Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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§ 6 Haftung / 1. Haftung als Gesamtschuldner

Rz. 75 Vor der Teilung des Nachlasses besteht die gesamtschuldnerische Haftung nach § 2058 BGB. Damit kann jeder Erbe einzeln als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden, § 421 BGB. Gläubigern steht die Gesamtschuldklage offen (vgl. Rdn 240 ff.). Rz. 76 Jeder Miterbe haftet dabei grundsätzlich mit seinem gesamten Eigenvermögen, wozu auch der jeweilige Anteil an der Erbeng...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / a) Auskunftsansprüche

Rz. 85 Ein Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers wird anzunehmen sein.[57] Die Frage, ob der Erblasser ihn ausschließen kann, ist nach hiesiger Kenntnis noch nicht eingehend behandelt worden. Dafür spricht, dass der Vermächtnisnehmer auch gar nicht bedacht werden muss. Soweit er nicht pflichtteilsberechtigt ist, muss er sich mit dem begnügen, was er zugewiesen erhält. Dage...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Haftung

Rz. 1087 Aufgrund des mit dem Betriebsübergang einhergehenden Eintritts des übernehmenden Rechtsträgers in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen haftet dieser gem. § 613a Abs. 2 BGB auch für die Verbindlichkeiten, die vor der Umwandlung zwischen dem alten Arbeitgeber und den Arbeitnehmern begründet wurden. Eine zusätzliche Haftung des alten Arbeitgebe...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / a) Begriff des existenzvernichtenden Eingriffs

Rz. 18 Existenzvernichtung liegt vor, wenn der Gesellschafter auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens keine angemessene Rücksicht nimmt, indem er der Gesellschaft durch offene oder verdeckte Entnahmen ohne angemessenen Ausgleich Vermögenswerte entzieht, die sie zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt und sie dadurch in die Insolvenz führt oder eine bereits bes...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Übertragung der Immobilie durch den Vermächtnisnehmer als Testamentsvollstrecker

Rz. 59 Um mögliche Probleme zu vermeiden, die damit einhergehen, dass für die Erfüllung des Immobilienvermächtnisses alle Miterben die Auflassung in notarieller Urkunde erklären müssen, kann der Erblasser den Vermächtnisnehmer im Testament zugleich als Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe einsetzen, sich das Immobilienvermächtnis selbst zu erfüllen. Der Bedachte kann als T...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / 3. Vorläufige Insolvenzverwaltung mit allgemeinem Verfügungsverbot

Rz. 36 Ordnet das Gericht bereits mit Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters auch ein allgemeines Verfügungsverbot gem. § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO an, so geht bereits zu diesem Zeitpunkt – und nicht erst mit Verfahrenseröffnung – die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, § 22 Abs. 1 S. 1 InsO. Rz. 37 Dem sog. starken vo...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / II. Verfügungen, § 2040 BGB

Rz. 179 Gemäß § 2040 Abs. 1 BGB können Erben über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen. Auch für § 2040 BGB gilt der allgemeine Verfügungsbegriff. Verfügungen sind danach Rechtsgeschäfte, durch welche bestehende Rechte mit unmittelbarer Wirkung aufgehoben, übertragen, belastet oder inhaltlich verändert werden. Erfasst sind alle "Handlungen, die die Substanz...mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Haftung der Erbengemeinschaft

Rz. 73 Treten die Erben nun in das Mietverhältnis ein, so wird das Mietverhältnis rückwirkend mit dem Tod des Mieters mit den Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge fortgesetzt.[99] Die Erbengemeinschaft tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Die Erbengemeinschaft kann Gestaltungsrechte wahrnehmen, ist einstandspflichtig für Mietzinszahlungen, auch rückständige, hat Betrie...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Arten der BGB-Gesellschaft

Rz. 4 Die BGB Gesellschaft kommt nun als rechtsfähige Gesellschaft (§§ 706–739 BGB) oder nicht rechtsfähige Gesellschaft (§§ 740–740c BGB) vor. Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft hängt gem. § 705 Abs. 2 BGB n.F. vom gemeinsamen Willen der Gesellschafter ab. Soll sie am Rechtsverkehr teilnehmen, kann sie selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen und ist rechtsfä...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / III. Haftungsbeschränkung

Rz. 5 Auch der Nacherbe kann seine Haftung beschränken. Dabei ist es unerheblich, ob vorher der Vorerbe die Haftung beschränkt hat oder nicht.[6] Sollte der Vorerbe schon wirksam eine Haftungsbeschränkung bewirkt haben, so kann der Nacherbe diese Haftungsbeschränkung ebenfalls geltend machen.[7] Auch für Nachlassverbindlichkeiten, die von dem Vorerben stammen, haftet der Nac...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / III. Versicherungen und Erklärungen

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / d) Vorsatz

Rz. 25 Die Gesellschafter müssen vorsätzlich – mit zumindest bedingtem Vorsatz – handeln (BGHZ 193, 96 – Wirtschaftsakademie). Vorsätzlich handelt der Schädiger, wenn er die Schädigung billigend in Kauf genommen hat. Der in § 826 BGB vorausgesetzte Vorsatz braucht sich nicht auf den gesamten Kausalverlauf und den Umfang des Schadens zu erstrecken; er muss jedoch die gesamten...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / II. Haftung für Arbeitsentgelt

Rz. 65 Führt eine Erbengemeinschaft ein Unternehmen fort, so haftet sie für die entsprechenden Nachlassverbindlichkeiten, § 1967 BGB. Nach § 1967 Abs. 2 BGB haften die Erben u.a. für die vom Erblasser herrührenden und die den Erben treffenden Verbindlichkeiten. Rz. 66 Rückständige Lohnzahlungsverpflichtungen sind vererblich, womit die Erbengemeinschaft auf Seiten des Arbeitge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Inhalt der Feststellung

Rz. 18 Die Gesellschafter haben über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen. Die Feststellung ist die Anerkennung seiner Richtigkeit (Noack § 42a Rz. 15) durch die Gesellschafter bzw. das für die Feststellung zuständige Organ. Mit der Feststellung wird der vorher nur als Entwurf anzusehende Jahresabschluss für die Gesellschaft und die Gesellschafter verbindlic...mehr

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§ 20 Mietrecht / 6. Mietverhältnisse auf Lebenszeit

Rz. 86 Haben Mietparteien ein Mietverhältnis auf Lebenszeit geschlossen, so erlischt das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters. Die Ausübung eines gesonderten Kündigungsrechts ist für die Erbengemeinschaft nicht erforderlich.[127] In diesen Fällen tritt die Erbengemeinschaft lediglich in das Abwicklungsverhältnis ein und haftet dann für mietvertragliche Verbindlichkeiten, w...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / a) Vertretung der Minderjährigen

Rz. 97 Der Minderjährige wird bei dem Grundvertrag durch seinen gesetzlichen Vertreter, sei es ein Elternteil, beide Eltern oder einen Vormund, vertreten. Der Bestellung eines Ergänzungspflegers bedarf es, wenn der gesetzliche Vertreter selbst zu den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben gehört oder wenn er zugleich einen anderen minderjährigen Miterben vertritt. D...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Haftung der Erben des Partners

Rz. 139 Gemäß § 8 Abs. 2 PartGG haften die Partner akzessorisch für die Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft. Die Haftung für Schäden, die sich aus einer fehlerhaften Berufsausübung ergeben, ist allerdings auf denjenigen Partner beschränkt, der sich innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft mit der jeweiligen Aufgabenbearbeitung befasst hat. Rz. 140 Für Altschulden...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / III. Nachlassinsolvenz und Nachlassverwaltung

Rz. 19 Gemäß § 330 Abs. 1 InsO gilt im Insolvenzverfahren nur der Erbschaftskäufer als der entsprechende Erbe. Der Verkäufer hingegen gilt durch das Verhältnis zwischen ihm und dem Erbschaftskäufer als Nachlassgläubiger. Aus diesem Grund kann dieser durch das Verhältnis und die Verbindlichkeit das Insolvenzverfahren gem. § 330 Abs. 2 S. 1 InsO beantragen. Auch bei einer anal...mehr

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§ 6 Haftung / 2. Verfügungen über Nachlassgegenstände

Rz. 243 Begehrt ein Nachlassgläubiger eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand wie bspw. die Auflassung eines Grundstücks, stellt sich die Frage, wie er das erreichen kann. Ist der Nachlass noch nicht geteilt, schuldet zwar jeder Miterbe die Erfüllung dieser Verbindlichkeit. Wegen der gesamthänderischen Bindung und den Verwaltungs- und Verfügungsvorschriften in §§ 2038 f...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Echte Erben auf Zeit: Die Mitvorerben

Rz. 10 Aus § 2100 BGB folgt, dass der Vorerbe echter Erbe ist. Mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen (§ 1922 BGB), der Besitz des Erblassers (§ 857 BGB) sowie dessen Verbindlichkeiten (§ 1967 BGB) im Wege der Universalsukzession auf ihn über.[26] Im Unterschied zum Vollerben steht der Erbschaftserwerb des Vorerben unter der Drohung ihres künftigen Wegfalls.[27] Die Erbsc...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 1. Maßnahmen der Verwaltung

Rz. 147 Der Begriff der "Verwaltung" des Nachlasses ist im BGB nicht definiert. Nach einhelliger Meinung umfasst er alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung von Nutzungen und Bestreiten der laufenden Verbindlichkeiten des Nachlasses erforderlich oder geeignet sind.[178] Rz. 148 Keine Maßnahmen de...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / I. Einführung

Rz. 40 Inwieweit sich gesellschaftsrechtliche Sonderfragen in der Nachlassinsolvenz ergeben, hängt zunächst davon ab, inwieweit das Einzelunternehmen des Erblassers oder dessen gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaften dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Rz. 41 Für den Erben entsteht aus dem Konflikt des Erbrechts und des Gesellschaftsrechts häufig die Situation, dass ihm durch...mehr

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§ 1 Grundlagen / B. Wesen und Zweck

Rz. 8 Dem deutschen Erbrecht ist der Grundsatz des Vonselbsterwerbs immanent: Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben im Wege der Universalsukzession über, es sei denn, dass der Erbe sich innerhalb der Ausschlagungsfrist hiervon befreit.[23] Gemäß § 1967 Abs. 1 BGB werden auch sämtliche mit dem Nachlass verbundenen Verbindlichkeiten auf...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / V. Zusätzliche Anmeldeattribute

Rz. 104 Nach § 174 Abs. 2 InsO sind bei der Anmeldung der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben. Der Begriff des Grundes der Forderung entspricht demjenigen in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und meint damit den Sachverhalt, aus dem die Forderung resultiert.[135] Welchen Anforderungen der in § 174 Abs. 2 InsO verlangte Tatsachenvortrag genügen muss, ergibt sich dabei aber nich...mehr

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§ 6 Haftung / b) Rückgewähranspruch für die Gläubiger

Rz. 71 Da Nachlassgegenstände nach der Übertragung zum Eigenvermögen des jeweiligen Erben gehören und der Erbe nach dem Wortlaut des § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB mit seinem außerhalb seines Anteils am Nachlass vorhandenen Eigenvermögen bis zur Teilung nicht haftet, können – einer Auffassung zufolge – auf diese Weise Nachlassgegenstände der Haftung entzogen werden.[140] Dem Nachlas...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 1. Trennung der Vermögensmassen

Rz. 92 Grundsätzlich besteht bei einer Verbindung des Nachlasses und des Eigenvermögens des Erben immer die Gefahr, dass eine Überschuldung bzw. andere negative Folgen entstehen können. Die Einkünfte aus einem Nachlass sind dem Erben persönlich zuzuschreiben.[124] Aufgrund dieser bestehenden Gefahr räumt das Gesetz dem Erben eine Möglichkeit ein, die Vermögensverschmelzung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Durchführung des Vertrags

Tz. 369 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Gehaltsvereinbarung kann nur dann der Besteuerung zu Grunde gelegt werden, wenn sie auch tats durchgeführt wird. Die Tatsache, dass ein Anstellungsvertrag nicht durchgeführt wird, lässt Zweifel an einer ernsthaften schuldrechtlichen Verpflichtung der Kö aufkommen. Sie verdeckt eine auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbrachte Leist...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Haftung für Neuschulden

Rz. 90 Stimmen die verbleibenden Gesellschafter dem Antrag des Gesellschafter-Erben zu, als Kommanditist in die Gesellschaft einzutreten, haftet er für Verbindlichkeiten ab dem Zeitpunkt der Einräumung der Stellung eines Kommanditisten (Neuschulden) jedenfalls gem. §§ 171, 172 HGB n.F. Um den Umfang seiner tatsächlichen Haftung zu ermitteln, stellt sich die Frage nach der Er...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 3. Überschuldung

Rz. 15 Die Überschuldung ist ebenfalls im Nachlassinsolvenzverfahren regelmäßiger Eröffnungsgrund. Eine Überschuldung liegt allgemein im Unternehmensrecht danach vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Zu betrachten sind hier alle...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / IV. Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Rz. 95 Die Verbindlichkeiten der Massegläubiger sind bei ihrer Fälligkeit vom Insolvenzverwalter vollständig zu befriedigen. Reicht die vorhandene Insolvenzmasse nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu erfüllen, so hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht das Vorliegen der Masseunzulänglichkeit anzuzeigen (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Ger...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Anfechtungsansprüche gem. §§ 130, 131 InsO

Rz. 38 Die §§ 130, 131 InsO lauten: § 130 InsO Kongruente Deckung (1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / F. Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugarten

Rz. 62 Auch kommt in Betracht, bei einem verhängten Fahrverbot bestimmte Fahrzeugarten vom Fahrverbot auszunehmen.[85] Dies ist dann zu erwägen, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen ausreicht und ein generelles Fahrverbot daher nicht mehr dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.[86] So...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 8. Einwilligungspflicht der Erben

Rz. 48 Die Erben sind verpflichtet, in die Eingehung von Verbindlichkeiten durch den Testamentsvollstrecker, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, einzuwilligen, also vorab zuzustimmen (§ 2206 Abs. 2 BGB). Die Einwilligung schafft nicht nur Rechtssicherheit im Außenverhältnis, da zweifelhaft sein kann, ob die Grenzen der ordnungsgemäßen Verwaltung eingehalten...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Gesellschafter

Rz. 23 Gesellschafter i.S.d. Abs. 3 ist nach h.A. der jeweilige Inhaber eines Geschäftsanteils (Altmeppen § 42 Rz. 28; MüKo GmbHG/Fleischer § 42 Rz. 19). Das Abstellen auf die Meldung bei der Gesellschaft entspricht zwar der Praktikabilität und Rechtssicherheit, erfüllt aber nicht die Forderung nach einer Offenlegung der tatsächlichen Verhältnisse zwischen Gesellschaft und G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 42 Bilanz

Literatur: Broll/Sattler Der Jahresabschluss der GmbH, 1998; Carstensen/Leibfried Auswirkungen von IAS/IFRS auf mittelständische GmbH und GmbH & Co KG, GmbHR 2004, 804; Farr Der Jahresabschluss der kleinen GmbH, GmbHR 1996, 92 und 185; ders. Der Jahresabschluss der mittelgroßen GmbH, GmbHR 1996, 755; Hemmerich/Schütte Der Ausweis von Ansprüchen und Verbindlichkeiten gegenüber...mehr

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§ 6 Haftung / 4. Betreuervergütung

Rz. 34 Die zum Todeszeitpunkt des Betreuten noch offene Vergütungsforderung eines Betreuers ist eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB.[71] § 1881 (§ 1836e a.F.) BGB enthält für diesen Fall eine besondere Haftungsbegrenzung – der bzw. die Erben haften lediglich mit dem zum Erbfall vorhandenen Nachlass. Der Nachlasswert ist durch Abzug der Verbindlichkeiten vom Aktivnac...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / F. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 18 Zentraler Punkt bei der Regelung der Erbengemeinschaft war die Wahl zwischen der deutschrechtlichen Gesamthandschaft und der römisch-gemeinrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft. Beide Systeme mussten nicht nur in der Theorie gegeneinander abgewogen werden. Es lagen auch Erfahrungen aus dem künftigen Geltungsbereich des BGB vor: Im preußischen Allgemeinen Landrecht[72] un...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / a) Vertretung der Minderjährigen

Rz. 90 Die Willenserklärungen der in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben richten sich an den Abzuschichtenden, nicht wie bei einer normalen Erbauseinandersetzung gegeneinander, also eines jeden Miterben gegen alle anderen Miterben. Es handelt sich daher aus der Sicht der verbleibenden Miterben um parallel gerichtete Willenserklärungen gegenüber dem Abzuschichtenden....mehr

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§ 6 Haftung / c) Nachlassinsolvenz

Rz. 111 Das Nachlassinsolvenzverfahren kann gem. § 320 S. 1 InsO durchgeführt werden bei Rz. 112 Der Erbe ist als Träger der Nachlassaktiva Schuldner der -Verbindlichkeite...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 159 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 3 KStG nennt Zusatzvoraussetzungen für die Anwendung des EK-Escape iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG. Sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn (s Köhler, DStR 2007, 599): die Kö, der Organkreis bzw die konzernzugehörige MU-Schaft (Kö umfasst ebenfalls eine optierende Gesellschaft iSd § 1a KStG (s Tz 4)) für alle weltweiten konze...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 94 Gemäß §§ 1, 159 InsO gehört die Verwertung der Insolvenzmasse zu den vordringlichen Aufgaben des Insolvenzverwalters. Unter Verwertung ist die Umsetzung sämtlicher Vermögensgegenstände in Geld zu verstehen. Bei Forderungen genügt hierzu der Einzug, vgl. § 166 Abs. 2 InsO. Rz. 95 Während Nachlasspfleger aufgrund ihrer bloßen Sicherungsfunktion nur in Ausnahmefällen zur ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Grenzen des § 74a HGB

Rz. 863 Nach § 74a Abs. 1 HGB ist das Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient (Satz 1) oder soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers enthält (Satz 2). Maßgeblicher Zeitpun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (bb) Fortgeltung von Tarifverträgen

Rz. 1058 Bezüglich der Fortgeltung von Tarifverträgen ist zwischen Verbands- und Firmentarifverträgen zu unterscheiden. Ferner ist von Belang, ob der Betriebsübergang im Wege der Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge erfolgt. Dabei ist, wie bei Betriebsvereinbarungen, eine nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB transformierte kollektivrechtliche Regelung auch im Nachhinein (z.B. durch Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 162 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zur besseren Handhabung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs 3 KStG ist die Bildung von Vergleichsgrößen sinnvoll: Eine Konzerngesellschaft kann sich nur dann durch einen EK-Test iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG von der Anwendung der Zinsschranken-Grundregel (s § 4h Abs 1 EStG, s Tz 41 ff) befreien, wenn bei keinem konzernzugehörigen...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Handelsvertreter

Rz. 780 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.52: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma _________________________ – Unternehmen – und Herrn/Frau/der Firma _________________________ – Handelsvertreter – Präambel Herr/Frau/Die Firma _________________________ wird für das Unternehmen _________________________ als selbstständiger Handel...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 2. Rechtsprechung zur Interessenkollision bei der Vertretung von Miterben

Rz. 39 Die nachfolgend skizzierten drei Entscheidungen verdeutlichen, dass die Rechtsprechung bei der Vertretung von Miterben grundsätzlich einen Interessengegensatz erkennt. Ob hier wie in anderen Fällen der Interessengegensatz durch das Einverständnis des Mandanten aufgehoben werden kann, ist fraglich: Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit bei der Beurteilung, ob ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / 2. Widerruf gegenüber Dritten

Rz. 56 Nach in der Kommentarliteratur vertretener Meinung hat jeder Miterbe das Recht zum Widerruf. Die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten für die anderen Miterben wird dadurch aber nicht berührt und bleibt daher bestehen.[84] Eine wirksame Vertretung ist insoweit weiter möglich. Der Bevollmächtigte kann nach dem Widerruf eines Miterben folglich nicht mehr über einzelne N...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / IV. Auswirkungen auf Vertrags- und Auftragsverhältnisse

Rz. 67 Auch im Nachlassinsolvenzverfahren finden die allgemeinen Vorschriften der §§ 103 ff. InsO Anwendung. Nach § 103 InsO steht dem Insolvenzverwalter bei gegenseitigen Verträgen ein Erfüllungswahlrecht zu. Sein Wahlrecht hat er nach Eröffnung auszuüben. Erklärt der Verwalter nicht von sich aus, ob er Erfüllung wählt, hat der Vertragspartner die Möglichkeit den Insolvenzv...mehr