Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Zuständigkeit für die eidliche Vernehmung und die Beeidigung eines Sachverständigen (Satz 1)

Rz. 5 § 158 Satz 1 FGO bestimmt, dass die eidliche Vernehmung eines Auskunftspflichtigen nach § 94 AO oder die Beeidigung eines Sachverständigen nach § 96 Abs. 7 Satz 5 AO durch das FG vor dem dafür im Geschäftsverteilungsplan bestimmten Richter stattfindet. Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde das für den Wohnsitz oder den Aufenthaltsort einer Person zuständige ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 156 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz

Rz. 1 § 156 FGO bestimmt die entsprechende Anwendung des eigentlich nur für die ordentliche Gerichtsbarkeit geltenden § 6 EGGVG auch für das finanzgerichtliche Verfahren. Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Ernennung ehrenamtlicher Richter vom 21.12.2004[1] und ist ab 1.1.2005 anzuwen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Beschluss bei Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung (Satz 2)

Rz. 15 Nach § 158 Satz 2 FGO entscheidet "das Finanzgericht" über die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung durch Beschluss. Nach (nunmehr) wohl einhelliger Auffassung in der Literatur[1] meint § 158 FGO in seinem Satz 2 mit dem "Finanzgericht" in gleicher Weise wie Satz 1 den einzelnen Richter, nicht den Senat. Die Vorschrift...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Verspätete Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 186 Praktiker kennen das Problem schon seit Jahrzehnten, dass Empfangsbekenntnisse verzögert oder mit mutmaßlich falschem Datum abgegeben werden. Der Verfasserin sind hier nicht nur zahlreiche Beispiele im Bereich der Rechtsmittel bekannt, sondern auch werden immer wieder im Bereich der Kostenfestsetzung Empfangsbekenntnisse von unterlegenen Parteien durch deren Prozessb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Ausnahme: Aufgaben der Gerichtsverwaltung

Rz. 10 Während § 32 FGO die Übertragung von Verwaltungsgeschäften außerhalb der Gerichtsverwaltung auf das FG verbietet, ist im Umkehrschluss die Übertragung von Verwaltungsgeschäften innerhalb der Gerichtsverwaltung nicht verboten. Rz. 11 Gemeint sind damit alle Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, die zur Gewährleistung der rechtsprechenden Tätigkeit erforderlich sind...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / II. VHN – vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis

Rz. 123 Wichtiger Hinweis Mit "Eigenversand" ist Folgendes gemeint: Nur wenn ein Postfachinhaber im beA-System mit seinem eigenen Zugangsmittel (beA-Karte oder Software-Zertifikat) angemeldet ist und aus seinem eigenen Postfach heraus (und nicht aus einem "fremden Postfach", für das er vielleicht Berechtigungen hat) eine Nachricht versendet, wird ein vertrauenswürdiger Herkun...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / C. Beweiswert eines elektronischen Dokuments

Rz. 16 Sofern Beweismittel in ein Verfahren eingebracht werden, werden an diese Beweismittel keine Vorgaben geknüpft. Denn andernfalls ließen sich diese Dokumente nicht mehr als Beweismittel verwerten. So kann es z.B. sein, dass Verträge in elektronischer Form geschlossen wurden, in einem Format, das nur sehr selten oder bereits veraltet ist. Auch Digitalfotos, Videoaufzeich...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / IV. Vertretung innerhalb der Berufsausübungsgesellschaft

Rz. 32 Da das Mandat aber in der Regel heutzutage häufig nicht einem einzelnen Anwalt einer Berufsausübungsgesellschaft erteilt wird, sondern der gesamten, aus mehreren Anwälten bestehenden Berufsausübungsgesellschaft (Ausnahme: Strafverteidigung), stellt sich die Frage der Notwendigkeit einer berufsrechtlichen Vertreterbestellung in vielen Fällen nicht. Da im Rahmen des ert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 32 FGO verbietet die Übertragung von Verwaltungsgeschäften außerhalb der Gerichtsverwaltung auf das FG (s. Rz. 2ff.). Nicht verboten sind dagegen Verwaltungsgeschäfte innerhalb der Gerichtsverwaltung (s. Rz. 10ff.). Die Vorschrift konkretisiert § 1 FGO, wonach FG von den Verwaltungsbehörden getrennt sind, und verwirklicht damit die in Art. 20 Abs. 2 GG vorgesehene Dre...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / III. ERVB (Rechtslage bis 31.12.2021)

Rz. 10 Bis zum 31.12.2021 gab es bereits drei ERVB (ERVB 2018, ERVB 2019 u. ERVB 2021), die gem. § 5 ERVV bekannt gemacht wurden. Diese ERVB wurden zum 1.1.2022 durch eine einheitliche ERVB 2022 abgelöst; diese wiederum durch die 2. ERVB 2022 ersetzt, siehe hierzu ab Rdn 41 ff. Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[7] verkündet, welches zum 1.1.2022 in Kraf...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / B. Druckbarkeit

Rz. 42 Das elektronische Dokument muss gem. 2. ERVB 2022 Nr. 6a) druckbar sein, um es den Gerichten zu ermöglichen, das elektronische Dokument auszudrucken und auch zur Papierakte zu nehmen, § 298 ZPO. Dies wird insbesondere bis zum 31.12.2025 erforderlich sein, da erst ab 1.1.2026 die E-Akte in der Justiz verpflichtend wird. Darüber hinaus wird es aber auch sicher Richter g...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / d) Mündlicher Vortrag

Rz. 62 Sofern ein Anwalt sich entscheidet, im amtsgerichtlichen Verfahren vom Recht des mündlichen Vortrags anstelle der schriftlichen Einreichung der Klage, Klageerwiderung, sonstiger Anträge und Erklärungen einer Partei gem. § 496 ZPO Gebrauch zu machen, besteht keine Verpflichtung zur Einreichung elektronischer Dokumente,[62] auch nicht im Nachgang. Die Pflicht besteht je...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Pflicht zur Eröffnung sicherer Übermittlungswege für bestimmte Kreise – § 173 Abs. 2 ZPO

Rz. 14 Damit ordnungsgemäße Zustellungen von elektronischen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sind, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personenkreise in § 173 Abs. 2 ZPO geregelt, dass für diese eine Pflicht zur Eröffnung eines entsprechenden sicheren Übermittlungswegs besteht ("haben zu eröffnen"). Dies sind: Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden,...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / L. Vom Umgang mit beA-Karten und Zertifikaten

Rz. 67 Genauso wie ein Anwalt seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter sicherlich niemals die Unterschriftenmappe mit dem Hinweis zurückgeben würde "Bitte unterschreiben Sie doch heute für mich", bedarf es wohl keiner näheren Darlegung, dass die Verwendung der beA-Karte Basis und dazugehöriger PIN zum Erzeugen einer Fernsignatur dem Inhaber der beA-Karte Basis vorbehalte...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / I. Stets erforderliche Kontrolle der Eingangsbestätigung (Datum/Uhrzeit/Dokument/Status)

Rz. 34 Eine der ersten und wichtigsten BGH-Entscheidungen zur Postausgangskontrolle im beA war die Entscheidung des BGH vom 11.5.2021, die aufgrund ihrer Vielschichtigkeit und Konkretheit hinsichtlich der Anforderungen nachstehend ausführlich dargestellt wird. Die amtlichen Leitsätze des BGH: Zitat "1. Zum Eingang eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ei...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / V. Qualifizierte elektronische Signatur

Rz. 28 Qualifizierte elektronische Signaturen sind fortgeschrittene elektronische Signaturen, die gem. Art. 3 Nr. 12 eIDAS-VO zudem Rz. 29 Ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen ist ein von einem q...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / i) Zeitpunkt der Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung

Rz. 128 Nach § 130d S. 3 ZPO soll die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach erfolgen. Der Gesetzgeber äußert sich zum "Zeitfenster" wie folgt:[126] Zitat "Jedoch sind Situationen denkbar, bei denen der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf feststellt, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist und bis zum Fristab...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / X. Büropersonal ohne ReFa-Ausbildung

Rz. 29 Wie sich aus der oben dargestellten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal ergibt, stellt sich die Frage, ob nur ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirte/wirtinnen mit den im Rahmen des Fristenwesens delegierbaren Aufgaben betraut werden dürfen oder ob es auch möglich ist, "fachfremdes Personal" und ggf. unter welche...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / III. SGG – Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 13 § 65a SGG regelt die Möglichkeit der elektronischen Einreichung in Sozialgerichtssachen. Zitat § 65a SGG (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 als elek...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / G. Heilung bei Dateimängeln

Rz. 77 Zitat "Über die Anforderungen der ERV-Verordnung hinaus entscheidet im Einzelfall das jeweilige Gericht, ob ein elektronisches Dokument zur Bearbeitung geeignet ist", so der Verordnungsgeber in der Begründung zur Verordnung.[48] Es kommt also subjektiv[49] darauf an, ob das Gericht, bei welchem das Dokument eingeht, dieses bearbeiten kann und nicht, dass das Dokument bu...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / c) Qualifizierte elektronische Signatur nicht identisch mit Namenszug

Rz. 168 Wie oben dargelegt, ist ein Zusatz unter einem Schriftsatz, der mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht wird, nicht erforderlich. Häufig wird dies in der Praxis aber dennoch gemacht, und sei es aus Gründen der "Stilfrage". Erfreulich ist, dass das BAG einen bestimmenden Schriftsatz als wirksam eingereicht ansieht, wenn der Namenszug unter dem Schriftsa...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / bb) Anwaltliche Versicherung ausreichend?

Rz. 112 Immer wieder wird die Frage gestellt, ob denn nicht eine anwaltliche Versicherung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung ausreichend sei. Nun: Vom Grundsatz her muss man sagen, dass die ZPO die anwaltliche Versicherung nicht kennt, sondern nur die eidesstattliche Versicherung. Zwar gibt es – wie nachstehend beispielhaft dargestellt – immer wieder Gerichte, die ...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / II. VwGO – Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rz. 8 § 55a VwGO regelt die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung und entspricht in weiten Teilen § 130a ZPO. Einige Regelungen sind hier aber anders. So findet sich u.a. in § 55a VwGO ein Abs. 7, der in § 130a ZPO nicht existiert. Zitat (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich e...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IX. Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift

Rz. 142 Der BGH hatte in einem sehr interessanten Fall jüngst im Februar 2022 zu entscheiden, ob bzw. zu wann eine vorgenommene Zustellung wirksam erfolgt ist und ob bzw. wann damit die Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zu laufen begonnen hatte. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit dieser zu einer beA-Zustellung ergangenen Entscheidung wird auf sie im Nachf...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XI. Doppelzustellung gegen EB/eEB

Rz. 172 Doppelzustellungen[104] können auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Dabei kann eine Doppelzustellung ein Versehen sein oder aber der Versuch, eine vermeintlich oder tatsächlich unwirksame Zustellung zu heilen. Wir unterscheiden:mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / IV. FGO – Finanzgerichtsbarkeit

Rz. 15 § 55a FGO regelt die Möglichkeit der elektronischen Einreichung in Finanzgerichtssachen. Zitat § 52a FGO (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 als elek...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Fehlende Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 193 In der Praxis kommt es leider auch häufig vor, dass angeforderte Empfangsbekenntnisse gar nicht zurückgesendet werden. Gerade im Umgang mit dem beA konnte hier eine Häufung solcher Fälle in der Praxis festgestellt werden. Rz. 194 Auch bei der Zustellung elektronischer Dokumente, bei denen der Nachweis der Zustellung durch elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgt,[114...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 3. Nachweis der Zustellung durch eEB – § 173 Abs. 3 ZPO

Rz. 29 Eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis stellt eine erleichterte Form der Zustellung dar. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 173 Abs. 2 ZPO auch den ausschließlichen Personenkreis genannt, an den gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die Partei ist in § 173 Abs. 2 ZPO ausdrücklich nicht genannt. Hier ist auch nicht zu erwarten, dass die Partei ein E...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / C. Nutzungspflicht des ZSSR für Anwälte und fragliche Abrufpflicht für Gerichte

Rz. 9 § 49c BRAO regelt die Nutzungspflicht des Schutzschriftenregisters für Anwälte seit dem 1.1.2017, wobei dies "lediglich" eine berufsrechtliche Vorschrift darstellt. Zum Teil wurde daher angenommen, dass ein Verstoß gegen diese berufsrechtliche Pflicht folgenlos blieb; Voraussetzung war jedoch, dass ein Gericht eine durch einen Anwalt eingereichte Schutzschrift in Papie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 158 Satz 1 FGO dient der Bestimmung des durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich vorgeschriebenen gesetzlichen Richters für Fälle der eidlichen Vernehmung eines Auskunftspflichtigen nach § 94 AO und der Beeidigung eines Sachverständigen nach § 96 Abs. 7 Satz 5 AO (s. Rz. 2ff.). § 158 Satz 2 FGO bestimmt den Beschluss als Form der Entscheidung im Falle ein...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 241 Mit dem Gesetz zum Ausbau des ERVV [160] hat der Gesetzgeber § 193 ZPO, der die Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher regelt, an die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs angepasst. Neu aufgenommen wurde hier die Möglichkeit, dass der Gerichtsvollzieher das als Schriftstück zuzustellende Dokument entweder in Papierform oder aber als el...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 3. ZV-Belege einzeln oder als Konvolut scannen?

Rz. 89 Gerade im Bereich der Zwangsvollstreckung müssen häufig zahlreiche Dokumente übermittelt werden, da bereits einige Vollstreckungsmaßnahmen vorausgegangen sind. Es stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob grundsätzlich jeder Beleg der Zwangsvollstreckung als eigenes Dokument einzuscannen und zu übermitteln, oder aber ein sog. "Konvolut", bestehend aus sämtlichen Voll...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.4 Beschlussanfechtung

Regelfall der Erstellung oder Ergänzung einer Hausordnung ist eine entsprechende Beschlussfassung der Eigentümerversammlung. Der Verwalter nimmt einen entsprechenden Antrag auf die Tagesordnung und lässt die Eigentümer darüber entscheiden, ob bestimmte Themen in die Hausordnung aufgenommen werden. Gründe, die für und gegen einen Antrag sprechen, können in der Eigentümerversa...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (4) Sonderfall: Termin im Güterichterverfahren

Rz. 86 Auch die Teilnahme an einem Termin in einem Güterichterverfahren löst die Terminsgebühr aus,[43] wobei offenbleiben kann, ob diese nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV[44] ausgelöst wird oder nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV.[45] Zutreffend dürfte es sein, diesen Termin nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV als einen außergerichtlichen Termin anzusehen (arg. e § 19 Abs. 1 S...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / aa) Überblick

Rz. 36 Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG waren in Vorbem. 3.2.1 VV aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur die Beschwerden in Verfahren nach dem Gesetz über Landwirtschaftssachen (Nr. 2 Buchst. c a.F.) und die Beschwerden gegen Endentscheidungen in Familiensachen (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b VV a.F.) geregelt und damit aufgewertet. Seit dem Inkrafttreten d...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 98 Die Tätigkeit in einem Güterichterverfahren (§ 278 Abs. 2 ZPO) löst keine gesonderte Angelegenheit aus. Die Tätigkeit gehört mit zur jeweiligen Instanz, wobei lediglich umstritten ist, auf welche Vorschrift dabei abzustellen ist, also ob es sich um außergerichtliche Verhandlungen i.S.d. § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 RVG [38] handelt, weil die dortigen Verhandlungen außerhalb ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / e) Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 120 Die Vorschrift der Nr. 3403 VV ergänzt die Vorschriften der Nrn. 3401, 3402 VV und vergütet diejenigen Einzeltätigkeiten des Anwalts, die von den vorgenannten VV-Nrn. nicht erfasst werden. Hierzu gehören z.B. die Vertretung in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG oder einem isolierten Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 ZPO. Ferner gehört hier...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 8. Erinnerung gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 97 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nur im Kostenpunkt ab und übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR nicht, ist die Beschwerde unzulässig (§ 567 Abs. 2 ZPO). Es ist dann allerdings die Erinnerung nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 2 RpflG gegeben, über die der Richter entscheidet, wenn ihr der ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / d) Verkehrsanwalt mit anschließendem Auftrag zur Terminsvertretung

Rz. 119 Eine Terminsgebühr kann der Verkehrsanwalt als solcher zwar nicht verdienen, da dem Vorbem. 3.4 Abs. 1 VV entgegensteht. Möglich ist aber, dass dem Verkehrsanwalt nachträglich auch noch ein weiter gehender Auftrag zu einer Terminsvertretung erteilt wird. In diesem Fall entstehen die Gebühren nach Nr. 3400 VV und Nrn. 3401, 3402 VV nebeneinander.[31] Beispiel 75: Verk...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / f) Übernahme der Kosten eines Terminsvertreters

Rz. 98 Für einen zusätzlichen Terminsvertreter kann nach dem Gesetz Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden (Ausnahme: Beweisanwalt vor dem ersuchten Richter). Die Vorschrift des § 121 Abs. 4 ZPO sieht im Übrigen die Beiordnung eines Terminsvertreters nicht vor.[59] Rz. 99 Die Kosten eines Terminsvertreters können aber als Auslagen geltend gemacht werden.[60] ...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.7 Saldenliste

Eine Saldenliste stellt lediglich einen fakultativen Bestandteil der Jahresabrechnung dar, war und ist also nicht erforderlich.[1] Allerdings spricht freilich nichts gegen die Fertigung auch einer Saldenliste. Darstellung der Saldenliste Saldenlistemehr

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§ 11 Mahnverfahren / 5. Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 73 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist diese Zurückweisung nach § 691 Abs. 3 S. 2 ZPO unanfechtbar. Möglich ist jedoch die Erinnerung, über die der Richter abschließend entscheidet, wenn der Rechtspfleger nicht abhilft.[25] Rz. 74 Dieses Erinnerungsverfahren stellt ebenso wie das Beschwer...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Grundfälle

Rz. 65 Der Terminsvertreter erhält nach Nr. 3401 VV zunächst einmal eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten entsteht bzw. ihm entstehen würde. Zu fragen ist also danach, welche Verfahrensgebühr ein Verfahrensbevollmächtigter erhält oder erhalten würde. Hiervon erhält dann der Terminsvertreter die Hälfte. Eine Begrenzu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 3. Terminsgebühr

Rz. 57 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV, wenn er an einem gerichtlichen Termin teilnimmt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3203 VV kommt hier nicht in Betracht, da ein Versäumnisurteil in Amtsermittlungsverfahren nicht möglich ist. Beispiel 23: Erstinstanzliches Verfahren vor dem FG mit Termin Gegen den Mandanten ist ein Steuerbesche...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Konkrete Abrechnung

Rz. 58 Soweit der Anwalt konkret abrechnet, sind sämtliche Einzelbeträge (netto) in der Kostenrechnung aufzulisten und abzurechnen. Hierauf ist Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV) zu erheben. Rz. 59 Eine Begrenzung der Höhe nach ist nicht vorgesehen. Die konkrete Abrechnung kann also – und nur dann macht sie Sinn – über dem Höchstbetrag der Nr. 7002 VV von 20,00 EUR liegen. Beispiel 3...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / d) Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens

Rz. 79 Die Terminsgebühr entsteht auch bei Teilnahme an einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung.[20] Eine solche Besprechung – die auch telefonisch geführt werden kann – setzt den Austausch von Erklärungen voraus mit dem konkreten Ziel, das Streitverfahren einvernehmlich zu beenden.[21] Eine Terminsgebühr entsteht dann nicht, wenn die ...mehr

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§ 35 Strafsachen / IX. Einzeltätigkeiten

Rz. 265 Der Rechtsanwalt, dem nicht die Verteidigung des Beschuldigten oder die Vertretung eines anderen Beteiligten übertragen ist, erhält für einzelne Tätigkeiten die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 4300 ff. VV. Vorgesehen sind fünf Gebührentatbestände mit unterschiedlichen Gebührenrahmen. Rz. 266 Vorbem. 4.3 VV stellt klar, dass der Anwalt die Verfa...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (1) Grundfälle

Rz. 37 Der Anwalt erhält eine Terminsgebühr für die Teilnahme an "gerichtlichen Terminen" (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Alle gerichtlichen Termine sollen nach dem Willen des Gesetzgebers eine Terminsgebühr auslösen. Rz. 38 Eine Ausnahme gilt nur für bloße Verkündungstermine (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 2 VV); diese lösen nach wie vor keine Terminsgebühr aus. Rz. 39 Für das Entstehen der...mehr