Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 75a Vorpha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 75a regelt Einzelheiten der Vorphase der Assistierten Ausbildung. Deren Grundstruktur ist in § 74 geregelt und Einzelheiten zur begleitenden Phase in § 75 normiert. Die Vorphase ist keine eigenständige Fördermaßnahme, sondern ein fakultativer Teil der Maßnahme Assistierte Ausbildung. Die Vorphase kann daher nicht isoliert als Maßnahme durchgeführt werden. Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 109 Verord... / 2.6 Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Abs. 6)

Rz. 24 Auch für Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer ausschließlich Kug oder Saison-Kug erhält, sind Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu zahlen. Da es Geldleistungen der Agentur für Arbeit sind, entfällt aber hier die Berechnung eines Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Für die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entfällt, reduzieren sich die Sozialversich...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.4 Unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnis, verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 29 Abs. 1 Nr. 3 erfasst auch Sperrzeiten wegen unzureichender Eigenbemühungen, Meldeversäumnisses oder verspäteter Arbeitsuchendmeldung. Letzterer Sperrzeitsachverhalt (§ 159 Abs. 1 Nr. 9) richtet sich nach den Meldepflichten des § 38 Abs. Es ist daran festzuhalten, dass der Arbeitnehmer von seiner Meldepflicht Kenntnis haben muss, ansonsten kann eine Verletzung der Meld...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.10 Mitwirkungsaufforderungen ohne Kooperationsplan

Rz. 59 Abs. 6 regelt die Erteilung von Rechtsfolgenbelehrungen in den Fällen, in denen ein Kooperationsplan nicht zustande gekommen ist oder nicht fortgeschrieben werden kann. Auf den Grund hierfür kommt es nicht an. Der Gesetzgeber ist auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses mit davon ausgegangen, dass die Ursache dafür beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt. Daf...mehr

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Sauer, SGB III § 75a Vorpha... / 2.5 Unterstützung der Betriebe (Abs. 5)

Rz. 15 Abs. 5 bestimmt, dass Betriebe bei der Vorbereitung zur Aufnahme der Berufsausbildung durch den jungen Menschen durch die Vorphase i.S.v. § 75 Abs. 7 unterstützt werden können. Leistungen im Zusammenhang mit der Anbahnung eines Ausbildungsverhältnisses können folgende sein (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 75a, Stand: 9/2020): Information potenziel...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.5 Besonderheit: Bildung der Blockfrist, wenn mehrere Krankheiten gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit verursachen

Rz. 24 Nach dem Urteil des BSG v. 8.11.2005 (B 1 KR 27/04 R) ist § 48 Abs. 1 Satz 2 auch dann anzuwenden, wenn die Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen der unterschiedlichen Erkrankungen an demselben Tag beginnen. Dabei ist unbedeutend, ob das Nebeneinanderbestehen der unterschiedlichen Krankheiten erst in ihrer Gesamtheit Arbeitsunfähigkeit begründet (chronische Bronchitis und E...mehr

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Sommer, SGB V § 381 Finanzi... / 2.4 Landwirtschaftliche Alterskasse (Abs. 4)

Rz. 7 Die Finanzierung nach Abs. 1 bis 3 gilt auch für die Landwirtschaftliche Alterskasse (Satz 1). Vorsorge- und Reha-Einrichtungen erhalten den Ausgleich nach Abs. 1 von der Landwirtschaftlichen Alterskasse ab dem Zeitpunkt ihres Beitritts zu den Vereinbarungen nach den Abs. 2 und 3 (Satz 2). Für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwir...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 § 74 und auch die seit der Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461, 1806) aus systematischen Gründen ausgelagerten Regelungen in § 263 – hier Abs. 2a und Abs. 3 – über die begrenzte Gesamtleistungsbewertung für A...mehr

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Sauer, SGB II § 66 Rechtsän... / 2.3 Bewertung der Übergangsvorschrift

Rz. 15 Die Regelung kann im Kern weder Planungssicherheit noch Vertrauensschutz bieten. Ob sie anzuwenden ist, entscheidet der Gesetzgeber mit jedem Änderungsgesetz neu. Insoweit kann für den Verlauf eines Gesetzgebungsverfahrens von der Annahme ausgegangen werden, dass § 66 anzuwenden sein wird, wenn im Gesetzentwurf keine von § 66 abweichende Bestimmung vorgesehen ist. Doc...mehr

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Sauer, SGB III § 108 Verfüg... / 2.4 Insolvenz des Arbeitgebers (Abs. 4)

Rz. 14 Wird über das Vermögen eines Arbeitgebers, der von der Agentur für Arbeit Beträge zur Auszahlung an die Arbeitnehmer erhalten, diese aber noch nicht ausgezahlt hat, das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann die Bundesagentur für Arbeit diese Beträge als Insolvenzgläubiger zurückverlangen. Der Rückforderungsanspruch ist bevorrechtigte Insolvenzforderung. Er ist von der ...mehr

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Sauer, SGB III § 108 Verfüg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war zuvor in § 181 a. F. geregelt. § 181 a. F. ist mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 1848) zum 1.1.2004 redaktionell geändert worden (Ersetzung des Wortes "Bundesanstalt" durch "Bundesagentur"). Die Vorschrift ist zuletzt durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliede...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Grundsätzlich hat das Krankengeld eine Entgeltersatzfunktion und will die Einkünfte des Versicherten, die wegen gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausfallen, zumindest zum Teil ersetzen. Der bei Arbeitsunfähigkeit bestehende Anspruch auf Krankengeld kann zwecks Vermeidung von Doppelleistungen, teilweise aber auch aus anderen Gründen ruhen. Diese Ruhensgründe im Zus...mehr

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Sauer, SGB III § 109 Verord... / 2.3 Saisonbedingter Arbeitsausfall (Abs. 3)

Rz. 15 Abs. 3 bestimmt, dass bei den Festlegungen nach Abs. 1 und 2 zu berücksichtigen ist, ob dies voraussichtlich in besonderem Maße dazu beiträgt, die wirtschaftliche Tätigkeit in der Schlechtwetterzeit zu beleben oder die Beschäftigungsverhältnisse der von saisonbedingten Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer zu stabilisieren. In die Förderung sind somit nur Arbeitne...mehr

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Sauer, SGB III § 75a Vorpha... / 2.4 Schulgesetze der Länder (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 darf die Vorphase nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegen. Das bedeutet, dass die Assistierte Ausbildung nur dann gefördert werden kann, wenn die Teilnehmenden die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der jeweiligen Länder erfüllt haben (eine aktuelle Übersicht über die Vollzeitschulpflicht der Länder ist unter https://de.wikipedia.org/wiki/Schulp...mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.8 Angemessene Unterkunftskosten (§ 22) – Abs. 6

Rz. 13 Abs. 6 folgt dem Regelungskonzept des § 67 . In Fällen, in denen vor Beginn der Karenzzeit Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht in tatsächlicher, sondern nur in geringerer angemessener Höhe gewährt wurden, bleibt es dabei. Es werden in diesen Fällen nicht wegen des Beginns der Karenzzeit höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung gezahlt (vgl. § 67 Abs. 3 Satz...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1 Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Rz. 59 Auf die Entgeltbestandteile, die dem Einkommen zugerechnet werden, sind auch die Regelungen über die Erwerbstätigenfreibeträge (§ 11b Abs. 3) anzuwenden. Rz. 60 Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten sind grundsätzlich auch dem Einkommen zuzurechnen. Dazu gehören auch Entschädigungen für Bürgermeister und Stadträte und die Betreuung von nicht geschäftsfähigen Persone...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Durch die Zahlung von Krankengeld soll der Lebensunterhalt des erwerbstätigen Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit, stationärer Krankenhausbehandlung etc. zum großen Teil weiter gesichert werden. Um den Versicherten während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht besser zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte, bestimmt der Gesetzgeber in § 49, dass das Krankengeld in seiner Hö...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3 Abs. 1 Satz 1 – ohne hinzugetretene Krankheit

Rz. 12 Gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 wird während der Mitgliedschaft Krankengeld zeitlich unbegrenzt gezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 546 Kalendertage (78 Wochen bzw. 1 1/2 Jahre) innerhalb von je 3 Jahren. Wegen der 3 Jahre sind Blockfristen zu bilden, innerhalb derer der mit Anspruch auf Krankengeld Krankenversicherte w...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.5 Zuwendungen

Rz. 121 Zum Einkommen gehören auch Zuwendungen, z. B. der Eltern, um den Lebensstandard des Leistungsberechtigten anzuheben (BSG, Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 200/10 R). Rz. 122 Finanzielle Zuwendungen des nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Partners sind nach Abs. 1 Satz 1 (i. V. m. § 9) als Einkommen zu berücksichtigen (SG Aachen, Urteil v. 18.2.2014, S 14 AS 444/13). ...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.2.5 Überschreiten der 36 Monate – Beispiel

Rz. 24 Für Berufsausbildungszeiten außerhalb der 36 Monate gilt § 70 Abs. 1. Deren Entgeltpunkte richten sich nach der Höhe der während der Ausbildung erzielten beitragspflichtigen Arbeitsverdienste. Rz. 25 Praxis-Beispielmehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3 Höhe der Anrechnung

Rz. 8 Da das Krankengeld bei Arbeitnehmern auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt ist (vgl. 47 Abs. 1 Sätze 1 und 2), wird auf das Krankengeld auch nur das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt; vgl. Rz. 9 ff.) bzw. das um 30 % verminderte Brutto-Arbeitseinkommen (Rz. 14 f.) angerechnet. 2.2.3.1 Zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigen...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.3 Bewertungsausschluss für Schul- und Hochschulzeiten (Satz 4 HS 1)

Rz. 27 Satz 4 sieht zunächst einen Ausschluss von Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung bei der Rentenbewertung vor; bei diesen Zeiten ist eine rentensteigernde Wirkung ausgeschlossen. Entgeltpunkte sind hierfür nicht ermitteln. Rz. 28 Solche beitragsfreie Zeiten können auch dann nach § 51 auf die Wartezeiten "angerechnet" werden, wenn sie nach § 71 Abs. 4, § 74 Satz 4...mehr

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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 2.5 Kostenerstattung nach Abs. 2

Rz. 25 Abs. 2 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Sozialhilfe die Sachkosten zu erstatten, die ihnen aus der Pflichterfüllung nach Abs. 1 entstehen. Daraus resultiert ein Erstattungsanspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift dürfte zwischenzeitlich kaum noch Bedeutung haben. Selbst soweit im Einzelfall ein Kostenerstattungsanspruch geg...mehr

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Sauer, SGB III § 109 Verord... / 2.7 Verlängerte Anzeigefrist (Abs. 7)

Rz. 25 Die Gewährung von Kug erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Der Arbeitgeber erstattet der Agentur für Arbeit eine schriftliche Anzeige über den Arbeitsausfall. Die Agentur für Arbeit erteilt einen schriftlichen Bescheid, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber errechnet sodann das Kug und zahlt es an die betroffenen Arbeitnehmer aus. Auf schriftlichen ...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.7 Aktualisierung und Fortschreibung des Kooperationsplanes

Rz. 53 Die Bereitstellung des erstellten Kooperationsplanes in Textform für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dient der Transparenz der Zusammenarbeit (Abs. 3 Satz 1). Es kann jederzeit darauf zurückgegriffen werden, z. B. auch in nicht förmlichen Gesprächen und Erörterungen der Verhandlungspartner. Dennoch wird dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit auch vor ...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Aus sozialpolitischen Gründen wird der sich aus der Gesamtleistungsbewertung (Grund- oder Vergleichsbewertung) ergebende individuelle Wert (§ 71) begrenzt, und zwar gemäß § 74 für Zeiten einer beruflichen Ausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder des Fachschulbesuches (zur Begründung vgl. BT-Drs. 15/2149 S. 19); gemäß § 263 Abs. 2a für...mehr

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Sauer, SGB III § 108 Verfüg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Einzelheiten zur Rechtsstellung des Arbeitgebers bei der Kug-Bewilligung. Abs. 1 bestimmt, dass der Arbeitgeber das Kug nicht an Unterhaltsverpflichtete des Arbeitnehmers abzuführen hat. Abs. 2 erklärt den Arbeitgeber für die Zwangsvollstreckung in den Anspruch auf Kug als Drittschuldner. Die Vorschrift regelt in Abs. 3 die Konsequenzen von zu Un...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 183 Abs. 2 RVO. Mit § 48 wurden allerdings erstmals Voraussetzungen für das Wiederaufleben des Anspruchs auf Krankengeld nach Ablauf der 3-jährigen Blockfrist eingeführt. Die einzige Änderung des § 48 seit seiner Entstehung betrifft Abs. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.7 Bergmannsprämie (Abs. 5)

Rz. 33 Nach § 2 des "Gesetzes über Bergmannsprämien" i.d. Neuf. v. 12.5.1969 (BGBl. I S. 434) betrug die Bergmannsprämie 2,50 EUR. Diese Prämie wurde den im Bergbau beschäftigten Arbeitnehmern für "jede unter Tage verfahrene volle Schicht", die vor dem 1.1.2008 lag, gewährt (vgl. § 7 Abs. 2 des Gesetzes). Für Schichten unter Tage wird somit die Bergmannsprämie seit dem 1.1.2...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.1 Überblick

Rz. 24 Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden. Meldet der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb von einer Woche nach ihrem Beginn, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5). Dadurch will der Gesetzgeber Leistungsmissbräuchen entgegentreten. Die...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 575) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 28.3.2020 eingefügt. Von der darin enthaltenen Ermächtigung wurde durch Rechtsverordnungen v. 25.6.2020 (BGBl. I...mehr

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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 2.4 Umsetzung der Bereitstellung

Rz. 23 Der verpflichteten Stelle steht es frei, auf welche Art und in welcher Form sie ihre Verpflichtung erfüllt. Sie muss dem berechtigten Leistungsträger die erforderlichen Unterlagen zugänglich machen. Das können sowohl Papierunterlagen (z. B. Leistungsakten) wie auch elektronische Speichermedien sein. Die Daten können zur Einsichtnahme bereitgestellt, übersandt oder übe...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.5 Voller oder begrenzter Wert

Rz. 36 Wenn in einem Kalendermonat eine beitragsfreie Zeit, deren Wert nicht zu begrenzen ist, mit einer wertmäßig begrenzten Zeit zusammentrifft, erhält der Versicherte den günstigeren "vollen" Wert gutgeschrieben. Rz. 37 Praxis-Beispiel Fachschulausbildung mit begrenztem Wert vom 1.4.1972 bis 15.3.1975 Krankheitszeit mit vollem Wert vom 25.3.1975 bis 19.7.1975. Für März 1975 ...mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.2 Leistungsgrundsätze (§ 3) – Abs. 1

Rz. 4 Nach der in der bis zum 31.12.2022 gültigen Fassung des § 3 Abs. 2a hat die Agentur für Arbeit darauf hinzuwirken, dass teilnahmeberechtigte erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht unmittelbar in eine Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden können und ihnen eine Teilnahme an einem Integrationskurs oder an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung daneben nicht ...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.2.4 Koordinierende Verdrängungsregelungen bei der Gesamtleistungsbewertung

Rz. 23a Zur Frage, ob die nach innerstaatlichem Rentenversicherungsrecht vorzunehmende begrenzte Gesamtleistungsbewertung nach § 74 Satz 1 bis 3 unter der Anwendung koordinierender Verdrängungsregelungen innerhalb der innerstaatlichen und der zwischenstaatlichen Vergleichsrente identisch durchzuführen ist oder ob nach Anwendung der koordinierenden Verdrängungsregelungen die ...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 teilweise von § 85 nach § 180 überführt worden. § 85 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Zum 1.1.2004 wurde § 85 Abs. 3 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.2.1 Grundsätze der Höchstbewertung (Satz 3 HS 1)

Rz. 19 Die zuvor genannten Zeiten (berufliche Ausbildung, Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, Fachschulbesuch) können nach Satz 3 nur für insgesamt höchstens 3 (= 36 Kalendermonate) Jahre bewertet werden; sog. Höchstdauerbegrenzungsregelung (vgl. zum Begriff BSG, Urteil v. 12.12.2011, B 13 R 3/10 R, Rz. 16). Rz. 20 Diese Zeiten werden nach Satz 3 HS 1 i....mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.3 Elternzeit (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 20 Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wenn sie das Kind selbst betreuen und erziehen. Dieser Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt nach Beendigung der Schutzfrist (§ 3 Abs. 2 MuSchG) bis längstens zu dem Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet (§ 15 Abs. 1 BEEG). Voraussetzung ist, dass der ents...mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.11 Arbeitslosigkeit (§ 53a) – Abs. 8

Rz. 16 Abs. 8 vermeidet Brüche in der Statistik über Arbeitslosigkeit. Zu einer veränderten Darstellung wird es schon kommen, weil Personen als erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von 12 Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige B...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.2 Meldepflichten des Versicherten, wenn der Arzt bzw. die Einrichtung die Arbeitsunfähigkeit nicht elektronisch an die Krankenkasse übermitteln muss

Rz. 25 Der Versicherte hat seine Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse innerhalb von einer Woche zu melden, wenn sein Arzt bzw. die von ihm aufgesuchte Einrichtung nicht am elektronischen Mitteilungsverfahren nach § 295 teilnimmt (vgl. auch Rz. 29). § 49 Abs. 1 Nr. 5 hat deshalb Wirkung bei allen bis zum 31.12.2020 ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und darüber hin...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.2 Abgrenzung zum Vermögen

Rz. 6 Nicht als Einkommen nach § 11, sondern nach Maßgabe des § 12 ist Vermögen zu berücksichtigen. Für das Einkommen gilt die modifizierte Zuflusstheorie. Das BSG hat sich insoweit der Rechtsprechung des BVerwG angeschlossen. Sie besagt, dass zum Einkommen alles gehört, was in der Zeit dem Hilfebedürftigen zufließt, während er einen Bedarf an Leistungen zur Sicherung des Le...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.2 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Rz. 81 Selbständig tätige Antragsteller haben Angaben zum voraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum zu machen und damit ihren Mitwirkungsobliegenheiten zu genügen (BSG, Urteil v. 28.3.2013, B 4 AS 42/12 R). Andererseits sind die Jobcenter gehalten, schon während des Bewilligungszeitraumes die vorläufige Bewilligung abzuändern (vgl. aber § 41a Abs. 3). Rz. 81a Auch n...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.6 Darlehen/Schenkungen

Rz. 144 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass auch Zuflüsse aus Darlehen zur Bestreitung des Lebensunterhalts Einnahmen sind, wenn es sich um darlehensweise gewährte Sozialleistungen handelt. Ausgleichsregelungen enthält § 11a. Andere Einnahmen als Darlehen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will Manipulationen der Leistungen zum Lebensunterhalt begegnen, di...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.3 Sperrzeit

Rz. 18 Die Regelungen zur Minderung der Anspruchsdauer wegen des Eintritts einer Sperrzeit nach Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie Abs. 2 Satz 2 unterscheiden zunächst danach, ob überhaupt eine Minderung vorzunehmen ist. Ist dies der Fall, treten hinsichtlich des Umfanges der Minderung nach einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 von ...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3.1 Bildung der Blockfrist

Rz. 13 Für jede Krankheit (Rz. 10 f.), die Arbeitsunfähigkeit verursacht, ist eine eigene Blockfrist zu bilden. Gemäß Ziff. 2.2 der unter Rz. 35 aufgeführten Gemeinsamen Verlautbarung beginnt die erste Blockfrist i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit ("dieselbe" Krankheit; vgl. Rz. 10 f.). Sola...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.2 Begriff "dieselbe" Krankheit

Rz. 10 Gemäß Ziff. 3.1.1 der unter Rz. 35 aufgeführten Verlautbarung handelt es sich um "dieselbe Krankheit", wenn „"ihr dieselbe, nicht behobene Krankheitsursache zugrunde liegt. Der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand, der die Krankheitsursache bildet, braucht dabei weder ständig Krankheitserscheinungen hervorzurufen noch fortlaufend die Behandlungsbedürftigkeit zu be...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.4 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 117 Einnahmen in Geldeswert sind solche, die nicht unmittelbar in Bar- oder Buchgeld bestehen, aber einen in Geld zu bemessenden wirtschaftlichen Wert haben. Hierzu gehören u. a. Sacheinnahmen einschließlich Gutscheine, Sammelmünzen, Dienst- oder Naturalleistungen, insbesondere freie Wohnung oder Verpflegung, Deputate und Mitarbeiterrabatte. Einkünfte, die nicht in Geld b...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.2.3 Betriebliche Lernphasen und Grundkompetenzen

Rz. 19 Abs. 2 Satz 2 schreibt für den Regelfall betriebliche Lernphasen als Bestandteil der Weiterbildungsmaßnahme vor. Damit wird insbesondere das Ziel verfolgt, arbeitsmarktnahe praktische Erfahrungen in die Maßnahme einzubinden und den Kontakt der Teilnehmer zur betrieblichen Wirklichkeit herzustellen. Daneben ist seit dem 1.8.2016 die Vermittlung von Grundkompetenzen vor...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.2 Definition "hinzugetretene Krankheit"

Rz. 17 Eine "hinzugetretene Krankheit" i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 2 liegt dann vor, wenn zeitgleich mit dem Vorliegen oder Wiedervorliegen einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ersten Erkrankung unabhängig von dieser Krankheit zugleich eine weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bedingt. Es reicht insoweit aus, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten von mindes...mehr

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Sauer, SGB III § 109 Verord... / 2.5 Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld (Abs. 5)

Rz. 20 Nach Abs. 5 Satz 1 wird die Bundesregierung ermächtigt, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung in 3 abschließend genannten Fallkonstellationen Einzelheiten zu regeln. Die entsprechende Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Rechtsverordnung ist nach Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigu...mehr