauschtage ausreicht. In diesem Fall vermindert sich die Jahresson... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.2 Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 58 Beispiel Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung, der Folgendes regelt: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Im Ein- und Austrittsjahr hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs Anspruch, als er Monate bei ihm gearbeite... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bezahlter Sonderurlaub

Zusammenfassung Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönlic... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bezahlter Sonderurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönliche Ereignisse z... mehr

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Bezahlter Sonderurlaub / 1.1 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Für bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB sind nur individuelle Hinderungsgründe ausschlaggebend, die sich allein in der Sphäre des betroffenen Arbeitnehmers verwirklicht haben. Die Freistellung muss also nötig sein, weil der Beschäftigte aufgrund persönlicher Ereignisse an der Arbeitsleistung gehindert ist. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn ein Arbeitnehmer im Stau steht,... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bezahlter Sonderurlaub / 1.3 Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit

Das Gesetz spricht von einer "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit", die der Mitarbeiter fehlen darf. Wann dieses Kriterium erfüllt ist, ist jedoch nicht geregelt. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Häufig ergibt sich der notwendige Zeitraum aus der konkreten Situation. Bei Ereignissen wie einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes ist ein bezahlter Sonderurlau... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bezahlter Sonderurlaub / 4 Pflichten des Mitarbeiters

Benötigt ein Arbeitnehmer Sonderurlaub, ist er verpflichtet, seinem Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren. Der Arbeitgeber kann außerdem einen Nachweis über den Grund des Sonderurlaubs verlangen, falls dieser möglich ist. Im Fall einer Hochzeit muss der Mitarbeiter z. B. ein entsprechendes Schreiben des Standesamts vorlegen, aus dem der Termin der Trauung hervorg... mehr

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Bezahlter Sonderurlaub / 1 Anspruch

Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 Satz 1 BGB, wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Der Beschäftigte ist ohne sein Verschulden durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung gehindert, die persönliche Verhinderung dauert eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, es ist nichts anderes geregelt... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bezahlter Sonderurlaub / 1.2 Kein Verschulden des Mitarbeiters

Der Verhinderungsgrund führt nur dann zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf unbezahlten Sonderurlaub, wenn dieser das persönliche Ereignis nicht verschuldet hat. Von einem Verschulden ist immer dann auszugehen, wenn der Mitarbeiter gegen ein von einem verständigen Menschen zu erwartendes Verhalten gröblich verstoßen hat und die Abwälzung der Folgen auf den Arbeitgeber unbi... mehr

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Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.4 Erkrankung des Kindes

Auch die nötige Betreuung der Kinder mangels Alternativen ist ein persönlicher Grund nach § 616 BGB. Da der bezahlte Sonderurlaub nach § 616 BGB nur wenige Tage umfasst, kommt hier in der Regel das Kinderkrankengeld der Krankenkasse nach § 45 SGB V zum Tragen. Arbeitgeber können den Anspruch aus § 616 BGB aber nicht mit der Begründung verweigern, dem Mitarbeiter stehe ja ein... mehr

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Bezahlter Sonderurlaub / Arbeitsrecht

1 Anspruch Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 Satz 1 BGB, wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Der Beschäftigte ist ohne sein Verschulden durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung gehindert, die persönliche Verhinderung dauert eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, es ist nichts andere... mehr

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Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.1 Öffentlich-rechtliche oder ehrenamtliche Pflichten

Ein persönliches Leistungshindernis i. S. d. § 616 BGB kann auch die Erfüllung öffentlich-rechtlicher und/oder ehrenamtlicher Verpflichtungen sein. Das gilt aber nur, wenn es sich um eine Pflicht handelt, der sich der Mitarbeiter aufgrund rechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht entziehen kann. Das gilt z. B. bei der Inanspruchnahme als ehrenamtlicher Richter.[1] Die Ausübun... mehr

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Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.3 Quarantäne

Eine behördliche Quarantäneanordnung ist ebenfalls ein persönlicher Hinderungsgrund. Das gilt auch dann, wenn regelmäßig und zeitgleich mehrere Personen betroffen sind. Der Anspruch nach § 616 BGB geht dem Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz grundsätzlich vor.[1] Das Verwaltungsgericht Berlin hält im Fall der Quarantäne sogar einen Anspruch nach §... mehr

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Bezahlter Sonderurlaub / 2 Abdingbarkeit des § 616 BGB

§ 616 BGB kann von den Tarifvertrags- und Arbeitsvertragsparteien abbedungen werden. Möglich ist ein vollständiger Ausschluss des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB, aber auch eine Modifikation. In vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ist abschließend festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Dauer im konkreten Verhinderungsfall das Ent... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.2 Arztbesuche

Arztbesuche ohne Vorliegen einer Krankheit können ebenfalls ein persönlicher Grund sein, wenn der Termin gesundheitlich erforderlich ist, z. B. Vorsorgeuntersuchungen oder Blutentnahmen. Außerdem muss das Aufsuchen des Arztes während der Arbeitszeit erforderlich sein.[1] Hierfür genügt es, dass der Betroffene auf die Termingestaltung keinen Einfluss nehmen kann und der Arzt ... mehr

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Bezahlter Sonderurlaub / 3 Höhe der Entgeltfortzahlung

Liegen die Voraussetzungen des § 616 BGB vor, so ist das vertragsgemäße Arbeitsentgelt zu bezahlen, das bei Arbeit gezahlt worden wäre, also z. B. auch Akkordlohn, Mehrarbeits- und Feiertagsvergütung. Befindet sich das Unternehmen zum Zeitpunkt der Freistellung in Kurzarbeit und war die Arbeitszeit an den entsprechenden Tagen reduziert, haben die Beschäftigten Anspruch auf d... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 9.3.3 Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Probezeit

Rz. 29 Verträge unter 12 Monaten Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) nach Ablauf der Probezeit ist nach § 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD/TV-L nur zulässig, wenn die Vertrag... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 13 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird im Grundsatz gezahlt, soweit und solange während der Schutzfristen nach § 3 MuSchG ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Er steht also nur Frauen zu, die auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 MuSchG haben. Insbesondere erhalten auch Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfristen beginnt, das ... mehr

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Sonderurlaub in der Kinder-... / 2 Gesetze im Einzelnen

Rz. 2 Folgende Gesetze sind erlassen worden. Ein Überblick über die wichtigsten Inhalte: mehr

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Sonderurlaub in der Kinder- und Jugendpflege

1 Allgemeines Rz. 1 In allen Bundesländern gibt es Gesetze, die die Freistellung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendpflege im weiteren Sinne regeln. Da es hierzu eine Bundesgesetzgebung nicht gibt, ist es Sache der Bundesländer, entsprechende Gesetze zu erlassen. Diesen Gesetzen ist gemeinsam, dass sie i.d.R. die unbezahlte Freistellung (Ausnahme Hessen und Mecklenbu... mehr

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Sonderurlaub in der Kinder-... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In allen Bundesländern gibt es Gesetze, die die Freistellung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendpflege im weiteren Sinne regeln. Da es hierzu eine Bundesgesetzgebung nicht gibt, ist es Sache der Bundesländer, entsprechende Gesetze zu erlassen. Diesen Gesetzen ist gemeinsam, dass sie i.d.R. die unbezahlte Freistellung (Ausnahme Hessen und Mecklenburg-Vorpommern... mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.2 Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub

Bei der Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub hat der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, sofern er nach allgemeinen Richtlinien verfährt. Dies gilt sowohl für die Dauer des Erholungsurlaubs als auch für dessen zeitliche Festlegung. Gewährt der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Richtlinien der Belegschaft oder bestimmten Arbeitnehmergruppen Sonderurlaub... mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei ... / 1 Erkrankung während des Urlaubs

Gemäß § 9 BUrlG werden im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die durch das Zeugnis eines Arztes seiner Wahl nachgewiesenen Tage der Krankheit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Es genügt also nicht jede Erkrankung, die Krankheit muss zur Arbeitsunfähigkeit führen. Weder der Begriff der Krankheit, noch der der Arbeitsunfähigkeit ist gesetz... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.2 Mehrere Freistellungsmöglichkeiten

Rz. 36 Die zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erklärung des Arbeitgebers muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass durch die zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung Urlaub gewährt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BUrlG). Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 36... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.1 Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrechts

Rz. 104 Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung der Lage des Urlaubs durch die dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zustehenden Mitbestimmungsrechte beschränkt. Ungewöhnlich an der Regelung ist, dass diese nicht nur einen kollektiven Bezug hat. Der Bogen spannt sich von den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen über den konkreten Urlaubsplan bis hin zu Streitigkeiten über d... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.6 Verjährung des Anspruchs auf Urlaub

Rz. 148 Nach den Entscheidungen des BAG[1] kann es bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Mitwirkungsobliegenheiten zu einem uneingeschränkten Kumulieren von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre kommen. Eine Grenze für das Kumulieren der Urlaubsansprüche gibt es nicht. Die 15-Monatsfrist bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auch auf die Fälle, in denen... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
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Kein Anspruch auf Inflationsausgleich bei Elternzeit ohne Entgeltbezug

Der Ausschluss von Beschäftigten in Elternzeit ohne Entgeltbezug von Leistungen nach dem TV Inflationsausgleich ist wirksam. Dies stellt weder einen Verstoß gegen das AGG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar. Die Klägerin ist seit 2019 bei der beklagten Stadt beschäftigt. Der TVöD findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Im April 2023 hatten die Tarifvertragsparteien den TV... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 11 Unbezahlter Sonderurlaub

Rz. 35 Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr. Die Vorschrift unterstellt eine an 6 Tagen der Kalenderwoche bestehende Arbeitspflicht und gewährleistet unter dieser Voraussetzung einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr. Ist die Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 6 Tage in der Kalenderwoche verteilt... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 13 Kurzarbeit

Rz. 41 Sofern sich Kurzarbeit über längere Zeit auf die Anzahl der Wochenarbeitstage auswirkt, vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Verhältnis zur Verringerung seiner Arbeitszeit von Gesetzes wegen. Das folgt aus den Berechnungsgrundsätzen des § 3 BUrlG und der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sowie des BAG.[1] Abzustellen ist grundsätzlich auf die für d... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.3 Sonderurlaub

Rz. 10 Ähnliches wie beim Bildungsurlaub gilt auch beim Sonderurlaub: Unberührt ist die Gesetzgebungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Sonderurlaubs für Jugendleiter und andere Mitarbeiter in der Jugendpflege. In allen Bundesländern sind dazu entsprechende Gesetze erlassen.[1] mehr