Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.5 Sonderregelung für Berlin, Bremen und Hamburg

Rz. 12 Abs. 3 berücksichtigt den besonderen Verwaltungsaufbau der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg als eigenständige Bundesländer. Rz. 13 Der Senat von Berlin hatte sich frühzeitig beim organisatorischen Aufbau und der Umsetzung des SGB II ab 2005 auf Arbeitsgemeinschaften in landeseinheitlicher Lösung festgelegt. Dabei wurden insbesondere die Belange der Bezirke als "...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.3 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung bis zum 18.11.2020)

Rz. 9 Bislang enthielt § 20 Abs. 4 IfSG eine Ermächtigungsgrundlage für das Bundesministerium für Gesundheit, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Kosten für bestimmte Schutzimpfungen von den Trägern der Krankenversicherung nach dem 3. Abschnitt des 3. Kapitels des SGB V für ihre Versicherten getragen werden sollten. Diese Ermächtigung war eine sozialversicherungsrec...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.4 Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente (Abs. 2)

Rz. 46 Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte mit Erreichen der Regelaltersgrenze, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben (§ 51 Abs. 2). Die Regelaltersrente ist die Altersrente mit ...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.2 EU-Staatsangehörige (EU-Länder bis 30.4.2004)

Rz. 16b Ohne besondere Erlaubnis dürfen Bürger und deren Familienangehörige der Europäischen Union (Art. 39 EGV und VO EWG 1612/68, nicht jedoch der neuen Beitrittsstaaten, solange eine Übergangsregelung gilt, die von der Bundesregierung in Anspruch genommen wird) und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland eine Beschäftigung auf...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.7 Regelungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 bestimmt, dass die notwendigen Details bei der Festlegung von Art, Umfang und Form der Datenübermittlung von der Bundesagentur in gleicher Weise für Agenturen für Arbeit wie kommunale Träger geregelt werden und darüber das Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden herzustellen ist. Die ursprüngliche Gesetzesbegründung zu Abs. 4 bestimmte noch, dass die notwe...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816 S. 11, 12 und Begründung S. 34 bis 36 ...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 42a ist eine Rahmenvorgabe für alle Darlehen im SGB II geschaffen worden. Einzelheiten zu den in Abs. 2 angesprochenen Aufrechnungen mit Darlehensrückforderungsansprüchen sind in § 43 geregelt.mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Mit dem Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) ist sie zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 18, Art. 17) redaktionell geändert worden. Eine weitere Änderung brachte das Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.1 Rechtsanspruch (Abs. 1)

Rz. 6 Versicherte haben ab 1.4.2007 Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen i. S. d. § 2 Nr. 9 Infektionsschutzgesetz. Danach ist die Schutzimpfung die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Die Ergänzung von Abs. 1 Satz 1 durch das TSVG (Rz. 2c) stellt klar, dass Ansprüche gegen andere Kostenträger auf Leistungen von Schutzim...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.3 Unwichtige Gründe nach Abs. 2

Rz. 26 Abs. 2 grenzt bestimmte Bedingungen für die Erwerbstätigkeit des Leistungsberechtigten von unzumutbaren Bedingungen und Umständen nach Abs. 1 ab. Sie beziehen sich auf den Beruf, die Qualifikation der Tätigkeit, den Beschäftigungsort und sonstige allgemeine Arbeitsbedingungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Verschlechterungen in einem dieser Felder gegenüber f...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.2 Rückzahlung durch Aufrechnung (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 regelt Beginn und Höhe der Rückzahlungsverpflichtung während des Leistungsbezugs. Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung erfolgt, durch monatliche Aufrechnung i. H. v. 5 % (ab 1.7.2023) des maßgebenden Regelbedarfs getilgt (Abs. 2 Satz 1). Vor ...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36-44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Bu...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 13 Abs. 2 regelt Besonderheiten für die Erwerbsfähigkeit von Ausländern über Abs. 1 hinaus. Die Regelung findet nur Anwendung, wenn bereits festgestellt ist, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt des Ausländers in Deutschland vorhanden ist und kein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 vorliegt, also z. B. keine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.3 Zielgruppe (Abs. 3)

Rz. 11 Ziel der Vorschrift ist eine Perspektive zur Erwerbstätigkeit als soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen, denen es auch mit Unterstützung durch die Jobcenter über viele Jahre hinweg nicht gelungen ist, eine nachhaltige Beschäftigung zu finden und die dieser Perspektive bedürfen, weil eine Beschäftigungsprognose ansonsten negativ ausfallen muss und andere Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Die Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 48 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.5 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 31.3.2021)

Rz. 24 Die Änderungen von Abs. 3 durch das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (vgl. Rz. 2h) hatte als wesentlichen Regelungsgegenstand zum einen die Einfügung von 2 neuen Sätzen 4 und 5 nach Satz 3 in Abs. 3 und zum anderen die Neufassung von Abs. 3 Satz 16 (zuvor Satz 14). Der neue Satz 4 berücksichtigt die Situat...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.1 Voraussetzungen

Rz. 6 Nach dem GR der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 9.12.1988 zu § 52 SGB V besteht die Möglichkeit der Leistungsbeschränkung dann, wenn sich der Versicherte eine Krankheit durch eine vorsätzliche (schädigende) Handlung (Rz. 7 f.) oder während eines von ihm begangenen Verbrechens (Rz. 9) oder während eines von ihm begangenen vorsätzlichen Vergehens (Rz. 10) zugezogen hat...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 3 § 16i knüpft u. a. an das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" an, das mit ESF-Mitteln durchgeführt wird. In der Förderperiode 2007 bis 2013 erhielt Deutschland rd. 9,4 Mrd. EUR ESF-Mittel, in der Förderperiode 2014 bis 2020 rd. 7,5 Mrd. EUR ESF-Mittel. Auf den Bund entfielen davon jeweils etwas mehr als ein Drittel der Mittel (vgl. BT-Drs. 19/4946). Beim ...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.2 Sachleistungen einschließlich Gutscheine

Rz. 8 Als zusätzliche Leistungsform ist in den Regelungen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §§ 28 ff., nicht aber in § 4, rückwirkend zum 1.1.2011 der Gutschein aufgenommen worden. Gutscheine sind keine eigenständige Leistungsform, auch soweit unbare Formen der Leistungserbringung weder der Geld- noch der Sach- oder der Dienstleistung unmittelbar zugeordnet wer...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 25a ist durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) v. 3.4.2013 (BGBl. I S. 617) mit Wirkung zum 9.4.2013 neu eingefügt worden. Die Norm entspricht weitgehend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17/11267). Rz. 1a Art. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2.4 Datenschutz (Abs. 4)

Rz. 11 Abs. 4 trifft Regelungen für die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten für das Einladungswesen, die Qualitätssicherung und den Datenabgleich mit den Krebsregistern. Nach der Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Krebsfrüherkennung ist das Konzept der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme durch eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten nicht für die Kosten einer Behandlung einer Krankheit einstehen, die im Zusammenhang mit einem vorsätzlich selbst herbeigeführten Gesundheitsschaden (Rz. 7 f.), einem begangenen Verbrechen (Rz. 9), einem vorsätzlichen Vergehen (Rz. 10), entsteht (Abs. 1). Gleiches gilt gemäß A...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.4 Drittstaatsangehörige

Rz. 21 Eine Prüfung des Arbeitsmarktzugangs bei Drittstaatsangehörigen ist nicht erforderlich, sofern diese schon als Angehörige eines berechtigten Unionsbürgers Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Rz. 22 Ein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, wenn aus dem Aufenthaltstitel die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit hervorgeht. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist dem Drittstaatsan...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.5 Nachholung des geforderten Antrags nach Ablauf der Frist/Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs (Abs. 3 Satz 1 und 2)

Rz. 52 Kommt ein Versicherter seiner Pflicht zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 1 Satz 1, Rz. 7 ff.) oder Antrags auf Altersrente (Abs. 2, Rz. 46 ff.) nicht rechtzeitig nach, endet sein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld mit dem letzten Tag der jeweiligen Frist (Abs. 3 Satz 1) und lebt erst mit dem Tag wieder auf, an dem er den ge...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.1 Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses (Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 10)

Rz. 25 Zur möglichen, aber auch begrenzten Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses trifft Abs. 3 Nr. 4 in Bezug auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, für den eine Förderung in Betracht kommt, die eindeutige Aussage, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist, wenn Zuschüsse nach Abs. 1 für eine Dauer von 5 Jahren erbracht worden sind. Dabei muss die Förderung fü...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.8 Befristung des Arbeitsverhältnisses (Abs. 8)

Rz. 51 Die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses auf 5 Jahre oder insgesamt bis zu 5 Jahre mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung bis zum Ende dieser Frist bringt die längerfristig angelegte Förderung des Arbeitsverhältnisses als soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und den Umstand zum Ausdruck, dass die Förderung nicht an eine Minde...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.4 Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen

Rz. 20 Nach dem zum 1.1.2011 eingefügten Satz 5 gelten für nicht erwerbsfähige Personen, deren Leistungsberechtigung sich aus § 7 Abs. 2 Satz 3 ergibt, die Sätze 1 bis 4 entsprechend. Hintergrund für die Einfügung von Satz 5 sind die Änderungen im materiellen Leistungsrecht. Bisher konnten nur Personen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, die mit erwerb...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.7 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 17.9.2022)

Rz. 30 Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (vgl. Rz. 4j) hat Abs. 3 Satz 2 insofern geändert, als die Verordnungsermächtigung von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite entkoppelt worden ist. Die Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit ist bis zum 7.4.2...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2.3 Fristverlängerung beim Fehlen notwendiger Erkenntnisse (Abs. 3)

Rz. 10 Die durch Abs. 3 eröffnete Kompetenz, bei fehlenden notwendigen Erkenntnissen zur Verabschiedung einer Richtlinie nach Abs. 2 zunächst eine Richtlinie zur Erprobung der geeigneten inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung eines organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms zu beschließen, beruht auf den Erfahrungen mit dem deutschen Mammographie-Screening-Programm...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.2 Testungen (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1b)

Rz. 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1b öffnet den zuvor schon in Satz 2 Nr. 1 a. F. vorgesehenen Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit einem bestimmten Krankheitserreger (zuvor nur mit dem Coranavirus) oder auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen diesen Krankheitserreger. Insofern ist das Wort "haben" am Ende dieses Satzteils sinnlos u...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2 Rechtspraxis

2.1 Darlehensgewährung (Abs. 1) Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Darlehen nur erbracht, wenn der Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Abs. 2 und 4 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Ein Darlehen kann also nur noch erbracht werden, wenn der Bedarf durch das Schonvermögen (15.000,00 EUR für jede Person der Bedarfsgemeinschaft) gedeckt werden kann. Abs. 1 Satz 1 s...mehr

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Sauer, SGB II § 77 Gesetz z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte Übergangsrecht im Zusammenhang mit den leistungsrechtlichen Änderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 bzw. 1.4.2011 einschließlich der neu festgesetzten Regelbedarfe und der neu eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung zur Aufhebung der ...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Sie beruht auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2003 (BT-Drs. 15/1516 S. 21 und Begründung S. 66 zu Art. 1 § 61) und ist im Gesetzgebungsverfahren bisher unverände...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.9.2 Zugelassene kommunale Träger

Rz. 27 Hat ein kommunaler Träger die Option nach § 6a wirksam ausgeübt, so ist er nach § 6b Abs. 1 an Stelle der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Er nimmt nach § 6b Abs. 1 Satz 2 die Rechte und Pflichten der Bundesagentur für Arbeit wahr. Die Anzeige- und Bescheinigungspflicht nach § 56 ist dan...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 19.11.2020)

Rz. 15 Der Deutsche Bundestag hat am 25.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite nach einer Pandemiefeststellung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und im Hinblick auf die konkret drohende Einschätzung des neuartigen Coronavirus festgestellt (BT-PlPr. 19/154 S. 19169C). Mit Beschluss v. 18.11.2020 hat er dem Antrag der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD a...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.6 Gemeinsamer Bundesausschuss (Abs. 3 Satz 14)

Rz. 22 Nach Abs. 1 Satz 3 bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen für Schutzimpfungen in Richtlinien nach § 92 auf der Grundlage der Empfehlungen der ständigen Kommission beim Robert Koch-Institut gemäß § 20 Abs. 2 IfSG unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Schutzimpfungen für die öffentliche Gesund...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2.5 Veröffentlichung für Forschung und Wissenschaft (Abs. 5)

Rz. 16 Vor dem Hintergrund des großen Interesses der epidemiologischen Forschung an den Ergebnissen und Daten von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen verpflichtet Abs. 5 den Gemeinsamen Bundesausschuss oder eine von ihm beauftragte Stelle, alle 2 Jahre einen Bericht über den Stand der Maßnahmen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 zu veröffentlichen. Dadurch soll Forschung und W...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.4 Weitere Anhörungen

Rz. 20 Neben den bereits beschriebenen sind folgende weitere Anhörungen vor Erlass einer Rechtsverordnung nach Satz 2 zu beachten: Grundsätzlich ist die Rechtsverordnung nach Satz 2 erst nach Anhörung des Spitzenverbandes und der Krankenkassen und der kassenärztlichen Bundesvereinigung zu erlassen (Abs. 3 Satz 8). Enthält die Rechtsverordnung nach Satz 2 Regelungen für Persone...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.6 Weitere Bedarfsgesichtspunkte

Rz. 35d Neben Regel- und Mehrbedarfen (§§ 20, 23) treten Mehr- und Sonderbedarfe (§§ 21, 24, 26) und besondere Leistungen (§ 27). Insbesondere durch die Härtefallregelung in § 21 Abs. 6, 6a werden auch besondere laufende und einmalige Bedarfe gedeckt. Es fehlte allerdings bis Ende 2020 eine Regelung für einmalige Bedarfe, die nicht durch die Regel- und Mehrbedarfe gedeckt we...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.4 Sozialpädagogische Betreuung

Rz. 32e Sozialpädagogische Betreuung ist im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d oft von herausragender Bedeutung, um die arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten dabei zu unterstützen, sich mit ihrer Arbeit zu arrangieren und diese dauerhaft in ihren Alltag zu integrieren und zu festigen. Sozialpädagogische Betreuung ist immer dann notwendig, wenn ein objektives Risik...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.7 Ausschlusstatbestände (Abs. 7)

Rz. 49 Die Ausschlussgründe sollen Mitnahmeeffekte vermeiden. Kraft Gesetzes genügt die Vermutung dafür, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Arbeitsverhältnisses veranlasst hat (Abs. 7 Nr. 1) oder eine bisher erbrachte Förderung für das Arbeitsverhältnis ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nimmt (Abs. 7 Nr. 2). Die Vermutung stellt das Jobcenter auf. H...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.2 Übermittlung durch die kommunalen Träger (Abs. 2)

Rz. 9 Die kommunalen Träger und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a Abs. 1 Satz 1, § 6b Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 müssen die Daten zusätzlich an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln, wozu sie durch § 51b Abs. 2 ermächtigt werden. Zugleich regelt § 51b Abs. 2, wie die Übermittlung zu erfolgen hat: als personenbezogene Datensätze unter Angabe der Kun...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.5 Berufliche Weiterbildung und Praktika (Abs. 5)

Rz. 43 In angemessenem zeitlichen Umfang sollen nach Abs. 5 erforderliche Weiterbildungen gefördert werden können. Es werden alle Arten von Qualifizierungen gefördert. Eine Zulassung nach AZAV ist weder für den Träger noch für die Maßnahme erforderlich. Es steht aber nicht das Regelinstrumentarium zur Verfügung. Rz. 44 Im Regelfall ist eine Weiterbildung für die Ausübung der ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.9 Beirat des Jobcenters (Abs. 9)

Rz. 53 Die gemeinsame Einrichtung hat die jährlichen Stellungnahmen der Vertreter der Sozialpartner des Beirats zu berücksichtigen (vgl. § 18d Satz 2). Der Beirat hat aber kein Vetorecht. Die Entscheidung zu den Tätigkeitsfeldern und Branchen für Arbeitsverhältnisse nach § 16i verbleibt stets beim Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung oder des zugelassenen kommunalen Trägers...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.6 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 1.6.2021)

Rz. 27 Die Anfügung eines Halbsatzes in Abs. 3 Satz 3 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (vgl. Rz. 4i) stellt klar, dass der Anspruch nach Satz 2 auch die Ausstellung einer Impf- und Testdokumentation sowie von COVID-19-Zertifikaten nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes umfasst. Rz. 28 Durch den ebenfalls angefügten neuen A...mehr

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Sauer, SGB II § 44k Stellen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zum Stellenplan für die gemeinsame Einrichtung und seiner Bewirtschaftung außerhalb der Träger. Damit soll erreicht werden, dass die gemeinsamen Einrichtungen auch insoweit über die dezentralen Handlungsmöglichkeiten verfügen und weitgehend unabhängig von den Trägern handeln können. Rz. 3 Abs. 1 stellt einen Zusammenhang zwischen der Zuw...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 3 Rechtsprechung

Rz. 29 Die Zuweisung eines Mitglieds eines Personalrates gemäß § 44g Abs. 1 Satz 1 zu einer gemeinsamen Einrichtung gemäß § 44b (zum 1.1.2011) unterlag nicht der Zustimmung durch den Personalrat: VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 9.3.2011, 12 b L 64/11.PVB; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 5.9.2012, 20 A 1903/11.PVB. Durch die Zuweisung nach § 44 Abs. 1 verliert ein Arbeitne...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.8 Impfdokumentation (Abs. 4)

Rz. 32 Der durch das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Rz. 2e) neu angefügte Abs. 4 enthält in Satz 1 nunmehr den Anspruch auf Bereitstellung eines Impfausweises, der zuvor schon aus Abs. 1 Satz 7 folgte. Voraussetzung dafür ist, dass ein Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Maßnahmen nach Abs. 1 bis 3 besteht. § 22 IfSG verpflicht...mehr