Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.4.1 Bescheid des Rentenversicherungsträgers (Absatz 3 Satz 1)

Die Regelung im TV-V, wonach in diesem Fall das Arbeitsverhältnis nicht endet, entspricht § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.2 Überzahlung des Krankengeldzuschusses als Rentenvorschuss (Absatz 3 Satz 2)

§ 13 Abs. 3 Satz 2 geht davon aus, dass der Krankengeldzuschuss nur bis zu dem Zeitpunkt gewährt wird, von dem ab der Arbeitnehmer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einer zusätzlichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält. In § 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD ist – anders als in § 13 TV-V – ausdrücklich geregelt, dass ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Re... / 2.8 Bin ich förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt waren bisher insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen. Künftig sind auch selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 ("Gewerbetreibende") oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergeset...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Re... / 5.2 Wo kann ich mich zur privaten Altersvorsorge unabhängig beraten lassen?

Für ein Beratungsangebot dazu, welche Form der Altersvorsorge am besten für Sie geeignet ist, können Sie sich an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. an die Deutsche Rentenversicherung Bund) wenden. Neben den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern erhalten Sie gegen Entgelt auch eine unabhängige Beratung bei den Verbraucherzentralen der 16 Bundesländer. Mit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger getragene Anteile nach § 249a SGB V an den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 3 Nr 14 EStG Fall 2)

da) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Rn. 571b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 s Rn 571 db) § 249a SGB V Rn. 571c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei Versicherungspflichtigen (§ 5 Abs 1 Nr 11 SGB V), die eine Rente nach § 228 Abs 1 S 1 SGB V beziehen (= Rente der allgemeinen Rentenversicherung, Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung), trägt der Rentenversicherungsträger...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.3 Sozialversicherungsrechtliche Auswertung

Unternehmen müssen lohnsteuerliche Feststellungen in Folge einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch sozialversicherungsrechtlich auswerten. Denn fast immer führen lohnsteuerliche Korrekturen und Nachforderungen auch zu beitragsrechtlichen Konsequenzen (Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen). Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) § 249a SGB V

Rn. 571c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei Versicherungspflichtigen (§ 5 Abs 1 Nr 11 SGB V), die eine Rente nach § 228 Abs 1 S 1 SGB V beziehen (= Rente der allgemeinen Rentenversicherung, Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung), trägt der Rentenversicherungsträger die Hälfte der nach der Rente zu bemessenden Beiträge (zur gesetzlichen Krankenversicherung) nach dem all...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Korrigierte Rentenbezugsmitteilung (§ 52 Abs 4 S 6–8 EStG idF JStG 2022)

Rn. 581 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 20 Buchst a Doppelbuchst aa JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) fügte in § 52 Abs 4 S 6 EStG eine Regelung über korrigierte Rentenbezugsmitteilungen ein: Ist in der für das jeweilige Leistungsjahr zuletzt übermittelten Rentenbezugsmitteilung iSd § 22a EStG in den nach § 22a Abs 1 S 1 Nr 2 zu übermittelnden Daten dieser Gr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.15 Befreiungsmöglichkeit bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung entfällt

Zum 1.1.2023 wurde die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz verpflichtend eingeführt[1] Seit dem 1.1.2025 sind auch die Daten aus der Finanzbuchhaltung verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Auf Antrag können Arbeitgeber für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung über die euBP verzichten. Der Antrag w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt ab 2026 4,9 %.[2] Die Erfüllung der Melde-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 570d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit dem Wegfall des Zuschusses der Rentenversicherungsträger zur Pflegeversicherung nach § 106a SGB VI ab 01.04.2004 (durch Art 1 Nr 4, Art 13 Abs 4 des 2. Gesetz zur Änderung des SGB VI ua Gesetz vom 27.12.2003, BGBl I 2003, 3013) entfiel auch in § 3 Nr 14 EStG die Notwendigkeit, diesen Zuschuss freizustellen. § 3 Nr 14 EStG wurde daher d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der steuerfreien Aufwandsentschädigungen

Rn. 476 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die folgende Liste ermöglicht den alphabetischen Zugang zu den wichtigsten Stichworten des Themas "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen": Abgeordneter s Rn 473 Ärztekammer s Rn 447 Außendienst bei Verwaltungsangehörigen s Rn 462 Auswärtiger Dienst s Rn 472 Bayerisches Rotes Kreuz s Rn 442, 447, 461 Berufsgenossenschaft s Rn 442 Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 2 Sondermeldung des Arbeitgebers

Um dem Rentenversicherungsträger eine richtige Rentenberechnung zu ermöglichen, sind Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers zu einer Sondermeldung verpflichtet.[1] Der Arbeitgeber meldet dem Rentenversicherungsträger mit der Sondermeldung die zeitnahen Entgeltdaten. Für die Meldung ist der Meldegrund "57" anzugeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 1 Rentenantrag

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen Renten wegen Alters[1], verminderter Erwerbsfähigkeit[2] und Hinterbliebenenrenten[3]. Renten sind schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) beim Rentenversicherungsträger bzw. dessen Auskunfts- oder Beratungsstellen, bei den Versicherungsämtern der Gemeinden (unterschiedlich je nach Bundesland) oder bei einem Versiche...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.1 Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Die Angaben in den Lohn- und Gehaltskonten werden von den Rentenversicherungsträgern mindestens alle 4 Jahre überprüft.[1] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Dazu gehören auch die Unfallversicherung, die Abgaben zur Künstlersozialkasse, die Umlagen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung und die Insolvenzgeldumlage...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.3 Anwendung des § 104 SGB X

Rz. 29 Bezüglich der grundsätzlichen Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 104 SGB X wird auf Rz. 23 verwiesen. § 104 SGB X regelt den Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und ist nur dann anzuwenden, wenn weder § 102 noch § 103 SGB X greifen (§ 106 SGB X) und § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet. Die Vorschrift de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.9 Erstattungsanspruch bei nochmaliger Weiterleitung (drittangegangener Reha-Träger)

Rz. 34 Nach § 14 Abs. 3 kann der Rehabilitationsträger, an den der Antrag auf Teilhabeleistungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet wurde, ausnahmsweise den Antrag an einen "dritten" Rehabilitationsträger weiterleiten – allerdings nur mit dessen vorheriger Zustimmung. Der Rehabilitationsträger, der die Zustimmung erteilt, wird dann drittangegangener Rehabilitationsträger...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.2 Anwendung des § 103 SGB X

Rz. 27 Die grundsätzliche Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 103 SGB X ist in Rz. 23 erläutert. § 103 SGB X ist nur dann anzuwenden, wenn § 102 SGB X nicht greift (= fehlende Vorleistung), § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet (Hinweis: Nur der zweit- bzw. drittangegangene Rehabilitationsträger oder der im Rahmen der Beteiligung nach § 15 SGB ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1)

Rz. 4 § 16 SGB IX steht im Zusammenhang mit den Regelungen in § 14 SGB IX. Der zweitangegangene Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 hat i. d. R. nicht mehr die Möglichkeit, den Antrag auf Teilhabeleistungen noch einmal an einen anderen Rehabilitationsträger weiterzuleiten. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 HS 1 und Satz 2 stellt der Rehabilitationsträger – wenn Leistungen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5 Eingeschränkter Erstattungsanspruch des erstangegangenen Trägers (Abs. 4)

Rz. 21 Während sich § 16 Abs. 1 bis 3 mit Erstattungsansprüchen des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1, Rz. 4 ff.) oder des Rehabilitationsträgers, der im Rahmen einer "Mehrträgerschaft" einen anderen Leistungsträger beteiligt und für diesen Rehabilitations-/Teilhabeleistungen erbringt (Abs. 2, Rz. 7 ff.), befasst, regelt Abs. 4 die Einschränkungen des Erstattungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.3 Leistungsanspruch

Rz. 6 § 14 ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht nur eine Ermessensleistung. Die Entscheidung, welche Leistung für die Versicherten in Betracht kommen, wo und wie lange diese erbracht werden, treffen allerdings die Träger der Rentenversicherung nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 13 Abs. 1 (BT-Drs. 18/9787 S. 32 ff.), wobei sie ihr Rahmenkon...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.3 Übergangsgeld und andere Entgeltersatzleistungen der Rehabilitationsträger

Rz. 12 Zu den zu erstattenden Aufwendungen zählen auch die Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Sicherung sowie Krankengeld der Soldatenentschädigung), die dem zweitangegangenen oder dem nach § 15 "vorleistenden" Rehabilitationsträger aufgezwungen wurden. Zu erstatten ist z. B. von der Krankenkasse auch das vom Rentenv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.4 Aufgrund der Entgeltersatzleistungen zu entrichtende Beiträge

Rz. 13 Die aufgrund der Zahlung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld usw. angefallenen Sozialversicherungsbeiträge sind in voller Höhe vom eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger zu erstatten und fließen somit in voller Höhe in den Erstattungsbetrag ein. Der Grund: In der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bunde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 In den Fällen des § 16 Abs. 1 (zweitangegangener Rehabilitationsträger; Rz. 4 ff.) oder § 16 Abs. 2 ("leistender" Träger erbringt Leistungen für einen "beteiligten" Rehabilitationsträger, Rz. 7) hat der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspruch gegen den letztendlich zu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.6 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 3)

Rz. 12 Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, durch präventive Leistungen Krankheiten zu verhüten. Dadurch kann ebenfalls der Eintritt der Erwerbsminderung vermieden oder hinausgezögert werden. Damit Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Hand in Hand arbeiten, werden die Rentenversicherungsträger gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, sich bei den Leistu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.4 (Möglicherweise keine) Anwendung des § 105 SGB X

Rz. 31 § 105 SGB X ist grundsätzlich anzuwenden, wenn keiner der in §§ 102 bis 104 SGB X aufgeführten Sachverhalte greift (vgl. BSG, Urteil v. 20.4.2010, B 1/3 KR 6/09 R). Im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen (§ 5) ist gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 SGB IX jedoch ein Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X ausgeschlossen, wenn ein Rehabilitationsträger u. a. bewusst seine Zuständigke...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.2 Zielsetzung

Rz. 5 Die in § 14 geregelten Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen u. a. auf die gesundheitliche Verfassung, die individuelle Lebensführung und die Selbstkompetenz des Versicherten einwirken und zur besseren Bewältigung der Arbeitsanforderungen führen. Durch eine möglichst frühzeitige Intervention soll das Grundprinzip des Vorrangs der Prävention g...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.3 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 9 Gemäß der Gesetzesbegründung in BT-Drs. 18/9787, S. 32 ff. wird "vielfach eine Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern – zum Beispiel den gesetzlichen Krankenkassen – sinnvoll sein. Die Entscheidung, welche Leistungen für die Versicherten in Betracht kommen, wo und wie lange diese erbracht werden, treffen die Träger der Rentenversicherung nach pflichtgemäßem ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.1 Definition des Begriffs der Leistungsausgaben

Rz. 10 Die Höhe des Erstattungsanspruchs nach § 16 Abs. 3 erfasst in den Fällen des § 16 Abs. 1 und 2 alle leistungsbedingten Aufwendungen (= Kosten der Sach- und Dienstleistungen und der Geldleistungen i. S. d. § 11 SGB I ) des leistenden Rehabilitationsträgers, für die der andere Rehabilitationsträger letztendlich zuständig ist. Zu beachten ist, dass als Leistungsaufwendunge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14 trat aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) am 14.12.2016 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 geändert. Rz. 2 Gemäß BT-Drs. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 4 Der Anspruch auf die Präventionsleistungen des § 14 Abs. 1 erstreckt sich auf rentenversicherte Arbeitnehmer und rentenversicherte selbstständig Tätige. Für den Anspruch auf die Leistungen muss der Versicherte zwar die versicherungsrechtlichen (§ 11), nicht aber die persönlichen (= medizinischen) Voraussetzungen des § 10 erfüllen. Erfüllt er die persönlichen Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 3 § 14 zielt darauf ab, durch Präventionsleistungen den Eintritt der Erwerbsminderung eines Erwerbstätigen zu verhindern bzw. zumindest hinauszuzögern. § 14 verpflichtet deshalb die Rentenversicherungsträger, bereits mit Leistungen zu beginnen, wenn eine Beeinträchtigung der Gesundheit besteht, die sich später negativ auf die Erwerbsfähigkeit auswirken kann. Im Gegensatz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5.2 Erstattungsanspruch bei fehlerfreiem Verhalten des erstangegangenen Rehabilitationsträgers

Rz. 23 Der erstangegangene Träger ist nicht in der gleichen Weise schutzwürdig wie der zweitangegangene Träger. Er ist z. B. nämlich nicht einer "aufgedrängten" Zuständigkeit aus § 14 Abs. 1 ausgesetzt, der er sich nicht zu entziehen vermag, sondern kann vielmehr seine Zuständigkeit prüfen und verneinen. Gleichwohl sind ausnahmsweise Fallkonstellationen denkbar, in denen sic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.5 Beiträge zur Unfallversicherung

Rz. 16 Die Teilnahme des Rehabilitanden an einer Teilhabeleistung begründet ggf. Versicherungspflicht zur Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 SGB VII. Gemäß der "Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs" v. 8./9.2012 (TOP 13) und der Fachkonferenz Leistungs- ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 110 Pauscha... / 2.2 Bagatellgrenze

Rz. 4 Nach § 110 Satz 2 erfolgt zwischen den Leistungsträgern (§§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I) keine Erstattung von Sozialleistungen, wenn der Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich geringer ist als 50,00 EUR. In Anwendung der in § 107 Abs. 1 geregelten Erfüllungsfiktion verbleibt ein solcher geringfügiger Erstattungsbetrag beim – dem Grunde nach – erstattungspflichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Indien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Philippinen / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
China / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Chile / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Albanien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Uruguay / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr