Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderurlaub

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Urlaub / 8.9 Kürzung des Urlaubs bei Sonderurlaub nach § 28 TVöD

Im Falle des Sonderurlaubs nach § 28 TVöD ruht das Arbeitsverhältnis. Für den Fall des Ruhens sieht § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vor, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel mindert. Nach der früheren Rechtsprechung des BAG[1] war diese Norm, jedenfalls soweit sie den gesetzlichen Urlau...mehr

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Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs, einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung...mehr

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Urlaub / 4.19.1 Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit

Während des Kurzarbeitszeitraumes vermindert sich der Anspruch auf Erholungsurlaub auch dann nicht, wenn durch den Beschäftigten keine Arbeitsleistung zu erbringen ist oder sich die Arbeitsleistung auf weniger Wochenarbeitstage verteilt (§ 9 Abs. 1 Satz 1 TV COVID). Für die Dauer des Urlaubs sind die Beschäftigten von der Kurzarbeit auszunehmen (§ 9 Abs. 1 Satz 4 TV COVID). ...mehr

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Urlaub / 4.10 Nachträgliche Umwandlung eines abgewickelten Urlaubs

Ein Urlaubsanspruch ist erfüllt und geht damit unter, wenn der Urlaub gewährt worden ist und der Beschäftigte den Urlaub genommen hat. Eine nachträgliche Umwandlung des abgewickelten Urlaubs ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass während des Urlaubs ein Freistellungsgrund entsteht, etwa der plötzliche Tod des Vaters des Beschäftigten (§ 29 TVöD), wie auch fü...mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.4 Im Fokus: Mitarbeiter-Benefits - Lebenszyklus-Modell

Das Mitarbeiter-Benefits Lebenszyklus-Modell ist ein Ansatz, um Zusatzleistungen (Benefits) für Mitarbeitende gezielt entlang ihres beruflichen Lebenszyklus in einem Unternehmen zu gestalten. Es geht darum, Benefits individuell und bedarfsorientiert anzubieten, sodass sie in den jeweiligen Lebens- und Karrierestufen der Mitarbeitenden den größtmöglichen Mehrwert bieten. Wenn...mehr

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Urlaub / 8.11 § 208 SGB IX bei Abweichung von der 5-Tage-Woche

Grundsätzlich ist der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach dem SGB IX bei der Berechnung der Urlaubsdauer bei der Abweichung von der 5-Tage-Woche nicht mit hinzugerechnet. Das SGB IX enthält jedoch eine eigene Ausgleichsvorschrift bei Abweichung von der 5-Tage-Woche, die gesondert auf den Zusatzurlaub anzuwenden ist. Grundsätzlich beträgt der Sonderurlaub in der 5-Tage-Woc...mehr

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Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

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Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

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Sonderurlaub

1 Überblick In § 28 TVöD ist der tarifliche Sonderurlaub geregelt. Danach können Beschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. Im Unterschied zum Erholungsurlaub (§ 26 TVöD ), der der Wiederherstellung der geistigen und körperlichen Energie der Beschäftigten dient, schafft der Sonderurlaub für die Besc...mehr

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Sonderurlaub / 2.6 Sonderurlaub und andere Freistellungsgründe

In der Zeit eines längeren Sonderurlaubs kann keine Freistellung aus anderem Grund, etwa für den Wehr- oder Zivildienst, in Anspruch genommen werden, da der Beschäftigte bereits vom Dienst freigestellt ist. Diese gesetzlichen Regelungen greifen jedoch ggf. am Ende des Sonderurlaubs ein. Allerdings ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bestehende Erklärungsfristen einzuhalten, w...mehr

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Sonderurlaub / 2.8 Alternativen zum Sonderurlaub

Bei einem Freistellungsbedürfnis von bis zu 3 Tagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD Arbeitsbefreiung unter Entgeltfortzahlung gewährt werden. Kommt die Gewährung von Sonderurlaub – gleich aus welchen Gründen – nicht in Betracht, kann alternativ die Gewährung von Erholungsurlaub oder der Abbau von Gleitzeitguthaben angeboten werden.mehr

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Sonderurlaub / 2.7 Ersatzkraft für die Zeit des Sonderurlaubs

Die zeitlich befristete Gewährung von Sonderurlaub ist ein sachlicher Grund zum Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses (vgl. näher hierzu "Befristete Arbeitsverträge"). Denn der Arbeitgeber darf in einem solchen Fall regelmäßig von der Erwartung ausgehen, der Bedarf zur Beschäftigung der Vertretungskraft werde mit Beendigung des urlaubsbedingten Ausfalls der vertre...mehr

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Sonderurlaub / 2.5 Nebentätigkeit während des Sonderurlaubs

Grundsätzlich hat der Beschäftigte auch während der Dauer des Sonderurlaubs die Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit. Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf bei einer entgeltlichen Nebentätigkeit deren Aufnahme der vorherigen schriftlichen Anzeige (näher hierzu unter Stichwort Nebentätigkeit). Der Arbeitgeber kann die Ausübung der Nebentätigkeit bei Beeinträchtigung seiner Int...mehr

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Sonderurlaub / 1 Überblick

In § 28 TVöD ist der tarifliche Sonderurlaub geregelt. Danach können Beschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. Im Unterschied zum Erholungsurlaub (§ 26 TVöD ), der der Wiederherstellung der geistigen und körperlichen Energie der Beschäftigten dient, schafft der Sonderurlaub für die Beschäftigten i...mehr

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Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter, allerdings ruhen die Hauptleistungspflichten. Der Arbeitgeber kann in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis ve...mehr

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Sonderurlaub / 2.2 Ermessensentscheidung des Arbeitgebers

Liegt ein wichtiger Grund i. S. v. § 28 TVöD vor, so kann der Beschäftigte unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung Sonderurlaub erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nunmehr in allen Fällen die Entscheidung über die Gewährung von Sonderurlaub nach billigem Ermessen zu treffen hat (§ 315 Abs. 1 BGB). Diese Regelung lehnt sich damit inhaltlich an die alte Rechtslage ...mehr

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Sonderurlaub / 2.3 Dauer, nachträgliche Änderung, Zweckbefristung und Unterbrechung des Sonderurlaubs

2.3.1 Dauer Die Dauer des Sonderurlaubs ist nicht tariflich festgeschrieben und hängt somit maßgeblich von dem wichtigen Grund des Beschäftigten, aber auch von den dienstlichen oder betrieblichen Bedürfnissen aufseiten des Arbeitgebers ab. Letztlich liegt die Festlegung der Befristung im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Eine fünfjährige Gewährung von Sonderurlaub zur...mehr

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Sonderurlaub / 2.3.1 Dauer

Die Dauer des Sonderurlaubs ist nicht tariflich festgeschrieben und hängt somit maßgeblich von dem wichtigen Grund des Beschäftigten, aber auch von den dienstlichen oder betrieblichen Bedürfnissen aufseiten des Arbeitgebers ab. Letztlich liegt die Festlegung der Befristung im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Eine fünfjährige Gewährung von Sonderurlaub zur Aufnahme e...mehr

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Sonderurlaub / 2.3.3 Zweckbefristung

Ob im Einzelfall auch eine Zweckbefristung des Sonderurlaubs vereinbart werden kann, ist ebenfalls nicht ausdrücklich geregelt. Dies kann z. B. bei der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen eine Rolle spielen, wenn die betreffende Person plötzlich stirbt. Da § 28 TVöD aber zu der Frage einer möglichen Befristung überhaupt keine Aussage trifft und dies auch nicht in Wide...mehr

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Sonderurlaub / 2 Voraussetzungen für die Gewährung

Die Gewährung von Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts ist an zwei Voraussetzungen gebunden: Zum einen muss ein wichtiger Grund vorliegen, zum anderen muss die oder der Beschäftigte einen entsprechenden Antrag gestellt haben. 2.1 Tatbestand 2.1.1 Wichtiger Grund Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes au...mehr

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Sonderurlaub / 2.3.4 Unterbrechung

Die Protokollerklärung zu § 50 BAT, nach der der Sonderurlaub nicht unterbrochen werden darf für Zeiträume, in denen keine Arbeitsverpflichtung besteht, ist von § 28 TVöD nicht übernommen worden. Diese Erklärung sollte klarstellen, dass eine Unterbrechung des Sonderurlaubs mit der Folge des Wiederauflebens des Vergütungsanspruchs dann unzulässig ist, wenn ohnehin – etwa währ...mehr

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Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

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Sonderurlaub / 2.1.2 Antrag

Ungeschriebene Voraussetzung für jegliche Gewährung von Sonderurlaub ist ein entsprechender Antrag der/des Beschäftigten, da der Arbeitgeber hier nicht auf eigene Initiative und ohne Zustimmung der Beschäftigten tätig werden kann und soll. Für den Antrag genügt eine entsprechende Willenserklärung der Beschäftigten, in der das Vorliegen eines wichtigen Grundes i. S. d. § 28 T...mehr

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Sonderurlaub / 2.3.2 Nachträgliche Änderung

Nachträgliche Änderungen wie eine vorzeitige Beendigung wegen Wegfalls des wichtigen Grundes oder eine Verlängerung bei Fortbestehen des wichtigen Grundes sieht § 28 TVöD zwar nicht ausdrücklich vor, sie können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Der Arbeitgeber kann daher weder einseitig die vorzeitige Rückkehr des Beschäftigten verlangen, noch hat der ...mehr

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Sonderurlaub / 2.1 Tatbestand

2.1.1 Wichtiger Grund Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.6 § 74 Abs. 1 Nr. 6: Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte

Nach § 74 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei der "Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte (Plural!), wenn zwischen dem Leiter der Dienststelle und den beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird". Damit nicht jeder abgelehnte Urlaubswunsch (uneingeschränkt!) mitbestimmungspflichtig wird, muss die ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit

Rz. 11 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist grds. die wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit. Wird gegen die Schriftform (für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder Textform nach § 126b BGB)[1] für die Inanspruchnahmeerklärung verstoßen, ist die Elternzeit nicht wirksam verlangt – es sei denn, der Arbeitgeber hat das nicht beanstandet und sich damit abgefunden, da...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.3 Voraussetzungen

Vertretungsweise muss die Tätigkeit übertragen worden sein. Dies bedeutet, dass ein zu Vertretender vorhanden sein muss, der aus irgendwelchen Gründen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist. Es muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretene...mehr

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Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten

Für die Frage, wie sich eine länger dauernde Krankheit oder sonstige Fehlzeiten von Beschäftigten auf die Aufteilung des Leistungsentgelts auswirkt, kann es keine allgemein geltende Antwort geben. Grundsätzlich sollten Beschäftigte entsprechend der Dauer ihrer Anwesenheit am auszuzahlenden Leistungsentgelt teilhaben. Geringfügige Fehlzeiten (längstens für die Dauer des Entge...mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.5.1 Einführungsphase bei Abschluss einer Dienstvereinbarung bis 30.6.2007

Der erste Leistungszeitraum begann erst am 1.7.2007. Das Leistungsentgelt, das ab dem 1.1.2007 nach der ursprünglichen Fassung des § 18 TVöD Bund verpflichtend war, wurde für die erste Jahreshälfte i. H. v. 6 % des ihnen für den Monat März 2007 jeweils gezahlten Tabellenentgelts anteilig pauschal ausgekehrt. Nach der Protokollerklärung zu § 16 Abs. 1 und 2 LeistungsTV-Bund wa...mehr

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Leistungsentgelt / 8.5 Unterjährige Veränderungen – besondere Situationen (§ 11 LeistungsTV-Bund)

In § 11 LeistungsTV-Bund werden Auswirkungen unterjähriger Veränderungen bzw. sonstiger besonderer Situationen auf die Leistungsfeststellung bzw. das Leistungsentgelt geregelt. → Karenzzeit Nach § 11 Abs. 1 LeistungsTV-Bund findet eine Leistungsfeststellung nicht statt, wenn der Beschäftigte während des Feststellungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate tätig war. Maßgeblich ...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] D.h. der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfalle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.3.8 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich gilt, dass nur derjenige am Leistungsentgelt teilhaben kann, der eine Leistung erbringt. Befindet sich der Beschäftigte in einem ruhenden Arbeitsverhältnis, z. B. Sonderurlaub oder Elternzeit, kann keine Leistung erbracht werden. Wechselt der Beschäftigte während des Kalenderjahres in ein ruhendes Arbeitsverhältnis, muss er die Ausschüttung grundsätzlich nur no...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4.2.3 Fortsetzungserkrankung

Wiederholte Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit und damit eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, in der Zeit zwischen dem Ende der vorausgegangenen und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiterbestanden hat, sodass d...mehr

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Leistungsentgelt / 6.2.2 Einbeziehung von Entgeltfaktoren

Es erfolgt durch § 18 TVöD-VKA keine Vorgabe zur Verteilung des zur leistungsorientierten Bezahlung vorgesehenen Gesamtvolumens. Aus dem Tarifvertrag geht jedoch mittelbar hervor, dass eine differenzierte Auszahlung nach der Eingruppierung als sachgerecht empfunden wird. So wird bereits bei der Bildung des Gesamtbudgets nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA auf 1 % der ständigen Monatsta...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt im Krankheitsfall / 4.3 Zeitraum der Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Beschäftigte vor einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Pflegezeit) arbeitsunfähig krank, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung unterbrochen; die 6-Wochen-Fris...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Studienreise

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Diese Abgrenzung ist insb problematisch, wenn es um sog Studienreisen geht. Solche Reisen erfüllen auch einen allg Bildungs-, Informations- und Erholungszweck. Nach der Rspr des BFH (vgl BFH BStBl II 1979, 213) sind Auslandsreisen, denen offensichtlich ein unmittelbarer betrieblicher (beruflicher) Anlass zugrunde liegt (wie zB das Aufsuchen e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nutzung des LandesTicket He... / 3.2 Ausnahmen

Insbesondere aus dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besteht in Ausnahmefällen trotz des fehlenden Entgeltbezugs ein Anspruch auf das LandesTicket: Zeiten der Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 BEEG → Anspruch auf das LandesTicket bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren wurde Zeiten der Inanspruchnahme der vollständigen Freistellung ...mehr

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Entgelt bei Krankheit und U... / 3.1.1 Berechnungszeitraum

Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt daher keine Neuberechnung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.5 Mitwirkungspflichten

Bedarf es zur Herbeiführung bestimmter tatsächlicher oder rechtlicher Folgen einer konkreten Handlung des Arbeitgebers, so kann dieser aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten sein, an der Herbeiführung mitzuwirken. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Sonderurlaub, so ist der Arbeitgeber allerdings allein aufgrund der Fürsorgepflicht nicht ohne Weiteres verpflichtet, in eine vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 6 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von einem ehemaligen ArbG gezahlte Ruhegelder sind den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit des Beziehers zuzurechnen ( § 19 Abs 1 Nr 2 EStG, § 3 Abs 2 Nr 2 LStDV ). Sie werden für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit geleistet und sind deshalb durch das ehemalige Arbeitsverhältnis des ArbN veranlasst. Anders als bei Versorgungsrent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.1.1 Berechnungszeitraum

Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt daher keine Neuberechnung de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub / 5.2.2 Auswirkungen der Ablehnung

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers auf Bildungsfreistellung ab, so kann die infolgedessen nicht in Anspruch genommene Freistellung i. d. R. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder auf den nachfolgenden Bezugszeitraum übertragen werden. Dies macht aus Sicht des Arbeitnehmers allerdings nur dann Sinn, wenn der Arbeitgeber die Bildungsfreistellung lediglich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 2 Arbeitsverhältnis während der Meisterausbildung

Um die Meisterprüfung erfolgreich ablegen zu können, werden regelmäßig Kurse in einer Meisterschule besucht werden. Ein Besuch ist aber nicht zwingend. Die meisten dieser Schulen bieten Kurse sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit an. Im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis eröffnet das folgende Optionen: Meisterschüler, die während der Fortbildung weiterarbeiten möchten, kön...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.13 Urlaub

Rz. 76 Besondere Regelungen gelten bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers während des Erholungsurlaubs. Aufgrund dessen Zweckgebundenheit wird der Urlaubsanspruch bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kraft Gesetzes unterbrochen. Die nachgewiesenen Tage der Erkrankung werden auf den Jahresurlaub nicht angerechnet und können nachgeholt werden (§ 9 BUrlG). Dies bedi...mehr