Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polizei

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bestimmte Sachbezüge und andere Zuwendungen des Dienstherrn an Polizeibeamte sind steuerfrei , und zwar Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Rz. 3 Stand: EL 141 – ET: 03/2025mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. BFH-Definition

Rz. 12 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Für den BFH enthält der Begriff "Werbungskosten" nicht nur eine Abgrenzung zu den Aufwendungen für die > Lebensführung iSv § 12 EStG (> Rz 16), sondern beschränkt den WK-Begriff auch auf Ausgaben, denen besteuerbare > Einnahmen gegenüberstehen, die mithin durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind (BFH/NV 2006, 1068 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Gemischte Tätigkeit, Hilfstätigkeit, Nebentätigkeit

Rz. 75 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine natürliche Person kann nebeneinander verschiedenartige Tätigkeiten ausüben. Sie kann teils selbständig und teils nichtselbständig tätig werden. So kann ein Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Selbständiger/Freiberufler nebenher als ArbN nichtselbständig tätig sein. Andererseits kann ein hauptberuflicher ArbN nebenher als Land- u...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Einnahmen für die Pflege eines Verwandten, die aus familiären Gründen und nicht um des Entgelts willen übernommen wird, führen idR nicht zu besteuerbaren Einkünften iSv § 22 Nr 3 EStG (BFH 189, 424 = BStBl 1999 II, 776; ergänzend zur Abgrenzung > Arbeitnehmer Rz 80 ff, 105 ff). Das gilt auch dann, wenn die gepflegte Person (vgl § 14 SGB XI)...mehr

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zfs 03/2025, Bewilligung vo... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Köln bedarf einiger Anmerkungen. Die Verfahrensweise des LG Köln Eine Entscheidung des OLG Köln wäre dann nicht erforderlich gewesen, wenn sich das LG Köln an seine im angefochtenen Beschl. v. 12.4.2024 erteilten, hier wörtlich wiedergegeben Hinweise gehalten hätte. Der Antragsteller hat nämlich in seinem Schreiben vom 11.4.2024, dass erst am 19.4.2024...mehr

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zfs 03/2025, Voraussetzunge... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung des auch für Rechtsstreitigkeiten über die Anwaltsvergütung zuständigen IX. ZS des BGH nicht für richtig. Sie steht nicht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Kostenfestsetzungsverfahrens und widerspricht der Rechtsprechung anderer ZS des BGH. Grundsätze des Kostenfestsetzungsverfahrens Das Kostenfestsetzungsverfahren, das mit dem Erlass eines ...mehr

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AGS 03/2025, Gebühren des P... / II. Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV

Die Beschwerde der Pflichtverteidigerin sei begründet, da deren Vergütung sich mangels Anwendbarkeit nicht nach Teil 4 Abschnitt 3 VV, sondern nach Teil 4 Abschnitt 1 VV richte und die Verteidigerin daher Anspruch auf die Vergütung in beantragter Höhe habe. 1. Keine Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 3 VV Entgegen der Auffassung der Urkundsbeamtin sei hier Teil 4 Abschnitt 3 VV ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 13 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen einer Ärztin, die sich zu ihrem persönlichen Schutz einen Hund hält, sind keine WK/BA (BFH 127, 530 = BStBl 1979 II, 512). Auch die Aufwendungen einer anonym terrorisierten Ärztin für einen Detektiv sind keine WK/BA, in dem entschiedenen Fall jedoch > Außergewöhnliche Belastungen (EFG 1989, 576). Ebenso sind Aufwendungen eines R...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Editorial). Die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu unt...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.3 Betreuungsmaßnahmen (Alt. 2)

Rz. 85 Nach der Erweiterung des Angebots an öffentlichen und privaten Schulen in Richtung auf eine ergänzende Betreuung (verlässliche Grundschule, Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung, freiwillige Arbeitsgemeinschaften) hat der Gesetzgeber auch die schulischen Betreuungsmaßnahmen unter Versicherungsschutz gestellt (Nr. 8 Buchst. b 2. Alt). Sie werden derzeit überwiegend an ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.2 Ehrenamtlich im öffentlich-rechtlichen Bereich Tätige (Nr. 10 Buchst. a)

Rz. 102 Nach Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a sind 3 Personengruppen versichert (vgl. BMAS, Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im Ehrenamt, S. 7). 1. Gruppe: Pflichtversichert sind die für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ehrenamtlich Tätigen. Hierzu gehören z. B. ehrenamtliche Mi...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.25 Versicherung unfreier Personen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 193 Abs. 2 Satz 2 erstreckt die Versicherung nach Satz 1, also diejenige der Wie-Beschäftigten (Rz. 179 ff.), auf Personen, die einen Freiheitsentzug verbüßen oder sonst auf sanktionsähnlicher Anordnung wie Beschäftigte tätig werden, insbesondere gemeinnützige Arbeit leisten. Die Regelung bezieht unfrei arbeitende Personen mit in die Versicherung ein, weil diese Personen...mehr

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Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Berufsorientierung soll nach der Gesetzesbegründung zum Arbeitsförderungsreformgesetz lediglich der gebräuchlichere Begriff gegenüber der zuvor verwendeten Berufsaufklärung sein. Orientierung weist indes schon mehr als bloße Aufklärung auf ein Ziel hin, der Gesetzgeber hat eine Konkretisierung vorgenommen und den davon betroffenen Personenkreis konkret benannt. Rz. 4 Di...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Sachsen

§ 45 SächsPersVG In Sachsen enthält § 45 SächsPersVG eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 Satz 1 entspricht im Wesentlichen § 46 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Abweichend zur Regelung auf der Bundesebene wird in Satz 2 für entstehende Kosten bei Reisetätigkeiten auf § 1 Abs. 2 des Sächsischen Reisekostengesetzes[1] in ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 106 Gerichtsbescheide

Rz. 1 § 106 FGO ergänzt die Regelung des § 90a FGO. [1] Ein Gerichtsbescheid ergeht stets ohne mündliche Verhandlung.[2] Sinngemäß anwendbar ist daher von der Vorschrift des § 104 FGO nur § 104 Abs. 3 FGO, woraus hervorgeht, dass es für das Wirksamwerden des Gerichtsbescheides der Bekanntgabe gegenüber den Beteiligten bedarf. Hinsichtlich der sinngemäßen Anwendung von § 105 F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / c) Die Überzeugungsbildung im Hauptsacheverfahren

Aufhebung des Haftungsbescheids: Die so in den Fokus rückende Entscheidung des FG in der Hauptsache fiel für den Kläger positiv aus; das FG hob den Haftungsbescheid auf (FG Düsseldorf v. 18.2.2010 – 8 K 814/08 H, n.v.). Die Revision des Finanzamts hatte keinen Erfolg (BFH v. 15.1.2013 – VIII R 22/10, BFHE 240, 195 = BStBl. II 2013, 526 = AO-StB 2013, 132). Ohne Rechtsfehler ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / 2. Die Beschränkung der Entscheidungsbasis auf präsente Beweismittel

Feststellungslast im AdV-Verfahren: Auch im Verfahren der Vollziehungsaussetzung[1] gelten die Regeln über die objektive Beweislast (Feststellungslast) mit der Folge, dass der Antragsteller die aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen hat (BFH v. 4.6.1996 – VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895). Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 3 Literatur

Rz. 13 Bieresborn, Informationelle Selbstbestimmung und Einwilligung bei Sozialdatenverarbeitung – Übertriebener Schutz des Bürgers vor sich selbst?, Die Zukunft des Rechts- und Sozialstaates 2024, 921. Prasser/Riedel/Wolter/Corr/Ludwig, Künstliche Intelligenz und sichere Gesundheitsdatennutzung im Projekt KI-FDZ – Anonymisierung, Synthetisierung und sichere Verarbeitung für ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 3.4 Beschlussanfechtung

Regelfall der Erstellung oder Ergänzung einer Hausordnung ist eine entsprechende Beschlussfassung der Eigentümerversammlung. Der Verwalter nimmt einen entsprechenden Antrag auf die Tagesordnung und lässt die Eigentümer darüber entscheiden, ob bestimmte Themen in die Hausordnung aufgenommen werden. Gründe, die für und gegen einen Antrag sprechen, können in der Eigentümerversa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.3.4 Hinzurechnung weiterer zusätzlicher Leistungen

Rz. 11e Bei den Erwerben im Zwangsversteigerungsverfahren sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage neben § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG auch die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 GrEStG einschlägig.[1] So sind auch hier zusätzlich gewährte Leistungen i. S. v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG der Gegenleistung hinzuzurechnen. Nach dem Sinn und Zweck des § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrES...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.12.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Der öffentliche Dienst umfasst i. d. R. gleichermaßen Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte und Arbeiter. Abgeordnete erzielen keine Vergütungen i. S. des Art. 19 Abs. 1 OECD-MA, da sie keine unselbstständige Tätigkeit ausüben.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblick über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.1 Allgemeines

Insbesondere bei Betriebsrenten droht eine doppelte steuerliche Belastung sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase, wenn der Steuerpflichtige von einem Staat der vorgelagerten Besteuerung (Besteuerung als laufender Arbeitslohn) in einen anderen Staat der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften (wie z. B. Deutschland) zieht. Die Europäische Kommissio...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abgrenzung zu Art. 15 OECD-MA (Ruhegehalt oder nachträglicher Arbeitslohn)

Art. 18 OECD-MA regelt nur das Besteuerungsrecht für die privaten Ruhegehälter für eine frühere unselbstständige Arbeit i. S. des Art. 15 OECD-MA sowie über die Rückverweisung in Art. 19 Abs. 3 OECD-MA für Ruhegehälter, die aus einem Betrieb gewerblicher Art stammen. Nachzahlungen für Tätigkeiten, die, bezogen auf die Aktivzeit, nicht unter Art. 15 oder 19 Abs. 3 OECD-MA fall...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 15 Richterliche Befangenheit

Die Mitgliedschaft eines Richters in einer Gewerkschaft, die in einem arbeitsrechtlichen Prozess beteiligt ist, kann für sich allein keine Befangenheit des Richters begründen. Eine Besorgnis der Befangenheit liegt erst vor, wenn weitere konkrete Anhaltspunkte hinzutreten, aus denen erkennbar ist, dass der Richter vom Ausgang des Verfahrens konkret betroffen ist oder er einse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 5 Aufgaben

Zu den Aufgaben der Gewerkschaften gehört in erster Linie der Abschluss von Tarifverträgen. Zur Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen im Rahmen der Tarifverhandlungen steht ihnen das Mittel des Arbeitskampfes zur Verfügung, der ebenso wie die Organisation selbst durch Art 9 Abs. 3 GG geschützt ist. Sie können auch durch den Abschluss von Schlichtungsvereinbarungen den Ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13.4 Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten/Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch

Vereinbart ein Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern im Rahmen eines sog. Bündnisses für Arbeit[1] von tariflichen Vereinbarungen abzuweichen, etwa durch Verlängerung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich oder Kürzung von Sonderzahlungen, kann eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft hiergegen beim Arbeitsgericht Unterlassungsklage erheben. Hierfür ist es aber notwendig, da...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 3 Übergangsvorschrift (§ 48 Abs. 4 Satz 2 WEG)

Eine Person, die am 1.12.2020 Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war, gilt gegenüber den Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bis zum 1.6.2024 als zertifizierter Verwalter. Hierin steckt der Sache nach eine kleine "Alte-Hasen-Regelung".[1] Praxis-Beispiel Frist V ist am 1.12.2020 Verwalter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Muste...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 6.1.3 Eigenständige Befristung

Ist der Vertrag eigenständig befristet, also nicht an den Bestellungszeitraum gekoppelt, gewinnt § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG an Bedeutung. Praxis-Beispiel Vertragsklausel Der Verwalter wird für die Dauer von 2 Jahren vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 bestellt. Der Verwaltervertrag wird ebenfalls für eine Dauer von 2 Jahren bis zum 31.12.2025 abgeschlossen. Zu differenzieren ist dabei, wie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.7 Mündliche Verhandlung

Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Vertreters der GdWE angeordnet, ist der Verwalter zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verpflichtet. Das persönliche Erscheinen des Verwalters als Vertreter der beklagten GdWE kann zur näheren Aufklärung des Sachverhalts erforderlich und ggf. zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits dienlich sein, wobei der Verwalter auc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsfähige Gemeinschaft d... / 6.3.2 Vorsitzender des Verwaltungsbeirats

Die Person des Vorsitzenden ergibt sich aus einem Beschluss der Wohnungseigentümer oder der Verwaltungsbeiräte. § 9b Abs. 2 WEG räumt nur eine Vertretungsmacht ein. Die entsprechende Willensbildungskompetenz müssen die Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 1 WEG ausüben, z. B. für die Inhalte des Verwaltervertrags. § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist nach h. M. nicht anwendbar.[1] Der Vor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4.1 Klarstellung

Um Unsicherheiten zu begegnen, sollte das Recht des Verwalters, das Hausgeldinkasso im Erkenntnis- und/oder Vollstreckungsverfahren betreiben zu dürfen, klargestellt werden. Der Verwaltervertrag ist nach derzeit h. M. kein geeigneter Ort. Eine Vertragsregelung, die dem Verwalter bspw. das Hausgeldinkasso erlaubt, ist nämlich weder eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer unt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.2.2.2 Teilnahmerechte

Die elektronische Teilnahme der Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung muss berücksichtigen, dass die auf elektronischem Weg teilnehmenden Wohnungseigentümer "sämtliche oder einzelne" Rechte ausüben können. Die typischen und unentziehbaren Rechte der Wohnungseigentümer neben dem Teilnahmerecht stellen das Rederecht, das Fragerecht und bis auf die eng umgrenzten Fälle d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer seit dem 1.12.2023[1] grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ein "zertifizierter Verwalter" bestellt wird. Der Sache nach handelt es sich dabei um ein "funktionales Äquivalent" für den seit Längerem geforderten "Sachkundenachweis".[2] Dessen öffentlich-rechtli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 2.3 Nicht erhebliche Verpflichtung

Bezüglich des Kriteriums der "nicht erheblichen Verpflichtung" dürfte in erster Linie auf die Größe der Gemeinschaft abzustellen sein. Soweit der Gesetzgeber insoweit auf die unmittelbare Teil- bzw. Außenhaftung der Wohnungseigentümer des § 9a Abs. 4 WEG Bezug nimmt,[1] ist dies in der juristischen Literatur zurecht auf Kritik gestoßen. Denn der Verwalter darf die Eigentümer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 2.1.2 Nichtwohnungseigentümer als Verwaltungsbeirat

Alte Rechtslage Vor Inkrafttreten des WEMoG führte die Bestellung eines Nichtwohnungseigentümers zum Beirat nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nur zur Anfechtbarkeit des Bestellungsbeschlusses.[1] Ging man von der Anfechtbarkeit aus und erwuchs der Bestellungsbeschluss in Bestandskraft, stand dem Verwaltungsbeirat, der nicht Wohnungseigentümer war, im ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 1 Grundsätze

Kein Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters Der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter besteht nicht, wenn es weniger als 9 Sondereigentumsrechte gibt, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt.[1] Praxis-Beispiel Beispiele Es gibt in einer Woh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Verjährung der Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, Abs. 7

Rz. 153 Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt in den Fällen ein, in denen nach § 169 Abs. 2 AO die Festsetzungsfrist auf 10 bzw. 5 Jahre verlängert worden ist. Die Festsetzungsfrist endet nicht, bevor nicht die straf- oder bußgeldrechtliche Verjährung eingetreten ist. Damit wird verhindert, dass auf die Einziehung der Steuer verzichtet werden muss, während noch eine stra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.2 Verwirkung von Vergütungsansprüchen

Neben der Einrede der Verjährung gibt es auch die Möglichkeit, dass der Anspruch auf die bereits fällig gewordene Arbeitsvergütung verwirkt ist. Hat das Gericht festgestellt, dass Verwirkung eingetreten ist, ist der Anspruch erloschen und kann vom Arbeitnehmer nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verwirkung ist ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung. Voraussetzung de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 2.6 Exkurs: Xing, LinkedIn, Facebook und Co.

Im Bereich der sozialen Netzwerke führten instanzgerichtliche Urteile immer wieder zu erheblichen Unsicherheiten, was die Erfordernisse und den Umfang der Impressumspflicht angeht. Mittlerweile zeichnet sich eine einheitliche Linie dahingehend ab, dass auch in den sozialen Medien ein Impressum Pflicht ist, wenn mit dem Internetauftritt wirtschaftliche Interessen verfolgt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Autorenverzeichnis

Dr. Johannes Baßler Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg Prof. Dr. Hubertus Baumhoff † Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bonn, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dr. Julian Böhmer Rechtsanwalt und Steuerberater, Düsseldorf Dr. Nadya Bozza-Splitt Vizepräsidentin des Finanzgerichts, Finanzgericht Düsseldorf Prof. Dr. Martin Cordes Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzw. un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Frenz/Miermeister Bundesnotarordnung: BNotO mit BeurkG, NotAktVV, DONot, RLEmBNotK Kommentar 6., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.B...mehr