Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Vertretung der Minderjährigen

Rz. 40 Die Teilung des Nachlasses findet gemäß §§ 2042 Abs. 2, 752 BGB durch Teilung in Natur statt; z.B. ein Geldbetrag, der bar im Nachlass vorhanden ist, wird in gleiche Beträge aufgeteilt. Oft ist eine solche Teilung nicht möglich, weil die einzelnen Teile nicht gleich sind. Man kann ein Mietshaus mit drei Stockwerken nicht gleich aufteilen, indem man drei Eigentumswohnu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Antrag auf Übernahme bzw. Freistellung von Kosten i.S.d. § 40 Abs. 2 BetrVG

Rz. 304 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.22: Antrag auf Übernahme bzw. Freistellung von Kosten i.S.d. § 40 Abs. 2 BetrVG An das Arbeitsgericht In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, Antragsteller, – Verfahrensbevollmächtig...mehr

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§ 6 Haftung / 1. Zugriff auf den Nachlass (bis zur Teilung)

Rz. 265 Will man allerdings auf den ungeteilten Nachlass selbst zugreifen, ist dies nach § 747 ZPO nur mit Hilfe eines Titels zulässig, der sich gegen alle Erben der Erbengemeinschaft richtet. Der Anwendungsbereich des § 747 ZPO reicht bis zur Teilung des Nachlasses. Zwangsvollstreckungen, die noch zu Lebzeiten des Erblassers begonnen wurden, sind in § 779 ZPO geregelt. Zwan...mehr

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§ 1 Grundlagen / C. Bedeutung der Nachlassinsolvenz in der Praxis

Rz. 27 Bei insolventen Nachlässen handelt es sich überwiegend um kleinere Vermögensmassen.[52] Zwar wird für die letzten Jahre eine niedrige dreistellige Anzahl von Verfahren mit einer Masse zwischen 500.000 EUR und 25 Mio. EUR vermutet.[53] Doch vermag dies nichts daran zu ändern, dass es sich bei der Nachlassinsolvenz um ein gesamtwirtschaftlich betrachtet untergeordnetes ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Einleitung

Rz. 127 Im Regelfall ist es sinnvoll, einen Außenstehenden als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Die Hervorhebung eines Miterben kann Misstrauen bei den anderen Erben hervorrufen, mitunter zu Recht. Zudem muss der Testamentsvollstrecker auch unliebsame Entscheidungen treffen, etwas die Verteilung des Nachlasses für die vorherige Regelung von Verbindlichkeiten verzögern. Di...mehr

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§ 6 Haftung / 3. Anteilige Haftung nach §§ 2060, 2061 BGB

Rz. 189 Nach §§ 2060, 2061 BGB haften Miterben ausnahmsweise lediglich anteilig für Nachlassverbindlichkeiten. Jeder Erbe haftet in Höhe der Quote, die seinem Erbteil entspricht. Es wird also nicht die Haftungsmasse festgelegt, sondern die Verbindlichkeit für jeden Erben reduziert. a) Allgemeines Rz. 190 Die Einwendungen aus §§ 2060, 2061 BGB sind von Amts wegen zu beachten un...mehr

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§ 6 Haftung / III. Nachlasskosten- und Nachlassverwaltungsschulden

Rz. 16 Nachlasskosten- und Nachlassverwaltungsschulden entstehen nach dem Erbfall und sind Kosten für Durchführung und Abwicklung des Nachlasses sowie Verbindlichkeiten aus Geschäften für den Nachlass.[31] Häufig werden sie auch als Untergruppe der Erbfallschulden geführt.[32] 1. Nachlasskostenschulden Rz. 17 Bei den Nachlasskostenschulden liegt die Entstehungsursache im Erbfa...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Ausweismodalitäten

Rz. 25 Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten des Ausweises vor: (1) I.d.R. gesonderter Ausweis, (2) Ausweis im Anh. und (3) Ausweis unter anderen Posten mit Kenntlichmachung der Beträge, die einer Beziehung zu einem Gesellschafter zuzuordnen sind. In welchem Umfange ein Wahlrecht der Gesellschaft besteht, ist umstr. Zutreffend ist wohl ein freies Wahlrecht nach (1) und (2) (so ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Haftung bei Fortführung des Handelsunternehmens

Rz. 259 Bei Fortführung des Handelsgeschäfts unter der Firma des Erblassers haften die Erben nach h.M. gem. §§ 27 Abs. 1, 25 HGB ohne die Möglichkeit zur Beschränkung nach erbrechtlichen Vorschriften. Wird das Handelsgeschäft nicht oder nicht unter der Firma des Erblassers fortgeführt, haften die Erben nur nach den erbrechtlichen Vorschriften gem. § 1967 BGB.[426] Rz. 260 Sin...mehr

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§ 6 Haftung / VI. Einzelfragen

Rz. 23 Trotz der vorhandenen Einteilung in die verschiedenen Kategorien fällt es im Einzelfall häufig schwer, konkrete Verbindlichkeiten zuzuordnen. Daher im Folgenden einige Einzelfälle: 1. Aufwendungen im Vertrauen auf künftigen Eigentumserwerb Rz. 24 Führt ein Dritter an einer im Vermögen des Erblassers befindlichen Immobilie auf seine Kosten Bauarbeiten durch in der berech...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 2. Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 37 Die drohende Zahlungsunfähigkeit wurde als neuer Insolvenzgrund in die InsO aufgenommen. Sie ist im Gesetz definiert als ein Zustand, in dem der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, § 18 Abs. 2 S. 1 InsO . Die Voraussetzung ist nach h.M erfüllt, wenn mit überwiegender Wahrschei...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Freistellung von berechtigten Ansprüchen

Rz. 32 Stellen sich die Ansprüche als berechtigt heraus, wird der Versicherer den versicherungsvertraglichen Anspruch seines Versicherungsnehmers auf Freistellung von dieser Verbindlichkeit dadurch erfüllen, dass der Versicherer an den Dritten zahlt. Gewährt der Versicherer zunächst seinem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz in Form des Rechtsschutzes und führt der Gesch...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / III. Erbfallschulden

Rz. 25 Erbfallschulden entstehen erst mit dem Erbfall und betrafen somit den Erblasser noch nicht zu seiner Lebzeit. Es gehören vor allem Verbindlichkeiten aus den Pflichtteilen, Vermächtnissen sowie Auflagen (§ 1967 Abs. 2 BGB) dazu. 1. Erbschaftsteuer Rz. 26 Disputabel bleibt die Frage, ob die Erbschaftsteuer zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1967 BGB gehört.[35] All...mehr

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§ 6 Haftung / 2. Umwandlung erfolgt nicht

Rz. 336 Ist eine Umwandlung mangels Vorliegens der Voraussetzungen oder Zustimmung der übrigen Gesellschafter nicht erfolgt, hat der Erbe das Recht, aus der Gesellschaft durch Kündigung auszuscheiden, sofern seit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft nicht mehr als drei Monate vergangen sind (§ 724 Abs. 2, 3 BGB n.F.). Bei fristgerechtem Ausscheiden haftet der Erbe für Alt- und ...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / III. Veräußerung des Erbteils

Rz. 16 Für eine Verfügung des Betreuers über den Anteil an einer Erbschaft bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts, § 1851 Nr. 2 BGB. Möchte der Betreuer selbst den Erbteil erwerben, muss ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Es handelt sich nicht lediglich um die Erfüllung einer Verbindlichkeit, so dass § 181 BGB greift. Auch die Übertragung auf eine Pe...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 4. Abwicklungs- und Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 133 Es gibt verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung. Die wesentlichen sind die Abwicklungs- und Dauervollstreckung. Die Vermächtnis-, Vor- und Nacherbenvollstreckung sind hier weniger von Bedeutung. Der Regelfall ist die Abwicklungsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz, verwaltet ihn (Begleichung von Verbindlichkeiten) und wickelt ...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 2. Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahrens

Rz. 44 Die Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahren ist eine weitere Schonungseinrede gem. § 2015 BGB. Hierbei kann der Erbe die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahren verweigern. Dafür muss aber innerhalb eines Jahres nach der Erbschaftsannahme (§ 455 Abs. 1, 3 FamFG) das Aufgebot der Gläubiger beantragt und vom Gericht zuge...mehr

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§ 6 Haftung / V. Eigenschulden

Rz. 22 Persönliche Verbindlichkeiten des einzelnen (Mit-)Erben richten sich nur gegen dessen Eigenvermögen. Dazu gehören auch Ansprüche, welche der Erbe durch Pflichtverletzungen gegenüber dem Nachlass – bspw. nach § 1978 BGB – begründet. Eine Vollstreckung in den Nachlass ist beim Alleinerben möglich und soweit eine Haftungsbeschränkung nicht herbeigeführt wird, auch zuläss...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Allgemeines

Rz. 112 Vor den Insolvenzgläubigern müssen zunächst alle Ansprüche der Massegläubiger befriedigt werden. Wer Massegläubiger ist, bestimmen grundsätzlich die in allen Arten von Insolvenzverfahren gleichermaßen anwendbaren §§ 54, 55 InsO. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO (hierzu siehe Rdn 208 ff.) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach M...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / VI. Obliegenheiten

Rz. 13 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu lassen hat, um Versicherungsschutz zu erhalten.[5] Obliegenheiten sind somit keine unmittelbar erzwingbaren Verbindlichkeiten, sondern bloße Verhaltensnormen (Voraussetzungen), die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, wenn er seinen Leistungsanspruch behalten wi...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 3. Obliegenheiten

Rz. 69 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu lassen hat, um den Versicherungsschutz zu erhalten.[33] Obliegenheiten stellen somit auf das Verhalten des Versicherungsnehmers ab. Obliegenheiten sind keine unmittelbar erzwingbaren Verbindlichkeiten, sondern bloße Verhaltensnormen (Voraussetzungen), die der Versic...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Der Nachlass als Ausgangspunkt

Rz. 1 Gemäß § 1975 BGB beschränkt sich durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Haftung des oder der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten automatisch auf den Nachlass, genauer gesagt auf die – hiermit nicht notwendigerweise deckungsgleiche – Nachlassinsolvenzmasse. Etwas anderes gilt gemäß § 2013 BGB, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nach Maßg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Sch...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / C. Masseunzulänglichkeit und Massearmut

Rz. 165 Vor den Insolvenzgläubigern müssen zunächst alle Ansprüche der Massegläubiger befriedigt werden. Wer Massegläubiger ist, bestimmen grundsätzlich die §§ 54, 55 InsO. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO (hierzu siehe Rdn 208 ff.) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 55 InsO . In Nachlassinsolvenzen erweitert sich der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1612 Vertragsstrafen verfolgen regelmäßig einen doppelten Zweck: Einerseits sollen sie den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erfüllung einer Verbindlichkeit anhalten, mithin seine Vertragstreue sichern. Andererseits entbinden Vertragsstrafen den Gläubiger im Falle einer Pflichtverletzung von den Schwierigkeiten der Schadensberechnung und des Schadensnachweises; er kann die v...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Ermittlung der Eigenkapitalquote bei Personengesellschaften

Tz. 157 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Ermittlung der EK-Quote kann insbes bei Unternehmen problematisch sein, die nach IFRS bilanzieren. Pers-Ges weisen ihre Kap-Konten hier häufig als FK aus. Dies folgt aus IAS 32.16ff im Hinblick auf die nicht abdingbare Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter. Denn nach IAS 32.18b ist eine Verbindlichkeit auszuweisen, wenn dem Gesellsch...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / VI. Das malaysische Nachlassverfahren

Ist die letztwillige Verfügung formwirksam erstellt worden und der Erbfall eingetreten, stellt sich schließlich die Frage, wie Erben in Malaysia an ihr Erbe gelangen. Dies richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen des PAA, welcher die Verwaltung und Verteilung von Nachlässen in Malaysia sowohl für Muslime als auch für Nicht-Muslime regelt.[73] Der erste Schritt auf d...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / D. Haftung im Handelsgeschäft

Rz. 49 Eine Haftung und damit Massemehrung kann auch dann eintreten, wenn zum Nachlass ein Handelsgeschäft gehört. Wird ein Handelsgeschäft "unter Lebenden" fortgeführt, kann es zu einer Haftung für zuvor bestehende Verbindlichkeiten geben. § 25 Abs. 2 HGB ermöglicht hierbei eine Haftungsbeschränkung. Rz. 50 Dasselbe gilt, wenn ein Handelsgeschäft zum Nachlass gehört. Wird ei...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Vertretung der Minderjährigen

Rz. 58 Grundsätzlich wird bei solcher Erbauseinandersetzung der Minderjährige von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten. Bei einem Erbteilungsvertrag können Eltern aber dann nicht für ihre minderjährigen Kinder handeln, wenn sie selbst oder wenn mehrere ihrer minderjährigen Kinder Miterben sind. Gleiches gilt, wenn der Ehegatte des vertretungsberechtigten Elternteils oder ...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VI. Muster

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Formulierungsvorschlag Aufhebung eines Erbbaurechts vor Zeitablauf „UVZ-Nr. / Aufhebung eines Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung

Rz. 1614 Im Gegensatz zur Vertragsstrafe fehlt Schadenspauschalierungen (vgl. hierzu Rdn 1347 ff.) die Erfüllungssicherungsfunktion, d.h. die Vereinbarung von pauschaliertem Schadensersatz soll dem Gläubiger allein den Schadensnachweis ersparen und den Schuldner nicht primär zur Erfüllung der Verbindlichkeit anhalten. Ein selbstständiges Strafversprechen liegt vor, wenn jema...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Für den Jahresabschluss der GmbH gelten zunächst die allg. Vorschriften nach §§ 242 ff. HGB sowie die sie ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB). Die Regelung der §§ 264 ff. HGB geht derjenigen nach §§ 242 ff. HGB vor (vgl. Noack § 42 Rz. 2). Abs. 1 nimmt hierauf ausdrücklich Bezug. Rz. 2 § 42 regelt einige speziell die GmbH betreffende Bila...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 3. Rechtsfolgen

Rz. 46 § 2046 BGB gewährt allein den Miterben einen Anspruch. Nachlassgläubiger haben weder auf Berichtigung der Verbindlichkeiten (Abs. 1 S. 1) noch auf Zurückbehaltung (Abs. 1 S. 2) oder Versilberung (Abs. 3) einen Anspruch.[48] Sie können ungeachtet des § 2046 BGB gem. § 2059 Abs. 2 BGB gegen den ungeteilten Nachlass vorgehen. Auch der Miterbe, der eine Forderung gegen de...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Einzelheiten

Rz. 13 Die Rechtsnatur der Gründungsgesellschaft, der sog. "Vor-GmbH", ist heute mehrheitlich dahingehend beantwortet, dass die genannte Gesellschaft als Gebilde eigener Art zu qualifizieren ist, die dem GmbHG als Sonderrecht unterliegt, soweit sich nicht aus dem Gesetz selbst ergibt, dass bestimmte Vorschriften die Eintragung voraussetzen (vgl. auch Rz. 10). Der BGH sieht i...mehr

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§ 6 Haftung / IX. Haftung des Minderjährigen

Rz. 337 Entstehen Nachlassverbindlichkeiten während der Minderjährigkeit des Erben, kann dieser gem. § 1629a BGB seine Haftung dafür bei Eintritt seiner Volljährigkeit beschränken. Die Beschränkung betrifft aber nicht den Nachlass, sondern das ganze Vermögen des Erben zum Zeitpunkt seiner Volljährigkeit. Rz. 338 Die Beschränkung führt der Erbe durch Erhebung der Einrede nach ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Rechtsnachfolge, § 6

Rz. 885 Kommt es vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang, ergibt sich der Übergang des Wettbewerbsverbots auf den Erwerber bereits aus § 613a BGB.[2108] Ob nach diesem Zeitpunkt § 613a BGB analog zum Übergang des Wettbewerbsverbots führt, ist umstritten,[2109] weshalb der Übergang zur Sicherheit in § 6 vertraglich vereinbart...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / b) Guter Glaube und Wirkung gem. Art. 69 EuErbVO

Rz. 148 Vergleichbar dem deutschen Erbschein wird auch beim ENZ vermutet, dass die Angaben zur Stellung als Erbe, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter in dem Umfang, in welchem sie im ENZ ausweisbar und bescheinigbar ist, auch tatsächlich besteht. Das ENZ entfaltet also Rechtsvermutungswirkung.[326] Bei falschen Angaben in einem ENZ gilt also die ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Privatvermögen

Rz. 40 Wie schon bei aus Betriebsvermögen bestehendem Nachlass führt auch die Auseinandersetzung über einen Nachlass, der aus Privatvermögen besteht, ohne Abfindungszahlung nicht zu Anschaffungskosten oder Veräußerungserlös. Erst recht stellt es keinen steuerlich relevanten Vorgang dar, wenn im Wege der Erbauseinandersetzung Gesamthandeigentum entsprechend der Erbquote in Br...mehr

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§ 6 Haftung / 1. Umwandlung erfolgt

Rz. 335 Stimmen die übrigen Gesellschafter dem Antrag zu, haftet der Erbe gem. § 724 Abs. 4 Alt. 2 BGB n.F. für Alt- und die in der Schwebezeit entstehenden Zwischenneuschulden der Gesellschaft (§ 721a BGB n.F.) beschränkbar. Die Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass muss der Erbe dann mit den allgemeinen Mitteln (§§ 1975 ff. BGB) besorgen. Daneben haftet der Erbe für ...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 1. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 12 Bei dem Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit handelt es sich um den allgemeinen Insolvenzgrund. Der Schuldner bzw. der Nachlass ist danach zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist i.d.R. anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Das Gesetz normiert in § 17 InsO damit zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haritz/Wagner, St-Neutralität bei nichtverhältniswahrender Abspaltung, DStR 1997, 182; Walpert, Zur St-Neutralität der nichtverhältniswahrenden Abspaltung von einer Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 1998, 361; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, in FS für Widmann, Bonn/Berlin 2000, 287; Mahlow/Franzen, Ertra...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründete Vergütungsansprüche

Rz. 1164 Bei der Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters sind die Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis für die Zeit vor der Eröffnung einfache Insolvenzforderungen.[3074] Demgegenüber gelten Verbindlichkeiten, die von einem starken vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis i.S.d. § 22 Abs. 1 InsO begründet wurden, nach Verfah...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Betroffene Kreditnehmer

Rz. 3 Kredite dürfen nicht an Geschäftsführer, andere gesetzliche Vertreter, Prokuristen oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtige (§ 54 HGB) gegeben werden. Zu den "anderen gesetzlichen Vertretern" gehören z.B. die Liquidatoren. Die Aufzählung der Personen, an die Kredite nicht ausgereicht werden dürfen, ist abschließend. Eine Ausdehnung z.B. au...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / C. Erbengemeinschaften im anglo-amerikanischen Rechtskreis

Rz. 91 Völlig anders als im übrigen Europa verläuft eine Nachlassabwicklung in den anglo-amerikanischen Staaten. In Europa gehören zu diesem Rechtskreis England und Wales, Schottland und Irland. Der in vielen europäischen Rechtsordnungen bekannte Von-selbst-Erwerb einer Erbschaft (ipso iure Erwerb) ist dort schlicht unbekannt. Stattdessen geht im anglo-amerikanischen Rechtsk...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 1. Dreimonatseinrede

Rz. 41 Durch § 2014 BGB ist der Erbe berechtigt, die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten innerhalb der ersten drei Monate nach der Erbschaftsannahme, also spätestens nach dem Ablauf der Ausschlagungsfrist[60] zu verweigern. Diese Verweigerung gilt jedoch nicht für die Errichtung des Inventars. Die Dreimonatseinrede räumt dem Erben eine Schonungsfrist ein, damit er sich e...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / II. Folgen der Beschränkung

Rz. 9 Grundsätzlich haften Erben erst einmal "unbeschränkt", wenn sie die Erbschaft angenommen haben. Der Erbfall als solcher führt zu einer Verbindung der Vermögensmassen des Erblassers und des Erben.[9] Der Erbe haftet für alle Verbindlichkeiten,[10] und zwar voll und mit eigenem Vermögen unbeschränkt.[11] Schuldner im Nachlassinsolvenzverfahren ist dann nicht mehr der Erb...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 2. Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 14 Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist in § 18 InsO geregelt. Beantragt der Erbe, der Nachlassverwalter oder ein anderer Nachlasspfleger oder ein Testamentsvollstrecker die Eröffnung des Verfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit hier ein Eröffnungsgrund. Der Schuldner bzw. der Nachlass droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Abwicklung neuer Geschäfte möglich

Rz. 8 Die Liquidatoren können zur Beendigung schwebender Geschäfte auch neue eingehen. Der Wortlaut der Vorschrift wird als zu eng angesehen (u.a. Altmeppen § 70 Rz. 5; Noack § 70 Rz. 10). Hierunter fallen alle neuen Geschäfte, die der Liquidation dienen, nicht nur die, die der Beendigung schwebender Geschäfte dienen. Die Liquidatoren können daher alle Rechtshandlungen vorne...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 1. Rechtsstellung der Vorerben nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 42 Mit Eintritt des Nacherbfalls fällt die Erbenstellung des oder der Vorerben weg (§ 2139 BGB). Die Vorerben bleiben so lange zu Verfügungen berechtigt, bis sie von dem Wegfall der Rechtsstellung Kenntnis haben oder haben mussten, § 2140 S. 1 BGB. Auf Verpflichtungen, die der Vorerbe nach Eintritt des Nacherbfalls eingeht, wird die Vorschrift entsprechend angewendet.[80...mehr