Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2.3 Berechnungsmodus

Tz. 584 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach Auff der Fin-Verw ist es nicht zu beanstanden, wenn die Höhe der zu erwartenden Rente aus der ges Rentenversicherung nach dem stlichen Näherungsverfahren zur Berücksichtigung von Sozialversicherungsrenten bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und bei der Ermittlung der als BA abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen ber...mehr

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Japan / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Chile / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Nordmazedonien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Indien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Kanada / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1.1 Wirksam gezahlte Pflichtbeiträge

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 sind Beitragszeiten u. a. Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach Bundesrecht gezahlt worden sind. Die Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung setzt die Zulässigkeit und eine fristgerechte Beitragszahlung voraus. Fehler hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung (z. B. Zahlung der Beiträge in falscher Höhe bzw. a...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1.2 Wirksam gezahlte freiwillige Beiträge

Rz. 5 Als Beitragszeiten sind nach Abs. 1 Satz 1 auch Zeiten anzuerkennen, für die freiwillige Beiträge wirksam gezahlt worden sind. Die Wirksamkeit von freiwilligen Beiträgen setzt die Zulässigkeit, Ordnungsmäßigkeit sowie eine fristgerechte Beitragszahlung voraus. a) Zulässigkeit Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer freiwilligen Beitragszahlung ergeben sich seit de...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 2.3 Zeitliche Zuordnung der Entgeltpunkte

Rz. 8 Die zusätzlichen Entgeltpunkte werden nach Abs. 2 der Vorschrift den Kalendermonaten, in denen ständige Arbeiten unter Tage verrichtet worden sind, zu gleichen Teilen zugeordnet. Die in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift enthaltene Staffelung für die Bewertung der jeweiligen vollen Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage hat für die zeitliche Zuordnung der sich daraus ergebe...mehr

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Sommer, SGB V § 239 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 verweist für die Beitragsbemessung Rentenantragsteller auf die Vorschriften des Spitzenverbandes Bund. Rentenantragsteller gelten nach § 189 Abs. 1 Satz 1 für die Zeit der Rentenantragstellung bis zum Beginn der Rente als Mitglieder, sofern sie die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 11 und 12) erfüllen. Die Mitglied...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.2 Zurechnungszeit beim Versorgungsausgleich

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe ist grundsätzlich ein Versorgungsausgleich nach den Vorschriften des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG; bis zum 31.8.2009 gemäß § 1587b BGB) durchzuführen. Das Gleiche gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 22.2.2001 (BGBl. I S. 266). Im Versorgungsausgleic...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.1 Gesundheitsfonds (Abs. 1)

Rz. 15 Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen (§ 28 h Abs. 1 Satz 1, § 28 k Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 252 Abs. 2 Satz 3), Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungs...mehr

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Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 136 des Gesundheitsstrukturgesetzes v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurden mit Wirkung zum 1.1.1993 nur noch Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, dessen Vorversicherungszeit – als Mitglied ode...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.3 Sozialversicherungsrechtliche Auswertung

Unternehmen müssen lohnsteuerliche Feststellungen in Folge einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch sozialversicherungsrechtlich auswerten. Denn fast immer führen lohnsteuerliche Korrekturen und Nachforderungen auch zu beitragsrechtlichen Konsequenzen (Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen). Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenp...mehr

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Philippinen / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

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Albanien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

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Uruguay / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

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Australien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.4.1 Bescheid des Rentenversicherungsträgers (Absatz 3 Satz 1)

Die Regelung im TV-V, wonach in diesem Fall das Arbeitsverhältnis nicht endet, entspricht § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.2 Überzahlung des Krankengeldzuschusses als Rentenvorschuss (Absatz 3 Satz 2)

§ 13 Abs. 3 Satz 2 geht davon aus, dass der Krankengeldzuschuss nur bis zu dem Zeitpunkt gewährt wird, von dem ab der Arbeitnehmer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einer zusätzlichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält. In § 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD ist – anders als in § 13 TV-V – ausdrücklich geregelt, dass ei...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.1 Erstattung von Sach- und Dienstleistungen

Rz. 3 Die Leistungskataloge der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs (vgl. SGB II, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB IX, SGB XI, SGB XII, SGB XIV sowie die in § 68 SGB I genannten Gesetze) sehen neben Geldleistungen auch die Bewilligung von Sach- und Dienstleistungen vor. Abs. 1 bestimmt, dass Sach- und Dienstleistungen in Geld zu erstatten sind. Ein Erstattung...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.3.1 Verantwortlicher Träger

Rz. 13 Zwecks Sicherung des Verwaltungsverfahrens sind die für die Entscheidungen der Rehabilitationsträger maßgeblichen Feststellungen gemäß Abs. 2 zu dokumentieren. Der Teilhabeplan wird damit zu einem standardisierten Verwaltungsverfahren und regulärer Bestandteil der Aktenführung. Durch die Aufzählung der zu dokumentierenden Elemente des Teilhabeplans wird sichergestellt...mehr

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Jansen, SGB X § 111 Ausschl... / 2.2 Beginn der Ausschlussfrist

Rz. 5 Nach Satz 1 der Vorschrift ist der Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen, wenn der erstattungsberechtigte Leistungsträger ihn nicht spätestens 12 Monate nach Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung erbracht wurde, geltend macht. Für die Bestimmung des Fristbeginns des letzten Tages der Leistungsgewährung i. S. v. Satz 1 ist – unabhängig vom Tag der Auszahlung d...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 2.8 Bin ich förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt waren bisher insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen. Künftig sind auch selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 ("Gewerbetreibende") oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergeset...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 5.2 Wo kann ich mich zur privaten Altersvorsorge unabhängig beraten lassen?

Für ein Beratungsangebot dazu, welche Form der Altersvorsorge am besten für Sie geeignet ist, können Sie sich an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. an die Deutsche Rentenversicherung Bund) wenden. Neben den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern erhalten Sie gegen Entgelt auch eine unabhängige Beratung bei den Verbraucherzentralen der 16 Bundesländer. Mit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger getragene Anteile nach § 249a SGB V an den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 3 Nr 14 EStG Fall 2)

da) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Rn. 571b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 s Rn 571 db) § 249a SGB V Rn. 571c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei Versicherungspflichtigen (§ 5 Abs 1 Nr 11 SGB V), die eine Rente nach § 228 Abs 1 S 1 SGB V beziehen (= Rente der allgemeinen Rentenversicherung, Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung), trägt der Rentenversicherungsträger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) § 249a SGB V

Rn. 571c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei Versicherungspflichtigen (§ 5 Abs 1 Nr 11 SGB V), die eine Rente nach § 228 Abs 1 S 1 SGB V beziehen (= Rente der allgemeinen Rentenversicherung, Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung), trägt der Rentenversicherungsträger die Hälfte der nach der Rente zu bemessenden Beiträge (zur gesetzlichen Krankenversicherung) nach dem all...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 570d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit dem Wegfall des Zuschusses der Rentenversicherungsträger zur Pflegeversicherung nach § 106a SGB VI ab 01.04.2004 (durch Art 1 Nr 4, Art 13 Abs 4 des 2. Gesetz zur Änderung des SGB VI ua Gesetz vom 27.12.2003, BGBl I 2003, 3013) entfiel auch in § 3 Nr 14 EStG die Notwendigkeit, diesen Zuschuss freizustellen. § 3 Nr 14 EStG wurde daher d...mehr

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Versicherungsnummernachweis / 2 Versicherungsnummernachweis

Seit 1.1.2023 hat die Datenstelle der Rentenversicherung für jede Person, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, einen Versicherungsnummernachweis auszustellen, der nur folgende personenbezogenen Daten enthalten darf: die Versicherungsnummer, den Vornamen, den Familiennamen, den Geburtsnamen und das Ausstellungsdatum. Ein neuer Versicherungsnummernachweis soll in Zukunft du...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen / 1 Erlass von Forderungen

Für Ansprüche aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag trifft die Einzugsstelle die Entscheidung. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensvorschrift. Übersteigt der zu erlassende Betrag 1/6 der Bezugsgröße, müssen die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit dem Erlass der Forderungen aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag zustimmen. Die Entscheidung übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Korrigierte Rentenbezugsmitteilung (§ 52 Abs 4 S 6–8 EStG idF JStG 2022)

Rn. 581 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 20 Buchst a Doppelbuchst aa JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) fügte in § 52 Abs 4 S 6 EStG eine Regelung über korrigierte Rentenbezugsmitteilungen ein: Ist in der für das jeweilige Leistungsjahr zuletzt übermittelten Rentenbezugsmitteilung iSd § 22a EStG in den nach § 22a Abs 1 S 1 Nr 2 zu übermittelnden Daten dieser Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der steuerfreien Aufwandsentschädigungen

Rn. 476 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die folgende Liste ermöglicht den alphabetischen Zugang zu den wichtigsten Stichworten des Themas "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen": Abgeordneter s Rn 473 Ärztekammer s Rn 447 Außendienst bei Verwaltungsangehörigen s Rn 462 Auswärtiger Dienst s Rn 472 Bayerisches Rotes Kreuz s Rn 442, 447, 461 Berufsgenossenschaft s Rn 442 Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 2 Sondermeldung des Arbeitgebers

Um dem Rentenversicherungsträger eine richtige Rentenberechnung zu ermöglichen, sind Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers zu einer Sondermeldung verpflichtet.[1] Der Arbeitgeber meldet dem Rentenversicherungsträger mit der Sondermeldung die zeitnahen Entgeltdaten. Für die Meldung ist der Meldegrund "57" anzugeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 1 Rentenantrag

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen Renten wegen Alters[1], verminderter Erwerbsfähigkeit[2] und Hinterbliebenenrenten[3]. Renten sind schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) beim Rentenversicherungsträger bzw. dessen Auskunfts- oder Beratungsstellen, bei den Versicherungsämtern der Gemeinden (unterschiedlich je nach Bundesland) oder bei einem Versiche...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.1 Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Die Angaben in den Lohn- und Gehaltskonten werden von den Rentenversicherungsträgern mindestens alle 4 Jahre überprüft.[1] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Dazu gehören auch die Unfallversicherung, die Abgaben zur Künstlersozialkasse, die Umlagen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung und die Insolvenzgeldumlage...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.3 Anwendung des § 104 SGB X

Rz. 29 Bezüglich der grundsätzlichen Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 104 SGB X wird auf Rz. 23 verwiesen. § 104 SGB X regelt den Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und ist nur dann anzuwenden, wenn weder § 102 noch § 103 SGB X greifen (§ 106 SGB X) und § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet. Die Vorschrift de...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.9 Erstattungsanspruch bei nochmaliger Weiterleitung (drittangegangener Reha-Träger)

Rz. 34 Nach § 14 Abs. 3 kann der Rehabilitationsträger, an den der Antrag auf Teilhabeleistungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet wurde, ausnahmsweise den Antrag an einen "dritten" Rehabilitationsträger weiterleiten – allerdings nur mit dessen vorheriger Zustimmung. Der Rehabilitationsträger, der die Zustimmung erteilt, wird dann drittangegangener Rehabilitationsträger...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.2 Anwendung des § 103 SGB X

Rz. 27 Die grundsätzliche Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 103 SGB X ist in Rz. 23 erläutert. § 103 SGB X ist nur dann anzuwenden, wenn § 102 SGB X nicht greift (= fehlende Vorleistung), § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet (Hinweis: Nur der zweit- bzw. drittangegangene Rehabilitationsträger oder der im Rahmen der Beteiligung nach § 15 SGB ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1)

Rz. 4 § 16 SGB IX steht im Zusammenhang mit den Regelungen in § 14 SGB IX. Der zweitangegangene Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 hat i. d. R. nicht mehr die Möglichkeit, den Antrag auf Teilhabeleistungen noch einmal an einen anderen Rehabilitationsträger weiterzuleiten. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 HS 1 und Satz 2 stellt der Rehabilitationsträger – wenn Leistungen...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5 Eingeschränkter Erstattungsanspruch des erstangegangenen Trägers (Abs. 4)

Rz. 21 Während sich § 16 Abs. 1 bis 3 mit Erstattungsansprüchen des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1, Rz. 4 ff.) oder des Rehabilitationsträgers, der im Rahmen einer "Mehrträgerschaft" einen anderen Leistungsträger beteiligt und für diesen Rehabilitations-/Teilhabeleistungen erbringt (Abs. 2, Rz. 7 ff.), befasst, regelt Abs. 4 die Einschränkungen des Erstattungs...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.3 Übergangsgeld und andere Entgeltersatzleistungen der Rehabilitationsträger

Rz. 12 Zu den zu erstattenden Aufwendungen zählen auch die Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Sicherung sowie Krankengeld der Soldatenentschädigung), die dem zweitangegangenen oder dem nach § 15 "vorleistenden" Rehabilitationsträger aufgezwungen wurden. Zu erstatten ist z. B. von der Krankenkasse auch das vom Rentenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.3 Leistungsanspruch

Rz. 6 § 14 ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht nur eine Ermessensleistung. Die Entscheidung, welche Leistung für die Versicherten in Betracht kommen, wo und wie lange diese erbracht werden, treffen allerdings die Träger der Rentenversicherung nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 13 Abs. 1 (BT-Drs. 18/9787 S. 32 ff.), wobei sie ihr Rahmenkon...mehr