Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / I. Vorspann und Hinweise

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr 20XX Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name Notar] erschienen heute, von Person bekannt: Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Bedeutung des Rückwirkungsverbots

Tz. 1001 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Miet- und Pachtverhältnissen zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter muss auf Grund des Rückwirkungsverbots auf zivilrechtlich wirksame, klare und im Voraus abgeschlossene Vereinbarungen geachtet werden; s R 8.5 Abs 2 KStR 2015. Ebenso wichtig ist die tats Durchführung getroffener Vereinbarungen. Beispiel 1: X verp...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / II. Entwicklung der Rechtsprechung – Einschränkung der Mehrheitsherrschaft

Rz. 167 (1) Die ursprüngliche Rechtsprechung hatte der Mehrheitsherrschaft keine Schranken gezogen, später jedoch unter Berufung auf §§ 138, 826 BGB das Verbot der Verfolgung gesellschaftsfremder Sondervorteile zum Schaden der Gesellschaft entwickelt (vgl. Scholz/Emmerich Anh. § 13 Rz. 102). Diese einschränkende Haltung, die nur geringe praktische Bedeutung besaß, fand zunäc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11 Exkurs: Zuflusszeitpunkt von Tantiemen

Tz. 514 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gewinntantiemen an Ges-GF von Kap-Ges sind nach den Anstellungsverträgen idR innerhalb einer bestimmten Frist nach Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zur Auszahlung fällig. Der BFH sieht auch eine Fälligkeitsabrede, die der Gesellschaft eine Zeitspanne von drei Monaten ab Bilanzerstellung zur Auszahlung einr...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Eigenerwerb des Vorerben

Rz. 86 Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur besteht weitestgehend im Ergebnis: Auch der Vorerbe kann nacherbschaftsfrei Gegenstände aus dem Nachlass erhalten. Es bedarf dabei stets der Mitwirkung aller Nacherben. Da es für die Übertragung an Dritte keiner Zustimmung der Ersatznacherben bedarf, wird eine solche auch bei der Übertragung von einzelnen Nachlassgegenständen ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Klassische Gestaltung (Vor- und Nacherbfolge)

Rz. 56 Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung zugunsten des Kindes werden in beiden Erbfällen angeordnet. Würde der behinderte Abkömmling hier übergangen werden, entstünde diesem ein Pflichtteilsanspruch gem. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB, der vom Sozialleistungsträger geltend gemacht werden könnte. Soll eine Beteiligung des Kindes mit Behinderung im 1. Erbfall vermieden we...mehr

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§ 6 Haftung / III. Form und Inhalt

Rz. 231 Will ein Erbe ein Inventar im Sinne der §§ 1993 ff. BGB errichten, genügt es nicht, dieses privat aufzunehmen. §§ 2001 ff. BGB enthalten insofern besondere Vorschriften.[428] Rz. 232 Nach § 2001 BGB sind die Nachlassgegenstände mit Beschreibung und Wertangabe aufzuführen. Für Miterben gilt, dass auch bei Errichtung durch nur einen Miterben der gesamte Nachlass aufzune...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / a) Musterprotokoll für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) – Einpersonengesellschaft

UVZ -Nr. [...]/[Jahr] Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Heute, den [Datum] erschien vor mir, [Name], Notar/in mit dem Amtssitz in [Ort] [Name] geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Anschrift], ausgewiesen durch deutschen Personalausweis/durch Pass [Land]/von Person bekannt.mehr

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§ 6 Haftung / VII. Haftung beim Erbteilskauf bzw. Erbschaftskauf

Rz. 323 Für jeden Miterben besteht die Möglichkeit, seinen Erbteil zu verkaufen, §§ 2371 ff. BGB. Haftungsrechtlich betrachtet bleibt er jedoch auch dann in seiner Position als Miterbe, denn gem. § 2382 Abs. 1 S. 1 BGB haftet er weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten. Auch der Käufer haftet nach § 2382 BGB den Nachlassgläubigern. Eine wirksame Vereinbarung zwischen Verk...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Der Erstattungsanspruch der Gesellschaft

Rz. 2 Voraussetzung für den Anspruch ist ein Verstoß gegen § 30 Abs. 1 bzw. 2. Der Anspruch ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 sofort fällig (Scholz/Verse § 31 Rz. 21; auch Wicke § 31 Rz. 2; BGH v. 8.12.1986 – II ZR 55/86, NJW 1987, 779 = ZIP 1987, 370, 371; auch BGH v. 11.5.1987 – II ZR 226/86, NJW 1988, 139 = ZIP 1987, 1113; Noack § 31 Rz. 5; Lutter/Hommelhoff/...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / a) Bestimmung des Hoferben durch den Erblasser

Rz. 89 Nur der Hofeigentümer kann den Hoferben bestimmen.[110] Der Erblasser kann jedoch einen Dritten bestimmen, der aus einem Personenkreis den am besten geeigneten Hoferben auswählt.[111] Insoweit sind die Voraussetzungen der Bestimmung durch einen Dritten weniger eng als nach den Vorschriften des BGB. Bestimmt er keinen Hoferben, so greift die gesetzliche Erbfolge nach §...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 1980 und Stand der Dinge

Rz. 1 § 11 wurde durch die Reform 2008 nicht geändert (abgesehen von einer Ergänzung der Überschrift). Im Rahmen der Reformdiskussion 1980 wurde auch eine Verschärfung des § 11 ins Auge gefasst. Insb. war in Anlehnung an § 41 Abs. 3 AktG vom Bundesrat vorgeschlagen, einen § 11 Abs. 3 einzufügen, der Verpflichtungen der Gesellschaft auf Übernahme nicht vertraglich vorgesehene...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Die Haftung der Handelnden

Rz. 29 Die Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 greift im Zeitraum der Gründung der GmbH bis zu ihrer Eintragung ein, also für die Lebenszeit der Vor-GmbH (Scholz/Schmidt § 11 Rz. 107), Auf die Vorgründungsgesellschaft ist sie nicht anzuwenden (Scholz/Schmidt § 11 Rz. 24; Lutter/Hommelhoff § 11 Rz. 2 m.w.N.). Mit Errichtung der Vor-GmbH wird sie durch die sog. "Binnenhaftung" ...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 1. Praxistipps

Rz. 70 Die oben aufgeführte Checkliste (vgl. Rdn 45 ff.) ist bei Mandatsübernahme erst ab Klageverfahren ebenso sinnvoll. Der anwaltliche Vertreter des Versicherungsnehmers muss ebenso wie der des Versicherers den Vortrag der anderen Partei in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Rz. 71 Nach § 215 Abs. 1 S. 1 VVG ist über die allg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.10 Berechnungsendalter bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 600 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Frühere Verwaltungslinie: Nach R 6a Abs 8 S 1 EStR 2012 war der Berechnung von Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Ges-GF – nach Geburtsjahrgängen gestaffelt – zwar grds die vertraglich vorgesehene Altersgrenze, aber mind eine Altersgrenze von 65 Jahren (Geburtsjahrgänge bis 1952) 66 Jahren (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1961) bzw 67 Jahren (G...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / III. Feststellungsklage

Rz. 37 Die Feststellungsklage hat ihren Platz im Bereich des Erbrechts vor allem in Dingen, wenn es um die Klärung einzelner Streitpunkte geht, die nicht ohne Weiteres mit einer Leistungsklage erfolgen kann. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft scheitert häufig an unterschiedlichen Auffassungen, ob und in welchem Umfang Forderungen im Rahmen der Auseinandersetzung ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 6. Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen

Rz. 165 Für Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen gelten die Sondervorschriften der §§ 108 ff. InsO. Gemäß § 108 Abs. 1 InsO bestehen Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. § 109 InsO betrifft die Insolvenz des Mieters bzw. Pächters, § 110 InsO die des Vermieters bzw. Verpächt...mehr

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§ 1 Grundlagen / A. Historie der Nachlassinsolvenz

Rz. 1 Das Rechtsinstitut der Nachlassinsolvenz besteht in seiner derzeitigen Form seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999. Es geht zurück auf das ähnliche, in der nunmehr durch die InsO abgelösten Konkursordnung (KO) normierte Nachlasskonkursverfahren. Die 1877 in Kraft getretene Konkursordnung, die sich in ihrer Geltung auf das gesamte Deutsche Reich erstrec...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Ausschluss des Stimmrechts

Rz. 38 Der Gesellschafter ist von der Stimmabgabe in den in Abs. 4 bezeichneten Fällen wegen Interessenkollision ausgeschlossen (vgl. BGH v. 7.2.2012 – II ZR 230/09; BGH v. 21.6.2010 – II ZR 230/08). Das Stimmverbot bezieht sich nicht auf den Erwerber von Geschäftsanteilen (vgl. BGH GmbHR 2008, 1093). Abs. 4 findet keine Anwendung auf Strukturänderungen oder die Auflösung de...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / V. Klage auf Schadensersatz gegen Miterben wegen fehlender Mitwirkung bei der Verwaltung

Rz. 41 Nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB sind die Erben verpflichtet, bei Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mitzuwirken, um so die Durchführung der Maßnahmen zu ermöglichen. Der Widerstand von Erben oder auch die bloße Passivität kann nicht nur zu einer Verurteilung zur Zustimmung zur Verwaltungsmaßnahme führen (siehe oben Rdn 40), sondern auch zu einer Schadensersatzpfli...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Ausweis des gezeichneten Kapitals (Abs 1)

Rz. 5 Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft ggü. den Gläubigern beschränkt ist (§ 272 Abs. 1 S. 1 HGB). Bei der GmbH ist das das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital (§ 3 Abs. 1 Nr. 3). Der Begriff des gezeichneten Kapitals war Neuschöpfung des BiRiLiG als Oberbegriff für alle Ka...mehr

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§ 1 Grundlagen / I. Wesen der Nachlassinsolvenz

Rz. 9 Die Nachlassinsolvenz ist ein Rechtsinstitut, das zur gerichtlich angeordneten treuhänderischen Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses dient. Das grundlegende Programm der treuhänderischen Nachlassabwicklung umfasst die Inbesitznahme, Sicherung, Inventarisierung, Bewertung, Verwertung und Verteilung des Nachlasses. Die Anordnung erfolgt unabhängig vom Willen des Er...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Insolvenzverwalter nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 1110 Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss ernennt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter (§ 27 InsO). Dieser nimmt – wie bereits der starke vorläufige Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren – sämtliche mit der Arbeitgeberstellung verbundenen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis wahr. Auch die sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Verpflichtunge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Die Ein-Personen-Vor-GmbH

Rz. 26 Die GmbH kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden (§ 1). Anders als bei der UG gibt es für die Einpersonen-Gründung keine Sonderbestimmungen. Strittige Fragen hat die Rechtsprechung weitgehend geklärt (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1043: kein Übergang von Verbindlichkeiten begründet vor Errichtung der Vor-GmbH auf diese bzw. die GmbH; BGH NZG 1999, 960 – Erlösch...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / III. KG

Rz. 99 Gemäß § 161 Abs. 2 HGB n.F. gelten beim Tod des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG die Regelungen zur OHG entsprechend. Rz. 100 Damit scheidet gem. §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB n.F. der verstorbene persönlich haftende Gesellschafter aus. Die KG wird somit von den verbleibenden persönlich haftenden Gesellschaftern nebst den Kommanditisten ohne die Erbe...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Person des Testamentsvollstreckers

Rz. 129 Der Testator kann die Person des Testamentsvollstreckers selbst bestimmen. Er kann die Auswahl einem Dritten oder einer Institution überlassen. Zumindest als Vorsorgemaßnahme für die Möglichkeit des Wegfalls des ersten Testamentsvollstreckers ist dies sinnvoll. Die Benennung durch eine Institution hat den Vorteil, dass diese regelmäßig in ihrem Bestand von den natürl...mehr

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§ 6 Haftung / 2. Teilauseinandersetzung

Rz. 74 Scheiden einzelne Miterben infolge einer Teilauseinandersetzung aus der Erbengemeinschaft aus (§ 2033 BGB), gilt nach hierzu überwiegend vertretener Auffassung der allgemeine Teilungsbegriff.[149] Es muss also infolge einer Teilauseinandersetzung nicht zwingend zu einer Teilung des gesamten Nachlasses kommen. Die Teilauseinandersetzung hat aber dennoch Einfluss auf di...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / X. Beschlussfeststellung – Beschlussfeststellungsklage

Rz. 60 Die Beschlussfeststellung ist die förmliche Feststellung und Verkündung des Abstimmungsergebnisses durch den Versammlungsleiter (OLG München GmbHR 1996, 231). Ihr stehen gleich die Dokumentation des Beschlusses nach § 48 Abs. 3 ( BayObLG GmbHR 2001, 72). Zur Beschlussfeststellung vgl. näher § 48 Rz. 12 ff. Eine Beschlussfeststellung durch notarielle Beurkundung ist zwa...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / I. Einführung

Rz. 35 Es besteht die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Hierfür muss eine Trennung der beiden Vermögensmassen geschaffen werden. Dies geschieht durch die Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens gem. § 1975 BGB (§ 317 Abs. 1 InsO). Rz. 36 Folgenreich für die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung ist der Haftungszeitraum de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1113 Ist im Insolvenzverfahren die Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht mehr möglich, kann der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung freistellen.[2950] Er hat dabei die Grenzen des billigen Ermessens nach § 315 BGB zu beachten.[2951] Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO muss der Insolvenzverwalte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1 Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (§§ 305–319 UmwG)

Tz. 12 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Seit der Umsetzung der sog Verschmelzungs-RL (R 2005/56/EG v 26.10.2005, ABl EG Nr L 310, 1) ermöglicht das UmwG über einen neu in das Ges eingefügten Zehnten Abschn (§§ 122aff UmwG aF; jetzt: §§ 305–319 UmwG idF des UmRuG) die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges aus einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR und damit von Gesellscha...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / IV. Zwei Hemisphären

Rz. 9 Für das Wohnungs- und Teilerbbaurecht gelten die Vorschriften des WEG entsprechend, § 30 Abs. 3 S. 2 WEG i.V.m. §§ 1–29 WEG, weshalb "doppelte Rechtsbeziehungen"[42] zu konstatieren sind, zwei Hemisphären. Das sind zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Grundstückseigentümer und den Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten, also Bestimmungen, die sich aus dem Erbbaure...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 8. Hinweise

Der Notar hat die heutige Handelsregisteranmeldung mit dem Geschäftsführer ausführlich besprochen. Der Notar hat den Geschäftsführer insbesondere auch auf Folgendes hingewiesen: a) Bar- und Sacheinlagen: Bareinlagen können grundsätzlich nur durch Einzahlung von Geld erfüllt werden, nicht auch durch Aufrechnung oder Verrechnung mit Forderungen gegen die Gesellschaft. Forderunge...mehr

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§ 1 Grundlagen / III. Nachlassinsolvenz in diffizilen Konstellationen als Mittel zur Erbauseinandersetzung

Rz. 40 Möglich sind auch Konstellationen, in denen die Erben oder sogar weitere Erbeserben gar nicht bekannt sind, insbesondere bei großen oder seit mehreren Erbgängen ungeteilt bestehenden Erbengemeinschaften. Auch können Erben im Ausland ansässig oder unbekannt verzogen sein. Soll Erbteilungsklage seitens eines Miterben erhoben werden, ergeben sich Schwierigkeiten bereits ...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / 1. Vorläufiger Insolvenzverwalter

Rz. 25 Zur Sicherung des Nachlassvermögens kann das Gericht in erster Linie gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 InsO einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Zu unterscheiden ist dabei die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 2. Alt. InsO, sog. schwache vorläufige Insolvenzverwaltung) und die Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots (§ 21 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff der GbR

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist in den §§ 705ff. BGB geregelt. Das Recht der GbR wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MopeG)mit Wirkung zum 01.01.2024 reformiert. Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks und müssen hier...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / J. Ausblick

Rz. 35 Steht das Erbrecht überhaupt im Fokus der gesellschaftlichen Diskussion und der Politik, bezieht dieser sich meist ausschließlich auf das Steuer- und das Pflichtteilsrecht. Dort sind weitere Reformen denkbar. In absehbarer Zeit sind beim Recht der Erbengemeinschaft höchstens kleine Änderungen – z.B. im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung[117] – zu erwarten,...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn es nicht bereits "vorher" bei der Verwaltung des Nachlasses zu Problemen und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Erbengemeinschaft gekommen ist, dann bietet "spätestens" die Beendigung der Erbengemeinschaft hierfür eine weitere – nicht unbedingt letzte – "Gelegenheit". Für die Beendigung der Erbengemeinschaft gibt es keinen "richtigen" Weg. Wie meist bei Probl...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 6. Gründung einer Mehrpersonengesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) – nach Musterprotokoll

UVZ -Nr. [...]/[Jahr] Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft Heute, den [Datum] – erschienen vor mir, [Name], Notar mit dem Amtssitz in [Ort], [Name], geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift]. Legitimation: deutscher Personalausweis [Name], geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Anschrift], Legitimation: deutscher Bundespersonalausweis, [Name], gebore...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / IV. Vertragliche Bestimmungen über die Tragung der öffentlichen und privatrechtlichen Lasten und Abgaben, § 2 Nr. 3 ErbbauRG

Rz. 69 Von besonderer wirtschaftlicher Tragweite ist die Frage nach der Tragung der öffentlichen und privatrechtlichen Lasten und Abgaben, insbesondere vor dem Hintergrund der Laufzeit des Erbbaurechts. Die Regelung in § 2 Nr. 3 ErbbauRG offeriert den Beteiligten die Möglichkeit, dingliche Vereinbarungen hierüber zu schaffen und zum Inhalt des Erbbaurechts zu erklären. Den V...mehr

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§ 20 Mietrecht / I. Eigenbedarfskündigung der Erbengemeinschaft

Rz. 93 Erbt die Erbengemeinschaft ein Mietshaus, regt sich bei einzelnen Erben oft der Wunsch eine dieser Wohnungen nun für sich zu nutzen. Da liegt die Frage nach den Möglichkeiten einer Eigenbedarfskündigung für die Erbengemeinschaft nicht fern. Eine ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses mit der Begründung bestehenden Eigenbedarfs ist nach § 573 Abs. 2 Nr. 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.2 Umwandlung einer Kapital- auf Kapitalgesellschaft

Tz. 1542 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Es handelt sich grds auch bei der übernehmenden Kö um eine vGA an den (ehemaligen) Gesellschafter der übertragenden Kö. Das gilt auch dann, wenn die begünstigte Person an der übernehmenden Kö nach der Umwandlung nicht mehr beteiligt sein sollte; es liegt dann eine vGA an einen sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" vor; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 1. Allgemeines

Rz. 13 Nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit ohne Rücksicht auf die Interessen der Miterben die Auseinandersetzung verlangen (zu Ausnahmen siehe unten Rdn 16). Anders also als im Gesellschaftsrecht, auf das das Recht der Erbengemeinschaft verweist, ist kein "wichtiger Grund" erforderlich und das Auseinandersetzungsbegehren kann auch zur Unzeit gestellt w...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / I. Kosten des Notariats

Rz. 20 Für das Beurkundungsverfahren fällt eine 2,0 Gebühr nach der Nr. 21100 KV GNotKG an, Tabelle B, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR.[88] Dies gilt auch für die Beurkundung eines Überlassungsvertrags.[89] Ein Überlassungs- und ein Verzichtsvertrag auf die Pflichtteilsergänzung betreffen verschiedene Beurkundungsgegenstände, § 86 Abs. 2 GNotKG. Der Geschäftswert des Kau...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / III. Der faktische GmbH-Konzern – Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Rz. 174 Der faktische GmbH-Konzern beruht auf der Abhängigkeit einer GmbH außerhalb vertraglicher Regelungen. Der Begriff der Abhängigkeit ergibt sich aus § 17 AktG (vgl. Rz. 31). Die GmbH ist von einem anderen Unternehmen abhängig, wenn dieses auf die GmbH unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Rz. 175 Bisher wurden der einfache und der qualif...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / II. Antragsberechtigung

Rz. 15 Formal berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, ist gemäß § 317 Abs. 1 InsO jeder Erbe, Miterbe, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, ein Testamentsvollstrecker und jeder Nachlassgläubiger. Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, ist der Eröffnungsgrund vom Antragsteller glaubhaft zu machen, § 317 Abs. 2 InsO. Den nicht antragstellenden Erben ist Gelegenhe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.9.2 Verspätete Auszahlung von Tantiemen (tatsächliche Durchführung)

Tz. 510 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Aus einem Verzicht eines beherrschenden Gesellschafters auf eine ihm vertraglich zustehende Tantieme kann nicht in jedem Fall auf eine Nichtdurchführung des Vertrages geschlossen werden; s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 1994, 952). Dies ist nach Auff des BFH nur dann möglich, wenn die äußeren Umstände des Verzichts den Rückschluss auf d...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Auseinandersetzungsplan

Rz. 71 Kommt eine Einigung über einen Erbauseinandersetzungsvertrag nicht zustande, so muss der Testamentsvollstrecker unter Berücksichtigung der Anordnungen des Erblassers einen Auseinandersetzungsplan erstellen, §§ 2042 ff., 749 ff. BGB. Dabei handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Testamentsvollstreckers darüber, wie er bei der Auseinandersetzung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.2 Vergleichsgröße 1: Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 165 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 3 S 1 KStG ist nur für Zinsaufwendungen auf konzernexterne Gesellschafterfremdfinanzierungen anzuwenden (s Entw eines Schr des BMF, Stand 18.09.2024, Rn 83). Das sind Fremdfinanzierungen, die im vollkonsolidierten Konzernabschluss nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausgewiesen sind und im Falle einer Finanzierung durch einen Dritten...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / aa) Verkauf einer von mehreren Nachlassimmobilien – Urteil des BGH vom 28.9.2005

Rz. 182 Der Verkauf einer Nachlassimmobilie stellt eine Verfügung i.S.d. § 2040 BGB dar. Nach der Rechtsprechung des BGH sollen Verfügungen durch die Mehrheit der Erben zulässig und mitwirkungspflichtig sein, wenn diese zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind. Mit seinem Urteil vom 28.9.2005[275] hat der BGH entschieden, dass zu den mitwirkungspflichtigen Verwaltungs...mehr