Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderurlaub

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Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

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Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

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Urlaub / 8.1.2 Neue tarifliche Regelung zum 31.3.2012 mit Wirkung für das Jahr 2013

Die Arbeitgeber haben das Urteil des BAG vom 20.3.2012 zum Anlass genommen, diese Thematik in die laufende Tarifrunde einzuführen und eine kostenneutrale und AGG-konforme Neuregelung des Urlaubs zu fordern. Mit Tarifeinigung vom 31.3. wurde § 26 TVöD wie folgt verändert: § 26 Absatz 1 Satz 2 TVöD "2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
4-Tage-Woche / 5 Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch hängt von der Anzahl der Arbeitstage ab (nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt dieser unter Zugrundelegung einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage). Bei einer 4-Tage-Woche steht den Arbeitnehmern ein gesetzlicher Mindesturlaub von 16 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu. Zu regeln ist bei Umstellung auf eine 4-Tage-Woche, was mit einem vertraglich gewährt...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.2 Verlängerung

Über das spätestmögliche Ende der Elternzeit hinaus kann Elternzeit in keinem Fall verlängert werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer auch nach Vollendung der insgesamt 3-jährigen Elternzeit in "Elternzeit" bleibt, so liegt im Zweifel unbezahlter Sonderurlaub vor, der nicht mehr den Bestimmungen des BEEG unterliegt. Hat der Arbeitnehmer Eltern...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 21 & Vorbemerkung Die gesetzliche Regelung zur Feststellung einer Schwerbehinderung findet sich in § 69 SGB IX, wobei das Ziel nicht in der Durchsetzung einer Geldleistung, sondern in der Gewährung eines Nachteilsausgleichs (z.B. erweiterter Kündigungsschutz, zusätzlicher Sonderurlaub, steuerliche Entlastungsbeträge, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Parkberechti...mehr

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Riester-Rente / 1.1.6 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehören nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Insbesondere die folgenden Personengruppen lösen für sich betrachtet keine unmittelbare Förderberechtigung aus: Selbstst...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Bildungsurlaub / 16 Sonderurlaub für Jugendarbeit

Neben den genannten Bildungsurlaubsgesetzen ist in Sachsen sowie in sämtlichen alten Bundesländern außer in Berlin für ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub vorgesehen. Die Dauer beträgt zumeist 12 Arbeitstage im Jahr. In den meisten Bundesländern besteht kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung für die Zeit des ...mehr

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Altersteilzeit / 1.9 Altersteilzeit und Pflegezeit/Familienpflegezeit

Nach der zutreffenden Auffassung der Bundesagentur für Arbeit hat die Pflegezeit folgende Auswirkungen auf die Altersteilzeit: • Pflegezeit liegt vor der Altersteilzeit – Berechnung der bisherigen Arbeitszeit Liegt die Pflegezeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit, bleibt die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz bei der Ermittlung der bisherigen Arbeitszeit i. S. d. § 6 Abs...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Erwerb von Urlaubsansprüchen während eines unbezahlten Sonderurlaubs?

Rz. 157 Ferner hat der 9. Senat des BAG seine Rechtsprechung zu der Thematik geändert, ob Arbeitnehmer während eines unbezahlten Sonderurlaubs gesetzliche Urlaubsansprüche (Mindesturlaub) erwerben können. Nach dieser neuen Rechtsprechung bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt (vgl. BAG v. 19.3. 2019 – 9 AZR 315/17, juris).mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Unionsrechtlicher Mindeststandard von vier Wochen Urlaub

Rz. 148 Der unionsrechtliche Mindeststandard für Urlaub beträgt gem. Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG vier Wochen. Nach der Rechtsprechung des EuGH kann das nationale Recht vorsehen, dass auf Urlaubsansprüche, die über den unionsrechtlichen Mindeststandard hinausgehen, Fehltage wegen Arbeitsunfähigkeit ganz oder teilweise angerechnet werden (vgl. EuGH v. 19.11.2019 – C-609/17, C-...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Begriff und Besonderheiten des Urlaubsanspruchs

Rz. 1654 Das BUrlG gewährt bezahlten Erholungsurlaub, d.h. Urlaub zum Zwecke der Erholung von der Arbeit im Betrieb und der Auffrischung der Kräfte für den Betrieb durch die Gewährung bezahlter Freizeit zur grds. beliebigen Urlaubsgestaltung. Der Urlaub ist Gegenleistung für erbrachte bzw. noch zu erbringende Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber gewährt den Urlaub, um dem Arbeit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Verhältnis zu landesgesetzlichen Regelungen

Rz. 1783 Mit dem Inkrafttreten des BUrlG sind alle landesrechtlichen Vorschriften über den Erholungsurlaub außer Kraft getreten (§ 15 Abs. 2 S. 1 BUrlG), denn durch die Ausübung der konkurrierenden Gesetzgebung durch den Bundesgesetzgeber haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung verloren (Art. 72 Abs. 1, 74 Nr. 12 GG). In Kraft blieben jedoch die landesgesetzlichen Reg...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / A. Spannungsfeld: Entgrenzung der Arbeitszeit

Rz. 1 Ein zunehmender Bedarf nach flexibleren Arbeitszeiten wird nicht nur von Arbeitgeberseite, sondern vermehrt auch auf Arbeitnehmerseite geäußert. Die konkreten Bedürfnisse gehen dabei naturgemäß weit auseinander. Während sich die Unternehmen einen flexibleren Personaleinsatz erhoffen, um der steigenden "On Demand"-Mentalität der Kunden gerecht zu werden, möchte die Arbe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Prämienbemessung

Rz. 499 Kernstück einer entsprechenden Betriebsvereinbarung ist die gerechte und angemessene Bewertung der eingereichten Verbesserungsvorschläge. Die Bewertung des Vorschlages, wie auch die Festsetzung der Prämie im Einzelfall, muss dem Vorschlag und dem sich daraus ergebenden Nutzen für den Betrieb angemessen sein. Zugleich können auch durch die Betriebsvereinbarung Anforde...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Rz. 1317 Die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmerin in den Schutzfristen vor und nach der Entbindung (s. unter Rdn 1288) und für den Entbindungstag selbst obliegt nach der gesetzlichen Konzeption des MuSchG in der Theorie primär nicht dem Arbeitgeber, sondern i.w.S. den Sozialversicherungsträgern, die nach Maßgabe der in §§ 19, 20 MuSchG getroffenen Regelungen auf Antrag...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Verhältnis zum BEEG

Rz. 1791 Unter gewissen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit, also auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit (§ 15 BEEG). Insoweit handelt es sich um Sonderurlaub privatrechtlicher Natur, auf den das BUrlG oder tarifvertragliche Urlaubsregelungen keine Anwendung finden. Das BAG geht in st. Rspr. von einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Elte...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Dauer des Urlaubs

Rz. 1681 Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch eines erwachsenen Arbeitnehmers beträgt 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG), wobei als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Das BUrlG geht somit von einer Sechs-Tage-Woche aus und gewährt einen vierwöchigen Urlaub. Wird regelmäßig nur an fünf Tagen pro Woche gearbeite...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze, des Urlaubsplans und Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG)

Rz. 969 Unter allgemeinen Urlaubsgrundsätzen sind Richtlinien zu verstehen, nach denen die Urlaubsgewährung oder Versagung im Einzelfall erfolgt (s. zum Urlaub § 21 Rdn 1642 ff.). Dabei wird der Begriff des Urlaubes weit verstanden. Daher gehört auch die formalisierte Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub an ausländische Arbeitnehmer, die ihren Urlaub in ihrem Heimatland ve...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Vergütungsanspruch

Rz. 1381 Übt der Beschäftigte wegen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung oder Pflegezeit sein Leistungsverweigerungsrechte nach § 2 Abs. 1 PflegeZG aus, entfällt sein Vergütungsanspruch (§ 326 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Anspruch ist dem bereits gesetzlich geregelten Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub während der Elternzeit nach dem BEEG nachgebildet (vgl. Müller/Stühlmann, ZTR 200...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Briefwahlberechtigte

Rz. 249 Schriftliche Stimmabgabe ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die sich "zum Zeitpunkt der Wahl" nicht im Betrieb befinden. Dabei hat der Wahlvorstand, dem bekannt ist, dass Arbeitnehmer "nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses" voraussichtlich am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sein werden, diesen automatisch die Briefwahlunterlagen zuzusenden. Dies betriff...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / f) Auswirkungen der Veränderung von Arbeitstagen auf den Urlaub

Rz. 158 Neu ist auch die Rechtsprechung des 9. Senats des BAG, soweit die Anzahl der Arbeitstage unterjährig wechselt. Soweit der 9. Senat bisher angenommen hatte, dass im Fall eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung der kalenderjährlich bestimmte Urlaubsanspruch nicht unterteilt nach Zeitabschnitten ermittelt werden könne, und der auf Zeiträume eines unbezahl...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

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Kündigung / 4.1 Dauer der Kündigungsfristen

Die Dauer der Kündigungsfristen richtet sich nach Ablauf des 6. Monats nach der Beschäftigungszeit. Beschäftigungszeit ist nach § 34 Abs. 3 TVöD die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gem. § 28 TVöD, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlau...mehr

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Arbeitszeit gesundheitsgere... / 3.3.2 Arbeitszeiten für pflegende Angehörige

Ungefähr 4,17 Mio. Menschen werden zu Hause gepflegt (Stand 2021), davon 3,12 Mio. Pflegebedürftige von Angehörigen. Von den 40- bis 59-Jährigen, die ein Familienmitglied pflegen, sind fast 80 % erwerbstätig. Ein Zeichen für die mangelnde Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist, dass insbesondere Frauen neben der Pflege oft nur in Teilzeit arbeiten (können). Dies bestätigt si...mehr

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Kündigung / 13.1 Unkündbare Beschäftigte – Bedeutung und Voraussetzungen

"Unkündbarkeit" bedeutet den Ausschluss der ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer seinerseits kann auch nach Eintritt seiner Unkündbarkeit ordentlich kündigen. Für seine Kündigung gilt die Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres (§ 34 Abs. 1 TVöD). Dem Arbeitgeber verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt ab dem Jahr 2019 gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall,...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.2 Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 58 Beispiel Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Auf das Arbeitsverhältnis findet ein MTV Anwendung, der Folgendes regelt: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Im Ein- und Austrittsjahr hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs Anspruch, als er Monate bei ihm gearbeitet hat (Be...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.6 Kein oder nur verminderter Entgeltanspruch im Oktober 2009

Haben Beschäftigte nicht für alle Tage des Monats Oktober 2009 oder für keinen Tag dieses Monats Entgelt erhalten, wird das Vergleichsentgelt so gebildet, als hätten sie für alle Tage des Monats Oktober 2009 Entgelt erhalten (§ 28a Abs. 3 Satz 5 TVÜ-VKA). Beschäftigte, die sich zum Überleitungszeitpunkt z. B. in Mutterschutz, Elternzeit oder Sonderurlaub befinden, ihren Wehr...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.4 Antragserfordernis

Für die Höhergruppierung ist nach § 28b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA ein Antrag bis zum 30.6.2016 erforderlich (Ausschlussfrist). Hinweis Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Antrag schriftlich gestellt werden. Bei rechtzeitigem Antrag innerhalb der Ausschlussfrist wirkt der Antrag nach § 28b Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA auf den 1.7.2015 zurück. Die Beschäftigten werden daher aus der...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.3.3 Kürzung der SuE-Zulage

Gemäß Nr. 1a Abs. 3 Satz 3 der Anlage D.12 zum TVöD-V bzw. § 3.3a Abs. 3 Satz 3 TVöD-B wird die SuE-Zulage erst dann gekürzt, wenn eine Arbeitsbefreiung erfolgt ist. Sofern die Arbeitsbefreiung für Umwandlungstage noch für die Entgeltabrechnung des laufenden Kalendermonats umgesetzt werden kann, kann eine Kürzung der SuE-Zulage noch in demjenigen Kalendermonat erfolgen, in d...mehr

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Pfändung von Lohn / 14 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Pfändung gegenstandslos. Zu empfehlen ist ein kurzer Hinweis des Arbeitgebers an den bzw. die Gläubiger. Diese Mitteilung sollte sich auf die Tatsache des Ausscheidens beschränken. Keinesfalls sollte im Hinblick auf das Datenschutzgesetz mitgeteilt werden, wo nunmehr der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Keine Beendigung des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderurlaub – die wichtigsten Inhalte im Überblick

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen, Abs 1.

Rn 2 I verlangt mehr als bloße Zweckmäßigkeitserwägungen (BTDrs 16/1780, 35), allerdings auch keine biologische oder physikalische Unverzichtbarkeit (BKG § 8 Rz 11; MüKo/Thüsing § 8 Rz 5). Rn 3 Berufliche Anforderung bezeichnet eine Voraussetzung für die Ausübung der konkreten Tätigkeit. Rn 4 Art der auszuübenden Tätigkeit bestimmt die Tätigkeit insgesamt, also zB Einsatz eine...mehr

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Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 2 Kündigung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer bedarf für die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses keines Kündigungsgrundes. Er hat jedoch immer die für ihn geltenden Kündigungsfristen einzuhalten. Dies gilt grundsätzlich auch im Falle der Inanspruchnahme von Elternzeit. Jedoch gilt während der Elternzeit eine Sonderregel: Will der Arbeitnehmer in Elternzeit das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.1 Grundbetrag

Für Vollbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht (siehe hierzu Ziffer 3.4), 6,65 EUR. Hierbei handelt es sich im VKA-Bereich um einen Mindestbetrag, der nicht unterschritten, aber überschritten werden kann. Die Tarifregelung enthält insoweit keine Höchstgrenze. Allerd...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.1.2 Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit nach Abs. 2

Rz. 266 Eine Beendigungskündigung scheidet gem. § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG aus, wenn der Arbeitnehmer auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu anderen Bedingungen oder auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann (BAG, Urteil v. 10.10.2002, 2 AZR 598/01 [1]). Rz. 267 Nach Ansicht der Rechtsprechung gebietet dies der Grundsatz der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2 Durchführung des Arbeitszeitausgleichs

Rz. 17 Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer von 8 Stunden innerhalb des Ausgleichszeitraums von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt nicht überschritten werden. Weitere Vorgaben im Hinblick darauf, wie dieser Durchschnittswert erreicht wird, enthält das Gesetz nicht. Umstritten ist gleichwohl, ob der Ausgleich der länge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.2 Bezahlter Sonderurlaub

Im Fall einer persönlichen Arbeitsverhinderung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese Freistellung wird häufig als Sonderurlaub bezeichnet. Nach § 616 BGB hat der Arbeitgeber in diesen Fällen das Entgelt fortz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.1 Freistellung

Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgesehene Tatbestände ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Infektionsschutz / 2.3 Abgrenzung "tätig sind" zu "tätig werden sollen"

Die Absätze 2 und 3 des § 20a IfSG unterscheiden zwischen Personen, die "tätig sind" und Personen, die "tätig werden sollen": (2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen: (...) (3) Pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 1 Einführung

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch für Auszubildende, Praktikantinnen, für Probearbeitsverhältnisse oder Doppelarbeitsverhältnisse, für Teilzeitbeschäftigte und für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte. Wird eine Frau aufgrund von Arbeitsförderungsmaßnahmen beschäftigt, so findet das MuSchG Anwendung. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / Zusammenfassung

Überblick Der größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Neben Annahmeverzug, Kuren und anderen Freistellungsgründen kommt der persönlichen Verhinderung als Arbeitsausfall ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Arbeits...mehr

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Krankenbezüge / 4.3 Zeitraum der Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Beschäftigte vor einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Pflegezeit) arbeitsunfähig krank, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung unterbrochen; die 6-Wochen-Fris...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 4.2.3 Fortsetzungserkrankung

Wiederholte Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit und damit eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, in der Zeit zwischen dem Ende der vorausgegangenen und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiterbestanden hat, sodass d...mehr