Fachbeiträge & Kommentare zu Schätzung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.1 Allgemeines

Rz. 81 Das Betriebsstätten-FA hat die nachzufordernde LSt gegen den Arbeitgeber nach § 42d Abs. 4 EStG grundsätzlich durch schriftlichen Haftungsbescheid i. S. v. § 191 Abs. 1 AO geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber nicht die LSt angemeldet oder seine Zahlungsverpflichtung nicht nach § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG schriftlich anerkannt hat.[1] Das Betriebsstätten-FA kann sich an...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.3 Beratung und Hilfe durch andere Träger

Rz. 9 Aktivitäten der Jobcenter (§ 44b) bzw. zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a) nach Abs. 2 sind auf das Ausschöpfen von Ansprüchen gegenüber jeglichen anderen Trägern von Leistungen ausgerichtet, auch außerhalb des Sozialgesetzbuchs. Die Träger der Kranken- und Rentenversicherung werden ausdrücklich genannt, weil ihnen gegenüber besonders häufig Ansprüche bestehen können...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 3 Angaben zur Ausschüttung

Zeile 6 In dieser Zeile ist der Gesamtbetrag der von der in den Zeilen 1–5a bezeichneten Körperschaft erhaltenen Vergütungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG einzutragen. Ist die ausschüttende Körperschaft teilweise von der Gewerbesteuer befreit und übt sie teilweise eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit aus, erfolgt eine Kürzung nur um die steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 8 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Schätzung

Rz. 69 Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist lediglich eine Schlussfolgerung. Eine neue Schätzung rechtfertigt daher nicht die Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 AO. Es handelt sich um eine neue Schlussfolgerung, nicht um eine neue Tatsache. Auch eine Schätzung kann nur geändert werden, wenn neue Tatsachen vorliegen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Denn die Verwaltung habe im Wirtschaftsplan für die Kosten der Wärme und des warmen Wassers falsche Umlageschlüssel eingesetzt. Nach der Gemeinschaftsordnung seien diese zu 50 % nach dem erfassten Verbrauch und zu 50 % nach der beheizten Fläche umzulegen. Der Einzelwirtschaftsplan fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstrafverfahren: Strat... / 1.3 Unterschiede von Besteuerungs- und Strafverfahren

Während das Besteuerungsverfahren durch die Finanzbehörde erfolgt, wird das Ermittlungsverfahren durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle geführt (§ 386 AO). In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Organisationsformen, so dass die Straf- und Bußgeldsachenstellen teilweise eine Abteilung des jeweiligen Finanzamts oder eigenständige Behörden sind. Hierdurch ergeben sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.4 Antrag auf schlichte Änderung und Rechtsbehelf

Rz. 37 Antrag auf schlichte Änderung und Rechtsbehelf (Einspruch) verfolgen unterschiedliche Ziele. Der Antrag auf schlichte Änderung ermöglicht nur die punktuelle Änderung des Steuerbescheids, soweit der Antrag reicht (vgl. Rz. 33), er ermöglicht keine Verböserung. Ein Rechtsbehelf verhindert, unabhängig von den Gründen, aus denen heraus er eingelegt wurde, den Eintritt der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Berücksichtigung in mehreren Steuerbescheiden

Rz. 37 Der bestimmte Sachverhalt muss in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden sein, um § 174 AO anwenden zu können. § 174 AO setzt also zwei (oder mehr) Steuerbescheide voraus.[1] Ist eine Besteuerungsgrundlage in einem Bescheid mehrfach erfasst worden, ist Abs. 1 nicht anwendbar. Der Sachverhalt kann in zwei Steuerbescheiden gegenüber demselben Stpfl., aber auch i...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 2 Datenquelle: Wie man an die richtigen Informationen kommt

Die notwendige Reparatur an sich, die Entstehung der Reparaturnotwendigkeit, die mögliche Erledigung in den ersten 3 Monaten, die Höhe der zu erwartenden Aufwendungen, die Abgrenzung zu regelmäßiger Wartung und Aktivierung, all das sind Informationen, die vom Fachmann kommen müssen. Der Buchhalter ist fast nie in der Lage, diese Daten richtig zu gewinnen. Der Lieferant der Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Geltungsbereich

Rz. 5 Die Tatbestände des § 174 Abs. 1-5 AO erfassen Steuerbescheide. Nach dieser Vorschrift können Steuerbescheide also geändert und, in den Tatbeständen des § 174 Abs. 3-5 AO, auch erstmals erlassen werden. Soweit es um den erstmaligen Erlass von Steuerbescheiden geht, ist § 174 AO systematisch nicht richtig eingeordnet. Es handelt sich insoweit nicht um Fragen der Bestand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Begriff des materiellen Fehlers

Rz. 16 Die beiden Tatbestände des § 177 in Abs. 1 und 2 AO sehen die Berichtigung von "materiellen Fehlern" vor. In der ursprünglichen Fassung des § 177 AO v. 16.3.1976 lautete die Bezeichnung "Rechtsfehler". Dadurch waren Zweifel entstanden, was unter Rechtsfehler zu verstehen sei; insbesondere war zweifelhaft geworden, ob Unrichtigkeiten i. S. d. § 129 AO unter den Begriff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Änderung kraft Sachzusammenhangs

Rz. 222 Die Änderbarkeit zugunsten des Stpfl. ist auch bei grob schuldhaftem Verhalten des Stpfl. nicht eingeschränkt, wenn die dem Stpfl. günstigen Tatsachen oder Beweismittel in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer höheren Steuer führen. Da die Veranlagung in einem solchen Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Verursachung durch den Steuerpflichtigen

Rz. 77 Wegen des Grundsatzes des Vertrauensschutzes darf die unrichtige der widerstreitenden Steuerfestsetzungen nur aufgehoben oder geändert werden, wenn die doppelte, und damit widerstreitende Berücksichtigung des günstigen Sachverhalts auf einen Antrag oder auf eine Erklärung des Stpfl. (bei mehreren Stpfl. desjenigen, bei dem der günstige Sachverhalt zu Unrecht berücksic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Nach seinem Wortlaut ist § 173 AO anwendbar auf Steuerbescheide. Damit sind alle Steuerbescheide sowie Bescheide, die wie Steuerbescheide behandelt werden, erfasst. Zum Begriff der Steuerbescheide und der gleichbehandelten Bescheide vgl. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 155 AO Rz. 13ff. Daher können auch Freistellungsbescheide nach § 173 AO geändert werden.[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Begriff der Rückwirkung

Rz. 72 "Rückwirkend" ist ein den steuerlich relevanten Sachverhalt änderndes Ereignis, wenn die Änderung zeitlich nach dem Entstehen des Steueranspruchs erfolgt und daher nachträglich der Finanzbehörde bekannt wird.[1] Tritt das Ereignis vor dem Entstehen des Steueranspruchs (d. h. bei periodischen Steuern vor dem Ende des Vz) ein, handelt es sich um ein Ereignis mit unmitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Höhere Steuer aufgrund der Änderung

Rz. 165 Abs. 1 Nr. 1 ist nur anwendbar, wenn die Änderung zu einer höheren Steuer führt, also zu Ungunsten des Stpfl. erfolgt. Führt die Änderung dagegen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung, ist Nr. 2 (Änderung zugunsten des Stpfl.) anwendbar. Ob die Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, ist dabei nach dem Tenor der geänderten Steuerfestsetzung zu beurt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 2.1 Begriff/Abgrenzung/Aufgaben

Rz. 5 Auskunftspersonen bekunden ihr Wissen über selbst wahrgenommene Tatsachen und sind deshalb unvertretbar. Der Sachverständige ist hingegen eine natürliche Person, die der Finanzbehörde das ihr fehlende Fachwissen zur Beurteilung von Tatsachen vermittelt[1] und durch jede beliebige Person mit entsprechendem Fachwissen ersetzt werden kann. Während die Auskunftsperson ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.1.1 Zuziehung durch die Finanzbehörde

Rz. 14 Die Entscheidung über die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.[1] Diese bestimmt in den Grenzen des § 5 AO, ob die für die Tatsachenfeststellung notwendige Sachkunde vorhanden oder aber von unabhängiger, dritter Seite einzuholen ist. Die Quelle eigener, behördlicher Sachkunde ist beliebig und kann somit auch in der Priva...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Telekommunikationsleistungen

Aufwendungen für Telekommunikationsleistungen aus betrieblicher Veranlassung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Gleiches gilt für Internetkosten. Wird das Telefon auch für private Zwecke verwendet, ist der private Anteil den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen. Der private Anteil ist steuerlich nicht abzugsfähig und ggf. durch Schätzung zu ermitteln. Befindet sich...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Internet

Aufwendungen für betrieblich veranlasste Internetnutzung, wie z. B. die Inanspruchnahme von Online-Diensten oder der Versand von E-Mails, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei teilweiser privater Nutzung ist dieser Anteil steuerlich nicht abzugsfähig. Der betriebliche Anteil kann durch Nachweise oder durch Schätzung ermittelt werden.mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Kraftfahrzeugkosten

Aufwendungen für ein Kraftfahrzeug, welches dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG dürfen jedoch Aufwendungen des Steuerpflichtigen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte den Gewinn nicht mindern.[1] Sofern ein dem Betriebsvermögen zugeordnetes Fahrzeug auch für private Zwecke verwendet...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie dem betrieblichen Bereich zugeordnet werden können und keine Kosten der privaten Lebensführung oder Werbungskosten bei Überschusseinkünften darstellen. Sofern es sich um gemischt veranlasste Aufwendungen handelt, sind die Steuerberatungskosten in einen betrieblichen und in einen privaten Anteil mit Ausnahme...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Reisekosten

Reisekosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Nebenkosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Sind die Reisekosten gemischt veranlasst, und sind sie nicht eindeutig dem betrieblichen oder privaten Bereich zuordenbar, können die Kosten inkl. der Hin- und Rückreise durch sachgerechte Schätzung (z. B....mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.11 Neue BMF-Schreiben 2020 und 2021

Autoren: Jörg Hanken, Ron Dorward Am 3. Dezember 2020[1] und am 14. Juli 2021[2] veröffentlichte die deutsche Finanzverwaltung zwei neue BMF-Schreiben, mit denen sie ihre Interpretation der Gesetzesänderungen (z. B. § 1 AStG) darlegt und mit denen sie einige "alte" BMF-Schreiben ersetzt hat. Einzelne Passagen stellen Verschärfungen dar. Auch wenn die BMF-Schreiben für Gericht...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.3 Strafzuschläge

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Kommt es in einer Betriebsprüfung zu VP-Anpassungen, so erheben die meisten Staaten zusätzlich zur "normalen" Mehrsteuer (auf den Betrag der VP-Anpassung) Strafzuschläge, teilweise in Abhängigkeit davon, ob eine verwertbare VP-Dokumentation vorliegt oder nicht. Dieser Strafzuschlag bemisst sich entweder als Prozentsatz der Mehrsteuern oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.3 Zollrechtliche Aspekte

Da kein Kaufgeschäft zwischen HQ und Agenten vorliegt, ist HQ rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer zum Zeitpunkt des Imports. Er hat für die Verzollung zu sorgen und muss hierfür mangels Ansässigkeit in der EU einen in der EU ansässigen indirekten Zollvertreter bestellen. Mangels Vorliegens eines Kaufgeschäftes zum Zeitpunkt des Imports kann der Zollwert nicht nach der...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.2 VP-Methoden und Höhe von Lizenzsätzen

Welche VP-Methoden sind für den Eigenentwickler und den Auftragsentwickler üblich? Grundsätzlich gilt sowohl für den Eigen- als auch für den Auftragsentwickler, dass die Überlassung eines iWG bzw. die Auftragsentwicklerdienstleistung dann entgeltfähig und entgeltpflichtig ist, wenn sie beim konzerninternen Empfänger/Abnehmer genutzt wird (z. B. im Produktionsprozess) oder ihm e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.1 BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtige...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 6.3 Lösung

F ist als Fliesenleger nach § 2 Abs. 1 UStG unternehmerisch tätig. Im Rahmen der Vermietung des Mietwohnhauses ist er ebenfalls unternehmerisch tätig, da er als Vermieter selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Leistungen erbringt. Da er als Unternehmer nur ein Unternehmen haben kann, gehört sowohl sein Fliesenlegerbetrieb als auch die Ver­mietungstätigke...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.6 Zusammenfassung der Regeln, Fristen, Sanktionen und Inhalte

Die nachfolgenden Tabellen sollen die in diesem Kapitel erläuterten Regeln, Fristen, Sanktionen und Inhalte übersichtlich zusammenfassen. Dabei werden insbesondere die Regelungen im Vor- und Nach-BEPS-Zeitraum gegenübergestellt. Die erste Tabelle fasst zusammen, unter welchen Voraussetzungen von wem eine VP-Dokumentation zu erstellen ist. Außerdem werden die jeweiligen Friste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.4 Praxisbericht VP-Dokumentation

Ziel Das Ziel der U AG ist es darzustellen, dass der Fremdvergleichsgrundsatz bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen eingehalten wird. Dadurch sollen zum einen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Ländern erfüllt werden, in denen die Unternehmensgruppe konzernintern (grenzüberschreitend oder intranational) tätig ist. Weiterhin können a...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Änderung einer Schätzung (change in accounting policy)

Tz. 9 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Eine Änderung einer Schätzung ist eine Anpassung des Buchwerts eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld oder der betragsmäßige, periodengerechte Verbrauch eines Vermögenswerts, der aus der des künftigen Nutzens und künftiger Verpflichtungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden resultiert (IAS 8.5). Charakteristikum einer Schätzung is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zukunftsorientierte Bewertung (Schätzung ieS)

Rn. 42 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Erst recht beginnen aber die Probleme bei den zukunftsorientierten Positionen, und das sind im Grunde genommen alle wesentlichen, die in der Bilanz erscheinen. Bsp: Abnutzbares Sach-AV (Maschinen, Autos) müssen entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ob damit der "wirkliche" Wert durch die Wahl des konkreten Abschreibungsbetrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / II. Tabellen zur Schätzung des Brutto- und Nettoeinkommens

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Rechnungslegungsbezogene Schätzungen

Tz. 25 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Der Begriff "rechnungslegungsbezogene Schätzungen" wird in IAS 8.5 definiert als in Abschlüssen angegebene Geldbeträge, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Aus dieser Definition werden folgende, einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung innewohnende Charakteristika ersichtlich (vgl. auch IAS 8.32):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Schnittstellen zwischen Änderungen rechnungslegungsbezogener Schätzungen und Fehlerkorrekturen

Tz. 34 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Schnittstellen zwischen Schätzungsänderungen und Fehlerkorrekturen können sich bei der Verwendung von mit Unsicherheit behafteten Informationen ergeben (vgl. auch IAS 8.48). Sie unterscheiden sich durch den Zeitpunkt des Vorliegens von Informationen: Während Fehler auf Informationen und Entwicklungen basieren, die zeitlich bereits vor Ende de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Schnittstellen zwischen Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Tz. 27 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Schnittstellen zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen sind dann gegeben, wenn eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode (vgl. Tz. 23ff.) die Verwendung von nicht mit Präzision ermittelbaren Bewertungsgrundlagen vorsieht. Beispiel: IAS 16 sieht in Bezug auf planmäßige Abschreibungen im Wesentlich...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Änderungen von rechnungslegungsbezogen Schätzungen

I. Grundlagen Tz. 118 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Rechnungslegungsbezogene Schätzungen sind notwendiger Bestandteil bei der Erstellung von Abschlüssen. Die Verlässlichkeit von Abschlüssen wird durch die Verwendung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen nicht beeinträchtigt. Zur Abgrenzung rechnungslegungsbezogener Schätzungen von Fehlern und Bilanzierungs- und Bewertungsmeth...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (Accounting Policies, Changes in Accounting, Estimates and Errors)

Schrifttum Achleitner, Die Normierung der Rechnungslegung, Zürich 1995; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2011; Anders, Fusionen bei wechselseitigen Beteiligungen und Finanzierung mit eigenen Anteilen, PiR 2018, S. 114–121; Bachem/Fervers/Janssen/Mehrhoff, IFRS-Jahresabschluss Erstellung und Prüfung 2009/10, 4. Aufl., Bonn/Berlin 20...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anhangangaben

Tz. 127 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Ein Unternehmen hat die Art und den Betrag der Änderung einer Schätzung anzugeben, die eine Auswirkung in der Berichtsperiode hat oder von der erwartet wird, dass sie Auswirkungen in zukünftigen Perioden hat, es sei denn, dass die Ermittlung der Auswirkungen auf zukünftige Perioden nicht durchführbar ist. In letzteren Fällen ist auf diesen U...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entstehungsgeschichte

Tz. 1 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 8 ist im Jahre 1977 unter der Bezeichnung Unusual and Prior Period Items and Changes in Accounting Policies verabschiedet worden. Er war auf alle Geschäftsjahre anzuwenden, die am 1. Januar 1979 oder danach begannen. Der Standard war inhaltlich auf die in seinem Titel bezeichneten Fragen beschränkt. Er diente der Umschreibung des in IAS 5....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) BFH-Rspr zum Schätzungserfordernis

Rn. 47 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 In der älteren Finanz-Rspr wurde vielfach das der FinVerw überlegene Schätzungspotenzial des Kaufmanns, der ja seinen Betrieb besser kennt als der Außenprüfer, betont. Allerdings endet diese Rspr bzgl der BFH-Urt bei BFH BStBl III 1959, 95. Man muss so den Eindruck gewinnen, dass der "Schätzungsvorsprung" des Kaufmanns nicht mehr Allgemeingu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundlagen

Tz. 118 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Rechnungslegungsbezogene Schätzungen sind notwendiger Bestandteil bei der Erstellung von Abschlüssen. Die Verlässlichkeit von Abschlüssen wird durch die Verwendung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen nicht beeinträchtigt. Zur Abgrenzung rechnungslegungsbezogener Schätzungen von Fehlern und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vgl. Tz....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Auswirkungen auf GuV-Posten

Tz. 125 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Die Auswirkungen der Änderung einer Schätzung sind ergebniswirksam entwedermehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Prospektive Anwendung (prospective application)

Tz. 18 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Bei der prospektiven Anwendung ist zwischen der Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode und der Auswirkung der Änderung einer Schätzung zu unterscheiden. Die prospektive Anwendung der Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode besteht darin, die neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf Geschäftsvorfälle, sonstige Ere...mehr