Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderurlaub

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2 Durchführung des Arbeitszeitausgleichs

Rz. 17 Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer von 8 Stunden innerhalb des Ausgleichszeitraums von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt nicht überschritten werden. Weitere Vorgaben im Hinblick darauf, wie dieser Durchschnittswert erreicht wird, enthält das Gesetz nicht. Umstritten ist gleichwohl, ob der Ausgleich der länge...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.5 Missbrauchskontrolle bei Mehrfachbefristung ("Kettenbefristung") – Änderung der Rechtsprechung, insbesondere Mehrfachvertretungen

Praxis-Tipp Nach der neuen Rechtsprechung des BAG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein.[1] Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufein...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.1 Beteiligung des Personalrats

Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Beteiligung des Personalrats geboten. In einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ist die Beteiligung des Personalrats hinsichtlich der Befristungsabrede ausdrücklich angeordnet. Beispielhaft genannt seien hier § 72 Abs. 1 Satz 1 LPVG Nordrhein-Westfalen, § 75...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.8 Vergütung aus Haushaltsmitteln

Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG setzt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die befristete Beschäftigung in einem Haushaltsplan und die Vergütung des Arbeitnehmers aus diesen Haushaltsmitteln voraus. Die Haushaltsmittel müssen hierbei im Haushaltsplan mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine befri...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.3 Zuletzt abgeschlossener Vertrag entscheidend

Bisher bestand Einigkeit zwischen den beteiligten Senaten des BAG, dass allein der zuletzt abgeschlossene befristete Vertrag entscheidend ist für die Frage, ob die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlens eines sachlich rechtfertigenden Grundes unwirksam ist.[1] Dies gelte selbst dann, wenn der letzte Vertrag aufgrund einer Zweckbefristung enden soll.[2] Die Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen (Wertguthabenvereinbarungen)

Rn. 622 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Gesetzesmaterialien zum BilMoG nennen die Lebensarbeitszeitmodelle beispielhaft für "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" (BT-Drs. 16/10067, S. 84). Bei Lebensarbeitszeitmodellen verzichtet der AN auf die Auszahlung eines Teils seiner Arbeitsvergütung und lässt diesen Betrag auf einem Wertkonto gutschreiben. Dieses Wertguth...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.1 Anspruchszeitraum

Rz. 109 Frauen, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13,00 EUR (auch aus mehreren Arbeitsverhältnissen) übersteigt, erhalten für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld den 13,00 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 MuSchG sind dem Arbeitgeber gleichgeste...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.4 Bestimmungsklauseln

Teilweise enthalten sich die Tarifvertragsparteien eigener Regelungen und übertragen die Festlegung bestimmter Arbeitsbedingungen auf Dritte (sog. Bestimmungsklausel). Diese Verfahrensweise wird bisher allgemein als zulässig angesehen. Gegenstand der Leistungsbestimmung kann dabei die Festlegung des Gehalts[1] bzw. einzelner Gehaltsbestandteile[2] ebenso sein, wie die Höhe d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.5 Beginn einer erneuten Schutzfrist während eines bestehenden unbezahlten Urlaubs

Rz. 55 Das Mutterschaftsgeld hat "Entgelt"-Ersatzfunktion. Es soll den Verdienst-/Einkommensausfall ausgleichen, der einer Frau entsteht, die infolge der Schutzfristen bzw. der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit nicht arbeiten kann. Deshalb soll eine Frau, die für einen gewissen Zeitraum weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen erhält, durch den Bezug von Mutterschaf...mehr

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Pandemien: Lehren für den A... / 3.2 Arbeitnehmergruppen

Aber auch innerhalb der Unternehmen ist es von großer Notwendigkeit, zielgruppenspezifische Maßnahmen anzubieten. Die Kinderbetreuung ist während der Pandemie besonders für berufstätige Frauen zu einer vermehrten Doppelbelastung geworden. Neben dem Homeschooling waren die Eltern für das Freizeitangebot zu Hause verantwortlich, was i. d. R. bereits teilweise durch Vereinsaktiv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Pandemien: Lehren für den A... / 3.3 Bereiche

Innerhalb eines Unternehmens sind die erforderlichen Maßnahmen unterschiedlich. Im Folgenden werden allgemeine Empfehlungen und Erfahrungen beschrieben. 1. Sicherstellung der Arbeitsbedingung auch im mobilen Arbeiten von zu Hause Um die Herausforderungen annehmen zu können, müssen die technischen Bedingungen im Homeoffice gleich von Beginn an stimmen. Andernfalls ist die Umset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nichtbegünstigter Personenkreis

Rn. 21 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zum nichtbegünstigten Personenkreis gehören folgende Personengruppen: Selbstständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen können. Sollte sich dieser Personenkreis ebenfalls eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen, besteht die Möglichkeit, auf die Basisrente nach § 10 EStG zurückzugreifen. freiwillig Versicherte ger...mehr

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Muss HR sich neu erfinden? / 4.2 Flexibilisierung durch "Lebenszyklusorientierte Arbeitszeitgestaltung"

Ausbildung – Arbeit – Ruhestand: so lautete jahrzehntelang der klassische Dreiklang der Lebens- und Berufsplanung. Mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens und dem "Tsunami" der demographischen Herausforderung ist dieses Muster schon lange nicht mehr haltbar. Heute bilden verschiedene Lebensphasen eine moderne Erwerbsbiographie a...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei...mehr

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Flexible Arbeitszeitmodelle... / 1.2 Wünsche der Beschäftigten

Beruf und Familie besser vereinbar machen Vor allem wünschen sich viele Erwerbstätige, die beruflichen Verpflichtungen besser mit den familiären vereinbaren zu können. Dies ist aber nur ein Aspekt, in dem es darum geht, die Kindererziehung oder die Pflege von älteren Angehörigen zu ermöglichen. Ferner plädieren viele Beschäftigte auch dafür, die wöchentliche Arbeitszeit ab ei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Zeitliche Lage der Elternzeit

Rz. 21 Eine wesentliche Änderung durch das Gesetz v. 18.12.2014 ist die Möglichkeit der Eltern, von den 3 Jahren der Elternzeit einen Anteil von bis zu 24 Monaten in der Zeit vom 4. bis zum 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen (§ 15 Abs. 2 Satz 2). Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Lediglich die Verteilung durch die Eltern ist in...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Unbezahlter Sonderurlaub

Rz. 1380 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.81: Unbezahlter Sonderurlaub (1) Dem Arbeitnehmer wird in der Zeit von _________________________ bis zum _________________________ unbezahlter Sonderurlaub gewährt (Zweck: _________________________). (2) Während des Sonderurlaubes ruht das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis. Infolgedessen ent...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Bezahlter Sonderurlaub

Rz. 1381 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.82: Bezahlter Sonderurlaub (1) Dem Arbeitnehmer wird in der Zeit von _________________________ bis zum _________________________ bezahlter Sonderurlaub gewährt (Zweck: _________________________). (2) Während des Sonderurlaubes ist der Arbeitnehmer von der Erbringung der Arbeitsverpflichtung freigestellt. Der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Arbeitsunfähigkeit im Sonderurlaub

Rz. 1385 Da zumindest im Schrifttum problematisiert wird, ob bei der Erkrankung eines Arbeitnehmers während der Dauer des unbezahlten Sonderurlaubes eine Unterbrechung des Sonderurlaubes mit der Folge des Entstehens eines Entgeltfortzahlungsanspruches begründet wird[3179] oder ein Anspruch auf Verlängerung des Sonderurlaubes um den Zeitraum der Erkrankung entstehen kann, sol...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 106. Sonderurlaub

a) Einführung Rz. 1375 Nicht nur persönliche Gründe, wie beispielsweise der Wunsch nach Freistellung für die Pflege eines Angehörigen, einer verlängerten Betreuungszeit für Kinder über die im Bundeselterngeld- und ElternzeitG geregelten Zeiten hinaus, eine fehlende Betreuungsmöglichkeit für Kinder, z.B. bei mehrmonatiger Schließung der Kitas, die Wahrnehmung von Ehrenämtern, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 1375 Nicht nur persönliche Gründe, wie beispielsweise der Wunsch nach Freistellung für die Pflege eines Angehörigen, einer verlängerten Betreuungszeit für Kinder über die im Bundeselterngeld- und ElternzeitG geregelten Zeiten hinaus, eine fehlende Betreuungsmöglichkeit für Kinder, z.B. bei mehrmonatiger Schließung der Kitas, die Wahrnehmung von Ehrenämtern, insbesondere ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Auswirkungen auf den (gesetzlichen) Mindesturlaub

Rz. 1387 Das BAG hat seine Rechtsprechung zu der Frage, ob während des unbezahlten Sonderurlaubes ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsteht, 2019 geändert. Während dies in einer Entscheidung aus 2014[3183] noch ausdrücklich bejaht wurde, hat das BAG 2019 entschieden, dass zwar grundsätzlich auch in dem Jahr, in dem Sonderurlaub gewährt wird, ein gese...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Zweckbestimmung

Rz. 1384 Um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Zweck des Sonderurlaubes mit in die Vereinbarung über die Gewährung von Sonderurlaub aufgenommen werden. Wollen die Parteien den Ausnahmecharakter der Regelung zum Ausdruck bringen und besteht auf Arbeitgeberseite das Bedürfnis, das Entstehen eines Anspruches aus betrieblicher Übung oder Gleichbehandlung zu verhi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Auswirkungen auf Betriebszugehörigkeitszeiten

Rz. 1383 Da auch der unbezahlte Sonderurlaub die Betriebszugehörigkeitszeit nicht unterbricht, führt die Sonderurlaubsregelung z.B. bei der Bemessung der Länge der Kündigungsfrist im Rahmen des § 622 BGB nicht zu einer Verkürzung der maßgebenden Betriebszugehörigkeitszeit um die Dauer des Sonderurlaubes.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 661 Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf jede Form bezahlten und unbezahlten Urlaubs. Es erfasst nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub gemäß § 1 BUrlG, sondern auch zusätzlichen Erholungsurlaub nach Tarif- oder Einzelarbeitsvertrag, Zusatzurlaub für Schwerbehinderte,[1707] den Bildungsurlaub nach den Landesgesetzen zur Arbeitnehmerweiterbildung[1708] sowie Sonde...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Auswirkungen auf Sonderzahlungen/betriebliche Altersversorgung

Rz. 1382 Die Frage, ob bzw. wie sich der Sonderurlaub auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Sonderzahlungen, z.B. auf Prämien-/Tantiemezahlungen oder die betriebliche Altersversorgung auswirkt, hängt davon ab, ob der jeweilige Tatbestand der anspruchsbegründenden Norm an die Erbringung der Arbeitsleistung oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses anknüpft. Um Unklarheiten ü...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vorzeitige Beendigung

Rz. 1386 Der Arbeitgeber ist in der Regel nur dann verpflichtet, der vorzeitigen Beendigung eines unbezahlten Sonderurlaubes zuzustimmen, wenn diese Möglichkeit tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart ist. Eine Pflicht zur Einwilligung in die vorzeitige Beendigung des Sonderurlaubes aufgrund arbeitsrechtlicher Fürsorgepflicht kann auch ohne tarifvertragliche oder ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Hinweise und Anmerkungen:

aa) Auswirkungen auf Sonderzahlungen/betriebliche Altersversorgung Rz. 1382 Die Frage, ob bzw. wie sich der Sonderurlaub auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Sonderzahlungen, z.B. auf Prämien-/Tantiemezahlungen oder die betriebliche Altersversorgung auswirkt, hängt davon ab, ob der jeweilige Tatbestand der anspruchsbegründenden Norm an die Erbringung der Arbeitsleistung ode...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 100. Sabbatical

Rz. 1333 Erläuterungen hierzu finden sich weiter unten unter dem Stichwort "Sonderurlaub" (siehe Rdn 1375 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Berechnung

Rz. 268 Problematisch kann in Einzelfällen die Berechnung des Urlaubsanspruchs für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sein. Rz. 269 Praxistipp Die Grundsätze sollten in schwierigen Fällen im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt werden. Rz. 270 Im Urlaubsrecht gilt danach grundsätzlich das Urlaubstageprinzip. Danach sind Urlaubstage immer nur ganze Arbeitstage. Es kommt nach b...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1511 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3564] treffen die Mitgliedstaaten die erforder...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (sog. "Monokausalität")

Rz. 440 Weiterhin muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein (sog. "Monokausalität").[1057] Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Erkrankung gearbeitet hätte und arbeiten hätte können.[1058] Wäre die Arbeit im maßgeblichen Zeitraum (auch) aus einem anderen Grund nicht geleistet w...mehr

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FoVo 12/2024, Die Folgen fü... / II. Die Lösung

Der Nachteil des Gläubigers Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhöht sich der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO für die erste unterhaltsberechtigte Person um den in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung ausgewiesenen Betrag. Das waren für die Zeit vom 1.7.2022 bis zum 30.6.2023 zunächst 500,62 EUR, für die Zeit vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2024 dann 527,76 EUR und seit dem 1.7.20...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Einzelnen Gegenstände der Nachweispflicht

Rz. 1154 Die Mindestinhalte wurden durch die Gesetzesnovelle im Jahr 2022 erweitert. Nachzuweisen sind seitdem jedenfalls die nachfolgenden Arbeitsbedingungen:mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Allgemeines

Rz. 189 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[224] Rz. 190 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er nicht, so blei...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / C. Form und Inhalt des Teilzeitverlangens

Rz. 79 Nach § 8 Abs. 5 TzBfG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber ...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.2 Verlängerung

Über das spätestmögliche Ende der Elternzeit hinaus kann Elternzeit in keinem Fall verlängert werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer auch nach Vollendung der insgesamt 3-jährigen Elternzeit in "Elternzeit" bleibt, so liegt im Zweifel unbezahlter Sonderurlaub vor, der nicht mehr den Bestimmungen des BEEG unterliegt. Hat der Arbeitnehmer Eltern...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 regelt Probleme, die bei einem Zusammentreffen von Erholungsurlaub und Elternzeit auftreten können und verhindert durch Abweichungen von den allgemeinen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) unter Umständen nicht nachvollziehbare Ergebnisse. Die Vorschrift wird als Beleg dafür herangezogen, dass auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaub entsteht[1], denn Ur...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.2 Bezahlter Sonderurlaub

Im Fall einer persönlichen Arbeitsverhinderung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese Freistellung wird häufig als Sonderurlaub bezeichnet. Nach § 616 BGB hat der Arbeitgeber in diesen Fällen das Entgelt fortz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.1 Freistellung

Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgesehene Tatbestände ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
4-Tage-Woche / 5 Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch hängt von der Anzahl der Arbeitstage ab (nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt dieser unter Zugrundelegung einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage). Bei einer 4-Tage-Woche steht den Arbeitnehmern ein gesetzlicher Mindesturlaub von 16 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu. Zu regeln ist bei Umstellung auf eine 4-Tage-Woche, was mit einem vertraglich gewährt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 1 Tarifliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Schon vor der Einführung der gesetzlichen Regelungen zur Pflegezeit im Jahr 2008 bzw. der Familienpflegezeit im Jahr 2012 konnten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis dem TVöD unterliegt, die tariflichen Ansprüche zur Vereinbarung von Beruf und Pflege bzw. Betreuung naher Angehöriger in Anspruch nehmen. Diese tariflichen Regelungen ergänzen auch nach Inkrafttreten des Pfleg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.7 Verhältnis des PflegeZG zu den tariflichen Regelungen

Das Verhältnis der Regelungen im PflegeZG zu den Bestimmungen des TVöD ist insbesondere interessant, weil die tariflichen Regelungen teilweise über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen, so gibt es z. B. für die Dauer des Sonderurlaubs keine Höchstgrenze, teilweise hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurückbleiben, insbesondere hinsichtlich des im Gesetz vorgesehenen besonde...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.6 Kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, Entscheidung nach billigem Ermessen

Nach dem FPfZG in der Fassung vom 6.12.2011 hatten die Beschäftigten – im Gegensatz zu dem seit 1.1.2015 geltenden FPfZG und im Unterschied zum ersten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[1] – keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Vielmehr bedurfte die Familienpflegezeit einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.1.3 Verminderung des Erholungsurlaubs

Rechtslage ab 1.1.2015 Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c) TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Diese Regelung erfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden tariflichen Mehrurlaub, nicht jedoch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.6 Freistellung des Beschäftigten während der Familienpflegezeit

Das FPfZG schließt nicht aus, dass ein Beschäftigter während der Nachpflegephase Freistellungsansprüche aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Regelungen geltend macht (näher unten Ziffer 3.10). Denkbar ist, dass der Beschäftigte wegen Elternzeit, Pflegezeit nach dem PflegeZG oder Sonderurlaub o. Ä. von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Ein Einbehalt von Entgelt kann in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.8 Fazit

Die Regelungen zur kurzzeitigen Arbeitsbefreiung bei akut auftretenden Pflegefällen sowie zur Pflegezeit und Freistellung zur Betreuung minderjähriger Pflegebedürftiger sowie zur Sterbebegleitung sind aus sozialpolitischen und gesellschaftspolitischen Erwägungen heraus zu begrüßen. Sie werden jedoch die Personalplanung und Einsatzplanung der Dienststellen und Betriebe weiter...mehr